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finnigen Zeitung", daß die Denunziation ihr gutes Recht sei, das eingeführt werden muß, damit hier Boltsbertreter hineinfommen, während die Frau des Klägers die Nähte gebügelt habe. Durch fie fich nicht streitig machen lasse, entgegnete fie:" Das Recht, diese die rücksichtslos die Interessen der großen Masse des Volkes ver- 3eugenaussagen wird festgestellt, daß die Frau des Klägers Beamten, die nicht zur Wahl gegangen sind und die demgemäß die treten, und die damit das wirkliche Staatsinteresse vertreten.( Bu- an dem Kleide gebügelt hat. Nach dieser Feststellung erachtet das Sozialdemokratie nicht haben niederftimmen helfen, das Recht, diese rufe rechts: Etwa Herr Hoffmann?) Der Abgeordnete Hoff- Gericht die Möglichkeit für gegeben, daß das Versengen des Kleides Beamten öffentlich zu denunzieren, wird hier also ausdrücklich als mann vertritt das Voltsinteresse. Wenn ein Arbeiter die Inter - durch die Frau des Klägers geschehen sein kann, zumal der gerigte das gute Recht des Blockfreisinns in Anspruch genommen. Das effen des Volkes wahrnimmt, so kann er nicht länger an der Fehler nicht bei Abnahme der Arbeit von der Beklagten , sondern erst Recht auf Denunziation, das bisher den Beamten gegenüber nur Sobelbank stehen, dann muß er sich politisch schulen und die Politik bei Lieferung an das Konfektionsgeschäft bemerkt worden ist. Die bon teattionärer Seite ausgeübt wurde, hat der Blockfreisinn zu seinem Hauptberuf machen. Freilich, wenn man Groß grund- Klage wurde deshalb abgewiesen. in sein Altionsprogramm aufgenommen. befizer ist, dann findet man auch neben der Politik so viel Zeit, 2. Sind in der Konfettiousbranche die Arbeitsstunden an den Pfui Teufel! das Gewerbe des Großgrundbesitzers zu betreiben. Wenn man Sonntagen vor dem Weihnachtsfeste zu bezahlen? ( hört! hört! bei den Sozialdemokraten, lautes Lachen und Unruhe seinem Hauptgewerbe machen, und dies Gewerbe ist bei weitem aber Journalist oder Arbeiter ist, so muß man die Politik schon zu Die Näberin Frau B. fordert von der Firma Rosenthal, bei den Freisinnigen und rechts.) sinnigen Terror gegenüber der sozialdemokratische bei den Sozialdemokraten.) Und da wagte es ein Mann, wie Herr Die Beklagte wendet ein, es sei in der Branche üblich, daß die Was bedeutet diefem frei nicht fo lohnend, wie das agrarische.( Lebhaftes Sehr richtig! Werderscher Markt 10, 6,50 M. für geleistete uleb er stunden an den Sonntagen vor Weihnachten, 13. und 20. Dezember. Terror, auf den Sie bisher bei jeder Gelegenheit herumgeritten v. Dirksen, von 30 Millionen, den Vertretern der Arbeiter, vorzu­haben. Daß von sozialdemokratischer Seite Terror geübt worden Arbeiterinnen an den beiden letzten Sonntagen vor Weih­ist, wird von uns nicht bestritten.( Vielfacher Hört! hört!) Aber werfen, daß sie sich von den Groschen der Arbeiter nähren.( Große nachten ohne Vergütung tätig seien. Dafür bekämen sie auch die Unruhe rechts, Glocke des Präsidenten.) Werden denn nicht auch das war notwendig, gegenüber dem Terror von anderer die Beamten von ihren Auftraggebern bezahlt, und gehören Feiertage bezahlt. Das Gericht stellte sich dem Gesez entsprechend gut! bei den Sozialdemokraten.) Wir handeln da nach einem be- dazu nicht auch die oberen Verwaltungsbeamten? Dates beitern die Feiertage zu bezahlen feien, auch ohne daß die durch die bedauerlich, daß man hier feststellen muß, daß gerade die shorten Feiertage verloren gebende Arbeitszeit mit irgend welcher Ueberzeit­

Seite, und wir lassen uns dieses Notwehrrecht nicht nehmen.( Sehr liebten Worte von hoher Stelle: Wer nur auf Gott vertraut und feste um sich haut." Wir sagen mit dem Schweizer Dichter: Und schlägst du mich auf die linke Wang', So schlage ich dich auf die rechte,

So will ich's halten mein Leben lang Jm irdischen Gefechte.

Beamten der Regierung

durch Abwesenheit glänzen.

Auch ein Beweis dafür, wie sehr es ihnen gleichgültig ist, was von den Vertretern der großen masse hier gesagt wird!( Sehr richtig bei den Sozialdemokraten) Es ist auch ganz interessant, daß von den preußischen Regierungsreferendaren 40 Proz. adlig sind..

Präs. v. Kröcher:

auf den Standpunkt, daß den im Wochenlohn stehenden Ar­

arbeit kompensiert werden dürfte. Der Wochenlohn stelle ein Pausch quantum an Lohn dar, für in der Woche geleistete Arbeit. Dieses auichquantum hängt weder von einer gewissen Tage- oder Stundenzahl der Arbeitszeit, noch von einer Stückzahl der Arbeit ab. Bei Wochenlohn leiste der Arbeiter soviel eben möglich ist; leistet er mehr, so bekommt er dafür feine Entschädigung, leiftet er weniger, noch zumal aus einem Grunde, für den er nicht verant wortlich zu machen ist, darf ihm auch nichts abgezogen werden. Nach dieser Belehrung verglichen fich die Parteien auf 5 M. 3. Ungesetzliche Strafe für ,, Undankbarkeit".

Das

( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Wenn Sie aber so sehr über den Terror flagen, will ich Ihnen noch einige Stichproben über den Terror liefern, der von Ihrer Seite verübt worden ist. ( Die Anführungen des Redners über Terrorismus gegen Arbeiter Herr Abgeordneter, das hängt mit der Frage, die zur Ver­bei den Wahlen sind bei der großen Unruhe des Hauses auf der handlung steht, nicht zusammen. Tribüne nicht zu verstehen.) Wenn ich Ihnen derartige Fälle Abg. Ströbel( fortfahrend): Ich bin freilich vollständig anderer Der Hausdiener T. flagt gegen Julius Kaufmann , Blusen Ihres Terrorismus anführe, dann werden Sie unruhig, dann Meinung. ( Heiterfeit.) Auch bin ich überzeugt, daß die Logit geschäft, Schmidstr. 24-25, auf Zahlung von 15,35 W. an rüc intereffiert es sie nicht. Aber der sozialdemokratische auf meiner Seite liegt. Aber die ist hier ja nicht maßständigem Lohn. Der Kläger hat eine Weihnachtsgrati Terror ist für Sie von Interesse. Das ist auch ein Kennzeichen gebend.( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Wir verlangen, fitation von 20 m. erhalten, die dieser als eine billige Ents dessen, was Sie für Recht halten. Wie unsinnig es ist, wenn daß endlich das direkte, allgemeine, gleiche Wahlrecht in Preußen schädigung für die in großer Zahl geleisteten Ueberstunden hält. Der Be Sie die sozialdemokratischen Wahlerfolge dem Terror zuschreiben, eingeführt wird, und dieses Wahlrecht muß erkämpft werden. Denn flagte ist jedoch der Ansicht, daß das Weihnachtsgeschenf nicht für Ueber­erfannte auch die Kölnische Voltszeitung" an, sie schrieb die Erklärungen des Vertreters der Konservativen, der Nationallibe- stunden gegeben wird, denn für diese stände dem Kläger fein An am 9. Juni: Für jeden, der die Verhältnisse tennt, ist diese Aus- ralen und selbst des Zentrums beweisen, daß man es freiwillig spruch auf Entschädigung zu. Das Geichent werde vielmehr gegeben, rede sehr durchsichtig. Gewiß tommen einzelne Fälle von Terror nicht gewährt. Da muß also der Kampf organisiert werden. Da um Arbeitsfreudigkeit und Eifer für fünftig zu erhöhen. Der Kläger vor, es ist aber a Ibern, die Wahlniederlage des Freisinns darauf müssen die Wahlrechtsfanfaren ertönen, und da müssen auch die sei aber so undankbar" geweien, am 31. Dezember seine Entlassung zurückzuführen." Die Heuchelei, die in der Entrüstung über den Herren vom Freifinn und Zentrum sich erklären. Frenvillig geben zu fordern; deshalb halte sich Beflagter für berechtigt, dieses Ge­fozialdemokratischen Terror fich zeigt, ist um so größer, wenn Sie die Herren vom Junkertum nichts. Aber der Freifinn ist ja nichts schenk zurückzufordern und gegen den Lohn aufzurechnen. das geheime Wahlrecht verweigern, da ja die öffentliche Wahl ohne den Block, und auch das Zentrum wird nichts tun, um seinen Gericht belehrte den Beklagten, daß eine Aufrechnung nach§ 394 feinen anderen 8wed hat, als den Terror auszumerzen. fchönen Worten die Tat folgen zu lassen. Dann wird aber das des Bürgerlichen Gesetzbuchs unzulässig sei. Hierauf zahlte der Be­( Lebhaftes Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten und auf der arbeitende Volk diefen Kampf allein führen.( Lebhafte Bustimmung flagte im Vergleichswege die geforderten 15,35 M. Zuschauertribüne.) Sie mögen sich ausreden, wie Sie wollen, das bei den Sozialdemokraten.) Dieser Kampf wird täglich erbitterter öffentliche Wahlrecht ist nichts anderes, als das und täglich erfolgreicher werden. Sie werden von Position zu Position herausgedrängt werden.( Lachen rechts.) Und wenn Sie jetzt auch lachen und sich wohl verschanzt glauben hinter dem Boll­werk, das Sie in dem neuen Vereinsgefes errichtet haben, wenn Sie glauben, weil feine öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel abgehalten werden können, so werde die Sozialdemokratie in Ihre Wahlkreise auf dem Lande nicht ein­dringen nun, allmählich wird die sozialdemokratische Auf­flärung noch weitergreifen, und die Sozialdemokratie wird immer mehr Mittel der Agitation finden, um in die weitesten Kreise hineinzudringen. Und auch auf ein anderes Boll­wert, auf die Bajonette,

Wahlrecht des Terrors.

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Die ganze abhängige Bevölkerung soll dadurch gezwungen werden, nicht frei nach ihrer Ueberzeugung zu stimmen.( Lebhafte Zu­stimmung bei den Sozialdemokraten.) Ich gebe zu, daß es vor­tommt, daß auch mal auf einen Bäcker- und Fleischermeister von Arbeitern eingewirkt wird. Was bedeutet das aber gegenüber dem Terror, den Sie gegen die Landarbeiter ausüben?( Lebhaftes Sehr richtig!) Ich erinnere nur an den Terror, der auf dem Lande gegen die kleinen Geschäftsleute geübt wird. Ich er­innere an den toloffalen Terror, der gegen die 2otalinhaber geübt wird, sowohl von Behörden, wie von Privaten. Ich erinnere daran, daß das große Heer der Beamten verhindert wird, nach seiner Ueberzeugung zu stimmen. Ich erinnere an die Erklärung, die Fürst Bülow abgegeben hat, daß Beamte felbft verständlich sich nicht fozialdemokratisch beschmackhafte Gerichte, aber ich glaube nicht, daß Sie es wagen tätigen dürfen.( Sehr richtig! rechts.)

Fürst Bülow ist also Oberterrorist!

traten, Zischen rechts.)

Darauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Dienstag, 12 Uhr. Vorher Antrag Schiffer wegen Zulassung der Lehrer zum Schöffenamt. Schluß 5% Uhr.

Soziales. Gewerbegericht.

Aus der Sigung der ersten Kammer vom 25. b. M., Vorsitzender Magistratsaffeffor Dr. Maguhn.

1. Der Arbeitgeber mit dem üblen Ruf.

4. Berwirkter Entschädigungsanspruch.

Der Schneider 3. flagte gegen die Firma Haake, Inhaber Jacoby, auf Zahlung einer vierzehntägigen Lobnentschädigung. Die Beklagte wendete ein, daß der Kläger , der schon vordem zweimal bei ihr gearbeitet habe, von früher wisse, daß Kündigungsfrist aus­geschloffen sei. Außerdem habe er seinen Anspruch nicht bei der Entlassung, sondern erst vier Tage später geltend gemacht. Das Gericht wies den Kläger mit der erhobenen Klage ab, da an­genommen werden muß, daß er bei der Entlassung mit dem Aus­ichluß der Kündigungsfrist einverstanden war. Er könne deshalb nicht mehrere Tage später einen Entschädigungsanspruch geltend machen.

Zur Pleite der Milchzentrale.

Wann wird endlich strafrechtlich gegen die Konfurfifere vor

Was alles zu den Aufgaben der Polizei gehört. Wie alljährlich, zu Beginn der Karnevalszeit, sucht auch in

diesem Jahre der Polizeipräsident in bürgerlichen Zeitungen Dienſt

mädchen, die sich verheiraten möchten, um ihnen eine Ausstattung im Betrage von 600 M., die aus einer Stiftung stammen, zuwenden zu können. Drei solcher Prämien sind in diesem Jahre zu vergeben. Natürlich müssen es ganz hervorragende Musteregemplare sein, diese Dienstmädchen, die zur Brämiierung würdig befunden werden wollen. Folgende Bedingungen werden gestellt:

Die Dienstmädchen müssen bei einer und derselben Herrschaft in Königsberg 10 Jahre gedient haben und sich dann verheiraten. Sie müssen sich treu und gehorsam gegen die Herrschaft gezeigt, fich der Wahrhaftigkeit beslissen haben und auch von feuichen Sitten und frommer züchtiger Führung gewesen sein und sich über die angegebenen Erfordernisse durch Beugnisse: 1. der Dienst herrschaft, 2. des zuständigen Geistlichen und 3. des zuständigen Polizeikommissars ausweisen können.

werden Sie sich auf die Dauer nicht verlassen können.( Große Un­ruhe rechts.) Es sind Söhne des Volkes, die die Bajonette Die von der Milchzentrale nach Eintritt ihrer Liquidation führen.( Burufe rechts: Blaue Bohnen!) Das sind ja sehr gefaßten Generalversammlungsbeschlüsse, gegen die feinerzeit Rechts. anwalt Dr. latau zusammen mit verschiedenen bäuerlichen Ge werden, das arbeitende Volt mit diesen schmadhaften Gerichten zu noffenschaften und Untergenossenschaften der Milchzentrale Protest regalieren. Sie werden sich das wohl zehnmal überlegen, eingelegt hatte, wurden gestern durch Urteil des Land denn Sie wissen nicht, was danach kommen wird. Je stärker gerichts I für nichtig erklärt. Die Nichtigkeitserklärung Mit ihrer maßlosen Heuchelei gegenüber unserem Terror machen die Sozialdemokratie wird, um so mehr gehören auch die zu ihr, bezieht sich im besonderen auf den Beschluß, der die Fortseßung des Sie sich also nur vor aller Welt lächerlich.( Lebhafte Bu- bie die Bajonette führen.( Lebhafte Zustimmung bei den Sozial stimmung bei den Sozialdemokraten.) Mögen doch die Frei- demokraten.) Infolgedessen werden auch Sie schließlich Vernunft Geschäftsbetriebes der Milchzentrale troz der Liquidation gestattete, finnigen, wenn sie später zu Worte kommen, einmal mit dem Terror annehmen, wie auch die Polizei schon Vernunft angenommen hat. sowie auf Genehmigung der Liquidationsbilanz, in der ein fleiner ber Konservativen abrechnen, statt auf dem sozialdemoWas in einen Schuhmannsschädel hineingeht, wird ja schließlich Ueberschuß der Aktiven über die Baffiven herausgerechnet war. Tie fratischen Terror herumzureiten, den wir ja zugeben. Aber auch in Ihren Schädel hineingehen. Sie werden es sich überlegen, Gegner hatten die Ansicht vertreten, daß in Wahrheit eine leber wir wollen abwarten, ob sie mit ihren Blockbrüdern wagen werden, ob Sie das Volk maßlos erbittern wollen, zumal auch bei Ihrer so fchuldung vorliege, die zur sofortigen Kontur seröffnung wegen des Terror ins Gericht zu gehen. Wenn sie Ehrgefühl genial verfahrenen auswärtigen Position. Von hoher Stelle ist das und damit zur Einleitung der Regreßflagen gegen die bisherigen hätten, müßten sie es und müßten ihnen sagen, wir wollen ihnen Wort gefallen, die einzige Sicherheit Deutschlands liege in einer Borstands- und Aufsichtsratsmitglieder nötige. beweisen, daß wir auch ohne den Block weiterkommen. Wie es starken Armee. Nun, diese Armee setzt sich aus den bei den Wahlen auf dem Lande zugeht, hat der freisinnige Söhnen des Voltes zusammen.( Burufe rechts: Hehe!) Bürgermeister Schüding geschildert.( Rufe rechts.) Er hat treffend die Beeinflussung der Wahlmänner durch den Land. Nicht wir hetzen, sondern Sie heben durch die Art, wie Sie das gegangen werden, die so viele Kleinbauern geschädigt haben? Wahlrecht dem Wolfe verweigern. Geben Sie nur so weiter, rat geschildert und sagt: Wäre es nicht besser, auf dem Lande Sie werden dadurch die beste Agitation entfalten für das allge= Die Freußischen Abgeordneten turch den königlichen Landrat meine, gleiche Wahlrecht!( Lebhafter Beifall bei den Sozialdemo­ernennen zu lassen, statt diese unwürdige Wahlkomödie weiterzu­führen." Freilich, dieser freisinnige Bürgermeister ist ein weißer Rabe. er ist gemaßregelt worden, und wir warten bisher ver: geblich auf die Interpellation Schüding.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Jh habe hier einen Aufruf Treitschtes aus dem Jahre 1878.( Lebhafte Unruhe rechts.) Darin heißt es: Warum erklären unsere Großunternehmer nicht, daß sie feinen Arbeiter beschäftigen wollen, der an sozialdemokratischen Wühle. reien teilnimmt." Dieser Aufruf wurde in einer Reihe großer Zeitungen, z. B. auch der Nationalzeitung", abgebrudt, und auch der Handelsminister erließ eine Anfrage an vie preußische Gewerbekammer, ob auch in dem Sinne des Aufrufs gehandelt würde. Könnten Eie heute noch dieselbe Gewalt über die Industriearbeiter ausüben, so würden Sie auch heute noch Die sechzehnjährige Näherin Frl. Käte H. flagt im Beistand ihrer folche Aufrufe erlassen. Aber heute hängen Ihnen die Trauben zu hoch.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Sie fönnen utter gegen den Inhaber einer Arbeitsstube für Damentonfettion Israel Rotholz, Georgenkirch­Die Polizei, bei der die Meldungen zu erfolgen haben, hat auch wohl noch die ländlichen Arbeiter terrorisieren; die Industriearbeiter straße 6. Die Klägerin wurde am Sonnabend, den 19. Dezember die Würdigkeit des Bräutigams, von dem ähnliche Tugenden verlangt haben sich großenteils dem Terror glücklicherweise entzogen.( 2eb- traße hafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Der fonservative früh morgens plöglich entlassen. Im Kontor erhielt sie ihre Bapiere werden, zu prüfen. ausgebändigt. Gleichzeitig wurde ihr ein Revers zur Unterschrift Herr Malkewib erklärte am 10. Januar 1908, die Antrag vorgelegt, in dem es hieß, fie habe Krankenkassenbuch und Invaliden­Karfreitag ein allgemeiner Feiertag? steller, damals die Freifinnigen, wären den Nachweis schuldig ge- farte erhalten und feine Lohnforderungen mehr. Die Klägerin Das sogenannte Karfreitagsgesetz vom 2. September 1899 bes blieben, daß der Antrag im Staatsintereffe läge.( Sehr richtig! rechts.) Was aber ist das Staatsinteresse anderes, als das unterschrieb, ohne, wie sie sagt, den Revers durchgelefen zu haben. ftimmt im Absatz 2 seines einzigen Baragraphen, daß in Gemeinden Nach Leistung der Unterschrift soll der Beklagte das Ersuchen, ihr mit überwiegend katholischer Bevölkerung die bestehende herkömm­Interesse der großen Mehrheit der Staatsbürger.( Lebhaftes Sehr den rückständigen Lohn zu zahlen, mit der Aufforderung beantwortet liche Werktagstätigkeit( auch gewerbliche) am Karfreitag nicht richtig! bei den Sozialdemokraten.) Nun, mehr als 50 Proz. der haben, das Geld am Montag zu holen. Am Montag erklärte jedoch der verboten werden solle, es sei denn, daß es sich um öffentlich bemert­lommen haben, und mindestens 80 Proz. haben unter 1800 Mart Beklagte der Klägerin, er habe nichts mehr mit ihr zu tun, wenn sie bare oder geräuschvolle Arbeiten in der Nähe von dem Gottesdienst Einkommen, und die Interessen dieser 80 Broz. werden durch das etwas wolle, folle fie ihn beim Gewerbegericht verklagen. Der Begewidmeten Gebäuden handele. Auf dies Gesetz berief sich der Dreitlassenwahlrecht nicht gewahrt.( Lebhafte Zustimmung bei den agte wendet ein, daß er der Klägerin den ihr zustehenden Lohn Landwirt Lawjowsky in Groß- Gutschin, der wegen Inbetriebnahme Sozialdemokraten.) Freilich sagen Sie, 5 Proz. der Bevölkerung von 9,44 M. am 19. Dezember tatsächlich bezahlt habe, und be- eines Göpelwerks am Karfreitag auf Grund der Verfrommungs­bringen 65 Proz. der Steuern auf. Sollen etwa auch die direkten streitet die Behauptungen der Klägerin. Ueber das Geschäfts- verordnung für die Provinz Posen zu einer Geldstrafe verurteilt Steuern aufgebracht werden von den 50 Proz., die ein Einkommen gebahren des Beklagten machen eine Reihe Zeugen Bekundungen. worden war. Nach dem Gesetz hätte er, wie er annahm, in Groß­unter 900 Mark haben, oder von den 80 Proz., deren Einkommen Eine 8eugin fagt, daß fie zubor gewarnt worden sei, sie habe Gutschin das Recht gehabt, am Karfreitag arbeiten zu lassen. unter 1800 Mart beträgt? Das ist nicht möglich, und wir kämpfen deshalb die Unterschrift erst geleistet als ihr der Beklagte auf ihr Das Kammergericht verwarf aber dieser Tage das Rechtsmittel. ja für das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht, das fundet, daß ihr der Wetlagte, nachdem sie die Unterschrift geleistet Karfreitagsgesetzes ergebe, sei das Gesetz nur für diejenigen Landes­Ersuchen den Lohn gezahlt hatte. Eine andere Beugin bee ging von folgenden Erwägungen aus: Wie der Eingang des hatte, einen Tag vom Lohn für vermeintliche Gegenansprüche ab- teile erlassen, in welchen der Karfreitag nach den bestehenden Ge­fulturwibrigen Zuständen ein Ende macht. ziehen wollte. Einer anderen Beugin babe er auf ihr Fragen sehen nicht die Eigenschaft eines allgemeinen Feiertags habe. Hier ( Lachen rechts.) Sie lachen darüber, daß man es als fultur- nach dem Lohn geantwortet, Geld habe sie überhaupt nicht von ihm tomme ihm aber diese Bedeutung zu. Es sei das Edikt vom widrig bezeichnet, daß mehr als 50 Proz. der Bevölkerung ein Ein- zu bekommen. Das Gericht tam nach längerer Beratung zu dem 28. Januar 1773 maßgebend, da das fragliche Gebiet des jebigen tommen unter 900 M. haben. Die Leute, welche auf ein solches Beschluß, dem Beklagten, den ihm von der Klägerin zugeschobenen Landkreises Bromberg damals schon zu Preußen gehörte. Las Einkommen angewiesen sind, finden es empörend!( Lebhafte Eid abzunehmen. Eine Einigung lehnte der Beklagte wiederholt mit noch rechtsgültige Editt ordne an, daß der Karfreitag mit Ente Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Und deshalb kämpfen wir dem Bemerken ab, er wolle schwören, um mit dem erwirkten haltung der Arbeit zu feiern sei. Das Editt sei ausweislich der für das allgemeine, gleiche Wahlrecht, damit im Interesse diefer Urteil gegen die Klägerin und sämtliche Zeugen strafrechtlich Ueberschrift allerdings zweds Einschränkung der Feiertage in den Nichtbesitzenden, dem wohlverstandenen Staatsinteresse, die Staats- borgehen zu fönnen! Als fich das Gericht zur Abnahme des Eides evangelisch- reformierten und lutherischen Kirchen ergangen. macht anders gehandhabt wird. Sie erklären, daß 5 Broz. so viel anfchidte, berlangte der Beklagte, um sich sammeln zu können, eine sei aber nicht etwa nur auf die Angehörigen dieser Kirchen be­Steuern zahlen, aber dabei werden diefe 5 Proz. immer reicher. Pause. Diese Pause benutzten zwei der Beisiger, um den Beklagten schränkt. Vielmehr habe es ganz allgemeine Gültigkeit und beziehe Im Jahre 1895 versteuerten die Personen mit mehr als 100 000 zu einem Vergleich zu bewegen. Nach Wiederaufnahme der Ver- fich auf die sämtlichen Angehörigen derjenigen preußischen Lanse, Mart Ginfommen, also die Millionäre, ein Vermögen von 4 Mil- handlung erklärte er fich auch zum Vergleich auf 5 M. bereit. für die es seinerzeit erlassen sei. Unter anderem ergebe sich das liarden und 67 Millionen. Im Jahre 1905 versteuerte diese selbe Doch der der Sammlung bedürftige Herr Rotholz, der dem auch aus dem Inhalt. Im§ 8 werde es beispielsweise jeder Gruppe von Millionären ein Bermögen von 12 Milliarden und Borsigenden nur dadurch bekannt ist, daß er oft auf dem Gewerbe- männiglich" befohlen, die Vorschrift des Edikts zu beachten. Das 234 Millionen.( Sört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Sie sehen gericht prozeffiert, hatte einige Stunden später noch einen Prozeß Edikt gebe dem Karfreitag den Charakter eines allgemeinen bürger also, daß die Steuern diese Herren nicht drückten, daß sie ganz anzustehen. Diesmal war er der Kläger . Er fordert von der lichen Feiertags. Da es im hier fraglichen Gebiet gilt, so komme anders zu Steuern herangezogen werden könnten. Aber das Näherin R. 35,70 M. Schadenersatz für ein kleid, welches ihm die es nicht darauf an, ob in des Angeklagten Wohnort die Bevölkerung Vermögen der Zenjiten mit weniger als 6000 M. Vermögen ist von Beklagte beim Bügeln versengt haben soll, und zwar beim Bügeln überwiegend katholisch sei. Er hätte die Vorschriften über die 45 auf 40,1 Proz. gesunken. Das alles sind Beweise dafür, der Nähte. Beklagte bestreitet, die Nähte gebügelt zu haben, fie äußere heilighaltung der Sonn- und Feiertage auch am Karfreitag daß endlich das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht habe das Kleid nur am Schlitz bei den Drudinöpfen gebügelt, beachten müssen.

diefen.

Berantwortl. Redakteur: Carl Wermuth, Berlin - Rigdorf. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: VorwärtsBuchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.