Nr. 52. 26. Jahrgang.
3. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Verfammlungen.
Der Wahlverein für den vierten Reichstagswahlkreis fegte in der am Montag in Stellers Saal abgehaltenen Generalversammlung die Diskussion fort, welche am 23. Februar nicht zu Ende geführt werden konnte. Zur Diskussion standen die Berichte des Vorstandes und der Kommissionen. Jedoch wurde fast ausschließlich über die Klagen und Beschwerden gesprochen, welche Mussial in der vorigen Versammlung gegen die Redaktion und gegen die Geschäftsleitung des Vorwärts" erhoben hatte.
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Mittwody, 3. März 1909.
Aber das,
gehung des verantwortlichen Redakteurs den Redakteur, welcher den durch den Berfasser ausfindig gemacht, von diesem vor der Ver Artikel verfaßt hatte, verklagen. Diesen Brief, über dessen Zurück- öffentlichung des Artikel Kenderungen verlangt und schließlich dem behaltung durch die Redaktion Mussial sich beflagt, habe die Redakteur mit einer Klage gedroht habe. Durch seine Stellung im Redaktion deshalb behalten, um ihn für eine Widerklage benutzen Borwärts"-Betriebe habe Mussia! Kenntnis von dem Verfasser zu können, wenn Mussial seine Drohung ausführe und den Ne- des Artikels bekommen. Wenn er diese Kenntnis benutzen wollte, batteur verflage. um mit einer Klage gegen den Verfasser vorzugehen, so sei das Studer sagte: Nach dieser Darstellung erscheine die Angelegen- ein Vertrauensbruch. Wegen dieses Vertrauensbruchs sei er entlassen heit Muffial allerdings ganz anders, als twie sie Mussial felbft worden. vorgetragen habe. Hätte man diesen Sachverhalt früher gekannt, dann Singer ging ebenfalls auf den Grund der Entlaffung ein. würde Mussial iveniger Zustimmung gefunden haben. Er sagte, die hier vorgebrachten Einzelfälle seien seit Jahren im Bethge gab derselben Ansicht Ausdrud. Aus der Verlesung des Einverständnis mit den beteiligten Arbeitern erledigt worden. Auch Prozeßberichts fei hervorgegangen, daß das tatsächlich darin stehe, sei die Firma immer bemüht gewefen, ein gutes Einvernehmen mit Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte 2 anghammer: was nach Wussia Is Behauptung fortgelassen sein solle. Mussial den Arbeitern und Angestellten des Geschäfts aufrecht zu erhalten. Der Vorwärts"-Bericht über die vorige Versammlung lasse ihn habe sich nicht so verhalten wie er sich als Barteigenosse hätte ver- Ueber diese Fälle wolle er nicht reden, sondern nur über die fagen, russial habe dem Reichsverband in die Hände gearbeitet. halten müssen, ihm sei nur das widerfahren, was ihm nach Gründe der Entlassung Mussials. Daß Mussial bon seinen Das habe er nicht gesagt. Seine Ausführungen seien vielmehr seinem Verhalten gebühre. In seinen weiteren Ausführungen be- Kollegen die einzelnen Teile des Manuskripts erhalten habe, dahingegangen: Durch die Artikel, welche Mussial im„ Korrespondent" spricht Redner die Pankower Angelegenheit sowie die Freythaler- das halte er( Singer) nicht für einen Vertrauensbruch. veröffentlichte, habe der Reichsverband indirekt Material gegen die Ernst. daß Mussial von dem, was er in seiner Eigenschaft als AnPartei erhalten. Müller sprach zum Bericht der Agitationskommission. Er gab gestellter des Vorwärts" erfahren habe, in feinem persönlichen Durch Zwischenrufe aus der Versammlung wurde behauptet, verschiedene Hinweise auf die Landagitation und forderte, daß für Interesse ausnuten wollte. Das sei eine Verlegung des RedaktionsLanghammer habe so gesagt, wie es im Vorwärts"-Bericht die Gewinnung der Landbevölkerung mehr als bisher getan werde. geheimniffes, ein so grober Vertrauensbruch, daß die Firma nicht steht. Auch Muffial schloß sich dieser Behauptung an. Meier hatte auch an der Tätigkeit der Agitationskommission anders gekonnt habe, als denjenigen zu entlassen, der sich dessen Der Vorsitzende Paul Hoffmann bemerkte: Mussial habe einiges auszusetzen. Zur Angelegenheit Mussial meinte er, es fei schuldig gemacht habe. Für ein voit allen Seiten altin der vorigen Bersammlung gesagt, ein gegen ihn gerichteter Mus- auf beiden Seiten gefündigt worden, und im Falle Freythaler gefeindetes Kampforgan wie es der„ Vorwärts" ist, fei fchlußantrag fei vom Vorstande des Wahlvereins abgelehnt worden, Ernst stimmte er den Ausführungen Bethges zu. es unerläßlich, daß das Redaktionsgeheimnis gewahrt werde, deshalb sei ihm die Gelegenheit genommen, sich gegen die ihm ge- Muffial bestritt, daß er einem Kollegen gegenüber den Prozeß- daß die Mitarbeiter vor Verfolgung geschützt werden, indem machten Vorwürfe zu rechtfertigen. Hierzu erkläre er( off- bericht als zutreffend anerkannt habe. Er bestritt auch, in seinen Brief ihre Namen nicht bekannt gegeben werden. Was der Setzer mann): Der Ausschlußantrag sei abgelehnt, weil der Vorstand an die Redaktion des Vorwärts" einem Redakteur mit am Vorwärts" erfahre, das habe er unter allen Umständen in dem Artikel, auf den sich der Antrag stüßte, eine ehrlose der Klage gedroht zu haben. Weiter fagte der Redner, er sei für sich zu behalten und keinen Gebrauch davon zu machen. Handlung nicht finden konnte. Es sei aber nicht richtig, daß dem auf Verlangen der Redaktion entlaffen, aber der Arbeiterausschuß habe Muffiat hätte, wie jeder Borteigenosse, das Recht gehabt, gegen Genossen Mussial durch Ablehnung des Ausschlußantrages die anerkannt, daß er keinen Vertrauensbruch begangen habe. In das, was der„ Borivärts" beröffentlichte, seine Maßnahmen Gelegenheit, sich zu rechtfertigen genommen sei, denn Mussial seinem Artikel, den der Borwärts" nicht aufgenommen habe, habe zu ergreifen, aber er durfte nicht das Redaktionsgeheimnis durch hätte doch gegen den Beschluß des Vorstandes an die General- er in der schärfsten Weise gegen die" Post" Stellung genommen. brechen, um im persönlichen Interesse gegen den Verfasser eines Artikels bersammlung appellieren können. Er verwahre fich dagegen, daß ihn der Vorwärts" mit der" Post" vorzugehen, der ihm nur in seiner Eigenschaft als Seger bekannt auf eine Stufe stelle. geworden war. Mussial habe dem Verfasser des Artikels mit Mahlo fagte, Tausende von Verbandsmitgliedern und das einer Klage gedroht. Der Brief, dessen Eristenz Mussial bestreite, gesamte Personal des Vorwärts hätten sich auf seine und fei vorhanden und könne jederzeit vorgelegt werden. Daß ussiais Seite gestellt. Er habe Mißstände im Vorwärts"- Muffi al über den verantwortlichen Redakteur hinaus den Betriebe aufgedeckt und deshalb sei er der Geschäftsleitung un- Verfasser des Artikels mit einer Klage bedrohte, das fei bequem gewesen. Der Prozeßbericht sage das Gegenteil von dem, der ärgste Vertrauensbruch, den mant sich denken fönne. was sich in der Gerichtsverhandlung abgespielt habe. Hiernach habe das Geschäft nicht anders handeln können, als Senorr meinte, es sei jegt nachgewiesen, daß der Vortvärts" Mussial zu entlassen. Nur dieser Fall sei für die Enteinseitig berichtet habe. laffung maßgebend gewesen. Mit dem, was früher geschehen sei, fönne die Entlassung nicht in Verbindung gebracht werden.
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Mussial erhielt vor Schluß der Diskussion durch Beschluß der Versammlung nochmals das Wort. Er blieb dabei, daß er entlassen worden sei, weil er der Geschäftsleitung ein unbequemer Mahner gewesen sei.
Hierauf begann die Diskussion. Davidsohn trat der von Mussial aufgestellten BeHauptung entgegen, daß der Bericht des Vorwärts" über den Prozeß Rich. Fischer gegen die" Post" nicht der Wahrheit entfpreche. Der Redner berief sich darauf, daß Massini in der aus Anlaß des Prozesses abgehaltenen Buchdruckerversammlung sich auf eine Heußerung Musiials berufen konnte, der am Abend des Prozeßtages zu einem feiner Kollegen gesagt habe, der„ Vorwärts". Bericht entspreche den Tatsachen. In der vorigen Versammlung hatte Mussial behauptet, er habe vor Gericht gesagt, er fei Jentsch, einer der Firmenträger des„ Bortvärts"-Geschäfts, überzeugt, daß Fisher keine Schmiergelder genommen habe, der ging fehr ausführlich auf die Tätigkeit ein, welche Mussial " Vorwärts"-Bericht habe diese Aeußerung aber nicht wieder- während seiner Beschäftigung im Vorwärts" entfaltet hatte. Der gegeben. Da vidjohn verlas die betreffende Stelle des Berichts Stedner zeigte an der Hand von Einzelfällen, daß Musfial Beund stellte dadurch fest, daß die angegebene Aeußerung Mussiais schwerden des Personals seit Jahren in einer Weise ausgenugt habe, fogar zweimal in dem Bericht enthalten ist. Einmal hat er die nur unseren Geguern Freude machen konnte. So sei Mussial gefagt, daß er felber nicht an die Schmiergeldergeschichte glaube, und auch nur deshalb von der Post" als Beuge geladen worden, weil dann, daß auch unter dem gesamten Personal des„ Vorwärts" feiner er im„ Korrespondent" einen Artikel gegen Fischer berDie Versammlung nimmt Kenntnis von den Beschwerden des ist, der daran glaubt. Das steht auch ausdrücklich im Bericht öffentlicht hatte, durch den Fischer zur Strecke gebracht Genossen Muffial gegen den Vortvärts". Nach reiflicher Aufdes„ Vorwärts". Ferner verwies Davidsohn darauf, daß werden sollte. Mussial sei nicht entlassen worden, weil Klärung hat die Versammlung diese Beschwerden als haltlos erMuffial, ehe der Bericht und der den Prozeß behandelnde Artikel er Beschwerden vorgebracht habe. Diese habe die Geschäftsleitung kannt und geht über die Angelegenheit zur Tagesordnung über. im Vorwärts" veröffentlicht waren, von dem betreffenden Redakteur stets geprüft und im Einverständnis mit den Beschwerdeführern zu Durch die Annahme dieser Resolution wurden als erledigt ers Aenderungen verlangte. Das sei abgelehnt worden. Ein oder erledigen versucht; Muffial sei lediglich deshalb entlassen worden, achtet eine im entgegengesetzten Sinne gehaltene Resolution von zwei Tage später habe Mussial der Redaktion einen Gegenartikel weil er dadurch einen Vertrauensmißbrauch begangen habe, daß er Musfial sowie ein Antrag auf Ausschluß Musfials und ein Antrag eingesandt mit einem Briefe, worin er drohte, er werde unter Ueber- sich in der Seßerei das Manuskript des Prozeßartikels verschafft, das auf Einsetzung eines Schiedsgerichts.
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Hierauf wurde mit sehr starker Mehrheit folgende vom Genossen Bethge beantragte Resolution angenommen:
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