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Haftpflicht

Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg : Der Zwangsversicherung steht die Regierung durchaus sympathisch gegenüber. Sie wird un­mittelbar nach Verabschiedung dieses Gesetzes alles Material sammeln, welches für die weitere Bearbeitung des Systems und die endgültige Beurteilung seiner Durchführbarkeit unbedingt erforderlich ist.

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Abg. Ledebour( Soz.): Gewaltsamer Ausbruch? Für die deutsche Ehre trete ich mit derselben Entschiedenheit ist das Prinzip des ökonomischen Ausgleichs, wonach jeder, der ein Zu weit gehender Auslegung des Strafgesetzbuchs trat am ein wie Herr Heckscher oder irgend ein anderer. Es ist aber eine Unglück verschuldet, in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit haftet, Freitag das Reichsgericht in einem Falle entgegen. deplazierte Auffassung des Wortes" Ehre", wenn man sagt, die troz des Bestehenbleibens der§§ 2 und 6 durch das Gesetz ein Vor der Straffammer in Gee stemünde sind am 9. Januar Ehre Deutschlands verlange, daß wir unter allen Umständen den Stüdchen gefördert, während gegenwärtig der Automobil- die Arbeiter Senge wald und Jeschte auf grund des§ 122 zu Bosten Kiautschou oder Tsingtau halten. Ich habe auch keine Wize halter, der in der Regel potenter ist als der Chauffeur, je sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Beide saßen mit über die Ehre Deutschlands gemacht, sondern mich dagegen gewehrt, gar nicht haftet. Ein Stückchen mehr Necht ist also einem dritten als Gefangene in einer Belle. Ein Aufseher erlauschte Daß man außerhalb des Hauses würde ich sagen: in finn- auf der Bahn, die wir wünschen, erreicht. Ich fasse mich daher dahin an dem Spion" genannten Hörloche ein Gespräch der drei, wonach widriger Weise die deutsche Ehre mit der Behauptung zusammen, daß der vorliegende Entwurf zwar eine Reihe von sie einen Ausbruch planten. Er ging hinein, untersuchte alles und eines solchen Postens in Verbindung bringt.( Lebhafte Bustim- Mängeln hat, die wir zu beseitigen gesucht haben, daß er aber dem fand nichts. Schließlich sagte Jeschte: Wenn Sie schon einmal mung bei den Sozialdemokraten.) Herrn Gothein bemerke ich, daß bestehenden Zustand gegenüber in einer Reihe von Fällen, in denen revidieren, dann tun tun sie es aber auch ordentlich. Darauf suchte ich Kiautschou oder Thingtau nicht an sich schlecht gemacht habe; eine Haftpflicht heute nicht eintritt, die Haftpflicht bringt. Es ist der Aufseher weiter und fand auf dem Fensterbrett eine Feile. wäre es ein Handelsobjekt in den Händen des Reiches, das es ver- eben ein kleiner Teil unserer Anregung vom 2. Dezember 1905 durch Dies ist der gesamte Tatbestand. Das Gericht hat angenommen, taufen wollte, so wäre es verfehlt, wenn ich hier so gesprochen hätte, ihn verwirklicht, und deshalb werden wir, um zu zeigen, daß wir daß die Angeklagten sich zusammengerottet haben, um mit ver pie ich es getan habe. Aber es ist nicht Handelsobjekt, sondern auch für einen fleinen Fortschritt dankbar sind, dem Gesez zustimmen. einten Kräften einen gewaltsamen Ausbruch zu unternehmen.- In wir haben es hier mit einer eminent politischen Frage zu tun.( Lebhaftes Bravo! bei den Sozialdemokraten.) feiner Revision bestritt der Angeklagte S., fich strafbar gemacht Herr Heckscher meinte, ich mute England ja nicht zu, Shangai oder zu haben; denn er hätte überhaupt noch nichts unternommen. Dongkong zu verkaufen. Er weiß also nicht, daß diese beiden Der Reichsanwalt erklärte, das Hinlegen einer Feile allein ftaatsrechtlich eine sehr verschiedene Stellung haben. Shangai ist genüge nicht, um ein Unternehmen im Sinne des§ 122, 2 als er­nur Handelsplay, und nur Hongkong ist Kolonie. Die handels­wiesen zu erachten. Das Unternehmen" sei dem Versuch gleich­politische Bedeutung Hongkongs steht nun unvergleichlich höher als zuachten; es müsse also ein Beginn der Ausführung stattgefunden die Kiautschous. Außerdem aber ist Hongkong für die englische haben. Erwiesen sei aber nicht, daß die Angeklagten bereits mit Flotte ein Stükpunkt, und deshalb wird es von England be der Feile an den Gittern zu arbeiten begonnen hatten, als die Sache hauptet und kann behauptet werden, weil es ein Glied in der Kette entdeckt wurde. Das Reichsgericht schloß sich diesen Aus­von Stützpunkten ist, die England hat und weil England infolge­führungen an, hob das Urteil bezüglich beider Angeklagten auf deffen eine Flotte halten kann, die jeder anderen oftafiatischen Flotte und verwies die Sache an die Straffammer zurüd. gewachsen ist. Das kann Deutschland nicht. Noch kein Vertreter Der Regierung hat behauptet, wir könnten Riautschou im Kampfe mit einer ostasiatischen Macht behaupten. Der Besiz Kiautschous birgt die bedenklichsten Gefahren für Deutschland , und nicht sein Verkauf verlebt unsere Ehre, sondern wenn wir es unter finn widrigen Verhältnissen außerhalb des Hauses würde ich sagen: frivolen Verhältnissen behaupten, wird unsere Ehre Schaden leiden können.( Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Als im russisch - japanischen Krieg die russische Seemacht zertrümmert war, als Japan maßgebende Seemacht in Ostasien geworden war und als in China das Bestreben geweckt war, jede Fremdherrschaft fernzuhalten, war der Moment gekommen, Riautschou zu verkaufen. Die Regierung will das jetzt noch nicht zugeben. Bei uns wird immer noch gesagt, wir müssen Riautschou im Interesse unserer Ehre behaupten, und deshalb müssen wir als politische auftreten und sagen:

Männer

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Die noch gemeldeten Redner verzichten aufs Wort. In der Spezialberatung wird das Gesez auf Antrag des Abg. Prinz Schönaich- Carolath( natl.) en bloe und zwar einstimmig angenommen, ebenso in der Gesamtabstimmung. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Nächste Sizung: Montag 12 Uhr

( Etat des Reichskanzlers und des Auswärtigen Amtes ). Schluß 6 Uhr.

Parlamentarifches.

Aus der Budgetkommission des Reichstages. ( 46. Sigung: 27. März.)

Die Budgetkommission verhandelte zunächst über den Etat der Reichseisenbahnen.

Die Einnahmen sind insgesamt um 2241 000 m. geringer ge­feßt, wobei die Steigerung des Personenverkehrs mit 1 348 000. angenommen wird, während man beim Güterverkehr mit einem Rüdgang von 4 095 000. rechnet. Die Ausgabe ist um 3 626 000 Das Interesse Deutschlands verlangt, diesen Plak aufzugeben! Mart höher eingestellt, wovon 919 400 M. auf Löhne und Besol­( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Und wir können das unbungen für nicht etatsmäßige Beamte und 2 219 000 m. auf fa cha bedenklich tun, denn über den Wert von Siautschou kann durch das iche Ausgaben", namentlich auf Betriebsmittel, entfallen. Auftreten in der Art des Herrn Eickhoff höchstens ein naiver Leser Rentabilität der Elsaß- Lothringer Bahnen auf die strategischen In der Diskussion bemerkte Genoffe& mmel, daß die geringe im Lande getäuscht werden. Irgend eine fremde Macht und ihre Linien zurückzuführen sei. Regierung, England, Japan , China kann dadurch nicht getäuscht werden; diese sind sich darüber klar, daß der Posten im Falle eines Krieges nicht haltbar ist. Vom Standpunkt des Politikers müssen wvir daher dem deutschen Volke sagen, wie die Dinge liegen, und daß es der Wohlfahrt Deutschlands dient, sobald als möglich aus Riautschou herauszukommen.( Lebhafte Zustimmung bei den So zialdemokraten.) Staatssekretär v. Tirpit: Bezüglich der Ausgaben von Riaut schou steht Herr Ledebour mit seinen Freunden Hoffentlich allein. Gegenüber Herrn Gothein bemerke ich, daß die geforderte Schule die guten Berhältnisse Chinas zu Deutschland zu verbessern ge­Ehre nicht polemisieren, und auf seine Uebertreibungen will ich nicht Ehre nicht polemisieren, und auf seine Uebertreibungen will ich nicht Abg. Eickhoff( frf. Bg.): Mit Herrn Ledebour mag ich über eingehen. An meiner Ansicht über die Bedeutung von Kiautschou

eignet ist.

halte ich fest.

selber.

Beim Titel" Bezüge und Löhne"( der nicht etats­mäßigen Beamten) plädiert derselbe Abgeordnete für die etats­mäßige Anstellung einer größeren Anzahl von Beamten. Von der Regierungsbank wird erwidert, daß, wer angestellt sei, früher oder nicht mehr Beamte fest anstellen, als fie Stellen habe. Der Reichs So- ſpäter auch etatsmäßig werde. Die Verwaltung fönne aber tag solle mehr Stellen schaffen, dann regele sich das übrige von Korreferent Will und Genosse Böhle die hierfür angesetzte Mehr­Bei der Position Tagegelder, Reisekosten" moniert der forderung von 140 000 M. Der Posten wird bewilligt. Beim machen. Die Eisenbahnverwaltung zahle für die Tonne Kohle sicht auf den Rückgang der Preise einen nennenswerten Abstrich zu Titel" Betriebsmittel" beantragt Graberger, mit Rüd­14,49 M. Genoffe Singer wünscht, daß der Eisenbahnminister sich vom Reichsschazamt einen Vortrag über den Zusammenhang der Einsichtnahme der Verträge durch den Reichstag mit seinem Budgetrecht halten lasse; er würde dann bald zu der Einsicht kommen, daß der Reichstag die Pflicht habe, bevor er das Geld zur Aus­gabe bewillige, fich zu überzeugen, ob die Ausgabe überhaupt und des Eisenbahnministers, die Berträge vorzulegen, zeige, daß er die ob in der geforderten Höhe notwendig ist. Die stritte Ablehnung Situation nicht richtig erfaßt habe. Er verlange, daß hier dieselbe dispositive Bestimmung getroffen werde, wie bei der Reichspoft

Damit schließt die Diskussion. Abg. Liebermann v. Sonnenberg( wirtsch. Bg.) bemerkt als Be­richterstatter, daß er Waihawai nicht besonders betont habe, wie Herr Ledebour behauptete; antisemitische Agitation liege ihm im Reichstage fern.

Abg. Lebebour( Soz.)( zur persönlichen Bemerkung): Ich war allerdings der Auffaffung, daß Herr Liebermann v. Sonnenberg feine antisemitische Gesinnung bei jeder Gelegenheit bekundet. Herr Gidhoff will mit mir nicht polemisieren, sondern zapft mich lieber persönlich an. Das ist stets die Art der Leute, die fachlich nichts zu erwidern wissen.( Sehr richtig! bei den Sozialdemo­Der Titel wird bewilligt, der Rest des Etats debattelos erledigt.

fraten.)

Titel 8 der einmaligen Ausgaben( Bollgymnasium) wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten bewilligt. Das Etatsgefes für die Schutzgebiete wird debattelos ge­nehmigt. Ebenso der Etat für bie ostasiatische Expe­dition. Es folgt

die dritte Lesung des Automobilgesetes, In der Generalbiskussion verwahrt

Abg. v. Derken( Rp.) unter Betonung seiner Nichtmitgliedschaft zum Kaiserlichen Automobilfub fich und seine Frattion gegen den Bor­wurf, die Interessen der von Automobilen verlegten oder geschädigten Personen nicht genügend wahrzunehmen.

Abg. Stadthagen ( Soz.):

verwaltung.

legung der Verträge in der Braris nicht angängig sei! Minister Breitenbach versichert wiederholt, daß die Vor Der Antrag Erzberger, auch von der Reichseisenbahnverwaltung zu verlangen, daß sie von den abzuschließenden Verträgen dem Nationalliberalen angenommen.

Reichstag Kenntnis gebe, wird gegen die Stimmen der Konservativen

Bei Beratung der Einzelpofitionen werden einige unwesentliche Abstriche gemacht, und der Posten wird nach längerer Debatte be willigt.

Nächste Sigung: Montag. Tagesordnung: Einnahmen aus Zöllen, Steuern und Gebühren.

Die Arbeitskammerkommission des Reichstages

beriet in ihrer Sonnabendfihung die§§ 9-13 der Vorlage. Wer ſuche der Konservativen und Nationalliberalen, die Altersgrenze für Wahlberechtigung und Wählbarkeit wieder heraufzusehen, hatten feinen Erfolg. Ebenso wenig Glück hatten die Rechtsparteien in ihrem Bemühen, die Wählbarkeit der Organisationsangestellten, die in der ersten Lesung beschlossen worden war, wieder zu streichen. Nach mehrstündiger Debatte, an der sich auch die Regierungsvertreter beteiligten und die Erklärung abgaben, daß das Gesetz für Die Regierung unannehmbar sein würde, falls die Ginbeziehung der Angestellten beschlossen werden follte, wurde der Antrag der Konservativen auf Streichung mit 17 gegen 9 Stimmen abgelehnt.

Gerichts- Zeitung.

Was ist ein wichtiger Grund"?

Wir haben angesichts der Geschäftslage des Hauses von der Wiederholung unserer Abänderungsanträge Abstand genommen, obwohl wir überzeugt find, daß die von uns vorgeschlagenen Abänderungen das Gefeß außerordentlich verbessern würden. Wir hatten schon 1905 ein Automobilgesetz beantragt, das jedoch bedeutend weiter gehen follte als das vorliegende, nämlich einmal den Begriff der Schaden erfatpflicht viel weiter faßte und zum andern die Bildung einer Zwangsversicherungsgenossenschaft vorsah. Man ist uns in letter Beziehung ja auch entgegengekommen und hat zwar leider nicht die Bildung einer Zwangsgenossenschaft in das Gesetz hineingeschrieben, aber doch in einer einstimmig angenommenen Resolution die Regierung zur Bildung dieser Zwangsgenossenschaft aufgefordert. Schon 1871 hat hier Bebel ausgeführt, daß die Haftpflicht ein leeres Selten kommt das Reichsgericht in die Lage, ein Urteil zu fällen, Wort ist, wenn nicht eine kapitalfräftige Organisation hinter dem das sich auf Arbeitsverträge bezieht. Dieser Tage ist von ihm wieder Verpflichteten steht. Wir freuen uns, daß dieser zuerst von Sozialisten ein solches Urteil gefällt. Es behandelt die Frage, was unter vertretene Gebante sich, wie die einstimmige Annahme der Resolution wichtiger Grund" im Sinne des Handelsgesetzbuches zu verstehen zeigt, den ganzen Reichstag erobert hat. fei. Bekanntlich können Handlungsgehilfen ohne Einhaltung der Auch im übrigen entspricht das Gesetz nicht unseren Anforde- Kündigungsfrist die Arbeit verlassen, wenn ein wichtiger Grund" rungen, weist aber doch unleugbare Fortschritte auf. Leider hat vorliegt. man weder die Schadenersaßpflicht in gebührendem Umfang festgelegt, Der Handlungsgehilfe B. war mit einem Mitinhaber H. einer auch nicht durch Bestimmungen über die Arbeitszeit für Chauffeure, Handelsgesellschaft in Breslau , bei der er fich in bevorzugter wie wir sie beantragt haben, wie sie aber von den anderen Parteien Stellung befand, in Meinungsverschiedenheiten geraten. Der bes abgelehnt worden sind, die schlimmste Gefahrenquelle verstopft. Aber treffende Mitinhaber behauptete schließlich, daß B. zwei Jacketts auch jezt schon können nach§ 120 a der Gewerbeordnung für die aus den für ihn selbst reservierten Beständen entnommen habe, gewerblichen Chauffeure Bestimmungen erlassen werden, um fie vor anstatt aus den für B. zur Verfügung stehenden Lager­

Uebermüdung zu schützen. Der Bundesrat ist verpflichtet, im vorräten. H. drohte deshalb dem B. bor dem übrigen Per­Interesse der Verkehrssicherheit Vorsorge zu treffen. Und wer fonal bei Wiederholung mit sofortigem Hinauswerfen. Die von B. eine solche Verpflichtung nicht beachtet, tann, wenn dadurch ein alsbald berlangte Klarstellung der Sachlage lehnte er ab. Unglück herbeigeführt wird, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen B. verließ darauf unter sofortiger Kündigung die Dienste der ge werden. Zivilrechtlich und strafrechtlich sind also die Behörden ver- nannten Firma und klagte auf das ihm noch zustehende Gehalt, pflichtet, die Organisation der Chauffeure zu stärken( Heiterkeit), um das sich infolge der ausgemachten Wertragsdauer auf airka 8000 M. sie in ihren Bestrebungen zu stärken, gegen die Uebermüdung der beläuft. Chauffeure Schutzvorschriften zu errichten. Auch das Bürgerliche Das Landgericht und Oberlandesgericht Breslau erkannten zu Gesetzbuch stellt die Verpflichtung auf, daß der Automobilhalter alles zu tun hat, um Unfälle zu vermeiden. Daher muß er dem Chauffeur eine Mindestruhezeit und eine Höchstarbeitszeit gewähren, widrigenfalls er bei einem Unglüd haftet. Aus allen diesen Erwägungen halten wir unseren Antrag zwar nicht für un berechtigt und hoffen, seinen Grundgedanken bei der Beratung der Gewerbeordnungsnovelle in sie hineinbringen zu können, aber da das Gute, das in dem Gesetz vorhanden ist, eine Folge unseres Autrages vom 2. Dezember 1905 ist, so wollen wir gegenüber diesem unseren Kinde, wenn es auch nicht sehr gut geartet ist, doch Nach ficht üben. Auch bezüglich der

gunsten des Klägers und verurteilten die beklagte Firma, da fich der Kläger infolge der Androhung des Mitinhabers H., die eine erhebliche Ehrberlegung und somit einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses enthielt, in seinem echte befunden habe. Hierzu komme besonders der aufrecht er­haltene Vorwurf der Unwahrhaftigkeit der Sachlage. Das sei eine so erhebliche Ehrverlegung, daß dem Kläger das fernere Ver­bleiben in den Diensten der Beklagten nicht mehr habe zugemutet werden können.

Dieses Urteil bestätigte das Reichsgericht vor wenigen Tagen in der Revisionsinstanz. Es betonte dabei, daß auch der Umstand unerheblich sei, daß H. etwa in gutem Glauben gehandelt habe.

Verfammlungen.

Ein Schrei nach Recht im Handelsgewerbe.

Eine imposante Versammlung der Handlungsgehilfen und Ge­hilfinnen, einberufen vom Zentralverband, füllte den großen Feste saal des Grand Hotel, Alexanderplat, am Freitag bis auf den letten Plak. Wegen Ueberfüllung sperrte die Polizei ab. Viele Angestellte des Handelsgewerbes fanden keinen Einlaß mehr. " Der Schrei nach Recht!" so lautete das Thema, über das Reichs­tagsabgeordneter Dr. Frant referierte. Er sprach seine Freude über den durch den Massenbesuch gelieferten Beweis aus, daß die Handelsangestellten gelernt hätten, sich ihrer eigenen Interessen an­zunehmen im Wege der Selbsthilfe. Wenn gerade jetzt den Gesetzes­beſtimmungen über den Schluß, der Ladenzeit und überhaupt der Frage der Arbeitszeit der Handelsangestellten besondere Aufmert­samkeit gewidmet werde, dann habe den Anlaß die Beratung der Gewerbeordnungsnovelle durch die damit betraute Reichstagsfom­mungen der Novelle durch, soweit sie für die Handlungsgehilfen mission gegeben. Der Redner ging dann die einzelnen Bestim Interesse haben. Er erwähnte dabei die Verbesserungsanträge der sozialdemokratischen Vertreter und die Art, wie diese von den bürgerlichen Abgeordneten zurückgewiesen werden. Stürmischer, langanhaltender Beifall bezeugte, daß der Redner im Sinne der überwiegenden Mehrheit der Versammlungsbesucher sprach. Die Diskussion, für die jedem eine Redezeit von einer halben des Deutschnationalen Verbandes. Er suchte seinen Freund und Stunde zugesichert wurde, eröffnete Herr Thomas, ein Beamter Gesinnungsgenossen, Abgeordneten Schad, zu rechtfertigen hinsicht des Deutschnationalen Verbandes. Er suchte seinen Freund und die Arbeitskammern, weil dem eine Reihe rein technischer Schwierig­lich der Stellungnahme zum Arbeitskammergesek bezw. zur Frage der Kaufmannskammern. Auch er sei gegen die Angliederung an die Frauenarbeit.) Es wäre vielmehr keine Frage für sie: solange auch das Wahlrecht erhielten, sei für ihn und seine Freunde nicht feiten entgegenständen. Daß die Frauen bei den Arbeitskammern ausschlaggebend.( Die Deutschnationalen sind bekanntlich gegen die Frauen im Handelsgewerbe tätig feien, müßten fie auch eine Vertretung haben.( Also doch!) Aus den Ausführungen des Redners ist noch von besonderem Interesse, daß er sein lebhaftes Bedauern aussprach, daß die nationalen Parteien im Reichstag das Versprechen gebrochen hätten, gaben". Man hätte gesehen, meinte er noch, daß eine natio. das sie den Handlungsgehilfen bei den Reichstagswahlen nale artei nach der anderen in der Kommission umfalle und an Knochenerweichung leide. Und die Konsequenz daraus? Die nationalen Handlungsgehilfen müßten eine Macht werden, an der die nationalen Parteien nicht furzsichtig und gleichgültig vorübergehen könnten. Er will also weiter buhlen um die Gunst der an fozialpolitischer Knochenerweichung erkrankten ,, nationalen Parteien".

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Dem Vorredner wurde unter anderem von Merkel,

riewe, Martin Meier und auch vom Demokraten Dr. Breitsche id nachgewiesen, welch absoluter Widerspruch darin liège, wenn eine Gehilfenorganisation, wie die deutschmationale, politisch hinter Leuten herlaufe, die notwendigerweise Arbeitgeber­interessen und nicht Arbeitnehmerinteressen vertreten.

Herr Grünthal vom Verein deutscher Kaufleute"( liberal) stellte sich ganz auf den Standpunkt der von den Einberufern vor­gelegten Resolution, ausgenommen einen Bassus, den Anschluß an den Zentralverband betreffend. Diesen bat er abzutrennen, damit seine Freunde mit für die Resolution stimmen könnten und ein wuchtiger Protest und Schrei nach Recht herausfontme.

Nach einem Schlußwort Dr. Franks wurde gegen etwa 20 Stimmen die sehr umfangreiche Resolution angenommen, deren wesentlichster Inhalt ist:

Die Versammlung protestiert dagegen, daß bei Schaffung des Arbeitskammergeseßes die kaufmännischen Angestellten nach bem dem Reichstage vorliegenden Gefeßentwurf und gemäß dem Kommissionsantrage des Abgeordneten Schad ausgeschlossen werden sollen. Die Versammlung bittet den Reichstag, die Hand­Tungsgehilfen durch folgende Bestimmung in den Entwurf eines Arbeitskammergefeßes einzubeziehen:" Für Handlungsgehilfen und Lehrlinge einerseits sowie andererseits für technische Ange stellte im Sinne des Titels VII Abschnitt III b der Gewerbeord­nung sind besondere Arbeitskammern oder Abteilungen zu er­richten." Es liegt kein Grund vor, die Handlungsgehilfen bei der Schaffung des Arbeitskammergefeßes zu umgehen und sie auf die Zukunft zu vertrösten. Die Versammlung protestiert ferner gegen die im Gesezentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehene Erhöhung der Strafe bei Verrat von Geschäftsge­heimnissen und gegen den in der Kommission beschlossenen Be­ftechungsparagraphen. Die Versammelten betrachten diese Straf­bestimmungen als ein Ausnahmegeses gegen die Handlungsgehilfen und ersuchen den Reichstag um ihre bollständige Beseitigung. Die Versammlung bedauert, daß die gesetzgebenden Körperschaften bei Beratung der Novelle zur Ge werbeordnung so wenig soziales Verständnis gezeigt haben. Eine gefeßliche Regelung und Einschränkung der Arbeitszeit im Han­delsgewerbe ist dringend notivendig. Besonders in Rontoren, Engros-, Fabrit- und Bankgeschäften usw. werden die Ange­stellten zum großen Teile in der schlimmsten Weise durch über­lange Arbeitszeiten ausgebeutet. Hier ist ganz besonders geset liches Einschreiten notwendig. Die Versammelten erachten die Einführung des reichsgesetzlichen Achtuhrladen und Arbeits­schlusses, die gefeßliche Festlegung der achtstündigen Arbeitszeit in Kontoren, Engrosgeschäften usw., die Einführung der 36stün­digen ununterbrochenen Sonntagsruhe und die gesetzliche Gin­führung eines 14tägigen Urlaubs nach 6monatlicher Tätigkeit für dringend erforderlich. Ebenso dringend notwendig ist die Schaffung von Handelsinspektionen. Die Versammelten erwarten von den gesetzgebenden Körperschaften die endgültige Erfüllung dieser Forderung."

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Marktlage: Fleisch: den Großhandel in den Bentral- Martthallen. Zufuhr schwach. Geschäft ruhig, Preise unverändert. 23ild: Zufuhr knapp, Geschäft lebhaft, Breife fest. Geflügel: Zufuhr in Hühnern weit über

Bedarf, sonst genügend, Geschäft nicht lebhaft genug, Breise in Hühnern gebrüdt, sonst befriedigend. Fische: Zufuhr mäßig, Geschäft rubig, Preise wenig verändert. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Preise un verändert. Gemüse, Obst und Südfrüchte: Zufuhr genügend, Geschäft schleppend, Preise gedrückt.