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> Treppen kampiren lassen, so daß mich die Mitbewohner oft aufgefordert haben, endlich diesen Szenen ein Ende zu machen. Ich als Verwalter bedauerte die Frau, daß sie so leiden mußte. Im Monat Oktober 1892 mußte sich Frau Ohm infolge Krank- f hett nach dem Krankenhause begeben; ich wendete mich nun zu dem p. Ohm. um demselben zu erklären, U daß er nun für die rückständige und laufende Miethe zu sorgen habe, wo nicht, ich das Gericht in Anspruch nehmen müsse; p. Ohm erklärte mir hierauf, daß er. wenn er Miethe zahlen solle, ein Ochse, ich aber ein Esel und Rindvieh wäre, solche Forderung an ihn zu stellen, in Gegenwart von Zeugen. Auf diese Aeuße- rung habe ich mich an das Gericht gewendet und ließ durch den Gerichtsvollzieher Herrn Rohde, Rosenthalerstraße, pfänden. Am 23. Januar d. I. kam Frau Ohm aus dem Krankenhause. Sie hat sich von da nicht in ihrer Wohnung aufgehalten, ist trotz meiner Aufforderung nicht zu mir gekommen, um mit mir Rück- spräche zunehmen(obgleich sie in demselben Hause eine Ztachbarin besucht hat). Am 30. Januar d. I. erschien ein anderer Gerichtsvollzieher. um eine Pfändung in der Ohm'schen Wohnung für Speise und Getränke von 31 Mark vorzunehmen; ich erklärte, daß die Frau Ohm und Kinder nicht hier, sondern bei der Schwester wohnen, und die Sachen für restirende Miethe gepfändet sind, worauf am 3. Februar d. I. die Wohnung verschlossen wurde. Darauf ersuchte ich Frau Ohm zur Zahlung und die Sachen ab- zuholen, worauf sie erklärte, 74 M. 40 M. zahlen zu wollen (wo nach 4 Monat Rest blieben, worauf der Eigenthümer ver» zichtete). Da Frau Ohm keine Zahlung leistete, forderte ich dieselbe mehrere Male auf, ihrem Versprechen nachzukommen, widrigen- falls die Sachen spätestens den 23. oder den 24. März(und nicht den 26.) nach der Pfandkammcr abgeholt werden, welches am 23. März durch den Gerichtsvollzieher Herrn Kleist, Grün- straße 1011 wohnhaft, geschehen ist. Im wesentlichen werden die Betrachtungen, die wir an diesen Fall knüpften, von dieser Berichtigung in keiner Weise alterirt. Das Elend der armen Frau erscheint hier noch in viel traurigerem Licht, als sie nicht blos die Fürsorge für ihre Kinder zu tragen hat, sondern auch noch an einen solchen Mann, wie den geschilderten, gebunden ist. Die Einführung der mitteleuropäischen Zelt in Berlin  ist während der Nacht zum Sonnabend durchgeführt worden. Die städtischen Normaluhren wurden von Angestellten der kgl. Sternwarte schon am Charfreitag Nachmittag auf die mittel- europäische Zeit hin regulirt, während die Kirchenuhrcn im Laufe des Abends gestellt wurden. Die Rathhausuhr wurde Punkt 12 Uhr Mitternacht der neuen Zeiteintheiluug unterworfen, auf der Stadt- und Ringbahn wurde bis Schluß des Verkehrs also bis ca. 2 Uhr nach der alten Zeit gefahren, die Stellung der Bahnuhren aber erfolgte um 12 Uhr Nachts. Am Sonnabend Morgen erst trat auf fämmtlichen Bahnhöfen Berlins   der neue Fahrplan in Kraft. Auch die Omnibus- und Pferdebahn-Gesell- schaften der Reichshauptstadt haben für ihre Institute die neue Zeitrechnung eingeführt. Beim großen Publikum hat die Zeit- Umschaltung jedoch am heutigen Morgen arge Unzuträglichkeilen im Gefolge gehabt. Die meisten Arbeiter und Geschäftsangestcllten, welche pünktlich ihren Dienst antreten müssen, sind zumeist um 6 Minuten und mehr zu spät gekommen; die in Vorstädten und Vororten wohnenden derartigen Personen, die an die Einführung der mitteleuropäischen Zeit am heutigen Morgen nicht gedacht, A haben die Stadtbahnzüge versäumt. Bezüglich deS verschwundenen Wach? mann erfahren wir noch, daß gegen denselben eine Anklage wegen Majestäts- beleidigung schwebte und daß W. wohl schon ans Furcht vor Berurtyeilung flüchtig geworden. Die beiden neuen Geschäfts- inhaber frühere Angestellte der Firma haben sich mit Rücksicht auf die Gläubiger ihrer Aurechte auf die Firma be- fidben und führen nun im Auftrage derselben das Geschäft , veiter. Charakteristisch ist noch die Thatsache, daß im Geld- schrank des Verschwundenen für 10 000 Mark und zwar im Lause eines Jahres abgespielte Lottcrieloose gesunden wurden. Durch einen Schwindel wurde am 29. v. M. ein Dienst- Mädchen um sein Reisegepäck gebracht. Es kam auf dem Schlesischen Bahnhof   an und gab einen Reisekorb in der Gepäck- expedition zur Aufbewahrung ab. Zunächst wollte es sich nach der Lmdoiverstraße begeben, gerieth aber nach der Stralaucr Chaussee und fragte hier schließlich«inen ihm fremden Mann, welchen Weg es einzuschlagen hätte. Der Fremde nahm sich ihrer sehr freundlich an. begleitete sie zu einein Schanklokal in der Alexanderstraße und erbot sich, ihr das Gepäck nach ihrem Quartier zu befördern. Sie vertraute dem Manne ihren Gepäck- schein an, hat aber den Reisekorb, der vom Bahnhof wirklich abgeholt wurde, so wenig wie den Mann wiedergesehen, DaS Messer hat in der verwichenen Nacht eine blutige Nolle gespielt. Als gestern kurz vor Mitternacht der Fuhrherr Schettler, Müllerstraße SS, mit seinem 19 Jahre alten Sohne Richard die Ecke der Chaussee- und Müllerstraße passtrte, be- gegnete ihnen eine lliotte halbwüchsiger Burschen, die sich ohne weiteres daran machten, die ruhig dahingehenden Leute vom Bürgersteige zu stoßen. Als sich Richard Schettler das ganz euergisch verbat, zog einer der Rowdies ein Messer und bohrte dasselbe bis zum Hefte in die linle Rückenseite des jungen Manne?. Der Geftochene brach sofort ohnmächtig zusammen, und das 57. Polizei-Revier ließ den Schwerverletzten zunächst »ach dem Paul Gerhardstiste zur Anlegung eines Nothverbandes und dann nach der Charitee befördern. Die Vertrauensperson deS IV. Wahlkreises, Osten, Genosse Robert Wenzels, hat seine Wohnung nach der Frucht- straße 30, Quergebäude 2 Treppen, verlegt. Marktpreise in Verlin am 30. März, nach Erwitte  - langen deS Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter von lS,S0 15,00 M., mittlerer von 14,9014,50 M., geringer von 14,40 14,00 M. Roggen per 100 Kg. guter von 13,2013.00 M., mittlerer von 12,9012,70 M., geringerer von 12,6012,40 M. Gerste per 100 Kg. gute von 17,5016,30 M., mittlere von 16,2015,10 M., geringe von 15,0013,80 M. Hafer per 100 Kg. guter von 15,9015,30 M., mittlerer von 15,2014,70 M, geringer von 14,6014,00 M. Stroh, Nicht- per 100 Kg. von M. Heu p. 100 Kilogr. von 6,606,00 M. Erbsen, gelbe zum Kochen per 100 Kg. von 40,0024,00 M. Speisebohnen, weiße per 100 Kg. von 50,0020,00 M. Linsen per 100 Kg. von 80,00 bis 80,00 M. Kartoffeln per 100 Kg. von 6,00 4,50 M. Rind- sieisch von der Keule per 1 Kg. von 1,601,20 M. Bauchfleifch per 1 Kg. von 1,300,90 M. Schweinefleisch per 1 Kg. von 1,50 1,20 2JJ. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60 0,80 M. Hammel- fleisch per 1 Kg. von 1,500,90 M. Butter per 1 Kg. von 2,80 > bis 1,80 M. Eier per 60 Stück von 4,802,40 M." Fische per I Kg.: Karpfen von 2,401,20 M. Aale von 3,001,20 M. m- Zander von 2,401,00 M. Hechte von 1,801,00 M. Barsche von 1,600,70 M. Schleie von 2,401,00 M. Bleie von 1,40 bis 0,80 M. Krebse per 60 Stück von 10,003,00 M. Polizelbrricht. Am 30. v. M. Vormittags wurde ein Knabe in der Bocckhstraße durch einen Arbcitswagen überfahren und erlitt so schwere innere Verletzungen, daß er nach dem Krankenhause am Urban gebracht werden mußte. Im Hause Uorkstr. 8 wurde Mittags die bereits stark verweste Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden. Beim Ueberschreiten des ». Fahrdammes vom Belle-Alliance-Platz nach der Friedrichstrahe vurde eine unbekannte, etwa 50 Jahre alte Frau von -- einem im scharfen Trabe fahrenden Geschäftswagen nieder- Slnlfgestoßen, schlug mit dem Kopfe auf das Pflaster und NiUvjxrfj� dabei einen doppelten Schädelbruch. Sie wurde Allee 2!mch dem Krankenhause am Urban gebracht. In der Nacht zum 31. v. M. geriethen in der Müllerstraße mehrere Personen in Streit, wobei ein Arbeiter einen Messerstich in den Rücken erhielt. Er wurde nach Anlegung eines Roth- Verbandes nach der Charitee gebracht. Arn 31. v. M. Morgens wurde ein Schankwirty in seiner Wohnung, in der Hirtenstraße, erhängt vorgefunden. Abends vergiftete sich«in Metallschleifer in seiner Wohnung, in der Bocckhstraße, mittelst Cyankali. In der Nacht zum 1. d. M. entstand vor dem Hause Linien- straße 66 eine Schlägerei, bei der ein Arbeiter eine Gehirn- erschütterung erlitt, so daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Am 31. v. M. fanden vier kleine Brände statt. Ein Anarchistenprozesi beschäftigte gestern die 2. Straf- kammer hiesigen Landgerichts l. Bor derselben hatten sich der Buchbinder Carl A r t e l t und der Handelsmann Robert Radau wegen Gehelmbündelei zu verantworten. Ein dritter Angeklagter, der Buchbinder Carl B i ck c l war zum Termin nicht erschienen. Die Angeklagten gehörten ursprünglich mit zu der Gruppe von Anarchisten, ans welcher sich der Hochverraths- Prozeß Caiiiin und Genossen entwickelt hat, welcher im Juli v. I. das Reichsgericht in Leipzig   beschäftigte. Damals wurden Camin llnd Nennthaler-Berlin zu je 6 Jahren 6 Monaten Zuchthaus  , Ruff-Berlin zu 5 Jahren 6 Monaten, Höver- Gelsenkircheu zu 5 Jahren 3 Monaten und Winner-Jserlohn zu 4 Jahren Zuchthaus verurlheilt. Die drei oben erwähnten An- geklagten waren von der Hochverraths-Anklage verschont geblieben, gegen sie ist nur die Anklage wegen Vergehens gegen die ZZ 128 nnd 129 erhoben worden. Die fast 6 Stunden währende Ber- Handlung leitete Landgerichtsdireltor Brause wetter als Vorsitzender, die Anllagebehörde vertrat Staatsanwalt Rietze!, die Bertheidigmig führte Rechtsanwalt Wreschner l. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde während der ganzen Dauer der Verhandlung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Wie aus der öffentlich erfolgten Verkündigung des Urtheils hervorging, sollen die Angeklagten durch die Beweisaufnahme überführt worden sein. Aus den vom Vorsitzenden angeführten Gründen ist folgendes hervorzuheben: Es sei gerichtsseitig be- kannt, daß der in London   bestehende KlubAutonomie" die Zentralstelle sei, von wo aus Propaganda für anarchistisch- sozialistische Bestrebungen gemacht werde und daß es hier- bei besonders darauf abgesehen sei, die Monarchie in Deutschland  , sowie die ganze Gesellschafts- Ordnung zu stürzen. Daß dies staatsgesährliche Zwecke seien, bedürfe keiner Ausführung. Ferner sei zweifellos, daß der Klub Autonomie" vollständig organisirt sei und deshalb als eine Verbindung bezeichnet werden müsse. Ter Angeklagte Artelt sei als Anarchist bekannt, er habe mit einem Führer der Anarchisten lange Zeit auf vertrautem Fuß gestanden und seine Behauptung, daß die bei ihm gefundenen Sammelbons und Listen derAuto- nomie" nicht zum Zwecke der Weiterverbreitung bestimmt ae- wesen, verdiene daher keinen Glauben. Noch stärker sei ver Angeklagte Radau belastet worden. Er sei als ein besonders thätiges Mitglied der Partei entlarvt worden, der wiederholt unter Deckadresse Postftücke mit Exemplaren des anarchistischen VereinsorgansDie Autonomie" zn- geschickt erhielt und sich die Weiterverbreitung an- gelegen sein ließ. Artclt wurde zu sechs, Radau zu neun Monaten Gefängnis» verurlheilt und je drei Monate auf die Untersuchungshast angerechnet. Der Autrag des Staats- anwalts auf sofortige Verhaftung wurde abgelehnt, da Flucht- verdacht dem Gerichtshofe nicht vorzuliegen schien. Mit de Ehe ist det so, wie mit'ne belagerte Festung: die draußen sind, möchte» gerne'rin, und die drin sind, möchten wieder raus! Ick jehöre zu de jroße Armee von'rinjefallene Ehemänner!" Es war der Krankenwärter Glüsing, welcher gestern vor deni hiesigen Schöffengerichte auf grund seiner Er- fahrungen im Eheleben dieses Klagelied Jeremias anstimmte. Der Vorsitzende kannte den Mann bereits, denn er hatte ihn erst kürzlich wegen Mißhandlung seiner Ehefrau zu einer Gefängnißstrafe verurlheilt. Jetzt hatte er sich wieder wegen desselben Vergehens zu verantworten. Vors.: Schämen Sie sich denn gar nicht, Ihre eigene Frau forivährend zu miß- handeln? Jetzt sollen Sie dieselbe sogar mit einem Hausschlüssel geschlagen haben. A n gek l.: Dafor kann ick mir lejilimiren. Präs.: Was heißt das? Angekl.: Weil jede? Wort, wat die Frau sagt, die ick meinen ehrlichen Namen verliehen habe,'nc   ansgestunkene Liege is! Vors.: Hüten Sie sich ja, hier Beleidigungen auszustoßen. Angekl.: So Eene kann ick ja»ich beleidigen. So ville wie die verdragen kann, kann ick ihr gar nich uffpacken, da is et Ende von weg! Wissen Se, wat die jemacht hat, als ick ihr geöhlicht hatte? Vors.: Um Gotteswillen, erzählen Sie uns nicht ihre ganze Schmerzens- geschichte. Die kennen wir noch so ziemlich vom letzten Male. Es ist genug, wenn Sie sagen, Sie leben nicht glücklich mit Ihrer Frau. Angekl.: Die jönne ick meinen ärgsten Feind nich. Am Dage der Hochzeit is se ausjerückt und ick habe fest- jestellt, daß sie Amme war. Ick kann mir darüber lcjitimiren, denn ick habe hier ihre Zeugnisse, wo sie als Amme jedient hat und een Kind, da drückt mau ja noch een Ooge zu, und so habe ick ihr ovch jesagt: Emilie, schön iS et nich, aber weil Du's bist, wollen wir's mit'n christlichen Mantel zudecken, aber nu kommt se noch mit Nummer Zwee, was se mir bis dahin ver- heimlicht hat un denn rückt sie aus und ick sitze als Bräuti- gam da wie Nulpe. Is det weiblich? Nee, uee, wir brauchen keene Schlummerköppe un ick bin... Vorsitzender(unter- brechend): Nun dämmen Sie mal Ihren Redefluß etwas ein und kommen Sie zur Sache. Sie sind doch mit Ihrer Frau wieder zusammengegangen, weshalb halten Sie nicht Frieden mit ihr? Angekl.: Des kommt blos von ihren Umjang, dafür kann ick mir legitimiren. Wat rennt se denn immer zu'ne Frau, die schon zweemal an'n Strick jehaugen hat? IS det an- ständig, wenn se sich von de jungen Kerls Honig um die Backen schmieren läßt? Aber mit so'ne Gesellschaft hält se sich uff nnd dafor hat se von mir'n Acrjißmeinnicht jekriegt. Präs.: Sie sollten doch nun durch Ihre vorige Verurtheilung klug geworden sein und nicht noch einmal gegen Ihre Ehefrau, die doch wieder von Ihnen gegangen ist, gewaltthätig werden. Angekl.: Herr Jerrchtshof, ick denke, wir Männer müssen zu- sammenhalten. Wir brauchen keene Schlummerköppe! Wo sie mir zumulhet, daß ick soll in meine Jedanken wahnsinnig werden. von wcjen Dalldorf   und so, damit sie in een Jahr vielleicht wieder eenen andern am Hochzeitstag ausrücken soll? Wo sie jesagt hat, sie läßt nich eher nach, als bis ick als Schaal- bruder dastehe? Dafor kann ick mir lejittmiren! Vors.: Ihre Frau behauptet, daß sie von Ihnen mit einem Hausschlüssel geschlagen worden sei, als Sie sie vor einem Hause der Landsbergerstraße trafen. An» geklagter: Meine Muster» Ehekrau schloß gerade den Thorweg uff, als ick ihr ins Ooje krieje. Ick trete janz friedlich rann un sage: Mile, wir können uns doch in Jüte auseinandersetzen. Was duht se? Sie will'n Thorweg zu- schmeißen, dabei jeräth mein Finger in die Dhüre, ick höre de Engel im Himmel pfeifen un habe ihr natürlich de Backen jeschminkt. Dafor kann ick mir lejirirniren. Vors.: Nicht mit einem Hans- schlüssel? Angekl.: Wenn die Person das behauptet, dann muß sie farbenblind sind. Die Frau des Angeklagten, welche schüchtern zugesteht, daß sie ihren Ehemann als Hochzeits- angebinde zwei Kmver mitgevracht, davon aber eins verheimlicht hatte, beschwört, daß ihr Ehemann sie mit einem Hausschlüssel so gemißhandelt habe,daß sie ganz schwarz im Gesicht gewesen". Der Staatsanwalt beantragt vier Wochen Gesüngniß. Vors.: Was haben Sie darauf zn sagen? Angel Ick kann blos sagen, daß die Person schon von Jujend uffsiV Lügen und Trügen in die Ehe hineingegangen ist. Vop Von Jugend auf ist sie in die Ehe gegangen? Anget: Na, nach meinen Erfahrungen führt'n kinderloser Wittwer M jlücklichste Familienleben! Der Gerichtshof erkannte au' drei Wochen Gefängniß. Soziale Lteberlithk: Steinsetzer werden in derAllgem. Steinsetzer-Zeitung' ersucht, den Zuzug nach Potsdam  , Posen, Halle und Leipzig   fernzuhalten. Die organistrten Lithograph«« und Steindruck« BarmenS ersuchen um Fernhaltung des Zuzugs nach der Firma Htzll und Klein, wo ein Kollege gemaßregelt worden ist.» Streiks in Oesterreich  . In Wien   legten die Tischler der Firma Oswald u. Co., Ungargasse 21, wegen 30prozenttger Lohn Herabsetzung die Arbeit nieder. Der Streik der Wien   er Beinknopf-Drechsler dauert fort. In Humpole« stellten die Arbeiter der Schaswollwaarcn-Fabrik Prokop Skorkowsky u. Sohn wegen Lohnabzugs die Arbeit ein. In Mürzz Uschlag haben die Feilenarbeiter des Stahlwerks von I. Z. B l e ck m a n n ihre Forderungen bewilligt bekommen. Nunmehr traten auch die übrigen Arbeiter(Schmiede, Schleifer. Walzer, Former) in die Bewegung ein, um Zugeständnisse zu erlangen. Sie verlangen: Auszahlung des Lohnes aller 14 Tage und zwar Sonnabends; Aushebung des Zwangs, im Lebensmittel- Magazin einkaufen zu müssen: Unterlassung von Maßregelungen; Einsührung humaner Behandlung. Durch eine nene Verbesserung der Technik steht den S t i ck e r n abermals eine Verringerung der Arbeits- gelegenheit in Aussicht, wie das in der Aera des Privat- eigenthums an den Produktionsmitteln selbstverständlich ist. Ein Schweizer   Blatt, derRheinthaler", berichtet darüber:Seit einigen Tagen ist in der Maschinenwerkstätte Martini und Co. in Frauenfeld   die von Herrn Martini erfundene Dampf- st ick masch ine im Betrieb. Es ist dies eine gewöhnliche Doppelmaschine, d. h. zwei gewöhnliche Handmaschinen sind so zusammen gekuppelt, daß sie gemeinsam in der Mitte nur cm Musterbrett und ein Manual haben und nur von einem Sticker bedient werden können. Am Manual sind zwei kleine Tambouren angebracht, in denen zwei schmale Riemen lausen, welche von der Transmission, die über der Maschine angebracht ist, herabkommen und die Maschine bewegen. Um die Dampf- kraft auf die Maschine zu leiten, hat der Sticker nur mit dem Daumen auf den Stift der Manualkurbel zu drücken und der Wagen bewegt sich von selbst. Der vticker hat mit der Hand die Kurbel nur zu begleiten, um jeweilen, beim Anzug oder beim Abtreten, die Dampfkraft abzuleiten, indem er in diesem Moment den Kurbelstift losläßt und, sobald der Wagen frei ist, wieder mit dem Daumen aus den Stift drückt. Je nachdem, stärker oder schwächer, auf den Stift gedrückt wird, ist der Gang der Maschine schneller oder langsamer." DerlÄtumUmgetti Eine Versammlung von GewcrbegerichtS» Beisitzern fand am Donneritag Abend behufs Besprechung der Organisation derselben statt. Körsten referirte über die Beschlüffe des pro- visorischen Ausschusses und war der Meinung, daß die Schaffung einer besonderen Organisation der Beisitzer nicht nothwendig er- scheine, umsomehr, da die Berliner   Streik-Kontrolllommission be- reits die Kompetenzen besäße, die der event. zu bildende Berein der Beisitzer haben müßte. Es würden dadurch leicht Kompetenz- streitigkeiten entstehen, die man besser vermeiden sollte. Ferner sei es auch ein unsicheres Unternehmen, wenn die Beisitzer selbst die Lösung der Geldfrage rcsp. der Unkostendeckung über- nehmen wollten, dadurch würden wieder besondere Samm- lnnaen nothwendig werden. Der provisorische Ausschuß sei deshalb der Meinung, daß auch hier die Regelung der Geld- frage der Streik-Kontrollkommisston überwiesen werden solle. Die Gewerkschaften könnten aus ihren öffentlichen Fonds prozentual dazu beitragen. Die Kommission für die Aufnahme einer Statistik über sämmtliche Streitfälle, bei denen Beisitzer hinzugezogen wurden, solle sich aus drei Mitgliedern(Arbeit- uehmern) des Zlusschusses bilden, der auf grund des ß 31 des Ortsstatuts aus der Mitte der Beisitzer zu wählen ist. Jeder Beisitzer hätte nach Erledigung der Spruchsitzungen an diese Kommission zu berichten. Der genannte Ausschuß selbst habe di- Beisitzer, sowie alle Fragen, welche das Gewerbegericht angingen. den Gewerkschaften und der Oeffentlichkeit aegenüder zu ver- treten. Eine Beschwerde-Kommisston wäre nicht nothwendig, da die Beschwerden über einzelne Gewerberichter doch der betreffenden Gewerkschaft überwiesen werden, müßten die allein bei Verstößen der Beisitzer schon richtig entscheiden ivürde. Es würde aus diese Weise auch keine Zwistigkeiten geben. I a c o b e y besprach hierauf die Vereidigung der Beisitzer. Ans Grund des Z 24 des Ortsstaluts könne jeder Beisitzer, auch wenn er Dissident sei, gc- zwungen werden, den religiösen Eid zu leisten. Redner war der Meinung, daß vielleicht der Gesetzgeber gehofft habe, durch die Bestimmung der religiösen Eidesformel den Beisitzern eine objek tive Urthnlssällung zu ermöglichen; seiner Ansicht nach seien aber Charakterfestigkeit und Sachkennt- niß diejenigen Faktoren, welche den Bei­sitzer in denStand setzten ein sachliches Urtheil zu fällen. Die Beisitzer, welche nun Dissidenten seim, dürften nicht etwa hoffen, vom Eide   entbunden oder auf eine andere Weise verpflichtet zu werden; das sei genau so wie bei den ordentlichen Gerichten, auch dort müßten diejenigen, welche aus der Landeskirche ausgetreten seien, oder keiner der vom Staate anerkannten Religionsgesellschajt angehörten, den Eid leisten, ganz gleich, ob sie gottgläubig oder Atheisten seien. Sollte sich ein Beisitzer dessen weigern, so sei es zweifellos, daß der Oberpräsident die Bestätigung desselben ver sage, denn nicht umsonst befände sich am Schluß des§ 24 des Ortsstatuts die BemerkungHeber die Vereidigung wird ein Protokoll aufgenommen." ES werde freilich nicht ausbleiben, daß unsere bürgerlichen Gegner aus unserer Eidesleistung Kapital schlügen, indem sie jedenfalls anführen würden: Seht diese Sozialdemokraten, sie schwören sogar bei Gott  ; ebenso würde auch die sogenannte radikale Seite von Berstachung reden; kein Beisitzer sollte sich aber dadurch von der Leistung der Eides- formet abhalten lassen. Die Ansichten der aufgeklärten Arbeiter über die religiöse Eidesleistung bleiben dadurch unberührt. Leisten wir den Eid nicht, so lverden wir nicht bestätigt, also leisten wir ihn, damit wir in die Lag« kommen, die§§ 70 bis 67 uns zu Nutz zu machen. Redner empfahl zum Schlüsse seiner Ausführungen nachstehende Resolution: A)ie heutige, in der Berliner   Ressource tagende Versamnv lung der Gcwerbegerichs-Beisitzer erklärt: In Erwägung, daß durch die im Gesetz, betreffend die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1390 unter§ 20 ausgesprochene Bestimmung:die Beisitzer sind vor der ersten Dienstleistung durch den Vorsitzenden eidlich zu verpflichten" keineswegs die Garantie gegeben ist, daß die in Frage kommenden Personen nur auf grund des gc leisteten Eides im stände sind, die Pflichten eines Beisitzers de Gewerbegerichts getreulich zu erfüllen, und weil anzunehme» ist.