-
-
besonders zuhälter, ferner Stellnerinnen, Pardamen, in öffentDas Zölibat der Lehrerinnen. getvefen, das Schöffengericht erklärte sich aber für unzuständig lichen Tanzlokalen verkehrende Damen, in den ärztlichen Sprech stunden untersucht. Der Polizeipräsident habe die Inhaber der Lehrerinnen gestreift, das unter den mancherlei Ungerechtigkeiten, die beiden Angeklagten Darlehnsschwindeleien in großem Umfange Kürzlich wurde an dieser Stelle beiläufig das Gheverbot der und verwies die Sache an die Straffammer. Die Anklage beschuldigte öffentlichen Lokale aufgefordert, ihre weiblichen Angestellten zur die den Boltserzieherinnen vom Staate zugefügt werden, wahrlich ausgeführt zu haben. Der Angeklagte Schütte betrieb früher ein Untersuchung zu schicken, widrigenfalls sie eine Vertürzung der nicht an letzter Stelle steht. So absonderlich und unnatürlich es Fahrradgeschäft in der Kantstraße, Gerstmann war früher Inhaber Polizeistunde zu gewärtigen haben. Professor Dr. Neiffer- Breslau dem Rechtsempfinden erscheinen müßte, daß die Anstellung der eines Tapetengeschäftes. Im August 1907 vereinigten sich beide bezeichnete es als notwendig, die Polizeiorgane dahin zu belehren, Lehrerinnen nur so lange gilt, als fie unverheiratet ist, so wird diese zum Betriebe eines Darlehnsgeschäftes, welches in der Kaiser daß das Prostitutionswesen im Geiste des Seuchengefeßes beauf Maßregel merkwürdigerweise doch als etwas Selbstverständliches Fridrichstraße 57 in Charlottenburg installiert wurde. Wenn Dare sichtigt werden müsse. Sanitätsrat Dr. D. Rosenthal- Berlin : betrachtet. Staat und Gemeinde hatten bisher ihren Vorteil davon. lehnssucher Inserate in bürgerlichen Zeitungen veröffentlichten, Er fei der Meinung, daß der§ 180 vollständig unhaltbar sei. Wenn sie den Lehrerinnen niedrige Gehälter zahlten, so konnten auf Grund deren sie Geld suchten, dann meldeten sich die AngeDie Aenderung des Strafgesetzbuches werde biel größeren fie als Motivierung immer anführen, daß es sich ja um Unber- flagten und erklärten, daß sie in der Lage seien, die gewünschte Schwierigkeiten begegnen, als das Zustandekommen des Bürger- heiratete handelte, die im allgemeinen nur für sich selbst zu sorgen es fommen etwa 70 bis 80 in Frage Summe zu beschaffen. Wenn dann die betreffenden Personen lichen Gesetzbuches, da alle politischen Parteien spezielle Wünsche hätten. Den Forderungen nach Erhöhung der Gehälter konnte man flagten erschienen, dann führte Gerstmann, der sich als„ Rentier" in dem Bureau der Anges haben werden. Geh. Obermedizinalrat Dr. Kirschner: Nach sogar mit der Begründung entgegentreten, daß die„ Neigung zur flagten erschienen, dann führte Gerstmann, der sich als„ Rentier" den Berichten der Oberpräsidenten haben die oberen Polizeiorgane Chelofigkeit" dadurch gefördert würde. Schütte gerierte, die erforderlichen mündlichen Verhandlungen, bei den Ministerialerlaß ganz vortrefflich erfaßt, und es sei zu hoffen, daß auch die unteren Polizeiorgane sehr bald den neuen zur Chelosigkeit" wird nicht durch etwaige hohe Gehälter gefördert, standen. Dann verlief die Sache so: Zunächst verlangte GerſtTatsächlich aber liegen die Dinge umgekehrt. Die„ Neigung denen die Darlehnssucher in dem Glauben erhalten wurden, daß sie nicht einem Vermittler, sondern einem Selbstgeber gegenüber Bestimmungen entsprechen werden.- Es gelangte schließlich der fondern durch das Eheverbot in seiner heutigen Gestalt, das die Antrag des Senatspräsidenten, Geh. Justizrat Schmölder- Hamm zur Annahme:" Die Reichsregierung, den Bundesrat und den Lehrerin in jedem Falle zur bitteren Resignation zwingt: entweder mann einen Vorschuß von 3 bis 15 M., die angeblich zur Anstellung Reichstag um möglichst baldige Abänderung der§ 361, 6 und 180 3um Verzicht auf volles Frauenglück oder aber zum Aufgeben eines der notwendigen Auskünfte verwendet werden sollten. Wenn dann Reichstag um möglichst baldige Abänderung der§ 361, 6 und 180 lieb gewordenen Berufes, dem sie ein jahrelanges kostspieliges, oft nach einiger Zeit die Geldfucher wieder erschienen, dann erfuhren des Strafgesetzbuches zu bitten." Für die Aufhebung des§ 360 Biffer 6 haben wir seit Jahr- Bestände das Gheverbot nicht, so könnten Lehrerinnen auch dann Bürge gestellt werden müsse. Obgleich auch dieses Verlangen erunter härtesten Entbel, cungen erworbenes Fachstudium gewidmet. sie, daß die Auskunft ganz gut ausgefallen sei, aber doch noch ein zehnten gekämpft, ebenso für eine ambulante Behandlung Proftituierter. Für verfehlt halten wir aber das Losdonnern gegen die zur Heirat schreiten, wenn die Geldmittel des Mannes zur Erfüllt wurde, kam es doch nie zur Vermittelung des Darlehns. Die Geldsuchenden wurden mit dem Bemerken abgespeist, daß Herr Kurpfuscherei und vor allem den Versuch, die Prostituierten in haltung einer Familie nicht ganz ausreichen. bestimmte Straßen zu zwingen. Gewiß find wir keine Freunde einflußt. Eine schwangere Lehrerin vor der Klasse: entfehlicher für die der Vorschuß gezahlt werden mußte, bestand darin, daß der Natürlich haben auch andere Erwägungen den Staat mit be- Rentier Schütte nach der eingezogenen Auskunft von der Sicherheit des Bürgen doch nicht genügend überzeugt jei. Diese Auskunft, von Quadfalbereien und halten diese insbesondere allen anstecken- Gedanke! Bei anderen Berufen findet man es freilich ganz in der für die der Vorschuß gezahlt werden mußte, bestand darin, daß der dung der Gesundheit des Einzelnen weit hinausgeht. Aber es wäre obliegen müssen, ohne daß sie eine Möglichkeit haben, ihren Zustand Wohnungen der letzteren erschien, sich als Vertrauensmann des den Krankheiten gegenüber für eine Gefahr, die über die Gefähr- Ordnung, daß schwangere Frauen schweren und schädlichen Arbeiten Angeklagte Schütte, den die Geldsuchenden als solchen. nie kennen gelernt hatten, eines Tages in den Geschäftslokalen. bezw. eine gesetzgeberische Quadsalberei ersten Stanges der Stur vor Stindern und Jugendlichen zu verbergen. Man scheut auch die Rentiers Schütte" borstellte und einige Fragen an die Betreffenden pfuschereigesetzentivurf macht sich dieser schuldig jemand zu bera Störungen, die Geburten und Krankheiten der Kinder in der richtete, die sich auf deren Bonität bezogen. Die Anklage war der hindern, sich zwecks Heilung an eine Person zu wenden, die nicht Schultätigkeit verursachen würden. Indes sind dies durchaus keine richtete, die sich auf deren Bonität bezogen. Die Anklage war der Ansicht daß die Angeklagten gar nicht willens und auch gar nicht in zu den Aerzten gehört, welche sich nicht als Kurpfuscher betrachten. unüberwindlichen Schwierigkeiten. Etwas guter Wille und organi- Ansicht daß die Angeklagten gar nicht willens und auch gar nicht in Ein solches Berbot iſt nuklos und zieht die Winkelheilpragis erst satorische Einsicht würde den größten Teil derselben aus dem der Vermögenslage gewesen seien, höhere Geldbeträge als Darlehen recht groß. Ueberdies hätte ein Staat doch nur dann zu einem Wege räumen. Es entstehen auch unter den heutigen Verhältnissen zu gewähren, daß es ihnen vielmehr lediglich darauf angekommen solchen Verbot ein Recht, wenn er dafür einsteht, daß die Krank - unter der Herrschaft des Eheverbots erhebliche Störungen im fei, die angeblichen Auskunftskosten in die Tasche zu stecken. Auf heiten von Staats wegen, also durch vom Staat angestellte und Unterricht, wenn junge Lehrerinnen heiraten und andere an ihre flagten Haussuchung abgehalten und dabei ein Buch mit Beschlag Grund einer eingegangenen Gtrafanzeige wurde bei den Angezur Behandlung berpflichtete Aerzte geheilt( nicht Stelle treten, die sich erst einzuarbeiten haben. Wie viele tüchtige belegt, in denen die Namen der jetzt als Belastungszeugen aufnur behandelt) werden. Davon liest man aber in den Zornes- Lehrkräfte könnten andererseits der Schule erhalten bleiben, wenn tretenden Bersonen enthalten waren. Diese bekundeten in überergüffen gegen Kurpfuscher nichts. Im Gegenteil gibt es staatliche der Staat mit dem Prinzip der unverheirateten Lehrerin bräche. wiegender Bahl, daß es nach ihrer Ueberzeugung den Angeklagten Organe, die es für berechtigt erachten, daß auf Kosten des Staates Zweifellos bedeutete die Ehe und Mutterschaft unter normalen ausgebildete Aerzte es ablehnen, Hilfsbedürftigen zur Seite zu Verhältnissen eine außerordentliche Bereicherung des Innenlebens folgerte dies auch daraus, daß sie sowohl selbst, als auch der von nur um die Auskunftsgebühr zu tun war; ein Teil von ihnen stehen. Ein Verbot der Kurpfuscherei tönnte ganz abgesehen der Frau, die mittelbar und unmittelbar ihrer erziehlichen und ihnen angegebene Bürge durchaus kreditwürdig waren und trotzdem von sonstigen Bedenken. also dazu führen, daß der einer Hülfe unterrichtlichen Tätigkeit zu gute kommen würde. Es sei hier nur in keinem einzigen der vielen Fälle ein Geschäft zustande gekommen Bedürftige völlig hilflos wäre. Wenn die Gesellschaft zur Be- hingewiesen auf die Frage der geschlechtlichen Aufklärung der kämpfung der Geschlechtskrankheiten für einen solchen Zustand als Jugend, die den unverheirateten Rehrerinnen kaum zu überwindende haupteten, daß sie die ehrliche Absicht gehabt hätten, die Darlehen fei. Die Angeklagten bestritten dagegen jede Schuld und be= einen möglichen eintritt, so handelt sie gegen den Zweck, den ihr Schwierigkeiten bereitet. Hier könnte die verheiratete Lehrerin zu beschaffen, daß sie auch Geldgeber hinter sich hätten, die Sachen Namen ankündigt und wirkt für Verbreitung der von ihr begeradezu bahnbrechend wirken. aber alle zu unsicher gewesen seien. Sie wollen bei dem ganzen fämpften Krankheiten. Geschäft, das sie nach furzer Zeit wieder aufgegeben, Geld zugesetzt haben. Der Staatsanwalt hielt beide Angeklage des fortgesetzten vollendeten und des versuchten Betruges für überführt und beantragte je 6 Monate Gefängnis und je 300 M. Geldstrafe. Das Gericht verurteilte Schütte zu nur 2 Monaten, Gerstmann zu 3 Monaten Gefängnis und je 1000 m. Geldstrafe eventuell noch je 100 Tage Gefängnis.
-
--
-
Für noch rädständiger erachten wir den Wunsch einer Botal is 2okali sierung der Prostituierten. Das Mittel hatte die er Heinze im Jahre 1891 vorgeschlagen. Es wurde damals mit Erfolg lebhaft bekämpft. Dafür sprach sich in der Kommission ein Ponservativer Abgeordneter aus. Seine Begründung verblüffte auch seine Parteifreunde. Sie ging dahin: es wäre bei einer Lokalisierung der Prostituierten der Besuch der Prostituierten für Männer ja weit leichter. Die Prostitution tann man nicht durch Verschlechterung der Lage der ihr Anheimgefallenen und durch Vermehrung der Möglichkeit ihrer Ausbeutung, sondern nur durch Heilung oder Minderung der sozialen Ursachen befämpfen, auf denen sie zum mindestens zu neun Zehnteln beruht. Daß dem oberflächlichen, lediglich vom Standpunkt des männlichen Genuß menschen aus erklärliche Vorschlag einer Lokalisierung der Profti tuierten nicht mit Entschiedenheit entgegengetreten ist, zeigt, daß leider der Verein sich auf den Wegen befindet, die Schäden, welche die Gesellschaft hervorbringt, nicht heilen, sondern berhüllen zu wollen und die Opfer der Schäden der Gesellschaft für das tiefe Unrecht zu bestrafen, das diefe ihnen zugefügt hat. Eine Abkehr von diesem Wege tut der Gesellschaft dringend not, wenn sie nicht das bislang in sie gefekte Vertrauen Unzähliger fich berschlagen und ihrem Zwed entgegenarbeiten will.
Ein Berbrechen an Arbeiterleben.
-
Ein breifter Raubanfall
Leider sind die Lehrerinnen in ihrer großen Mehrzahl noch weit entfernt davon, sich gegen die durch nichts zu rechtfertigende Bevormundung des Staates aufzulehnen. Die katholischen Lehrerinnen find unter dem suggestiven Einfluß der katholischen Weltanschauung einmütig dafür eingetreten, daß sie das Bölibat, die Ehelofigkeit, für ihren Stand fordern. Auch ein erheblicher Teil der protestantischen Lehrerinnen ist noch so verblendet, von ähnlichen Erwägungen ausgehend, die ehelose Lehrerin gegenüber der verheirateten als ein Wesen höherer Ordnung anzusehen und dementsprechend völliges Aufgehen in die Berufsintereffen zu verlangen. führte gestern den Kellner Gustav Handtke vor das Schwurgericht Die Lehrer sind mit der Institution der ehelofen Lehrerinnen natürbes Landgerichts II. Der Angeklagte hatte in Erfahrung gebracht, lich sehr einverstanden, da ihr Verhalten den Kolleginnen gegen baß eine Angestellte der Buttergroßhandlung von Gebrüder Groh über immer nur von der Konkurrenzfurcht beeinflußt wird. Sie an einem bestimmten Tage in der Woche die Tageslofungen aus murren schon gegen eine winzige Milderung des Gheberbots in den verschiedenen Filialen der Firma abholte und nach der Bentrale einem neuerlichen Ministerialerlaß, der die widerrufliche in der Blumenstraße ablieferte. Hierauf baute der Angeflagte, ber Einstellung berheiratet r Lehrerinnen, wo es beren häus fich schon längere Zeit beschäftigungslos in Berlin herumtrieb, seinen liche Berhältnisse wünschenswert erscheinen lassen, plan. Am 13. Dezember vorigen Jahres hatte die Buchhalterin unter den denkbar ungünstigsten Arbeitsbedingungen ausnahm& Heinrich den Auftrag, die Wochenlojung aus der Filiale Potsdamer meise gestattet, sofern die Lehrberechtigten feinen Straße abzuholen und nach der Zentrale zu bringen. Staum hatte Einspruch erheben. Also ein widerwillig hingeworfenes fie die Straße wieder betreten, als der Angeklagte auf sie zufprang, Almofen, eine fleine und kleinliche Stonzession an die Bedürftigkeit ihr mehrere Faustschläge verfekte und ihr nach einem furzen Handeiniger weniger, anstatt der Erfüllung eines Rechtsanspruchs, wie gemenge ein kleines Handtäschchen entriß. Die Ueberfallene stürzte er von dem fortschrittlich gesinnten Teil der Lehrerinnen erhoben zu Boden, hielt aber dabei ein unscheinbares, in Zeitungspapier wird. eingewickeltes Baketchen besonders fest. Der dreiste Räuber wurde sofort verfolgt und nach einer aufregenden Hebiagd von einem Arbeiter Stief gestellt. Erst jetzt stellte es sich heraus, daß der Angeklagte sich ganz umsonst bemüht hatte, denn das Handtäschchen enthielt nur einen geringen Betrag, während das unscheinbare Pafetchen den Betrag von 1500 M. enthielt. Die junge Dame hatte diesen Trick in der Voraussetzung angewendet, daß bei einem Raubanfalle der Täter das Geld in der Handtasche vermuten würde, Der Staatsanwalt beantragte dem Wahrspruch der Geschworenen gemäß nur eine Gefängnisstrafe von 7 Monaten unter Anrechnung von zwei Monaten der erlittenen Untersuchungshaft. Das Gericht ging jedoch über diesen Antrag hinaus und erkannte auf 1 Jabr Gefängnis.
-
Raum in anderer Beruf verlangt so den allseitig harmonisch Beim Donauhafenbau in Regensburg ist vor einigen Tagen der entwickelten Menschen, wie der mühe- und verantwortungsvolle Arbeiter Stuwer durch einstürzende Grömassen totgebrüdt worden. Lehrberuf. Wie aber kann man eine harmonische Entwickelung Kurze Zeit vor dem Unglücksfall find Arbeiter entlassen worden, von jemand verlangen, der wie die unverheiratete Lehrerin weil sie fich hartnädig geweigert hatten, an der unterhöhlten Stelle zu lebenslanger Entsagung berurteilt ist? Andere Länder wie ihr Leben aufs Spiel zu setzen. Die Beseitigung des gefährlichen, Amerita, Frankreich , die Schweiz . Ungarn und Dänemark kennen vorschriftswidrigen Zustandes hatte der Unternehmer dirett ver: kein Gheverbot der Lehrerinnen und die Schule und Lehrerinnen voten mit der Bemerkung, eine solche Aengstlichkeit sei nicht am befinden sich dabei sehr wohl. Den Müttern des Volkes ist der Ein fluß der verheirateten Frau im Schulleben zweifellos sehr symSelbstredend ist der Unternehmer gegen Anstellung von Arbeiter. pathisch. fontrolleuren.
Blake.
Aus der Frauenbewegung.
Ein Arbeiterfeft.
Daß der„ Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklaffe
Die radikale Aufhebung des einen Teil der preußisch- deutschen Schulmisere bildenden Cheverbots der Lehrerinnen würde zur Sebung der Volksschule mit beitragen, an der niemand ein höheres Interesse hat als die Arbeitertlaffe.
Leseabende.
29
Charlottenburg . Donnerstag, den 4. März, 19 Uhr, für die 1. und 2. Gruppe bei Vogel, Nehringstr. 2, für die 4. bis 8. Gruppe bei Thunad, Wielandstr. 4. Der Leseabend für die 3. Gruppe tann umständehalber erst am 18. März bei Kirschkowsky, Beuffelstr. 9, stattfinden. Lankwik. Donnerstag, den 4. März, bei Ebel, Marienfelder Str. 9.
Gerichts- Zeitung.
Beschränkung der Rechte des Verteidigers.
Ein neuartiger Schwindeltrid.
Herr Adolf Kunze in Friedenau , Lefèvrestraße 22, Sohn des Tischlers Wilhelm Kunze , ersucht uns um Mitteilung, daß er mit
dem Handlungsgehilfen Adolf Kunze nicht identisch ist, der am Frei6 Monaten Gefängnis und 2 Jahren Ehrverlust verurteilt ist. Wir tag wegen einiger Dubend Betrügereien zu 1 Jahr und kommen diesem Wunsche gern nach. Der Verurteilte befindet sich in Saft.
Ein patriarchalischer Gutsbefizer.
" 1
Gegen zwei Frauen, die Gutsbesiherehefrau Berta Rosalie König und deren Dienstmagd Emma Schmidt, war Anklage wegen versuchten Mordes erhoben worden. Die Gutsbesizerin lebte feit langen Jahren mit ihrem Manne in Unfrieden. Grund zu diesem gab der Mann. Er unterhielt Verhältnisse mit seinen übrigen beiden Dienstboten und benutzte seine Frau lediglich als Arbeitspferd. Sie erhielt auch Prügel, wenn sie nicht genug gearbeitet hatte. 30 Jahre hindurch hat die Frau fich die rohe Behandlung gefallen laffen, und jetzt, nachdem sie bereits am Rande des Grabes stand, faßte fie den Entschluß, sich des Tyrannen auf mörderische Weise zu entledigen. Ich halt es nicht mehr aus," flagte fie ihrer Magd, der Emma Schmidt, und diese erteilte ihr den Rat:" Schaff Am 21. Dezember 1908, früh in der siebenten Stunde, brachte der doch den Mann aus dem Wege, dann haben wir wenigstens Ruhel" Gutsbesizer seinen Pferden Hafer. Die beiden Frauen hatten in der Nacht zuvor ihren Mordplan beraten und unauffällig folgten sie ihm in den Pferdestall. Hier gab die Gutsfrau ihrem Manne einen fräftigen Stoß, daß er unter die Pferde fiel. Er versuchte sich zu erheben, aber in diesem Augenblicke sprang die Dienstmagd auf Geheiß der Herrin mit einer eisernen Sade hinzu und verfekte dem Gutsherrn mehrere heftige Schläge über den Kopf. Dann gab sie ihm noch einen Fußtritt in den Leib und lief mit ihrer Herrin in den Garten. Die Verlegungen, die die beiden Frauen dem Guts Herrn beigebracht hatten, waren jedoch nicht lebensgefährlicher Natur. Er fonnte sich noch erheben und begab sich, während die Täterinnen im Garten lauerten, ins Freie, um sich zum benach barten Gute des Gemeindevorstandes zu begeben. Als die Guts herrin ihres totgeglaubten Mannes anfichtig wurde, rief sie entfett der Magd zu:„ Er ist nicht tot, sondern läuft im Hof mit einer Gabel herum!" Dann ergriffen sie die Flucht, wurden aber alsbald von der Ortspolizei festgenommen. Vor dem Schwurgericht in Frei berg in Sachsen gaben sie ihre Tat unumwunden zu, bestritten auch nicht, bereits am Abend vor der Tat sich überlegt zu haben, wie sie den Mord ausüben wollten. Die Gutsherrin wurde trop der milderne den Umstände zu fünf Jahren, die Dienstmagd zu drei Jahren Zuchthaus, außerdem beide zu sechs Jahren Ehrenrechsverlust verurteilt.
sich in weiten Streifen der Parteigenossenschaft Sympathien erworben hat, dafür liegt in seinem Festtag am Sonntag ein schöner Beweis bor . Der Verein hatte zur Feier der 10. Wiederkehr seiner Gründung eingeladen. Und Tausende, Männer und Frauen, waren dem Rufe gefolgt. Die geräumigen Lokalitäten von Freyer( Koppenstraße) genügten nicht, um allen Buströmenden ein gemütliches Trotzdem waren alle Erschienenen Plätzchen bieten zu können. bollauf befriedigt; es wurde ihnen mehr geboten als sie erwartet hatten. Nur die Männlein und Weiblein, die allzusehr darauf verpicht waren das Tangbein zu schwingen, mußten sich eine wohl nicht dringend erwünschte Aus Halle a. S. berichtet man uns: Was sich Verteidiger zu Diät auferlegen. Darüber wird man sich leicht trösten. Der Verein weilen in den Gerichtsfälen bieten lassen müssen, dafür ist hat sich die Aufgabe gestellt, das Allgemeinwissen zu fördern, das folgender Fall typisch: Der Rechtsanwalt Aronsohn hatte in gesamte Bildungsniveau seiner Mitglieder und Gäste zu heben, Ber - einem Mißhandlungsfall vor dem Schöffengericht gebeten, einen ständnis für Kunst auszulösen, für edlere Genüsse und Freuden Beugen mehr im Zusammenhange zu vernehmen. Der Amtsrichter empfänglich zu machen. Und die rührige Leitung des Vereins hat Hoffmann ließ sich auf den Wunsch des Verteidigers nicht ein, auf diesem Gebiete manchen schönen Erfolg zu verzeichnen. Auch das lehnte Anträge, sich mit den Schöffen zur Beratung zurückzuziehen, 10. Stiftungsfest gehört dazu. Das Programm war felbstverständlich Vermerke in das Protokoll aufzunehmen usw. kurziveg ab und entauf die erwähnten Bestrebungen abgestimmt. Der Berliner Volksgegnete dem Verteidiger, der sich in seinen Rechten beschränkt chor unter der trefflichen Leitung des Herrn Dr. Zander, und unter- fühlte, weitere Proteste würde er als ingebühr vor Gericht anstützt von der Konzertfängerin Frl. Mart, trug die Hauptkosten des fchen. Der Verteidiger entgegnete darauf:" Das ist mir gleich unterhaltenden Teiles und er fand warme Anerkennung. gültig." Amtsrichter Hoffmann zog sich darauf mit den Schöffen Dasselbe gilt von dem prächtigen Damen Tanzreigen zur Beratung zurüd und verkündete, das Gericht sei fich einig, und der Vorführung einer Damen Musterriege am daß sich der Verteidiger einer Ungefähr schuldig gemacht habe. Barren, womit der Turnverein Fichte überall Ehre einlegen fann. Eine Strafe sei nur deshalb nicht verhängt worden, weil sich der En Stelle der erfranften Genoffin Zetkin hatte Genoffe Robert Verteidiger in die Erregung hineingeredet" habe. Schmidt die Festrede übernommen, die ebenfalls dankbare AnDas Vorgehen des Amisrichters widersprach durchaus dem erkennung fand. Gegen 11 Uhr fonnte der Tanz beginnen, der Gefeß. Nicht der Vorsitzende, sondern das Gericht hat über die einen hübschen Kreis Teilnehmer noch manche Stunde beisammen Anträge des Verteidigers fachlich zu entscheiden. Wenn die hielt. Zum Schluß doch noch eine Klage! Nicht über den ver- Echöffen das ungesetzliche Vorgehen ihres Vorsitzenden guthießen, anstaltenden Verein, sondern sondern über den Zustand des Lotals. so beweist das nur, wie notwendig die Zuziehung von Schöffen Man braucht gerade fein Sauberkeitsfer zu sein, 11111 hier aus allen Kreisen der Bevölkerung ist. Ausstellungen zu machen. Von der Unfreundlichkeit des Lotals selbst wollen wir dabei gar nicht reden. Reben der Unreinlichkeit geben aber auch noch andere Unordnungen zu Klagen Nicht weniger als 70 Beugen waren zur Verhandlung einer Anlaß. So haben mehrere der mitwirkenden Damen sich an vor- Straffache geladen, die gestern die 5. Straffammer des Landstehenden Drähten usw. die Kleider zerriffen. Das trägt natürlich gerichts III unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Warnatsch nicht zur Festesfreude bei und es ist eine schlechte Empfehlung für beschäftigte. Wegen Betruges in zahlreichen Fällen hatten sich der das Lokal. Diese Ausstellungen fönnen natürlich das Verdienst des Fahrradhändler Wilhelm Schütte und der Agent Wilhelm Gerstmann zu verantworten. Es handelte sich um die geschäftlichen Eingegangene Druckfchriften. Vereins für das Gebotene nicht vermindern. Er hat ein Arbeiterfest Gepflogenheiten eines Darlehnsgeschäftes, welches die beiden An- Der Blumenhiob, Roman von H. Khser. 3,50 M., geb. 4,50 M. veranstaltet, wie wir es gern öfter fehen möchten. Jebenfalls dürfte geklagten betrieben haben. Die Straffache war schon einmal vor Funchal , Eine Geschichte der Sehnsucht von N. Jaques. 2 M., geb. 3 M es als Muster dienen. Sem Schöffengericht Charlottenburg zur Verhandlung angefekt! S. Fischer, Berlin , Bülowstr. 90.
-
Darlehnsschwindeleien.