Staüjt Siebe. Grund: er war„unaufmerksam" gewesen undhatte dadurch einen geringfügigen Schaden angerichtet.Wie kann nun diesem„Segen" Einhalt getan werden,solange das System des Gesetzes keine Aendcrung erfahrenhat? Nur durch ständige Uebcrwachung. DurchVeröffentlichung sowohl der schlimmen als auch der nach-ahmenswerten Fälle. Besonders die Frauenbewegungsollte sich das dankbare Tätigkeitsfeld, das sich ihr hier er-schließt, nicht länger vorenthalten lassen. Die Mutter, diefür ihr Kind kämpft, hat, selbst wenn sie eine Gefallene seinsollte, ein natürliches Anrecht auf die Hilfe ihrer Schwestern.Daß dabei mit größter S o r g f a l t zu Werke gegangen undjede Angabe genau nachgeprüft werden muß. ist dabei selbst-verständlich. Was aber sicher ermittelt ist, gehört an dieOefsentlichkeit. In den meisten Fällen wird die Mutter ein-verstanden sein, wenn man ihr klarmacht, daß es kein anderesMittel mehr gibt.Jede agitatorisch tätige Frau kennt das Kinderschutz.gcsetz. Sie wird sich auch im Fllrsorgegesetz bald zurecht-finden, das ja auch ein Kinderschutzgesetz sein will. Und eskann zu einem solchen werden, wenn seine Anwendung unterdie ständige Kontrolle der Oefsentlichkeit gestellt wird, wennnamentlich die organisierten Arbeiter und ihre Frauen desElends der Aermsten sich werktätig annehmen.Stackverorckiiete»- verlammlung.5. Sitzung vom Donnerstag, den 4. Februar,nachmittags d Uhr.Der Vorsteher Mi che! et eröffnet die Sitzung nach 5% Uhr.Gä findet zunächst die Einführung und Verpflichtung des neugewählten besoldeten Stadtrats Düring statt, der an Stelle desGeheimen Rats Friede! in das Magistratskollegium tritt. Nach derEinführung, die Oberbürgermeister Kirschner vollzieht, wird derGenannte auch vom Vorsteher begrüßt, der in seine Anspracheeinen Dank an den ausgeschiedenen Stadtrat Friede! einflicht.Den Protest gegen die Wahl des Eanitätsrats Dr� OttoMu g dan zum Stadtverordneten hat der Wahlprüfungsausschußmit st gegen S Stimmen für unerheblich und die Wahl für gültigerklärt.Der Referent Stadtv. Ladewig(N. L.) hebt in seinem Berichthervor, daß die Behauptung, daß die Stichwahl zu Unrecht angesetztund der Gegenkandidat Professor Richert schon im ersten Wahlganggewählt worden sei, da die drei zersplitterten Stimmen aus nichtwählbare Personen gefallen, also ungültig seien, von der Ausschuß-Mehrheit als stichhaltig nicht angesehen worden ist. Bei den städ-tischen Wahlen, auch bei denen, die die Versammlung vornehme,zähle man stets die sämtlichen abgegebenen Stimmen undlasse nicht vorweg eine Prüfung auf die Gültigkeit eintreten. DieJuoikatur habe den Fall nicht erschöpfend entschieden. Demnachwar die Stichwahl mit Recht angeordnet. Auch wenn man sich abernicht auf diesen Standpunkt stelle, komme man nicht zur Ungültig-erklärung der Wahl, sondern nur zur Beweiserhebung über dieEinzelheltcn der Proteste, so auch darüber, ob verschiedene fürRichert bezw. Mugdan gezählte Stimmen auch richtig abgegebenworden sind, und es würde sich dann ebenfalls ergeben, Laß eineabsolute Mehrheit nicht vorhanden war.Ein Antrag Arons(Soz.) geht auf Kassierung der Wahl.Stadw. Dr. Preus? fsoz.-fortschr.): Parlamente und Stadt-Vertretungen, Versammlungen, die aus Parteien zusammengesetztsind, eignen sich nicht zur Entscheidung von Rechtsfragen. England,das Land der Erbweisheit, hat die Wahlprüfungen längst den Ge-richten überwiesen. Aber auch hier heute wird nur ein Vorposten-gefecht geliefert, das letzte Wort werden die Verwaltungsgerichtesprechen. Im Ausschuß hat sich die Rechtsüberzeuguug strengnach Fraktionen gegliedert. Auch hinsichtlich der Tatfrage hat sichder Ausschuß einer Beweiserhebung immer und auch jetzt abgeneigtgezeigt. Ein Gerichtshof toürd« immer die objektive Wahrheit zuermitteln suchen. Da ist eine Stimme aus einen mystischen„Richter" abgegeben worden. Der Ausschuß hätte den betreffendenWähler vorladen und ihn fragen müssen: Welchen Richter?<Wider-spruch.) Wenn Sic für die formale Strenge sind, so müssen Sieauch alle anderen unbestimmten Namen beanstanden, die aus beidenSeiten zu Dutzenden abgegeben worden sind. Es kommt aber nichtnur auf diesen einen Punkt an, sondern auch auf die Tatsache,daß nicht der Wahlvorstand, sondern der Magistrat die Wahlvcr-kündung vorgenommen hat, was mit Z 26 der Städteordnung nichtübereinstimmt und nach einem Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts von 1902 schon zur Nichtigkeit der Wahl führen müßte.Ferner haben erwiesenermaßen 10 Wähler mitgewählt, die damalsnicht in Berlin wohnten; der Wahlvorstand konnte sie nicht zurück-weisen, aber die Versammlung und die Verwaltungsgerichte könnenes. Es haben auch russische Staatsangehörige zu Unrecht mit-gewählt, weil sie in der Wählerliste standen. Auf den dritten Punkt.die verschiedenen Versionen der Kandidatennamen und eventuellerungenauer Protokollierung. lege ich kein besonderes Gewicht; eskann sich da auch um Hörfehler und dergleichen handeln. Ganzzweifellos waren aber die beiden Stimmen für den VolksschullehrerHeidenreich ungültig. Uebrigens stimmt es nicht, daß alle ab-gegebenen Stimmen bei uns hier gezählt werden; das Gegenteilist der Fall; die ungültigen Stimmen werden nicht mitgezählt.Geradezu erstaunlich ist mir die Behauptung de? Referenten, daßdas Oberverwaltungsgericht in, dieser Frage je geschwankt hat.Auch die Versammlung hat früher entsprechend entschieden; jetzt.heißt es. habe sich die Ansicht geändert. Jedenfalls kann man demOberverwaltungsgericht einen wtalen Meinungsumsturz nicht zu-trauen, weil es sich jetzt um sozialdemokratische Stimmen handelt.die für ungültig erklärt werden müßten.Stadtv. Soonenfeld(A. L.): Die Rede des Dr. Pveuß warein Beweis für seine eigene These, daß wir hier uns zur Eni-scheidung von Rechtsfragen nicht eignen. Wir können Präjudizieneines Gerichtshofes nicht nachprüfen; es ist keineswegs gesagt, daßein Gericht ewig auf seiner Ansicht besteht. Ob der Magisirat dieVerkündigung des Ergebnisses selbst übernommen hat, ist mir be-denklich. aber für unsere Entscheidung unerheblich. Es ist richtig.daß auf beiden Seiten die angegebenen Namen zum Teil ver-schiedenartig ausgesprochen oder ähnlich klingende zu Protokollgegeben worden sind; dann wäre aber bei der ersten Wahl HerrRichert erst recht nicht gewählt gewesen. Wenn etwa 10 Wählernicht mehr zur Zeit der Wahl in Berlin wohnten, so haben sie doch,als die Listen aufgestellt wurden, dort gewohnt und ihr Wahlrechtzu Recht ausgeübt. ES kommt eben ausschließlich auf die Frageder beiden ungültigen Stimmen für einen Gemeindeschullehreran Der Wahworstand hatte aber keine Befugnis, hier materiellzu entscheiden, und dann besteht auch ein großer Unterschied zwischender Ungültigkeit und der NichtWirksamkeit der Stimmen. Nirgendsist in der Städteord-nung bestimmt, daß eine solche Stimme un-gültig ist. Zu welchen ungeheuerlichen Konsequenzen müßte dieAuslegung des Kollegen Preuß führen! iZuruf: Rixdorfl) BeiWahlen innerhalb dieser Versammlung werden nach§ 43 derStädteordnung' nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Ab-stimmenden gezählt, und«in weißer Zettel kann doch nicht als einAbstimmender gezählt werden.(Heiterkeit und lebhafter Wider-spruch; Rufe: Rixdorfl Hcxen-Einmaleins!) Die Entscheidungendes Oberverwaltungsgerichts sind tatsächlich nicht konform, undwir können uns auf sie nicht stützen.(Lebhafter Beifall und großeUnruhe.).. �„, CStadtv. Stadthqge»(Soz.): Zurzeit hat nichts das Gericht.sondern die Versammlung das Recht und die Pflicht, über die Wahlzu entscheiden, und da dürfen uns nur Rcchtsgründe leiten.Wenn eine Wahl mit wesentlichen Mängeln behaftet ist,dann ist nach den? gesunden Menschenverstände und nachden Entscheidungen deS Oberverwaltungsgerichts, auch nachden meisten Entscheidungen dieser Versammlung die Wahlzu kassieren. Aach der ganzen Struktur der Städteordnungist die Wählerliste nach meiner persönlichen Ansicht un-abändcrlich. Diese bisher ständig geübte Anschauung, dieauch vom Reichsgericht anerkannt wurde, ist aber vondiesem in einem besonderen Falle umgestoßen worden; es hießplötzlich, es käme auf die objektive Richtigkeit an. Ich scheide aberdiese Frage, wo das Reichsgericht gegen sich selbst entschieden hat,hier völlig aus. Der Kollege So:menfeld hat Jongleurkuuststückegemacht, aus die ich mich nicht einlasse. Wie kann man annehmen,daß eine ungültige Stimme als Stimme gezählt werdenkann? Ungültig heißt doch: die Stimme gilt nichts I Nunwird das Oberverwaltungsgericht herangezogen. Die an-gegebenen Entscheiduiige» beziehen sich lediglich daraus, daßein Wähler mehrere Stiminen abzugeben hat, eS nirgendserklärt, daß die ungültigen Stimmen auch zu zählen find. KollegePreuß hat nur einige, durchaus nicht alle Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts angeführt, wo es sich eben darum handelt, daßein Wähler mehrere Stadtverordnete zu wählen hat. Das Erkenntnis vom 18. März 1902, abgedruckt im 4. Bande der Entscheidungen,besagt in seinem weiteren Wortlaut ausdrücklich: Wenn nur einStadtverordneter zu wählen ist, und zwar ein Hausbesitzer, so istdie Stimme eines Wählers, der keinen Hausbesitzer gewählt hat. vonvornherein ungültig und darf nicht mitgezählt werden. Nur dieanderen Stimmen seien zu berücksichtigen bei der Fest-stellung des Wahlergebnisses— und das hatte der Wahl-v o r st a n d festzustellen. Der erste Absatz des§ 26 der Städteordnung besagt auch nichts anderes; wenn eine Stimmenicht gilt, dann kann man sie auch nicht zählen. Es handelt sich jaauch gar nicht um ein exeptionelles Erkenntnis; bereits im Ausschußbabe ich das Erkenntnis vom 27. Juli 190ö angeführt, welches inCharlottenburg ergangen ist. Da waren die Stimmeit des Nicht-Hausbesitzers gezählt worden, und das wird für ungültig und dieAnordnung der Stichwahl als ein Verstoß erklärt. Hier ist aus-drücklich erklärt, der Wahlvorstand sei verpflichtet, güllige und un-gültige Stimmen zu unterscheiden, der Magistrat habe kein Recht dazu.Die beiden Stimmen für den Volksschullehrer sind ungültig, dieStimme für„Nichter" ohne nähere Bezeichnung ebenfalls; diesedrei Stimmen find ungültig. Wenn einige Stimmen für Richertgezählt sind, die ihm tzgar nicht gehören, so müßten Siedoch Beweis erheben. wen die Wähler wählen wollten.Bei Mugdan steht fünfzigmal etwas anderes. Was falschgeschrieben ist, braucht deshalb noch nichr falsch gesprochenworden zu sein. Es ist ja auch„Professor" Mugdan,„Justizrat"Mugdan gesagt worden; das würde dann alles zu untersuchen sein.Aber darauf kommt es nicht an; die Wahl ist ungültig, weil Stich-wähl nicht hätte proklamiert werden müssen. Ich berufe mich dafürauf den Wortlaut des Gesetzes und die ständige Judikatur desOberverwaltungsgerichtes. Mit vollem Recht wird Klage geführtüber die Juristerei, die mal so. mal so entscheidet; aber auf diesemGebiete ist die strengste Konsequenz gewahrt.„Stimmen" heißtgiltig stimmen; Stimmen, die nichts gelten, zählen auch nicht.—Ein noch krasserer Verstoß aber ist es, daß an Stelle desSelbstverwaltungskörpers, der für die Wahlleitung eingesetzt ist,zum ersten Male der Magistrat seinerseits die Befugnisse,Rechte und Pflichten der Versammlung ausgeübt hat. Er behauptet,dazu berechtigt zu sein auf Grund eines Gesetzes von 1900. Ich be-greife nicht, wie solche Ansicht sich bilden konnte. Keine einzige Eni-scheidung des Oberverwaltungsgerichts läßt sich dafür anführen. Wenndas Oberverivalwngsgericht im November 1901 in einem ähnlich ge-lagerten Falle sagt:„Hier ist eine wesentliche Formvorschrist verletzt, denn§ 26 sagt ausdrücklich, wie der Wahworstand zusammengesetzt seinmuß, so liegt auch hier ein so wesentlicher Eingriff in die Selbst-verwalwng vor, daß wir deswegen die Wahl vernichten müssen.Die Behauptung, daß die Einsetzung des Magistrais an Stelle desWahlvorstandes zulässig sei, ist absolut hinfällig, so hinfällig,daß ich nicht verstehe, wie man dazu kommen konnte. Niemals istein Antrag auf Aenderung des Z 26 eingegangen; im Gesetz von 1900wird darin nichts geändert. Der Gesetzentwurf von 1900 ist ja einerAnregung aus Berlin zu verdanken. Nachdem das Oberverwaltungsgericht— nach meiner Anficht fälschlich— angenommen hatte, eS könntenicht eine Untereinteilung der Wohlbezirke stattfinden, wurde bei derGelegenheit auf Anregungen von Kreitling und Ehlers, später auchvon Herrn v. Zedlitz die Gruppeneinteilnng ermöglicht. ES war nichtbeabsichtigt, an den gesetzlichen Bestimmungen irgend etwas zu ändern,sondem nur das Wahlversahren sicher zu stellen, aber keine Aende-rung deS Rechtes deS Wahlvorstandes oder dergleichen. Jetzt abersagt der Magistrat:„Da ist eine Fassung gewählt, die mir dasRecht gibt, über die Köpfe der Versammlung hinweg daS Wahl-ergebnis verkünden zu können." Es steht in dem Entwurfkein Wort, das diese Auffasiung rechtfertigt. Für jedeGruppe ist der Magistrat befugt, einen eigenen Wahlvorstandzu bestellen, er hat zugleich die für die Feststellungdes Ergebnisses der Wahl erforderlichen Anordnungen zu treffen,d. h. er hat anzugeben, wie die Gruppenwahlvorstände zusammen-kommen sollen usw. Alle Kommentaioren einschließlich Lcdermaimerklären ausdrücklich, daß eS nur so auszulegen sei. Hat der Magistratdiesen Bock geschossen, wunderbarerweise nur bei Mugdan(Zurufe:Nein, auch schon Vorherl)— nun. Welligsteiis nachher hat er sichgebessert— hat er diesen Fehler gemacht, so brauchen Sie ihn dochnicht zu machen. Eine solche Auslegung des Gesetzes ist ganzunmöglich. Der Magistrat ist nicht berechtigt gewesen als Wahl-vorstand aufzutreten; war er das nicht, dann ist die Wahlungültig, denn es fehlt das Wesentliche, daß überhaupt ein gültigerWahlvorstand vorhanden war. Jetzt nachträglich ist es nun nichtmehr möglich, den Wahworstand richtig zu bilden, weil die Wahlvorüber ist und der Vorstand von vornherein hätte gebildet werden müssen.Ich kann Sie jetzt nur dringend bitten, daß die Berliner Stadt-Vertretung nicht eine Entscheidung trifft, die mit dem Gesetz sichabsolut nicht vereinbaren läßt, hauptsächlich auch wegen des letztengrößten Verstoßes, damit nicht das Oberverwaltungsgericht wiedererklären mutz, die Stadt hat hier falsch entschieden.(Zurufe:Kerfin I) Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse, im Interesse derGerechtigkeit die Wahl für ungültig erklären!(Beifall bei denSozialdemokraten.)Stadtv. Mommsen(Fr. Fr.): Für uns gelten keine„fraktionellen"Rechtsgrundsätze im Sinne des Herrn Preuß. Auf Grund vonZeitungsnachruhten bin ich anfänglich sogar der bestimmtenUeberzeugung gewesen, die Wahl Mugvans müsse annulliert werden.Aber der Text der Gesetze zwingt zu anderem Urteil. Keine Be-stimmung der Städteordnung besagt, daß ungültige Stimmen nichtmitgezählt werden. Die Stichivahl hat ja auch ergeben.daß der Wille der Wähler wo anders hinging, als zudem Resultat, daS die Antragsteller auf Ungülngkett erblicken.Wohin sollte eS ferner führen, wenn die Wählerlisten geprüft werdensollten, ob am Tage der Wahl die Wühler nicht den Wohnsitz vomTage der Aufstellung der Liste gewechselt haben? Ich be-streite auch dem Magistrat absolut das Recht, an den Wahlprotokollenetwas zu ändern; aber das hat der Magistrat auch nicht getan,sondem er hat mir kalkulatorisch das Resultat festgestellt.' Daß eres in Zukunft anders machen will, steut mich, denn wir werdendann darüber keine langen Reden mehr zu hören bekommen.(Heiterkeit.) Der Standpunkt des Ausschusses scheint mir durchausrichtig und ich fürchte die Entscheidung des OberverwallmigSgerichtSnicht im geringsten.Damtt schließt die Diskussion.In namentlicher Abstiinmung wird die Wahl Mugdanmit 82 gegen 34 Stimmen für gültig erklärt.Die Borentwürfe zum Neubau eines Wohngebäudes fürsieben Familien, einer Stallanlage sowie von Räumen fürFahrzeuge und Feuerlöschaeräte für die Zentral« in Buch hatder eingesetzte Sonderausschuß abgelehnt. Referent ist Stadtv.Liebeherr(Fr. Fr.)..Stadw. Mommsen bemerkt zur Geschäftsordnung, daß da? Pro-tololl die Vorgänge im Ausschuß nicht richtig wiedergibt(Hört!hört!); er bcanttagt Absetzung des Gegenstandes; der Ausschuß iolldas Protokoll nochmals revidieren. Stadtv. Sachs(A. L.) trittdem Antrage Rommfm bei. Die Versaininlmtg beschließt dem-gemäß.Stadtv. Giese(A. L.) referierrt über die Vorlage wegen Ver-kaufS des G r u n d st ü ck S Schlüterstraße. Ecke derLietzen-v n r g e r st r a ß e in Charlotten!5urg. Der Ausschuß hat schließlichinit 7 gegen 3 Stimmen die Annahme der Borlage, d. h. den Ver-kauf für 665 745 M. empfohlen..Stadtv. Manasse(Soz.): Nachdem der Fraktionsgeist gesprochenhat, ist die Festung Rast uneimuehmbar. Wir verzichten unter diesenUmständen auf wettere Schritte Und begnügen uns damit, die frühergegen die Vorlage gemachten Einwendungen zu unterstreichen.Stadtv. Jacobi(A L.): Auch wenn wir»ach drei Jahren denin Aussicht gestellten höheren Preis erreichen würden, kommen wirdoch immer noch besser weg. weim wir jetzt verkaufen.Stadtv. Frick(N. L.): Aus denselben Gründen sind meineFreunde für Annahme der Vorlage.Damit schließt die Diskussion.Der Referent Giese verwahrt sich gegen die von dem Stadtv.Manasse gebrauchten Ausdrücke.Stadtv. Manasse(persönlich):, Ich habe nur von dem amletzten Dienstag in die Erscheinung getretenen Fraktionsgeistegesprochen.Die B o r l a g e wird angenommen.Westlich der S ch v n h a u s e r A l l e e soll im Zuge der Schön-fließer und Sonnenburger Straße eine Brücke über die Ring-b a h n gebaut werden. Der Kostenanschlag beläuft sich auf 320 000Mark, wovon eine erste Rate von 150000 M. in den Etat für 1909eingesetzt werden soll.Stadv. Groneivaldt(A. L.) spricht seine Genugtuung über dieVorlage aus, bittet aber, die ebenso notwendige Ueberbrückung derRingbahn im Zuge der Greifenhagenerstraße nicht ack caleadasgraecas zu vertagen.Nach einer kurzen Erwiderung des StadtbauratS Krause wirddie Vorlage angenommen.Für eine Verlängerung der Alten Jakob st raße vonder Gitichinerstraße zum Plan-Ufer sollen neue Fluchtlinienzur Festsetzung gelangen.Die Stadtverordneten Imberg(N. L.), Berger(A. L.) undRitter(Fr. Fr.) sprechen sich,, für Ausschußberatung aus, weil sieu. a. Aufklärung über die Möglichkeit der Durchlegung der Mitten-walderstraße wünschen.Die Einsetzung eines Ausschusses wird beschlossen.Die Borlage wegen Ankaufs des Grundstücks Parochial-st r a ß e 5 und diejenige wegen Bewilligung von 400 000 M. zumZwecke von Rohrverlegungsarbeiten für die städtischenGaswerke werden ohne Debatte angenommen.Die Vorlage wegen Auswahl der im Jahre 1909 neu undumzupflasternden Straßen und Plätze geht an einenbesonderen Pflasterousschuß.Der Etat der Beschau des von außerhalb eingeführtenFleisches für 1909 wird en bloc genehmigt und der bestehendeTarif unverändert beibehalten.Zu Anfang der Sitzung hatte die Versammlimg begossen, denerst gestern eingebrachten Dringlichkeitsantrag Arons:Den Magistrat zu ersuchen, der Versammlung die Maßnahmen,welche der Magistrat in Verfolg deS Beschlusses vom 81. Mai 1906betreffend die Neueinteilung der WahlbezirkeHl. Abteilung getroffen hat. zur Kenntnisnahme zu unterbreiten,heute noch zu verhandeln. ES ist inzwischen'Iß llhr geworden.Stadtv. Mommsen beantragt mit Rückficht auf die späte Stunde,und weil man den Gegenstand auck noch in den Fraktionen besprechen möchte, Absetzung von der Tagesordnung.Stadtv. Jacobi tritt dem Antrage bei.Stadtv. Borgmann(Soz.) hält die Absetzung nicht für nötig,da eS sich nur um eine Auskunst seitens des Magistrats handeleund man in zehn Minuten mit dem Gegenstande ferttg sein könne.Die Mehrheit beschließt gleichwohl die Absetzung.Schluß gegen 9 Uhr._________Sie Vochbsha-kistalttophe vor Gericht.Zweiter Tag.Zur heutigen Sitzung, die LandgerichtZbirektor Schneider um9� Uhr eröffnet, sind noch neue Zeugen geladen. Wie der Vor-sitzende mitteilt, sind bis jetzt noch 40 Zeugen und Sachverständigezu vernehmen.— Rechtsanwalt Dr. Schindler beantragt noch dieLadung eines neuen Zeugen. Rechtsanwalt Bahn erklärt, daß erverpflichtet fei, gegenüber den Sachverständigen der Hochbahn, diehier doch in eigener Sache begutachtend auftreten und es so dar-stellen, als ob alles in Ordnung fei,andere Sachverständig«ZU laden. Als solche schlage er den Professor Meher, den Dr. Ma»thesius, den Privatdozenten Dr. E. C. Zehnte und eventuell denSchriftsteller Rich. Nordhausen vor. Viele Sachverständig« seien derAnsicht, daß bei der Konstruktion des Gleisdreiecks es unausbleiblichsei, daß es dort einmal zu einem Unglück kommen mußte. DieseFeststellung würde doch wenigstens für das Strafmaß von Wichtig-keit sein. Seit langen Jahren schon sei in der Presse auf diegroßen Gefahren des Gleisdreiecks hingewiesen und betont worden.daß keine Menschenhand und kein noch so aufmerksamer Zugführerein Unglück verhindern könnte, denn bei dem kolossal hastenden Be-trieb und der Kürze der Zeit sei ein Unglück unvermeidlich. Erhabe Mitteilungen über 50 Betriebsstörungen auf der Hochbahnerhalten, die auf unordentlichen Betrieb zurückzuführen feien. Wennbei einem so mangelhasten Betrieb«in Versehen deS Schreiber vor-liegen sollte, würde sich seine Schuld doch sehr vermindern.—Vors.: Wenn hier Pressestimmen vorgeführt werden, so gibt esdoch auch solche Pressestimmen, die das Gleisdreieck als ein Meister-werk der Technik preisen.— Verl.: Das dürfte doch jetzt nicht mehrzutreffen. Die einzige Pressestimmc, die noch auf diesem Stand-punkt steht, ist die der Hochbahngesellschast.— Staatsanwalt Dr.Pabst hält die Vorladung neuer Zeugen für unnötig. Der Unglücks-fall sei nicht dadurch entstanden, daß auf der Hochbahn automatischeBremsen und dergleichen fehlen, sondern dadurch, daß pflichtwidrigdie Signale nicht beobachtet sind. Im übrigen sei darauf hinzu-weisen, daß in Amerika automatische Vorrichtungen bestehen undin Amerika zahlreichere Unfälle sich ereignen als hier.— Bert.:Die Hochbahn steht ja selbst gar nicht auf dem Standpunkt de?Staatsanwalts, denn sie hat nach dem Unfall doch allerlei Verbessc-runden angeordnet.— Auf Anregung des Staatsanwalts erläutertRegierungsrat Scheibner noch die Art. wie«r das Stelltvert revi-diert hatte. Er erklärt, daß er Sicherheitsdezernent der Eisenbahn-direktion Berlin sei. an sich mit der Hochbah-t nichts zu tun habe.Er habe die Revision des Stellwerks kraft efos Sonderauftragesfeines vorgesetzten Präsioenten vorgenommen, und da er diese»spezielle Stellwerk, welches außerordentlich einfach sei, nicht kannte,habe er sich orientiert auf Grund der Darlegungen verschiedenerBetriebsbeamten und des RegierungsbaumeisterS Schwerin.Der Staatsanwalt läßt aus den Akten feststellen, daß der An»geklagte Schreiber in etwa 6 Jahren 23mal wegen kleiner Orb-nungswidrigkeiten disziplinarisch bestraft ist, darunter in dreiFällen wegen Ueberfahrens des Haltesignals.Der Vorsitzende stellt aus den Alten fest, daß bei dem Unfall18 Personen getötet und etwa 20 Personen schwer verletzt wordensind. Hierzu kommen noch mindesten» ebensoviel leichter Verletzte.Bernrhmung von Hochbahnbeav te«.Der Betriebsführer Paul Hermann war de, unmittelbare Vor-gesetzte de» Angeklagten Schreiber. An dem Ustglückstage sei Sch.18 Minuten zu spät zum Dienst gekommen. Schreiber habe etwa?verschlafen ausgesehen, so daß er(Zeuge) ihn f kante:„Na, gesternwar wohl der 25.1"(Der GeyaltszahlungStag.)»Da Schreiber abersonst einen günstigen Eindruck aus ihn machte habe er ihn ohnejede Bedenken abfahren lassen. Schreiber ist d tzn Zeugen als einzuverlässiger Beamter bekannt, ebenso Wende, i erschiedene Fragendes Rechtsanwalts Bahn ergeben, daß sich zwar ruf den Hochbahn-stationen überall Bedürfnisanstalten für die Angestellten hefinden.Auf dem Bahnhof Zoologischer Garten müsser-- die Beamten dieAnstalt in dem staatlichen Bahnhof benutzen, au! dem Wittenberg»