Keine Amnestie. schlossen deshalb einige Ulanen, im Falle der Dieb erwischt würde,| Inhalt und über ihre Anwendung entscheidet der Richter. Ab. Batriotische Gemitter, die nach dem Sturm der Novembertage, biefem eine Leftion zu erteilen. Als man den Dieb nun gefaßt weichende Bestimmungen eines Dienstvertrages sind ungültig, hatte, führten die Ulanen ihren Vorsatz aus und mißhandelten den wenn der Dienstvertrag von einem Unternehmer eingegangen wird, der selbst im loyalen deutschen Bürgertume allerlei respektwidrige mann mittels Rohrstöden und Säbelscheiden. Das Kriegsgericht für den der Tarifvertrag verbindlich ist. Gedanken über das monarchische System aufgewühlt hat, eine be- verurteilte den Dieb zu 6 Monaten Gefängnis und Verfeßung in sondere Befestigung der Stellung des Kaisers für wünschenswert die 2. Klasse des Soldatenstandes, während die Ulanen, die den hielten, haben vor dem 50. Geburtstag Wilhelms II. in der bürger- Mann mißhandelten, mit einer Gefängnisstrafe von 3 bis 16 Tagen lichen Bresse der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß der Kaiser an davonkamen. Der Stubenälteste, der die Mißhandlung geduldet und diesem Tage eine Amnestie erlassen werde. Das wäre das beste feine Anzeige erstattet, wurde zu nur 2 Tagen Mittelarrest ber Mittel, so versicherten sie, um gewisse Dinge vergessen zu machen. urteilt. Ihre Hoffnung ist bitter enttäuscht worden. Es wurde feine Amnestie erlassen. Die maßgebenden Kreise sind also nicht der Anficht, daß das monarchische System einer Befestigung bedürfe.
Diamanten- Monopol.
Der„ Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Allerhöchste Verordnung. die bestimmt, daß die Förderer von Diamanten in Südwestafrika ihre gesamte Förderung der vom Reichs- Kolonialamt bezeichneten Behörde oder Person zwecks Vermittelung der Verwertung zu übergeben haben. Die Bermessung erfolgt in der nach dem freien Ermessen der Kolonialverwaltung für die Förderer günstigsten Weise. Der Erlös für die Diamanten wird den Berechtigten ausgeliefert. Für die Verkaufsvermittelung ist eine vom Reichstolonialamt festzusetzende Gebühr zu entrichten. Die Menge der zum Verkauf kommenden Diamanten soll, um einen Preissturz zu verhilten, fontingiert werden.- Die Förderung an sich wird nicht beschränkt, und die gesamten geförderten Steine müssen unter allen Umständen an das Verlaufsamt abgeliefert werden. Die in Frage kommenden Interessenten haben bereits die Gründung einer Gesellschaft ins Auge gefaßt, die die Rolle des Verkaufsamtes übernehmen soll. Teilhaber der Gesellschaft sind eine Anzahl deutscher Großbanken. Man hofft, die Untosten durch eine Gebühr von 1,50 m. pro Karat deden zu tönnen. In Berlin soll ein Diamantenmarkt gegründet werden. Auf diese Weise soll erreicht werden:
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1. die Sicherstellung eines geordneten und soliden Bergbaues in
den Diamantfeldern;
2. Vermeidung eines unnützen Preisdruces und eine Entwertung der Diamanten;
3. die Beteiligung des Fiskus an dem Ertrage;
4. die Erschließung der im Sperrgebiet noch vorhandenen Diamantfelder durch deutsches Kapital;
5. die Vereinigung sämtlicher Interessenten zum Zwvede gemeinsamer Arbeit;
6. Die Verhinderung von Schmuggel und Diebstahl; 7. die Belebung der deutschen Schleiferet.
Nun fehlt bloß noch die nötige Anzahl wirklich wertvoller Diamanten, um das Unternehmen flott zu machen.. Bleibt dieser Segen aus, dann wird eine schöne Pleite die Folge sein.-
Wahlrechtsdemonstrationen am Raisergeburtstag.
Der Beitritt zu dem Tarifvertrag geschieht durch eine Er lärung, welche an die Kantonsregierung gerichtet wird, die dent örtlichen Bereich des Tarifvertrages angehört. Der Beitritt ist so wenig widerruflich als die Erteilung der Unterschrift beim Abschluß. Die Verbindlichkeit des Tarifvertrages erlischt durch Ablauf seiner Geltungsdauer, nicht durch Abschluß eines anderen. Diese Bestimmungen wären geeignet, die Durchführung des Wie die„ Dresdener Volkszeitung" mitteilt, ist Ge Tarifvertrages zu sichern. Im Gegensatz zu der bestehenden reaks noffe Redakteur Düvell, von dessen polizeilicher Vernehmung wir tionären, nur den individuellen Arbeitsvertrag schüßenden Gesetzgestern furz Mitteilung machten, von dem Untersuchung führenden gebung, die die Verhinderung des Rücktrittes bon gemeinschaftlichen Beamten beschuldigt worden, einen polizeilich nicht genehmigten Um Vereinbarungen mit Strafe bedroht und daher dem Tarifvertrag ug geleitet zu haben und„ Nädelsführer bei einem mit feindlich gegenübersteht, verhindern jene Bestimmungen den Rüdbereinten Kräften unternommenen tätlichen Antritt von gemeinschaftlichen Vereinbarungen und bringen somit griff auf die Polizei" in der Schloßstraße gewefen zu sein. das geschriebene Recht in Einklang mit bén lebendigen Berhält. Genosse Düvell hat erklärt, daß diese Beschuldigungen auf völlig niffen. irrigen Voraussetzungen beruhen.
Cürkei. Eine Schülerrevolte.
Die Materie unterliegt borerst noch der Vorberatung durch In Sachen der Gewerbeordnungsnovelle fanden am Dienstag eine Expertenkommiffion, der auch zwei Arbeitervertreter ange und Mittwoch in Elberfeld und Barmen vier Versamme hören. Inwieweit die sozialdemokratische Eingabe gefekgeberische lungen statt, die insgesamt von 2500 Personen besucht waren, d. h. Berücksichtigung finden wird, bleibt abzuwarten.- die Lokale waren alle überfüllt. Im letzten Augenblick hatte man auch die Wahlrechtsfrage auf die Tagesordnung gefeßt. Die Saltung der Versammlungen bewies, daß die Genossen gewillt sind, in der Wahlrechtsfrage nicht zu rasten und stets auf dem Posten zu Konstantinopel , 27. Januar. Seit einiger Zeit herrscht in ber sein, wenn sie gerufen werden. Einer dahingehenden Erklärung hiesigen Militäratademie eine sehr beunruhigenbe Bewurde durch stürmischen Beifall zugestimmt. Auch die Behandlung wegung, die auf überspannte Freiheitsideen und Geheimbündelei der Gewerbeordnungsnovelle bewies, daß die Arbeiterschaft es end- unter den Militärschülern zurückzuführen ist. Einige von ihnen lich müde ist, sich noch länger durch Phrasen und Scheinreformen verurteilten diese Bewegung, weshalb es zu einem blutigen hinhalten zu lassen. Die zur Tagesordnung vorgelegten Re- Sonflitt zwischen den Militärschülern tam, folutionen wurden einstimmig angenommen. dessen Verlauf einige ver to undet wurden. Es wurde cin Von einer Versammlung in Barmen zogen die Teilnehmer Kriegsgericht eingesetzt, worauf die Militärschüler sich 27. Januar feierten. Sie wurden in dieser Feieer plößlich durch Deputation sprach beim Kriegsminister vor, wurde jedoch, vernach der„ Konkordia", wo die Barmer Honorationen ihren versammelten und die Absetzung des Direktors verlangten. Gine stürmische Sochrufe auf das gleiche, allgemeine Wahlrecht auf haftet. Die Akademie ist von Truppen besetzt. gestredt. Ganz überflüssigerweise stürmte alsbald ein Polizeiaufgebot herbei, doch fand es keine Arbeit mehr.
Für Schiedsgerichte.
Konstantinopel , 28. Januar. In der geftrigen Rammer Von der bayerischen Lehrerfreiheit. fibung fam es aus Anlaß einer Einladung zur Beteiligung an München , 28. Januar. Die Beschwerde des Lehrers der interparlamentarischen Stommission zu Rundgebungen Beyhl in Würzburg gegen den von der Kreisregierung ausge- für schiedsgerichtliche Entscheibungen vor dem sprochenen strengen Verweis mit gleichzeitiger Androhung Appell an die Waffen. Zwei Ulemas führten aus, daß ein derder Versehung und eventueller Entlaffung ist durch artiges Vorgehen den islamitischen Vorschriften entEntschließung des Sultusministeriums vom 21. 5. Mts. a b- spreche. fchlägig beschieden worden.( Frtf. 8tg.)
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Die Balkankrise. Friedlichere Aussichten.
Amerika.
Die japanfeindlichen Gesetze.
Gewerkschaftliches.
Gine Dienstbotenorganisation des Zentrums.
Sacramento , 27. Januar. Die gefeßgebenden Störperschaften Der bulgarisch türkische Sonflikt hat die Vertreter in Salifornien haben die Beratung aller antijapanischen Gesetzentwürfe wegen verschiedener Abänderungen, die in Uebereinstim In Remscheid tam es am Mittwoch abend furz nach 7 1hr der Großmächte zu einer gemeinsamen Vermittelungs mung mit den Wünschen der Bundesregierung vorgenommen auf dem Kaiserplatz und in den anliegenden Straßen, besonders aktion in Sofia und Konstantinopel veranlaßt. Die Türkei foll werden sollen, aufgeschoben. Dagegen brachte Senator aber vor den Lokalen, in denen die Bourgeoisie ihre Ansprüche auf Gebietsabtretungen ganz fallen laffen und ihre Anthony im Senat eine Resolution ein, in welcher der Ston Saifers Geburtstag feierte, zu Wahlrechtskundgebungen, Geldforderungen ermäßigen. Es ist zu erwarten, daß diese Aktion greß aufgefordert wird, Japan zu ersuchen, feinen General an denen sich mehrere 1000 Personen beteiligen. Die Erfolg haben und zwischen Bulgarien und der Türkei bald ein Ein- tonful in San Francisco abzuberufen, weil er bersucht Polizei schritt in einer bisher hier nicht gesehenen brutalen vernehmen hergestellt werden wird, worauf dann die legendäre hätte, die Staatsgefeßgebung zu beeinflussen. Weise ein, unterschiebslos wurde auf Männer, europäische Konferenz" endlich wird zufammentreten fönnen. Auch gegen die ferbischen Geßereien hat Frankreich Frauen und Kinder mit blanker Tinge eingebauten, fogar noch, als der Zug.sich aufgelöst hatte. Ob verwundete Borstellungen in Belgrab erhoben. Gleichzeitig erflärt man in borhanden sind, konnte bis jetzt nicht festgestellt werden, ver- Wien , daß Desterreich nicht daran dente, den Serben ein Ultimatum zu stellen. haftet sind 10 bis 11 Personen. Um der Sozialdemokratie von vornherein das Wasser ab. Auch in Barmen fam es am Mittwoch abend nach Schluß us thug zugraben, bemüht sich der bekannte Bentrumsabgeordnete einer Wahlrechtsrechtsversammlung zu einer Temonstration vor dem Der Kampf um den Bummel. Dr. Heim seit Jahr und Tag um die Gründung einer Lokal Konkordia", in dem die städtischen Behörden ihre KaiserPrag, 28. Januar. Der Polizeibirettor lub heute die Ber. Dienstbotenorganisation für Bayern. Der Widergeburtstagsfeier abhielten. Die Polizei war fchnell zur Stelle, vertreter der deutschen Studenten vor und regte mit Süd- stand der Bauern, die fürchteten, sich einen wirtschaftlichen hielt sich sonst aber zurückhaltend. ficht auf die von der Stadtgemeinde durchgeführte Aufteißung des Gegner großzuziehen, scheint jetzt gebrochen zu sein. Ani Straßenpflasters, bie angeblich zu Kanalisationszweden erfolgt ist, 25. Januar dieses Jahres fand in Regensburg die Gründen Bummel zeiflich oder räumlich einzudungsversammlung, an der sich zirka 500 Teilnehmer in fchränken oder zu verlegen. Die deutschen Studenten der Hauptsache Geistliche und Bauern beteiligten, weigerten sich, der Anregung Folge zu leisten." statt. Um so spärlicher waren die Dienstboten vertreten. Dr. Heim entwickelte seinen Plan, der in dem Grundgedanken gipfelt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer ge= hören zusammen, es muß wieder ein patriarchabelisches Verhältnis zwifchen diesen bestehen. Die Or ganisation foll fich folgendermaßen gestalten:
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Die Wahlrechtsreform" in Sachsen- Weimar . Bürgerliche Blätter lassen sich aus Weimar berichten, daß dem nächst dem Landtage eine Vorlage zugehen werde, in der es sich um die Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts zum Landtage handele. Diefe Nachricht ist unzutreffend. Schon seit Jahresfrist sieht fest, daß die weimarische Begierung nur auf den Augenblic wartet, wo im Stönigreich Sachfen das Bierklaffenunrecht beschlossene Sache wurde. Nach diesem fächsischen Muster soll demnächst dem Landtage in Weimar eine entsprechende Vorlage gemacht werden. Von einer Verbesserung bes Wahlrechts im Sinne der allgemeinen gleichen Wahlberechtigung ift feine Nebe. So viel jogiales Verständnis ist bei der weimarischen Regierung nicht zu finden, daß sie mit einem befferen Wahlgefet entwurf die Regierungen der anderen Vaterländer übertrumpfen tönnte.
Die Selbstverwaltung der Gemeinden in NordSchleswig.
Die Selbstverwaltung der Gemeinden, wie sie die Schleswig Holsteinische Landgemeindeordnung borsieht, ist eine sehr beschränkte, denn überall hat die Aufsichtsbehörde in die Beschlüsse der Gemeindevertretungen hineinzureden, fann hier beanstanden oder genehmigen, die gewählten Beamten bestätigen oder ablehnen. In Schleswig aar steht das Gelbstverwaltungsrecht der Gemeinden überhaupt nur auf dem Papier. Hier wird das Bestätigungsrecht, das die Aufsichtsbehörde gegenüber den von der Gemeinde oder deren Vertretung zu wählenden Beamten hat, als Mittel im behördlichen Kampfe gegen das Dänentum benutzt. Der Landrat Dr. Dryander im Kreise Hadersleben , der das Landratsamt des Sireises erst seit einigen Monaten fommissarisch verwaltet, hat in dieser kurzen Zeit nicht weniger als fünf Gemeindevorsteher fom. anissarisch eingefeßt, um so zu verhindern, daß dänisch gesinnte Gemeindevorsteher ins Amt fommen. Für die Gemeinde Tornum hat der Landrat erst fürzlich einen kommissarischen Gemeindevorfteher ernannt, der nicht einmal in der Gemeinde, sondern in dem Fleden Rödding, wohnt. Eine Gemeinde hat gegen diefe Beschränkung des Selbstverwaltungsrechtes Beschwerde bis zur höchsten Instanz geführt, wurde jedoch überall abgewiesen. Auch Diese Maßnahmen haben natürlich nur die Wirkung, das Dänentum zu stärken. Darüber kann aller Lärm ber hakatistischen Press nicht hinwegtäuschen.
Aus der Ferienkolonie.
an,
Oefterreich.
Gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. Zürich , 24. Januar. ( Eig. Ber.) In der Schweiz steht die Revision, des Obligationenrechts vor, das sodann dem neuen Zivilrecht, bas 1912 in Straft tritt, als organischer Bestandteil angefügt werden soll.
Im Obligationenrecht ist auch der Dienstvertrag" oder Arbeitsvertrag geregelt und die bundesrätliche Revisionsvorlage macht einen sehr unzulänglichen Versuch, neben dem individuellen Arbeitsvertrag auch den Tarifvertrag zu berücksichtigen. Danach sollen die kantonalen Behörden. das Recht erhalten, auf Vorschlag von„ Berufsgenossenschaften und gemeinnütigen Verbindungen aller Art" Normalverträge aufzusetzen, d. h. Tarifverträge, die zwischen Arbeitern und Unternehmern abgeschlossen wurden, als " Normalverträge" zu erklären und zu veröffentlichen. Sehr überflüssiger Weise soll dazu der Bundesrat durch„ Prüfung und Genehmigung" feinen Senf geben. Ein Jurist liebt eben keine einfache Sache; fie muß fompliziert werden.
Mit der Angelegenheit hat sich auch die sozialdemo= fratische Partei beschäftigt und eine Spezialkommission zur Ausarbeitung einer bezüglichen Eingabe an die Bundesbehörden bestellt. Diese hat gute Arbeit geliefert, die alle wichtigeren Seiten des Arbeitsvertrages erfaßt und durch Aufftellung gefehlicher Bestimmungen die Willtür des Unternehmers einschränkt.
„ Der Dienstbotenberein erstreckt sich über das ganze Königs reich Bahern rechts des Rheins und besteht aus den Orts. bereinen nach Seelsorgebezirken, die sich zu einem Diözesanberein zusammenschließen. Die Diözesanbereine bilden den Landesverein. Der Ortsverein gliedert sich jeweils in eine Sektion der männlichen und der weiblichen Dienstboten. " Ordentliches Mitglieb fann jeber katholische, unbescholtene, ländliche Dienstbote mit 18 Jahren werden, der feiner anderen Dienstbotene oder Arbeiterbereinigung, die nicht auf chriftlicher Grundlage beruht, angehört. Der Ortsvorstand schaft steht das Recht zu, Dienstboten einer anderen Konfession als ordentliche Mitglieder aufzunehmen.
Der Jahresbeitrag ist auf 2 M. bemessen. Außzere bem gibt es Schußmitglieder", die jährlich 3. gu zahlen haben, Schuhmitglied" fann jebe unbescholtene Person werden, die Interesse für die ländlichen Dienstboten betundet." Geradezu raffiniert ist die Organisation der Leitung aus. getiftelt, die es der Geistlichkeit und damit den Zentrumsagitatoren ermöglicht, jederzeit das Geft in der Hand zu halten. Hören wir: Die Vorstandschaft des Ortsvereins sept sich zufammen aus:
1. einem von den Dienstboten gewarten
Obmann;
2. cinem Obmann bes Bauernvereins;
3. dem Seelsorger oder einem von demselben ers nannten Stellvertreter. Falls ein Geistlicher nicht gewonnen werden kann, kann die Diözesanvorstandschaft ein Schubmitglieb, das dem Bauernstand nicht angehören soll, in bie Ortsvereinsvorstandschaft entsenden.
Die Vorstandschaft des Diözesanvereins besteht:
1. aus einem von den Seelsorgern( Ortsvorständen) gewählten, vom Bischof sur Bestätigung erbetenen Diözesanpräses,
2. aus einem Delegierten der Borstandschaft des für die Diözese hauptsächlich in Betracht kommenden Streisvereins der chriftlichen Bauernvereine;
3. aus atvei Delegierten der ordentlichen Mitglieder ber Diözese, welche durch die Obmänner der männlichen Dienst. boten der Diözese gewählt werden."
Sieben Paragraphen sind speziell dem Tarifvertrag gewidmet; sie bestimmen im wesentlichen folgendes: Der Tarifvertrag muß schriftlich abgeschloffen werden; er muß das Datum des Abschlusses und die Unterschriften der Abschließenden tragen und, wenn er vor einem Einigungsamte oder einer anderen Mittelsperson abgeschlossen wurde, auch die Unterschrift des Vermittlers. Der zuständigen Kantonsregierung ,, dem Arbeiterschutzinspektorat und dem Gewerbegericht ist je ein Eremplar des Tarifvertrages zu zustellen. Es wird von den Empfängern registriert und aufbewahrt. Seine Einsicht steht jedermann kostenlos frei. Die Wegen Mißhandlung von Refruten hatte sich der angehende Stantonsregierung hat den Tarifvertrag mit seinen Unterschriften Refrutengefreite Anton Dietrich vom Infanterieregiment Nr. 159 in der Preffe zu veröffentlichen. Arbeitgeber, für die der Tarifin Mülheim a. Ruhr vor dem Düsseldorfer Kriegsgericht zu ver- vertrag verbindlich ist, haben ihn gleich einer Arbeitsordnung in antworten. Als Stubenältefter hatte Dietrich die Rekruten nachts der Betriebsstätte anzubringen und dem Arbeiter bei Eingehung zum Ererzieren antreten lassen und sie bei dieser Gelegenheit in dcs Dienstvertrages ein Eremplar einzuhändigen. Der Tarifroher Weise mißhandelt. Ganz besonders hatte es Dietrich auf vertrag ist ungültig, insofern sein Inhalt von zwingenden Ge- Weise zusammengefeßt, so daß auch dort das Zentrum durch einen Refruten Stamps, der etwas schwächlich war, abgesehen. fetzen und den guten Sitten abweicht. Der Tarifvertrag muß die Geistlichkeit und das Unternehmertum durch die christDiesen Mann hatte D. cines Nachts malträtiert, daß er zum Erbrechen fam. Auch gab er den übrigen Mannschaften Bestimmungen über den Lohn enthalten und er muß den Anfang lichen Bauernvereine das Ganze nach Belieben dirigieren den Befehl, Kamps mit den Klopfpeitschen zu verarbeiten, welchem und das Ende sowie den örtlichen Bereich seiner Geltung angeben. Befehl die Leute auch nachkamen. Dabei lich sich der rohe Patron Er muß ein Zarifamt( Tariffommission) einsehen, dem die Ausbon feinen. Opfern auch noch Geld und vergaß" dann die Rüd legung, die Ueberwachung des Vollzuges, die Ausbreitung der erstattung der Beträge. Der Vertreter der Anklagebehörde wollte Berbindlichkeit und die Vorbereitung einer Grneuerung des TarifDietrich auf drei Monate ins Gefängnis stecken, doch das Gericht vertrages obliegt. Das Tarifamt hat, wenn es zu feinem Be dachte anders. Es stellte sich auf den Standpunkt, dah Dietrich noch schlusse gelangt, die Vermittelung des Einigungsamtes und in nicht Vorgesetter war und deshalb genügen vier Wochen Mittel- dessen Grmangelung die der zuständigen Kantonsregierung nach Beim 5. Ulanenregiment waren verschiedene Diebstähle vor. Jufuchen.
arreft.
gefommen, ohne daß es gelang, des Diebes habhaft zu werden. Die Die den Dienstvertrag angehenden Bestimmungen eines TarifMannschaften hatten aus dem Grunde teine guten Tage und bel bértrages gehören mit Abschluß des Dienstvertrages zu deffen
Die Vorstandschaft des Landesvereins ist in ähnlicher
fönnen.
Außerdem soll die neue Organisation mit anderen Zentrumsorganisationen( fatholische Arbeitervereine, Burschenvereine, mit dem feraphischen Liebeswerk und den sogenannten Patronagen, den Schutzvereinigungen katholischer Damen) in enge Fühlung treten, Aufklärung" foll verbreitet werden durch Versammlungen und ein noch zu schaffendes Vereinsorgan, das für männliche und weibliche Mitglieder getrennt sein soll. Als positive Vorteile" werden in Ausficht gestellt: Auskunfterteilung, Interessenvertretung gegen über der Regierung und dem Barlament, Alters-. Berfor