Nr. 58. 26. Jahrgang.
1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
223. Sigung vom Dienstag, den 9. März, nachmittags 2 Uhr.
Am Bundesratstische: v. Bethmann- HoII weg. Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Entwurfs eines Weingeseges.
Die ersten beiden Paragraphen werden debattelos angenommen. § 3 bestimmt, daß dem aus inländischen Trauben gewonnenen Traubenmost oder Wein Zucker, auch in reinem Wasser gelöst, zu gesezt werden darf, um einem natürlichen Mangel an Zucker bezw. Alkohol oder einem Uebermaß an Säure insoweit abzuhelfen, als es der Beschaffenheit des aus Trauben gleicher Art und Herkunft in guten Jahrgängen ohne Zusatz gewonnenen Erzeugnisses entspricht. Abg. Paasche( natl.) beantragt hierzu, den letzten Absatz von ,, als es" an sowie das Wort„ insoweit" zu streichen. Weiter heißt es in§ 3, daß der Zusatz von Zuckerwasser ein Fünftel der gesamten Flüssigkeit nicht übersteigen darf.
Mittwoch, 10. März 1909.
bers
werden, bei Zuckerungen unterhalb dieser Grenze bleibt es dem Staatssekretär des Auswärtigen v. Schön warnt ebenfalls ein sachverständigen Ermessen der Produzenten überlassen. Wenn die dringlich vor Annahme des§ 6b. Traube ausgereift ist und einen guten Wein gibt, so würde der Abg. Dr. Blankenhorn( natl.) bedauert lebhaft die ablehnende Produzent riskiereu, durch Zuckern eine solche Verschlechterung der Regierungserklärung, da gerade der§ 6b für den deutschen Weinbau Qualität herbeizuführen, daß die Vermehrung der Quantität diesen von allergrößter Wichtigkeit fei, scheint aber trotzdem das Gesetz Schaden nicht ausgleicht.( Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) nicht an der Ablehnung dieser Bestimmung seitens der Regierungen Der Antrag Hormann will die Zeit für die Zuderung vom scheitern lassen zu wollen.( Manche Einzelheiten bleiben unverHieraus ständlich, da Redner vom Blaze aus spricht.) 31. Dezember bis zum 31. Januar hinausschieben. machen meine Freunde natürlich keine prinzipielle Angelegenheit. Abg. Stauffer( wirtsch. Bg.) wendet sich gegen den Antrag Für den späteren Termin führen die Herren von der Mosel an, Hormann, die Frist für die Buderung bis zum 31. Januar auszus daß sonst gerade die Produzenten der Moselweine gezwungen dehnen. Weiter spricht der Redner für Aufrechterhaltung des§ 6 b. Abg. Naumann( frs. Vg.): Der Gesezentwurf ist entstanden aus würden, zu zuckern, bevor sich die Notwendigkeit dazu herausstellt, nur um die Frist nicht zu versäumen. Wir sind bereit, dieses Argu- dem Wunsch, die Qualität des Weines zu schützen. Wie man menschment auf uns wirken zu lassen, aber keineswegs, um eine Aus- lichen Schwächen Rechnung trägt, trägt man auch der Schwäche des Rechnung und gestattet die Zuckerung bei saurem Aber nahmebestimmung für die Mosel zu machen, sondern wir wollen Weines der Grundgedanke des Gesetzes würde eine einheitliche Bestimmung für das ganze Reich.( Zustimmung bei Wein. bei der Erschwinden, wenn man den Sozialdemokraten.) die Zweckbestimmung Der Deklarationszwang im§ 6b scheint ja noch einmal Erlaubnis der Zuckerung im§ 3 streichen würde, wie es der örterungen hervorzurufen, wenn es wirklich richtig ist, daß die erste Antrag Paasche will. Ich bitte daher, diesen Antrag abzulehnen. Regierung gesagt hat, sie wolle das Gesez daran scheitern laffen. Weiter beantragt Herr Paasche, die Zuckerung bis zu einem Viertel Hier beantragt Abg. Paasche zu setzen ein Viertel" statt Sm allgemeinen stehen wir auf dem Standpunkt einer möglichst weit statt bis zu einem Fünftel zu gestatten. Je weiter man hierbei geht, getriebenen Deklaration. Hier handelt es sich zunächst darum, ob desto mehr entfernt man sich vom Wein. Deshalb habe ich mich ,, ein Fünftel". Die nächsten Absätze des§ 3 bestimmen:„ Die Zuckerung darf deutscher Weißwein, der mit ausländischem Weißwein verschnitten gewundert, daß mein Parteigenoffe Hormann nicht nur selbst dieser nur in der Zeit vom Beginn der Weinleje bis zum 31. Dezember ist, auch als solcher Verschnittwein deklariert werden soll. Irgend- Bestimmung zustimmte, sondern auch hoffte, daß feine ParteiIch kann diesem Antrag Baasche des Jahres vorgenommen werden; fie darf in der Zeit vom 1. Of eine Benachteiligung des Auslandes kann darin nicht gefunden genossen ihm zustimmen werden. tober bis 1. Dezember bei ungezuckerten Weinen früherer Jahrgänge werden, und in bezug auf die Ehrlichkeit und Wahrheit ist es ein nicht zustimmen, und ebensowenig dem Antrag Hormann, der nachgeholt werden. Die Zuckerung darf nur innerhalb der am wein und Rotwein nicht schlechtweg als Rotwein, sondern nur unter Fortschritt. Weiter verlangt der§ 6b, daß ein Gemisch von Weiß- die Frist zur Zuckerung bis zum 31. Januar hinausschieben will. Weinbau beteiligten Gebiete des Deutschen Reiches vorgenommen einer die Mischung fennzeichnenden Bezeichnung in den Verkehr gebracht Hierzu beantragen die Abgg. Hormann( frf. Vp.) und werden darf. Wenn man Most von Trauben hat, der als Weißwein gar Müller- Iserlohn ( frf. Bp.) statt 31. Dezember" zu setzen nicht verwendbar ist und wenn man diesen nun durch Rotwein zudeckt, denn Rotwein färbt sehr stark- und dies Produkt dann dem Publikum 31. Januar des folgenden Jahres"," wie es auch ursprünglich in als Rotwein" vorgefest, so ist das ein Betrug, eine Fälschung, Abg. Dr. Dahlem( 3.) wendet sich gegen den Antrag Hormann. eine Voripiegelung falicher Tatsachen; denn es ist kein Rotwein, Abg. Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim( nail.): Persönlich halte fondern rotgefärbter Weißwein.( Lebhafte Zustimmung bei den ich die von der Kommission gewählte Fassung des Gefeßes für die Sozialdemokraten.) Rotwein wird auch als Krankenwein benutzt, beste.( Hört! hört! im Zentrum.) An dem§ 6b halte ich unter und ein solches Produkt würde geradezu gesundheitsschädlich sein. allen Umständen fest; sollte er, weil die Regierung sonst das Gesetz Deshalb verlangen wir diese Deklarierung, und der Widerstand scheitern lassen will, wieder fallen gelassen werden, so würde ich der Regierung ist in keiner Weise gerechtfertigt.( Lebhafte Bu stimmung,) gegen das ganze Gesetz stimmen.
werden."
der Regierungsvorlage lautete.
Abg. Dr. Röficke( t.): Den gestellten Abänderungsanträgen fönnen sich meine politischen Freunde nicht anschließen; fie stellen feine Verbesserung dar, sondern eine Verschlechterung; speziell würde die Annahme des Antrages Paasche unsere Weine im Auslande Den Antrag§ 6b wollen auch meine geradezu diskreditieren. Freunde aufrechterhalten wissen, das ist im Interesse der Reellität des Weinhandels notwendig.( Bravo ! rechts.)
dann
Abg. David( Soz.):
Ihren Widerstand gegen die Kontrolle durch das ganze Reich hat die Regierung damit begründet, daß die Beamten nicht genügend beschäftigt sein würden. Ich verweise darauf, daß seit Jahren ein Gesetz aussteht, welches die
Nahrungsmittelkontrolle überhaupt
-
Würden
Abg. Gräfe( Antis.) tritt gegen alle Abänderungsanträge für die Vorschläge der Kommission ein und bezeichnet es als unerhört, daß die Regierung das Gesez scheitern lassen will, wenn man verlangt, daß ein fremder Wein nicht als deutscher bezeichnet werde.
Geh. Regierungsrat Frhr. v. Stein: Der§ 6b ist überflüssig, da die notwendigen Bestimmungen, welche die Reellität des Handels garantieren sollen, schon in§ 6a enthalten sind.
Hierauf vertagt sich das Haus. Präsident Graf Stolberg schlägt bor , morgen fizungsfrei zu Lassen, da die Budgetkommission den Tag für ihre Arbeiten zu haben wünsche. Abg. Dahlem ( 3.) widerspricht diesem Vorschlage.
Abg. Ledebour( Soz.): Auch ich bitte, morgen die Sigung nicht ausfallen zu lassen. In der Budgetfommission wird überflüssig viel geredet.( Große Heiterkeit.) Wir haben wiederholt darauf hin gewiefen, daß alle möglichen Dinge dort vorgebracht werden, die ins Plenum gehören.( Lebhaftes Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Budgetkommission fann auf andere Weise dafür forgen, daß fie fertig wird als dadurch, daß sie alle Abgeordneten, auch die, die keiner Kommission angehören, einen Tag zu feiern zwingt.
Abgeordnetenbaus.
regeln will.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) wir eine solche Nahrungsmittelkontrolle durch das ganze Neich betommen, so würden alle Schwierigkeiten gegen die Aufsichtsbeamten Die Abgg. Erzberger( 8.), Baffermann( natl.), Frhr. v. HertWir haben uns in der Kommission darauf geeinigt, daß bei der im Weinbau schwinden. Möge daber das an sich sehr wichtige Wein- ling( 3.) fchließen sich dem Vorschlag des Präsidenten an. Es wird mit großer Mehrheit beschlossen, daß morgen Buderung mur 20 Proz. der gesamten Flüssigkeit Zusatz sein darf, gesetz ein Anfporn sein, daß uns möglichst bald das noch viel und an dieser Bestimmung halten wir entgegen den Antrag Paasche wichtigere Geses vorgelegt wird, welches die Nahrungsmittelfontrolle figungsfrei fein soll. Nächste Sizung: Donnerstag, 2 Uhr: Fortsetzung der Befeft. Das Gesetz soll in erster Linie den Konsumenten nüßen; überhaupt regelt.( Lebhaftes Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Hormann( frs. Vp.): Das Gesetz, wie es aus der Kommission ratung des Beingesezes, Gesetz zur Beseitigung der Doppelaber auch den Produzenten und den Händlern. Der Vermittler zwifchen Produzent und Konsument erfüllt hervorgegangen ist, ist so, daß Weinhandel und Weinbau damit aus- besteuerung. fommen fönnen aber eben auch nur auskommen fönnen. Schluß 6½ 11hr. eben eine volkswirtschaftliche Funktion, und deshalb müffen auch seine Interessen im Auge behalten werden. Geschieht Auf den vielen bedenklichen Kautschuk im Geseze hat schon Kollege das, so bedeutet das Gesetz einen Schut Dr. David hingewiesen. Solange feine Bestimmungen über die des foliden Weinhandels gegen die unsolide Konkurrenz. Und dann werden Kontrollausübung getroffen sind, werden die Kontrollvorschriften nur manche Bedenken der reellen Weinhändler dagegen schwinden. Dies ein Anreiz zur Uebertretung sein.( Beifall bei den Freifinnigen.) Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg bittet um Annahme des Anvorausgefchickt, muß ich aber doch Bedenken gegen die von der Kommission gewählte Fassung des§ 3 äußern. Der Baffus trages Hormann, als Endtermin der Zuckerung statt des 31. Defiber die Zweckbestimmung des Zuckerns in diesem Bara- zember den 31. Januar zu normieren und so den Winzern größere graphen wird zu den mannigfachsten Prozessen Veranlassung Bewegungsfreiheit zu geben. geben. Selbst wenn jemand nur 10 Proz. oder 5 Proz. Auf das eindringlichste möchte ich vor Annahme des§ 6b warnen. zufegt, so kann ihm auf Grund dieser Bestimmung ein Prozeß an-( hört! hört!) Das völlige Verbot des Verschneidens ausländischer gehängt werden, der seine ganze Existenz vernichtet. Bei einem Weine würde eine differenzierte Behandlung der ausländischen Weine folchen Prozeß auf Grund der Zweckbestimmung würde die Beweis- gegenüber den inländischen bedeuten, die mit Geist und Buchstaben der führung durch Sachverständige geschehen. Beide Parteien würden Handelsverträge nicht vereinbar ist.( Sehr richtig! und Hört! hört! links.) Sachverständige anführen, welche die verschiedensten Urteile abgeben. Dem Beschluß der Kommission auf Anstellung von Sachverständigen Nehmen Sie daher den ersten Antrag Baasche an, welcher diese für das ganze Reich schließen sich die verbündeten Regierungen an 3wedbestimmung streichen will. Dann ist wenigstens Rechtssicher und werden dafür sorgen, daß beim Jukrafttreten dieses Gesetzes heit geschaffen und flar gesagt: bis zu dieser Grenze darf gezudert diese Sachverständigen bereits vorhanden sind.
Kleines feuilleton.
49, Sibung, Dienstag, den 9. März. mittags 12 Uhr.
Am Ministertisch: Frhr. v. Rheinbaben. Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung der Novelle zum Gesez, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeld= zuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. Die Kommission( Berichterstatter Abg. Schröder- Staffel( ntl.) hat die Unterscheidung zwischen verheirateten und unvers heirateten Beamten fallen gelassen, ferner beschlossen, daß die Orte, die nach den bisherigen Kommissionsbeschlüssen deklassiert blieben, in die Ortsklasse einzureihen find, die ihrer bisherigen Stellung in der Gerbisklasseneinteilung entspricht, und endlich festgelegt, daß die nächste Revision des Ortstlaffenverzeichnisses ers
Jeder Adelige wurde blau,
Brülte rasend wie die Heimatfau.
Nämlich fagte Wagner opfertvillig Ist die wahre Liebe. Man soll billig Nicht bloß jene Leute zahlen laffen, Welche, wie man sagt, die Heimat hassen. Nein, man soll in adeligen Kreisen Der Gefühle Wahrheit auch beweisen.
Halt Dein Maul, Des Adels Liebe rostet, Wenn's nichts trägt, im Gegenteil was foftet. Alter Wagner, ich bin kein Profeffer, Aber dieses weiß ich wirklich besser.
oder nicht. In Krankheitsfällen entfällt sofort das Spielhonorar, meist die Hälfte der Gage betragend; nach kurzer Zeit, oft nach einer Woche, ist der Direktor berechtigt, den Bertrag für gelöst zu erklären. Wird aber ein Mitglied gar kontraktbrüchig, so ist eine einzige Strafe gar nicht mehr ausreichend, das Die Schauspieler und der Bühnenverein. In der soeben er- Bergehen zu fühnen. Erstens verfällt die vereinbarte Konventionalschienenen Kunstnummer der„ Dokumente des Fortschritts"( Verlag strafe, meist in Höhe einer Jahresgage. Hat das Mitglied diese aber Georg Reimer , Berlin ) gibt der Schauspieler F. Rolan eine eindring- bezahlt, so ist es nicht etwa frei, sondern muß weiter seinen Verliche Schilderung der Zustände im Theaterwesen. Er läßt uns einen pflichtungen gegen die Direktion nachkommen und tut es das tiefen Blick in die Kulissen tun, läßt uns erkennen, welche Summe nicht, so treten die Bestimmungen in Kraft, nach denen es von Elend hinter dem so oft zum Lachen und Lächeln gezwungenen an feiner dem Bühnenverein angehörenden Bühne mehr aufKünstler lauert, welch' Sklave feines Direktors der Schauspieler treten darf für die Dauer von drei bis fünf Jahren. Tritt der Kontraftbis dato tvar. Er schreibt u. a.:" Die meisten Paragraphen brüchige an einer Nichtvereinsbühne auf, so gelten diese Bestimdes Kontraktes lauten überhaupt: Das Mitglied ist„ ber- mungen gar bis zu fünf Jahren nach Ablauf des gebrochenen Vers pflichtet" die Direktion ist berechtigt" das Mit- trages. Man sieht, daß das Geschichtchen von den Verpflichtungen glied berzichtet" die Direktion behält sich das des toten Schauspielers auf ganz realem Boden gewachsen ist. Recht vor". Nur in ganz wenigen Fällen darf" das Mitglied. So stand es zu lesen in dem neuen Vertrage, den der BühnenDen Saz: der Direktor ist„ berpflichtet" habe ich, trotzdem ich verein einstimmig angenommen hatte und den die deutschen SchauNeue Dramen. Klara Viebigs neues Drama, Das viele Kontrakte vieler Direttoren gelesen habe, noch nirgends ge- fpieler in der Delegiertenversammlung vom Dezember 1908 ebenfo funden. Nur in einem Punkte steht dem Mitgliede ein unbestreit einstimmig abgelehnt haben. Zum ersten Male waren die Dele- legte Glück" wird demnächst im Frankfurter Stadttheater aufgeführt; bares Recht zu, nämlich dann, wenn es dem Herrn Direktor pränu- gierten einig, daß es unwürdig sei, einen solchen Vertrag zu fant- Heijermans, Seltsame Jagd" wird in München die erste deutsche merando einen Monat Arbeit geleistet hat, und der Direktor post- tionieren. Aufführung erleben. numerando die Bezahlung verweigert. Dann darf" der Schauspieler weitere Bränumerandoarbeit verweigern.
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( Beter Schlehmil im, Simplicissimus".)
Notizen.
3wei Violintonzerte Saydns neu auf gefunden! Jm vorigen Jahre wurde die musikliebende Welt durch die Mitteilung überrascht, daß ein noch nicht veröffentlichtes Violinkonzert von Mozart wieder aufgefunden sei. Jezt teilt der Verlag von Breitkopf u. Härtel in Leipzig mit, daß er in seinen 140 Jahren dort unbekannterweise gelagert hätten. Joh. Gottl. J. Manuskripten zwei Violinkonzerte aufgefunden habe, die feit Breitkopf, der Sohn des Begründers der Firma, hatte Ende der
Es soll in Zukunft von zwei Gleichberechtigten ein Vertrag geschlossen werden. Der eine zahlt und der andere leistet, und der Wenn auch bisher die deutschen Schauspieler aus Mangel an Vertrag foll beiden Teilen gleicher Weise Rechte und Pflichten auf Einheit und zielbewußter Führung sich die unglaublichen, dem erlegen. sozialen Empfinden hohniprechenden Vertragsbestimmungen gefallen Daß der Bühnenverein den Versuch macht, die sehr lebensließen, jo darf man doch nicht glauben, daß sie deshalb damit zufrieden fräftige Bühnengenossenschaft totzufchweigen, ist sein Brivatvergnügen. gewesen wären. Kraft des vorhandenen Kapitals diktierten die Direktoren Sie lebt und wirkt weiter. Daß der Bühnenberein aber den unwürdigen niemand es wagen darf, an ihrer Ehrenhaftigkeit zu zweifeln, während sie stören, daß er durch Schädigung der Invaliden, der Greise und fünfziger Jahre des 18. Jahrhunderts eine Zentralstelle für Bezug von dem Schauspieler das Gegenteil anzunehmen geneigt find. Wird Witwen die Schauspieler niederzivingen will, hat ihn um den handschriftlichen Aufführungsmaterials eingerichtet, und in dem Reste 3. B. ein Schauspieler frank und meldet dies seiner Direktion, so letzten Rest der Sympathie gebracht, und der Schauspieler darf behält sich diese das Recht vor, die Strankheit so lange für Schwindel stolz sagen, daß die gesamte Deffentlichkeit auf seiner Seite steht.
zu halten, bis ihr angestellter Vertrauensarzt das Gegenteil befundet. Zeugnisse von Hausärzten haben der Direktion gegenüber feine wültigkeit. Erklärt der Theaterarzt, er könne die Krankheit nicht fonstatieren, so muß das Mitglied spielen. Die Wut über solche beschämende Bestimmungen tommt am besten zum Ausdruck durch die in Theaterkreisen fursierenden Garderobenwige. Zum Beispiel: Wenn ein Schauspieler während der Vorstellung auf offener Szene stirbt, so macht er sich dadurch eines groben Vertragsbruches schuldig, und seine Erben sind verpflichtet, der Direktion den erwachsenen Schaden in Höhe der Einnahme eines ausverkauften Hauses zu ersetzen. Außerdem verfällt der Direktion die vereinbarte Konventionalstrafe. Dagegen verbleibt die Leiche im Besitz der Direktion, so lange es angängig ist, und hat nach wie vor ihre ganze Kraft zur Verfügung Die zu stellen für stumme Rollen, Komparserie und Statisterie. Desinfektionskosten sind von den Erben zu tragen. Das Geschichtchen ist noch nicht einmal zu Ende, die innere Empörung, die nur den Big, von Mund zu Mund erzählt, als Ventil hat, zeitigt derbere Aeußerungen, die sich nicht wiedergeben lassen.
Weiter! Die Direktion behält sich einseitiges Kündigungsrecht vor: nach 14 Tagen im Probemonat, zum Ablauf der ersten Spielzeit bei zweijährigen Kontrakten, zum Ablauf der ersten und dritten Spielzeit bei fünfjährigen Verträgen, während der Schauspieler unbedingt gebunden ist, ob ihm das Engagement gefällt
Humor und Satire. Schweine.
Adolf Wagner stieg auf den Katheder.
Gott zum Gruß. Ihr Herrn!" sprach er. Jeder, Den ich hier erblick in diesem Kreise Hohen Adels , liebt nach Väter Weise Ünfre deutsche Heimat. Ihr zu dienen, War von je die höchste Ehre Ihnen!"
Bravo! Bravo! schrie's von jeder Bank, Schrie's von recht und links und mittenmant, Bravo , Wagner! Ei, wie Donnerhall Braust zum Redner dieser Freudenschall. Ergo", fuhr Profeffor Wagner weiter ( Und der Jubel stimmt' ihn sichtlich heiter), Ergo, weil wir so die Heimat lieben, Glühend lieben und mit heißen Trieben, Wollen wir nicht bloß mit Worten prahlen, Nein, wir wollen alle fräftig zahlen!" Bfui und Pfui! so brüllt's von jeder Bank, Brüllt's von rechts und links und mittenmant
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dieses Lagers fanden sich die Stimmen zu beiden Konzerten, die Jahren 1766 bis 1769. Die langsamen Säge der Konzerte sollen beide bisher als verschollen galten. Die Konzerte stammen er den
zu den besten Adagios gehören, die Haydn geschrieben hat. Eine deutsche Gesellschaft für Soziologie " ( Gesellschaftswissenschaft) wurde am Sonntag in Berlin gegründet. Dem Vorstand gehören u. a. die Professoren Herkner, Simmel, Tönnies an. Im Ausschuß befinden sich auch die Genossen Eduard Bernstein und David.
Leo Tolstoi soll nach einer an deutsche Zeitungen gelangten Mitteilung an einem Wert arbeiten, deren Stoff der letzten russischen Revolution entnommen ist. Die Aufstände in Moskau , Sebastopol, Stronstadt und Sweaborg, die Rebellionen in Tichita und Taschtend, der Januartag in Petersburg und die großen Streits sollen darin zur Darstellung gelangen.
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Altgermanisches Nähzeug wurde fast völlig er halten in einem germanischen Grabe aus der Zeit vor Chrifti von Frl. Mestorf, der Direktorin des Museums Schleswiger Artertümer in Kiel , gefunden. Es war, wie die Frankf. 8tg." berichtet, einer Frau mitgegeben und, ruhte in einem Steinfasten. Es fanden sich da eine Schere, die nach unseren heutigen Begriffen recht grob und plump gearbeitet ist, ferner ein aus Horn gefertigtes Messerchen mit einer Schneide aus Eisen, ein Pfriem und mehrere Dornen, die die Nadel ersetzten. Auch ein Genidelstein" lag bei, ein Stein, der zum Glätten der Nähte bestimmt war. Die Flächen des aufgefundenen Steines find noch spiegelglatt.