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Nr. 60. 26. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Mehr Schutz unferen Kindern!

Kinderarbeit! Das war und ist noch heute der Ruf des profit­hungrigen Sapitals. Die Gewerbeordnung und das Kinderschutz­gefeh haben zwar eine Einschränkung, aber leider kein Verbot der Sindererwerbsarbeit gebracht. Zudem find die erwerbstätigen Kinder in der Landwirtschaft und bei häuslichen Diensten immer noch der schrankenlosen Ausbeutung preisgegeben.

Aber auch für jene Kinder, die in gewerblichen Betrieben und als Botenganger tätig sind, steht der gesetzliche Schuß zum guten Teil nur auf dem Papier. Erklärlich genug! Die Gewerbe­inspektion so wenig als die Gewerbepolizei, denen die Ueberwachung des Gesezes obliegt, ist deswegen um einen einzigen Beamten ver­mehrt worden.

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Im Interesse der Proletarierkinder und im Interesse der gesamten Arbeiterschaft liegt es jedoch, daß die Kindererwerbsarbeit beseitigt wird, und daß, solange ein solches Verbot noch nicht besteht, dem geltenden Recht Beachtung verschafft wird.

Im Interesse der Proletarierkinder ist dies dringend notwendig, weil die Erwerbsarbeit, die dem Umfang und der Schwere nach die Kräfte der Kleinen gar oft übersteigt, deren Gefundheit schädigt, mindestens die Körperentwickelung hemmt.

Freitag, 12. März 1909.

In Gast und Schankwirtschaften darf kein Kind unter 12 Jahren beschäftigt werden und Mädchen nicht zum Bedienen der Gäste. (§§ 16 und 17.) Die Beschäftigung eines fremden Kindes ist nur gestattet, wenn der Arbeitgeber eine von der Ortspolizeibehörde ausgestellte Arbeits farte für jedes Kind besitzt.(§ 11.)"

Wird ihr aber auf die Dauer damit geholfen? Niemals! In Fremde Kinder dürfen nicht beschäftigt werden in Gafts und den Kleinen ziehen sich die Erwachsenen selbst die Konkurrenten Schankwirtschaften. und Lohndrücker heran. Weil die kindliche Arbeitskraft billiger Eigene und fremde Kinder unter 12 Jahren dürfen als Boten­ist, findet sie Verwendung. Der große Umfang der kindlichen Er- gänger( beim Brot, Zeitungs-, Milchaustragen usw.) nicht be werbsarbeit wirkt somit schon lohndrückend; hinzu kommt noch, daß schäftigt werden, und über 12 Jahre alte Kinder dürfen Sonntags dort, wo die Ausnutzung findlicher Arbeitskräfte allgemein üblich in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags nur 2 Stunden ist, wie z. B. in der Heimindustrie, die Unternehmer diesen Umstand arbeiten, wobei die Zeit des Gottesdienstes frei bleiben muß.(§§ 9 bei der Kalkulation berücksichtigen, und deshalb die Lohnsätze der und 13.) Erwachsenen niedriger normieren. In der Folge zicht der Unter­nehmer allein den Vorteil aus der Ausbeutung kindlicher Arbeits­kraft. Würde dagegen ganz allgemein die Kinderarbeit ausscheiden borläufig soweit, wie das geltende Recht dies vorsicht und würden daneben die Erwachsenen sich stramm organisieren, so fönnten sie in Bälde ohne Kinderarbeit einen höheren Verdienst erzielen, als heute mit derselben. Sie brauchten dann nicht Am treiber und Aeusbeuter ihrer eigenen Kinder zu werden; sie hätten dieser vielmehr die Jugend erhalten und die bessere Entwickelungs­lichtet i sospets, thres Geistes jolie ilres Charafters. Im Interesse des gesamten Proletariats ist es deshalb dringend notwendig, immer von neuem die Erkenntnis von der Schädlichkeit und Verwerflichkeit der Kinderarbeit weiteren Kreisen zu vermitteln, damit immer breitere Schichten der Bevölkerung erneut ein voll­ständiges Verbot der Kinderarbeit heischen. Aber auch, damit die Zahl der Genossen und Genossinnen wächst, die nach besten Kräften mitwirken an der strikten Durchführung der bestehenden Schußbor­schriften an einigen Orten, so in Berlin , Leipzig , Dresden , Meißen , Hamburg , Altona und Ottensen , sind zu dem letzteren Zwede Kinderschutzkommissionen

Aus der Frauenbewegung. Das Franenwahlrecht vor dem Staatsparlament

von New York .

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Jm Staatsparlament von New York ist eine Reihe von An trägen eingelaufen, die das Wahlrecht für die Frauen fordern. Diese Die Schädigung der Störperentwickelung und der Gesundheit Anträge gelangten zur Vorberatung an eine vereinigte Stommiffion der Kleinen zeigt sich, je nach ihrer Veranlagung und der Art der der beiden Häuser des Parlaments, die kürzlich eine Sigung hielt, Erwerbsarbeit und der Verschiedenartigkeit der sonstigen Lebens­zu der die Freunde und Gegner des Frauenwahlrechts eingeladen haltung, natürlich in verschiedener Weise. Bei der Heimarbeit waren, um ihre Gründe vorzutragen. Die Gegner, sämtlich Frauen, finden wir z. B., daß infolge des Mangels an Bewegung und an famen zuerst zum Wort. Unter diefen Frauen trat die Präsidentin frischer Luft der Appetit der Kleinen leidet, sie Magenbeschwerden gegründet worden. Diese Kommissionen haben zum Teil schon eine der Anti- Frauenstimmrechts- Vereinigung von Buffalo mit der Be bekommen, abmagern, die Wangen bleich werden, Rhachitis und bekommen, abmagern, die Wangen bleich werden, Rhachitis und Strofulose sich einstellen, und in deren Gefolge weitere Gesundheitsrecht segensreiche Tätigkeit entfaltet. Sie sind gebildet aus Frauen, hauptung auf, die arbeitenden Frauen würden feinen Nuzen vom die innerhalb der Arbeiterbewegung bereits geschult sind und die Wahlrecht haben, denn schädigungen. Manche Arbeiten, bei denen die Augen fortgesetzt arbeitslos, trogdem fie das in New York feien 500 000 Männer das Wahlrecht hätten. Eine andere Frau start angestrengt werden, schädigen das Sehvermögen dauernd. nun alles tun, um dem geltenden Rechte Beachtung zu verschaffen. Sache der organisierten Arbeiterschaft ist es, diese Kommissionen meinte, der Gedanke der Teilnahme der Frauen an den Kinder, die als Botengänger tätig sind, holen sich oft genug Herz- in ihrer Tätigkeit wirksam zu unterstützen, wozu übrigens die Re- Wahlen fei nichtsnußig und von den Mormonen im wilden worden. Zwei Stunden lang wurden Nicht minder als die förperliche leidet die geistige Entwickelung solution 172 des Mannheimer Parteitages die Genossen und Ge- Westen ausgehedt nossinnen verpflichtet. die dümmsten Gründe aller Art von den Gegnerinnen vors der Kinder infolge der Erwerbsarbeit. Sie kommen müde, un­Eine erfolgreiche Bekämpfung der Kinderausbeutung bedingt gebracht. Dann erhielten die Freunde der politischen Gleichs ausgeruht in die Schule, können dem Unterricht nicht folgen, haben die Kenntnis des Kinderschutzgesetzes vom Jahre 1903. Die tlar berechtigung der Frauen das Wort. Von der sozialistischen Partei auch meistens teine Zeit für ihre Schularbeiten, bleiben zurück und übersichtlich gehaltene Broschüre der Genossin Käthe Dunder, waren verschiedene Frauen anwesend, die aber das Wort nicht mehr und verlieren schließlich das Interesse am Unterricht. Auf diese die in jeder Parteibuchhandlung für 40 Pf. zu haben ist, erleichtert erhielten, nachdem die übrigen Frauen ebenfalls zwei Stunden lang Weise wird ihnen die ohnehin spärlich fließende Bildungsquelle, die Information sehr. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes ihre Gründe vorgebracht hatten. Wirkungsvoll war die Rede einer die unsere Kinder in dem Volksschulunterricht besiken, noch ver- geben wir in folgendem, und hoffen damit, das Interesse unserer Gewerkschaftlerin, die mit erschütternden Worten das Elend der Stopft. Frauen und Mädchen in den Fabriken schilderte und das Stimmrecht Der Mangel an Wissen und intellektueller Entwidelung raubt Refer für das Gesetz und dessen Innehaltung zu fördern. der Frauen forderte, damit die Arbeiterinnen eine Waffe gegen ihre bem späteren Menschen sehr viel Lebensfreude und Lebensgenuß, hemmt ihn in seinem Forttommen sowie in seinem wirtschaftlichen Ausbeuter erhielten. Eine Frau machte geltend, daß die Gegnerinnen Aufstieg. Zu der törperlichen und geistigen Schädigung tommt des gleichen Wahlrechts fich nur aus einigen Hunderten reicher Frauen zusammensetzen, die ihre Zeit in den Klubs totschlagen und schließlich noch die fittliche. das Boltsleben nicht kennen. Zum Schluß wurde darauf hingewiesen, daß die Entscheidung in dieser Frage nicht bei dem Parlament, sondern bei den Wählern liege; dort müsie die Agitation entfaltet werden. Eine Voltsabstimmung wird über die Frage entscheiden. Versammlungen Veranstaltungen.

Wir denken, wenn wir von fittlicher Schädigung der Kinder reden, nicht nur daran, daß z. B. dem Kegeljungen Schnaps und Bier verabfolgt und er dadurch geradezu zum Trinter erzogen wird, oder daß die fleinen Blumenverkäuferinnen, die in die Gastwirt­schaften tommen, rohe Späße oder Boten hören, vielleicht gar ver­führt werden, daß die kleinen Zeitungsträger in Versuching kommen, von den eingesammelten Abonnementsgeldern etliche zu bernaschen, damit zum Diebe und in der Folge zum Lügner werden, usw., bielmehr verstehen wir unter fittlicher Schädigung den ganzen Kompler von schädlichen Einflüssen auf die Charakterentwidelung der Kinder, dem fie bei der Erwerbsarbeit ausgesetzt sind. Dazu gehört vor allem auch, daß die erwerbstätigen Sinder nimmer die Arbeit lieben lernen. Müffen fie tagaus tagein dieselbe Arbeit machen, die der Qualität nach ihnen nicht behagt, der Quantität nach ihre Kräfte übersteigt, zur Zeit, da ihre Alterskameraden fpielen, tollen, fich bergnügen, da tverden fie die Arbeit haffen und verachten lernen. Wir jedoch wünschen, daß unsere Kinder die Arbeit lieben und achten lernen, daß ihnen die Arbeit die Quelle der Freude und die Grundlage der Entwickelung ihrer Körper- und Geistesträfte wird, aber nicht zu deren Abstumpfung und Ertötung führt. Die Arbeit soll Erziehungsmittel fein. Darum fordern wir mit allem Nachdruck wieder und wieder:

Her mit dem Handfertigkeitsunterricht für die Bolksschule! Und:

Fort mit der Erwerbsarbeit für Kinder!

Gewiß, wir wissen: die Not ist es, die die Eltern veranlaßt, zu dulden oder zu veranlassen, daß die Kinder mitverdienen. Für den Moment wird der einzelnen Familie damit ein wenig geholfen, um so mehr, je mehr man mit jedem Pfennig rechnen muß.

Die Beschäftigung schulplichtiger und vorschulpflichtiger Kinder ist gänzlich verboten: in Fabriken, auf Bauten aller Art, in Be­trieben von Ziegeleien, Brüchen, Gruben, beim Steineklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäft ver­bundenen Fuhrwerksbetriebe, beim Mischen und Waalen von Farben, bei Arbeiten in Kellereien und ferner in einer ganzen Reihe von gesundheitsschädlichen Betrieben, die im Geseh näher bezeichnet find, so z. B. auch bei der Tabatfabrikation.( Siehe die schon er­wähnte Broschüre der Käthe Dunder:" Die Kinderarbeit und ihre Bekämpfung.")

Die Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes.

Für die Beschäftigung von schulpflichtigen Kindern in der Hausindussie( Heimarbeit), im Betrieb von Werkstätten, im Handels- und Verkehrsgewerbe, in Gast- und Schankwirtschaften fowie als Botengänger gelten folgende Vorschriften:

Eigene Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht beschäftigt

werden.

Eigene oder fremde Kinder unter 12 Jahren dürfen in der Wohnung oder Werkstätte einer Person für britte nicht beschäftigt werden.(§ 13.)

Fremde oder eigene Kinder dürfen nicht vor 8 Uhr früh und nicht nach 8 Uhr abends beschäftigt werden.(§§ 5 und 13.)

Vor dem Vormittagsunterricht dürfen Kinder überhaupt nicht beschäftigt werden.(§ 5.) Gleichfalls nicht nach 8 Uhr abends. Nachmittags darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach Be­endigung des Unterrichts beginnen.(§ 5.)

Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Stunden, in den Ferien nicht länger als 4 Stunden täglich dauern.(§ 5.) Den Kindern muß eine zweistündige Mittagspause gewährt werden.

An Sonn- und Festtagen dürfen eigene wie fremde Kinder nicht beschäftigt werden in Werkstätten, sowie im Handels- und Ver­tehrsgewerbe.

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Mariendorf . Freitag, den 12. März, 8 Uhr, bei Löwenhagen, Chausseestr. 27: Reseabend.

Witterungsübersicht vom 11. März 1909. morgens 8 Uhr.

Stationen

Barometer

stand mm

richtung

Bind

Windstärke

763

2Better

Swmembe. DSD 5 bebedt Hamburg 761 OND 2 bedeckt Berlin 761 ND Franfi.a M 755 NO Müngen 755 GD 757 SD

Bien

No dom do to emp. n. 6.

5° C. 4°.

Stationen

Barometer

stand mm

Qu

4 Haparanda 767 SS -2 Petersburg 774 SD

3 bededt-3 Scilly 2 heiter 1 berdeen 1 wolftg-3 Baris 3 woltig

richtung

Windstärke

754ND 768 NO 754 Still

Better

Bot=' Dog

-13

4 bedeckt 4 1 Dunst 5 bedeat 4 4 bedeckt 3 wolfig-1

Wetterprognose für Freitag, den 12. März 1909. Salt und veränderlich, vorwiegend trübe bei ziemlich scharfen östlichen Minden ; feine erheblichen Niederschläge. Berliner Betterbureau

März- Zeitung 1909

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