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Nr. 74. 26. Jahrgang.

5. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Steuerfragen.

Die Steuereinschätzungen haben begonnen. Es ist deshalb zweckmäßig und entspricht vielfachen aus unserem Leserkreise ge­äußerten Wünschen, wieder die wichtigsten Steuervorschriften zu= fammenzustellen.

Wonach wird das Einkommen bemessen?

Bei der Steuereinschätzung gegen Arbeiter tritt der neue§ 23 des Einkommensteuergesetzes zum zweiten Male in volle Wirksam­teit. Danach haben bekanntlich die Hausbesitzer die Verpflichtung, den Arbeitgeber und die Arbeitsstätte der Arbeiter, Dienstboten und Gewerbegehilfen, die als Mieter bei ihnen wohnen, anzugeben. Ferner müssen auf Erfordern Arbeitgeber den Arbeitsverdienst der von ihnen dauernd gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Arbeiter, sofern deren Einkommen jährlich 3000 m. nicht übersteigt, der Steuerbehörde mitteilen.

Der Steuerzettel weist deshalb für die minder begüterte Be­bölkerung außerordentlich hohe Einschäßungen auf.

Das Einkommen wird, soweit Arbeiter in Betracht kommen, nicht mehr nach dem dreijährigen Durchschnitt, sondern nach den Ergebnissen des dem Steuerjahre unmittelbar vorhergehenden Kalenderjahres( also jetzt das Jahr 1908) bemessen. Für das Ein­tommen aus Handel, Gewerbe, Bergbau und aus Land- und Forst­wirtschaft wird auch jetzt das Einkommen nach dreijährigem Durch­schnitt bemessen, sofern der Steuerpflichtige in geordneter Weise Bücher führt.

Von der Besteuerung ausgeschlossen sind( wir geben hier die eventuell für Arbeiter in Betracht kommenden Vorschriften): 1. Das Militäreinkommen der Personen des Unteroffizier­

und Gemeinenstandes;

2. die auf Grund gesetzlicher Vorschrift den Kriegs- oder Friedensinvaliden gewährten Pensionserhöhungen und Verstümme­lungszulagen;

3. die mit dem Militärehrenzeichen 1. Klasse und mit dem Militärverdienstkreuz verbundenen Zulagen von monatlich 3 Mark bis 9 Mart sowie die Ehrenzulagen für Inhaber des Eisernen

Kreuzes;

4. die aus einer Krankenversicherung dem Versicherten zu­stehenden Leistungen.

Als steuerpflichtiges Einkommen rechnet das Gefeß alle Ein­fünfte in Geld oder Geldeswert aus Kapitalbermögen, Grund­bermögen, Pachtungen, Mieten( einschließlich des Mietswertes der Wohnung im eigenen Hause), Handel und Gewerbe sowie aus gewinnbringender Beschäftigung und aus Rechten auf periodische Hebungen und Vorteile irgendwelcher Art.

Danach gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen: ein Gewinn aus Geschenken, Lotterie, Spiel, Wetten, ebensowenig eine Gewerkschaftsunterstügung. Wohl aber rechnen leider die In­validen- und Altersrenten zum steuerpflichtigen Einkommen. Das Einkommen der Haushaltungsangehörigen ist dem des Haushaltungsvorstandes zuzurechnen.

Welche Abzüge sind zulässig?

Den Kapitalisten sind durch die Einkommensteuernovelle eine Reihe Abzüge bei Berechnung ihres Einkommens gestattet, denen ähnliche Abzüge der Arbeiterklasse gegenüber nicht zur Seite stehen. Die wesentlichsten dieser neuen gesetzlichen Steuerprivilegien zu­gunsten des Großkapitals und des Großgrundbesites sind folgende: Es sind fünftig abzugsfähig:

1. Die Beiträge zu öffentlichen Be- und Entwässerungs­verbänden sowie zur Unterhaltung von solchen Wasserläufen, für welche besondere Gesetze zur Verhütung von Hochwassergefahren erlassen worden sind;

2. die von dem Grundeigentum, dem Gewerbebetrieb und dem Bergbau zu entrichtenden direkten Kommunalstenern bis zur Höhe der staatlich veranlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbe­steuer. Bis zur gleichen Höhe werden in den Gutsbezirken die realen Kommunalsteuern und die neben ihnen bestehenden Guts­lasten als abzugsfähige Werbungskosten angesehen: Die Guts­lasten kommen dabei mit 30 Proz. der staatlich veranlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer auch dann in Ansah, wenn die Gutslasten erheblich niedriger find;

3. die Beiträge zu den Berufskammern, z. B. die an eine Landwirtschafts-, Handels-, Handwerks-, Aerzte-, Anwalts-, Apothekerkammer zu zahlenden Beiträge( nicht aber die an Ge werkschaften oder Arbeitervereine zu entrichtenden Beiträge); 4. die auf Kirchen Patronatsverpflichtungen beruhenden dauernden Lasten;

5. die auf Grund rechtlicher Verpflichtung vom Steuer­ pflichtigen zur allmählichen Tilgung eines auf seinem Grund­besitz haftenden Schuldkapitals zu entrichtenden Beträge, soweit fie 1 Proz. des Kapitals und den Betrag von 600 M. jährlich nicht übersteigen;

6. für die Besiker von Waldstücken, welche nicht nach einem forstmäßigen Plane bewirtschaftet werden, trifft§ 12 des Ein­tommensteuergesetzes das neue Privilegium, daß die Ergebnisse von Abtrieben aus diesen Waldstücken als steuerpflichtiges Ein­tommen nicht anzurechnen sind, wenn und soweit diefelben sich in einem Jahre auf mehr als den zehnten Teil des Wertes des vorhandenen Holzes erstrecken.

Neben diesen insbesondere dem Großgrundbesißer seit dem Jahre 1907 zugute fommenden neuen Geschenken ist die Zulässigkeit der bereits früher für zulässig erklärten Abzüge aufrechtzuerhalten. Dahin gehören zum Beispiel die Deichlasten, die indirekten zu den Geschäftsunkosten zu rechnenden Abgaben, die regelmäßigen jähr. lichen Abfebungen für Abnukung der Gebäude, Maschinen und des sonstigen toten Inventars.

Aehnliche Abzüge zugunsten des Arbeiters bestehen nicht. Dem Arbeiter sind nach wie vor Abzüge für die zur Erhaltung feiner Arbeitskraft gemachten Aufwendungen nicht gestattet: er fann weber für Lebensunterhalt, noch für Bekleidung, noch für Miete Abzüge machen. Für die Abzüge, die er vom Einkommen machen darf, gelten nur folgende allgemeine Bestimmungen. Es find abzugsfähig:

In Betracht kommt für die Arbeiter noch folgende Vorschrift des§19 zugunsten solcher Steuerzahler, welche Kinder oder An­gehörige zu unterhalten haben:

,, Gewährt ein Steuerpflichtiger, dessen Einkommen den Bes trag von 3000 m. nicht übersteigt, Kindern oder anderen Familien­angehörigen auf Grund geseßlicher Verpflichtung Unterhalt, so wird ihm von dem steuerpflichtigen Einkommen für jedes der artige Familienmitglied der Betrag von 50 M. in Abzug gebracht mit der Maßgabe, daß in jedem Falle eine Ermäßigung stattfindet um eine der im§ 17 vorgeschriebenen Steuerstufen bei dem Vor­Handensein von drei oder vier, um zwei Stufen bei dem Vor­handensein von fünf oder mehr derartigen Familienmitgliedern. Bei Einkommen von mehr als 3000 M., aber nicht mehr als 6500 M., wird der im§ 17 vorgeschriebene Steuersab ermäßigt um eine Stufe, wenn der Steuerpflichtige drei oder vier, um zwei Stufen, wenn der Steuerpflichtige fünf oder mehr Kindern oder anderen Familienangehörigen auf Grund gesetzlicher Ver­pflichtung Unterhalt gewährt.

Bei der Feststellung der für die Ermäßigung maßgebenden Personenzahl( Absatz 1 und 2) werden nicht mitgerechnet die Ehe­frau des Steuerpflichtigen und diejenigen Kinder und An­gehörigen, welche das vierzehnte Lebensjahr überschritten haben und entweder im landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebe des Steuerpflichtigen dauernd tätig sind oder ein eigenes Ein­kommen von mehr als die Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes nach ihrer Altersklasse und nach ihrem Geschlecht haben.

Jst nach Absatz 1 Ermäßigung unter den Steuersatz von 6 M. begründet, so tritt Befreiung von der Staatssteuer ein." Für einen Arbeiter, der ein kleines Anwesen mit amortifier­barer Hypothek besikt, ist noch von Erheblichkeit, daß ferner abzugs­fähig sind: Die auf Grund rechtlicher Verpflichtung vom Steuerpflich tigen zur allmählichen Tilgung eines auf seinem Grundbesitz haftenden Schuldkapitals zu entrichtenden Beiträge, insoweit die felben 1 Proz. des Kapitals und den Betrag von 600 m. jähr lich nicht übersteigen.

ruhenden Abzügen oder Ermäßigungen kommen auf Grund von Neben diesen auf ausdrücklicher Vorschrift des Gesetzes be­ Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, die auf Auslegung allgemeiner Vorschriften beruhen, und auf Grund der ministeriellen Anweisungen als abzugsfähig in Betracht:

Die von den einzelnen Arbeitern oder von der betreffenden Arbeiterkategorie zu leistenden und aus im Lohne zu bestreitenden Ausgaben zur Beschaffung von Werkzeugen oder Rohmaterialien, Fahrten zur Arbeitsstätte( Entscheidung des Oberverwal­tungsgerichts am 6. Juli 1905) und dergleichen, sowie auch angemessene Absehungen auf Abnutzung des von den Ar­beitern etwa herzuhaltenden Werkzeugs oder der Arbeits­kleidung.

Sonntag, 28. März 1909.

Wochen- Spielplan der Berliner Cheater.

Königl. Opernhaus. Sonntag: La Traviata . Montag: Elektra. ( njang 8 Uhr.) Dienstag: Joseph in Aegypten . Mittwoch: Tristan und Sonnabend: Elettra.( Anfang 8 Uhr.) Sonntag: Orpheus und Eurydike . Isolde.( Anfang 7 Uhr.) Donnerstag: Madame Butterfly . Freitag: Aida. Montag: Joseph in Aegypten .

Königl. Schauspielhaus. Sonntag: Die Quitows. Montag: Die Rabensteinerin. Dienstag: Flachsmann als Erzieher. Mittwoch: Julius Cäsar . Donnerstag: Die versunkene Gloce. Freitag: Stolberg . Sonn­abend: Wilhelm Tell . Sonntag: Die Jungfrau von Orleans. Montag: Prinz Friedrich von Homburg. Neues fönigl. Opern- Theater. Sonntag: Mignon.( Anfang 7 Uhr.) Montag und Dienstag: Geschlossen. Mittwoch: Falstaff. Donnerstag: Die Fledermaus. Freitag und Sonnabend: Geschlossen. Sonntag: Salome.( Anfang 8 Uhr.) Montag: Geschlossen.

Deutsches Theater . Sonntag und Montag: Fauft. Dienstag: Ein Sommernachtstraum.( Anfang 7 Uhr.) Mittwoch und Donnerstag: Fauſt. Freitag: Was ihr wollt. Sonnabend und Sonntag: Faust. Montag: Un­bestimmt. Deutsches Theater.( Kammerspiele). Sonntag: Der Arzt am Scheidewege. Mittwoch: Nju. Donnerstag: Elektra. Freitag: Der Arzt Dienstag: Der Arzt am Scheidewege. Montag: Frühlings Erwachen. am Scheidewege. Sonnabend: Aglavaine und Selysette. Sonntag: Der Arzt am Scheidewege. Montag: Unbestimmt. Lessing Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Die versunkene Glode. Abends: Der König. Montag: Ein Volksfeind. Dienstag: Gri felda. Mittwoch: Die Wildente. Donnerstag: Griselda. Freitag: Rosmers­holm.( Anfang 7 Uhr.) Sonnabend: Der König. Sonntag: Nach­mittags 3 Uhr: Rosmersholm. Abends: Der König. Montag: Die Frau bom Meere.

Berliner Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Der Traum ein Leben. Abends und Montag: Einer von unsere Leut. Dienstag: Nur ein Traum. Mittwoch und Donnerstag: Einer von unsere Leut'. Freitag: Nur ein Traum. Sonnabend: Einer von unsere Leut'. Sonntag: Nach­mittags 3 Uhr: Bartel Turaser. Abends und Montag: Einer von unsere Leut.

Neues Schauspielhaus. Allabendlich; Bech- Schulze.( Anfang 8 Uhr.) Kleines Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Ein Puppenheim. bends und allabendlich: Moral. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: 2 × 25. Abends und Montag: Moral. Neues Theater. Sonntag: Die fremde Frau. Montag: Die Wahr heitsschule. Dienstag bis Montag: Die fremde Fratt.

Residenz- Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Der Floh im Dhr. Abends und allabendlich: Stummere dich um Amelie. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Der Prinzgemahl. Abends und Montag: Kümmere dich um Amelie.( Anfang 8 Uhr.)

Komische Oper. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Tiefland. Abends Carmen . Montag: Der Koreador. Belleas und Melisande. Dienstag: Carmen . Mittwoch: Tiefland. Donnerstag: Hoffmanns Erzählungen. : Freitag: Der Toreador. Zierpuppe. Sonnabend: Belleas und Melisande. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Hoffmanns Erzählungen . Abends: Carmen . Montag: Tiefland. Hebbel- Theater . Allabendlich: Revolutionshochzeit.( Anfang 8 Uhr.) Trianon Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Der Satyr. Abends und allabendlich: Liebesgewitter.( Anf. 8 Uhr.)

3

Neues Operetten Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Das perwunschene Schloß. Abends und allabendlich: Die Dollarprinzessin.( An­fang 8 Uhr.) Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Das verwunschene Schloß. Abends: Die Dollarprinzessin. Lustspielhaus. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Die glücklichste Zeit.

Abends und allabendlich: Im Klubsessel.( Anfang 8 Uhr.) Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Seine fleine Freundin. Abends: 3m Klubseffel.

Welche Rechtsmittel stehen dem Veranlagten zu? Seit dem Jahre 1907 ist den Steuerpflichtigen mit Einkommen von nicht mehr als 3000 m. der Rechtsweg gegen ungerechte Ver­anlagungen erheblich beschnitten. Es steht ihnen nur der Einspruch an die Veranlagungskommission und die Berufung an die Bes rufungskommission zu: Die Beschwerde an das Oberverwaltungs­gericht ist also dem Mittelstand und dem Arbeiterstand genommen. Theater des Westens . Sonntag: Nachmittags 34 Uhr: Ein Nur den mit Einkommen über 3000 M. Veranlagten steht der Weg an das von der arbeitenden Bevölkerung mit bezahlte Oberverwal- Walzertraum . Allabendlich: Der Jockeyklub.( Anf. 7%, Uhr.) Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Ein Walzertraum. tungsgericht noch offen. Abends und Montag: Der Jockeyklub. Schiller Theater O. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Ein Bolts. feind. Abends: Die Welt, in der man sich langweilt. Montag: Die Braut von Meffina. Dienstag: Die Welt, in der man sich langweilt. Mittwoch: Das Erbe. Donnerstag und Freitag: Die Karolinger . Sonnabend: Der Graf von Charolais . Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Ein Volksfeind. Abends: Die Karolinger .

Einspruch.

Der Einspruch ist an den Vorsitzenden der Veranlagungskom mission zu richten. Er ist innerhalb 28 Tagen einzulegen und hat etwa wie folgt zu lauten: Gegen die Steuerberanlagung vom 14. März( Aktenzeichen Nr. 1403) lege ich Einspruch ein und beantrage Herabsehung der Steuer von 21 auf 9 M. Mein Einkommen beträgt nicht 1500 bis 1650 M., sondern 1050-1200 m. Eine Berechnung meines Einkommens im Jahre 1907 und der zulässigen Abzüge füge ich bei. Als Beweismittel beizubringen bin ich bereit( oder: als Beweismittel füge ich an usiv.). Datum und Unterschrift.

Ueber den Einspruch entscheidet die Veranlagungsfommission. Gegen deren Entscheid ist dann Berufung innerhalb 28 Tagen zu lässig. Auch die Berufung ist bei dem Vorsitzenden der Veran­Tagungskommission anzubringen.

Steuertarif.

Die Einkommensteuer beträgt bei einem Einkommen von mehr als 900 bis 1050 Mart 6 Mart

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1650 1800

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52 60

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Gerichts- Zeitung.

Zum Vereinsgesch.

Wegen angeblicher Uebertretung, begangen durch nicht rechtzeitiges Bekanntgeben einer im November v. J. in den Neuen Rathausfälen in Schöneberg abgehaltenen Versammlung, erhielt Genosse Eugen Ernst ein Strafmandat über 10 M. zugestellt. Der hiergegen bei dem Amtsgericht Berlin- Schöneberg eingelegte Antrag auf gericht liche Entscheidung führte zur Freisprechung. Im November vorigen Jahres fanden bekanntlich mehrere Versammlungen mit dem Thema Das persönliche Regiment" statt. Die Vorarbeiten waren den Orten überlassen. Die Verfammlung wurde angemeldet und die Bolizei erteilte die Bescheinigung. Kurz darauf erhielt der Genosse 1. die von dem Steuerpflichtigen zu zahlenden Schulden. Ernst das Strafmandat. Im ersten Termin war beschlossen, die sinfen; Polizeiakten herbeizuschaffen. Jetzt lagen sie vor. Polizei­2. Renten und dauernde Lasten, die auf Privatrechtstiteln beamter Bornes befundete ein eigenartiges Ver­( z. B. Vertrag, Verschreibung, leßtwilliger Verfügung) beruhen; fahren der Polizei über die Briefstempelungen. Es werden 3. die von den Steuerpflichtigen für seine Person gefeß- alle für die Polizei bestimmten und bei der Post eingegangenen Brief­oder vertragsmäßig zu entrichtenden Beiträge zur Kranken-, schaften des Mittags um 12 Uhr durch einen Polizeibeamten von Unfall, Alters- und Invalidenversicherungs-, Witwen-, Waisen- der Post abgeholt. Geben nun Briefe nach dieser Zeit ein, dann und Pensionskassen, soweit diese Beiträge zusammen die Höhe erhalten dieselben alle den Polizeistempel des nächsten Tages. von 600 M nicht übersteigen; Dieses Verfahren führte dazu, die rechtzeitige Anmeldung, die sich 4. Versicherungsprämien, welche für Versicherung des Steuer- in den Polizeiaften befand, als verspätet eingegangen anzusehen. pflichtigen oder eines nicht selbständig zu veranlagenden Haus- Nach dieser Feststellung beantragte der Amtsanwalt selbst kostenlose haltungsangehörigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt Freisprechung. Hätte die Polizei bei einiger Aufmerksamkeit werden, soweit die Prämien den Betrag von 600 m. jährlich nicht selbst entdeden tönnen, daß das Strafmandat ein völlig un nicht übersteigen. berechtigtes war?

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Schiller Theater Charlottenburg. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Julius Cafar. Abends: Die Karolinger . Montag: Rechts herum. Diens tag: Die Karolinger . Mittwoch: Rechts herum. Donnerstag und Freitag: Die Welt, in der man sich langweilt. Sonnabend: Nachmittags 3 Uhr: Göz von Berlichingen. Abends: Die Welt, in der man sich langweilt. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Julius Cäsar . Abends: Rechts herum. Montag: Die Welt, in der man sich langweilt.

Friedrich Wilhelmstädtisches Schauspielhaus. Sonntag: Nach mittags 3 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld. Abends: Husarenfieber. Montag und Dienstag: Der große Komet. Mittwoch: Hufarenfieber. Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Dthello. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Schlagende Wetter. Abends und Montag: Dthello.

Thalia Theater. Allabendlich: Wo wohnt sie denn? Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Jmmer oben auf. Abends: Wo wohnt sie denn? Luisen Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Die Räuber. Abends: Straßenbahnfahrer Krause. Montag: Marie, Tochter des Regi ments. Dienstag: Straßenbahnfahrer Krause. Mittwoch: Marie, Tochter bes Regiments. Donnerstag: Der Totschläger. Freitag und Sonnabend: Marie, Tochter des Regiments. Sonntag: Der Totschläger. Montag: Marie, Tochter des Regiments.

Bürgerliches Schauspielhaus. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Wilhelm Tell . Abends: Griseldis. Montag: Maria Stuart . Dienstag: Reif- Reiflingen. Mittwoch: Hofgunst. Donnerstag und folgende Tage: Geschlossen.

Berliner Operetten Theater SW. Sonntag: Nachmittags 3 1hr: Der Leiermann und sein Pflegekind. Allabendlich: Das Himmelbett. ( Anfang 8, Uhr, Sonntags 8 Uhr.) Freitag: Nachmittags 3 Uhr: Konf. des Westens. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Ein edles Frauenherz. Gastspiel- Theater. Allabendlich: Sherlock Holmes. ( Anf. 8 Uhr.) Bernhard Rose Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr: Das Warenhausfräulein. Abends und Montag: Reiterattade. Dienstag: Das vierte Gebot. Mittwoch: Reiterattade. Donnerstag: Die Entgleisten.

( Anf. 8 Uhr)

Freitag: Reiterattade. Sonnabend und Sonntag: Die Entgleisten. Mon­tag: Khriz- Pyrik. Folies Caprice. Täglich: Insolvent. ( Anf. 8 1hr.) Casino- Theater. Sonntag: Nachmittags 4 Uhr: Mutter Gräbert. Allabendlich: Rußland. ( Anf. 8 Uhr.) Gebr. Herrnfeld- Theater. Allabendlich: Die beiden Bindelbands. Metropol Theater. ( Anf. 8 Uhr.) Donnerwetter Allabendlich: tabellos. Reichshallen Theater. Allabendlich: Stettiner Sänger. Gustav Behrens Theater. Allabendlich: Spezialitäten. Carl Haverland- Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr und allabend lich: Spezialitäten. Urania Theater. Taubenstraße 48/49. Allabendlich: Auf den Trümmern Messinas. Anfang 8 Uhr. Sternwarte, Invalidenstr. 57-62. Wintergarten. Sonntag: Nachmittags 3%, Uhr und allabendlich: Spezialitäten.

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Apollo Theater. Sonntag: Nachmittags 3%, Uhr: Onkel Casimir. Spezialitäten. Allabendlich: Der junge Papa. Spezialitäten.( Anf. 8 Uhr.) Paffage- Theater. Sonntag: Nachmittags 3 Uhr und allabendlich: Spezialitäten. Walhalla- Theater. Sonntag: Nachmittags 3%, Uhr und allabendlich: Palast- Theater. Allabendlich: Spezialitäten.

Spezialitäten.

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