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fraten Arm in Arm gingen, so soll man fünftig dem Zentrum keinen Vorwurf daraus machen, wenn es wieder einmal mit den Sozialdemokraten übereinstimme.

Herr v. Rheinbaben fühlte sich veranlaßt, auf die An zapfungen Herolds zu erklären, daß er aus patriotischem Pflicht gefühl seine Bedenken von vor drei Jahren geopfert und übrigens getan habe, was in seinen Kräften stand, um die Ge­fährdung und drückende Belastung des ländlichen Grundbesizes, die er damals hauptsächlich im Auge hatte, aus der Vorlage fern­zuhalten.

Von konservativer Seite wird beantragt, die Abstimmung über den§ 1 auszusetzen bis nach der Durchberatung der ganzen Erbschaftssteuervorlagen.

Die Konkurrenzklausel in der Gewerbeordnungskommission. Nach zweitägiger lebhafter Debatte wurde in der Gewerbe­ordnungskommission die Frage des Konkurrenzflaufelverbotes in erster Lesung erledigt. Die Regierungsvorlage will den§ 133 f, Abs. 1, der bejagt: Eine Vereinbarung zwischen den Gewerbeunternehmern und einem der im§ 133 a bezeichneten Angestellten, durch die der Angestellte für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in feiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt wird, ist für den An­gestellten nur insoweit verbindlich, als die Beschränkung nach Zeit, Drt und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch welche eine unbillige Erschwerung seines Fortkommens ausgeschloffen

wird."

beibehalten und ihm als Absatz II zufügen: 10

Die Beschränkung fann auf einen Zeitraum von mehr als drei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an nur dann erstreckt werden, wenn vereinbart wird, daß während der Dauer der Beschränkung dem Angestellten das zulegt von ihm be­zogene Gehalt bezahlt wird."

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Erfolgreiche Lohnbewegung.

Zwischen der Bäder( Zwangs)-Innung in Feuerbach ( Württemberg ) und dem Gehilfenausschuß ist soeben ein Tarifver­trag abgeschlossen worden, der in der Hauptsache folgendes festsetzt: Die Arbeitszeit ist nach der Bundesratsverordnung eine zwölf­stündige, einschließlich der notwendigen Essenspausen. An Sonn tagen ist die Arbeitszeit eine solche nach den gesetzlichen Bes stimmungen.

von haben keine Arbeitslosenunterstützung) von 10 076,21 m. im abwartende Stellung einzunehmen, bis daß sich die Fabrikanten noch 4. Quartal 1906 auf 17 407,81. im 4. Quartal 1907 und auf weiter zu dieser Maßnahme geäußert haben. 29 945,97 M. im 4. Quartal 1908. Das ist eine Steigerung der Ausgaben im 4. Quartal 1908 um 72 Broz. gegenüber den Ausgaben im gleichen Quartal 1907 und gar um 196 Proz. der Ausgaben von 1906. Dabei ist die Unterstützungssumme für 1908 durch den Um­stand herabgedrückt, weil viele arbeitslose Mitglieder vor Ende des 4. Quartals schon ausgesteuert waren. Die Anforderungen für Krantenunterstübung, die ja mit der Arbeitslosenunterstübung sehr verwandt ist, waren in den gleichen Zeitabschnitten noch höher als die für Arbeitslosenunterstüßung. Sie betrugen pro 4. Quartal bei Der Mindestlohn beträgt für Schießer 12 Mt. die Woche; den 14 Gewerkschaften 1906 19 820,72 m., 1907 28 448,61 M. und für Teigmacher 10 Mt.; für einen Dritten 8 Mt. nebst Kost und 1908 40 900,71 M. Noch gravierender wirken die Zahlen, wenn Logis. Jeder Gehilfe, der ein halbes Jahr bei seinem Meister in wir eine der von der Krisis am meisten betroffenen Organisation Arbeit steht, erhält eine wöchentliche Lohnzulage von 50 Pf. Nach herausgreifen. Der Metallarbeiterverband( Verwaltung einjähriger Tätigkeit weitere 50 Pf. wöchentlich. Höhere Löhne als im Tarif borgesehen, dürfen nicht gekürzt Frankfurt a. M.) zahlte beispielsweise aus: werden.

Arbeitslosenunterstützung: im Jahre 1907 5741,71 M., im Jahre 1908 32 875,20 m.

Krantenunterstüßung: im Jahre 1907 34 552,79 M., im Jahre 1908 65 711,10 M.

Hier beträgt die Steigerung der gesamten Ausgaben für Ar­beitslosenunterstützung im Jahre 1908 gegenüber dem Jahre 1907 27 133,49 M., was einem Prozentsah von 472 gleichkommt! Die Steigerung bei der Krantenunterstützung beträgt 31 158,31 m.

90 Proz.

in die Höhe gingen, fanten die Einnahmen an Mitglieder­Während nun die Ausgaben für diese Unterstübungen gewaltig beiträgen der Haupt- und Lokaltassen dieser Gewerkschaften bom 4. Quartal 1907 gegenüber demselben Quartal 1908 um 27 333,06 M. Dies ist freilich erklärlich, denn die Mitgliederzahl Demgegenüber beantragten unsere Genoffen Moltenbuhr der Organisationen ging von 30 011 am Ende des Jahres 1907( die Robert Schmidt und Stadthagen : die Konkurrenzflaufel Mitgliederzahl sämtlicher Frankfurter Gewerkschaften betrug um ftrift zu verbieten, eventuell dem Absatz 1 des geltenden diese Beit 35 646) auf 26 272 Ende 1908, also um 3739 zurück. § 183f zuzufügen: Dieser Rückgang der Mitgliederzahl in einer Zeit derartigen starten wirtschaftlichen Niederganges kann allerdings nicht als Rück­schritt bezeichnet werden. Man muß berüdsichtigen, daß die Zahl der Beschäftigten in den einzelnen Industriezweigen erheblich zurüd gegangen ist in der Frankfurter Metallindustrie allein um 1500 und wenn man noch die Krisis in Betracht zieht, dann kann man sagen, daß die Gewerkschaften die Belastungsprobe bestanden haben. Und in finanzieller Hinsicht haben sie ungeheuerlich viel aur Linderung der durch die Arbeitslosigkeit hervorgerufenen Not zur Linderung der durch die Arbeitslosigkeit hervorgerufenen Not beigetragen. Berlin und Umgegend.

zahlen."

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Die Lohnzahlung findet wöchentlich und zwar Sonnabends statt. Lohneinbehaltungen sind nicht zulässig. Ueberstunden sind zu vermeiden.

Kranken- und Invalidenversicherungsbeiträge werden vom Ar­beitgeber bezahlt.

Als Ersatz für die Sonntagsarbeit erhält jeder Gehilfe nach einjähriger Beschäftigungsdauer drei Tage Ferien unter Fort­zahlung des Lohnes, jedoch sind Freinächte an den drei hohen Fest­tagen nicht in Anrechnung zu bringen.

Die Wohnräume der Gehilfen und Lehrlinge müssen genügend groß sein und sich stets in reinlichem Zustande befinden. Die Kost muß gut und ausreichend sein. Wo ein Frühstück vormittags nicht verabreicht wird, ist dasselbe mit 30 Pf. zu ente schädigen. Die Kündigung bleibt den gegenseitigen Abmachungen der Meister und Gehilfen überlassen.

An den hohen Festtagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten ruht die Arbeit für Gehilfen und Lehrlinge vollständig. Der Tarif tritt am 1. Februar 1909 in Kraft und hat ein Jahr Geltung.

Mit dem Abschluß dieses Tarifes haben die Gehilfen einen großen und schnellen Erfolg errungen; noch vor wenigen Monaten hatten fie feine Berechtigung zu der Hoffnung auf einen Lohntarif wegen der damals schwachen Organisation.

Husland.

Ein Einheitstarif für die Maschinenseker in der Schweiz . Zwischen den Vertretern des Typographenbundes und der Prin zipalsvereinigung ist fürzlich ein Einheitstarif für die Maschinen­feber vereinbart worden, mit dem aber diese in ihrer Mehrzahl sehr unzufrieden sind, und den eine in Zürich abgehaltene Delea giertenversammlung der Maschinenseßer mit 17 gegen 8 Stimmen abgelehnt hat. Das Zentralfomitee des Typographenbundes und die Redaktion feines Organs, der Helvetischen Typographia" empfehlen aber die Annahme des Einheitstarifes und man darf daher um so mehr auf das Resultat der im Gange befindlichen Urabstimmung in den Sektionen gespannt sein. Der Tarif umfaßt 14 Paragraphen, die im wesentlichen fol­

" Die Beschränkung ist nur bei solchen Angestellten zulässig, deren Gehalt 3000 W. übersteigt. Sie fann ferner auf einen Beitraum von mehr als einem Jahre, von der Beendigung des Dienstverhältnisses an gerechnet, nicht erstreckt werden. Für die Zeit der nach diesem Paragraphen zulässigen Beschränkung der gewerblichen Tätigkeit des Angestellten ist das Gehalt fortzu Endlich verlangten unsere Genoffen unter Darlegung der un­geheueren Ausdehnung der Konkurrenzklausel auf Verträge mit einfachen Arbeitern das Verbot oder die Beschränkung der Kon­furrenzflausel, wie immer fie für Werkmeister festgelegt werden würde, auf alle Arbeiter auszudehnen. Von den bürgerlichen Achtung! Buchbinder! In der Buchbinderei und Kartonnagen­Barteien beantragten die Abgg. Sch ad und Behrens( wirtsch. fabrit von Markus Maier in Krefeld ist ein Streit ausgebrochen. Der Verbandsvorstand. Bg.) gleichfalls das Verbot, eventuell einen ähnlichen Eventual- Buzug ist fernzuhalten. antrag. Das 8entrum wünschte eine Beschränkung der Kon Lebius drückt sich. furrenzklauselberträge auf Fälle, in denen der Angestellte Nach dem Muster seiner Brotgeber, der Unternehmerverbände, eine Vertrauensstellung einnimmt oder in denen die Verträge versuchte Lebius durch Beleidigungstlagen seinen Gegnern un­zur Verhütung des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bequem zu werden, wenn sie sein arbeiterfeindliches Treiben in ge- gendes bestimmen: An den Sehmaschinen sollen nur Gehilfen bes dienen könnten. Das Zentrum wünschte noch fernere Einengungen bührender Weise kennzeichneten. Das hat er bekanntlich dem Bor- schäftigt werden, die die Lehre als Handfeber bestanden haben; von der Konkurrenzklausel, hielt aber ein Verbot zurzeit für zu weit wärts" gegenüber versucht und damit einen Erfolg" erzielt, der dieser Bestimmung sollen jedoch die Familienangehörigen des Prin gehend. Abg. Manz( fri.) will Konkurrenzflaufelverträge auf awei ihm gewiß recht unangenehm ist. Auch den Redakteur Scherm sipas ausgenommen sein; die Lehrzeit der Maschinenseker dauert Jahre und auf die Fälle beschränkt wissen, in denen mehr als von der Metallarbeiter- Beitung" hatte Bebius verklagt. Er 12 Wochen; die durchschnittliche Stundenleistung( erfl. Putzzeit, 1500 M. Gehalt gezahlt wird. Von nationalliberaler und kon- fühlte sich dadurch beleidigt, daß Scherm schrieb, Rebius habe Störungen usw.) ist mit 6000 für Linotype , 5000 für Monoline an Unternehmer Bettelbriefe geschickt, seine Broschüren seien und 4200 für Typograph festgesetzt; die tägliche Arbeitszeit beträgt servativer Seite wird die Regierungsvorlage als das weitgehendste Schmähschriften, er betrachte es als sein Privilegium, die Arbeiter- 8 Stunden einschließlich der notwendigen Puzzeit; die Entlohnung Bugeständnis gegen den durch die Konkurrenzklausel getriebenen bewegung anzuschmußen. erfolgt im Gewißgeld und beträgt das Lohnminimum 25 Broz. Terrorismus Arbeitswilliger erachtet. Schließlich gelangte mit den Am Sonnabend follte die Beleidigungsklage vor dem Schöffen- Buschlag zu dem Minimum der Sandseker; für Ueberzeitarbeit Stimmen des Zentrums, der Sozialdemokraten, der Bolen sowie gericht Charlottenburg verhandelt werden. Rechtsanwalt Wolfgang bis abends 10 Uhr ist ein Lohnzuschlag von 40 Pro3., bis 12 hr der Abgg. Schack und Behrens folgende Fassung des§ 183f zur eine war als Vertreter des Beklagten Scherm zur Stelle. bon 50 Broz, bis morgens 5 Uhr von 60 Proz. zu bezahlen. Der Annahme: Lebius wurde bergebens aufgerufen. Er sowohl wie sein An- Tarif foll dem bestehenden einheitlichen Buchdruckertarif angefügt walt glänzten durch Abwesenheit. Auf Ersuchen des Rechtsanwalts werden und bis Ende 1912 Gültigkeit haben. Aläger. Der ließ sich jedoch nicht bliden. Länger wollte der Heine wartete das Gericht noch fast eine Viertelstunde auf den Richter nicht mehr warten. Das Gericht wies nunmehr die Klage auf Kosten des Klägers ab. auf Kosten des Klägers ab.

,, Eine Vereinbarung zwischen dem Gewerbeunternehmer und einem der im§ 133 a bezeichneten Angestellten, durch die der An gestellte für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt wird, ist für den An gestellten nur verbindlich, wenn die Vereinbarung bezweckt und Daß der flageluftige Lebius mitsamt seinem Anwalt aus geeignet ist, den Gewerbeunternehmer vor solchen Schäden zu be- Versehen den Termin versäumt hat, ist nicht anzunehmen. In wahren, welche durch die Bekanntgabe von Betriebs- oder Geschäfts- höchstem Grade wahrscheinlich ist dagegen, daß Lebius sich gedrückt geheimnissen entstehen können. Die Vereinbarung ist ferner nur hat. Rechtsanwalt eine wollte nämlich den Beweis führen, insoweit verbindlich, als die Beschränkung nach Beit, Ort und daß Lebius Bettelbriefe an Unternehmer geschrieben hat, daß die Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch welche eine un- Broschüren des Lebius Schmähschriften sind, und daß Lebius die billige Erschmerung seines Fortkommens ausgeschlossen wird. Arbeiterbewegung anschmußt.- Dem Lebius mag fein Sieg", Die Beschränkung kann auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahre von der Beendigung des Dienstverhältnisses an nur dann erstreckt werden, wenn vereinbart wird, daß während der Dauer der Beschränkung der Angestellte die zulekt ihm gewährten vertragsmäßigen Leistungen des Gewerbeunternehmers weiter erhält und diefe mindestens 3000 M. betragen.

Die Vereinbarung ist nichtig, wenn der Angestellte zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist oder wenn sein Arbeitsverdienst die Summe von 1500 M. für das Jahr nicht übersteigt."

Die durch Fettdruck ausgezeichneten Stellen heben die Aende­rungen gegenüber dem heutigen Zustande hervor. Der Anregung unserer Genossen, diese Bestimmung auch auf alle Arbeiter auszudehnen, die heute gegen Konkurrenzflaufelverträge durch kein Gonderverbot geschützt sind, wurde zugestimmt.

Drucksachen.

Aus dem preuß. Abg. Haus.( Nr. 112, I und III.) Bericht der XI. Kommiffion über den Gesezentwurf zur Abänderung des Gesezes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen vom 8. März 1897 nebst Zusammenstellung der endgültigen Kommissionsbeschlüsse.

Gewerkschaftliches.

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den er in seiner Beleidigungsklage gegen den" Borwärts" vor einigen Wochen davongetragen hat, noch schwer genug im Magen liegen. Er hat deshalb alle Ursache, jeder Gelegenheit aus dem Wege zu gehen, wo sein Treiben vor Gericht beleuchtet werden fann. Eine solche Ursache aber bot auch die Klage gegen Echer m. Scherm. Das hat sich Lebius, als er die Klage einreichte, freilich nicht gedacht. Er glaubte, wenn er nur wegen formaler" Beleidigung klage, so würde jeder Beweis über sein Treiben und feine per­fönliche Qualität unterbleiben. Darin aber hat er sich geirrt. Das Gericht hätte den angebotenen Wahrheitsbeweis auch in diesem Falle zulassen müssen. Lebius hatte natürlich Grund genug, dem aus dem Wege zu gehen. Deshalb ließ er das von ihm ein geleitete Klageverfahren im Sande verlaufen.

Achtung, Schuhmacher! Die Differenzen bei der Firma Sally Rosenberg, Dirksenstr. 47, find beendet. Der Lohnabzug wurde zurüdgenommen und wird die Arbeit im Laufe der Woche wieder aufgenommen. Verband der Schuhmacher( Drtsverwaltung Berlin). Dentfches Reich.

Sum Kampf der Grubenbeamten um das Koalitionsrecht wird aus Oberschlesien weiter berichtet, daß Geheimrat Uthemann neuerdings eine Verfügung erlassen hat, in der die Einstellung von Steiger- Stellvertretern angeordnet wird. In dieser Verfügung heißt es u. a.:

Die zwei hauptsächlichsten Angriffspunkte bilden die Zulassung Mangel einer Lohnerhöhung. Die Anhänger des Tarifs würdigen bon Familienmitgliedern des Prinzipals zur Sehmaschine und der besonders den Achtstundentag, der in städtischen Drudereien aller­dings schon besteht und nun für alle Maschinensetzer allgemein eingeführt werden soll. beim bestehenden Zustande bleiben. Wird der Tarif verworfen, so wird es auf längere Zeit hinaus

Der Lohnkampf in der Metallindustrie von Helsingfors . Die Ant fündigung der finnischen Metallindustriellen über die Aufhebung der allgemeinen Aussperrung in Helsingfors hat nicht zur Wieder aufnahmeder Arbeit geführt. Sämtliche an dem Kampf beteiligte Gewerkschaften der verschiedenen Berufe haben beschlossen, nun ihrerseits auf der Forderung nach Abschluß von Tarifverträgen zu beharren. Bekanntlich hatten die Unternehmer die Aussperrung veranstaltet, weil sie selbst die Tarifverträge unter Lohnreduzie rungen abschließen wollten, während die Arbeiter bereit waren, ohne Tarifverträge weiterzuarbeiten. Nachdem nun den Unter nehmern die Aussperrung zu lange dauert, so daß sie selbst eine tariflose Zeit wünschen, ist es den Arbeitern sicherlich nicht zu verdenken, daß sie ihre alten Forderungen wieder aufgenommen haben und Garantien gegen willkürliche Lohnherabsetzungen ver Tangen.

Das Hochwasser.

Dresden , 6, Februar.( W. T. B.) Das Hochwasser der Elbe hat bis zum Abend einen Stand von nahezu 3 Meter erreicht und steigt beständig weiter. Rat und Wasserbaudirektion haben infolge bessen einen Nachtdienst eingerichtet, um jeder Gefahr begegnen zu können.

Aus West- und Nordböhmen .

Brag, 6. Februar. Aus ganz West- und Nordböhmen laufen " Zur Bedingung für die Anlegung mache ich auf jeden Fall, fortgefeßt Meldungen über Hochwasser ein. Hier ist der Straßen­daß die Steigerstellvertreter nicht Mitglied des Bundes bahnverkehr eingeschränkt. der technisch industriellen Beamten sind, und daß fie, falls sie mit dem Bunde verkehrten, entlassen werden

würden. Das ist den Leuten bei der Einstellung zu eröffnen." Letzte Nachrichten und Depeschen.

Man ersieht daraus, daß Herr Geheimrat Uthemann es auf einen planmäßigen Vernichtungskampf gegen die Organisation der Angestellten abgesehen hat. Die alten erfahrenen Grubenbeamten werden ausgemerzt" und durch Herren ersetzt, denen, so tüchtig sie auch an sich sein mögen, doch noch die nötige Erfahrung im Steiger­dienst fehlt. So wird u. a. auch behauptet, daß 3. B. auf den Giesche- Gruben in den letzten Tagen ein Oberhäuer die Qualifi­fation erhalten hat, dem sie früher mehrmals aus berechtigten Gründen verweigert worden war.

Bugzusammenstoß.

Frankfurt a. M., 6. februar.( B. H. ) Auf der Kleinbahn Hanau­Langenfelbold, die ihren Betrieb durch das Hochwasser einstellte und denselben heute wieder eröffnete, stießen heute früh zwei Züge zu­sammen. Der Zugführer Rohn von hier wurde schwer verlett ins Krankenhaus transportiert.

Die Gewerkschaften im Zeichen der Krisis. Es ist Pflicht der Gesellschaft, des Staates, der Kommunen, die schuldlosen Opfer der heutigen kapitalistischen Wirtschaftsordnung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit zu schüßen. Wie aber die herrschende Gesellschaft dieser Pflicht nachkommt oder besser nicht nachkommt, ist zu bekannt, um in diesem Rahmen ausführlich erörtert zu werden. Die Kommunen lassen in größerem oder klei­nerem Maße Notstandsarbeiten verrichten und glauben damit ihrer fozialen Verpflichtung nachgekommen zu sein. Schließlich wird auch, wie in Frankfurt a. M., eine Kommission zur Prüfung der Arbeitslosenfürsorgenfrage eingefeßt die aber seit ihrer Wahl vor bald zwei Monaten noch keine einzige Sigung hatte!- oder, werden gar in Ausnahmefällen, wie in Straßburg , an die gewerk­Bier Berglente getötet. schaftlichen Arbeitslosentassen Zuschüsse bezahlt. Aber im Grunde Dortmund , 6. Februar. ( B. H. ) Auf Beche ,, Maximilian" bei find diese Maßnahmen, um die durch Arbeitslosigkeit verursachte Not zu lindern, so gering, daß nur ein kleiner Bruchteil der Ar- sotvie die Töpferinnung zu Beslau haben den bestehenden Tarif- und drei verletzt. Der Verband der Breslauer Ofenfabrikanten und Ofenbaumeister Hamm wurden durch eine Schlagwetterexplosion vier Bergleute getötet beitslosen wirkliche Vorteile davon verspürt. Und der Staat, das vertrag gekündigt. Reich, tat bisher noch gar nichts in dieser Frage. Deutscher Dampfer gestrandet. Demgegenüber ist es von Interesse, zu vergleichen, in welchem stelle Breslau ) erflären die Unternehmer, daß sie sich gezwungen Brüssel, 6. Februar. ( B. H. ) Infolge des hier herrschenden Maße die Gewerkschaften die Pflichten der Gesellschaft übernehmen sehen, den am 31. März dieses Jahres ablaufenden Lohntarif starken Sturmes ist der mit Holz beladene deutsche Dampfer Badoc" und die Opfer des Kapitalismus unterstützen. Und da ist zu kon- in Anbetracht der von der Gesellenschaft auf alle Bositionen des aus Hamburg vor Oftende gestrandet. statieren, daß die gegenwärtige Wirtschaftskrisis in finanzieller alten Lohntarifs gewünschten Lohnerhöhung zu kündigen, Hinsicht ungeheuer hohe Anforderungen an die Gewerkschaften stellt. Ofenbranche ist derart ungünstig, daß auch die geringste Erhöhung denn die heutige Lage im Baugeschäft und im besonderen in der Nach einer bei 14 der größten Verbände in Frankfurt a. M. nicht denkbar ist". aufgenommenen Statistik stiegen die Ausgaben für Arbeits- Eine Mitgliederversammlung des Zentralverbandes die hierzu störte gestern zahlreiche Häuser. Zwölf Personen sind dabei getötet Iosenunterstützung bei 11 dieser Organisationen( drei das Stellung nahm, beschloß nach eingehender Diskussion, borläufig eine und viele verlegt worden. Berantw. Redakt.: Carl Wermuth, Berlin - Rigdorf. Inserate verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW,

Tariffündigung im Töpfergewerbe Breslaus .

In einem Schreiben an den Zentralverband der Töpfer( Zahl­

Bom Orkan zerstört.

Atlanta ( Georgia), 6. Februar. ( W. T. B.) Ein Drian zer

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