Nr. 6.
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26. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Freitag, den 8. Januar 1909.
auf dieses heilige Recht, ihren von ihnen zur Aufrechtferhaltung ihrer Klassenherrschaft benutten Staat kunstgerecht zu bemogeln, wollen sie in keinem Falle verzichten
Die Agrarier und die Machlaß ihrer vielgerühmten Opferwilligkeit für das deutsche oder
Steuer.
II.
Die Nachlaßsteuer nimmt demnach in der Form, wie sie
Der zweite Grund ist noch weit lächerlicher. Inwiefern dadurch der sogenannte„ deutsche Familiensinn" zwischen Eltern und Kindern beeinträchtigt werden soll, daß nach dem Tode der Eltern die Kinder von ihrem Erbe Nachlaßsteuer
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.
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zahlen müssen, ist nicht recht zu verstehen. Und ebensowenig bermag ein nicht mit der speziellen Agrarlogik der„ Kreuz- Der höchste Steuersatz beträgt nach dem deutschen Entder Regierungsentwurf vorschlägt, den Agrariern nur einen 3tg." oder der Deutschen Tagesztg." infiziertes Hirn zu be- wurf nur 3 Proz, in England erreicht er fast ganz bescheidenen Teil des Goldregens wieder ab, den ihnen greifen, wie das cheliche Verhältnis zweier Gatten da- 15 Bros., steigt also bis auf das Fünffache. Der neue Zolltarif und die sich an diesen anschließenden durch geschädigt werden kann, daß der Ueberlebende nach Außerdem fehlen aber im englischen Gesez Handelsvertragsabschlüsse in den Schoß geworfen haben. dem Lode des anderen von dessen Nachlaß eine alle jene Ausnahmebestimmungen, die den Wenn trotzdem die agrarische Presse täglich von der Gefähr mäßige Steuer zu zahlen hat; es müßte denn sein, Ländlichen Grundbesitzern die Tragung der dung der ganzen deutschen Landwirtschaft erzählt und die daß der Chebund lediglich durch die gegenseitige Habsucht und Steuerlast so wesentlich erleichtern. Während Agitatoren der Landbündler überall in den landwirtschaft durch die Hoffnung auf baldige Beerbung des andern ge- 3.B. dem deutschen Fideikommißbesige nur der sog. Nutzungswert lichen Vereinen flammende Protestrefolutionen gegen die knüpft wäre. Vielleicht mag ein auf solchen Grundlagen be- angerechnet wird, bestimmt umgekehrt das englische Finanzgefeß, Nachlaßsteuer fassen lassen, so deshalb, weil den Herren ruhendes Ehe- und Familienleben den agrarischen Wortführern daß er einen einprozentigen Ertrazuschlag Agrariern auch die geringsten Steuerleistungen zuwider sind. als so wertvoll erscheinen, daß es um jeden Preis konserviert zu der Nachlaßsteuer zu zahlen hat. Und dieser Sie beanspruchen zwar, daß der Staat ihnen durch seine werden muß; aber diese eigenartige Agrarmoral fann sicher- Buschlag bringt dem Staat ganz ansehnliche Erträge ein; int Wirtschafts- und Zollpolitik auf Kosten der Masse die Rentabilität lich nicht für die Steuerpolitit des deutschen Voltes ent- Finanzjahr 1905/06 z. B. über 10 Millionen Mark und 1906/07 ihrer Güter garantiert, daß er die der Aufrechthaltung scheidend sein. gar an 12 Millionen.
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ihrer Machtstellung dienenden Herrschaftsinstitutionen erhält, Zudem erheben andere Staaten, z. B. England und Ferner wird bei der Vererbung des ländlichen Grundvor allem den Militarismus pflegt und den Junkern nicht Frankreich , seit vielen Jahren weit höhere befizes in England nicht ein reduzierter fiftiver Ertragsnur die höheren Offiziersstellen, sondern auch die oberen Erbschaftssteuern von Ehegatten und Kin- wert der Steuerberechnung zugrunde gelegt, sondern der Boften im Verwaltungs- und im diplomatischen Dienst reserviert, daß er ferner durch sein Wahlrecht und durch das bern , ohne daß dort bisher der sogenannte Verkaufswert, den die englische Steuerbehörde einfach von Eingreifen seiner Verwaltungsorgane bei den Wahlen die" Familiensinn" durch die Erbschaftssteuer- Sachverständigen abschäßen lassen kann. Allerdings ist auch Vertreter der Boltsinteressen aus den Barlamenten fernhält also nur die Annahme, daß entweder das Gerede von der schägung festgesetzt. Während aber nach dem deutschen EntVertreter der Voltsinteressen aus den Barlamenten fernhält ahlung beeinträchtigt worden ist. Es bleibt im englischen Erbschaftsrecht eine Höchstgrenze für die Wertund den Agrariern den maßgebenden Einfluß auf die Gesetz Zerstörung des deutschen Familienfinnes nichts mehr als eine wurf diese Grenze bereits durch das Zwanzigfache des Reingebung sichert; aber auch die Geldmittel aufzu- Verlegenheitsausflucht ist, oder daß das Familien- ertrages gegeben ist, wird sie nach englischem Recht bringen, die dieser ihr Staat zur Durch leben in den Kreisen der deutschen Groß- erft bei dem fünfundzwanzigfachen Betrag der führung der ihm gestellten Aufgaben braucht, dazu fühlen sich die Herren Agrarier nicht agrarter weit ungesunder, egoistischer und Summe erreicht, auf die das Einkommen des widerstandsunfähiger ist, als in den Kreisen Besizers aus seinem landwirtschaftlichen bewogen. Diefe Mittel aufzubringen, dazu des englischen und französischen Grund. Betriebe abgeschäßt ist; cine Summe, die durchist nach der Logit der Agrarier die breite, besites. Das mag vielleicht mit Bezug auf ganz be- schnittlich beträchtlich höher ist, als der sogenannte Reinertrag stumpfe Masse da, gegen die sich die Herrschafts- stimmte Cliquen des preußischen Hochadels zutreffen, über in Preußen. Weiter dürfen fast alle Abzüge, die in Deutscheinrichtungen des Staates fehren: die Arbeiterschaft und das Kleinbürgertum. Deshalb die Vorliebe der Agrarier deren eigenartiges Geschlechts- und Eheleben verschiedene land nach dem Sydowschen Entwurf gestattet sind, in Engund das Kleinbürgertum. Deshalb die Vorliebe der Agrarier Standalprozesse der letzten Zeit höchst widerliche Enthüllungen land nicht vorgenommen werden. Selbst die nicht auf den für solche Steuern, die fast ausschließlich die große Masse gebracht haben; für die Waffe der ländlichen Grundbefizer Besitz eingetragenen persönlichen Schulden des Erblasfers dürfen trägt für die Verbrauchsabgaben auf die Lebens- und Genußmittel der ärmeren Bevölkerungsschichten. Auch das gilt das nicht, und die Deutsche Tageszeitung" macht sich nur unter besonderen Bedingungen von der Erbschaftsmasse mobile Kapital, die Bank, Börsen- und Handelsfreise können einer Beleidigung dieser Schichten schuldig, wenn sie deren abgezogen werden. Ebenso fehlen im englischen Recht alle jene recht wohl nach agrarischer Auffassung eine weitere Belastung Familienleben nach dem ihrer hochadligen Gönner beurteilt. Bestimmungen, die den Erben die Zahlung der Nachlaßsteuer ihres Vermögens oder Einkommens durch neue Steuern ver- Selbst agrarischen Blättern ist denn auch die Berufung ganz oder zur Hälfte erlassen, wenn der Verstorbene bereits tragen; doch der landwirtschaftliche Besiz muß unbedingt von auf die besondere Schwächlichkeit des deutschen Familiensinns in den letzten zehn Jahren für das betreffende Erbe eine jeder weiteren Belastung verschont bleiben! als zu wenig stichhaltig erschienen. Sie haben sich deshalb Nachlaßsteur entrichtet hat. Schließlich sind auch die Zahlungsbedingungen in England Das ist der eigentliche Grund, weshalb die agrarische bemüht, noch einen dritten Grund zu finden. In England, Breffe fich täglich gegen die Nachlaßsteuer ereifert. Da aber sagen sie, lägen die Erbverhältnisse wesentlich anders. Dort biel ungünstiger. Der Erbe eines landwirtschaftlichen die steuerzahlende Masse für dieses egoistische Motiv wenig erbe der älteste Sohn das Gut und zahle an seine Geschwister Betriebes fann sich in Deutschland die Steuer bis zu zehn Verständnis hat, sind die agrarischen Wortführer auf die nur geringe Abfindungen; in Deutschland aber hätten die Jahren stunden lassen, ohne daß er irgend Suche nach anderen, plausibler flingenden Gründen gegangen, Miterben ein weit größeres Anrecht auf das in Grundbesitz welche Verzugszinsen zu zahlen hätte. Auch und da sie auf Qualität kein Gewicht legten, haben sie denn bestehende väterliche Erbe. Dadurch würde die Zahlungs in England kann der Erbe die Steuer in 8jährlichen oder fähigkeit des neuen Hofbesizers geschwächt. Erste Bor- 16 halbjährlichen Raten entrichten, aber nicht etwa zinfenfrei. auch einige solcher Gründe entdeckt: 1. Die Nachlaßsteuer ist ungerecht, da die Erben eines bedingung für Durchführung der Nachlaßsteuer wäre also ein Er muß vielmehr den ausstehenden SteuerKapitalisten, der sein Geld in Wertpapieren angelegt hat, bei Zurückgreifen auf jene Bestimmungen des alten deutschen betrag jährlich mit 3 Proz. verzinsen. Von dem Reichsschatzamt ist denn auch der Ertrag der der Berechnung der Erbschaftssteuer den Rechts, nach denen der Hof mit allem Inventar völlig intatt Staat weit leichter betrügen können als der dem Anerben zugefallen sei, während die Miterben mit ganz Nachlaßsteuer nur auf 84 Millionen Mark veranschlagt; die Grundbesitzer, da der Wert der Grundstücke und des unbeträchtlichen Anteilen auf den Ertrag abgefunden worden englische Nachlaßsteuer( ohne Vermächtnis-, Erbfolge, Sorporationssteuer usw.) erbrachte dagegen im Jahre 1905/06= auf diese vorhandenen Inventars sich viel leichter feststellen seien. Beweist diese Argumentation auch sonst nichts, so doch 281 und 1906/07 316 Millionen Mart, obgleich England läßt als ein in Papieren bestehender Wert. 2. Die Bezahlung von Erbschaftssteuern beeinträchtigt das das eine, daß die Besorgtheit um die Erhaltung des deutschen ( mit Irland und Schottland ) nur 43 Millionen Einwohner zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern be- Familienssinnes nichts als eine infame Heuchelei ist, und hatte, Deutschland ungefähr 62 Millionen. Es lastet also die Nachlaßsteuer in Engstehende Familienzusammengehörigkeitsgefühl, es den Agrariern lediglich darauf antommt. den kostbaren, deutschen Familiensinn", und ich vor neuen Steuern zu schüßen und sich and mindestens vier, fünfmal so schwer auf dem englischen untergräbt deshalb die Familie, das Fundament ihre wirtschaftliche Machtstellung zu erländlichen Grundbefit, als sie nach dem Sydowschen Entwurf halten. Denn wenn irgend etwas geeignet ist, den die deutschen Agrarier belaften würde, und doch müssen die
des heutigen Staates.
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Der erste Grund hat insofern eine gewisse Berechtigung, Familienfinn zu untergraben, dann ist es die erbrechtliche englischen Landbefizer auf alle jene Nationalgeschente verals es tatsächlich leichter ist, bei der Nachlaßregelung und Bestimmung, daß nur der älteste Sohn erbt, die anderen zichten, die den deutschen Agrariern seit Jahrzehnten in der Steuerberechnung Wertpapiere zu unterschlagen als Grundstücke. Stinder aber einfach mittellos ins Leben hinausgestoßen Form von Zöllen, Vieheinfuhrverboten, Ausfuhrprämien, Doch ließe sich diese Ungleichheit wenigstens zu einem sehr werden oder sich bei ihrem Bruder als Knechte und Mägde Liebesgaben, Entschädigungen usw. Milliarden eingebracht wesentlichen Teil dadurch beseitigen, daß die Nachlaßregelung berdingen müssen. Wie weit reicht denn die Familie der haben. Es ist deshalb nichts als niedrigste Selbstfucht, wenn die unter strengste Kontrolle der Steuerbehörde gestellt und den agrarischen Vaterlandsfreunde? Gehören die jüngeren Stinder Geldinstituten, Industrie- und Handelsgesellschaften die Ver- nicht zu dieser Familie? Und wo bleibt das so vielgerühmte agrarischen Wortführer behaupten, die Landwirtschaft verpflichtung auferlegt würde, auf Aufforderung der Steuer- Heimatgefühl, die Siebe zur ererbten möchte die Belastung durch die projektierte Nachlassteuer nicht behörde dieser genaue Mitteilung über die Depots, Einlagen, Scholle", das„ Gefühl der Familiengemein- 3u tragen. Sie könnte schon, wenn sie wollte; aber sie Beteiligungen usw. des Erblassers zu machen, und wenn samkeit", wenn die jüngeren Kinder einfach hinausgestoßen will nicht. Wohl beanspruchen die Herren, daß der Staat ihnen ihre Machtstellung sichert und für sie die staatlichen ferner betrügerische Steuerhinterziehung strenger bestraft würde werden? als im Erbschaftssteuergeset geschieht, zum Beispiel mit der Während sonst die Wortführer des Juntertums so ängstlich Birden und Ehren reserviert; doch die Mittel zur Erhaltung summarischen Stonfistation des Nachlasses. Zudem aber find um die Bewahrung des Familienfinns vor der Nachlaßsteuer ihres Klassenstaates aufzubringen, das überlassen sie den schwerdem ländlichen Grundbesit so viele Vergünstigungen bei der besorgt sind, daß sie sich sogar nicht genieren, die deutsche arbeitenden Volksschichten, die sich ja einschränken können, Berechnung und Entrichtung der Nachlaßsteuer gewährt, daß Bauernfamilie als ein besonders schwächliches Gebilde hinzu- wenn sie mit ihrem Lohn nicht auskommen. er selbst dann, wenn die Erben von Wertpapierbesizern regel- stellen, befürworten sie hier eine Maßregel, die mehr als mäßig einen Teil der Erbschaft unterschlagen, dem mobilen jede andere geeignet ist, den Familienzusammenhang zu zerWarum? Weil die Besorgtheit um die Er Sapital gegenüber nicht als benachteiligt gelten kann. Doch reißen. die Agrarier verstehen unter der von ihnen in diesem Falle haltung des sogenannten Familienfinns nur erheuchelt ist. Der 17. November war der Herrliche Tag, an dem die Bürger geforderten, Parität" etwas anderes. Sie verlangen, daß weil es es lediglich den Herren darum zu tun neben den vielen Steuerprivilegien, die der Sydowsche Nachlaß ist, den ländlichen Grundbesik zusammen- liche Breffe ihre Jubelhymnen erschallen ließ zu Ehren des Kanglers, steuerentwurf ihnen einräumt, ihnen zum mindesten zuhalten und den Juntern ihre wirtschaft auch die gleiche Gelegenheit zur Staats- liche Machtstellung zu sichern. bemogelung geboten werde, wie den Wert- Wie wohl sich der Familienfinn mit der Nachlaßsteuer verpapierbesizern. Nach ihrer Logit haben sie, wenn nicht trägt, beweist England, dessen Erbschaftssteuersäge weit höhere ein größeres, fo doch zum mindesten das gleiche find, als sie der Sydowsche Nachlaßstenerentwurf fordert. heilige Recht auf Staatsbetrug und Steuer- Die englische Nachlaßsteuer beträgt bei einem reinen defraudation wie das mobile Rapita 1. Und Werte der Erbschaft von( 1 Pfd. Sterl. 20 M. gerechnet):
Das Pronunciamento der Generale.
der das persönliche Regiment befiegt, zu Ehren des Kaisers, der sich selbst überwunden. Wilhelm II. hat gehalten, was von ihm zu er warten war. In der Veröffentlichung des Reichsanzeigers" hieß es:
Unbeirrt durch die von ihm al& ungerecht empfundenen Hebertreibungen der öffentlichen Kritik ecblide ber Kaiser seine vornehmste Aufgabe darin, die Stetigkeit der Bolitit des Reiches unter Wahrung der verfassungsmäßigen Berantwortlichkeiten au fidem.