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fet ebenfalls gegen paritätische Arbeitskammern, aber für reine! Arbeitervertretungen. Auch der Arbeiterschaft müsse eine auf gefeßlicher Grundlage beruhende Vertretung gefchaffen werden. Sein Antrag fiel indes gegen ganze vier Stimmen. Ein Antrag Mendelsohn mit 300 gegen 23 Stimmen; mit deniselben Stimmberhältnis tnrde der glatt ablehnende Antrag des Referenten angenommen. Nach der Mittagspause wurde nach kurzen Beratungen die Elektrizitäts- und Gassteuer, die Weinsteuer und die Anzeigensteuer abgelehnt. Ebenso erging es der für Preußen vorgeschlagenen Geselfchaftssteuer. In der zu diesem Entwurf angenommenen Resolution heißt es zum Schluß Der gleichzeitig von der Regierung vorgeschlagenen, nicht auf ein zelne Arten des Einkommens oder Vermögens beschränkten Erhöhung der Einkommen- und der Ergänzungssteuer wird zugestimmt. Wie gnädig von den Herren!

Reichstagserfahwahl im Wahlkreise Siegen­ Wittgenstein  .

Bei der gestrigen Reichstagserfahwahl im Wahlkreise Wittgen­ftein- Siegen- Wiedenkopf wurden im ganzen 31 155 Stimmen ab­gegeben. Davon entfielen auf Mumm( Christlichsozial) 13 438 Stimmen, auf Bogel  ( nationalliberal) 7828 Stimmen, auf Ruschte( Freif. Vereinigung) 4175 Stimmen, auf Scharmißel ( 3entrum) 3046 Stimmen, auf Gogowsky( Sozialdemokrat) 1695 und auf Schneider( Christlichnational) 959 Stimmen. 3er splittert 24 Stimmen.

Es hat somit Stichwahl zwischen Mumm und Vogel statt­zufinden.

Bei der Hauptwahl im ersten Wahlgange im Jahre 1907 wurde Stöder mit 15 361 Stimmen gewählt, 46, Stimmen über die absolute Mehrheit.

Unsere Partei hat verhältnismäßig gut abgeschnitten, denn 1907 erlangte Genoffe Gogowski nur 949 Stimmen, diesmal 1695.­Die Landesversammlung der nationalliberalen Partei Württembergs

Wieder eine Kaiserrede. reinen Widerstand gegen die Hinrichtungen aufgegeben, und Montag Anläßlich der Feier cines Berliner   Garderegiments, dessen wurden in Béthune   vier Raubmörder geföpft. Dabei fam es zu Chef der Kaiser von Oesterreich   seit 60 Jahren ist, hat der Kaiser abscheulichen Szenen. Es waren 250 Buidhauerkarten ausgegeben eine Rede gehalten, in welcher er betonte, daß die Bündnistreue worden. Viele Damen der Aristokratie und Hochfinanz des österreichischen Staisers über alles Lob erhaben sei. Dann soll waren eigens nach Béthune   zu dem so selten gewordenen Schauspiel die Rede folgenden Satz enthalten haben:" Es können, was der gereist. Auch die Bevölkerung von Béthune   drängte fich massenhaft Allmächtige verhüten möge, recht schwere Zeiten kommen. Von zur Hinrichtung und Harrte trotz des stürmischen und regneriscien um so größerem Werte sei daher ein treuer Bundesgenosse." Wenn Wetters stundenlang vor dem Plage aus, mit Trinken diese Auslassungen richtig sind, und man stellt sie in Zusammen- und Singen sich die Zeit verkürzend. Als die Hinrichtungen voll­hang mit dem vom Kaiser verlesenen Artikel des Generals zogen wurden, tlatschte die Menge Beifall und jubelte Schlieffen, dann scheint sich in gewissen Streifen wieder einmal laut, so oft ein Stopf fiel. So wurden diese Hinrichtungen zu der Gedanke festgesetzt zu haben, daß wir nicht allzu ferne von einer Orgie der Bestialität, und Abschaum und Spigen der Ge­einem großen Kriege sind. sellschaft waren in der Entfremdung von jeder Menschlichkeit durch die Arbeit des Scharfrichters einander aufs innigste genähert.

Die, loyale" Handhabung des Reichsvereinsgesetzes. Die Pariser Presse äußert sich heute voll Entsetzen über Auch die Hamburgische Polizeibehörde kann sich von der Auf- die schmachvollen Vorgänge. Aber dieselbe Presse trägt zum größten faffung der guten alten Zeit" nicht trennen, daß gewisse" Ver- Teil durch ihre Sensationskampagne gegen die Abschaffung der fammlungen unter Stontrolle gehalten werden müssen. Sie hat Todesstrafe die Schuld an diesen schändlichen Vorkommnissen.- nämlich den Einberufer einer öffentlichen Versammlung der Handlungsgehilfen und Handlungsgehilfinnen, die am 30. Oktober Der Führer der Gelben verurteilt. 1908 in Hamburg   getagt hat, mit einem Strafmandat von 6 M. Paris  , 12. Januar. Der Deputierte Bietry wurde heute, bedacht, weil diese Bersammlung einen politischen Charakter ge- weil er widerrechtlich Gerichtssiegel entfernt hatte, zu fechs. tragen haben soll und deshalb auf Grund der§§ 5 und 6 des monatiger Gefängnishaft verurteilt. Reichsvereinsgesetzes hätte angemeldet oder in zwei Tagesblättern hätte angekündigt werden müssen. Die Tagesordnung dieser Ver­fammlung lautete:" Der Reichstag   und die Forde­rung der Handlungsgehilfenschaft".

Der Einberufer beantragte gerichtliche Entscheidung. Der Amisanivalt verlangte Bestätigung des Strafmandats, weil die Bersammlung sich nicht nur mit Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern auch mit dem Reichstage beschäftigt habe und politische Versammlungen feien anzeigepflichtig. Der Verteidiger, Dr. er 3- Altona, betonte die Wichtigkeit dieser Angelegenheit für das gesamte Vereins- und Versammlungswesen, zumal dies in Hamburg   der erste Fall sei, der auf Grund des neuen Vereins­gesetzes zur gerichtlichen Verhandlung gelange. Die Versammlung sei cinberufen worden von einer Berufsvereinigung zweds Be­am Sonntag, den 10. Januar, brachte einen Vortrag des Reichs- sprechung der Mittel zur Verbesserung ihrer Lage. Alle Stände tagsabgeordneten Dr. Jund, des Eroberers von Leipzig  ". So und Klassen organisierten sich und erörterten die Frage der Selbst. nämlich wurde der berühmte" Mann den biederen Schwaben vor- hilfe oder Staatshilfe. Die Grundeigentümer, die Unternehmer, gestellt. Gr redete denn auch des langen und breiten über die Staufleute, Anwälte, Aerzte, Richter usw., alle stellen Forderungen Cozialdemokratie und wie man sie am besten bekämpfe. 3u feiner an die Gesetzgebung, ohne einen ausgesprochen politischen Zweck Beit sei der Kampf gegen die Sozialdemokratie aussichtsreicher zu verfolgen. demnach müßten auch alle diese angeführten Be­Denn jetzt. Die von Marg und Engels importierte Philosophie" rufsgruppen unter Polizeikontrolle gestellt werden. Aber die sei den Deutschen   fremd. Die feinen Stöpfe wie Bernstein   Tendenz des neuen Gesetzes gehe doch dahin, diese lästige Ston­brödelten immer mehr ab. Der Mittelstand habe sich widerstands- trolle zu beseitigen. Würde die Ansicht der Hamburgischen Polizei fähiger erwiesen, als Engels und Mary annahmen. Von einer durchbringen, dann wäre dies eine Verschlechterung des Konzentration fönne keine Rede sein. Von dem Bebelschen Zu- früheren zustandes. funftsstaat" wage ein Sozialdemokrat gar nicht mehr zu teden, wolle er sich nicht lächerlich machen. Die Sozialdemokratie habe dem Arbeiter die letzten Jdeale genommen; fie habe nicht den Wert einer Kolonialpolitik für den deutschen   Arbeiter erkannt usw. Auch die Finanzreform wurde von Herrn Jund einer Betrachtung unterzogen:

Die Steuern fordert die Regierung nicht für sich, sondern fie fordert fie für das Volf; deshalb wollen wir die Finanzreform nicht mit der Verfassungsreform verknüpfen."

Rußland.

Die Orgie des Henkers.

Riga  , 12. Januar. Gestern wurden hier sechs vom Striegsgericht verurteilte Personen, darunter ein Student des Polytechnikums, gehängt.

Bombenfund.

Petersburg, 12. Januar. Die Geheimpolizei entdeckte gestern in der Wohnung eines Studenten ein großes Lager von Bomben und Sprengstoffen. Zwei Studenten, Söhne höherer Beamten, wurden verhaftet. Die Polizei stellte feſt, daß eine umfangreiche terroristische Organisation besteht, deren Mitglieder vorwiegend Studenten zu sein scheinen.

Wenn die russische Polizei an einem Drte Bomben findet, ist immer der Verdacht berechtigt, daß sie an dem Hinschaffen der Bomben nicht ganz unbeteiligt war.

Türkei  .

Die Verfassungsrevision befchloffen. Roustantinopel, 12. Januar. Auf Antrag des Konstan tinopler israelitischen   Abgeordneten Faraggi, wonach die Verfassung im Sinne der Minister verantwortlich­feit, der Wählbarkeit eines Teiles der Sena­toren und der Aufhebung des Verbannungs. Das Schöffengericht III zu Hamburg   verurteilte jedoch den rechts des Sultans abgeändert werden soll, nahm die Angeklagten zu einer Geldstrafe von 6 M. oder zu einem Tage Deputiertenkammer einstimmig und unter begeisterten Haft, weil die Bersammlung politische Angelegenheiten erörtert Beifallskundgebungen die Verfassungsrevision im habe, und unter politischen Angelegenheiten" seien nach der Prinzip an. Judikatur des Reichsgerichts alle Angelegenheiten zu verstehen, welche Verfassung und Gesetzgebung des Staates in sich begreifen­oder in Bewegung sehen.-

Wahlfieg in Braunschweig  .

Wie die Braunschweiger Neuesten Nachrichten" melden, Ein klassischer Zeuge" für die Gerechtigkeit, die der Finanz­teform innewohnen soll, ist nach Herrn Jund der Sozialdemokrat murde bei der Landtagsstichwahl Genosse Rechtsanwalt Schippel, der von dem Märchen" der ungeheuren Belastung Dr. Jasper gewählt. Damit zieht der erste Sozialdemokrat des Boltes fpreche. Aber nicht nur eine Belastung des Verbrauchs in das braunschweigische Parlament ein. 602 CIOTES und Verkehrs folle cintreten, auch birette Steuern bringe die Finanzreform. Das sei die unverri re Ansicht der national­Liberalen Partei. Gegen die Grösa ftssteuer sei aber bis tief in die Neihen der Nationalliberalen hinein eine Abneigung vorhanden. Herr Jund plädierte schließlich für eine Reich 3 ver­mogenssteuer.

Nach Herrn Jund redete Prof. Hieber über die Arbeiten des Landtags. Er ist der Meinung, die Voltsschilnovelle werde nach dem Diktat der nationalliberalen Partei zustande kommen.

Die Agrarier und das Branntweinmonopol. Eine Münchener   Berfammlung bayerischer Landwirtschaftlicher Brenner, der auch aus Württemberg   und Baden Vertreter bei­wohnten, nahm nach längeren Debatten eine Refolution an, in der ausgesprochen wird, daß die Branntweinmonopolvorlage den Interessen des gesamten Branntweingewerbes weit mehr entspreche, als jede Art der Besteuerung. Die Versammlung fordert ferner die Aufnahme einer Reihe von Bestimmungen. Eine Fabrikatsteuer wird von der Versammlung entschieden verworfen.

Die Stellungnahme der Herren Brenner ist in Anbetracht der enormen Vorteile, die ihnen das Sydowsche Monopolprojekt bietet, durchaus verständlich, zumal den süddeutschen Brennern noch ein Extrazuschlag zum Abnahmepreis gewährt wird.-

Die klerikale Handwerkskammer.

Marokko.

Mulai Mohammeds Tod.

Aus es wird gemeldet, daß Mulai Mohammed, det Bruder des Sultans, plöglich gestorben sei. Man vermutet, daß sein Tod auf Vergiftung zurückzuführen sei. Er war der älteste Sohn des verstorbenen Sultans Mulai Haffan und als solcher der berechtigte Thronfolger. Er wurde aber zugunsten Abdul Asis übergegangen, der den Bruder ins Gefängnis werfen ließ. Ats Mulai Hafid, der jezige Sultan fich zum Sultan aufwarf, erlangte Mohammed   seine Freiheit wieder, doch als einige mit Safibu zufriedene Stämme ihn zum Sultan ausriefen, ließ ihn dieser neuer­bings ins Gefängnis werfen und hat fich feiner jegt entgültig, wahr­fcheinlich durch Gift, entledigt.

Soziales.

Offenlegung der Kommunalwählerliste.

In Jüterbog   war im August 1906 eine Stadtverordnetentvahi vorzunehmen. Bei der Hauptwahl erhielt der sozialdemokratische Der Peters- Prozeß der Münchener Post". Randidat, Textilarbeiter Bowera, 87 Stimmen, der Tischlermeister Vor der Berufungsstraffammer zu München   beginnt am Weber 74 Stimmen und ein Lehrer 70 Stimmen. In der Stich wahl unterlag unser Genosse, der 111 Stimmen erhielt, gegen 18. Januar die zwveitinstanzliche Verhandlung des Beleidigungs­Weber mit 149 Stimmen. Nach vergeblichem Einspruch klagte prozesses, den der Afrila- Peters gegen unfer Münchener   Partei­Genosse Powera gegen die Stadtverordnetenbersammlung und be organ angestrengt hat. Am 2. Juli 1907 wurde nach achttägiger Ver­Die Handwertstammer Köln hat dieser Tage eine von threm antragte, die Wahl Webers für ungültig zu erklären. Gr rügte handlung Genosse Gruber, verantwortlicher Redakteur der Münchener   Präsidenten F. Figge unterzeichnete mit der Journalnummer verschiedene Mängel des Wahlverfahrens. Insbesondere sei gegen Post" wegen Beleidigung des Peters zu 500 M. Geldstrafe ver- 5795 versehene amtliche Mitteilung versandt, an deren Lie Städteordnung dadurch verstoßzen worden, daß in der gesetzlich urteilt. Der von Gruber angestrengten Widerklage gab das Gericht Schluß mitgeteilt wird, daß die Zentrale des Boltsvereins für das nicht statt. Dr. Peters wurde freigesprochen, weil das Gericht an- fatholische Deutschland   den dritten sozialen Kursus für Handwerker vorgeschriebenen Zeit( 15. bis 30. Juli) nur cine nach Straßen nahm, daß ein von ihm in den Hamburger Nachrichten" ver- zu M- Gladbach im Vortragssaale des Volksvereinshauses vom geordnete Wählerliste offengelegen habe, während die Liste nach 8. bis 13. Februar 1909 veranstalten wird". Die Teilnahme an den§§ 19 und 20 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 nach öffentlichter Artikel nicht die Person des Redakteurs Gruber, sondern diesem Kursus, so heißt es in dem handwerkskammerlichen Wahlabteilungen hätte geordnet sein müssen. Außerdem seien nur die Sozialdemokratie als politische Partei treffen sollte. Schreiben weiter, ist besonders denjenigen Handwertern zu emp- eine Anzahl Stimmen, ohne die Weber nicht in die Stichwahl ge­Wenn die Geldstrafe, die den Genossen Gruber traf, an Hähe fehlen, die gewillt sind, in der Standesvertretung der Handwerker kommen wäre, dieſem zu Unrecht zugeschrieben worden. anch nichts zu wünschen übrig ließ, so bedeutete sie für Peters doch an leitender Stelle mitzuwirken. Anmeldungen find baldmöglichst nur einen sehr zweifelhaften Sieg angesichts der schweren Beschul- an das Volksvereinshaus zu richten, wo weitere Auskünfte gerne digungen, die die Münchener Post" gegen ihn erhoben hatte. Auch erteilt werden". Die Stölner Handwerkskammer   macht also in ungeniertester die Begründung des Urteils konnte ihn nicht befriedigen. Denn wenn das Gericht sich auch kein Urteil darüber erlauben wollte, ob Weise Propaganda für einen Verein, dessen einziger Daseinszwed Peters mit der Hinrichtung des Mabruk und der Jagodja die Förderung des Zentrums und des katholischen Silerifalismus ift. am Stilimandfcharo Maßnahmen getroffen habe, die den damaligen Englischer und deutscher   Familienfinn.

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Der Bezirksausschuß zu Potsdam   wies die Klage nach einer Beweiserhebung ab. Er hielt für festgestellt, daß während der Offenlegungsfrist zwei Listen vorhanden gewesen feien, eine nach Straßen geordnete und eine, die nach Abteilungen geordnet gewesen fei. Damit sei dem gefeßlichen Erfordernis genügt. Daß einzelne Wahlberechtigte nach ihren Aussagen, tatsächlich nur die nach Straßen geordnete Liste im Magistratsbureau eingesehen hätten, wäre demgegenüber unerheblich. Die anderen Klageeinwände ver­warf das Gericht ebenfalls. Unter anderem erklärte das Gericht

Umständen nach gerechtfertigt waren oder nicht, und Die Münch. Neuest. Nachr." weisen auf eine Meldung in eng wenn es weiter sogar annahm, daß Peters jedenfalls das Belischen Blättern hin, wonach an einem einzigen Tage( 2. Januar) wußtsein der Rechtswidrigkeit nicht gehabt habe, ebenso, von fünf Hinterlassenschaften im Gesamtbetrage von 71 Millionen die Behauptung für unerheblich, es sei eine Wahlbeeinflussung da­daß bei der Hinrichtung der Jagodja geschlechtliche Motive nicht in Mart in England an Gebühren( Nachlaß- und Erbschaftssteuer) über durch erfolgt, daß der Nachtwächter im Auftrage des Bürgermeisters Frage gekommen seien, so hielt es doch für möglich, der Umstand, Millionen Mark dem Staate zufallen. Eine einzige Erbschaft von einige Wähler aufgefordert habe, zur Wahl zu kommen. In daß Mabruk sich an die Mädchen zu drängen suchte, sei mit- 50 Millionen bringt 7 Millionen Steuern, eine andere von elf bestimmend für das Zodesurteil gewefen. Beters legte Millionen 1,2 Millionen, die Kleinste von 2,3 Millionen immer noch dieser Aufforderung liege noch nicht die Beeinflussung zugunsten bestimmend für das Zodesurteil getvefest. Peters legte 160 000 m. Und doch behauptet in England kein Mensch, daß bei eines bestimmten Kandidaten. Auch sei nicht behauptet, daß Wahl­denn auch Berufung gegen das Urteil ein. Gegen Ende des diesen enormen Abgaben vom Nachlaß das Gefühl der Hinter- berechtigte sich dadurch tatsächlich bewogen gefühlt hätten, ent­Jahre 1908 aber, nachdem Genosse Gruber eine Reihe neuer Zeugen bliebenen bedrängt und der Zusammenhang der Familie zerriffen gegen ihrer ursprünglichen Abficht einen Parteigenossen des Bürger­beigebracht hatte, zog Peters seine Berufung zurück. Die zweit würde. meisters zu wählen. instanzliche Verhandlung geht jetzt auf Grund der Berufung des Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts, vor dem

das Urteil des Schöffengerichts nachträglich anzuerkennen.

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Arbeitskammern.

Genoffen Gruber vor sich, der feinen Grund hatte, gleich Peters Sturmlauf der Hamburger Oberscharfmacher gegen die Genosse Bowera seine Sache in längeren Ausführungen selbst Der Verlauf des Schöffengerichtsprozesses, in dem Peters nach rammer befämpft der Sekretär ber Hamburg  - Altonaer   Arbeitgeber- Webers mit folgender Begründung für ungültig: Nach der Städte Mit genau denselben Gründen" wie die Hamburger   Handels- bertrat, hob das Urteil am 12. Januar auf und erklärte die Wahl angem Sträuben schließlich die beiden Disziplinarurteile vorlegte, verbandes, Freiherr von Reiswig, den Entwurf über ordnung müsse die Liste der Stimmfähigen, die während der gesetz­Die feiner afrikanischen Heldentaten wegen wider ihn gefällt wurden, die Arbeitskammern. Wolle man doch eine Interessen- lichen Frist zur Einsichtnahme offengelegt werde, nach Abteilungen var eine erneute Brandmarkung des von verrohten Kolonial- vertretung der Arbeiterschaft ins Leben rufen, fo fagte der geordnet sein. Hier sei als festgestellt anzusehen, daß zwei Listen chwärmern gefeierten Stulturpioniers. So führte der Magistrats- edle Freiherr unter anderent, so könne fich das Unternehmertum angefertigt waren, eine, die dem Gesez entsprach, und eine nach efretär 23ilhelm aus Schöneberg  , der unter Peters Feldwebel höchstens mit der Schaffung von Arbeiterbeiräten und in Stonsequenz Straßen geordnete. Die maßgebende sei die Abteilungsliste. Die in Ostafrita war, in seiner Aussage geradezu niederschmetternd davon mit der Schaffung von Arbeiterkammern einverstanden er andere möge als Hilfsliste zur schnelleren Orientierung gut gea wirkende Tatsachen gegen Peters ins Feld, und ebenso stellten Pater flären, feineswegs aber mit der Schaffung von Arbeitskammern auf Aders, Major v. Donath und Engen Wolff den Kläger auf paritätischer Grundlage, weil diese durch Einmischung in alle und wesen sein. Auch möge es genügen, falls aus ihr ein Beamter jede Einzelheiten des Arbeitslebens das Unternehmertum fortdauernd sich informiere, um auf die einfache Frage eines Wählers, ob er das ärgste bloß. in der Liste stehe, zu antworten. Wenn aber Wähler die Einsicht­Wenig nußen komite es andererseits dem Kläger  , daß der beläftigen und lahmlegen würden. In düsteren Farben schilderte vor versammeltem Scharfmacher- nahme in die Liste verlangten, dann müsse ihnen die maßgebende Reichsverbandsgeneraliffimus v. Liebert von den gegen Peters tum Herr v. R. das Ende der Selbstherrlichkeit der Arbeitgeber, Abteilungsliste vorgelegt werden. Unter Offenlegung" verstehe ergangenen Disziplinarurteilen behauptete, fie feien Justizwenn der Entwurf Gesetz werden würde. Um dies zu verhüten, man, daß die richtige Liste augänglich gemacht werde und nicht morde, das Verfahren wider Peters sei ein Schandfled für wurde eine Resolution angenommen, die die Ablehnung des Gesetz bloß, daß sie im Bureau vorhanden sei. Drei Zeugen, die die das deutsche Volt. Eine Beschimpfung deutscher   Nichter und entwurfs verlangt.- Einsichtnahme verlangten, sei aber nur die Straßenliste vorgelegt Beamter, für die die sonst so arbeitseifrige öffentliche Anklagebehörde worden. Darum fei die Wahl ungültig. bekanntlich kein Ohr hatte! Eine. Bauarbeiterschutzkonferenz,

In der Berufungsverhandlung wird von Geitossen Gruber acues Material gegen Peters vorgebracht werden. Wir werden über sie berichten.

frankreich  . Bestialität.

Da die Kammer die Aufhebung der Todesstrafe abgelehnt einberufen von der Landeskommission für Bauarbeiterjdjuk, fagte hatte, hat bekanntlich auch der Präsident Fallières   und das Ministerium lamt legten Sonntag in Stuttgart  . Die Konferenz war aus dem