Ser Sammer. als er den Arbeitern im öffentlichen Dienste Sas Streitrecht nehmen wollte. Ich sagte ihm damals. Das sei überflüssig, da diese Arbeiter doch nicht streifen werden; aber trotzdem hai Suhper ihnen das Streifrecht genommen.( S. 11.)
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Und über das allgemeine Berhalten der Gemeindearbeiter liest man weiter:
nicht beachtet, dagegen Lüer zu 1 Monat Gefängnis und 500 m. Geldstrafe verurteilt. Das Reichsgericht bestätigte dieser Tage die Entscheidung dieses Urteils.
Auch dieser Vorfall zeigt wieder die Schädlichkeit der Betriebsfrankenkassen, denn in einer Drtsfrankenkasse wäre eine solche Hinterziehung der Beiträge unmöglich gewesen.
Aus Induftrie und Handel. Köhlbrandvertrag zwischen Hamburg und Preußen Nach jahrelangen Verhandlungen ist zwischen beiden Staaten ein Vertrag zustande gekommen, der noch der Zustimmung beider Dürfen die Beschwerden der Gemeindebeamten und gefeßgebender Körperschaften bedarf er betrifft die Verbesse Gemeindearbeiter öffentlich geäußert werden? Der Ben- rung des Fahrbettes der Elbe und anderer Maytralbericht und die Antwort Des Magistrats*) fagen: nahmen zur Förderung der Seeschiffahrt nach Der Kampf ums Koalitionsrecht und der§ 153. nein; und innerhalb gewisser Grenzen stimme ich Samburg, Altona und Harburg. Hamburg . hatte das Bayerische Gerichte haben schon wiederholt dahin erkannt, daß dem bei. Das Interesse des Dienstes soll hier die Bedürfnis nach Erweiterung seiner Hafenanlagen, Richtlinie sein, und mun bringt dieses Interesse mit sich, daß zu welchem 3wvede der Hamburgische Staat vor zwei Jahren ein Bewegungen, bei denen es sich nicht um die Erzielung beſſerer Lohnund Arbeitsbedingungen, sondern lediglich um Erkämpfung oder nicht jeder Gemeindebeamte oder-arbeiter auf eigner Faust und auf preußischem Gebiete( Neuhof bei Wilhelmsburg ) gelegenes öffentlich über seinem Vorgesetzten und deffen Fehler Klage erhebt." Terrain von 88 Hektar in seinen Besitz brachte. Hierfür sollte die Berteidigung des Koalitionsrechts handelt, unter§ 152 der Gewerbe( S. 18.) hamburgische Staatshoheit erworben werden. Bei den Berhand- ordnung fallen und bei einer solchen Bewegung berübte Vergehen Besonders der von uns unterstrichene Gaß ist bemerkenswert lungen stieß Hamburg auf Widerstand Preußens, den es aber durch nach§ 158 zu bestrafen feien. Das Landgericht Bayreuth für einen sozialdemokratischen Führer. Da gerade die Arbeiter im ein Pressionsmittel in Gestalt der Köhlbrandverträge von 1868 ſtellte sich in einem Urteile endlich auf einen anderen Standpunkt. Jm Oftober wurde in der Bayerleinschen Spinnerei öffentlichen Dienst den allerstärtsten Druck auf die herrschenden und 1896, welche der Vertiefung des Köhlbrands eine fefte Edyrante Klaffen ausüben tönnen, und, wie die russische Revolution gezeigt fetten, zu beseitigen vermochte, weil auf diese Vertiefung Breußen in Bayreuth von einem Maschinisten die schriftliche Erklärung feines hat, gerade ihr Streit in rebolutionären Zeiten die gewaltigsten im Interesse der Schiffahrt Harburgs großen Wert Austritts aus der Organisation verlangt, und als er sich deffen Wirkungen hervorbringt, bedeutet diese moralische. Verneinung des legte. Preußen hat es jedoch verstanden, seinem Gegenkontra- weigerte, wurde er entlassen. Als neun anderen Malchiniſten und Streifrechts für diese Arbeiter, im nieresse des" Dienstes", eine henten einen sehr großen Teil der Kosten aufzubürden. Um die Heizern dieselbe Zumutung mit der Androhung der Kündigung geSchwächung der revolutionären Kraft der Arbeiterklasse. Elbwassermenge auf beide Stromarme gleichmäßig verteilen zu stellt wurde, legten diese die Arbeit nieder. Unter den Arbeitsfönnen, find umfangreiche Arbeiten an der Norderelbe, Güderelbe willigen befand sich der Flaschner Theodor Leonhardt, dessen zivei mit dem Köhlbrand und an der Unterelbe erforderlich. Der aus Brüder Mathäus und Albin ihn zur Rede stellten diefen Betrieb wieder ver dem Vertrage erwachsene hamburgische Stoftenanteil beträgt von ihm verlangten, daß er Dies wurde von der Firma zur Anzeige gebracht, 36 772 000 M., auf welche Summe 2200 000 W. als der von laffe. beiden Brüder und ein dritter Arbeiter erhielten ein Preußen zu den Kosten der Köhlbrandverlegung zu leistende Beitrag die wieder eingehen wird. Dazu hat Hamburg noch die Stosten für die Strafmandat auf drei Tage Gefängnis. Nachdem hiergegen GinVertiefung der Norderelbe und für die Verbreiterung und Ver- fpruch erhoben wurde, ermäßigte das Schöffengericht zwar tiefung des Fahrbettes der Unterelbe sowie die späteren Kosten für die Strafe auf einen Tag, erkannte aber im übrigen, daß ein WerDas Landgericht dagegen er den Köhlbrandtunnel in Höhe von 20 Millionen( zunächst Fähr- und gehen gegen§ 158 vorliege. Trajettverkehr) und Enveiterung der Hafenanlagen auf Neuhof flärte, daß diese Differenzen nicht unter§ 153 fallen, und erkannte au tragen. Ferner wird Hamburg eine Eisenbahn von Harburg auf Freisprechung. Mathäus Leonhardt wurde wegen nach Finkenwärder mit Abzweigung nach Waltershof bauen. Die Rötigung" zu drei Mark Geldstrafe verurteilt. Kosten für diese Arbeiten werden bedeutend höher sein als dic sich aus dem Vertrag ergebende Summe. Preußen tritt an Ham burg eine Fläche von 124 Heftar, Hamburg an Preußen eine Fläche von 97 Settar ab. Der hamburgische Senat und die Bürgerfchaft wird dem Vertrage zustimmen und die erwähnten Beträge bewilligen.
Worauf wir stolz find.
Die Wiener Arbeiterzeitung " schreibt: Kein Wort spricht der Globe Spießer mit so grinsendem Sohn aus, wie das Wort Genoffe". Die ganze Ueberlegenheit seines Inverständnisses legt der Philister in diese Gänsefüßchen, mit denen er das Wort Genoffe ausspricht. Von dem stummen Idealismus, dor sich hinter dem einfachen Wort versteckt, hat das auf sein armfeliges Jch beschränkte Vogelhirn keinen Dunft. Wie der Arbeiter geistig- feelisch zusammenhängt mit seiner Genoffenschaft, mit seiner Partei, mit seiner Presse, das kann der beschränkte, auf sich selbst beschränkte Sinn des Spießers nie begreifen. Aber den anderen fei hier der Brief eines Genossen aus cinem kleinen nordböhmischen Orte unterbreitet, der vor ein paar Tagen an unsere Administration gelangt ist und der einen unwilltürlichen Einblick in die Seele eines proletarischen Menschen gewährt. Der Schreiber ist ein schlecht entlohnter, verheirateter Arbeiter, der die Strife am eigenen Leibe schwer empfindet:
" Ich teile Ihnen mit, daß ich das Abonnement erst am 10. d. absenden werde und ersuche Sie daher, die Zusendung nicht zu unterbrechen, indem ich mit Sehnsucht auf jede Nummer warte. Ich muß Ihnen bekanntgeben, warunt ich immer so spät den Betrag einsende. Ich habe viel zu zahlen: 60 Seller per Woche an unsere Ortsgruppe der Heizer und Maschinisten, das ist unbedingt, 25 Seller an den Wahlberein Tepliß, das ist für die politische Organisation, 25 Heller für das Kreisblatt" Freiheit". Dann laufe ich mir jede Broschüre, und dazu kommen noch die Sigungen. Der Verdienst wird jetzt wieder schwächer.
Ich kann Ihnen aufrichtig mitteilen, daß mir sehr viel daran fiegt an der Arbeiterzeitung", weil man daraus sehr viel schöpfen fann als Arbeiter. Mir ist es sehr unlieb, wenn der Sched tommt und ich kann das Geld nicht gleich einsenden, weil ich weiß, daß es Störungen macht in der Administration. So habe ich mich jetzt entschloffen, indem ich ein starker Raucher bin, das Labat. rauchen aufzugeben und dieses Geld nicht dem Staate, sondern Der Arbeiterzeitung" zu widmen für das Abonnement. Jetzt werden Sie meine Verhältnisse kennen und ich hoffe, daß Sie das berücksichtigen werden. Nach dem 15. Jänner können Sie bestimmt auf mich rechnen.
Mit Parteigruß
M. W.( mit genauer Adresse)." Ja, auf solche Leute fann man reden. Der stumpfe Sohn des Spießers muß vor der Bravheit und Selbstzucht dieses schlichten Mannes verstummen, der seine Pflichten als Genoffe so gründlich gewissenhaft nimmit und sich weder durch die Ungunst der Strife, noch durch irgendein Lafter Kleinfriegen läßt. Gein bijel Bergnügen, den Tabatsbeutel, legt der Mann beiseite, um das Geld für feine Zeitung zu erschwingen. Die Stupiden mögen höhnen. So handeln doch nur Genoffen", und daß der Briefschreiber nicht allein bort oben in seinem nordböhmischen Nest lebt, sondern daß er in Taufen. den Exemplaren lebt, das ist unser höchster Stolz. 28o lebt eine colere Genossenschaft?
Bon der Barteipresse. Für eine eigene Druderei, in der ihr Organ, die Görlizer Boltszeitung", gedruckt werden soll, haben die Genossen zu Görlitz jetzt durch Genossenschaft und Sparverein 46 000. gesammelt. Auf Grund dieses günstigen Resultats breimonatlicher Sammlung beschloß eine Generalversammlung der Genossenschaft den Ankauf eines Grundstücks im Werte von 145000 M., auf dem die Druderei errichtet werden soll.
Dolizeiliches, Gerichtliches ufw.
Das Chemniger Schöffengericht verurteilte am Montag den ber antwortlichen Redakteur der„ Chemnizer Boltsstimme". Genoffen Bartels, zu 100 M. Strafe wegen Beleidigung des Stadtrates Schwamertrug, der die bekannten Berfügungen gegen den Chemnizer Drtstrantenfaffenvorstand und die Ortstassenwahl unter dem Beifall der Nationalen und Reichsverbändler erlassen hat.
Aus der Frauenbewegung.
Fort mit dem Dienstbuch!
und
Quod licet Jovi, non licet bovi. ( Was dem Gott erlaubt ist, steht noch nicht dem Ochsen frei) oder wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe! Auf diesen Standpunkt stellte sich der Staatsanwalt bei einer Anklage wegen Vergehens gegen§ 184 I St.-G.-B.( Verbreitung einer unzüchtigen den Berlagsbuchhändler und Schriftsteller Starl Stenerwünsche. Daß die Mittelständler unter Führung des be- Schrift), die fannten Herrn Nahardt in reaktionären Bestrebungen sich nicht vom Banselow gestern vor die vierte Straffammer des Landgericht I Stocjunfertum übertrumpfen lassen, haben sie auf ihrer am Montag führte. Der Staatsanwalt Dr. Erich Wulffen in Dresden hat in Berlin abgehaltenen Generalversammlung befundet. Es gelangte ein giveibändiges, ca. 1000 Seiten umfassendes Sammelwerk unter dort eine Resolution zur Annahme, in der man sich für eine Bank dem Titel Die Psychologie des Verbrechers" herausumfassteuer, eine Mühlenumsatzsteuer, Erhöhung der Börsensteuer, gegeben. Im 5. Heft der vom Angeflagten herausgegebenen ZeitEinführung eines Stalimonopols und eines Betroleummonopols, Erichrift Geschlecht und Gesellschaft". Bentralorgan für höhung des Tabatzolles und progressive Biersteuer auf das fertige Sexualwissenschaft und Sittenreform, wurde nun eine Besprechung Erzeugnis in solcher Höhe, daß fie voll auf die Konsumenten ab- des Wulffschen Werkes veröffentlicht und es wurde über die Behandlung berichtet, die verschiedene seguelle Probleme in dem Buche gegewälzt werden kann, ausspricht. funden haben. Hierbei wurde als ein sonderbares Beispiel bon Unmoralität und Ehrlosigkeit ein Brief abgedruckt, den der Verführer eines Mädchens an letzteres geschrieben hat. Diefer dem Wulffenschen Werke entnommener Brief hat zur Anflage ge führt. Der Staatsanwalt war der Meinung, daß der Abdruck dieses Briefes, der in hohem Grade geeignet sei, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verlegen, in dem umfangreichen, teueren, wissenschaftlichen Werke des Staatsanwalts Wulffen unbedenklich feir mag, fich aber in einer populären, überall für 80 Bf. fäuflichen Beitfchrift als eine unzüchtige Schrift im Sinne des§ 184 St.G.-B. darstelle. Der Staatsanwalt beantragte 100 Mart Geldstrafe. Im Anschluß an dem Angeklagten und dessen Zeitschrift günstige Gutachten des Geh. Medizinalrats Prof. Dr. G. Fritsch und des Geh. Sanitätsrat Dr. S. Se li fter beantragte der Verteidiger die Freisprechung. Er wies darauf hin, daß, wenn das Wulffensche Werk unbeanstandet und ohne der Beschlagnahme zu verfallen, jenen Brief bringen durfte, eine Beanstandung auch flir das hier in Frage stehende Referat nicht eintreten könne. Auch die Zeitschrift Geschlecht und Gesellschaft" sei nicht für das große Bublifum bestimmt, fondern für einen immerhin beschränkten Streis von Personen, die sich infolge der modernen Bewegung für feguelle und Sittlichkeitsfragen besonders intereffieren. Das Gericht tam zur Freisprechung des Angeflagten. Die Gesamttendenz der Zeitschrift gehe dahin, aufklärend zu wirken, und auf diesen Gesamtcharafter fomme es an, nicht aber auf einzelne aus den Zusammenhange geriffene Stellen. Die Schrift werde an wissenfchaftlich gebildete Personen vertrieben, die sich in feguellen Fragen weiter aufklären wollen, und deshalb könne in dem Abdrud jener Stelle aus dem Wulffenschen Werke objektiv nichts Unzüchtiges er
Ein schlechtes Zeugnis im Dienstbuch hat schon manchem Mädchen das Fortkommen erschwert, es oft sogar als Dienstmädchen unmöglich gemacht. Von einem feinen Charakter geugt es nicht, wenn Herrschaften auf diese Weise einem Proletarierlinde die ganze Härte des Dienens erst recht fühlbar machen. Sehr oft will die " Dame" ihr Mütchen an dem fortgehenden Mädchen fühlen, es soll die Uebermacht der einstigen Herrschaft erfennen. Hier ein krasjer Fall: Bei einem Ingenieur F. in der Wiclefstraße war bom 1. September 1908 bis 5. Januar 1909 die 17jährige Martha G. in Stellung. Die Behandlung durch Frau F. ließ viel zu wünschen übrig; die Soft des Mädchens war ungenügend. Den Tag über gab es nur wenig und unregelmäßig zu effen; um 10 Uhr abends wurde zu„ Mittag" gespeist. Das Mädajen kan in der Regel nicht vor Mitter nacht ins Bett, oft wurde es noch später. Früh um 7 Uhr mußte sie wieder aufstehen, fich im Dunkeln anziehen, waschen und tammen. Im Dunkeln sollte sie auch noch ihr Zimmer reinigen. Da kann man sich schon ungefähr ausmalen, wie im übrigen die Behandlung war. Nady einer besonderen Lieblosung ist es dabongelaufen. Die zu Weihnachten erhaltenen Geschenke mußte cs ivieder abgeben. Das Dienstbuch wollte die Herrschaft aber nicht herausgeben. Das Mädchen sollte sich erst auf Grund eines aus gestellten Scheines eine neue Stelle suchen, erst dann sollte sie das Buch ausgehändigt bekommen. Als sie es schließlich doch erhielt, war folgendes Zeugnis eingetragen:
Wiederholt ist das Mädchen gekündigt worden, aber durch vieles Abbitten habe ich sie wieder behalten, warne jede Hausfrau vor( ursprünglich hieß es für") ihr, da sie sehr faul und schmußig ift. verlogen und auch eine Nacht weg blieb, auch aus dem Dienst lief."
Die beiden vorhergehenden Zeugnisse in demselben Dienfibuch bestätigen dem Mädchen, daß es willig und ehrlich sei. Es mußte bemnach zuletzt in einer sehr schlechten Schule gewesen sein, wenn das lebte Beugnis objektiv berechtigt wäre. Bei solcher Behandlung der Hausangestellten lamentieren die Herrschaften" noch über Dienst botennot. Es ist wahrlich kein Wunder, daß die jungen Menschen Bartels foll in einem Artikel über den Prozeß gegen die lieber in die Fabrit wandern, als bon prokigen Damen" ihre Verbrecherfompagnie Schubert- Rabe Herrn Schwamerkrug dadurch Menschentürde in den Staub treten zu lassen. beleidigt haben, daß gestüßt auf die Aussage des Rabe Uns Wann wird endlich die veraltete Gefindeordnung fallen und deutungen über einen den Stadtrat kompromittierenden Brief, der mit ihr das Dienstbuch? Das zu erreichen, ist das beste Hilfsmittel: sich in deffen Atten befinde, gemacht wurden. Ferner wurde die eine starte Organisation! Verurteilung Bartels wegen eines fatirischen Gedichtes in fächsischer Mundart ausgesprochen, durch das sich der Stadtrat angeulft fühlte.
Eid gegen Eid.
blickt werden,
Briefkaften der Redaktion.
Die juviniffe Ebrechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, zweiter sof. dritter Eingang. vier Treppen, Be Fahrstuhl wochentäglich abende von 7 bis 9 1hr ftatt. Geöffnet 7. Uhz Sonnabende beginnt die vrecftunde um 6 Uhr. Jeder Aufrage ift cin Buchstabe und eine abl u. Wiertzeichen beignfügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Brieffaften können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Thamm. Nicht verwendbar.
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3. 1000. 1. Die Hälfte, auch das volle Stranfengeld. 2. und 3. Die Heilstätte ist nicht verpflichtet zur Aufnahme, daher auch nicht zur Zahlung von Unterstügungsgeldern. Tatsächlich pflegt fie folche in der Höhe von der Hälfte bis zur vollen Höhe der Strankengelder zu zahlen. Es empfiehlt sich, daß Sie sich mit dem Vors Staude Ihrer Strantenkaffe in Verbindung segen. 4. Den Antrag auf Bulendung des Borwärts" nach Beelitz müssen Sie an die Expedition richten. Grua 1909. Ciccotti ist doch nicht Tschechotin!! 23. N. 79. 1. Laffen Sie den Roman abschreiben, wenn Sie selbst nicht gut schreiben. 2. Bei jedem Verleger. 3. Nein. Gitter 100. 1. und 2. Frage ist nur durch einen tüchtigen Arzt zu beantworten. 3. Königliche Charité. 4. Un umschränkt gebietend. 5. Ein Gut, das nicht verlauft, sondern in der Familie bleiben muß. P. E. 21. Lassen Sie sich den Jahresbericht von 1901 und 1902 der betreffenden Organisation vorlegen. A. W. 72. Schlehensträucher, nicht Bäume, in der Umgegend vielfach. 7. W. 100. Bor dergleichen Staffen haben wir gewarnt und warnen immer wieder. Legen Sie das Statut der Zentralfommission der Strantentasjen, Engelufer 15, vor. Freilich ist der Ausgang nicht mit Sicherheit vorauszusagen, weil einige Stammern annehmen, daß man nur Entschädigung verlangen fönne, wenn man erklärt, man fete nur unter der Boraussetzung, daß Lohn gezahlt werde, aus. Haase 200. Die Sache wäre nicht mehr verfolgbar, weil der Strafantrag wegen Beleidigung innerhalb drei Monaten hätte gestellt werden müssen. 11. 2. 20. 1. Ja. 2. Sie tönnen den Antrag auf Bes freiung von der Versicherungspflicht stellen. Unterlassen Sie dies, dam muß weiter geflebt werden, falls Sie in Arbeit treten. 3. Benden Sie sich an die Versicherungsanstalt( Stöllnischer Park). 2. 2. 100. Ja. Sch. 27. Das Schulgeld für nicht der Kommune Berlin angehörige Kinder beträgt 30 m. jährlich. Ausnahmen werden unseres Biffens nicht
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H.
Die Frauenrechtlerinnen von Chicago nachen zurzeit große Anstrengungen, um das kommunale Wahlrecht zu erlangen. Das Komitee, welches die Revision der Städtischen Verfassung vorzubereiten hat, erklärte fich mit zwei Stimmen In einem Prozeß gegen den verantwortlichen Rebatteur der Majorität für die Annahme eines Frauenstimmrechtsparagraphen. „ Niederrheinischen Arbeiterzeitung". Genoffen Schoch, wegen We- Um diese Neuerung zu verwirklichen, bedarf es allerdings noch Teidigung eines Polizeifergeanten hatte ein Zeuge eine bestimmte, manchen Schrittes. Der Beschluß muß von der Legislatur des 6. R. 7. Bersuchen Sie es mit einer Stlage beim Gewerbegericht. flare Aussage beeidet. Danach hatte er gehört, wie eines Abends Staates Zlinois angenommen und von der Majorität der Wähler jemand an die Tür eines auf der gleichen Stage wohnenden bestätigt werden. Immerhin ist es ein kleiner Erfolg, eine StonMädchens flopfte und unter Anrufen des Mädchens vergebens Ein- session an die politische Gleichberechtigung der Frau. Taß begehrte. Dieser Vorgang war ohne Rennung eines Ramens in humorvoller Form ertvähnt. Der Bolizeisergeant Greifenstein bezog die Notiz auf sich und fühlte fich beleidigt! In der Verhandlung bestritten er, das Mädchen und die Eltern des Mädchens unter Eid den fraglichen Vorgang. Der Staatsanwalt ließ darauf beit Zeugen, der den Borgang belundet, wegen Verdachts des Meineids fofort verhaften! Die Verhandlung wurde zweds Ladung weiterer vom Angeklagten gestellter Zeugen bertagt.
Gerichts- Zeitung.
Betrug in der Betriebskrankenkasse:
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In Badersleben war im Jahre 1904 dem Bauunter- gemat. Teftament 32. Ein Teftament ift gültig, wenn es eigenhändig nehmer Heinrich Lüer sen. der Chauffeebau übergeben geschrieben und unterschrieben und datiert ist. Ein Stempel oder dergleichen worden, Seine Arbeiter hatte er in einer eigenen Betriebs- t nicht erforderlich. Anleitung und Beispiele für eigenhändige Testamentefinden Sie auf den letzten Seiten des dem„ Arbeiterrecht" beigefügten Ins Gefängnis. Wegen angeblicher Beleidigung der Direttoren frankenkasse versichert. Zur Kontrolle war ihm von der Auf- Führers. Das Buch liegt in den öffentlichen Resehallen aus. ber betanuten Zeche Hibernia" bei Gelsenkirchen ist Genoffe Anton fichtsbehörde aufgegeben worden, Tagesrapporte über die be-. 2. 100. Sie müssen zahlen... 88. 1. Ja. 2. Bom Jahre 2. R. 27. 1. Mein, 2., Dagegen gibt es fein Mittel. Bredenbed von der Dortmunder Arbeiter- Beitung" am schäftigten Arbeiter zu führen. Er benugte dazu die Lohn- 1906. Montag auf einen Monat ins Gefängnis gewandert. Er soll die Ehre bücher, nach denen zugleich die Lohnlisten aufgestellt wurden, Es ist nur eine gütliche Ginigung mit dem Vater möglich. 3. Nein. G. C., Münchener Str. 46. Geschäfte usw. empfehlen wir grund der Hiberniadirektoren in einer Notiz während des lesten Reichs- die der Tiefbau- Berufsgenossenschaft als Nachweis für die Höhe fäglich nicht. A.§. 37. 1. Gewerbedeputation des Magistrats, Stralquer tagswahlkampfes also vor nunmehr zwei Jahren ramponiert der Beiträge dienten. Diese Listen wurden nun unrichtig ge- Straße 3/6. 2. Baugewertschule Berlin W., Sturfürstenstr. 141. Direttor habent führt, die Zahl der Beschäftigten oft zu niedrig angegeben. reicht dazu nicht aus. Sprechen Sie darüber mit einem Chemiker. v. Strablendorf, Schillstr. 8. 23. 151. Der Raum des Briefkastens Wegen Schuhmannsbeleidigung mußte sich am Sonnabend So nahm er am 24. Juli statt 42 Arbeiter nur 24 in die Liste. 30. 1. u. 2. Am Tage vor der Sigung an das Bureau des ReichsGenosse efemeier, Redakteur unseres Braunschweiger Partei- auf, in der Zeit vom 3. Juli bis zum 12. August durchschnitt tages bezw. Zandtages. 8. Vorlagen über Testamente finden Sie in Stadtblattes( Boltsfreund"), vor den Schöffen verantworten. Er hatte lich nur 25 statt 30 bis 40 Arbeiter. Danach find hagens Arbeiterrecht". Das Buch liegt in den öffentlichen Lesehallen aus. einem Schuhmann vorgeworfen: er mache bei Feststellungen wegen immer entsprechend zu wenig Beiträge an die BetriebsVerstoßes gegen die Radfahrordnung Unterschiede zwischen beffer frankenkasse abgeführt werden, deren Vermögen, also ge- Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballeu- Direktion über gekleideten Leuten und Arbeitern. Trotzdem die Berechtigung der schädigt. Wegen dieser Betrügereien war Lüer beim Land Zufuhr reichlich, Geschäft rege, Breise unverändert. Bild: Zufuhr be Stritit erwiesen wurde, erfolgte Verurteilung zu 30 M. Geldstrafe. gericht Hildesheim des Vergehens gegen§ 82b des friedigend, Geschäft lebhaft, Breise gut. Geflügel: Bufube genügend, Strantenversicherungsgefeges angeflagt. Der Einwand, Geschäft ziemlich lebhaft, Breise fest. ifche: Bujuhr reichlicher, Ge *) Nach Untersuchung des vom Magiftrat eingebrachten Etats daß ihm von der Gemeinde und Domäne Hohenslebens die schäft ruhig, Starpfen ohne jede Nachfrage, Breise wenig verändert. Butter und Rase: Geschäft ruhig, Preise unverändert. Gemüse, in den Kommissionen stellen diese einen Zentralbericht" aufammen, übrigen Arbeiter zur Verfügung gestellt worden seien und Dbst und Südfrüchte: Zufuhr mäßig, Geschäft in Gemüse rege, worauf der Magiftrat mit einer Antwort erwidert er geglaubt habe, die brauche er nicht au versichern, wurde sonst sehr still, Breise fest.