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Gerichts- Zeitung.

Beleidigungen durch die Breffe.

nehmung berechtigter Interessen) önne dem Bellagten Nebakteur nicht zugebilligt werden, Davidsohn habe nur im öffentlichen Inter­effe Angelegenheiten besprochen, für die er sich von seinem Partei­standpunkt aus besonders interessierte.

Sozialdemokratischer Lese- und Diskutierklub. Heute, Mittwoch, abends 9 Uhr bei Bolze, Rodenbergstr. 8: Gigung. Gäste willkommen. Lese: und Diskutierklub" Südost". Heute, Mittwoch, abends 8 Uhr: Generalversammlung.

tommen!

Eingegangene Druckfchriften.

Verband der Friseurgehilfen Deutschlands  . Zweigverein Berlin  Das im Schöffengerichtsurteil festgefeßte Strafmaß gebe zu und Bororte. Donnerstag. den 28. d. M., abends 9, Uhr: Bersammlung, Bedenken feinen Anlaß. Steinberg habe allerdings durch sein Vor- Charlottenburg, Krumme Str. 42; Rigdorf, Berliner   Str. 14; Tegel  , leben zu einer gewissen Kritik herausgefordert. Auch habe er min- Berliner   Str. 92; Köpenid, Grünauer Str. 8. destens in einem Punkte durch seine Prospette eine Zusage gemacht, Sparverein der Freidenker zur Ausführung der Feuerbestattung. die nicht von ihm gehalten worden sei: Er habe individuellen Unter- Am Donnerstag, den 28. d. M., abends Uhr: Versammlung im richt versprochen, es seien aber mehrere Schülerinnen zusammen, Reftaurant H. Sachse, Greifswalder Str. 37. Freunde und Gönner will­bis zu sechszehn Personen, unterrichtet worden. Diese Umstände scien als strafmildernd in Betracht zu ziehen. Als strafschärfend falle aber ins Gewicht, daß die Angriffe sehr schwer waren und öffentlich in der Prese erhoben wurden. Within sei eine Geld­strafe von 150 m. nicht zu hoch. Auch eine Buße sei dem Kläger mit Recht zugesprochen worden. Es komme hier nicht darauf an, daß Steinberg, wie vor Gericht festgestellt worden sei, schon den Offenbarungseid geleistet habe. Auf Buße sei zu erkennen, wenn die Angriffe geeignet gewesen seien, den Angegriffenen in seinem Fortkommen zu schädigen. Es liege aber auf der Hand, daß ein Mann, der den Offenbarungseid geleistet habe, geschädigt werden müsse durch Angriffe, wie jener" Vorwärts"-Artitel fie enthalten Fortkommen bedingt, denn auf ihm beruhe jetzt sein Erwerb. Eine habe. Durch Unterricht in Krawattennäherei werde ja Steinbergs Buße von 300 M. jei nicht zuviel.

Vor dem Landgericht I, Etraftammer 2, hatte sich Dr. Rudolf Lautenbach, Redakteur der" Tribüne" in Berlin  , wegen Beleidi­gungen, begangen durch die Bresse, zu verantworten. In einem Artikel der Tribüne" war ein Kontrolleur der Spandauer   Armee: konservenfabrik dadurch beleidigt worden, daß von ihm behauptet wurde, er habe sich einer Arbeiterin gegenüber unanständig be­tragen. Die Arbeiterinnen müssen sich in jener Fabrit wöchent­lich einer Kontrolle unterwerfen, indem ihnen die Taschen usw. untersucht werden, angeblich, um Diebstähle zu verhindern. Bei dieser Kontrolle follte der Beamte einmal zu weit gegangen fein und seine Handlung wurde in dem inkriminierten Artikel scharf gerügt. Die Behauptung erwies sich später als unbegründet und Lautenbach nahm seine Kritik öffentlich zurück. Der Staatsanwalt sprach von der ungeheuren Schwere" der Beleidigung; er meinte, es hätte dem Angeklagten genügt, zu wissen, daß es sich um einen föniglichen Beamten handelte, und da wäre seine Barole gewesen: " Nu man feste drauf!" Von dem Verteidiger Dr. Halpert wurde die Annahme des Staatsanwalts, daß der Angeklagte am Blau­foller" litte, zurückgewiesen und betont, wie schwer es für einen Publizisten sei, in allen Fällen einer Mystifikation zu entgehen. Der Angeklagte habe im besten Glauben gehandelt und nicht ge­zögert, öffentlich zu erklären, daß er sich geirrt habe, sobald er seinen Frrtum erkannt hatte. Der Staatsanwalt hatte 300 m. Geldstrafe beantragt. Das Gericht ging darüber hinaus, da der Angeklagte die Pflicht gehabt habe, sich in diesem Falle, wo es fich um einen Beamten handelte, vorher genaue Information einzu­holen. Ferner nahm das Gericht an, daß der Artikel der Sen- fehenerregende Mitteilung, daß in dem vor zwei Jahren verhan= fation und nicht der Feststellung der Wahrheit dienen sollte. Der Angeklagte wurde zu 500 M. Geldstrafe verurteilt und dem preußi­schen Kriegsminister die Befugnis zugesprochen, das Urteil in der " Tribüne" bekanntzumachen.

Eine zweite Beleidigungsflage tam darauf gegen Dr. Lauten bach zur Verhandlung. Dieser hatte in derselben Zeitung eine Begebenheit, von dem Stettiner Volfeboten" erzählt, wieder­gegeben und damit einen Pastor in Heringsdorf   beleidigt. Das Konsistorium von Pommern   stellte den Strafantrag. Der An­getlagte hatte den Pastor, der als sozialistenfeindlich bekannt ist, scharf getadelt, weil dieser in einer Grabrede auf einen organi­fierten Maurer die Kinder des Verstorbenen vor dem Lebenswandel ihres Vaters gewarnt hatte. Die Verhandlung wurde auf Antrag des Verteidigers Dr. Halpert vertagt, weil die Verteidigung noch keine Kenntnis von den letzten kommissarisch aufgenommenen Zeugenaussagen erlangt hatte.

Wegen Aufreizung, begangen durch einen Artikel in der Zeit. fchrift Der freie Arbeiter", hatte sich der Redakteur Lübeck   vor demselben Gericht zu verantworten. Hier gelangte das Gericht zu einem Freispruch. Obgleich man es unzweifelhaft mit einem heherischen" Artikel zu tun habe, sei doch nicht festgestellt, was die Leute an Gewalttätigkeiten begehen sollten, wurde in der Be­gründung ausgeführt.

Herr Steinberg, der Krawattenakademie- ,, Direktor". Die Beleidigungsflage, die Herr Adolf Steinberg, Direktor" der Ersten Berliner Krawattenatademie", gegen den" Borwärts"- Redakteur Genossen Davidsohn angestrengt hatte, war am Dienstag voriger Woche vor der Berufungsinstanz, der 9. Etraftammer des Landgerichts I  , in fiebenstündiger Sizung verhandelt worden.( Ver­gleiche Bericht im Vorwärts", Nr. 16.) Die Urteilsverkündung war ausgesetzt worden, erst am gestrigen Dienstag wurde das Urteil gesprochen. Es lautet auf Verwerfung der von unserem Genossen Daviblohn eingelegten Berufung gegen das Schöffengerichtsurteil, das ihm eine Gelostrafe von 150 20. fomte eine an Steinberg zu zahlende Buße von 300 M. auferlegt hatte.

Wird Herr Steinberg mit all' dem zufrieden sein?

Ein Nachspiel zum Boruffia- Brozeß?

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Briefkaften der Redaktion.

Darwin  . Seine Bedeutung. Bon W. Bölsche, B. Wille, E. David, Die Bergarbeiter- Beitung" machte vor einiger Zeit die aufm. Apel, R. Penzig, F. Naumann. Hilfe". Berlin- Schöneberg  . 1 M. Der Kunstwart. Heft 8. G. D. B. Callweh, München  . Viertel­delten Prozeß gegen den Petriebsführer Rüter von Zeche Borussia bei Dortmund   dem der Schachtbrand auf genannter Beche, bei dem eine Anzahl Bergleute ums Leben tamen, zur Laft gelegt tourbe einige Meineide zugunsten des Angeklagten geleistet worden seien. Die Mitteilung der Bergarbeiter- Zeitung" wurde seinerzeit in der bürgerlichen Bresse eifrig bestritten. Jebt wird bekannt, daß in den lezten Wochen bei dieser Angelegenheit Beugen­bernehmungen vor dem Untersuchungsrichter in Dortmund   statt­gefunden haben.-

Der Betriebsführer Rüter ist derselbe, der in den letzten Tagen durch Maßregelung seiner Steiger von sich reden machte.

Wegen 40 Bf. 1 Jahr Gefängnis.

Für 40 Pf. Holz hatte eine Arbeiterfrau aus einem Keller gestohlen, weil sie tein Stüdchen Holz hatte, um ihrem erst drei Tage alten Kindchen Milch zu fochen. Das Landgericht München  hatte für dieses Verbrechen am 21. Oktober eine Gefängnisstrafe von einem Jahre verhängt, obgleich die Frau beteuert hatte, sie sei durch den großen Blutverlust bei der Geburt des Kindes, drei Tage vor der Tat, unzurechnungsfähig gewesen, sie sei sich vor allem infolge ihrer Niedergeschlagenheit nicht bewußt gewesen, daß fie härter bestraft werde, wenn sie einen fremden Keller öffne, um Holz zu erlangen. Die Strafe wurde so hoch bemessen, weil fie rüdfällige Diebin" ist. Die Frau legte Revision ein. Der Reichsanwalt machte geltend, daß hier doch die Frau in einer Not­lage gewesen sei, der sie möglicherweise nicht anders abhelfen fonnte, und dann sei ihre Tat nicht strafbar gewesen. Er bes antragte deshalb die Aufhebung des Urteils. Dennoch bestätigte bas Reichsgericht das Urteil!

Der Fall zeigt deutlich, daß die Reichsgerichtsrichter in wachsendem Maße noch weltfrember als selbst die Reichsanwälte ( bie Staatsanwälte beim Reichsgericht) werden.-Und für diese Weltfremdheit müssen die Angeklagten büßen.

Offizier und Schuhmann.

Die furiftifche Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, sweiter bier Treppen, Fahrstuhl wochentäglich abende von 7 bis 9%, br ftatt. Geöffnet 7 1hr

zu richten.

Die

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Sof, dritter Eingang, Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 br. Jeder Anfrage ift ein Buchstabe und eine Zahl als Wertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Brieffaften können 14 Tage bergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. 3. H. 88. 1400 bis 1900 m. und 360 M. D. S.   10. 1. Untiefe flache Stelle. 2. Ein Lot bis zu 300 Meter Tiefe wiegt 20 Milo, ein Mittellot 7, Kilo, ein Handlot 3 bis 4 Stilo. Charlottenburg  . Ja. $. S. 27. Wir müssen es ablehnen, für Sie die Lotterielisten nach­zusehen. Friedenshalle 67. Die Anfrage ist an die tönigliche Münze thalerstr. 3 in Charlottenburg  , würde Ihnen behilflich sein. Wettende 100. F. D. Litthauerstraße. Herr Apotheker Staller, Joachim­Erde hat etwa 1 Milliarden Menschen; bielleicht rechnen J. S. 7071. 1. 49 378. 2. 188 278. Sie es sich jezt aus. D. R. 3. Die Meldung ist an das Bezirkskommando Berlin   zu richten. W. H., Reichenberger Straße. Die fönigl. Charité, Luisenstr. 8. Sprechzeit 10-11 Uhr. 3. K. 200. Ihre Anfrage läßt nicht ersehen, welche Anstalt Sie meinen. Vielleicht richten Sie Ihre anfrage deutlicher an unser Magdeburger   Parteiblatt. Albert Seeger, Nixdorf. Melden Sie sich zur Aufnahme in Nigdorf, Nedarstraße 4. A. R. 27. Außerdem Artilleriedepot und Bezirkskommando. .. 7. Jawohl F. G. 2. Grundfäßlich lehnen wir ab, Geschäfts­leute, Anwälte usw. zu empfehlen. Wenden Sie sich an einen dortigen Rechtsanwalt. Der übernimmt die Ueberweisung. D. D. 130. Meteorologisches Institut, Berlin   W. 56, Schinfelplay 6. Direktor: Geheimer Regierungsrat Dr. Hellmann. O. B. 99. Nein. J. B. 94. Der 17. Februar K. W. 62. Das Gewicht allein ist Rhederei. Bitten Sie dort um Beschreibung des Schiffes. E. Sch. 49. 1. und 2. Eine Aufwärterin im Haushalt ist nicht trantenversicherungs­pflichtig, aber invalidenversicherungspflichtig. 3. Versuchen Sie es.

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nicht entscheidend. Kalt. 103. Norddeutscher Lloyd   Bremen   ist die

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Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über den Großhandel in den 8entral- Markthallen. Marktlage: Fletic: Zufuhr genügend, Geschäft still, Breise unverändert. Bild: Zufuhr mäßig, Geschäft rege, Preise unverändert. Geflügel: Zufuhr genügend, Ge fchäft etwas lebhaft, Breise befriedigend. Fische: Zufuhr genügend, Ge­fchäft ruhig, Preise angemessen. Butter und Rafe: Geschäft ruhig, Gemüse, Dbft und Südfrüchte: 8ufuhr Breile unverändert. genügend, Geschäft sehr still, Preise gedrückt

Bafferstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewäfferfunde, mitgeteilt som Berliner   Wetterbureau.

Bafferstand

Memel, Tüft

am fett 25. 1. 24. 1. cm

Bafferstand

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25. 1. 24.1.

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146+8

In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, das Gericht könne den Wahrheitsbeweis, den der Beklagte zu führen gesucht habe, nicht als gelungen ansehen. Bewiesen worden sei nur, daß von Wegen Widerstandes und gefährlicher Körperberlegung ist am verschiedenen Personen, die bei Steinberg Unterricht genommen 11. Februar v. J. vom Landgerichte Hannover   der Kaufmann und hatten, manche das Gelernte nicht weiter verwertet haben, weil Beutnant a. D. Kurt v. Bobenhausen im Wiederaufnahmeberfahren ihnen das nicht einträglich genug schien. Es habe sich aber auch au sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, außerdem zu 30 m. ergeben, daß diejenigen, die das Gelernte nicht verwerteten, nicht Geldstrafe wegen Erregung ruheftörenden Lärmes. Am 31. Mai tie nötigen Vorfenntnisse mitgebracht hatten. Bon anderen sei be- 1903 tam er mit einem Major, einem Hauptmann und anderen fundet worden, daß sie aus der Krawattennäherei erhebliche Ein- Herren aus einem Weinrestaurant. Die Herren hatten etwas nahmen hatten. Eine Zeugin habe 18 M. pro Woche verdient, eine über den Durst getrunken und riefen laut Kommandoworte usw. andere die adlige Dame 2,50 M. pro Tag. Nicht bewiesen fei, Ein Schuhmann untersagte dies. Später traf er die Herren wieder, cak pro Tag nur 90 Pf. verdient worden seien, nicht bewiesen die im Parademarsch einherzogen. Es tam zu einem Wortwechsel ferner, daß Steinberg auch noch den Lohn gekürzt habe. Zu der und B. wurde schließlich berhaftet, weil er sich nicht legitimieren Behauptung, daß Schülerinnen Steinbergs nach Beendigung der wollte. Nunmehr schlug er mit dem Stode auf den Schußmann G. Lehrzeit keine Arbeit bekommen haben, sei von einigen Beuginnen les. Als diesem sein Kollege M. zu Hilfe tam, schlug B. noch befundet worden, daß in großen Fabriken erklärt worden sei, wer ärger. Die Polizisten mußten schließlich blant ziehen und sich Fei Steinberg gelernt habe, dem gebe man teine Arbeit. Es sei wehren. B. erhielt einen Säbelhieb über den Kopf. Auf der aber nicht belviesen, daß Steinberg hiervon gewußt und dessen- Wache leistete er später ebenfalls Widerstand. Das Gericht hat an ungeachtet den Schülerinnen Zusicherungen gemacht habe. Stamm- erkannt, daß der Leutnant v. B. als geistig minderwertig anzusehen gaft auf dem Gewerbegericht sei Steinberg zu der Zeit, wo der fei, hat aber doch angenommen, daß er sich der Rechtswidrigkeit Vorwärts"-Artifel veröffentlicht wurde, nicht gewesen. Früher feiner Handlungsweise bewußt gewesen sei. Die Revision des habe er dort eine größere Bahl Progeffe gehabt, doch lasse sich hieraus Angeklagten wurde heute vom Reichsgericht verworfen. für einen so großen Betrieb, wie den seinigen, nichts folgern. Die In dem Spionageprozeß Herrmann wurde, wie aus Leipzig  Angabe, daß auch die Gerichte sich schon mit dem Herrn zu befassen gehabt hätten, fönne nur auf die Beit bezogen werden, in der der telegraphiert wird, der Angeklagte freigesprochen, da der Gerichts­Artikel erschien. Da sei es nun erwiesen, daß mehrfach gerichtliche hof nicht die Ueberzeugung gewonnen hat, daß Herrmann Spion Untersuchungen gegen ihn schwebten, aber einen für ihn günstigen der französischen   Regierung sei, auch nicht, daß er sich Sachen habe Ausgang hatten. Alle diese Behauptungen feien geeignet gewesen, verschaffen wollen, die im Interesse der Reichssicherheit geheimzu Brundets. Treibeis.ftarkes Treibeis. startes Grundeis­- Steinberg verächtlich zu machen. Der Schutz des§ 193( Wahr  - halten waren.

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+ bedeutet Buchs, Fall.

5) Unterpegel.

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treiben.

Landsberg  

Köln  

Auf Grund einer vor der Handelskammer Hannover   zwischen Kathreiners Malzkaffee- Fabriken und der Kaffee- Handels- Aktiengesellschaft über die zwischen diesen Firmen bestehenden Differenzen erzielten Verständigung hat Herr Johannes Surmann folgende

abgegeben:

Erklärung

Unter Bezugnahme auf meine gegen die Firma Kathreiners Malzkaffee- Fabriken, G. m. b. H., München  , veröffentlichte Broschüre erkläre ich hiermit, daß ich die in derselben gegen die persönliche und geschäftliche Ehrenhaftigkeit des Herrn Kommerzienrat Aust und des Herrn Richard Sichler   erhobenen Angriffe als auf einem Irrtum beruhend zurücknehme.

Hannover  , 20. Januar 1909.

Johannes Surmann,

Direktor der Kaffee- Handels- Aktiengesellschaft, Bremen  .

Die Handelskammer Hannover  : Werner, Wolpers, Dr. Rode.

885)-8

Eisstand.

Berantwortl. Nedakteur: Carl Wermuth, Berlin  - Rigdorf. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drudu. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.