> Treppen kampiren lassen, so daß mich die Mitbewohner oftaufgefordert haben, endlich diesen Szenen ein Ende zu machen.Ich als Verwalter bedauerte die Frau, daß sie so leiden mußte.Im Monat Oktober 1892 mußte sich Frau Ohm infolge Krank-f hett nach dem Krankenhause begeben; ich wendete michnun zu dem p. Ohm. um demselben zu erklären,U daß er nun für die rückständige und laufende Miethe zu sorgenhabe, wo nicht, ich das Gericht in Anspruch nehmen müsse; p. Ohmerklärte mir hierauf, daß er. wenn er Miethe zahlen solle, einOchse, ich aber ein Esel und Rindvieh wäre, solche Forderungan ihn zu stellen, in Gegenwart von Zeugen. Auf diese Aeuße-� rung habe ich mich an das Gericht gewendet und ließ durch denGerichtsvollzieher Herrn Rohde, Rosenthalerstraße, pfänden. Am23. Januar d. I. kam Frau Ohm aus dem Krankenhause. Siehat sich von da nicht in ihrer Wohnung aufgehalten, ist trotzmeiner Aufforderung nicht zu mir gekommen, um mit mir Rück-spräche zunehmen(obgleich sie in demselben Hause eine Ztachbarinbesucht hat).Am 30. Januar d. I. erschien ein anderer Gerichtsvollzieher.um eine Pfändung in der Ohm'schen Wohnung für Speiseund Getränke von 31 Mark vorzunehmen; ich erklärte, daßdie Frau Ohm und Kinder nicht hier, sondern bei der Schwesterwohnen, und die Sachen für restirende Miethe gepfändet sind,worauf am 3. Februar d. I. die Wohnung verschlossen wurde.Darauf ersuchte ich Frau Ohm zur Zahlung und die Sachen ab-zuholen, worauf sie erklärte, 74 M. 40 M. zahlen zu wollen(wo nach 4 Monat Rest blieben, worauf der Eigenthümer ver»zichtete).Da Frau Ohm keine Zahlung leistete, forderte ich dieselbemehrere Male auf, ihrem Versprechen nachzukommen, widrigen-falls die Sachen spätestens den 23. oder den 24. März(und nichtden 26.) nach der Pfandkammcr abgeholt werden, welches am23. März durch den Gerichtsvollzieher Herrn Kleist, Grün-straße 10—11 wohnhaft, geschehen ist.Im wesentlichen werden die Betrachtungen, die wir andiesen Fall knüpften, von dieser Berichtigung in keiner Weisealterirt. Das Elend der armen Frau erscheint hier noch in vieltraurigerem Licht, als sie nicht blos die Fürsorge für ihreKinder zu tragen hat, sondern auch noch an einen solchenMann, wie den geschilderten, gebunden ist.Die Einführung der mitteleuropäischen Zelt in Berlinist während der Nacht zum Sonnabend durchgeführt worden.Die städtischen Normaluhren wurden von Angestellten der kgl.Sternwarte schon am Charfreitag Nachmittag auf die mittel-europäische Zeit hin regulirt, während die Kirchenuhrcn im Laufedes Abends gestellt wurden. Die Rathhausuhr wurde Punkt12 Uhr Mitternacht der neuen Zeiteintheiluug unterworfen, aufder Stadt- und Ringbahn wurde bis Schluß des Verkehrs—also bis ca. 2 Uhr— nach der alten Zeit gefahren, die Stellungder Bahnuhren aber erfolgte um 12 Uhr Nachts. Am SonnabendMorgen erst trat auf fämmtlichen Bahnhöfen Berlins der neueFahrplan in Kraft. Auch die Omnibus- und Pferdebahn-Gesell-schaften der Reichshauptstadt haben für ihre Institute die neueZeitrechnung eingeführt. Beim großen Publikum hat die Zeit-Umschaltung jedoch am heutigen Morgen arge Unzuträglichkeilenim Gefolge gehabt. Die meisten Arbeiter und Geschäftsangestcllten,welche pünktlich ihren Dienst antreten müssen, sind zumeist um6 Minuten und mehr zu spät gekommen; die in Vorstädten undVororten wohnenden derartigen Personen, die an die Einführungder mitteleuropäischen Zeit am heutigen Morgen nicht gedacht,A haben die Stadtbahnzüge versäumt.Bezüglich deS verschwundenen Wach? mann erfahrenwir noch, daß gegen denselben eine Anklage wegen Majestäts-beleidigung schwebte und daß W. wohl schon ans Furcht vorBerurtyeilung flüchtig geworden. Die beiden neuen Geschäfts-inhaber— frühere Angestellte der Firma— haben sich mitRücksicht auf die Gläubiger ihrer Aurechte auf die Firma be-fidben und führen nun im Auftrage derselben das Geschäft, veiter. Charakteristisch ist noch die Thatsache, daß im Geld-schrank des Verschwundenen für 10 000 Mark und zwar im Lauseeines Jahres abgespielte Lottcrieloose gesunden wurden.Durch einen Schwindel wurde am 29. v. M. ein Dienst-Mädchen um sein Reisegepäck gebracht. Es kam auf demSchlesischen Bahnhof an und gab einen Reisekorb in der Gepäck-expedition zur Aufbewahrung ab. Zunächst wollte es sich nachder Lmdoiverstraße begeben, gerieth aber nach der StralaucrChaussee und fragte hier schließlich«inen ihm fremden Mann,welchen Weg es einzuschlagen hätte. Der Fremde nahm sichihrer sehr freundlich an. begleitete sie zu einein Schanklokal inder Alexanderstraße und erbot sich, ihr das Gepäck nach ihremQuartier zu befördern. Sie vertraute dem Manne ihren Gepäck-schein an, hat aber den Reisekorb, der vom Bahnhof wirklichabgeholt wurde, so wenig wie den Mann wiedergesehen,DaS Messer hat in der verwichenen Nacht eine blutigeNolle gespielt. Als gestern kurz vor Mitternacht der FuhrherrSchettler, Müllerstraße SS, mit seinem 19 Jahre alten SohneRichard die Ecke der Chaussee- und Müllerstraße passtrte, be-gegnete ihnen eine lliotte halbwüchsiger Burschen, die sich ohneweiteres daran machten, die ruhig dahingehenden Leute vomBürgersteige zu stoßen. Als sich Richard Schettler das ganzeuergisch verbat, zog einer der Rowdies ein Messer und bohrtedasselbe bis zum Hefte in die linle Rückenseite des jungenManne?. Der Geftochene brach sofort ohnmächtig zusammen,und das 57. Polizei-Revier ließ den Schwerverletzten zunächst»ach dem Paul Gerhardstiste zur Anlegung eines Nothverbandesund dann nach der Charitee befördern.Die Vertrauensperson deS IV. Wahlkreises, Osten,Genosse Robert Wenzels, hat seine Wohnung nach der Frucht-straße 30, Quergebäude 2 Treppen, verlegt.Marktpreise in Verlin am 30. März, nach Erwitte-langen deS Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter vonlS,S0— 15,00 M., mittlerer von 14,90—14,50 M., geringer von14,40— 14,00 M. Roggen per 100 Kg. guter von 13,20—13.00 M.,mittlerer von 12,90—12,70 M., geringerer von 12,60—12,40 M.Gerste per 100 Kg. gute von 17,50—16,30 M., mittlere von16,20—15,10 M., geringe von 15,00—13,80 M. Hafer per 100 Kg.guter von 15,90—15,30 M., mittlerer von 15,20—14,70 M,geringer von 14,60—14,00 M. Stroh, Nicht- per 100 Kg. von— M. Heu p. 100 Kilogr. von 6,60—6,00 M. Erbsen, gelbezum Kochen per 100 Kg. von 40,00—24,00 M. Speisebohnen, weißeper 100 Kg. von 50,00—20,00 M. Linsen per 100 Kg. von 80,00bis 80,00 M. Kartoffeln per 100 Kg. von 6,00— 4,50 M. Rind-sieisch von der Keule per 1 Kg. von 1,60—1,20 M. Bauchfleifchper 1 Kg. von 1,30—0,90 M. Schweinefleisch per 1 Kg. von1,50— 1,20 2JJ. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60— 0,80 M. Hammel-fleisch per 1 Kg. von 1,50—0,90 M. Butter per 1 Kg. von 2,80> bis 1,80 M. Eier per 60 Stück von 4,80—2,40 M." Fische perI Kg.: Karpfen von 2,40—1,20 M. Aale von 3,00—1,20 M.m- Zander von 2,40—1,00 M. Hechte von 1,80—1,00 M. Barschevon 1,60—0,70 M. Schleie von 2,40—1,00 M. Bleie von 1,40bis 0,80 M. Krebse per 60 Stück von 10,00—3,00 M.Polizelbrricht. Am 30. v. M. Vormittags wurde einKnabe in der Bocckhstraße durch einen Arbcitswagen überfahrenund erlitt so schwere innere Verletzungen, daß er nach demKrankenhause am Urban gebracht werden mußte.— Im HauseUorkstr. 8 wurde Mittags die bereits stark verweste Leiche einesneugeborenen Kindes aufgefunden.— Beim Ueberschreiten des». � Fahrdammes vom Belle-Alliance-Platz nach der Friedrichstrahevurde eine unbekannte, etwa 50 Jahre alte Frau von-- einem im scharfen Trabe fahrenden Geschäftswagen nieder-Slnlfgestoßen, schlug mit dem Kopfe auf das Pflaster undNiUvjxrfj� dabei einen doppelten Schädelbruch. Sie wurdeAllee 2!mch dem Krankenhause am Urban gebracht.— Inder Nacht zum 31. v. M. geriethen in der Müllerstraßemehrere Personen in Streit, wobei ein Arbeiter einen Messerstichin den Rücken erhielt. Er wurde nach Anlegung eines Roth-Verbandes nach der Charitee gebracht.— Arn 31. v. M. Morgenswurde ein Schankwirty in seiner Wohnung, in der Hirtenstraße,erhängt vorgefunden.— Abends vergiftete sich«in Metallschleiferin seiner Wohnung, in der Bocckhstraße, mittelst Cyankali.—In der Nacht zum 1. d. M. entstand vor dem Hause Linien-straße 66 eine Schlägerei, bei der ein Arbeiter eine Gehirn-erschütterung erlitt, so daß er nach der Charitee gebracht werdenmußte.— Am 31. v. M. fanden vier kleine Brände statt.Ein Anarchistenprozesi beschäftigte gestern die 2. Straf-kammer hiesigen Landgerichts l. Bor derselben hatten sich derBuchbinder Carl A r t e l t und der Handelsmann RobertRadau wegen Gehelmbündelei zu verantworten. Ein dritterAngeklagter, der Buchbinder Carl B i ck c l war zum Termin nichterschienen. Die Angeklagten gehörten ursprünglich mit zu derGruppe von Anarchisten, ans welcher sich der Hochverraths-Prozeß Caiiiin und Genossen entwickelt hat, welcher im Juliv. I. das Reichsgericht in Leipzig beschäftigte. Damals wurdenCamin llnd Nennthaler-Berlin zu je 6 Jahren 6 MonatenZuchthaus, Ruff-Berlin zu 5 Jahren 6 Monaten, Höver-Gelsenkircheu zu 5 Jahren 3 Monaten und Winner-Jserlohn zu4 Jahren Zuchthaus verurlheilt. Die drei oben erwähnten An-geklagten waren von der Hochverraths-Anklage verschont geblieben,gegen sie ist nur die Anklage wegen Vergehens gegen die ZZ 128nnd 129 erhoben worden. Die fast 6 Stunden währende Ber-Handlung leitete Landgerichtsdireltor Brause wetter alsVorsitzender, die Anllagebehörde vertrat Staatsanwalt Rietze!,die Bertheidigmig führte Rechtsanwalt Wreschner l.Auf Antrag des Staatsanwalts wurde während derganzen Dauer der Verhandlung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen.Wie aus der öffentlich erfolgten Verkündigung des Urtheilshervorging, sollen die Angeklagten durch die Beweisaufnahmeüberführt worden sein. Aus den vom Vorsitzenden angeführtenGründen ist folgendes hervorzuheben: Es sei gerichtsseitig be-kannt, daß der in London bestehende Klub„Autonomie" dieZentralstelle sei, von wo aus Propaganda für anarchistisch-sozialistische Bestrebungen gemacht werde und daß es hier-bei besonders darauf abgesehen sei, die Monarchie inDeutschland, sowie die ganze Gesellschafts- Ordnung zustürzen. Daß dies staatsgesährliche Zwecke seien, bedürfekeiner Ausführung. Ferner sei zweifellos, daß der Klub„Autonomie" vollständig organisirt sei und deshalb als eineVerbindung bezeichnet werden müsse. Ter Angeklagte Artelt seials Anarchist bekannt, er habe mit einem Führer der Anarchistenlange Zeit auf vertrautem Fuß gestanden und seine Behauptung,daß die bei ihm gefundenen Sammelbons und Listen der„Auto-nomie" nicht zum Zwecke der Weiterverbreitung bestimmt ae-wesen, verdiene daher keinen Glauben. Noch stärker seiver Angeklagte Radau belastet worden. Er sei als einbesonders thätiges Mitglied der Partei entlarvt worden,der wiederholt unter Deckadresse Postftücke mit Exemplarendes anarchistischen Vereinsorgans„Die Autonomie" zn-geschickt erhielt und sich die Weiterverbreitung an-gelegen sein ließ.— Artclt wurde zu sechs, Radau zuneun Monaten Gefängnis» verurlheilt und je drei Monateauf die Untersuchungshast angerechnet. Der Autrag des Staats-anwalts auf sofortige Verhaftung wurde abgelehnt, da Flucht-verdacht dem Gerichtshofe nicht vorzuliegen schien.„Mit de Ehe ist det so, wie mit'ne belagerte Festung:die draußen sind, möchte» gerne'rin, und die drin sind, möchtenwieder raus! Ick jehöre zu de jroße Armee von'rinjefalleneEhemänner!" Es war der Krankenwärter Glüsing, welchergestern vor deni hiesigen Schöffengerichte auf grund seiner Er-fahrungen im Eheleben dieses Klagelied Jeremias anstimmte.Der Vorsitzende kannte den Mann bereits, denn er hatte ihnerst kürzlich wegen Mißhandlung seiner Ehefrau zu einerGefängnißstrafe verurlheilt. Jetzt hatte er sich wieder wegendesselben Vergehens zu verantworten.— Vors.: Schämen Siesich denn gar nicht, Ihre eigene Frau forivährend zu miß-handeln? Jetzt sollen Sie dieselbe sogar mit einem Hausschlüsselgeschlagen haben.— A n gek l.: Dafor kann ick mir lejilimiren.— Präs.: Was heißt das?— Angekl.: Weil jede? Wort,wat die Frau sagt, die ick meinen ehrlichen Namen verliehenhabe,'nc ansgestunkene Liege is!— Vors.: Hüten Sie sich ja,hier Beleidigungen auszustoßen.— Angekl.: So Eene kannick ja»ich beleidigen. So ville wie die verdragen kann, kann ickihr gar nich uffpacken, da is et Ende von weg! Wissen Se,wat die jemacht hat, als ick ihr geöhlicht hatte?— Vors.: UmGotteswillen, erzählen Sie uns nicht ihre ganze Schmerzens-geschichte. Die kennen wir noch so ziemlich vom letzten Male.Es ist genug, wenn Sie sagen, Sie leben nicht glücklich mitIhrer Frau.— Angekl.: Die jönne ick meinen ärgsten Feindnich. Am Dage der Hochzeit is se ausjerückt und ick habe fest-jestellt, daß sie Amme war. Ick kann mir darüber lcjitimiren,denn ick habe hier ihre Zeugnisse, wo sie als Amme jedient hatund een Kind, da drückt mau ja noch een Ooge zu, und so habeick ihr ovch jesagt: Emilie, schön iS et nich, aber weil Du'sbist, wollen wir's mit'n christlichen Mantel zudecken, aber nukommt se noch mit Nummer Zwee, was se mir bis dahin ver-heimlicht hat un denn rückt sie aus und ick sitze als Bräuti-gam da wie Nulpe. Is det weiblich? Nee, uee, wir brauchenkeene Schlummerköppe un ick bin... Vorsitzender(unter-brechend): Nun dämmen Sie mal Ihren Redefluß etwas ein undkommen Sie zur Sache. Sie sind doch mit Ihrer Frau wiederzusammengegangen, weshalb halten Sie nicht Frieden mit ihr?— Angekl.: Des kommt blos von ihren Umjang, dafür kannick mir legitimiren. Wat rennt se denn immer zu'ne Frau,die schon zweemal an'n Strick jehaugen hat? IS det an-ständig, wenn se sich von de jungen Kerls Honig um die Backenschmieren läßt? Aber mit so'ne Gesellschaft hält se sichuff nnd dafor hat se von mir'n Acrjißmeinnicht jekriegt.—Präs.: Sie sollten doch nun durch Ihre vorige Verurtheilung kluggeworden sein und nicht noch einmal gegen Ihre Ehefrau, die dochwieder von Ihnen gegangen ist, gewaltthätig werden.—Angekl.: Herr Jerrchtshof, ick denke, wir Männer müssen zu-sammenhalten. Wir brauchen keene Schlummerköppe! Wo siemir zumulhet, daß ick soll in meine Jedanken wahnsinnig werden.von wcjen Dalldorf und so, damit sie in een Jahr vielleichtwieder eenen andern am Hochzeitstag ausrücken soll? Wo siejesagt hat, sie läßt nich eher nach, als bis ick als Schaal-bruder dastehe? Dafor kann ick mir lejittmiren!— Vors.:Ihre Frau behauptet, daß sie von Ihnen mit einemHausschlüssel geschlagen worden sei, als Sie sie voreinem Hause der Landsbergerstraße trafen.— An»geklagter: Meine Muster» Ehekrau schloß gerade denThorweg uff, als ick ihr ins Ooje krieje. Ick trete janzfriedlich rann un sage: Mile, wir können uns doch in Jüteauseinandersetzen. Was duht se? Sie will'n Thorweg zu-schmeißen, dabei jeräth mein Finger in die Dhüre, ickhöre de Engel im Himmel pfeifen un habe ihrnatürlich de Backen jeschminkt. Dafor kann ick mirlejirirniren.— Vors.: Nicht mit einem Hans-schlüssel?— Angekl.: Wenn die Person das behauptet,dann muß sie farbenblind sind.— Die Frau des Angeklagten,welche schüchtern zugesteht, daß sie ihren Ehemann als Hochzeits-angebinde zwei Kmver mitgevracht, davon aber eins verheimlichthatte, beschwört, daß ihr Ehemann sie mit einem Hausschlüsselso gemißhandelt habe,„daß sie ganz schwarz im Gesicht gewesen".Der Staatsanwalt beantragt vier Wochen Gesüngniß.Vors.: Was haben Sie darauf zn sagen?— AngelIck kann blos sagen, daß die Person schon von Jujend uffsiVLügen und Trügen in die Ehe hineingegangen ist.— VopVon Jugend auf ist sie in die Ehe gegangen?— Anget:Na, nach meinen Erfahrungen führt'n kinderloser Wittwer Mjlücklichste Familienleben!— Der Gerichtshof erkannte au'drei Wochen Gefängniß.Soziale Lteberlithk:Steinsetzer werden in der„Allgem. Steinsetzer-Zeitung'ersucht, den Zuzug nach Potsdam, Posen, Halle undLeipzig fernzuhalten.Die organistrten Lithograph«« und Steindruck«BarmenS ersuchen um Fernhaltung des Zuzugs nach derFirma Htzll und Klein, wo ein Kollege gemaßregeltworden ist.»Streiks in Oesterreich. In Wien legten die Tischlerder Firma Oswald u. Co., Ungargasse 21, wegen 30prozenttgerLohn Herabsetzung die Arbeit nieder.— Der Streik der Wien erBeinknopf-Drechsler dauert fort.— In Humpole«stellten die Arbeiter der Schaswollwaarcn-Fabrik ProkopSkorkowsky u. Sohn wegen Lohnabzugs die Arbeit ein.—In Mürzz Uschlag haben die Feilenarbeiter des Stahlwerksvon I. Z. B l e ck m a n n ihre Forderungen bewilligt bekommen.Nunmehr traten auch die übrigen Arbeiter(Schmiede, Schleifer.Walzer, Former) in die Bewegung ein, um Zugeständnisse zuerlangen. Sie verlangen: Auszahlung des Lohnes aller 14 Tageund zwar Sonnabends; Aushebung des Zwangs, im Lebensmittel-Magazin einkaufen zu müssen: Unterlassung von Maßregelungen;Einsührung humaner Behandlung.Durch eine nene Verbesserung der Technik steht denS t i ck e r n abermals eine Verringerung der Arbeits-gelegenheit in Aussicht, wie das in der Aera des Privat-eigenthums an den Produktionsmitteln selbstverständlich ist. EinSchweizer Blatt, der„Rheinthaler", berichtet darüber:„Seiteinigen Tagen ist in der Maschinenwerkstätte Martini und Co.in Frauenfeld die von Herrn Martini erfundene Dampf-st ick masch ine im Betrieb. Es ist dies eine gewöhnlicheDoppelmaschine, d. h. zwei gewöhnliche Handmaschinen sind sozusammen gekuppelt, daß sie gemeinsam in der Mitte nur cmMusterbrett und ein Manual haben und nur von einemSticker bedient werden können. Am Manual sind zwei kleineTambouren angebracht, in denen zwei schmale Riemen lausen,welche von der Transmission, die über der Maschine angebrachtist, herabkommen und die Maschine bewegen. Um die Dampf-kraft auf die Maschine zu leiten, hat der Sticker nur mit demDaumen auf den Stift der Manualkurbel zu drücken und derWagen bewegt sich von selbst. Der vticker hat mit der Hand dieKurbel nur zu begleiten, um jeweilen, beim Anzug oder beimAbtreten, die Dampfkraft abzuleiten, indem er in diesem Momentden Kurbelstift losläßt und, sobald der Wagen frei ist, wiedermit dem Daumen aus den Stift drückt. Je nachdem, stärker oderschwächer, auf den Stift gedrückt wird, ist der Gang der Maschineschneller oder langsamer."DerlÄtumUmgettiEine Versammlung von GewcrbegerichtS» Beisitzernfand am Donneritag Abend behufs Besprechung der Organisationderselben statt. Körsten referirte über die Beschlüffe des pro-visorischen Ausschusses und war der Meinung, daß die Schaffungeiner besonderen Organisation der Beisitzer nicht nothwendig er-scheine, umsomehr, da die Berliner Streik-Kontrolllommission be-reits die Kompetenzen besäße, die der event. zu bildende Bereinder Beisitzer haben müßte. Es würden dadurch leicht Kompetenz-streitigkeiten entstehen, die man besser vermeiden sollte. Fernersei es auch ein unsicheres Unternehmen, wenn die Beisitzer selbstdie Lösung der Geldfrage rcsp. der Unkostendeckung über-nehmen wollten, dadurch würden wieder besondere Samm-lnnaen nothwendig werden. Der provisorische Ausschuß seideshalb der Meinung, daß auch hier die Regelung der Geld-frage der Streik-Kontrollkommisston überwiesen werden solle.Die Gewerkschaften könnten aus ihren öffentlichen Fondsprozentual dazu beitragen. Die Kommission für die Aufnahmeeiner Statistik über sämmtliche Streitfälle, bei denen Beisitzerhinzugezogen wurden, solle sich aus drei Mitgliedern(Arbeit-uehmern) des Zlusschusses bilden, der auf grund des ß 31 desOrtsstatuts aus der Mitte der Beisitzer zu wählen ist. JederBeisitzer hätte nach Erledigung der Spruchsitzungen an dieseKommission zu berichten. Der genannte Ausschuß selbst habe di-Beisitzer, sowie alle Fragen, welche das Gewerbegericht angingen.den Gewerkschaften und der Oeffentlichkeit aegenüder zu ver-treten. Eine Beschwerde-Kommisston wäre nicht nothwendig, dadie Beschwerden über einzelne Gewerberichter doch der betreffendenGewerkschaft überwiesen werden, müßten die allein bei Verstößender Beisitzer schon richtig entscheiden ivürde. Es würde aus dieseWeise auch keine Zwistigkeiten geben. I a c o b e y besprachhierauf die Vereidigung der Beisitzer. Ans Grund des Z 24 desOrtsstaluts könne jeder Beisitzer, auch wenn er Dissident sei, gc-zwungen werden, den religiösen Eid zu leisten. Redner war derMeinung, daß vielleicht der Gesetzgeber gehofft habe, durch dieBestimmung der religiösen Eidesformel den Beisitzern eine objektive Urthnlssällung zu ermöglichen; seiner Ansicht nachseien aber Charakterfestigkeit und Sachkennt-niß diejenigen Faktoren, welche den Beisitzer in denStand setzten ein sachliches Urtheilzu fällen. Die Beisitzer, welche nun Dissidentenseim, dürften nicht etwa hoffen, vom Eide entbundenoder auf eine andere Weise verpflichtet zu werden;das sei genau so wie bei den ordentlichen Gerichten, auch dortmüßten diejenigen, welche aus der Landeskirche ausgetreten seien,oder keiner der vom Staate anerkannten Religionsgesellschajtangehörten, den Eid leisten, ganz gleich, ob sie gottgläubig oderAtheisten seien. Sollte sich ein Beisitzer dessen weigern, so sei eszweifellos, daß der Oberpräsident die Bestätigung desselben versage, denn nicht umsonst befände sich am Schluß des§ 24 desOrtsstatuts die Bemerkung„Heber die Vereidigung wird einProtokoll aufgenommen." ES werde freilich nicht ausbleiben,daß unsere bürgerlichen Gegner aus unserer Eidesleistung Kapitalschlügen, indem sie jedenfalls anführen würden: Seht dieseSozialdemokraten, sie schwören sogar bei Gott; ebenso würdeauch die sogenannte radikale Seite von Berstachung reden; keinBeisitzer sollte sich aber dadurch von der Leistung der Eides-formet abhalten lassen. Die Ansichten der aufgeklärten Arbeiterüber die religiöse Eidesleistung bleiben dadurch unberührt.Leisten wir den Eid nicht, so lverden wir nicht bestätigt, alsoleisten wir ihn, damit wir in die Lag« kommen, die§§ 70 bis67 uns zu Nutz zu machen. Redner empfahl zum Schlüsse seinerAusführungen nachstehende Resolution:„A)ie heutige, in der Berliner Ressource tagende Versamnvlung der Gcwerbegerichs-Beisitzer erklärt:In Erwägung, daß durch die im Gesetz, betreffend dieGewerbegerichte vom 29. Juli 1390 unter§ 20 ausgesprocheneBestimmung:„die Beisitzer sind vor der erstenDienstleistung durch den Vorsitzenden eidlichzu verpflichten"— keineswegs die Garantie gegeben ist,daß die in Frage kommenden Personen nur auf grund des gcleisteten Eides im stände sind, die Pflichten eines Beisitzers deGewerbegerichts getreulich zu erfüllen, und weil anzunehme» ist.