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äger beruft sich auf ein Urteil des Gewerbegerichts in Breslau politisch bedenklicher Lehrer, der beseitigt werden müßte. Der Reiverden, wenn die Verspätung mehr als 7 Minuten beträgt. Diese vom 19. Januar 1906, in dem zutreffend dargelegt wird, daß die gierungsrat Süß hätte auch gelegentlich eines Prozesses als Beuge Bestimmung ist getroffen worden mit Rüdsicht auf die Ankunftszeit fauausführende Firma jebem einzelnen Kolonnenmitglied gegenüber bekundet, daß der Bericht des Landrats wesentlich dazu beigetragen der Eisenbahnzüge, mit denen viele Arbeiter eintreffen. Jezt hat für den Lohn aufzukommen hat. Obwohl in dem jest zur Ent- hätte, daß über den Privatkläger eine Ordnungsstrafe von 90 M. man die Karenzzeit von 7 Minuten aufgehoben, worüber sogar die fcheidung stehenden Fall die Beklagte dadurch sich als Arbeitgeberin verhängt worden sei. Die Klage gegen Fedde begründete Hansen Gelben ungehalten find. Ein Meister im Bleikabelfaal fucht bes Klägers bekannt hatte, daß sie selbst an diesen am 9. Januar damit, daß dieser zu dem als Untersuchungsfommissar nach Tönning alle Arbeiter in den gelben Verein zu preffen. Als für die AusRohn ausbezahlte, wurde Kläger mit seiner Klage abgewiesen. Der entsandten Regierungsrat Süß wahrheitswidrig gejagt habe, Hansen schußwahl eine Liste der freien Gewerkschaften aufgestellt wurde, Borsitzende Dr. Prerauer betonte, das Gericht fahe teine Veran- fei Sozialdemokrat. In Wirklichkeit fei er nur während der Wahlen wurden sofort alle Arbeiter entlassen, welche auf dieser Siste laffung, von seiner bisherigen Jubitatur abzugehen. Lindner müsse politisch tätig gewesen und habe sich dabei öffentlich zur freifinnigen standen. Eine Beschwerde hierüber hatte keinen Erfolg. Es blieb als Unternehmer betrachtet werden, da er nach dem Vertrage die Partei bekannt. bei der Entlassung. Bugerarbeiten übernommen und auch die Arbeiter selbst angenommen hat. Ebenso wurde in der nächsten Sache entschieden, in der ein Buyerträger und vier Buner auf Zahlung des rückständigen Lohnes segen bie Aktiengesellschaft Held u. Frande flagten. Mitangeklagt var der Kolonnenführer Pußer Meißner, Die Firma Held u. Frande wendete auch hier durch Vorzeigung des mit dem Kolonnen führer Meißner abgeschlossenen Vertrages ein, daß fie nur an Siefen die Arbeit zu einem bestimmten Preise übertragen habe. Der Mitbeklagte Meißner erklärte auf Befragen, daß er ebenso an der Arbeit mitgearbeitet habe wie die übrigen Buber und daß er keinerlei Zwischenverdienst erzielt habe. Die Stläger be ftreiten, im Afforbvertrag gestanden zu haben. Würde das der Fall fein, fo wäre die Firma verpflichtet gewesen, wöchentlich die Arbeit aufzumessen und nur neun Zehntel des verdienten Lohnes wöchentlich auszuzahlen, es sei aber nicht aufgemeffen worden, fondern die Kläger haben jede Woche 48 M. Lohn erhalten. Daraus ergebe sich, daß, selbst wenn ein Affordvertrag bestanden habe, fich die Firma felbst nicht an denselben gehalten hat. Auch würden fich dann die einzelnen Solonnenmitglieder nicht bald an diefer, bald en jener Stelle des Baues haben verwenden laffen. Beklagte gibt au, erst nach etwa drei Wochen aufgemessen zu haben. Dabei ergab fich, daß die Kolonne mehr Geld erhalten hatte als Arbeit geleistet orden war. Sie habe dann fchließlich, damit die Arbeiter einiger magen zurechttamen, den Preis von 22 auf 35 f. für das QuadratActer Sprißwurf festgefekt.
Die Regierung zu Schleswig erhob in beiden Fällen den Kon- Der zweite Referent, Cohen, behandelte die vom Vorredner flift und verlangte die Einstellung des Verfahrens gegen den Land- besprochenen Verhältnisse von allgemeinen Gesichtspunkten aus. Er rat und gegen Fedde, Der Landrat habe in einem vertraulichen verwies darauf, daß ganz diefelben Verhältnisse auch in anderen Bericht, den er auf Verlangen feiner vorgesetzten Behörde erstattete, Betrieben der Kühnemänner herrschen. Diese Verhältnisse, die sich allerdings ähnlich, wie Kläger behaupte, geäußert. Dieser Be- mancherlei Bedrückungen der Arbeiter im Gefolge haben, richt sei auf Grund pflichtgemäßer Ueberzeugung erstattet und falle feien ein Ausfluß der wirtschaftlichen Strife. Zwar habe in den Rahmen seiner Amtsbefugnisje, zumal der Landrat Mitglied die Elektrizitäts- Industrie und auch manch anderer Zweig des Schulvisitatoriums sei. Er würde pflichtwidrig gehandelt haben, der Metall- Großindustrie gar nicht unter der Strife zu wenn er feiner Ueberzeugung in dem erforderten vertraulichen leiden, also auch nicht nötig, wegen schlechten GeschäftsBericht nicht Ausdrud gegeben hätte. In dem Konflitt in Sachen ganges die Löhne zu drücken und die Arbeiter sonst noch zu gegen den Rentier Fedde wurde ausgeführt: Gegen den Lehrer benachteiligen. In den vorhergegangenen Jahren habe die geHansen hätten Beschuldigungen vorgelegen, daß er gegen den Rektor werkschaftliche Organisation in diesen Betrieben großen Anhang ungehorsam gewesen sei, ein beleidigendes und geringschäßendes gefunden, Jest benußen die Unternehmer die Zeit der Strife, wo Verhalten gegenüber dem Schulfollegium gezeigt, sowie den Rektor die Arbeiter nicht an Kämpfe denken können, dazu, um die freien und Bürgermeister beleidigt habe. Zur Untersuchung dieser An- Gewerkschaften zu schwächen, wenn möglich zu unterdrücken. Das gelegenheiten habe sich der Regierungsrat Süß im Auftrage det Remüse als eine unlautere Ausnübung der gegenwärtigen Kongierung nach Tönning begeben und habe sich auch an Fedde, als junttur verurteilt werden. Wenn die Unternehmer die gelben einem Mitgliede des Schuttollegiums, gewandt. Fedde habe die nung, daß sie bei Eintritt einer besseren Konjunktur mit Hilfe Vereine großgezogen haben, so hätten sie das getan in der HoffAuskunft gegeben, nach feiner Ueberzeugung fei Sansen ein über- der Gelben alle Bestrebungen der Arbeiter, ihre Lage zu vers über- nung, zeugter Anhänger der Sozialdemokratie, als Mitglied des Schul bessern, vereiteln tönnten. Aus dem jebigen Vorgehen der Unterkollegiums habe Fedde die Pflicht gehabt, auf die Fragen des Re- nehmer würden die Arbeiter die Lehre ziehen, beim Eintritt einer gierungsrats nach feiner pflichtmäßigen Ueberzeugung zu antworten. befferen Stonjunktur ihre Intereffen rüdsichtslos zu vertreten. So Der Prozeß gegen ihn müsse darum auch eingestellt werden. werde den Unternehmern ihre rücksichtslose Ausnuzung der Das Oberverwaltungsgericht erklärte am 12. Februar beibe ichlechten Stonjunttur bergolten werden. Die Veröffentlichung Konflikte für begründet, so daß das Verfahren gegen den Landrat ber Lebius- Briefe habe den Beweis geliefert, daß Direktor Peierls wie gegen Fedde endgültig einzustellen ist. Es wurde ausgeführt: vom Stabelwert den gelben Vereinen feineswegs so objektiv gegene Das Gericht wies die Kläger mit ihrem Klageantrag gegen die Unzweifelhaft handele es sich um einen amilichen Bericht des übersteht, wie er früher behauptete. Direttor Beierls fei einer Firma Helb u. Frande ab. Bezüglich des Antrages gegen Meißner Sandrats und es falle ihm eine Amtsüberschreitung nicht zur Last. der größten Förderer der gelben Vereine. Er fei aber ein an wurde den Klägern aufgegeben, eine Aufstellung nach Quadrat. Aber auch Fedde habe als Mitglied des Schulkollegiums Beamten- ftändiger Mann, der jebenfalls, als er mit Rebius in Verbindung metern über die von jedem einzelnen geleistete Arbeit an das eigenschaft im Sinne des tonfliftsgefeges. Der Regierungsrat Süß trat, nicht wußte, bag biefer ein torrumpierter Mensch sei. Nach Gericht einzureichen. Das Gericht habe sich nicht davon überzeugen aber, der seinerseits in amtlicher Eigenschaft auftrat, habe Fedde bem das jetzt allgemein bekannt ist, werde der Direktor Beierls, fönnen, daß durch das Unterlassen des Aufmaßes durch die Firma in deffen Eigenschaft als Schulfollegiumsmitglied befragt. Somit wenn er weiter noch als anständiger Mensch gelten wolle, die Vercine stillschweigende Auflösung des Affordbertrages erfolgt fei. Bald darauf gelangte eine Magefache des Buyers Lehmann habe debde feine Ueberzeugung pflichtgemäß in einer ausfunft aus- bindung mit Lebius abbrechen müssen. Wer sich dem Lebius ver Bald darauf gelangte eine Magefache des Puters Lehmann gesprochen, die aus Veranlassung und in Ausübung feines Amtes bündet, der müffe ebenso beurteilt werden wie diefer. Wenn die wider den Bubermeister Obst zur Verhandlung. Obst hatte bom erfolgte. Seine Amtsbefugnisse habe auch er nicht überschritten. Unternehmer glauben, daß die Gelben auch in einer kommenden Zimmermeister Dreher, der einen Bau am Wedding auszuführen Daraus folge in beiden Fällen die Einstellung des Verfahrens. hatte, die Puberarbeiten übertragen bekommen. Obst übertrug Zeit befferer Konjunttur noch standhalten und zur Niederdrückung der für ihre Interessen fämpfenden Arbeiter gebraucht werden fie wieder drei Buzern, die fich jeder eine kolonne bildeten. Kläger fönnten, dann feien sie auf dem Holzwege, Es werde sich zeigen, berlangt nun für seine Kolonne vom Beklagten eine rüanandige daß die Unternehmer das Geld, womit sie die Gelben unterstüßten, Lehnsumme von 102 M. Diefe erkennt Betlagter auch an. Doch zum Fenster hinausgetporfen hätten. Wenn die gute Stonjunktur fieht er fich außerstande, den Betrag zu zahlen, da er felbft vom tommt, dann wird unfer Weizen blühen.( Lebhafter Beifall.) Bimmermeister Dreher Geld schwer befommen lönne, da sich dieser in Bahlungsschwierigkeiten befinde. Schließlich berpflichtete fich der Bellagie, an den Kläger ben Betrag in etwa zwei Monaten au zahlen, Inzwischen hofft er gegen Dreher mit Grfolg au lagen. Gerabe ber lebte Fall zeigt, wie nachteilig die falsche Stonstruktion der Kolonnenarbeit durch das Berliner Gewerbegericht ist. Sie sieht von dem wirtschaftlichen Untergrund der zu entfcheidenden Rechtsfragen ab und errichtet einen juristischen Luftbau, ter bie elementarffen Grundlagen des Arbeitervertragsrechts gründlich mißachtet.
Gerichts- Zeitung.
Vom christlich- germanischen Familiengefühl.
In Geldsachen hört die Gemütlichkeit auf! Und recht un
Verfammlungen.
Es ist doch etwas Schönes um das germanische Familiengefühl, Frage des Vorsitzenden, ob sich der Zeuge, nachdem er nunmehr das die Agrarier gerade jest nicht genug loben können! den Sachverhalt und das Butreffende der Behauptungen des Bes flagten fennen gelernt habe, immer noch beleidigt fühle, beantwortete er mit Ja. Der Angeklagte müsse bestraft werden, denn er fläre erst Leute, die gar nichts wüßten über das Gefeß, auf, weise sie auf alles hin und bringe eine Unmenge Rentenfestsetzungen der Berufsgenossenschaft vor bas Schiedsgericht und Reichsversicherungs amt. Dann sprach er noch einiges von pflichttreuer, ehrenamtlicher Tätigkeit der Vorstandsmitglieder und dem Verheten der Arbeiter durch den Angeklagten.
Arbeiterbebrüdung im Rabelwerk und im Automobilwerk der A. E. G.
ordentlichen Generalversammlung in Montag wurde die Be. Berband der Sattler, Ortsverwaltung Berlin . In einer außer ratung über den Statutenentipur des Zentralvorstandes zu Ende geführt. Bei verschiedenen Puntten stimmte die Versammlung für Abänderungs- bezw. Ergänzungsvorschläge, Bezüglich der Beitragsfrage erklärten fich die Anwesenden einstimmig für 25 Pf, für weibliche( bisher auch 25 f.) und 50 Bf. für männliche Mitglieder ( bisher 45 Pf.). Das Bestätigungsrecht des Zentralvorstandes bei Anstellung von Lotalbeamten wurde abgelehnt. Der Antrag, den Ausschuß am Sitz des Zentralvorstandes zu belaffen eventuell dorthin zu verlegen, wurde mit großer Majorität angenommen. An der Arbeitslosenzählung foflen sich 200 Stollegen beteiligen. Eine Bersammlung für die Sattlergesellen Berlins , von der Innung einberufen, findet am nächsten Sonnabend im Gewertschafts haus, Saal 10, statt. Am 18. d. M. wird in der ordentlichen Generalversammlung der Ortsverwaltung Berlin der Jahresa bericht zur Debatte stehen,
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gemütlich scheint es in einem Zivilprozeß zugegangen zu sein, den die Gräfin Maria von Blücher gegen ihren Vater, den Fürsten Blücher von Wahlstatt burchgefochten hat. Diese Gräfin war 1886 im Alter von 24 Jahven entmündigt worden wegen Wahnsinns , 1902 aber wurde diefe Entmündigung wieder aufgehoben. The Bater war in diefer Zeit ihr Bormund und der Verwalter ihres Vermögens gewesen. Nun verlangte fie Herausgabe ihres Eigen tums, doch das hatte feine Schwierigkeiten. Der Vater fonnte sich Die beleidigte Berufsgenossenschaft. anscheinend nicht vom füßen Mammon trennen. Selbst als er Gigenartige Rechtsanschauungen hat die Rheinisch- Westfälische verurteilt wurde, über die Aufwendungen, die er als Vormund Berufsgenossenschaft. Sie berklagte den Arbeiterjekretär Genossen seiner Tochter machte, Rechnung zu legen, kam er dem nicht nach, eft in Köln , weil dieser gewagt hatte, mit Erfolg Unfallverletzten und nun wurde er zur Zahlung von etwa 100 000 m, verurteilt. Beistand zu leisten. Er legte aber gegen das Urteil Revision ein und ließ nun seine Joft sollte die Rheinisch- Westfälische Hütten, und Walzwerts. Vaterliebe se recht leuchten. Zunächst beantragte cu die Entmündi berufsgenossenschaft beleidigt haben, weil er in einer Beschwerde an das Reichsversicherungsamt - gefagt hatte, eine ganze Reihe von Sung feiner Tochter, da sie noch wahnsinnig sei. Das war aber Unfallverlegten feien von der Berufsgenossenschaft nicht dem Gefeh aurückgewiesen worden. Dann behauptete er, weil er aus dem Die Sektion der Puter des Zentralverbandes der Maurer hielt entsprechend behandelt worden. In der Verhandlung, die dieser preußischen Staatsverbande ausgefchieden sei und in ElsaßzTage vor dem Amtsgericht Stöln stattfand, gab der Vorfigende der Lothringen und jetzt in England wohne, tönne er nur nach fran- am Sonntag in den Arminhallen ihre Generalversammlung ab, m Sektion VI der Rheinisch- Westfälischen Sütten- und Walzwerks- zösischem oder englischem Recht verurteilt werden. Und schließlich der die Abrechnung vom vierten Quartal sowie die Jahresabrechberufsgenossenschaft, Mannstädt, zu, daß Unfallverleßte nicht immer behauptete er, seine Tochter habe einen falschen Gid geleistet. Sie nung von 1908 borgelegt wurden. Die Quartalsabrechnung schließt für die Zweigvereinstasse mit der Bilanzsumme von 10 195,37. dem Gesetz entsprechend behandelt werden. Gs fomme, meinte er habe nämlich in einem anderen Prozeß gegen ihren Vater ge- ab. An die Kasse des Zweigvereins der Maurer wurden 7501,89 freilich, dies aber nur minimal vor, die deutschen Berufsgenossen- fchworen, feine Mobiliargegenstände von diesem erhalten zu haben Mart abgeliefert. Für die Lokaltaffe betrugen die Gesamteinschaften behandelten Berlebte durchaus wohlwollend. Auf die Frage und doch habe sie darüber quittiert. Es stellte sich heraus, daß sie nahmen 84 522,88 M., die Ausgaben 4136,69 M.; der Bestand ist des Richters, ob die Berufsgenossenschaft immer so wie in dem von Jost berührten Falle berfahre, daß fie im Mai bie Mente entziehe quittiert hatte über den Empfang einer Photographie, eines Brief- im Laufe des Quartals von 79 764,95 2. auf 80 386.14 M. ge= und erst im Juli einen berufungsfähigen Befcheid erteile, meinte beschwerers und einer anderen Kleinigkeit. Der Bater wurde stiegen. Die Jahresabrechnung weist eine Gesamteinnahme von 138 908,45 M. auf, die Ausgaben beliefen sich auf 58 522,31 M. ber Beuge: es würde jedenfalls nichts ungefeßliches gewesen sein, wieder verurteilt. vereinsfasse und 5505,65 M. aus der Lokaltasse ausgegeben, für Für Krantenunterstübung wurden 10 734,50 m. aus der Zweigdenn die Atten hätten dem Hauptvordande vorgelegen. Die Sterbeunterstüßung 3947,50 M., für Bausperren 1948 M., für Unterstübung der Maiausgesperrten 824 M. An die Zweigvereinstafse wurden 20 013,22 M. abgeliefert. Der Kassierer Lehnig gab sodann eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Seftion im Jahre 1907 im Vergleich zu denen von 1908. Daraus ging hervor, daß die Leistungen der Organisation für Unterstüßungszwede bedeutend gestiegen sind, offenbar inAm Montag hielten die Arbeiter der obengenannten Werke der folge der furchtbaren Wirtschaftskrise. Für Kranken- und Sterbe Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft eine start befuchte Betriebs. unterstübung zusammen wurden im Jahre 1907 13 752,90 m., 1908 Der Amtsanwalt beantragte foftenfofe Freisprechung. Der versammlung im Lokal Wilhelminenhof" zu Oberschöneweide ab, aber 16 420,15 m. ausgezahlt. Rechnet man hierzu noch die AusAngeklagte habe als Arbeiterfekretär in Wahrung berechtigter Das Bild, welches der Referent Behrenbed von den Zuständen gaben für Gemaßregeltenunterstützung und für Rechtsschuß der Interessen gehandelt, auch in der Form habe er nicht gefehlt. Der Stabelivert und im Automobilwert entwarf, gleicht in jeder Sin. Mitglieder, so ergibt sich, daß 1907: 18 084,70., das sind 22 Proz Angeflagte sei nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ge- ficht dem, was in lester Zeit bereits aus anderen Großbetrieben der der Einnahmen, 1908: 24 363,76 m., das find 42 Proz. der EinMetallindustrie bekannt geworden ist; Die Unternehmer nußen die nahmen, für diese Zwecke verwandt worden sind. Die Steigerung wefen, die Mitteilung an das Reichsversicherungsamt zu machen. Was er geschrieben habe, sei objektiv und subjettiv richtig gewefen. gegenwärtige wirtschaftliche Depreffion aus, um die Löhne zu der Unterstübungsausgaben ist um so mehr bemerkenswert, als die Was er geschrieben habe, ſei objektiv und ſubjettiv richtig gewesen. fürzen, Attordarbeit an Stelle der Lohnarbeit einzuführen. Die Mitgliederzahl der Settion nicht zugenommen hat, sondern vielDas Gericht schloß sich diesen Ausführungen an und sprach den Behandlung der Arbeiter und Arbeiterinnen durch die Vorgesetzten mehr infolge der großen Arbeitslosigkeit etwas zurüdgegangen ist. Angeklagten lostenlos frei gibt Anlaß zu berechtigten lagen, man läßt es die Arbeiter in Die Seftion hatte am Bahresschluß 1714 Mitglieder. Die General. jeber Sinficht fühlen, daß es Arbeitslose genug gibt, burch die sie bersammlung, erteilte bem Staffierer nach furger Diskussion ein. Zur Auslegung ber handelsgefehlichen Konkurrenzklausel. jeben Tag ersetzt werden fönnen, wenn fie fich nicht fügen; man stimmig Decharge. Hieran schloß sich die Diskussion über die In einem foeben erlassenen Urteil des II. Zivilfenats des züchtet und begünstigt die gelben Vereine, drangsaliert und maß- Kandidaten zur Neuwahl des Vorstandes und der Revisoren. Die Bu ihrer Leitung Reichsgerichts ist über die Frage entschieden, ob bei der Aus- regelt Mitglieder der freien Gewerkschaften usw. Beschwerden der Wahlen felbft finden in den Bezirken statt. legung einer Stonfurrenzflaufel auf die Beit des Vertragsabschluffes Arbeiter an zuständiger Stelle helfen nichts, deshalb fehen sie fich wurde von der Versammlung ein Zentralwahlkomitee gewählt. Ein oder auf die spätere Zeif Rücksicht zu nehmen sei. Es hatte sich 1901 genötigt, ihre Slagen und Beschwerden öffentlich vorzutragen, in Antrag an den Hauptvorstand zweds Einberufung einer Konferenz ein Geschäftsführer einer G. m. b.. gegenüber verpflichtet, nach der Hoffnung, daß durch den Drud der öffentlichen Meinung der ber Buber Deutschlands wurde gutgeheißen. Der Antrag kommt in einer am Donnerstag stattfindenden Sibung mit dem Hauptfeinem eventuellen Austritt aus dem Geschäft bis zum Jahre 1912 rüdsichtslosen Drangfalierung der Arbeiter Einhalt geschieht. Von den zahlreichen Einzelheiten, welche der Referent vortrug, borstand und dem Zweigvereinsvorstand zur Beratung. Bum tein Stonkurrenzgeschäft in Deutschland bei 20 000 W. Konventional wollen wir nur einige Stichproben anführen: In der Jiolations. Schluß erwähnte der Vorfißende, daß auf der Bauarbeiterschut strafe zu errichten. 1907 wurde er entlassen, und mun forderte er fabrit wird über das Vorgehen des Betriebsleiters Söhne geklagt. tonferenz am 24. Januar berichtet wurde, daß manche Unfälle, bor Gericht Nichtigerklärung dieser Bertragsbestimmung, weil sie Die Arbeiterinnen, welche in dieser Abteilung in größerer Bahl die sich auf Bauten ereignen, den Vertretern nicht gemeldet werden, ihn in seiner Erwerbstätigkeit derartig beschränke, daß sie gegen beschäftigt find, fühlen sich berartig eingeschüchtert, daß sie nicht und forderte die Mitglieder auf, dafür zu forgen, daß das von jetzt die guten Sitten verstoße. Das Landgericht und Oberlandesgericht kamen dem auch nach. Das Reichsgericht hob aber das Urbeil auf wagen, fich der Gewerkschaft anzufchließen. Die Garderobenschränke ab regelmäßig geschieht. aus folgenden Gründen: Das Oberlandesgericht hat den Vertrag leider leistet die Betriebsleitung feinen Erfaß, sie verlangt aber. 9 Uhr, in ber Salle Pappel Atlee 15-17: Fretrell iste Vorlesung. Vorfür die Arbeiter sind unzureichend. Für abhanden gekommene Freireligiöle Gemeinde. Sonntag, den 14. februar, vormittags zunächst von dem allgemeinen Gesichtspunkt aus geprüft, ob die dem daß die Arbeiter selbst Schlösser und Schlüssel für die Garderoben mittags 11 1hr in der Echule Kleine Frankfurter Str. 6: Vortrag von Aläger auferlegte Verpflichtung nach Ort, Beit und Gegenstand schränke laufen und belegi den mit Strafe, der biefem Verlangen Herrn Brofessor Dr. A. Behrte über: Die Führer in der Friebens so weit gehe, daß sie zur Bernichtung seiner wirtschaftlichen Griftens nicht nachtommt. Arbeiterinnen bon 16 bis 17 Jahren müssen bewegung". Herren und Damen find als Bäfte fehr willkommen. führen müffe. Sierbei hat das Oberlandesgericht hauptsächlich die 1% Bentner schwere Kästen mit Material jeben Abend zum Zwecke Freie Jugendorganisation Charlottenburg . Heute abend 8, Uhr Verhältnisse in Betracht gezogen, wie sie sich nach der Entlassung ber Stontrolle durch den ganzen Fabritfaal schleppen und am im Boltshause, Rofinenstr. 3: Bersammlung aller Charlottenburger Mitdes Klägers gestaltet haben, ohne dabei die zur Zeit des Abschlusses nächsten Morgen wieder auf ihren Arbeitsplab tragen. In dieser glieder. Vortrag. des Vertrages gegebene Sachlage zu erücksichtigen. Für die Be- Abteilung hat man Arbeiter in den gelben Bevein gepreßt und die urteilung der Frage, ob ein Konfurrenzberbot den guten Sitten jenigen, welche aus dem Verein wieder austraten, wegen Mange! widerspricht, sind aber grundfäßlich die Verhältnisse im Zeitpunkte an Arbeit" entlassen. In der Gummifabrik sind im Laufe des des Bertragsabschlusses maßgebend. borigen Jahres dreimal Lohnkürzungen vorgenommen worden, wo durch der Stundenlohn der Arbeiter von 60 bis 70 Pf. auf 46 Pf. und der Lohn der Arbeiterinnen auf 22 Pf. herabgedrüdt ist. In der Papierröhrenfabrik sind die Affordpreise um 20 bis 45 Proz. Der als freisinniger Parteimann bekannte Volksschullehrer herabgesetzt worden. In der Seidenspinnerei stehen die Wochenlöhne Hansen in Tönning hatte gegen den Landrat Fritsche und gegen feht auf 9 bis 12 M., höchstens werden 15 m. erreicht. Auf der den Rentier Fedde, ein Mitglied des Schulfollegiums, Privat- felben Söhe stehen die Löhne im Telephonfabelsaal. In der beleidigungsflagen angeftrengt. Die bom Privatlläger beanstan mechanischen Werkstatt haben sich die Arbeiter gegen Serabjegung A. 3. 25. Nein. M. F. 1001. Wenden Sie sich an einen Arzt. 2. K. 25. Sn 30 Jahren. 2. H. Wenden Sie sich an die amt deten Aeußerungen der Beklagten find gelegentlich einer gegen den der Löhne gewehrt. Es ist nun afford eingeführt worden und liche Auskunftsstelle für Auswanderung, Schellingstr. 4. M. Lukas. Kläger eingeleiteten Disziplinaruntersuchung gefallen. Dem Land. Entlassung angedroht für die, welche nicht in Afford arbeiten Lehnen Sie die Zahlung ab und lassen es auf eine Stlage ankommen, rat warf er vor, dieser habe in einem Bericht an die Regierung wollen. In der Automobilfabrik galt bis vor kurzem die Be-.. 100. Rein. P. G. 1. Wenn Sie jetzt die Nummer und bie in Schleswig gefagt, Sanfen sei ein frankhaft- unruhiger und auch ftimmung, daß für Zuspätkommen erst dann Strafen verhängt zutreffende Summe angeben, würden Sie nicht strafbar fein.
Der politisch bebenkliche Lehrer.
O
Briefkaften der Redaktion.
Die inriftife Ebrechstunde fuder Lindenstraße Nr. 3, sveltes Sot, dritter Eingang. vier Treyven, Fabritubl wochentäglich abends von 7 bis 9% or statt. Geöffnet 7 Ubr Sonnabende beginnt die vrechfunde um G libr. Jeder Aufrage ist ein Buchstabe und eine Babi als Wertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht excite. Bis zur Beantwortung im Brieffaften können 14 Tage bergeben. Eilige fragen tenge man in der Sprechhunde vor.
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