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Brotpreise sogar noch etwas höher als im Borjahre. Jn London   ist der Preis gleichgeblieben, wenn auch in einzelnen Zeilen der Metro pole Ermäßigungen eintraten. Dagegen ist in den Binnen­grafschaften der Preis von 5,7 d im Vorjahr auf 5,4 d in diesem Jahre gesunken; auch in den östlichen und in den südwestlichen Graf­fchaften und in Wales   fand ein fräftiger Rüdgang statt.

Soziales.

Ein antisozialer freifinniger" Magistrat vom Ober­verwaltungsgericht reftifiziert.

Am Donnerstag fällte das Oberverwaltungsgericht eine für Raffen wichtiges Urteil.

Der Vorstand der Ortskrankenkasse für Tischler und Piano­fortebauer in Breslau   beschloß am 20. Juni 1906, dem Ankauf der Villa Anna" in Seidorf im Riefengebirge zweds Errichtung eines Genesungsheims näher zu treten. Nachdem der Kauf erfolgt war, stimmte die Generalversammlung der Kasse der Erwerbung zu. Als der Breslauer Magistrat von dem Ankauf erfuhr, wies er als Aufsichtsbehörde den Kassenvorsißenden Würfel durch Ver­fügung vom 13. Juli 1907 an, den Vorstandsbeschluß vom 20. Juni 1906 und den Generalversammlungsbeschluß vom 26. September 1906, soweit sich die Beschlüsse auf jenen Grundstückserwerb be­zogen, als gegen die statutarischen Bestimmungen verstoßend, zu beanstanden! Im Falle der Nichtbeachtung wurde eine Ordnungs­firafe von 30 M. angedroht. Als Würfel dem nicht nachkam, sondern Gegenvorstellungen machte, beanstandete der Magistrat die Beschlüsse von Amts wegen und wies den Kläger unter dem 17. August 1907 wiederum unter Androhung einer Ordnungsstrafe an, wegen Aufhebung des Kaufvertrages das Erforderliche zu ver­anlossen". Würfel zeigte demnächst dem Magistrat an, daß der Verkäufer, mit dem man sich in Verbindung gesezt hatte, auf nichts eingehe. Nunmehr setzte der Magistrat gegen Würfel die Ordnungsstrafe von 30 M. fest und drohte ihm eine weitere Ord: nungsstrafe von 30 m. an, falls nicht der Vorstand binnen zwei Wochen gegen den Vorbesißer der Villa" Anna" Klage erhoben habe. Das schon vorher verlangte Erforderliche sei die Klage auf Auf­hebung des Kaufvertrages.

Diese Verfügung focht nun Würfel durch die Klage im Ver­waltungsstreitverfahren an.( Inzwischen wurde die Villa" Anna" als Genesungsheim seitens der Kasse in Benußung genommen.) Der Bezirksausschuß wies die Klage ab. Er ließ allerdings verschiedene Gründe des Magistrats nicht gelten. So erklärte das Gericht, daß die mangelnde Genehmigung des Magistrats die Be­anstandung der fraglichen Beschlüsse nicht rechtfertigen fönnte, da das Gesetz eine solche Genehmigung für den Erwerb von Grund­stücken nicht vorschreibe. Dagegen billigte der Bezirksausschuß das Borgehen das Magistrats, weil die Kaffe Retonvaleszentenfürsorge nicht gemäߧ 21 Ziffer 3a des Gesetzes statutarisch vorgesehen habe, das Genesungsheim aber der Nekonvaleszentenfürsorge dienen solle. Ferner sei entgegen dem Statut der Beschluß in der Generalversammlung durch schriftliche Abstimmung, statt durch Händeerheben, gefaßt worden und deshalb als ungültig an­zusehen!..

Der

5) Beifungsaufsäbe, Flugblätter aus Streitschriften über Soziales. Arbeiterrecht" veröffentlichen oder veranlassen, um dadurch die öffentliche Meinung, die Rechtsprechung und Ge­sebgebung zu beeinflussen,

Deutfches Reich.

Die Bauunternehmer machen mobil.

Der Arbeitgeberbund für das Baugewerbe in den rheinisch

c) Eingaben im Sinne des sechsten Leitfakes an die geseh- westfälischen Industriegebieten, E. V., hat folgendes Rundschreiben gebenden Körperschaften richten." an seine Mitglieder gerichtet: Essen a. d. Ruhr, 22. Februar 1909, Sehr geehrter Herr!

Redner verlangt dann weiter, einen Ausschuß einzusehen zur Ausarbeitung eines Entwurfs eines allgemeinen Reichsgesches über den Dienstvertrag, der an Stelle der unzureichenden Para­graphen 611 bis 651 B. G.-B. treten und den größten Teil der heutigen Sondergeseze überflüssig machen soll. Es müsse an Sielle der Zersplitterung des Arbeiterrechts ein einheitliches Reichs­gefeß über den Arbeitsvertrag treten.

Neben dieser von der Sozialdemokratie seit Jahrzehnten auf­langen eines gesicherten Koalitionsrechts eine erhebliche Rolle. Wir gestellten Forderung spielte in der ausgedehnten Debatte das Ver­gedenken, über die Verhandlungen, die voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen werden, im Zusammenhang zu berichten.

Wie Ihnen bekannt ist, sind auch die jüngsten Verhandlungen im Holzgewerbe gescheitert. Es ist nunmehr notwendig, über die weitere Behandlung der Angelegenheit gemeinschaftlich Stellung zu nehmen. Wir laden Sie daher auf Dienstag, den 2. März, nachmittags 3 Uhr, nach Düsseldorf  , Hotel" Düsseldorfer Hof", zu einer Sizung ein, in der eine Werkstattordnung festgestellt werden soll. Wir bemerken gleichzeitig, daß Hauptgegen. stand der Beratung auch die seinerzeit schon besprochene, den Zeitverhältnissen Rechnung tragende Lohn­herabsehung sein wird. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Tagesordnung bitten wir Sie dringend, an der Situng teil­zunehmen.

Die Exemplare der Werkstattordnung gelangen in der Ver­fammlung zur Verteilung.

Die große Arbeitslosigkeit toährend der Krise ist es, die die

werden.

Textilarbeiter- Ausstand.

Bürgermeisterliche Kampfesweise gegen ein Gewerkschaftshaus. Der Bezirksausschuß zu Düsseldorf   hatte sich am Dienstag mit einer lage des Vorsitzenden der Kranken- und Sterbelasse in Wald bei Solingen  , E. Weck, gegen die Gemeindeverwaltung von Wald zu befassen. Die Kranken- und Sterbekasse, die seit einer Reihe von Scharfmacher im Holzgewerbe zu diesem Vorgehen ermutigt. Jeden­Jahren besteht, hatte nie Schwierigkeiten mit der Gemeindever- falls ersehen hieraus die Holzarbeiter, was sie zu erwarten haben. waltung als Aufsichtsbehörde, so lange die Versammlungen in dem Wollen sie die netten Praktiken der Unternehmer durchkreuzen, so Lofale des Wirts Kaspar Jäger in Wald   abgehalten wurden. Auf müssen sie die Reihen ihrer Organisation so fest als möglich Beschluß einer Generalversammlung wurden aber später die Ver- trotz Krise und Elend die Unternehmer teine Arbeitswilligen finden schließen und dafür sorgen, daß bei einem eventuellen Kampfe sammlungen in das Walder Gewerkschaftshaus verlegt. Der tros Krise und Glend die Unternehmer keine Arbeitswilligen finden Bürgermeister forderte den Vorsitzenden nun zunächst auf, den. Be­schluß, die Versammlungen für die Folge im Gewerkschaftshause abzuhalten, rüdgängig zu machen. Als dieses nicht geschah, sondern In Oberstdorf   im Allgäu haben die Arbeiter und Arbeiterinnen seitens der Kassenmitglieder mehrere Protestversammlungen gegen der dortigen Spinnerei und Weberei, 200 an der Bahl, die Vorsitzende der Kasse zunächst ein Strafmandat in Höhe von 50 M. Ausständigen erhielten ausnehmend schlechtes Material zu verarbeiten, das Ansinnen des Bürgermeisters abgehalten wurden, bekam der Arbeit niedergelegt und sind in den Ausstand getreten. Die Als dieses nichts fruchtete, wurden die Beschlüsse der Generalver- wurden aber trotzdem beim geringfügigsten Fehler mit hohen Geld­sammlung vom 25. Oktober 1908 für ungültig erklärt und unter strafen belegt. Gütliche Unterhandlungen mit der Betriebsleitung Strafandrohung die Neuwahl einer Generalversammlung und des waren ergebnislos, deshalb traten Sie Arbeiter in den Streik. Vorstandes verlangt. Vom Bezirksausschuß verlangte der Vor- Durch Anschlag hat nun die Firma bekannt gegeben, daß alle Ar­ſizende Weck die ungültigkeitserklärung der verschiedenen Wer beiter entlassen sind, die nicht sofort bedingungslos die Arbeit wieder fügungen, weil der Bürgermeister weit über seine Amtsbefugnisse aufnehmen. Die Ausständigen antworteten mit der Forderung hinausgegangen sei. Das ganze Verhalten des Bürgermeisters fönne einer Arbeitszeitverkürzung und fünfprozentigen Lohnerhöhung. Sie nur als ein Kampf gegen das von den freiorganisierten Arbeitern find teils im deutschen, teils im christlichen Zertilarbeiterverband errichtete Gewerkschaftshaus angesehen werden. Die Klage wurde aus rein formalen Gründen abgewiesen. In der Begründung des Urteils hieß es u. a.: In eine Prüfung der Frage, ob der Bürger­meister als Aufsichtsperson über seine Befugnisse hinausgegangen fei, brauche nicht eingetreten zu werden, weil keine gefeßliche Be­ftimmung bestehe, die dem Bezirksausschuß das Recht gebe, über die Klage zu entscheiden.

Die Kläger   scheinen bei Anstellung der Klage übersehen zu haben, daß das Verwaltungsstreitverfahren auf Grund des§ 45 des Krankenversicherungsgesetzes sich nicht gegen den Bürgermeister oder Dezernenten, sondern gegen den Magistrat zu richten hat. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1905 mußten die Kläger   zunächst den Magistrat gegen die unberechtigte Verfügung des Bürgermeisters anrufen. Erst wenn dieser Abhilfe nicht schafft, ist das Verwaltungsstreitverfahren gegeben, weil Auf­fichtsbehörde nach dem Krankenversicherungsgesetz nicht der Bürger­meister, sondern der Magistrat ist. Einer neuen Klage dürfte der Erfolg kaum versagt werden.

Gewerkschaftliches.

Bestechung.

organisiert.

Tariffündigung.

Dresden  , die im Transportarbeiterverband organisiert sind, kün­Die in dem schweren Fuhrwesen beschäftigten Rutscher in digten den Tarif und verlangten höhere Lohnsäke. Die Fuhr­herren lehnten die Forderung der Kutscher ab und machten einige geringe Zugeständnisse. Eine Versammlung der Kutscher lehnte den von den Fuhrherren vorgeschlagenen Tarif einmütig ab und beauftragte die Verbandsleitung, weitere Verhandlungen einzus leiten.

Husland.

Die in Dänemark   bevorstehende Massenaussperrung.

Die Dänische Arbeitgebervereinigung hat dem Gesamtverband der Gewerkschaften am Mittwoch in aller Form die wegen des Konflikts in der Schuhindustrie Kopenhagens   beschlossene Massen Würfel legte Revision beim Oberverwaltungsgericht ein. In aussperrung angekündigt, die am Montag, den 15. März, durch­geführt werden soll. Sie soll die Schuhmacher und Schuhfabrit der Verhandlung am 4. März begründete Rechtsanwalt Wolfgang arbeiter, die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Lederindustrie­Heine in eingehenden Rechtsausführungen die Revision. britte Senat folgte seinem Antrage und hob die angefochtene Ver­arbeiter, die Kupferschmiede, die Holzschuh- und Leistenarbeiter, Delmühlenarbeiter, Textilarbeiter, sowie sämtliche Mitglieder des fügung des Magistrats im ganzen Umfange auf. Er führte aus: Arbeitsntannsverbandes, soweit sie nicht bei den öffentlichen Ver Die Auflage, das Erforderliche zu veranlassen", habe Würfel tehrs- und Transportmitteln oder mit der Herstellung leicht ber­durch die Rücksprache mit dem Vorbesitzer ausgeführt, denn er habe Der Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen derblicher Nahrungsmittel beschäftigt find, umfassen, die bei Mit­Santit getan, was nach seiner nicht unberechtigten Anschauung er- hat den Reichstag   in einer Eingabe ersucht, davon abzusehen, in gliedern der Arbeitgebervereinigung in Arbeit stehen. Es werden forderlich war. Die Straffestfebung sei darum aufzuheben. Es den Entwurf eines Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb Be- fiber 40000 Arbeiter sein, die das dänische Unternehmertum zur bleibe die weitere Auflage der Verfügung vom Oftober 1907, gegen ftimmungen aufzunehmen, durch welche Angestellte oder Beauf- Bermehrung der so wie so verhandenen furchtbaren Arbeitslosigkeit auf die Straße werfen will. den Vorbesitzer des Grundstücks die Klage zu erheben. Dabei sei tragte wegen Bestechung mit Strafe bedroht werden. Zur Begründung dieses Wunsches wird in der Eingabe aus­entscheidend, ob die Klage überhaupt, zur Aufhebung des abgeführt: Selbstverständlich billigen wir es feineswegs, wenn sich geschlossenen Kaufvertrages führen konnte. Das sei nicht der Fall. Angestellte oder Beauftragte bestechen lassen. Da aber die in. Zur Erwerbung von Grundstücken, deren Benutzung für Kassen- Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen vollkommen aus­zwecke möglich sei, sei die Kasse gesetzlich berechtigt. Ein solcher reichen, um wirklich bestechliche Angestellte in zivil- wie in straf­Vertrag, wie er hier abgeschlossen sei, könne nicht für rechts- rechtlicher Beziehung zu verfolgen, sind wir entschieden dafür, daß ungültig erklärt werden. Deshalb müsse auch die Verfügung in dieser Beziehung aufgehoben werden.

4. Generalversammlung der Gesellschaft für foziale Reform. Gestern wurde in Frankfurt   a. M. unter dem Vorsiz des früheren Staatsministers Freiherrn von Berlepih die von Vertretern wirtschaftlicher Korporationen zahlreich beschickte 4. Ge­neralversammlung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Reform eröffnet. Bemerkenswert war die Anwesenheit des Staatsministers Grafen Posadowsky- Wehner, der zum ersten Male seit seinem Ausscheiden aus dem Amt an einer öffentlichen Veranstaltung wieder teilnahm.

Die Hauptborstände der von der Aussperrung bedrohten Ge­wertschaften sind gestern zur Beratung über die Lage zusammen getreten.

Streik türkischer Schiffer.

Ronftantinopel, 4. März.( Meldung des Wiener 1. 1. Telegr. Korresp.- Bureaus.) Der Streit der hiesigen Leichterschiffer ge winnt an Ausdehnung und wendet sich auch gegen italienische und russische Schiffahrtsgesellschaften, die, wie der Desterreichische Lloyd, eigene Leichterschiffe befizen. Alle Schiffahrtsgesellschaften haben heute bei den diplomatischen Missionen in Konstantinopel   gegen den Streit Protest erhoben.

in dieser Hinsicht neue gesetzgeberische Maßnahmen gegen Ange­stellte unterbleiben. Wir befinden uns hierbei nicht nur in Ueber­einstimmung mit Gehilfenverbänden, sondern auch mit Prinzipals vertretungen. Wir weisen insbesondere darauf hin, daß die Aelte sten der Kaufmannschaft von Berlin   in ihrer Korrespondenz vom 6. Februar 1905 eine Aenderung der Gesetzgebung nicht für emp­fehlenswert hielten und ihr Gutachten u. a. mit den folgenden Gründen belegten, die wir auch geltend gemacht haben: " In der Mehrzahl der Fälle werden bei der Bestechung bon Letzte Angestellten die Voraussetzungen des Betrugs im Sinne des§ 263 des Strafgesetzbuches vorliegen, nämlich dann, wenn die gemachte Lieferung nicht eine wertentsprechende ist und wenn die Bestechung dazu diente, die Minderwertigkeit und die Mängel den Augen des Brinzipals zu entziehen;

Zum ersten Gegenstand der Tagesordnung sprach Reichstags­abgeordneter Dr. Potthoff über: Die Rechte des Dienstver- das Dienstverhältnis eines Angestellten, der sich Geschenke trages der Privatangestellten" als Referent. Er legte seinen Dar- geben läßt, kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort legungen folgende Leitfäße zugrunde: gelöst werden, da in der Annahme von Geschenken eine Untreue im Dienst und ein Mißbrauch des vom Dienstberechtigten gehegten Vertrauens liegt;

1. Die Aufgabe der Gesellschaft für Soziale Reform gegen über dem Arbeitsrecht der Privatangestellten ist: a) an Stelle der zersplitterten Interessenpolitik eine ein. heitliche Staatspolitik zu sehen,

b) die soziale Gesetzgebung von allen Nebenzweden rei­nigen zu helfen, c) den Zusammenhang des sozialen Rechts der Ange­stelltengruppen untereinander und mit den übrigen Arbeit­nehmern aufzuzeigen,

d) eine fruchtbare Bestimmung des Begriffes sozial" zu geben. 2. Sozial bedeutet das Vorrecht des lebendigen Menschen vor allen Gütern und Einrichtungen dieser Erde. Sozial ist das Recht nur, wenn es die Persönlichkeit der Staatsbürger höher bewertet als Sachgüter, als Vermögensintereffen, als irgend welche Institutionen.

3. Die Hauptfehler unferes gegenwärtigen Arbeitsrechtes find: a) unfozialer Charakter, das Berbinden von Vermögens­interessen, b) die Zersplitterung des Rechts: sechs Reichsgefeße und ein halbes Hundert von Landesgesehen, die vielfach grundlos voneinander abweichen und sich widersprechen.

4. Die Mängel des sozialen Rechts werden verschärft durch eine unjoziale Rechtsprechung.

Gesebgebung.

5. Die gegenwärtige Bersplitterung des Rechts der Ange­stellten ist aus sozialen, logischen und juristischen Gründen un­haltbar. Die Vereinheitlichung des Privatbeamtenrechts ist die Vorbedingung für den ersprießlichen Fortschritt unserer sozialen 6. Die wichtigsten gefetgeberischen Aufgaben der nächsten Zeit sind: a) Uebertragung der Bestimmungen der fortschrittlichsten Sondergesete in alle übrigen Sondergeseke, b) die weitere Beschränkung der Vertragsfreiheit durch Zwangsvorschriften über Dienstverträge,

der durch die Bestechung Geschädigte hat nach§ 826 des Bür­ gerlichen Gesetzbuches   das Recht, sowohl vom Angestellten wie vom

Letzte Nachrichten und Depefchen.

Städtische Arbeitslosenunterstützung. Karlsruhe   i. B., 5. März.( Privatdepesche des Borwärts.), Nach Beendigung der Notstandsarbeiten, für die 19 000 m. aus. gegeben wurden, getrährt die Stadtverwaltung Karlsruhe   den Ar­beitslosen eine in bar auszuzahlende Arbeitslosenunterstügung, mit der irgendwelche Beeinträchtigung der staatsbürgerlichen Rechte nicht verbunden ist.

-W

Betrieb eingestellt 1000 Mann arbeitslos. Bestechenden den Schaden ersetzt zu verlangen, den er erlitten hat; infolge des Wasserzuflusses den Betrieb vollständig ein und legte Effen, 5. März.( B. H.  ) Die fistalische Beche" Waltrop  " stellte der Angestellte muß die erhaltenen Bestechungsgeschenke aus Grund§ 61 des Handelsgesetzbuches und der Vorschriften des Bür- 1000 Mann von der Belegschaft ab. gerlichen Gesetzbuches über ungerechtfertigte Bereicherung(§ 812 ff) herausgeben."

Die Bestechung, deren öfteres Vorkommen von feiner Seite be. wiesen worden ist, ist für den bestochenen Angestellten sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Beziehung von so nach teiligen Folgen, daß ein Bedürfnis nach schärferen Bestimmungen nicht anerkannt werden kann. Außerdem ist aber zu befürchten, daß neue strafrechtliche Vorschriften nicht eng und genau genug gefaßt werden könnten, so daß sie möglicherweise zu ungerechtfer­tigten Schifanen führen.

Der bestechliche, vielleicht gering entlohnte Angestellte kann schon nach dem heutigen Recht empfindlich gestraft werden, schlimmer als der wohlhabende Bestechende, der doch als der Haupt­schuldige angesehen werden muß."

Berlin   und Umgegend.

Feuer im Schacht.

Deha, 5. März.( B. H.  ) In einem Schachte des Bergwerles Toprozeny brach Feuer aus, wobei mehrere Bergleute ums Leben famen.

Erdbeben.

Nom, 5. März.( W. T. B.) In Reggio de Calabria   wurde heute nachmittag 12 Uhr 35 Minuten ein leichtes, und um 1 Uhr 20 Mi­nuten nachmittag ein starkes Erdbeben verspürt. Auch in Mileto  wurde um 1 Uhr 22 Minuten ein sehr starkes Erdbeben wahr.

genommen.

Die Berlegung der Tagesstunden.

London  , 5. März.( W. T. B.) Jm Unterhause ist mit 141 gegen 108 Stimmen die zweite Lesung der sogenannten Daylight- saving- Bill angenommen worden, der zufolge von Ende April bis Ende Zur Lohnbewegung der Berliner   Kostümschneider und Schneiderinnen. September die öffentliche Zeitrechnung gegen die Zeit von Greenwich  foll. um eine Stunde vorgerückt werden Diese Maßnahme Bon gut unterrichteter Seite wird uns mitgeteilt, daß die foll dem Volke eine Stunde der Muße und Erholung bei Tageslicht Unternehmer eine Ueberrumpelung planen. Statt der Organisations- gewinnen. Es ist wenig Aussicht vorhanden, daß sie während der leitung auf die überreichten Forderungen der Kostümschneider Ant- laufenden Seffton Gefeß werden wird. wort zu geben, hat man die Absicht, an dem Tage, an dem die Ant- Dieses Tageslicht- Rettungs"-Gesez soll bewirken, daß die Ar­wort erteilt werden sollte, eine Erklärung zur Unterschrift vor- beit eine Stunde früher anfängt und aufhört. zulegen, wonach auf jede Forderung berzichtet werden Zugzusammenstoß. foll. Ein solches Anfinnen muß mit aller Entschiedenheit zurüd­gewiesen werden. Wer eine solche Erklärung unterzeichnet, begeht London  , 5. März. Zwei aus London   mit stündiger Ver Berrat an sich selbst und der gesamten Kollegenschaft. Es ist daher spätung abgegangene Personenzüge stießen heute bei Tombridge­Bei dem Zusammenstoß wurden eine zu empfehlen, auf der Hut zu sein, und unterschreibe niemand eine Junctyon zuſammen. derartige Erklärung. Dame und zwei Eisenbahnbeamte getötet. Verwundet wurden elf Postbeamte, die sich in dem an dem Busammenstoß Wir machen an dieser Stelle besonders auf die Ausführungen beteiligten Bostaug London  - Dover   befanden. Der bald 7. Zur Erreichung eines einheitlichen sozialen Arbeiterrechtsfeitens der Organisationsleitung in der letzten Bersammlung auf dem Unglid fällige Schnellzug aus Margate   wurde durch den nach a) die begonnene Materialsammlung fortseßen, ins. merksam. Wenn die Arbeitgeber verhandeln wollen, so sollen sie Stationsinspektor, der ihm entgegengelaufen war, furz vor der Un besondere auch die Darstellungen veröffentlichen, welche das sich an den Verband der Schneider wenden. glücksstätte zum Halten veranlaßt und so ein weiteres Unglüd ver­Recht aller Kulturstaaten vergleichen, hütet. Berantw. Redakteur: Hans Weber, Berlin  . Inferatenteil verantw.: Th. Glede, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl

c) die Einschränkung der. Befugnis zur willkürlichen Ent­laffung eines Arbeitnehmers. Nur dadurch ist dessen Freiheit außerhalb des Dienstberhältnisses( insbesondere das Roali­tionsrecht) wirksam zu schüßen.

follte die Gesellschaft für Soziale Reform.