Diskussion.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgeordneten Dr. Delbrück ( frf. Vg.), Dr. Waguer( L.), Prinz zu Schönaich- Carolath schließt die Die§§ 1-11 werden unter Ablehnung der sozial demokratischen Anträge auf Streichung der§§ 2 und 6 nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Der von den Sozialdemokraten beantragte§ 11a, der von allen Automobilhaltern den Beitritt zu einer Haftpflichtgesellschaft fordert, begründet Abg. Stadthagen( Soz.):
Die übrigen Bestimmungen des konservativen Antrages, die sich mit der Regierungsvorlage decken und die Wahl von Sicherheitsmännern nach Fahrabteilungen möglich machen, wurden ohne wesentliche Debatte angenommen.
Die Beratung wandte sich dann dem§ 80f, g der c= gierungsvorlage zu. Dieser lautet:
" Das Amt eines Vertreters erlischt, sobald er aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder eine andere Voraussetzung seiner Wählbarkeit verliert."
Einem Sicherheitsmann kann indes während des ersten Jahres seiner Wahlperiode das Arbeitsverhältnis durch den Wertbefizer nur gekündigt werden: 1. wenn er feinen Verpflichtungen als Eicherheitsmann nicht nachkommt;
2. wenn sonst Tatsachen vorliegen, die ihn als nicht geeignet zur Fortsetzung seiner Tätigkeit als Sicherheitsmann erscheinen lassen;
3. wenn er feine Tätigkeit als Sicherheitsmann zu Zweden mißbraucht, die mit seinem Amte als Sicherheitsmann nicht im Zusammenhange stehen."
fährt, so ist der Höchstfak von 50 000 m., die er zu zahlen hat, eine Abg. Heimann( Soz.): Es far ferner bont denselben Parteien beantragt, daß hinter Bagatelle. Noch schlimmer ist die Höchstgrenze im Falle der Verlegung Ich habe bei der ersten Lesung die Stellung meiner Freunde bem Wort„ Arbeitsverhältnisse" eingefügt werden soll:( Arbeitszeit, mehrerer Personen. Wenn etwa 20 Personen verletzt sind, so zu der Vorlage dargelegt. Wir haben anerkannt, daß der Ent- Arbeitsvertrag, Löhne, Gesundheitswesen). Auch diese Einfügung kommt auf den Einzelnen so wenig, daß es nur ein Almosen ist wurf einen Fortschritt bedeutet gegenüber dem bisherigen Zustand, hielt der Minister nicht für notwendig, weil alle diese Angelegenund er der Gemeinde zur Last fallen muß.( Sehr richtig! bei der auch nach dem Eingeständnis der Regierung ein unbefriedigender heiten unter den Begriff Arbeitsverhältnisse" fallen sollen! Bom den Sozialdemokraten.) ist. Durch den Entwurf soll der eigentlich selbstverständliche Bentrum wurde darauf beantragt, zu sagen: Arbeitsbedingungen Seinen Umfall bei§ 6, dem er jetzt zustimmen will, begründet Grundsatz verwirklicht werden, daß der Staat einzutreten hat für und Wohlfahrtseinrichtungen". Hiergegen erflärten sich außer dent Herr Traeger damit, daß wir bei Bestehen des§ 6 leichter zu einer Verfehlungen seiner Beamten, durch welche Bürger des Staates Minister auch die Nationalliberalen und die Konservativen mit Zwangsversicherung fommen würden. Dann sollten doch er sowie geschädigt werden. Dies Prinzip bedingt aber den weiteren Grund- aller Entschiedenheit. Sie führten aus, daß sie jeder Erweiterung alle die anderen Herren, welche sich für die Zwangsversicherung aus- jazz, daß jeder Bürger ein Recht haben muß, seine Ansprüche gegen der Rechte des Arbeiterausschusses sich entgegenstellen würden, und gesprochen haben, unserem Antrag zustimmen, wonach noch ein§11a den Staat anzumelden und im Wege des ordentlichen Gerichts- von nationalliberaler Seite wurde jogar das Scheitern des eingeschaltet werden soll: daß alle Halter von Kraftfahrzeugen einer verfahrens durchzuführen. Dieser Grundsatz ist aber in dem Ent- ganzen Gefeßes in Aussicht gestellt! Trokdem ein Vertreter Haftpflichtgesellschaft beizutreten haben, die der Verwal- wurf durchbrochen, und auch die Kommission hat dem zugestimmt. Der Regierung darauf hinwies, daß die Arbeiterausschüsse doch auch tung und Aufsicht des Aufsichtsamts für Privatversicherung unter- Es soll vorher der Kompetenzkonflikt erhoben werden fönnen. Streifs verhindern und im übrigen das gute Einbernehmen zwischen steht.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Ginen fachlichen Grund für die Beibehaltung des Konfliktes habe allen Beteiligten herstellen sollen, und daß damit der Arbeiter ich aus allen Beratungen über den Entwurf nicht entnehmen ausschuß auch aus sich heraus das Recht haben müsse, die Lohns fönnen. Im Reiche besteht diese Möglichkeit, den Konflikt zu er verhältnisse zu behandeln, nicht erst dann, wenn der Arbeitgeber heben, nicht, und in mehreren Bundesstaaten auch nicht, ohne es verlangt, wurden diese Anträge gegen die Stimmen der Sozialdaß sich irgendwelche Unzulänglichkeiten daraus ergeben hätten. demokraten, Polen , Freifinnigen und des Zentrums abgelehnt. ( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Der ganze Gang der Dagegen wurde gegen die Stimmen der Konservativen cin Verhandlungen hat bei uns die Ueberzeugung gefestigt: Die Ne- Bentrumsantrag angenommen, nach welchem die Berufung des gierung will auf den Konflikt nicht verzichten, weil die staatliche Arbeiterausschusses erfolgen muß, wenn ein Viertel der Mitglieder Bureaukratie nicht anders als unter dem zwange der Notwendig- es beantragt. feit eine Macht aus der Hand gibt, die sie einmal hat, und weil Die Kommission hat doch in einer Resolution selbst vor ihr zur Aufrechterhaltung ihrer sogenannten„ Autorität" das geschlagen, die Bildung einer Zwangsversicherungsgenossen- Oberverwaltungsgericht weit beffer geeignet erscheint als die schaft der Automobilisten anzuregen. Also liegt doch gar ordentlichen Gerichte, bei denen sich doch hin und wieder ein fein Grund vor, das, was allgemein als richtig anerkannt wird, schwarzes Schaf" findet. Man sucht die Beamten mehr und mehr nicht in das Gesetz hereinzuschreiben.( Sehr wahr! bei den Sozial- vom Wolfe zu trennen, die Kluft zwischen Volk und Beamtenheer demokraten.) Man könnte höchstens einwenden, daß die Bildung einer wird immer größer, das so überaus notwendige Verstehen und folchen Zwangsgenossenschaft eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen Hand- in- Hand- arbeiten immer geringer. Das Volk sieht heute in möchte, während doch der allgemeine Wunsch auf schnelles den Beamten eine ihm feindselig, mindestens mißtrauisch Inkrafttreten des Gesetzes geht. Dem Einivande fann man gegenüberstehende Kaste, und entgegenkommen, indem man einfügt, daß der von uns be- der Beamte fühlt sich nicht als Diener des Volfes und des Staates, antragte§ 11a später als die anderen Bestimmungen des Gesetzes sondern von vornherein hoch erhaben gegenüber allem Volk". in Kraft tritt. Aber die Resolution hilft gar nichts, die wirft der Das trifft für den Assessor genau so zu wie für den Gendarmen Bundesrat ruhig in den Papierkorb. Wir müssen die Bestimmung und Schußmann.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Würde ins Gefez selbst hineinschreiben und dadurch einen Zwang auf der Konflikt preisgegeben, würden die ordentlichen Gerichte gerade den Bundesrat ausüben.( Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Sozial- gegenüber Verfehlungen der Beamten mit unnachsichtlicher Strenge einschreiten, so würde dadurch die wahre Autorität der Beamten demokraten und Freifinnigen abgelehnt. Der Rest des Gesetzes wird bebattelos angenommen, amten würden dadurch belehrt werden, daß ihre jetzt so beliebte in außerordentlich wirksamer Weise gefördert werden. Die Beebenso die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen Schneidigkeit nach unten durchaus nicht gleichbedeutend ist mit einer auf Bildung einer Zwangsversicherungsgenossenschaft wirklichen Autoritätsstellung, sondern das Gegenteil davon für die Automobilɓesizer und auf Ausdehnung der bedeutet, und das Volk hätte mehr Vertrauen zu den Beamten, das Zentrum und auch die Konservativen, daß die Worte während Unfallversicherung auf das bisher nicht versicherungspflichtige wenn man sähe, daß gegen alle Amtsüberschreitungen mit der Bedienungspersonal von Automobilen. den Sozialbentofraten.) Statt bessen soll es bei der Stonfliktsvollen Schivere des Gesetzes vorgegangen wird.( Sehr richtig! bei erhebung bleiben, einer Maßnahme, die vor fast alvei Menschen altern unter ganz anderen Voraussetzungen eingeführt worden ist. Der zweite Stein des Anstoßes ist für uns die Bestimmung, daß der Staat den Schaden, den ein Beamter im Zustande der Bewußtlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigteit verursacht, nur insoweit ersehen soll, als die Billigkeit die Schablos haltung erfordert. Man muß Jurist sein, um den Sinn dieser Bestimmung zu erfassen. Für den beschränkten Laienverstand ist es für den Beschädigten ganz gleichgültig, ob die Schädigung aus Vorsatz, aus Fahrlässigkeit, im Zustande der Trunkenheit oder wie sonst erfolgt ist. Der Rechtsanspruch auf Schadenersatz, der dem Geschädigten gegeben werden sollte, ist etwas Stonkretes, die Billigteit, auf die er hier verwiesen wird, etwas Verschwommenes, ganz Subjektives. In Bayern und Württemberg wird der Schaden unter allen Umständen erfekt, warum sollte es in Preußen nicht möglich sein? Eine Verbesserung des Entwurfs bildet die Bestimmung, daß der Staat an Stelle der Stommunen für alle Amtspflichtverletzungen der Standesbeamten die Haftpflicht übernehmen soll. Es ist das Glück der Kommunen gewesen, daß ihr Interesse hier teilweise zusammentrifft mit dem agrarischen Intereffe, das ja hier im Hause immer ausschlaggebend ist. Interessant ist dabei nur folgendes: Wenn im bürgerlichen Leben jemand dem anderen eine Stonzession macht, wird er auf Wunsch jederzeit bereit sein, das Zugeständnis, zu dem er entschlossen ist, auch verbrieft und versiegelt zu geben. Der preußische Staat macht ein Zugeständnis, verlangt aber als Preis, daß eine Bestimmung auf genommen werde, wonach der Anspruch gegen den Staat weder im Rechtswege, noch im Verwaltungsstreitverfahren geltend gemacht werden fann! Das ist eine Bestimmung, die einen geradezu beschämenden Eindruck macht.( Sehr wahr! bei den Sozialdemotraten.) Wir hatten gehofft, daß der Entwurf in einer Fassung aus der Kommission herauskommen würde, die es uns ermöglicht, ihm zuzustimmen. Wir hatten erwartet, daß Preußen bereit sein würde, seine Bürger vor Uebergriffen der Beamten ebenso wirksam zu schüßen wie das Reich und andere Bundesstaaten. Aber das Mort Preußen in Deutschland boran" hat sich auch hier als jeder tatsächlichen Unterlage entbehrend erwiesen. Unter diesen Umständen bedauern wir, dem Entwurf im ganzen unsere Zustimmung nicht geben zu können.( Bravo ! bei den Sozialdemokraten.)
Hierauf vertagt sich das Haus auf Sonnbend 2 Uhr pünkt lich: Rechnungssachen, dritte Lesung des Automobilgesezes. Schluß 7 Uhr.
Abgeordnetenbaus.
61. Sibung vom Freitag, ben 26. März, bormittags 11 Uhr.
Am Ministertisch: Beseler.
Debatte erledigt.
Eine Reihe kleinerer Stats wird nach kurzer unwesentlicher Es folgt die stoeite Beratung des Gefeßentwurfs betreffend die Erweiterung des Stadtkreises inden. Die Kommission empfiehlt die unveränderte Annahme des Entwurfs sowie die Annahme einer Stefolution, durch welche die Regierung ersucht wird, Gesebentwürfe betreffend die Erweiterung von Stadtkreisen, so frühzeitig einzubringen, daß ausgiebige Stommissionsberatungen in beiden Häusern des Landtages stattfinden können. Abg. v. Brandenftein( t.) spricht sich für die Resolution der Kommission aus. Abg. Fink( natl.) stimmt der Vorlage zu. Abg. Leinert( Soz.): Die Eingemeindung von Linden in Hannover ist sehr bedauerlicherweise längst verpakt. Wenn sie jest nicht endlich erfolgt, wird sie später ganz unmöglich werden, weil Linden natürlich in seiner Entwidelung mit Hannover lange nicht Schritt hält. Es ist zu befürchten, daß dann später Hannover Bedingungen stellt, auf die einzugehen Linden nicht in der Lage ist. Besonders wichtig für Linden ist auch die Eingemeindung von Ridlingen.
Abg, v. Woyna( ft.) erklärt das Einverständnis seiner Freunde mit der Vorlage.
Das Gesetz wird hierauf mit der Resolution der Kommission
angenommen.
über die
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverlehungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt. Abg. Dr. v. Boß( f.): Meine Freunde lehnen die in der VorTage vorgesehene Ausdehnung der Haftpflicht auf die Schulverbände ab. Diese haben so wenig Einfluß auf die Ausübung des Büchtigungsrechts der Lehrer, daß sie nicht verantwortlich gemacht werden tönnen, wenn der Lehrer das Büchtigungsrecht überschreitet und daburch Entschädigungsansprüche entstehen.
Justizminister Beseler: Die Regierung legt hohen Wert auf das Zustandekommen dieses Gesetzes. Für die Leistungsschwachen Schulverbände sind wesentliche Erleichterungen in der Kommission vorgesehen, und ich bin auf diese Anregungen gern eingegangen. Ich glaube daher, daß kein Grund vorliegt, dem Gesetz nicht zu austimmen.
Abg. Reinhard( 8.) erklärt das Einverständnis seiner Freunde mit der Vorlage.
Abg. Boisly( natl.) bittet die Konservativen, der Vorlage, die in der Kommission einstimmig angenommen sei, zuzustimmen, da die Interessen der nicht leistungsfähigen Schulverbände genügend gewahrt seien. Somme das Geseb jest nicht zustande, so werde die Materie jedenfalls reichs gefeßlich geregelt werden.
Kommissionsbeschlüsse.
Abg. Viereck( ft.), befürwortet ebenfalls die Annahme der Abg. Caffel( fri. Vp.): Das Gesetz entspricht einer alten Forderung der freisinnigen Partei. Nicht einberstanden sind wir mit der Bestimmung, daß der Staat den Schaden nur insoweit zu erfeben haben soll, als es die Billigkeit erfordert, also nicht in allen den Fällen, wo ein Beamter den Schaden im Zustande der Bewußt losigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit verursacht hat. Auch in solchen Fällen müßte vielmehr der Staat ohne weiteres schadenersatzpflichtig sein. Auch der Einführung des Kompetenzfonflittes in§ 2 fönnen wir nicht zustimmen. Doch werden wir auch bei Annahme dieses Paragraphen dem Gesetz im ganzen zu stimmen, da es einen großen Fortschritt bedeutet.
"
Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen. Unter Ablehnung des Antrags Lippmann( frs. Vg.) wird das Gesez in der Fassung der Kommission unverändert angenommen. Hierauf wird ein Antrag v. Erffa ( t.) auf Einführung einer Bestimmung in das Etatgefeß, wonach notwendige Ausgaben, trokdem der Etat noch nicht bewilligt ist, gemacht werden können ( Etatnotgeseh), der Budgetfommission überwiesen. Alsdann vertagt sich das Haus.
Nächste Sibung: Sonnabend, 11 Uhr.( Dritte Lesung fleinerer Vorlagen, Etat der preußischen Zentralgenossenschaftstasse sowie der direkten und indirekten Steuern.) Schluß 4% Uhr.
Parlamentarifches.
Der Seniorenkonvent des preußischen Abgeordnetenhauses beschloß am Freitag, die Osterferien am 2. April beginnen zu lassen. Bis dahin soll noch eine Reihe von Etats und die Sekundärbahnborlage beraten werden, deren Einbringung unmittelbar bevorsteht. Am 21. April sollen die Sizungen wieder beginnen.
Die Geschäftslage ist sehr unsicher, schon aus dem Grunde, weil die Stommission des Herrenhauses am Donnerstag wesentliche Aenderungen an dem Lehrerbesoldungsgesetz vorgenommen hat, so daß es wahrscheinlich ist, daß dieses Gesek noch einmal an das Abgeordnetenhaus zurüdgeht.
-
Zu diesem Paragraphen beantragten die Sozialdemokraten, des ersten Jahres seiner Wahlperiode" gestrichen werden und die werden soll. Das wurde angenommen, aber die Konservativen beUnfündbarkeit auf die ganze Wahlperiode ausgedehnt antragten( als Ziffer 4), daß die Kündigung angängig sein soll, 4. wichtige Gründe anderer Art borliegen, die mit der Ausübung seines Amtes als Sicherheitsmann nicht zusammenhängen.
wenn:
Außerdem war von der Sozialdemokratie beantragt, daß unter Biffer 3 hinter Sicherheitsmann" eingefügt werden soll: wäh rend der Ausübungseines Dienstesinder Grube". Die Konservativen behaupteten, daß ihr Antrag dem Sicherheitsmann größere Garantien verschaffe, als sie die Regierungsborlage vorsehe. Es wurde aber von sozialdemokratischer und freisinniger Seite darauf hingewiesen, daß nunmehr jeder Grund, auch venn er ganz außerhalb des Arbeitsverhältnisses liege, für den Arbeitgeber ein wichtiger" sein kann. Diese Bestimmungen liefern, statt den Sicherheitsmann vor Willkür zu schüßen, den Sicherheitsmann tatsächlich der Willtür des Werksbefibers aus und beseitigen jede Garantie für die Ausübung seiner Tätigkeit. Trokdem wurde der Antrag angenommen. Für den sozialdemokratischen Antrag, daß die Entlassung unter Biffer 3 mur erfolgen darf, wenn er seine Tätigkeit als Sicherheitsmann während der Ausübung feines Dienstes in der Grube" zu Zwecken mißbraucht, erhoben fid) nur 2 Stimmen.
Jm§ 80f, g der Regierungsvorlage heißt es weiter:
Von einem jeden Ausscheiden eines Sicherheitsmannes, sei es infolge Kündigung oder Entlassung durch den Werksbesizer, sei es infolge eigener Kündigung oder Aufgabe der Arbeit durch den Sicherheitsmann, ist der Bergrebierbeamte unverzüglich durch den Werksbesitzer in Stenntnis zu setzen. Dieser ist befugt, die Gründe des Ausscheidens zu untersuchen."
Diesem Satz wollte ein sozialdemokratische Antrag folgende Fassung geben:
" Dieser ist verpflichtet, die Gründe des Ausscheidens zu untersuchen und zu Protokoll zu nehmen. Wendet sich der Sicherheitsmann oder die Mehrheit der Belegschaft der in Frage kommenden Steiger- beziv. Fahrabteilung beschwerdeführend an das Oberbergamt, und erachtet dieses die Entlassung für ungerechtfertigt, so hat es die Wiedereinstellung des Sicherheitsmannes zu verfügen. Die Wiedereinstellung hat gleichfalls zu erfolgen, wenn durch Urteil des Berggewerbegerichts die Entlassung eines Sicherheitsmannes für ungerechtfertigt erklärt wird."
Dieser ganz selbstverständliche Antrag, der dazu beitragen sollte, dem Sicherheitsmann die Ausübung seines Dienstes wesentlich zu erleichtern und ihn vor Schikanen zu bewahren, wurde von der arbeiterfeindlichen Mehrheit glatt abgelehnt.
Sodann lag folgender konserbatiber Antrag bor:
" Der Revierbeamte ist berpflichtet, die Gründe des Ausscheidens zu untersuchen und auf Antrag eines Beteiligten seine Vermittelung eintreten zu lassen."
Troßdem darauf hingewiesen ward, daß diese Bermmung nur dann Zweck haben kann, wenn vor der ausgesprochenen Kündigung oder Entlassung eines Sicherheitsmannes der Revierbeamte zu be= nachrichtigen ist und vermitteln kann, war die Mehrheit solchen Vernunftgründen nicht mehr zugänglich, sondern bestand auf ihrem Antrag, der dann auch angenommen wurde.
Die nächste Sigung findet am Sonnabend statt, und es wird boraussichtlich dann die erste Lesung über das Kapitel Sicherheitsmänner" beendet werden.
Gerichts- Zeitung.
Prozeß Friedberg- Bohn.
Der Prozeß gegen den Bankier Siegmund Friedberg und den Kaufmann Fritz Bohn nahm gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I seinen Anfang.
Die Anllage lautet auf Betrug. Untreue, Unter= flagung, Rontursbergeben, Wergehen gegen bas Gefeß betr. die Pflichten der aufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere und Ver gehen gegen das Gesez betr. die Gesellschaften m. b. H. Die Verhandlungen werden mehrere Tage in Anspruch nehmen. Wir werden über dieselben im Zusammenhang mit dem Urteil berichten.
Göttliche Weltordnung.
Die Berggefehkommission des Abgeordnetenhauses Abg. Lippmann( fri. Vg.): Auch wir empfinden als besonderen sette am Freitag die Beratungen über die Sicherheitsmänner fort. Schönheitsfehler des Gesetzes die Beibehaltung des Kompetenzfon- Zunächst wurde über die Aufgaben des Arbeiterausschusses beraten. flittes, die ja nach der Erklärung der Regierung, daß das Gesetz Der konservative Antrag, der sich mit der Regierungsvorlage bedt, ohne diesen Paragraphen für fie unannehmbar fei, sicher erfolgen legt dem Arbeiterausschuß die Berpflichtung auf, das gute Einwird. Es werden infolgedessen nur die gröbsten Fälle zur Ent- bernehmen innerhalb der Belegschaft und zwischen der Belegschaft scheidung der ordentlichen Gerichte fommen. Redner begründet und dem Arbeitgeber zu erhalten und wiederherzustellen. Dann Vor dem Schöffengericht in Köln stand ein Arbeiter, wegen bes weiteren einen Antrag als neuen Absatz aufzunehmen: Als heißt es wörtlich: Außerdem hat er Anträge, Wünsche und Beschwerden der Bettelns angeklagt. Er wurde zu 7 Tagen Haft verurteilt. die Beamte im Sinne dieses Gesetzes gelten auch diejenigen nicht be= Belegschaft, die sich auf die Betriebs- und Arbeitsverhältnisse des durch die Borhaft verbüßt sein sollten. Der Mann bat aber das amteten Personen, deren sich der Staat zur Ausübung der öffentfichen Gewalt bedient." Es handelt sich dabei um Personen, die Bergwerts beziehen, zur Kenntnis des Werksbesitzers zu bringen Gericht, ihn die Strafe abfißen zu lassen, da er arbeitslos fei nach den bisherigen preußischen Gesezen formell nicht als Beamte und sich darüber zu äußern." und erst in 8 Tagen eine neue Stelle antreten könne. Das Gericht gelten, deren aber der Staat sich zur Ausübung der öffentlichen Hierzu war von den Sozialdemokraten und dem Zentrum be- willfahrte dem Wunsche des Mannes. Gewalt bedient, z. B. die Fleischbeschauer. antragt, ftatt Belegschaft" zu sagen:„ Belegschaftsmit- willfahrte Justizminister Beseler betont nochmals, daß die Regierung an glieder". Es wurde darauf hingewiesen, daß die Bergherren dem§ 2 unbedingt festhalten müsse und wendet sich gegen den die Wünsche einzelner Bergleute und einzelner Gruppen den Großhandel in den Zentral- Markthallen Antrag Lippmann, der gegen reichsgesehliche Bestimmungen ver- von Bergleuten zurüdgewiesen haben, weil sie auf dem stoße. Standpunkt stehen, daß nur die Verhältnisse der gesamten Belegschaft im Arbeiterausschuß verhandelt werden dürfen. Der Minister war der Meinung, daß diese Anträge überflüssig seien, weil die Beschwerden ganzer Gruppen von Bergleuten oder erheblicher Teile schon heute zur Kompetenz des Arbeiterausschusses gehören.
Ein Regierungsfommissar aus dem Kultusministerium betont gegenüber dem Abg. v. Boß, daß die Zahl der Ueberschreitungen des Büchtigungsrechtes durch Lehrer eine verhältnis. mäßig sehr geringe sei,
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über Marktlage: Fleisch: Zufuhr reichlich, Geschäft schleppend, Preise unverändert. Bild: Zufuhr knapp, Geschäft still, Preiſe feft. Geflügel: Zufuhr genügend, in Hühnern über Bedarf, Geschäft ziemlich lebhaft, Breise befriedigend. ise: Bufuhr teilweise genügend, Geschäft ruhig, Preise wenig verändert. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Preise für Butter Ia anziehend. Gemüse, Dbt und Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft ettvas reger, Preise fast unverändert.