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Die Krise.

Edelmetallverkehrs. Die Ausfuhr des Jahres 1908 ergab einen Wert, erledigt waren. Dabei ist zu bemerken, daß es sich nicht etwa um praktiziert man noch immer den rückständigen Standpunkt der ges bon 6,84 gegen 7,1 Milliarden Mark einschließlich und 6,75 gegen Bergleichsverhandlungen vor dem Einzelrichter handelt. Nein! ringeren Einschäzung der Frauenarbeit und deren Minderbezahlung. 6,85 Milliarden ausschließlich der Edelmetalle. Ein fünftöpfiges Richterfollegium, dessen Mitglieder, mit Aus- Wirtschaftlich gleichgestellt wird die Frau mit dem Manne nur bei Wertpapiere find weder bei der Ein- noch bei der Ausfuhr be- nahme des Vorsitzenden, fortwährend in kurzen Zwischenräumen der Belastung mit Steuern und sonstigen Pflichten. Die Forde­rücksichtigt. Da im Jahre 1908 die Werte der meisten Waren ge-( etwa 5 bis 20 Minuten) wechseln, siht dort beisammen um über rung der Gleichstellung bei der Entlohnung erfährt Ablehnung fallen sind, werden Ein- und Ausfuhr bei der im nächsten Monate die von den Arbeitern gegen die Herren Innungsmeister anhängig als ein empörend ungerechter Anspruch. Daß man die beginnenden endgültigen Bewertung durch den handelsstatistischen gemachten Klagen zu entscheiden. Glücklicherweise ist gegen billigere Frauenfraft immer immer mehr heranzuziehen und auss Beirat voraussichtlich noch Ermäßigungen erfahren. alle Urteile, die dort gefällt werden, noch die Berufung an zunußen sucht, zeigt die Zunahme der Frauenzahl in verschiedenen das zuständige Amtsgericht zulässig, denn bei dieser Betrieben. Dies wirkt wirtschaftlich insofern schädigend, als die Gile tann von einer ordnungsgemäßen Prüfung der Sachlage in höher zu bezahlende Männerarbeit zurückgedrängt wird. Das den einzelnen Fällen kaum die Rede sein. Schon einige Beispiele heißt: die Summe des Lohnes für die gleiche Quantität Erzeugnisse aus der Dienstagabendsibung rechtfertigen den Mangel an Ver- vermindert sich; die Konsumkraft der Produzenten wird geschwächt. trauen, der in der Arbeiterklasse gegenüber dem Innungsschieds- Die Regierung erkennt natürlich bei der Entlohnung ihrer Arbeits­gericht existiert. fräfte ebenfalls keine Gleichberechtigung an. Der Staat als Arbeit­So flagte der Tapezierergehilfe Rill gegen den geber gibt auch auf diesem Gebiete ein sehr unrühmliches Beispiel, Saufmann Marquardt, bei dem er vom 7. bis 12. Januar ivie er ja überhaupt in der Frage der Frauenbewegung und des mit Linoleumlegen beschäftigt war, auf Zahlung einer Lohn- Arbeiterinnenschußes des borniertesten Spießers Rückständigkeit noch entschädigung für 14 Tage in Höhe von 54,00 M. wegen un- zu übertrumpfen sucht. In den Nachweisen der militärfistalischen Unternehmungen treten berechtigter Entlassung. Außerdem auf Zahlung rückständigen Lohnes und gehabter Auslagen von zusammen 7,35 M. Davon die Löhne der weiblichen Staatsarbeiter ganz gewaltig hinter denen erkennt der Beklagte 5,65 M. an. Bezüglich des Entschädigungs - der männlichen zurück. anspruches wendet er Kündigungsausschluß ein: Kläger habe Es waren z. B. beschäftigt in den Proviantämtern, Armees In der Glasfabrik Schalenstein bei Dbernkirchen im Kreise schon einmal bis 24. Dezember 1908 bei ihm unter Kündigungs- Konservenfabriken, Bekleidungsämtern, Garnisonverwaltungen und Rinteln wurde am Sonnabend wieder 30 Arbeitern gekündigt. Esausschluß gearbeitet. Beklagter gibt aber zu, daß er den Kündi- Garnisonlazaretten 1907 in Preußen: find alles ansässige Leute. Mit den vorige Woche gekündigten Ar­beitern beträgt die Zahl derselben jetzt 120. Da viele Millionen Flaschen lagern und der Absatz schlecht ist, sollen noch weitere Kündigungen erfolgen.

E3

Die Flensburger Schiffbaugesellschaft hat am 25. und 26. Januar reichlich 100 Arbeiter, meistens Nieter und Vorhalter, entlassen. Der Grund hierfür ist in dem gänzlichen Mangel an Aufträgen zu fuchen. Die dortige Postverwaltung hilft die schon vorhandene, un geheuere Zahl der Arbeitslosen in Flensburg vergrößern. wurden heute 7 Telegraphenarbeiter entlassen, andere sollen folgen. Arbeit soll genug vorhanden sein, doch fehlen angeblich die nötigen Recht schlimm sieht es für die Seeleute aus. Die Reeder ziehen fast alle Schiffe nach dem Heimathafen und lassen auflegen; die Besagungen werden abgemustert. Gegenwärtig liegen reichlich 40 Handelsdampfer im Flensburger Hafen, während sonst nur 7-8 Dampfer im Winterlager waren.

Geldmittel.

%

*

Die Lage der Bocholter Textilindustrie hat sich lezthin gebessert. Die Aufwärtsbewegung begann schon im November. Die Aufträge tamen zwar nicht gleich in großer Zahl ein und waren auch nicht besonders umfangreich, dafür aber wurde in allen Fällen ein eiliger Versand zur Bedingung gemacht. Diese Erscheinung ließ damals noch keineswegs auf eine beginnende Aufwärtsbewegung schließen, sondern viel eher nur die große Vorsicht der Engrosabnehmer in die Erscheinung treten, welche ihrerseits wieder die unsichere wirt­schaftliche Lage illustrierte. Aber ein Gutes hatte diese Geschäfts­marime doch. Sie gab Veranlassung, daß die Fabrikanten nach und nach dazu übergingen, die Feierschichten immer mehr einzuschränken und schließlich ganz zu beseitigen. Zurzeit haben fast alle Fabriken der Tegtilbranche den vollen Betrieb wieder aufgenommen und es winnt den Anschein, als ob diese Aufwärtsbewegung von Dauer fein wird. Im Interesse der Arbeiterschaft, die durch die neun Monate hindurch eingeführten wöchentlichen Feierschichten wirt­schaftlich sehr zurüdgekommen ist, wäre dies sehr zu wünschen. Die Arbeiterschaft hat durch den erheblichen Lohnausfall fast allein die Kriegskosten des wirtschaftlichen Niederganges zu zahlen.

Steel- Truft.

ge=

Die United States Steel Corporation erklärte für das bierte Quartal 1908 eine Dividende von 12 Broz. für die Stammattien und von 13 Broz. für die Vorzugsaktien gegen/ beziv. 1/4 Proz. für das dritte Quartal 1907 und bezw. 1% Proz. für das dritte

Quartal 1908.

Die Gesamtdividende für das Geschäftsjahr 1908 beträgt 2 Proz. für die Stammaftien und 7 Broz. für die Vorzugsaftien wie 1907 und 1 Proz. bezt. 7 Broz. für 1906. Als Gesamtüberschuß für das Geschäftsjahr 1908 ergeben sich somit 91 825 761 Dollars gegen 160 484 477 Dollars für 1907 und 156 619 111 Dollars für 1906. Der Reingewinn für das Geschäftsjahr 1908 beträgt 10498 000 Doll., d. i. eine Abnahme von 4 682 000 Dollars gegen das Vorjahr.

Die russische Pumpwirtschaft.

Die neueste Riefenanleihe Rußlands lenkt wieder die allgemeine Aufmerksamkeit auf die wirtschaftlichen Zustände des Barenreiches. Das ruffische Budget weist eine rasche Steigerung auf. Seit 1903 bis 1909 sind die ordentlichen Ausgaben von 1883 auf 2472,2 Millionen Rubel gestiegen, die Einnahmen dagegen nur von 2031,8 auf 2477 Millionen Rubel. Im Ordinarium machte also der Ein­nahmenüberschuß 1903 148,8, 1909 schon faum 4,8 Millionen Nubel aus. Dabei find aber die Steuerkräfte des Volkes bis aufs äußerste angespannt. Die indirekten Steuern betrugen in Rußland 1878 8,62 M. pro Stopf der Bevölkerung, 1906 dagegen schon 19,20. Auf jede Mark direkte Steuern wurden indirekte gezahlt: Groß britannien 1,41, Italien 1,53, Japan 1,55, Desterreich- Ungarn 2,24, Frankreich 2,55, Deutschland 2,99, Rußland 7,14 M. So nimmt die russische Regierung der Bevölkerung alles, was sie ihr nur nehmen kann, und doch sind die Schulden in erschreckender Weise an gewachsen, von 6644 Millionen Rubel im Jahre 1902 auf 8725 Millionen Rube! im Jahre 1907. Der Anleihedienst erforderte 1903 289,8 Millionen Rubel, jegt 396,7 Millionen Rubel, ist also um fast 40 Proz. gestiegen. Er macht jetzt den vierten Zeil oer Staatsausgaben aus!

Rußland braucht immer mehr Geld, um die Zinsen für die Anleihen zahlen zu können. Neuerdings wurden trop der Mißernte, Cholera usw. die Steuerrückstände rücksichtslos eingetrieben. Dennoch finkt von Jahr zu Jahr die Ausfuhr Rußlands und speziell die Getreideausfuhr. So stellte sich der Aufifuhrüberschuß 1905 auf 442 und 1907 auf bloß 211 Millionen Rubel; die Getreideausfuhr war 1905 695,8 und 1907 schon nur 467,1 Millionen Bud... Das Jahr 1908 hat die Sachlage noch bedeutend verschlimmert.

bollbeschäftigte Arbeitskräfte: männliche weibliche 5819 3514

weibliche

300-540

34

1027

600-720

110

1711

780-900

982

605

900-1080

1178

132

1140-1350

1541

36

1174

3

gungsausschluß bei dem am 7. Januar eingegangenen Arbeits­verhältnis nicht ausdrücklich vereinbart hat. Trotzdem empfiehlt der Vorsitzende, Sekretär Hagemann, dem Kläger , seine Forderung fallen zu lassen, da es Judikatur aller Gerichte sei, Jahreslöhne erzielten unter Bugrundelegung von 300 Arbeits daß auf die Arbeitsverhältnisse bei einem und demselben Arbeit- tagen a 10 Stunden für eine Arbeitskraft: geber in Zweifelsfällen die Kündigungsfrist als vereinbart an­Mark männliche genommen wird, die bei dem ersteren Arbeitsverhältnis vereinbart wurde. Kläger befolgte leider den Rat, da er die irrtümliche Mit­teilung des Vorsitzenden über Rechtspraxis für richtig hielt. Nun hatte der Beklagte noch eine Wideritage langestrengt, in der 3,10 M. für Krankenkassenbeiträge, darunter 1,50 M. Ein­trittsgeld, vom Kläger gefordert werden. Das Schiedsgericht sprach Kläger 2,55 M. zu und wies ihn mit der Mehrforderung ab, indem es sich auf den Standpunkt stellte. daß Kassenbeiträge und Ein­trittsgeld auf Lohnforderungen aufgerechnet werden dürfen. Dem Kläger ist das Eintrittsgeld aber zu Unrecht in Abzug gebracht worden. Da erst am 24. Dezember 1908 das vorhergehende Ar­beitsverhältnis, noch dazu beim selben Arbeitgeber, sein Ende er­reicht hatte, waren bis zum 7. Januar 1909 noch keine 26 Wochen verflossen und Kläger somit vom Eintrittsgeld befreit. Ist es den noch an die Krankenkasse gezahlt worden, so ist eben vom Arbeit geber ein Fehler gemacht. Für diesen hat, entgegen den Ansicht des Schiedsgerichts, der Arbeiter den Schaden nicht zu tragen.

In der Klagesache des Klempners Huckstädt gegen den Klempnermeister Hermann Tschirlich erhält der Kläger nur den rückständigen Lohn zugesprochen. Kläger hatte außerdem Entschädigung für einen Tag in Höhe von 6,50 M. ge­fordert, weil er am Morgen des 21. Januar entlassen worden ist. Mit diesem Anspruch wurde er abgewiesen, und zwar wie das Schiedsgericht sagt, auf Grund einer Beugenaussage. Der Zeuge, ein Mitarbeiter des Klägers, befundete aber nur, daß er mit dem Kläger am 20. Januar ein Gespräch gehabt habe, in dem ihm dieser sagte, daß ein Arbeiter den ganzen Tag bezahlt verlangen fann, wenn er vor Ablauf desselben entlassen wird. Zu diesem Gespräch mag der wahrzunehmende Arbeitsmangel Veranlassung gegeben haben. Die Frage des Vorsitzenden an den Zeugen, ob er wüßte, daß Kläger am Abend des 20. Januar entlassen werden sollte, beantwortete er mit Nein". Der Beklagte hatte sich auf biefen Beugen berufen zum Beweis für seine Behauptung, daß Kläger gewußt habe, daß er am Abend entlassen werden sollte. Aus dieser Zeugenaussage entnahm also das Schiedsgericht als feststehend, daß Kläger tatsächlich davon getußt habe, und wies diesen mit seinem Anspruch ab.

Der Schmiegegeselle Waldzus verlangt bom Schmiedemeister Franz Bliefert wegen unberechtigter Entlassung eine Bohnentschädigung für 14 Tage in Höhe von 40,50 M. Kläger , der zugereist war, führte seine Sachen nicht bei sich. Beklagter stellte ihn aber ein. Nach drei Tagen entließ er ihn wieder, weil er ihn angeblich nicht ohne Schurzfell weiter arbeiten lassen dürfe, um nicht mit der Unfallberufsgenossenschaft in Konflikt zu kommen. Kläger bietet Beweis dafür an, daß ihn der Beklagte nur deshalb entlassen habe, weil dieser glaubte, er liefe ihm nach Neujahr ja doch davon. Das Schiedsgericht verwirft die Beweismittel des Klägers und beschließt, einen Sachverständigen darüber zu hören, ob der Kläger ohne Schurzfell weiterarbeiten konnte.

Man muß es dem Schiedsgericht schon lassen, daß es sich wirk­lich bemüht, Gründe zu finden, die die Handlungen der Herren Innungsmeister rechtfertigen: daß die Gründe zutreffen, läßt sich freilich nicht behaupten.

über 1500

In den Bemerkungen der statistischen Nachweise wird erklärt, daß es sich in beiden Kategorien bei den niedrigen Löhnen um wenig qualifizierte und leichte Arbeit handelt.

Unverkennbar ist trotzdem die viel schlechtere Entlohnung der Frauen. Sie rangieren zum weit überwiegenden Teil in die niedrig­sten Klassen, während die männlichen Arbeiter auf die höheren Klassen sich verteilen. In den verschiedenen Artilleriedepots und Waschanstalten der Reichsmarineverwaltung waren 168 Arbeiterinnen beschäftigt, die einen Tagesdurchschnittsverdienst von 2,50 M. er zielten, während ungelernte männliche Arbeiter mit 3,68 bis 3,70 M. entlohnt wurden, und Handwerker 4,41 bis 4,44 M. Tagesverdienst erzielten.

Neben der Nichtanerkennung der Gleichberechtigung bei der Ent­lohnung ist auch die Begrenzung der Arbeitszeit in den Staats­betrieben auf neun Stunden nicht in der Konsequenz durchgeführt.

Ueber neun Stunden waren insgesamt in den angezogenen preußischen Betrieben 4336 Männer und 726 Frauen beschäftigt, und über zehn Stunden 69 Männer und 55 Frauen! Da hinft der Musterarbeitgeber Staat noch weit hinter der Privatindustrie her.

Von den in Affordarbeit Beschäftigten in den technischen Be­trieben rangieren sämtliche Arbefterinnen in die Lohnklassen von 2,61 bis 2,80 M., die männlichen Arbeiter in die Klassen von 4,57 bis 7,45 M. Tagesdurchnittsverdienst. Eine fachliche Begründung für solche Differenzierung wird kein Geheimrat zustande bringen. In den technischen Instituten der Infanterie erhielten von 1577 Arbeiterinnen 495 unter 2,20 M. Durchschnittslohn pro Arbeitstag, und nur 141 mehr als 2,80 M., während bei den 2046 männlichen Arbeitern der niedrigste Durchschnittsverdienst 5,80 M. betrug.

So tritt uns in allen Abteilungen eine frasse Ungleichheit in der Entlohnung entgegen.

Nicht nur in der preußischen Heeresverwaltung, auch in den anderen Bundesstaaten beliebt man die geschilderte Praris. So z. B. wird in den Betrieben der bayerischen Militärverwaltung die Arbeiterin mit einem Tagesdurchschnittsverdienst von 2,28 M. ent­lohnt, die männlichen Arbeiter dagegen erhalten 3,51-6,83 27.

In den Instituten der fächsischen Militärverwaltung erzielten von den beschäftigten weiblichen Arbeitskräften nur 3,6 Prozent einen über 3,00 m. hinausgehenden Tagesverdienst; von den männlichen gehen 37,2 Proz. mit ihrem Rohn über diesen Satz hinaus.

Jm liberalen Württemberg sind die Lohnverhältnisse etwas besser. Hier ergibt sich folgendes Verhältnis: Von den Beschäftigten erhielten Tagesdurchschnittslöhne in Prozent:

1,50-2,00

2,10-2,50

2,60-8,00

8,10-3,50

3,60-3,90

über 4,00

männliche

weibliche 52,04

17,35

7,86

19,90

29,30

4,60

14,53

2,55

48,30

3,56

In Sachen des Glasergesellen Jane gegen den Glasermeister Willi Fuchs setzte der Vorsitzende auf die Bemerkung des Beklagten hin, daß er den Kläger wegen Be­Die Ausfuhr von Getreide hat sich aber vermindert, nicht weil leidigung seiner Frau bei der Polizei angezeigt habe, Auch hier steht die Bezahlung der weiblichen Arbeitskraft noch der russische Bauer selber immer mehr Getreide konsumiert, sondern weil er hungert. Für den einheimischen Konfum blieben 1900/1904 einfach die Verhandlung aus, ohne bei den weit hinter dem Lohn für männliche Arbeiter zurüd. 140 Kilogramm auf den Stopf, 1905/1906 102 und 1906/1907 nur Beijibern den geringsten Widerspruch zu finden. weit hinter dem Lohn für männliche Arbeiter zurück. Die Statistik sowohl der preußischen als auch der andersstaat­78 Kilogramm Roggen. noch In Deutschland stellte sich Solche Rechtsirrtümer, wie die oben geschilderten, sind bei der Es erscheint nicht nur der Konfum 1005/1906 auf 149 Kilogramm pro pro Kopf. Gile, mit der die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht betrieben lichen Verwaltungen weist ein Manko auf. Die Eisenbahnen Rußlands schließen jahraus jahrein mit Defizit werden, durchaus nicht verwunderlich. Kamen doch am Dienstag stellung weiblicher Arbeitskräfte, die eingestellten weiblichen Arbeits­gerechtfertigt, sondern notwendig angesichts der wachsenden Ein­ab. 1907 stellte es sich nach den offiziellen Angaben bei allen Staats- abend auf jede der 21 Klagesachen durchschnittlich nur 10 Minuten ftellung weiblicher Arbeitskräfte, die eingestellten weiblichen Arbeits­kräfte nach Beruf und Beschäftigungsart zu detaillieren, um einen bahnen auf rund 100 Millionen Rubel. Verhandlungszeit. Wie schnell muß es aber erst gehen, wenn, flaren Einblick in die Arbeitsverhältnisse zu geben. In den technischen Die Frankfurter Zeitung " brachte fürzlich eine Zusammen wie der Vorsitzende sagt, 60 bis 70 lagefachen an Instituten der preußischen und sächsischen Verwaltung werden die stellung der Kurse der wichtigsten Anleihen. Danach war der Kurs Affordarbeiter in a) handwerksmäßig oder auf Fachschulen ausgebildete, der 4prozentigen Anleihe von 1880 am 1. Dezember 1908 99,80, einem Tage zur Verhandlung kommen. am 2. Januar 1905 89, am 16. April 1906 81,50, Ende 1906 Der Kölner Aerztestreik und b) nicht ausgebildete genau einzeln nach Beruf bezw. Beschäfti­78,50, Ende 1907 79,30 und Ende 1908 88,75. Im legten Jahre ist der Kurs infolge der starken Geldflüssigkeit gestiegen. ist nunmehr durch den Deutschen Aerztevereinsbund offiziell ver- gungsart detalliert, während in der Rubrik b) nur Arbeiterinnen Wohl haben hier auch die Agenten der russischen Stegierung, die sich fündet worden. Die im sogenannten Leipziger Verbande" ber- als Gesamtheit ohne irgendwelche Spezialisierung ihres Berufes oder zu der neuen Anleihe vorbereitet hatte, mitgewirkt. Tatsächlich sind einigten Aerzte in Köln und Vororten, in Salt, Mülheim a. R. der von ihnen in den Betrieben übernommenen Beschäftigung an die Bedingungen, unter denen die neue Anleihe aufgenommen und Rodenkirchen sowie den Landkreisen Köln und Mülheim a. M. gegeben sind. In den preußischen Instituten ist die Zahl der Afforda wurde, feineswegs günftige. Der Emissionskurs beträgt 891, der machen bekannt, daß sie die Krankenkassenmitglieder und deren arbeiterinnen auf 913 mit Tagesverdienst von 2,20-2,90 m. an= lebernahmefurs aber nur 85%. 4 Proz. gehen also an die Banken Familienangehörige nur noch bis zum 31. Januar behandeln gegeben, in den Nachweisen der sächsischen Institute figurieren nur ab. Bon der Anleihe nominell 1400 Millionen Fr. erhält die Re- werden; ausgenommen sind die Mitglieder derjenigen Kranken- 69 Affordarbeiterinnen mit Tagesverdienst von 2,20-2,60 m. Nur gierung tatsächlich nur 1197 Millionen. Dabei muß fie 900 Millionen kaffen, die die freie Arztwahl beibehalten haben. Die Bekannt aus den bayerischen technischen Instituten erfahren wir, daß für die Schagbons von 1904 abgeben, für die sie damals rund machung sagt ausdrücklich: 760 Millionen Fr. erzielt hatte. Nußland zahlt also in der Tat 178 Affordarbeiterinnen im Hauptlaboratorium tätig sind mit einem nicht 4 oder 5 Proz. sondern 7 Proz., also Wucherzinsen! Tagesverdienst von 1,58-2,34 m. Das internationale Sapital feiert Orgien auf Kosten der arbeitenden Wolfsteile.

Soziales.

Eine Behandlung der Krankenkassenmitglieder und deren Familienangehörige, b. H. aller Angehörigen von Familien, gleichgültig, ob Familienversicherung besteht oder nicht, findet bom 1. Februar 1909 unter feinen Umständen, auch nicht gegen Bezahlung, statt."

Also kompletter Generalfireik! Sogar die nichtversicherten Familienmitglieder der Kassenmitglieder sollen unter keinen Um­ständen behandelt werden. Wie wir bereits mitgeteilt haben, find die Krankenkassen mit ärztlicher Hilfe reichlich versehen. Sie verfügen über mehr Aerzte, als von der Aufsichtsbehörde verlangt

werden.

Aus der Frauenbewegung.

Das Schiedsgericht der Berliner Jnnungen. Die Gerichtsstätte in der Brückenstraße bietet dem Arbeiter, Ber sich die fleine Mühe macht. dort einmal den Verhandlungen beizuwohnen, reichliche Gelegenheit zum Studium einer Recht­sprechung in gewerblichen Streitigkeiten, wie sie nicht sein soll. Vor allem wird man über die Geschwindigkeit, mit der dort die Rechtsprechung zu geschehen pflegt, nicht wenig erstaunt sein. So standen z. B. am Dienstag, den 26. Januar, nicht Die Gerechtigkeit fordert gleiche Entlohnung für gleiche Leistung! weniger als 42 lagejachen zur Verhandlung an, davon Obwohl die Frauenarbeit und leistung auf verschiedenen Tätigkeits­21 in den Abendstunden, die auch in 3 Stunden und 20 Minuten gebieten hinter der männlichen Leistung um nichts zurücksteht,

Staatsarbeiterinnen.

Ebenso wäre eine Detaillierung der Zeitlohnarbeiterinnen nach Berufs- und Beschäftigungsart geboten. Waren doch allein in den technischen Instituten der Infanterie und Artillerie in Preußen 1762 Beitlohnarbeiterinnen beschäftigt. Notwendig wäre auch in der Rubrit der Lebensaltersangabe für die verschiedenen Betriebe eine Auseinanderhaltung resp. Angabe des Lebensalters für männliche und weibliche Arbeiter.

Zentral- Kranken- und Begräbniskaffe der Sattler und Berufs genossen Deutschlands Hoffnung"( E. H. 64), Verwaltung Berlin . Sonntag, den 31. Januar, vormittags 10 Uhr, im Saal 5 des Gewerkschafts­hauses, Engelufer 15: Regelmäßige Quartalsversammlung.

Eingegangene Druckfchriften.

Naturwissenschaftliche Voltsbücher. Nr. 4/6. Wie ernähren wir uns am awedmäßigsten und billigsten? Bon Dr. L. Reinhardt. 75 Pf. Rosmos", Frandhsche Verlagshandlung, Stuttgart .­