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begriffene Hotel Atlantic " in Hamburg , welches auch von der Beklagte Revision beim Reichsgericht eingelegt. Der Grste Zivils und zum Teil stark beschädigt wurden. Ein Bremser und ein Zuga

einer sehr hohen Sumine an Adolf E. Eberbach ohne Wissen des Aufsichtsrats verschleiert habe. In dieser Beziehung handelt es sich um eine buchmäßige Transattion in bezug auf das im Bau auch zu den großen Adolf C. Eberbachs und später Berliner Hotelgesellschaft übernommen wurde. Dr. Hirschel wird vorgeworfen, daß er als Vorstand des Aufsichtsrats seine Genehmi gung zu dieser Vorschußzahlung und zu der damit in Zusammen­hang stehenden angeblich verschleiernden Buchführung gegeben habe. Beide Angeklagte bestreiten nachdrücklicht, sich irgendwie im Sinne der Anklage schuldig gemacht zu haben. Die Verhandlung wird mehrere Tage in Anspruch nehmen. Ueber den Ausgang des Pro­zesses werden wir berichten.

Freie Jugendorganisation Steglit. Heute abend 8% Uhr bei Rather, Martsteinstr. 1: Versammlung. Gäste willkommen.

Allgemeine Kranten und Sterbekaffe der Metallarbeiter ( H. 29 Hamburg.) Filiale Berlin 5. Heute abends 8%, Uhr bei Frei­heit, Dragonerstr. 15: Mitgliederversammlung. 4 Uhr bei Rupprecht, Bichelsdorf: Vortrag des Gen. A. Stern: Freie Gemeinde Spandan. Sonntag, den 14. d. Mts., nachmittags " Das Rätsel der Welt." Gäste willkommen.

Briefkaften der Redaktion.

Geöffnet Ube

Riageanspruch dem Grunde nach festgestellt und die Sache zur| Eisenbahnzusammenstoß. Amtlich wird vom gestrigen Tage aus weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurüc- Düsseldorf gemeldet: Heute morgen gegen 4 Uhr stieß ein von Rath beriviesen wurde. tommender Güterzug auf dem hiesigen Hauptbahnhofe auf einen in Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hatte der demselben Gleise haltenden Güterzug, wobei 13 Wagen entgleisten fenat wies die Revision als unbegründet zurüd: Das Oberlandes- führer erlitten Verlegungen. Der Personenverkehr ist nicht gestört, gericht habe den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden nur die Gütergleise nach Derendorf und nach Gerresheim sind zum des Klägers und dem Berhalten des Beklagten als gegeben erachtet, Teil gesperrt. weil es zu der vollen Ueberzeugung gelangt sei, daß, wenn der Geschäftsbericht für 1902 die Veruntreuungen des Vorstandes 9 Uhr, in der Halle Bappel- Afee 15-17: Freireligiöse Borlesung. Vor­Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 14. März cr., vormittags wahrheitsgetreu dargestellt hätte, der Kläger zur Zeit seiner Käufe mittags 10% Uhr in der Schule Kleine Frankfurter Str. 6: Vortrag von über jene Verhältnisse und den gesunkenen Wert der Aktien so Herrn Adolf Stern - Starlsruhe: Das Gesetz der Freiheit. Damen mid Herren unterrichtet getvesen wäre, daß er die Aktien nicht getauft haben find als Gäste willkommen. würde. Diese Auffassung des Berufungsgerichts gehöre dem tab Wegen Beleidigung des Amts- und Gemeindevorstehers von sächlichen Gebiete an und rechtfertige es, daß der Klageanspruch Reinickendorf stand gestern der Eigentümer Mecus aus Reiniden- dem Grunde nach für gerechtfertigt anerkannt worden sei. Das derf vor dem Schöffengericht Berlin- Wedding. Mecus hatte vom Berufungsgericht habe aber den Tatbestand des§ 314 Nr. 1 des Amts- und Gemeindevorsteher Wilke ein Strafmandat erhalten Handelsgesetzbuchs einwandfrei gegenüber dem Beklagten festgestellt. und darauf einen Brief an ihn gerichtet, worin dem Gemeinde- Für die unwahre Darstellung in dem Geschäftsbericht mache es den vorsteher in bezug auf seine Amtstätigkeit schwere Vorwürfe ge- Beklagten deshalb verantwortlich, da dieser Bericht die vom Auf­macht werden. Mecus behauptet in seinem Briefe, der Gemeinde- sichtscat entdeckten Veruntreuungen des Vorfißenden Karl Hüttig vorsteher Wilfe habe einem Eigentümer Vanselow, der ihn mit unerwähnt lasse und trotzdem das Ergebnis als durchschnittlic Bein trattierte, polizeiwidrige Handlungen gestattet, Wilfe habe erfreulich" bezeichne. Gegen diefe Beurteilung des Verhaltens des in einem anderen Falle unvorschriftsmäßige Ausschachtungen beim Beklagten seien begründete rechtliche Bedenken nicht erhoben Bau eines Nachbargrundstückes von Mecus gestattet, dadurch habe worden, und es sei dem Berufungsgericht auch in der Auffassung Mecus Schaden an seinem Befistum gelitten. Weiter wird in beizutreten, daß eine Mitteilung über die Beruntreuungen des dem Briefe behauptet, der Gemeindevorsteher habe ein Mädchen, Borstandes den Aktionären felbft dann nicht hätte vorenthalten welches auf dem Gemeindebureau vernommen wurde, ins Geficht werden dürfen, wenn nach der Ansicht des Aufsichtsrates die der geschlagen und mit Bezug hierauf nennt Mecus in seinem Briefe Gesellschaft durch die Beruntreuungen des Vorsitzenden erwachsenen den Gemeindevorsteher Wilfe einen Rowdie. Ersazansprüche durch die weiter getroffenen Maßnahmen voll Bor Gericht behauptete Mecus, alle Angaben in feinem Briefe gedeckt oder gesichert erschienen seien. Denn das Gefeß verlange seien wahr und könnten bewiesen werden. Anscheinend hatte er von den Mitgliedern des Vorstandes die wahrheitsgetreue Mitteilung aber nichts getan, um den Wahrheitsbetveis zu führen. Wenigstens folcher wichtigen Vorkommniffe. Auch sei die Ansicht des Berufungs­wurde ein Beweis nach dieser Richtung nicht erhoben. Der einzige gerichts zutreffend, daß der§ 314 Nr. 1 des Handelsgefehbuchs, Zeuge, der vernommen wurde, war der Amts- und Gemeinde soweit er die wahrheitsgetreue Berichterstattung gebiete, ein den dem Briefe behaupteten Einzelheiten besinnen, sie lägen meist sehr Handelsgesetzbuchs enthalte. vorsteher Wilke. Er sagte, er könne fich nicht mehr auf alle in Schuß Dritter bezweckendes Gesetz im Sinne des§ 823 Abs. 2 des Tange zurüd. Gelegentlich der Bauabnahme des Grundstücks von Banselow sei er wohl mit diesem in einem Restaurant gewesen, cs sei aber ausgeschlossen, daß er sich habe trattieren lassen ohne jich zu rebanchieren; ebenso fei es ausgeschlossen, daß er sich das die Ausschaner antlichen Tätigkeit habe beeinfluſſen Tafenas die Ausschachtungen auf dem Nachbargrundstück des Angeklagten betreffe, so habe er, der Gemeindevorsteher, selber dafür gesorgt, daß die polizeilichen Vorschriften befolgt werden. Daß der Gemeindevorsteher ein Mädchen ins Gesicht schlug, soll nach Angabe des Angeklagten vor 16 Jahren geschehen sein. Auf die sonstigen tatsächlichen Behauptungen, die der Angeklagte in seinem Briefe übrigens in sehr verworrener und unflarer Weise aufftellte, ging das Gericht nicht näher ein. hielt dem Angeklagten aber seine geringe Bildung und seine Ver­Das Gericht bezeichnete die Beleidigungen als sehr schwere, worrenheit zugute und verurteilte ihn zu 2 Monaten Gefängnis.

Schadenersaz wegen falscher Bilanzveröffentlichung. Der Beklagte X. zu Dresden war nach mehrjähriger Tätigkeit iur Aufsichtsrat der Hüttiggesellschaft" zum Vorsitzenden des Auf­sichtsrats bestimmt worden. Der Kläger , Privatmann B., wirft ihm vor, daß er den im Mai 1903 beröffentlichten Geschäftsbericht der Hüttig- Aktiengesellschaft für 1902 in falscher Darstellung der Latjachen habe an die Deffentlichkeit gehen lassen. Dadurch habe er den Kläger zu einem Aktienkauf bestimmt, der ihm Verlufte ge­bracht hätte. Es sei in der am 25. Juni 1903 stattgefundenen Generalversammlung der Hüttiggesellschaft" der gedruckte Bericht des Vorstandes und Aufsichtsrats für das 16. Geschäftsjahr mit folgendem Paffus vorgelegt worden:" Das Geschäftsjahr ergab ein durchschnittlich erfreuliches Ergebnis, obwohl eine günftige Sommer­witterung fehlte, was für unsere Branche von besonderem Einfluß ist." Sodann war in dem Bericht noch bemerkt worden, daß die wirklichen Verluste auf Debitoren auf das Gewinn- und Verlust fonto abgeschrieben worden seien. In Wirklichkeit habe dieser Ges schäftsbericht aber die damals vorgekommenen Unterschlagungen des Karl Hüttig, die bereits im April 1903 von dem Aufsichtsrat entdeckt waren, verheimlicht. Hüttig habe burch diese Unterschla

Hätte der Aufsichtsrat

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gungen die Aktiengesellschaft um mehr wie 180 000 m. geschädigt. so führt der Kläger aus- twie es feine Bflicht war, bereits im Bericht für 1902 mitgeteilt, daß die Gefell schaft zur Deckung der Karl Hüttigschen Unterschlagungen die dem Direktor Hüttig bis dahin noch gehörigen Immobilien übernommen habe und wäre ein entsprechender Buchungsposten bereits in die Bilanz für 1902 eingestellt worden, so würde der Kläger nicht im August und Dezember 1903 noch Süttig- Attien erworben haben. Der Anspruch auf Schabloshaltung gegen den Beklagten P. lautet auf 4705 m.

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Das Trommelfell des Sekundaners.

sof Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, zweitet womentäglich abende bon 7 bis 9% Ubr tatt. britter Eingang, vier Treppen, Der Fahrstuhl Sonnabende beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Rahl als werkzeichen betzufügen. Briefliche Antwort bergeben. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Brieffaften können 14 Tage

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die aus höchstens zwei Zimmern und Zubehör bestehen. Aus drei und H. S. 28. Am 1. April muß die Näumung von Wohnungen erfolgen, vier Wohnzimmern mit Zubehör bestehende Wohnungen müssen am 2. April mittags, mehr als vier Wohnzimmer umfassende Wohnungen am 3. April mittags geräumt sein. Bei Wohnungen, die aus drei Wohnzimmern und Zubehör bestehen, muß ein Wohnzimmer, bei Wohnungen mit mehr als brei Wohnzimmern und Zubehör müssen zwei Wohnzimmer schon am ersten Quartalstage vollständig geräumt dem beziehenden Mieter für die Unter­bringung seiner Möbel und Effekten zur Verfügung gestellt werden. Unter Zubehör einer Wohnung find Alfoven, Küchen, Kammern, Bodenräume, Berschläge und Borratskeller zu verstehen. R. 85. Sie müßten mindestens Ein eigenartiger Fall von Körperverlegung in der Schule 20 Marten leben und bereits vor dent 18. April umtauschen. beschäftigte am Donnerstag den 3. Strafsenat des Reichsgerichts. Rich. P. 65. Warten Sie ruhig ab, ob etwa der Bormund flagen wird. Das Landgericht Hannover hat am 6. Oktober v. J. den Oberlehrer Unterlaffen Sie aber in Zukunft ähnliche Schreiben. D. N. 98. Nein. Eduard Jensen von der Anklage der fahrlässigen Körperverlegung aufgerechnet werden, nicht aber Gebühren, die die Herrschaft an den Ber $. K. 150. Nach der Gesindeordnung kann der Mietstaler auf den Lohn im Amte freigesprochen. In der Untersetunda eines Privatinstituts mittler gezahlt hat. G. A. Nach den bestehenden Bestimmungen tar eines Tages großer Lärm. Der dort als Lehrer tätige An- befindet sich in Ihrem Falle der Kirchhof im Recht. geklagte trat ein und wollte Ruhe stiften. Gr turde mit den Magnus 1. und 2. Ja. Rufen raus! raus!" empfangen. Die Täter wollte niemand 23. 33. 1. Nein. In 30 Jahren. nennen. Als der 20jährige Schüler N. den Angeklagten anlächelte, Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über gab ihm dieser einen Schlag auf die linke Bange. Die Folge das den Großhandel in den Zentral- Martthallen. Marktlage: Fleisch: ben war, daß das Trommelfell plaste. Der Vater des Schülers, Bufuhr genügend, Geschäft flau, Breise unverändert. Bild: Zufuhr als Nebenfläger an. Das Gericht sprach frei. Das höhnische Bächeln Bufuhr etwas reichlicher, Geschäft sehr lebhaft, Breise ziemlich hoch. Butter Dr. med. N., stellte Strafantrag und schloß sich dem Verfahren napp, Geschäft lebhaft. Breiſe fest. Geflügel: Bufuhr in Hühnern über Bedarf, sonst knapp, Geschäft schleppend, Preise behauptet. Fische: bes jungen N. jei ein beleidigender Angriff auf den Behrer gewesen, und säje: Geschäft ruhig, Preise unverändert. Gemüse, Obh und den dieser abwehren mußte, wenn er sich nicht weiteren Angriffen Südfrüchte: Zufuhr genügend, Geschäft schleppend, Breise teilweise auf feine Ehre aussehen wollte. Gin langes Befinnen über die gebrüdt. Wahl des Abwehrmittels sei nicht am Blaze gewesen, es sei auch nicht ersichtlich, welche anderen Mittel er hätte wählen können. Deshalb wurde Straffreiheit wegen Notwehr(§ 53) angenommen. Die von dem Nebenkläger Dr. N. eingelegte Revision hatte Gra folg. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd. Zur Begründung wurde ausgeführt: Das Landgericht stüßt die Freisprechung auf Notwehr. Dies ift nicht stichhaltig, selbst wenn man davon ausgeht, daß in dem Lächeln des Schülers ein gegenwärtiger Angriff mit einer Be leidigung vorgelegen habe, der von ihm abgewehrt werden konnte. Reinesfalls tonnte eine Ohrfeige als das erforderliche Mittel der Abwehr angesehen werden. Es wird zugunsten des Angeklagten noch zu prüfen sein, ob auf Grund des§ 59( Nichttenntnis von Tatumständen, welche zum gefeßlichen Tatbestande gehören) eine Freisprechung möglich ist.

Vermischtes.

Seegermühle einen traurigen Abschluß gefunden. Dortselbst erschoß Eine Liebestragödie hat vorgestern in dem königlichen Forst bei Meta Kessel und tötete sich dann selbst durch einen Schuß in die der 20jährige Arbeiter Rudolf Gampe das 18jährige Dienstmädchen Schläfe. Die Veranlassung zu der Tragödie ist darauf zurückzu­führen, daß die Eltern des Mädchens ihre Einwilligung zur Heirat nicht geben wollten.

19V

Wafferstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewäffertunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau.

Bafferstand

Memel, Tilfit Bregel, Justerburg Seifel, Thorn Dder, Ratibor Krossen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Nete, Bordamm Ibe, Leitmerik Dresden Barby Magdeburg

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Fall.

*) Eisstand.

1)+ bedeutet Buchs,

0 64+1

*) Unterpegel.

Witterungsübersicht vom 12. März 1909, morgens 8 Uhr.

Stationen

fland mm

richtung Wind

Windstärke

Swinembe. 758 D Damburg 756 NND Berlin 757 ND Franti.a.M. 756 SW 758 23

28etter

Temp. n. E.

5° 4° R.

Stationen

Barometer

ftand mm

Bind­

richtung

Winhstärke

Better

3Schnee

1 Nebel

Kemp. n. C.

3 bedeckt

2 bedeckt 1 bebeďt

-3 Haparanda 763S -2 Betersburg 771 GD -2 Scilly

-16

762 90

4 wollig

4

1 Nebel

1 berbeen

4 Regen

1 Baris

7652 759 N23

2 bedeckt

2 bedect

1

2 Regen

Gemeinsam in den Tod gegangen. Aus Olbernhau wird ge­meldet: Vorgestern abend kehrten in einem Gasthause zu Blumenau ein Mann und eine Frau im Alter von 23 bezw. 25 Jahren ein. Das Landgericht zu Dresden wies den Kläger mit seiner Klage Sie gaben sich als Eheleute aus, ließen sich ein Zimmer anweisen ab, weil nach§§ 241 Abf. 2, 246 und 249 des Handelsgesetzbuchs und hielten sich bis gestern nachmittag in demselben auf. Als um der Beklagte als Vorsitzender des Aufsichtsrats nur der Gesellschaft diese Zeit an das Zimmer gepocht wurde, blieb alles still. und unter einschränkenden Voraussetzungen auch den Gläubigern brang gewaltsam ein und fand beide erfchoffen im Bett liegend vor. derfelben gegenüber haftbar sei, nicht aber dritten Personen, welche Da die Frau den Revolver in der Hand hielt, ist anzunehmen, daß auf Grund des Geschäftsberichts sich Attien angekauft haben. sie zuerst den Mann und dann sich selbst getötet hat. Anscheinend Auf die Berufung des Klägers wurde das Landgerichtliche handelt es sich um Desterreicher, eine Ehefrau und einen Jung- und mäßiger Luftbewegung. Urteil vom Oberlandesgericht zu Dresden dahin abgeändert, daß der gesellen. Im Besize des Liebespaares fanden sich nur 4 Pf.

Bien

1757 GO

Wetterprognofe für Sonnabend, den 13. März 1909. Gin wenig wärmer, vorwiegend trübe und nebelig mit Niederschlägen Berliner etterbureau.

Sonnabend, den 13. ds. Mts. Sonntag,

den 14. ds. Mts.

Montag, den 15. ds. Mts. Dienstag, den 16. ds. Mts. Mittwoch, den 17. ds. Mts.

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