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Nr. 70. 26. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Ich bin totgeschossen!"

Mittwoch, 24. März 1909.

Amisrichter Moritz bekundet einen Vorfall, in welchem der An­

Referendar v. Tgel vor den Gefchworenen. und brang unter brohenden Rebensarten nochmals auf mich ein, geklagte auf dem Nachhauseweg aus einer Gesellschaft in ange­

Die Erschießung des 50 Jahre alten Steinsehmeisters Marschner durch den Referendar Harry b. Igel in der Nacht zum 2. Februar kam gestern vor dem Schwurgericht III zur Ver­handlung.

Bekanntlich ist

Anklage

nicht wegen Mordes oder Totschlags, sondern nur wegen Körper: verlegung mit Todeserfolg erhoben. Die Verhandlung leitet Landgerichtsdirektor Warnatsch, die Anklage wird durch den Ersten Staatsanwalt Stachow vertreten, sie Berteidigung führen Justizrat Dr. v. Gordon und Rechtsanwalt Dr. Löwenstein.

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Restaurant gekommen waren, festgehalten. Ich blieb stehen und wurde aber von seinen Bekannten, die auf den Spektakel aus dem heitertem Zustande drei- bis viermal nach einer Laterne geschossen steckte den Revolver ein. Er kam dann plöglich noch einmal auf mich hat. Klempnermeister Genz hat, als Marschner getroffen worden los und führte einen Schlag nach mir. Dann hat mich jemand war, den Angeklagten zur Rebe gestellt und ihn nach seinem Namen gefragt. b. Igel habe ihm geantwortet, daß er dies nicht nötig habe. Mehrere Zeugen stellen dem Angeklagten ein gutes Zeug­

gefragt, ob es ein Schrotschuß gewesen und als

ich antwortete, daß es eine Kugel war,

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nis aus. Auf die Frage eines Geschworenen versichert der Angeklagte, daß er sich den Revolver wirklich schon in Tübingen   infolge der Be­drohung durch einen Strolch angeschafft habe. Die anderen Refe rendare hätten Revolver nicht gewohnheitsmäßig bei sich getragen. Ein anderer Geschworener fragt den Angeklagten, ob er denn

da ist wohl geantwortet worden, dann ist der Mann tot, denn die Kugel ist in den Bauch gegangen. Es hatte sich inzwischen eine große Menschenmenge angesammelt. Als ich den Schlag mit dem Stock getan hatte, sagte der Nachtwächter zu mir: Das hätten Sie nicht fun follen, junger Mann!" Auch nach dem Schuß hat er Aehnliches gesagt. Ich ging nach dem Vorfall nach Hause und Als Geschworene werden ausgelost drei Fabrikbesizer, zwei zwei Stunden darauf wurde ich verhaftet. Inzwischen hatte ich zu fich nicht sagen konnte, daß er bei ernstem Angriff seitens des Berlagsbuchhändler, ein fönigl. Oekonomierat, ein Geh. Ober- Hause den Vorfall schriftlich firiert. Bors.: Sie hatten doch den Marschner Beistand und Hilfe durch seine Kollegen fand, so daß finanzrat, ein Rentier, ein Betriebsinspektor, ein Banfier, ein Referendar Müseler und den Nachtwächter in der Nähe. Konnten doch die Gefahr für ihn nicht zum Gebrauche einer Schußwaffe Acerbürger, ein Rendant. Sie nicht einfach beiseite springen? Angefl.: Nein, denn nötigte. Der Angeklagte bleibt dabei, daß er sich durch Marschner Marschner verfolgte mich.- Borf.: Aus welcher Entfernung haben ernstlich bedroht fühlte und auch jetzt noch nicht wisse, wie er ihn Ein Geschworener Sie geschossen? Angefl.: Aus einer Entfernung von drei Schritt. sich anders vom Leibe hätte halten können. Ich wollte bloß einen Schreckschuß abgeben; der Gedanke, ihn zu wünscht zu wissen, ob der Angeklagte seine Waffe genau fannte und sich etwa darauf eingeschossen habe. Der Angeklagte verneint treffen, war mir gar nicht gekommen. Icßteres. Einige Zeugen stimmen darin überein, daß im Augen­blick der Schußabgabe es am Tatorte noch hell war, da die Laternen noch brannten. Es folgen die

Vernehmung des Angeklagten.

Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte ist ein nur mittelgroßer, schmächtiger junger Mann, dessen Oberlippe von einem kleinen Schnurrbärtchen beschattet wird. Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt er: Er sei der Sohn des Generals 3. D. Heinrich v. Igel   und dessen Gattin Elisabeth geb. Bronsart b. Schellendorf und im Jahre 1886 in Altona   geboren. Er sei in seiner Jugend im elterlichen Hause erzogen worden und habe eine normale geistige und körperliche Entwickelung durchgemacht. Seinen Schulunterricht genoß er bis zum 11. Lebensjahr auf dem Gymnasium in Posen, dann ging er mit seinen Eltern nach Berlin  . In Schöneberg   hat er das Prinz- Heinrich- Gymnasium fünfviertel Jahre besucht und ging dann nach Roßleben   in Thüringen  , wo er im Alter von 18 Jahren das Abiturium gemacht hat. Er hat dann in Tübingen  , München  , Rostock  , Berlin   im ganzen sechs Semester studiert und am 1. Juli 1907 sein Examen gemacht. Er ging als Referendar nach Oranienburg  , diente vom 1. Oftober 1907 bis 1. Oftober 1908 in Güstrow   und wurde als Unteroffizier entlaffen. Giner schlagenden Verbindung hat er nicht angehört, aber den Fechtboden besucht und ist mit der Hantierung mit Revolvern nicht unbekannt. Er ist Jäger, hat viel auf Gütern von Verwandten zu­gebracht und weiß mit Jagdgewehren Bescheid. In Tübingen   hat er sich den Revolver, welcher hier eine Rolle spielt, angeschafft, teil, wie er behauptet, er dort einmal auf dem Heimwege in der Nacht von einem Strolch mit einem Messer angegriffen worden sei.

Bur

Tat

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Beweisaufnahme.

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Gutachten der Sachverständigen.

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Die Zeugen Referendare Müfeler und Dr. Schadeberg schildern die Vorgänge im wesentlichen in Uebereinstimmung mit dem An­geklagten. Der Zeuge Müseler hat, als er sah, daß v. Igel schießen wollte, Arzt Dr. Beyer- Oranienburg  , zu dem Herr Marschner nach ihm noch zugerufen: Igel  , find Sie blödsinnig?" Als der An- seiner Verlegung gebracht worden war, hat bei diesem eine außer geklagte den Schuß abgab, war seine Armrichtung wagerecht. ordentlich große Schwäche festgestellt und sein Augenmerk darauf Zeuge Dr. Schadeberg hat, als Marschner die Schimpfworte ausgerichtet, die Herztätigkeit zu unterstützen. Er hat es dann bewirkt, rief, geraten, doch weiterzugehen, da man von diesem Manne doch daß am nächsten Morgen Herr Prof. Hildebrandt in Oranienburg  keine Rechenschaft fordern könne. Ob aber der Angeklagte dies gehört erschien, der aber bei der großen Schwäche des Patienten zu einer habe, wisse er nicht. Beuge Referendar Zander hat den Vorgang Operation nicht riet, da sie überaus riskant wäre. Der Patient bei dem Gebrauch des Revolvers nicht mehr mit angesehen, sondern ist am zweiten Tage nach der Verlegung gestorben. Die Eingangs­nur noch den Schuß gehört und geglaubt, daß es sich wieder um stelle des Schußtanals ging von rechts oben nach links unten. Noch einen Unfug handele. in der Nacht eine Autorität aus Berlin   herbeizuholen, sei un­Zeuge Kutscher Marwitz hat mit seinem Herrn, dem getöteten möglich gewesen. Marschner, am 1. Februar die Schlittenfahrt gemacht. Unterwegs Medizinalrat Dr. Pfleger hat mit dem Gerichtsarzt Dr. Marg ist an den verschiedenen Sationen Bier, Warmes und auch Rot- die Obduktion vorgenommen. Eine Darmverleßung, wie sie vom ein getrunken worden. Marschner war nicht betrunken, er hat nur Prof. Hildebrandt und dem Dr. Beyer angenommen und die gegen laut gesprochen, das war so seine Natur. Er war kein zorniger, Bornahme einer Operation sprach, ist nicht festgestellt worden. sondern ein gutmütiger Mann. Richtig sei es, daß Marschner ihm Marschmer ist an Bauchfellentzündung gestorben und die Ursache der Vorwürfe gemacht und gesagt habe:" Sie hätten die Sterls mit letzteren ist die Schußverletzung der Leber und des Magens. der Beitsche über die Ohren schlagen sollen!" Als der Angeklagte Auf Frage des Rechtsanwalts Dr. Löwenstein gibt der Sachver an Marschner herangekommen und den Hut abnehmend gefragt ständige die Möglichkeit zu, daß durch eine Operation der letale Gerichtsarzt Dr. selbst äußerst sich der Angeklagte wie folgt: Ich war am Abend habe, ven er damit meine," habe Marschner ihm zugerufen: Ausgang hätte vermieden werden können. des 1. Februar mit drei anderen Kollegen zum Kollegen Dr." Gehst Du nicht weg, kriegst Du eins in die Fr..." Der Marg schließt sich diesem Gutachten an. Auch er hält dafür, daß Schadenberg zum Abendessen geladen. Wir haben dort Bier, dem Stock über den Kopf gehauen, Marschner noch nicht geschlagen zu empfehlen sei. Ob eine solche in dem vorliegenden Falle unter Zeuge bleibt dabei, daß, als der Angeklagte den Marschner mit bei solchen Bauchschüssen eine sofortige Operation in erster Reihe Rognat, etwas über eine Flasche Portwein, eine halbe Flasche hatte. Auf Vorhalt der Verteidigung erklärt der Zeuge, daß er den obwaltenden Verhältnissen möglich war, tönne er nicht ent­Danziger Magenbitter und etwa 12 Flaschen einfaches Bier ge­trunken. Bräf.: Es soll da eine kleine Mißstimmung ein müssen. Der Nachtwächter habe dem Angeklagten sofort zugerufen: achten dahin ab: es sei nicht anzunehmen, daß Marschner geschossen Sachverständiger Oberstabarzt Dr. Löw gibt sein Gut­Präf.: Es soll da eine kleine Mißstimmung ein- nicht alles gesehen, weil er sich nach den Pferden habe umsehen scheiden. getreten sein. Der Referendar Löschhorn soll etwas gehänselt worden sei, als er sich stark gebüdt hatte. Nach seiner Meinung worden und weggegangen sein. Da sollen Sie gesagt haben: Wenn Sie haben Schuld, Sie haben mit dem Schlagen angefangen!" Der Zeuge Nachtwächter Birkholz bestätigt, daß von Marschner haben Marschner und der Angeklagte aufrecht gestanden, aber ich so gehänselt worden wäre, würde ich geschossen haben. Angell.: Das ist richtig.- Präs.: Es soll bei Ihrer Unterhaltung das Wort gefallen war:" Die Bengels hätte man mit der Beitsche Marschner habe wohl eine etwas vorgebeugte Stellung angenommen. unter anderem auch von Ehebruch gesprochen worden sein and hinter die Ohren schlagen sollen". Auch dieser Zeuge bleibt im Wenn man annimmt, daß bei einem Bauchschuß größere Ver­bei dieser Gelegenheit sollen Sie gesagt haben: Das hätte für mich Widerspruch mit dem Zeugen Müseler dabei, daß Marschner den letzungen vorliegen, so muß sofort operiert werden, dazu gehört einen besonderen Neiz und wenn ich dabei gestellt würde, würde Angeklagten noch nicht angefaßt hatte, als dieser ihn mit dem aber eine zweckentsprechende Assistenz und ein ziemlich großer Stock schlug. Als der Angeklagte den Marschner fragte, men er Apparat von Hilfsmitteln. ich knipsen. Angell.: Das war eine bloßeNenommiſterei und mit seinen Schimpfworten meine, sei Marschner auf ihn losge= Geh. Medizinalrat Dr. Körte: Bei der in diesem Falle fest­ich habe diesen Ausdruck nachher auch bedauert. Bors.: Haben Angell.: Nein. gangen und habe gefragt:" Was wollen Sie von mir?" Darauf gestellten Schußrichtung ist es wohl möglich, daß der Verletzte den Sie nicht auch zum Fenster hinausgeschossen? Nur als einer der Herren noch nicht da war, habe ich gesagt: Soll sei der Stockschlag erfolgt. Der Zeuge hat den Stock dem Ange- Schuß bei leicht vorgebeugter Stellung erhalten hat. Es scheine flagten darauf entriffen und zur Seite geworfen und dann den sogar nicht sehr möglich, daß der Getroffene den Schuß bekommen ich mal zum Fenster hinausschießen, um ihn herzulocken? Bors.: Es wird behauptet, daß Sie etwas leichtsinnig mit dem Revolver Marschner festgehalten, da es feine Pragis fei, bei solchen Ren- hat, als er sich nach dem Stock büdte. Die Angabe des Angeklagten, daß Marschner mit erhobenen Fäusten auf ihn losgegangen fei, sich umgehen. So sollen Sie einmal am 27. Januar in der Liebig- contres immer zunächst den Stärkeren festzuhalten. straße auf offener Straße nach einer Laterne geschossen haben. also in Angriffstellung befunden habe, erscheine wahrscheinlich. Die Operationsmöglichkeit liege bei solchen Verletzungen natürlich Worf.: Angefl.: Das gebe ich zu; es war ein grober Erzeß. Der verstorbene Marschner ist noch vor seinem Tode eidlich vor. Aber dazu gehören doch Vorbereitungen, und man könne auch Ebenso sollen Sie am 31. Januar, als Sie in der Nacht aus einer Gesellschaft nach Hause kamen, nach einer Laterne geschossen haben. bernommen worden. Seine Aussage wird verlesen. Er hat die nicht von jedem Arzt verlangen, daß er eine solche Operation vor­Außerdem sollen sich die Mitbewohner des Hauses, wo Sie wohnten, Möglichkeit zugegeben, von Kerls" oder" Bengels" gesprochen zu nimmt. Anders sei es, wenn man den Patienten nach dem Kranken­haben. Er have, ohne selbst angegriffen zu haben, sofort von dem Hause oder der Klinik bringen kann. Ob die Ueberführung nach über wiederholtes Schießen Ihrerseits beschwert haben. Angekl.: Das ist nicht wahr.- Vorf.: Nun fahren Sie in Ihrer Schilde- Angeklagten Schläge mit dem Stock über den Oberarm bekommen. Berlin   möglich war, sei für ihn natürlich eine offene Frage. Aus. rung fort. Angefl.: Gegen 12 Uhr gingen wir vom Dr. Schaden- Der Stock fiel an die Erde. Er habe den Stock aufheben wollen, führen könne man diese Operation entweder gleich oder gar nicht berg fort; wir bogen aus der Liebigstraße in die Bernauer Straße   um seinerseits dem Angeklagten einen Schlag zu versehen. In Es kommt dabei auf sehr viele Nebenumstände an. ein und sahen dort plötzlich einen Schlitten fahren. Wir hatten demselben Augenblick aber habe er aus etwa drei Schritt Ent­am Nachmittag vergeblich versucht, einen Schlitten zu bekommen, fernung einen Schuß erhalten. Der Schuß habe ihn getroffen, als und als wir nun diesen Schlitten sahen, nahmen wir an, daß es er sich von dem Bücken wieder aufrichtete. Er selbst habe nicht mit ein Mietschlitten sei und riefen dem Kutscher zu, zu halten. Der Schlägen gedroht und es sei auch nicht wahr, daß v. Igel fort lauten auf Körperverletzung mit Todeserfolg, Körperverlegung Kutscher   hielt auch und wir stiegen ein. In demselben Augenblick gefekt vor ihm habe zurückweichen müssen. fam Marschner, den ich nicht kannte, aus dem Ziegelschen Re­staurant und schrie in aufgeregtem Ton: Raus! Raus! sagten ihm: Wir wollen gern eine halbe Stunde fahren, verlangen es auch nicht umsonst, sondern wollen gern bezahlen. Da sagte Marschmer: Schön, wenn Sie 10 M. oder 6 M. zahlen wollen, dann können Sie fahren. Wir boten 3 M., erhielten aber die barsche Antwort: Dann gehen Sie aus dem Schlitten heraus! Der Schlitten gehört mir! Wir stiegen auch sofort aus.

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Aussagen des Erschossenen.

Die Teilnehmer des Marschner an der Schlittenfahrt vom Wir 1. Februar, Bauunternehmer Marzillier, Kaufmann Kristan und Maler Mormege können neue Momente über die Tat selbst nicht befunden. Sie stimmen darin überein, daß Marschner nicht be­trunken war. Er war ein ruhiger Mann, der sich nicht leicht auf­regte. Er war in seiner Sprachweise zwar etwas bullerig", meinte es aber nicht schlimm. Richtig sei es, daß der Wächter zu dem Angeklagten gesagt:

,, Sie haben angefangen und auch geschossen".

Die den Geschworenen vorzulegenden Fragen

mittels einer Waffe, fahrlässige Tötung und mildernde Umstände. Erster Staatsanwalt Stachow

spricht nach eingehender Prüfung der Ergebnisse der Beweis. aufnahme die Ueberzeugung aus, daß der Angeklagte leicht direk­tionslos werde, wenn er etwas getrunken hat, denn sonst könnte man sich das Schießen nach Laternen bei einem gut erzogenen jungen Mann nicht erklären. Und nun kommt das Unglück hinzu, daß er stets einen Revolver bei sich trug. Wie fann ein anständiger junger Mann immer mit einem geladenen Revolver herumlaufen Borf.: Sie sollen aber erst nach viermaliger Aufforderung aus­in einer ganz ruhigen friedlichen Stadt! Von einer wilden Gegend, gestiegen sein. Angefl.: Das ist nicht wahr! Wir gingen dann Der Untersuchungsrichter Landrichter Dr. Franke hat den in der der Angeklagte getvohnt, ist gar keine Rede. Wie ist es weiter. An der nächsten Straßenede blieben wir stehen, der Referendar Zander trennte sich von uns nach seiner in der Altstadt Marschner vor seinem Tode vernommen und bezeugt, daß dieser möglich, daß ein gut erzogener junger Mann bei einem solchen Rentontre gleich losschießt. Einem folchen telegenen Wohnung, wir anderen blieben noch einen Augenblick un- bei der Vernehmung vollständig bei Sinnen war. Marschner hat nächtlichen Schießen muß entschieden entgegengetreten schlüssig stehen und überlegten, ob wir noch irgend wohin gehen entschieden bestritten, daß er gegen v. Igel handgreiflich geworden sinnlosen Wir franken daran sehr, daß man schon den sollten, beschlossen aber doch, nach Hause zu gehen und machten fei, bevor dieser mit dem Stock schlug. Das Drohen mit dem werden. einer die Polizeiverordnung erwägt, das Ver­Schießen habe er nicht gehört, sonst wäre er ausgerückt. Marschner Erlaß Kehrt. Ich hatte den Vorfall von vorher schon ganz vergessen. Da bon Schußwaffen an jeden beliebigen Menschen fahen wir den Schlitten wieder vor dem Restaurant stehen. habe auch ganz bestimmt behauptet, daß, als er nach der ersten kaufen Marschner stand vor dem Schlitten und schimpfte auf den Kutscher: Affäre am Schlitten nach einiger Zeit aus dem Restaurant wieder berbietet. Jekt glaubt jeder 14. oder 15jährige Junge, wenn ihm Wozu haben Sie denn die Peitsche? Schlagen Sie doch die hinausgetreten sei, die Bösewichter noch immer am Schlitten ge- die Nase des anderen nicht gefällt oder man ihn auf den Fuß tritt, Der Briefträger Bath will gehört haben, daß das Recht zu haben, den anderen niederzuknallen. Von einer Kadetten, die Schweine hinter die Ohren!" Als wir näher kamen, standen hätten."

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trat er oftentativ auf uns zu und rief uns jene Worte zu. Wenn Marschner, nachdem der Schuß gefallen war, ausgerufen habe: Notwehr könne in diesem Falle gar keine Rede sein, dem Angeklagten das ein Strolch zu mir gesagt hätte, wäre ich ruhig weitergegangen," Ich bin ins Herz getroffen!" Unmittelbar nach dem Schuß habe war kein Grund gegeben, den Revolver zu ziehen. Der Angeklagte ich konnte mir aber von diesem Manne so etwas nicht gefallen lassen. Marschner auf den Angeklagten losgehen wollen, man habe ihn habe den Marschner durch seinen Revolverangriff außer Gefecht Ich ging auf Marschner ruhig los, zog meinen Hut und fragte ihn aber mit den Worten zurückgehalten, er solle sich nicht unglücklich sehen wollen, er habe sich also einer vorfäblichen Körperverlegung fehr höflich: Wen meinen Sie damit?" Ich erhielt zur Antwort: machen." Ein Zeuge befundet: Marschner habe die Referendare mit Todeserfolg schuldig gemacht. Der Staatsanwalt beantragt die Was wollen Sie von mir? Ich schlage Ihnen mit der Faust in die erst drei- bis viermal auffordern müssen, ehe sie den Schlitten ver- Bejahung dieser Schuldfrage unter Zubilligung mildernder Um­stände. Würden die Geschworenen nur gefährliche Körperverlegung Schn....!" Er holte auch gleichzeitig mit der Hand aus, so daß ließen. Die Referendare schienen etwas angetrunken zu sein. Als Sachverständiger befundet Profeffor Seller: Zwei Tage annehmen, dann würden mildernde Umstände keinesfalls am ich befürchten mußte, daß er mich angreifen wollte. Ich ließ ihn nach dem Rencontre hat sich der Angeklagte zu ihm begeben. Er Plake sein. ruhig stehen und sagte zu dem in der Nähe stehenden Nachtwächter: flagte über Schmerzen im linken Oberarm. Lekterer zeigte äußer­Die Verteidiger. ,, Bitte stellen Sie doch die Persönlichkeit fest!" Der Nachtwächter fagte darauf:" Das ist nicht nötig, ich kenne die Persönlichkeit." lich keine Spuren einer Verlegung, es wurde aber eine ganz be­Unterdessen ist mir Marschner gefolgt. Er padte mich dann mit der stimmte Schmerzlinie festgestellt, die auf eine Muskelzerrung hin­rechten Hand an der linten Schulter und mit der linken an dem deutete, welche durch eine kräftige Stockbewegung nach vorn zur Mantel und schüttelte mich, so daß ein Knopf von meinem Mantel Abwehr verursacht sein konnte. Amtsrichter Dr. Henrici, aufsichtsführender Amtsrichter in abriß. Wir wurden Handgemein und ich wollte mich des Mannes Oranienburg   ist von den Referendaren Müseler und Dr. Schaden­erwehren. Da fühlte ich einen Schmerz an der Schulter, und ich berg nach der Tat aufgesucht worden. Sie machten einen durch rief dem Nachtwächter zu, mir doch zu helfen. Als dies nicht ge­schah, habe ich meinen Stod ergriffen und schlug, da er weiter auf aus nüchternen und ruhigen Eindruck und erzählten den Vorfall mich eindrang, mit dem Stock ihn über Kopf und Schulter. Der Nacht- ziemlich übereinstimmend. Referendar Müseler hat schon damals wächter nahm dann den Marschner fest, er riß sich aber los und fam fofort bezeugt, daß che v. Igel mit dem Stock nach Marschner ge­schlagen, dieser auf b. Jgel zugegangen sei. Auch unmittelbar vor mit vorgehaltenen Fäusten auf mich los. Da er ein großer, träftiger dem Schuß sei Marschner auf v. Igel   in drohender Weise los­Mann war, hatte er dabei eine gebeugte Stellung. Ich wußte mir gegangen. Daß v. Igel zweimal mit einem Revolver gegen nicht zu helfen, er war mir an Kräften wesentlich überlegen. Straßenlaternen geschossen, hat der Zeuge erst später erfahren. Da fiel mir mein Revolver ein. Weitere Fälle sind dem Zeugen nicht bekannt geworden, obwohl ihm aus der Stadt nach dem Vorfall alle möglichen Gerüchte zu­getragen wurden und er nach den verschiedensten Richtungen hin Erhebungen anstellte. Der Zeuge war wie aus den Wolfen ge­fallen, als er hörte, was dem Angeklagten zur Last gelegt wurde. Der Zeuge hat nie Anlaß gehabt, über den Angeflagien zu flagen. Im Gegenteil sei er einer feiner besten Referendare gewesen, be scheiden und nie dienstlich inforreft.

Ich holte ihn aus der Tasche hervor und rief mit lauter Stimme: ,, Bleiben Sie zurück oder ich schieße!" Ich habe dann, als der Mann doch wieder auf mich los tam, ge­schossen, aber nicht, um ihn zu treffen, sondern, nach ruhiger Ueber­legung, um vorbeizuschießen, also nur einen Schredschuß abzugeben. Marschner zudte zusammen und griff mit der Hand nach oben. Ich fürchtete, ihn an der Schulter getroffen zu haben. Er rief:

Justizrat Dr. von Gordon und Rechtsanwalt Dr. Löwenstein plädieren des längeren auf Notwehr event. Ueberschreitung der Notwehr im Irrtum über die Gefahr. Sie berufen sich auf das ganz flare und zuverlässige Zeugnis des Referendars Mäseler. Es fei tief traurig, daß ein Mann, dem das Zeugnis eines gutmütigen Mannes gegeben, zu Tode gekommen im Gifer wechselseitigen Streites in der Nacht. Aber noch viel trauriger wäre es, wenn in ruhiger Erwägung eines ganzen Tages, in der Helle der Beweis. aufnahme ein Urteil gesprochen werden sollte, was den Angeklagten vernichtet. Das Urteil ist erst in später Nachtstunde zu erwarten. Unsere Lefer finden es im Hauptblatte.

Soziales.

Habt acht vor Kautionstellung!

um sein Geld wieder zu erhalten, flagte gestern der Pader Küster gegen den Inhaber eines Ateliers moderner Kunst" namens Reinhold Schwarz. Der Kläger   ist am 8. Oktober vorigen Jahres gegen einen Monatslohn von 120 M. als Lagerberwalter beim Beflaaten in Arbeit getreten. Diesem Posten mißt der Bellagte