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bte sozialdemokratischen Anträge unter Hinweis auf Ausführungen| arbeiten und meinte, daß das auch ausreichend sei. Siergegen Worin die Enthüllungen, die bewußten unwahrheiten", die in einer Eingabe des Vorstandes des Deutschen Buchdrudervereins. wandten sich alle Gegner und betonten, daß eine achtstündige Dienst- gebässigen Uebertreibungen und törichten Entstellungen" bestehen, In dieser Eingabe heißt es unter anderen beachtenswerten Dar- zeit nicht zuviel sei. Es wurden deshalb von den im Budget an das wird diskret verschwiegen. Der fachliche Inhalt der Auf­legungen, daß der Abschluß von Tarifverträgen und die Errichtung geforderten 26 Sekretären 6 als fünftig wegfallend be= bon paritätischen Arbeitsnachweisen mit in den Vordergrund der zeichnet. Das heißt: die Stellen bleiben, aber beim Freiwerben Aufgaben der Arbeitskammern zu stellen feien, weil die Kammern bleiben fie dann unbesetzt. sonst ihren Zwed, den wirtschaftlichen Frieden zu pflegen", Bei der nun folgenden Fortsetzung der Debatte über den nicht erfüllen könnten. Genosse Bömelburg warnt vor über­Kolonialetat triebenen Erwartungen, die bezüglich der Tätigkeit der Kammern

Kolonialetat.

Krisennachrichten.

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Nach den Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahl. industrieller betrug die Roheisenerzeugung in Deutschland   und Luxem burg während des Monats Januar 1909 insgesamt 1021 721 Tonnen gegen 1 061 329 Tonnen im Januar 1908.

Die Erzeugung während der Monate Januar- Dezember 1908 stellte sich auf 11 818 511 Zonnen gegen 13 045 760 Tonnen im Jahre 1907.

lärung" nach dieser Richtung beschränkt sich auf die Mitteilung, daß die frühere Bestimmung, die den erfolgreichen Submittenten ver­pflichtete, an die ausfallenden Bewerber als Entschädigung 5 Proz. der Baufumme zu zahlen, aufgehoben sei. Wann? Jedenfalls: die eine Berichtigung bestätigt die Richtigkeit der anderen Angaben, auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge, der Errichtung von Arburde zunächst die gestern über die Subvention des Norddeutschen die für die Interessenten doch wohl etwas schwerwiegender sind, als Lloyd ausgesetzte Abstimmung vorgenommen. Das Resultat war beiterwohnungen usw. schon in den Motiven zur Vorlage ausge- bie Annahme des Gesetzentwurfs mit großer Mehrheit. Beim daß fie durch Schimpfereien abgetan werden könnten! sprochen find. Notwendig sei es jedenfalls, den Kammern einen Etat für Neu- Guinea   selber wurde, namentlich von national­festen Aufgabenkreis im Sinne der sozialdemokratischen Anträge liberaler Seite, die Einführung eines Ausfuhrzolles auf Kopra Buzuweisen. Die Abgg. Kolbe( Rp.) und Maltewit( f.) befürworten( der 70 000 m. einbringen soll) scharf getadelt. Der Staatssekretär Dernburg   erklärt diese Art der Steuererhebung für die ein noch einmal die den Intentionen des Bundes der Industriellen Dernburg   erklärt diese Art der Steuererhebung für die ein­entsprechenden Verschlechterungsanträge ihrer Parteien, denen sich fachste und sicherste. Die Regierung müsse darauf sehen, daß die zum Teil auch der Redner der Nationalliberalen Freiherr   Kolonie auch eigene Einnahmen habe. Der Etat wird bewilligt. Heyl b. Herrnsheim   anschließt. Bei der Abstimmung werden nächste Sibung Donnerstag. Fortsetzung der Beratung über den diese Anträge, die angeblich eine einfachere Umschreibung des Auf­gabenkreises der Kammern herbeiführen und die Barität strenger wahren sollen, abgelehnt. Angenommen wird der Antrag Die Reichstagskommission zur Vorberatung eines Gesetzes gegen Size, der den Kammern das Recht gibt, auch ohne Ansuchen der den unlauteren Wettbewerb hielt am Mittwoch ihre zweite Sigung Staats- und Gemeindebehörden Erhebungen zu veranstalten, nach- ab. Borsigender Roeren wünscht, daß man sich zuerst darüber einige, dem auf Antrag des Nationalliberalen das Wort Erhebungen" ob eine Generalklaufel in das Gesetz aufgenommen werden solle, da fuhr zu betreiben. Nach den amtlichen Zusammenstellungen wurden Das Kohlensyndikat scheint jetzt mit besonderer Force die Aus­durch den Ausdruck Umfragen" erfekt worden war. Auch in diesem Sinne mehrere Anträge vorliegen; erst wenn man sich in der Beit vom 21. bis 31. Januar 17 Millionen Doppelzentner die sozialdemokratischen Anträge zu§ 3, die über die Generalflaufel geeinigt habe, tönne man in die Beratung Kohlen ausgeführt, gegen rund 14 Millionen Toppelzentner in der Mitwirtung beim Abschluß von Tarifverträgen der Anträge eintreten. und die Errichtung von paritätischen Arbeits- Bu§ 1 des Gesetzes liegen u. a. folgende Anträge vor: gleichen Zeit des Vorjahres. Gleichzeitig mit der Ausfuhrsteigerung nachweisen als Aufgaben der Kammern zu be= Findel, Dr. Jund, Sievers. Die Kommiffion wolle beschließen: ist die Einfuhr zurückgegangen bei Steinkohlen von 5,44 Millionen zeichnen, wurden angenommen. Abgelehnt dagegen wurde bor  §1 einzufügen:§a. Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken Doppelzentner auf 5 Millionen Doppelzentner, bei Braunkohlen von der Antrag des Abg. Naumann und der zu diesem Antrag gestellte des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten rund 7 Millionen auf 5,78 Millionen Doppelzentner. Zusazantrag der Sozialdemokraten, der den Kammern vers verstoßen, kann auf Unterlassung der Handlung in Anspruch ge­waltungsrechtliche und Ausführungsbefugnisse einräumen wollte. nommen werden. Dieser Anspruch kann von jedem Gewerbe­Mit der Einfügung der angenommenen Anträge des Zentrums treibenden, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter und der Sozialdemokraten gelangte dann der§ 3 nach dem Wort. Art herstellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt, oder von Taut der Regierungsvorlage zur Annahme. Verbänden zur Förderung gewerblicher Jutereffen geltend gemacht werden, soweit die Verbände als solche in bürgerlichen Rechts­streitigkeiten flagen können.

Die zum§ 2 gestellten Abänderungsanträge Schmidt- Altenburg wurden vom Antragsteller zurückgezogen und der Regierungsent­wurf mit einem Zusazantrag des Grafen v. Westarp( f.) ange­nommen, der verhindern will, daß von der Kammer einseitig die Interessen der Arbeitnehmer wahrgenommen werden.(!) Auch § 4 wurde nach dem Wortlaut der Vorlage angenommen.

§ 5 bestimmt, daß Angelegenheiten, die lediglich die Verhält nisse einzelner Betriebe betreffen( Streitigkeiten ausgenommen), nicht in den Bereich der Tätigkeit der Kammern einbezogen werden dürfen. Ein sozialdemokratischer Antrag verlangt, den§ 5 zu streichen. Bei der Begründung weist Genoffe Severing darauf hin, daß es nach dem Wortlaut der Vorlage unmöglich sei, die Verhältnisse in einem Betriebe zu untersuchen und zu begut­achten, dessen Inhaber tarifbrüchig aus einer Tarifgemeinschaft ausgetreten fei. Bei einer engherzigen Auslegung des Wortlauts fei nicht einmal die Tätigkeit der Kammer in Anspruch zu nehmen, wenn die Arbeiter eines entlegenen Fabrikbetriebes die Ein­legung eines Arbeiterzuges, die Errichtung von Arbeiterwohn­häusern bei den Behörden anregen wollten. Unter Hinweis auf die Bestimmungen des belgischen Gesezes bekämpft Ministerial. Direktor Caspar den Antrag, gegen den sich auch die bürger­lichen Redner erklären. Nach der Ablehnung des sozialdemo­tratischen Antrages gelangt der Regierungsentwurf zur Annahme. Gine längere Diskussion entsteht beim§ 6. Die Sozialdemo­fraten beantragen, daß die Arbeitskammern bei Streitigkeiten als Einigungsamt angerufen werden können, auch dann, wenn in dem betreffenden Bezirk ein Gewerbegericht besteht. Sie verlangen ferner, daß nicht nur die in der Kammer vertretenen, sondern auch andere von einem Lohnstreit betroffenen Gewerbezweige die Stammer anrufen fönnen. Zur Begründung führt Genoffe Severing an, daß bei großen Lohnkämpfen die foalierten Unternehmer nicht nur die Arbeiter eines Berufes oder verwandter Berufe aus sperren, sondern auch die Stillegung anderer Gewerbezweige zur Verschärfung des Kampfes verfügen. In solchen Fällen müsse für die Arbeiter jedes beteiligten Gewerbezweiges die Möglichkeit be­stehen, die Kammer anzurufen. Da die Frage einer erfolgreichen einigungsamtlichen Wirksamkeit in der Hauptsache Personenfrage fei, müsse es außerdem den Beteiligten freigestellt sein, ob sie das Gewerbegericht oder die Kammer anrufen wollen.

Mehreren Rednern der bürgerlichen Barbeien ist die Tendenz des fozialdemokratischen Antrages durchaus sympathisch, während die Redner des Zentrums, die Abgg. Size und Fleischer den Wortlaut der Regierungsvorlage beibehalten möchten. Da für diefen Paragraphen noch mehrere Abänderungsanträge zu erwarten find, wird die Debatte und die Beschlußfassung bis zur Sigung am Freitag( 12. Februar) vertagt.

Aus der Budgetkommission des Reichstags. ( 14. Sigung bom 10. Februar.)

Die nach§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches   begründeten Unterlassungsansprüche werden durch diese Vorschriften nicht

berührt.

werden.

Gerichts- Zeitung.

Eine ,, Terroristin  ".

Gine Anflage aus§ 153 der Gewerbeordnung wurde in der vorigen Woche vor dem Landgericht III Berlin( Straftammer 1) gegen Frau Emma Burdardt geb. Wegener verhandelt. Die An­geklagte hatte vor ihrer Verheiratung in Kaisers Kaffeerösterei in Spandau   gearbeitet und sollte dort eine damals in demselben Be­triebe beschäftigte Witwe Schulz zum Eintritt in den Deutschen  Handels- und Transportarbeiterverband zu nötigen versucht haben. Vor dem Amtsgericht Spandau   wurde Frau urdardt freige­sprochen, doch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Ueber wärts" berichtet worden. Sie endete erst zu so später Stunde, daß die Urteilsverkündung ausgefekt werden mußte. Gestern wurde nun das Urteil gesprochen.

Dr. Bitter. Roeren. Hauser. Sir. Die Kommission wolle beschließen: 1. der§ 1 erhält folgende Fassung: Wegen jeder im Handels- oder Gewerbebetriebe zu Zwecken des Wettbewerbs vor­genommenen Handlung, welche gegen die guten Sitten verstößt, fann der Anspruch auf Unterlassung der Handlung geltend gemacht r Dieser Anspruch kann von jedem Gewerbetreibenden, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder die Verhandlung vor dem Landgericht ist in Nr. 29 des Vora in den geschäftlichen Verkehr bringt, oder von Verbänden zur Förderung gewerblicher Jutereffen geltend gemacht werden, soweit die Verbände als solche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten lagen Neben dem Anspruch auf Unterlassung haben die vorerwähnten haben Gewerbetreibenden auch Anspruch auf Ersatz des durch die Hand­lung verursachten Schadens gegen denjenigen, welcher die Hand­Lung vorgenommen hat, falls dieser wußte oder wissen mußte, daß bie Handlung gegen die guten Sitten verstößt.

tönnen.

Die Abgeordneten Linz  , Jund, Ritter, Am Zehnhoff, v. Brod­haufen sprechen sich für die Generalflaufel aus. Genosse Brübne erklärt sich dagegen: er erkenne an, daß man dem unlauteren Geschäftsgebaren entgegentreten müsse, man fönne jedoch nicht jeden einzelnen Fall durch gefeßliche Maßnahmen treffen; auch unter dem Gesetz von 1896 hätte man an vielen Orten schwere Strafen erlaffen, und die Gerichte fällten an jedem Drte andere Urteile. Ein Regierungsvertreter erklärt, daß man ohne die Generaltlaufel auskommen tönne; sollte die Kommission aber die Generaltlausel beschließen, so werde der Bundesrat nichts dagegen einwenden. Nach langer Debatte wurde die Aufnahme der General flaufel mit allen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freifinnigen angenommen.

Eine lange Debatte entspann fich über die Frage, ob man die Schadenersatzfrage in die Generaltlaufel aufnehmen solle. Die Abg. Roeren, Gerstenberger, b. Brockhausen sprachen für, Brühne, Storz und Jund dagegen. Mit 12 Stimmen gegen 7 Stimmen wurde die Aufnahme der Schadenersatzfrage angenommen. Auf Antrag Brühne( Soz) wird beschlossen, den Wortlaut des §1 durch eine Subtommission feststellen zu lassen. Die Kommissions­beratungen werden lange Zeit in Anspruch nehmen, da eine ganze Anzahl Abänderungsanträge vorliegen.

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Das Landgericht hat entschieden, daß der Berufung des Staats­anwalts stattzugeben und das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Spandau   aufzuheben fei. Durch die Beweisaufnahme fei erwiesen worden, daß der Deutsche   Handels- und Transportarbeiterverband die Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen für feine Mitglieder bezwecke. Insofern feien also die Voraussetzungen des§ 153 der Gewerbeordnung gegeben. Diesen§ 153 habe die Angeflagte verlegt, indem sie der Witwe Schulz wie von dieser bekundet worden sei gesagt habe, wenn sie nicht Mitglied des Verbandes werden wolle, so könne fie hier nicht weiterarbeiten. war folle die Zeugin vor dem Amtsgericht anders ausgesagt haben. Aber vor dem Landgericht habe sie das damit erklärt, daß sie damals erregt gewesen sei und nicht gewußt habe, was sie aus fagte. Daher erübrige sich die Bernehmung des Richterkollegiums erster Instanz, die vom Verteidiger beantragt worden war, um das Maß der Glaubwürdigkeit dieser Zeugin zu beleuchten. Auch dann, wenn Beugin damals anders ausgesagt habe, erscheine sie jetzt völlig glaubwürdig. Ihre Aussage stimme überein mit der jenigen, die sie anfänglich vor der Kriminalpolizei gemacht habe. nun sei die Aeußerung der Angeklagten, daß Frau Sch. hier nicht weiterarbeiten könne, wenn sie nicht in den Verband eintreten wolle, von Frau Sch. als Drohung aufgefaßt worden. Frau Sch. babe fogar befürchtet, Schläge zu bekommen. Auch in diesem Buntte feien also die Vorausschungen des§ 153 der Gewerbeord mung gegeben. Zugunsten der Angeklagten sei geltend zu machen, daß sie damals noch nicht 18 Jahre alt war.( Aus diesem Grunde gestellt worden.) Sie habe aber doch bereits die erforderliche Gin war Frau B. in erster Instanz noch vor die Jugendgerichtsabteilung sicht besessen, das gehe schon daraus hervor, daß ihr im Verband fogar ein Vertrauensposien übertragen worden war. Freilich habe sie wohl unter dem Einfluß anderer Mitglieder des Verbandes ge Aus dem Reichstage.( Nr. 1176.) Entwurf einer Fern- standen. Aus allen diesen Gründen habe die Angeklagte verurteilt werden müssen, doch sei nur auf einen Verweis erkannt worden fprechgebühren Ordnung. ( Der Staatsanwalt hatte 14 Tage Gefängnis beantragt.) Gegenüber diesem Urteil wollen wir hier doch noch einmal feststellen, worin eigentlich nach dem Ergebnis der Beweisauf­nahme die anfängliche Auffassung der Frau Schulz gipfelte. Der Spandauer   Polizeikommissar Klieme, vor dem Frau Sch. die erste Vernehmung hatte, hat vor dem Landgericht als Zeuge befundet, daß Frau Sch. ihm gesagt habe, es sei ein Druck auf sie ausgeübt worden, dem Verband beizutreten, fie habe aber gefürchtet, dann die Gnadenunterstügung zu verlieren, die sie als Witwe eines ehe maligen Arbeiters der Militärwerkstätten bezog. Auch Frau Sch. selber hat vor dem Landgericht erzählt, ihr sei von erfahrenen duftriellen haben der Herren Mißfallen erregt. Das ist natürlich, Furcht der Frau Schulz, durch Eintritt in den Verband sich die Unsere Mitteilungen über die Praris der Zentralheizungs- In Leuten" gefagt worden: Sie kriegen doch eine Gnadenunterstützung, da dürfen Sie in einen solchen Verband nicht hineingehen." Die menschlich erklärlich. Daß die Zentralheizer fich erbarmungswürdig Gunst der Militärverwaltung zu verscherzen und die Gnadenunter­hilflos zeigen würden, auf jeden Versuch fachlicher Verteidigung zu stüßung einzubüßen, wurde in der Urteilsbegründung mit keiner verzichten, fich darauf zu beschränken, vorsichtige Schimpfereien los Silbe erwähnt. Vor der Militärverwaltung hatte Frau Sch. wirks zulaffen, das hätten wir doch nicht erwartet. Aber das Nichtlich Furcht. Daß die Prügel, die sie von Verbandsmitgliedern erwartete ist Ereignis geworden. Der Verband versteht nicht nur zu befürchten gehabt habe, ihr vor irgend wem in Aussicht gestellt durch 70 Prozent Aufschlag auf die Löhne und 40 Prozent auf die worden seien, das hat sie selber nicht zu behaupten gewagt. Eintaufspreise mäßigen Gewinn" zu erzielen, er geizt anscheinend Revision helfen wird, ist freilich bei dem schmalen Weg, der für Ob gegen dies durchaus verfehlte Urteil des Landgerichts eine. auch danach, in nichtssagenden Redereien und dumm- forschen die Sevision zugelassen ist, zweifelhaft, Schimpfereien den Rekord zu schlagen. Durch Fachblätter läßt er eine Aufflärung nicht als Buſchrift, sondern als bezahlte Bei- T verbreiten, die also beginnt:

Aus bem

Drucksachen.

Hus Induftrie und Handel.

preußischen Abgeordnetenhause Beim Etat des Reichstages wurde von seiten der Reichs( Nr. 65). Vergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Veranlagung partei über das lebermaß an Drudsachen lebhafte Klage aur Einkommensteuer für 1907 und 1908 und zur Ergänzungssteuer geführt. Die Drudsache über die internationale Weltausstellung für 1905/1907 und 1908/1910( nebst Erläuterungen). in St. Louis   habe seinerzeit mindestens 60 000 m. gefoſtet. Weiter seien die jährlichen Berichte über die Privatversicherung, die statistischen Zusammenstellungen über Arbeitszeit und Lohn­höhe in den Reichsbetrieben und Militärwerkstätten sowie die Druckschriften über die deutschen   Schutzgebiete für die meisten Mitglieder entbehrlich. Der Präsident des Reichstages, Graf Stolberg, der den Verhandlungen beiwohnte, wies darauf hin, daß die Höhe der zu machenden Ersparnisse überschätzt würde; denn die Kosten des Sapes einer Drudschrift machten zwei Drittel der Gesamtkosten aus und diese ermäßigten sich nicht, ob einige Hundert Exemplare mehr oder weniger gedruckt würden. Auch von Zentrumsfeite wurde anerkannt, daß die jährlichen Berichte über die Schußgebiete nicht notwendig seien; denn es stehe immer dasselbe drin. Würden etwa alle fünf Jahre solche Nachweisungen gebracht, so genüge das bollauf.

Von sozialdemokratischer Seite wurde dagegen protestiert, daß die Drudsachen über Arbeiterverhältnisse und Sozialpolitit eine Einschränkung erfahren. Unterstaatssekretär Twele erklärt sich bis zu einer gewissen Grenze mit einer Reduzierung der Drud fachen einverstanden, bemerkt aber, daß die Regierung sich vor behalten müsse, den Abgeordneten dasjenige Material zugehen zu laffen, welches sie zur Durchbringung ihrer Vorlagen notwendig lage zu haben glauben. Schließlich wurde beschloffen, den Präsidenten zu ersuchen, unter Hinzuziehung der von der Budgetkommission hierzu bestimmten Abgeordneten Graberger, Singer, Wagner und des Bureaudirektors des Reichstags, zu prüfen, wieweit an den Drucksachen gespart werden kann. Mit Rücksicht auf die zu machenden Ersparnisse wurden beim Titel sachliche Ausgaben" jedenfalls 61 000 m. gestrichen.

Beim Titel" Aufwandsentschädigung an die Reichstagsabge ordneten" wurde von der Reichspartei angeregt, ob die durch zeit­weise Abwesenheit verschiedener Abgeordneten ersparten Diäten gelder nicht in anderer Weise, beispielsweise zur Unterstützung von Informationsreisen, dem Reichstag   wieder zugängig gemacht werden könnten. Eine Debatte hierüber fand nicht statt. Von der angeforderten Summe wurden mit Rüdficht auf den voraussicht. lichen geringeren Bedarf 191 000 M. gestrichen.

Beim Reichseisenbahnamt, das nach Genehmigung des Reichsa tagsetats zur Beratung fam, machte der Präsident desselben ein­gehende Mitteilungen über die Tätigkeit dieser Behörde, der es u. a. mit zu verdanken sei, daß die Unfälle, an dem Umfang des Betriebes gemessen, um ein Drittel abgenommen hätten. Der Berichterstatter Dohrn verlangt eine größere Bereinfachung in der Verwaltung. Von einem unserer Genossen wurde mitgeteilt, daß die Sozialdemokraten für die Nesolution stimmen würden, dabei aber ausdrüdlich erklären, daß durch deren Annahme die Bedeutung dieser Behörde nicht herabgefeht werden solle.

Bei der Beratung des Etats felber gab der Präsident des Eisenbahnambes zu, daß seine Beamten nicht nur 6, auch 7 Stunden

Helden- Vorsicht.

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In der letzten Zeit haben sich die Fälle gemehrt, in denen der Verfuch gemacht wird, die Mitglieder des Verbandes Deutscher Zentralheizungs Industrieller durch Enthüllungen" über ihre wirtschaftlichen Bestrebungen aus dem Bewerb zu drängen. Es erübrigt fich, über die Anwendung derartiger Kampfmittel im geschäftlichen Wettbewerb ein Wort zu verlieren. Der Vorstand glaubt aber den Berbandsmitgliedern ebenso wie ber Deffentlich feit schuldig zu sein, den in derartigen Enthüllungen" enthaltenen bewußten Ünwahrheiten, gehässigen Uebertreibungen und törichten Entstellungen entgegenzutreten. Deshalb erklären wir:

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Schutz gegen Schuhleute!

Die erste Straffammer in Posen verurteilte am Dienstag den Schuhmann Wilhelm Lehmann   und den Oberschließer Richter von der Wache und Schließgesellschaft, wegen gemeinschaftlicher gefähr licher Körperverletzung zu je 50 M. Geldstrafe. Von der Anklage der versuchten Nötigung und Freiheitsberaubung wurden beide Ana geklagte und der ebenfalls miangeklagte Schuhmannsprobist Klatt freigesprochen. Ende Juli 1907 war der Oberschließer Richter mit dem 82 Jahre alten Sohne der Fleischermeisterwitwe Beyer wegen des Schließens der Haustür in Differenzen geraten, in Seren Ver­lauf der Schußmann Lehmann hinzukam. Beide stießen Beyer in den Flur, Richter hielt ihn am Halfe, während ihm Lehmann mit einem Ochsenziemer zahlreiche Schläge über den Kopf verfette, so daß dieser über und über blutete. Nachdem sich beide entfernt hatten, schlug Beher wegen der ihm widerfahrenen Mißhandlung Lärm und veranlaßte dadurch einen Menschenauflauf. Gleich darauf kehrte der Schußmann Lehmann in Begleitung des Probisten Klatt Beher fest und transportierte ihn geschlossen nach dem Polizei­gewahrsam. Das Gericht erachtete diese Festnahme als eine be rechtigte und erkannte dieserhalb auf Freisprechung. Der Staats­anwalt hatte wegen der Körperberlegung und Nötigung gegen Lehmann Monat, gegen Richter Monate Gefängnis be antragt.

Unser Verband bezweckt die Förderung der wirtschaftlichen und Standesinteressen seiner Mitglieder. Wie in vielen anderen Industriezweigen hat der schrankenlose Wettbewerb um die Erlangung von Bestellungen zu einem wirt schaftlichen Niedergang der Bentralheizungs- Industrie geführt und, jedem Sachverständigen seit Jahren erkennbar, vielfach auch auf die Güte und Leistungsfähigkeit der gelieferten Anlagen einen un- aurück und nahm den inzwischen nach seiner Wohnung flüchtenden heilvollen Einfluß ausgeübt.

Um dem entgegenzutreten, hat der Verband Deutscher   Zentral­heizungs- Industriefler, welcher zurzeit 140 Mitglieder, darunter die bedeutendsten und leistungsfähigsten Firmen des Faches zählt, für die wichtigsten Bestandteile der Zentralheizungs- Anlagen Berkaufspreise festgesetzt, die den Schwankungen der Preife der Rohmaterialien angepaßt werden und bei guter Ausführung der Lieferung, sowie rechtzeitigem Eingang der Zahlung einen mäßigen Gewinn abwerfen, wenn feine unvorhergesehenen Verluste ein treten.

Ob wohl die auffällige Milde gegen Roheitsdelikte, die von Schuhleuten begangen werden, endlich aufhören wird, wenn ein Richter oder ein Staatsanwalt in ähnlicher Weise behandelt werden wird