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Nr. 56. 26. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Das Automobilgefetz.

Am Freitag hat die Reichstagskommission zur Vorberatung des Entwurfes eines Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen ihre Beratunger in zweiter Lesung beendet.

Der Gesetzentwurf hat gegenüber der Gestaltung, die die erste Lesung ihm gab, erhebliche Verschlechterungen erfahren. Der Gesegentwurf zerfällt in drei Teile, der erste beschäftigt sich mit der Fahrerlaubnis.

Die Einrichtung von Fachschulen ist zwar in Aussicht genommen, jedoch der sozialdemokratische Antrag auf Aufnahme einer obligas torischen Pflicht der Einzelstaaten zur Errichtung solcher Fachschulen abgelehnt. Die Erlaubnis zur Führung eines Kraftfahrzeuges ist zu erteilen, wenn der Nachfuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat, über die der Bundesrat einheitliche Borschriften erläßt.

Werden Tatsachen festgestellt, welche die Annahme rechtfertigen, daß eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, fo kann ihr die Fahrerlaubnis dauernd oder für bestimmte Zeit durch die zuständige Verwaltungsbehörde entzogen werden; nach der Entziehung ist der Führerschein der Behörde abzuliefern.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist für das ganze Reich

Eine 3wangsberufsgenossenschaft, die von ver­schiedenen Seiten dringend verlangt wurde, scheiterte an dem Widerspruch der Regierung, die sich zwar nicht grundsätzlich gegen eine Zwangsberufsgenossenschaft wendete, sie aber für zurzeit unausführbar hielt. Der dritte Teil des Gesetzes enthält eine Reihe von Strafvorschriften. Gegen das so gestaltete Gesetz stimmten unsere Genossen in der Kommission, weil es die zur Verhütung von Unglücksfällen so dringend erforderlichen Schutzvorschriften über Arbeitszeit und über Arbeitsruhe der Führer nicht enthält, unannehmbare Durch brechungen des Prinzips der Haftpflicht aufweist und von der Ein­führung einer Zwangsberufsgenossenschaft absicht. in

Sonntag, 7. März 1909.

fand sich die Mehrheit in der zweiten Refung leider zu einem svatbeamten, die wenn sie stellungslos geworden sind, oft dem Kompromiß zusammen. An Stelle des Vorschlages der Regierung stärksten Elend ausgesetzt sind, ich sage, die Zukunft dieser unserer ist nunmehr gesetzt: die Haftpflicht solle teine Anwendung Wolfsgenossen zu sichern. Wir haben gehört, daß die vorliegenden finden, wenn der Unfall durch ein Fahrzeug verursacht wurde, statistischen Unterlagen nicht ein volles Bild von der finanziellen das nur zur Beförderung von Lasten dient und Wirkung der Versicherung geben. Ich bin vollkommen einver­auf ebener Bahn eine auf 20 Kilometer bestanden damit. Aber ich bin auch der Meinung, daß die Statistik niemals ein vollkommenes Bild der finanziellen Wirkung eines grenzte Geschwindigkeit in der Stunde nicht Gesetzes wird geben können. Ein vollkommenes Bild gibt es erst, überschreiten kann. wenn das Gefeß geschaffen ist, wenn man weiß, welche Ansprüche an die Versicherung zu stellen find. Die Statistik hat immer ge­täuscht; man hat sich in Frankreich getäuscht, in England hat man sich in den ersten Jahren bei der Altersversicherung allein um 18 Millionen getäuscht. Wir haben uns auch in Deutschland ge­täuscht bei unserer Invalidenversicherung, und wenn ich nicht den provinziellen Verbänden mit Reichsleistungen beigesprungen wäre, hätten sich schwierige Situationen ergeben. Wenn man jezt eine neue Statistit aufnehmen wollte, bitte ich Sie, zu bedenken, daß dann dafür zunächst neue Mittel bereitgestellt werden müssen. E3 würde Jahr und Tag dauern, bis die Statistik erhoben sein würde und es würde wieder Jahr und Tag dauern, bis diese Erhebungen bearbeitet sind und bis auf grund dieser Erhebungen ein neues Gesetz geschaffen sein würde. Kommt man jetzt dazu, erst eine neue Statistit einleiten zu wollen, so würde Ihr Wunsch, bis er fristallisiert werden könnte, auf Jahre hinausgeschoben werden müssen. Meine Herren, es kommt aber noch ein psychologisches Moment hinzu: die sozialpolitische Belastung hat biel mehr geheime Gegner als man glaubt. Glauben immer ernst gemeint sind. Manches wird getan, aus taktischen Gründen und nicht aus sittlich tiefem Gefühl der Pflicht gegen­über den Volksgenossen. Es ist auf keiner Seite so viel Heuchelei, als bei einer gewissen politischen Freundlichkeit. Nun bedenken Sie auch noch, daß diese Maßnahmen in eine Zeit der schwersten finanzpolitischen Krise fallen. Die Lage des Reiches ist cine äußerst schwierige, so daß man äußerst vorsichtig sein wird, neue Lasten auf das Reich zu übernehmen.

Der Bericht der Kommission wird voraussichtlich bereits 14 Tagen dem Plenum zugehen.

wirksam, Gegen die Versagung und Entziehung der Fahrerlaubnis Vierte Generalversammlung der Gesellschaft für soziale Sie mir, daß nicht alle Anträge, und wenn sie noch so schön klingen,

ist das Verwaltungsstreitverfahren zulässig. Der Bundesrat soll das zur Ausführung dieser Vorschriften Erforderliche sowie die Be­stimmungen für die Zulassung ausländischer Kraftfahrzeuge veranlassen. Ferner hat.er die sonstigen zur Erhaltung der Ordnung und Sicher­heit auf den öffentlichen Wegen oder Plägen erforderlichen An­ordnungen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, insbesondere über die Prüfung und Kennzeichnung der Fahrzeuge und üher das Ver­halten der Führer zu treffen.

Reform

Gestern beendigte die Generalversammlung für soziale Re­form ihre Sizungen.

Ist so ein kleiner Schritt zur Ausbildung tüchtiger Chauffeure geschehen, so ist leider von allen Parteien der sozialdemokratische Antrag abgelehnt, die Arbeitszeit und die Ruhezeit der Führer so zu regeln, wie es im Jnteresse der Chauffeure und der Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist. Selbst folgender Antrag der Genossen Stadthagen und Stolle: Der Bundesrat hat über die Dauer der zulässigen tag­lichen Arbeitszeit der Führer von Kraftfahrzeugen und über die ihnen zu gewährenden Ruhezeiten im Interesse der Sicherheit des Verkehrs Anordnungen zu treffen. Die durch Beschluß des Bundesrats erlassenen Vorschriften find durch das Reichsgefegblatt" zu veröffentlichen und dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt zur Kenntnisnahme vorzulegen. eventuell an Stelle hat" zu setzen ,, ist ermächtigt" wurde abgelehnt. Eigenartig war die Begründung dieser Ablehnung: Der Antrag, so führte das Zentrum aus, gehöre in die Gewerbe­ordnung, auch sei er schwer auszuführen. Dabei haben die bürger lichen Parteien vor kurzem einen ähnlichen Antrag unserer Genossen, der zu§ 120 e der Gewerbeordnung gestellt war, abgelehnt, weil Anordnungen zur Sicherheit des Betriebes durch Begrenzung der Arbeitszeit nicht in die Gewerbeordnung gehören! Die Er- das Thema: hebungen über die Lage der im Fuhrwerksverkehr beschäftigten Bersonen haben dargetan, wie dringend erforderlich im 1. Die Arbeitsfreudigkeit der Privatangestellten, von der Interesse der Arbeiter und des Publikums eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit ist. Im Automobilgesetz, das doch in erster Linie der Sicherheit des Bublikums dienen soll, lehnt man aber eine Vorschrift ab, die zur Verhütung von Unfällen mehr beitragen würde als die gesamten Borschriften des neuen Gesetzes. Man will eben alle Schuld auf den Führer abschieben, wiewohl dieser infolge übermäßiger Arbeitszeit törperlich und geistig zur Beobachtung der inten­siben Aufmerksamkeit außer stande ist, die für seine verantwortungs­bolle Aufgabe erforderlich ist. Ganz wie bei den Eisenbahn­unfällen, nach denen man nicht die an der Uebermüdung der Führer fchuldigen Verwaltungen, sondern die übermüdeten Führer vor den Kadi schleppt.

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Der zweite Teil des Gesetzes hat in dem grund­legenden§ 1 eine Besserung gegenüber der Vorlage erfahren. Er lautet jest:

Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verleht oder eine. Sache beschädigt ,, so ist der Halter des Fahrzeugs ver­pflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu er­setzen. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht. Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Verletzten oder eines nicht bei dem Betriebe beschäftigten Dritten oder eines Tieres zurüdzuführen ist und sowohl der Halter als der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat.

Wird das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeug­halters von einem Anderen in Betrieb gesetzt, so ist dieser an Stelle des Halters zum Ersatze des Schadens verpflichtet.

Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Wagen oder Fahrräder, welche durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein."

Aus dem Jahresbericht des Professors Dr. Frande ist her­vorzuheben, daß beschlossen ist, dem großen Komplex von Fragen und Sorgen, die aus den Verhältnissen der jugendlichen Arbeiter beiderlei Geschlechts im Alter von 14 bis 18 Jahren Jm Uebrigen betrifft auch die nächste Aufgabe des Reiches- aufsteigen, näherzutreten. Ein Unterausschuß habe den Plan einer und das ist gesetzlich festgelegt, die Witwen- und Waisen­Erhebung hierfür ausgearbeitet. Danach sollen zunächst in unseren versicherung. Es sind nun zwei Gedanken entwickelt worden, Schriften" Einzeldarstellungen erscheinen, die in ihrer Gesamt einmal der Ausbau der Alters- und Invalidenversicherung und heit ein Bild der Lage der jugendlichen Lohnarbeiter und An- zweitens die Zuschußkassen. Ich halte es objektiv für vollkom gestellten ergeben und zwar vornehmlich nach folgenden Gesichts- men ausgeschlossen, daß das Reich bei der Anglic punkten: a) Arbeits- und Lebensverhältnisse der Jugendlichen derung an die bestehende Alters- und Invaliden­unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen, polizeilichen und versicherung höhere Lasten übernimmt als für administrativen Bestimmungen sowie ihrer Durchführung. b) Schädie übrigen Versicherten, und ich halte es für ausge­digungen von Leben und Gesundheit der Jugendlichen, namentlich schlossen, daß zugunsten der Privatbeamten im Zusammenhang mit Zeit und Art der beruflichen Beschäfti- irgendwelche Privilegien gewährt werden. Für gung. c) Kriminalität und sittliches Verhalten der Jugendlichen. ausgeschlossen halte ich auch eine allgemeine Berufs- Invalidenver­d) Erziehung und Bildung durch staatliche und kommunale Schulen, sicherung und Herabsetzung der Altersgrenze auf 65 Jahre. Eine durch von Vereinen oder Privaten unterhaltene Schulen; Berufs - allgemeine Einführung der Berufsinvalidität wäre ein Schritt von bildung, Hauswirtschaftliche und allgemeine Bildung; Ausbildung unübersehbarer Tragweite. Denn bei den Privatbeamten liegen der sittlichen, geistigen und körperlichen Kräfte; e) Grziehung und die Verhältnisse anders als bei den Arbeitern. Es würde jeder, Bildung außerhalb der Schulen durch Familie, Arbeitgeber, Kirche, der in seinem Beruf nicht mehr beschäftigt ist, hier invalid sein und Vereine und gemeinnützige Veranstaltungen. auf Rente Anspruch zu machen haben. Die Herabsetzung der Al­ Vor kurzem hat die Mehrheit der Gewerbeordnungsnovellen- tersgrenze würde eine so große Belastung bedeuten, daß ich nicht Kommission, darunter Mitglieder der Gesellschaft für soziale Re- glaube, daß zugunsten der Privatbeamten Reichsregierung und form, den sozialdemokratischen Antrag niedergeftimmt, den jungen Reichstag, namentlich im gegenwärtigen Moment der finanziellen Leuten bis zu 18 Jahren den gleichen Schuß zu gewähren, den Krisis zu ihrer Uebernahme bereit sein würden. Wenn eine be­sondere Versicherung für Privatbeamte geschaffen wird, wird das heute die jungen Leute bis 16 Jahre genießen. Den Hauptgegenstand der gestrigen( Schluß-) Sibung bildete Reich nicht mehr tun können, als die Uebernahme der Lasten wie bei allen Versicherten, vielleicht noch die Uebernahme der Verwal­tungskosten. Wenn Sie nun, meine Herren, die Situation über­sehen, müssen Sie bedenken, daß Sie gegenüber dem großen Ziel sich nicht versteifen dürfen auf Kleinigkeiten. Es kommt darauf an, so schnell wie möglich ein Ziel durch ein Gefes innerhalb des Rah­mens der politischen und finanziellen Möglichkeiten zu erreichen, 2. Die gegenwärtige Pensionsfürsorge für die Privatangestell- und wenn Sie dieses Ziel erreichen wollen, fann ich Ihnen nur ten ist unzureichend, da die Leistungen der Neichs- Invaliden- empfehlen, den Vorschlägen, denen die Reichsregierung wohl­wollend gegenübersteht, zuzustimmen.( Lebhafter Beifall.) Be­versicherungen zu gering und den Bedürfnissen der Privat- benten Sie, daß es auch von der Zustimmung der Reichsregierung angestellten nicht angepazt sind und die Pensionsfürsorge auf frei und des Bundesrats abhängt, ob mit dem Reichstag ein Kompromis willigem Wege nur einem kleinen Bruchteil der Angestellten zugute zustande kommen soll, und wenn auch viele sozialpolitisch wohl­3. Gine zureichende allgemeine Bensionsfürsorge für die Privat- wollende Stimmen im Reichstag vorhanden sind, so handelt es sich angestellten ist nur bei staatlichem Eingreifen und Schaffung einer doch dann darum, daß der Bundesrat diesen Beschlüssen seine Zu­stimmung erteilt. Was Sie erreichen wollen, ist abgesehen von staatlichen Zwangsversicherung für dieselben zu erreichen. können Ihre Leute bieten und was ist das Reich bereit zu tragen? allen Einzelheiten in der letzten Wurzel eine Finanzfrage: Was Weitere finanzielle Laften werden Sie vom Reich nicht erreichen fönnen als die, welche im Rahmen der bestehenden Invalidenver­sicherung liegen. Nach dieser unzweifelhaften Sachlage müssen Sie sich in Ihren Wünschen beschränken. Meine Herren, ich kann nur das eine noch sagen: das große Alters- und Invalidenversicherungs­geset sicht heute ganz anders aus als damals, als Fürst Bismard es geschaffen hatte. Es sind im Laufe der Jahrzehnte fundamen­tale Aenderungen vorgenommen worden. Die Privatbeamtenver­

Die Pensionsversicherung der Privatangestellten.

zum guten Teile das Gedeihen der deutschen Volkswirtschaft ab der Invalidität, des Alters und des Todes. hängt, leidet notgedrungen bei mangelnder Fürsorge für die Fälle

tommt.

4. Der Ausbau der bestehenden Reichs- Invalidenversicherung erscheint nicht als ein gangbarer Weg zu einer ausreichenden Pensionsfürsorge für die Privatangestellten; vielmehr ist die Schaffung einer besonderen staatlichen Bensionsanstalt für die Pri­batangestellten anzustreben.

5. Die Belastung durch die Beiträge für eine einigermaßen ausreichende Pensionsfürsorge bedeutet keine Ueberbürdung von 6. Die Einführung einer besonderen Ehefrauen- Versicherung Arbeitgebern und Angestellten. fann als ein gangbarer Weg zur Versorgung der Witwen der Pri­batangestellten nicht angesehen werden und erscheint außerdem sicherung ist ein ganz neuer Schritt, den die verbündeten Regie­rungen nur zögernd betreten haben. Das Gesetz wird manche aus mehrfachen Gründen unzweckmäßig. 7. Die Denkschrift des Staatssekretärs vom 11. Juli 1908 Enttäuschungen bringen, aber auch manche neuen betreffend die Bensionsversicherung der Privatangestellten ist hin- Gesichtspunkte. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, daß fichtlich des Kreises der versicherten Personen, der Organisation fo wie das große Alters- und Invalidenversicherungsgesetz sich der Versicherung, der Beiträge und Leistungen als eine geeignete meſentlich zugunsten der Arbeiter geändert hat, auch das neue Grundlage für eine einigermaßen ausreichende Pensionsversiche Gesez sich günstiger für die Lage der Privatbeamten gestalten wird. rung der Privatangestellten anzusehen. Doch erscheinen folgende Meine Herren, ich bitte Sie, alle kleinlichen Gesichtspunkte beiseite zu lassen und in den Grenzen der Möglichkeit den Vorschlägen zu­Abänderungen dringend erwünscht: zustimmen.( Wiederholter langanhaltender Beifall.) Es

a) der Kreis der versicherten Personen soll auch das Haus­dienerpersonal, das künstlerisch vorgebildete Musiferpersonal und das Krankenpflege- Personal der verschiedenen Vereine und Korpo­

artionen umfassen;

b) der Begriff der Berufsinvalidität ist mehr im Sinne der Definition des österreichischen Pensionsversicherungsgesetzes zu faffen;

Die weitere Diskussion bot nichts Bemerkenswertes. scheinen die Privatbeamten im Gegensatz zu dem Referenten immer mehr zu der zutreffenden Ansicht zu gelangen, daß eine Sonder­berficherung der Privatbeamten an Stelle eines Ausbaues der be stehenden Versicherung für fie und für die gesamte Arbeiterklasse ein durchaus verfehlter Schritt sein würde.

12. Generalversammlung des Verbandes der Maler.

Köln , den 5. März 1909. Der ganze Donnerstag und der Vormittag des Freitags wurde in geschlossener Sizung mit den Beratungen über den Bunkt Tarifverträge

Die zwölfte Generalversammlung des Verbandes der Maler, Lackierer, Anstreicher, Tüncher und Weißbinder Deutschlands era achtet wie bisher den Abschluß von Tarifverträgen als ein aus den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen sich notwendig er­gebendes Mittel zum Zweck der Verbesserung und Sicherstellung des Lohn- und Arbeitsverhältnisses, sowie eine Anerkennung, Stärkung und Befestigung des Verbandes.

Dieser Grundsak wurde in erster Lesung voll aufrechterhalten c) die Leistungen der weiblichen Versicherten sind mit Rücksicht mit der einen Ausnahme, daß die Vorschriften dieses darauf, daß sie keinen Vorteil von der Witwenversicherung haben, Grundfazes keine Anwendung finden sollten, wenn zur Zeit des außer durch die in der Denkschrift vorgesehenen Mehrleistungen Unfalls der Verletzte oder die beschädigte Sache durch das Fahr für sie noch dadurch zu erhöhen, daß die Anfangsrente nach fünf­zeug befördert wurde oder der Verlebte beim Betriebe des Fahr- jähriger Wartezeit 15 Proz. des durchschnittlich versicherten Dienst­einkommens ausmacht, und den bisher von ihnen unterstühten Ana zeugs tätig war, außer wenn die Beförderung oder die Bedienung gehörigen eine Rente gewährt wird; des Fahrzeugs im Dienst oder im Auftrag einer der haft- d) Neben der Gewährung einer Rente für den Fall der dau­pflichtigen Personen geschah. Alle Versuche, diese Ausnahme zu ernden Invalidität find analog dem§ 13 des Reichs- Invalidenver- ausgefüllt. Das Referat hatte Tobler. das Korreferat beseitigen, die die durch ein Automobil beförderten sicherungsgefches die Gewährung einer Rente für den Fall vor- Sobotha Hamburg . Das Ergebnis bildet folgende Resolution, Personen bon dem Schadensersabrecht aus übergehender, 26 Wochen übersteigender Erwerbsunfähigkeit in die in namentlicher Abstimmung gegen wenige Stimmen an schließt. schlugen fehl. Die Kommission stellte sich auf den Aussicht zu nehmen. genommen widr: Standpunkt der Regierung, daß durch das Gesetz allein das e) Die Zulassung von Ersazinstituten soll nur unter den in auf der Straße befindliche Publikum geschützt der Denkschrift angeführten Bedingungen zulässig sein, jedoch mit werden solle und strich in zweiter Lesung sogar die Haftpflicht Ber - der Maßgabe, daß nach Erlaß des Gesetzes sich bildende Privat­senen aegenüber, die im Dienst oder im Auftrag die Beförderung Pensionskassen nicht mehr als Ersayinstitute zugelassen werden dürfen." vornehmen, also z. B. die Haftpflicht für Führer der Autos von Nachdem in der Diskussion mehrere Redner teils für die Son­Barenhäusern. dcrversicherung für die Privatbeamten, teils für den Ausbau der In erster Lesung war cs gelungen, zwei wei- Alters- und Invalidenversicherung gesprochen hatten, nahm unter tere erhebliche Ausnahmen, die die Regierung allgemeiner Spannung Staatsminister vorschlug, zu Fall zu bringen. Die eine Ausnahme bezieht sich Graf Posadowsky- Wehner auf den Umfang des Schadens; danach soll unter anderem das Wort. Er führte aus: Jch möchte Ihre Aufmerksamkeit nur die Entschädigung, auch wenn mehrere Personen zu entschädigen ganz kurz in Anspruch nehmen, und ich muß vorausbemerken, daß find, insgesamt einen Rentenbetrag von 9000 M. nicht über- ich hier lediglich als Privatmann rede, der aber viele Stimmungen schreiten. In der zweiten Lesung wurde diese Ausnahme von hinter den Kulissen kennt. Es haben sich infolge unserer indu­der Kommission leider bewilligt. Eine noch weitergehende striellen Entwickelung in den letzten beiden Jahren industrielle Ausnahme stellte der Vorschlag der Regierung dar, nach Stonzerne gebildet, die ein Bersonal beschäftigen, das die Bevölke dem das Gesetz keine Anwendung finden solle auf Fahrzeuge, die rung ganzer Mittelstädte erreicht. Der Betrieb ist so kompliziert geworden, daß es Beamte gibt, deren Verantwortlichkeit weit auf ebener Bahn eine begrenzte Geschwindig größer ist als die manches Staatsbeamten. Ich glaube, daß aus leit nicht überschreiten können. Auch dieser Ausnahme gegenüber diesen Verhältnissen heraus der Wunsch rege geworden ist, die Pri- l

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Diese grundsäßiche Stellung der Generalversammlung gu den Tarifverträgen bedarf einer Aenderung auch dann nicht, wenn sich die örtlichen Tarifverträge zu einem einheitlichen Tarif­bertrage über größere Landesteile und Bezirke oder später auf das ganze Reich ausdehnen.

Tarifverträge können nur dann von dauerndem Bestande sein, wenn die Vertragskontrahenten, Arbeitgeber und Arbeit. nehmer, den vereinbarten Tarifvertrag unter allen Umständen einhalten. Diese Voraussetzung ist bei unserem Verbande ge­geben, während ein Teil der Arbeitgeber es in den letzten Jahren noch sehr daran hat fehlen lassen.

Die Generalversammlung billigt die Haltung des Vorstandes auf dem Gebiete des Tarifwesens, sowie die vorgenommene Ab