Nr. 76. 26. Jahrgang.
Gerichts- Zeitung.
Freispruch für die Erschießung des Landarbeiters Auguft Arbeit. Vor dem Schwurgericht in Insterburg fand am 26. und 27. März Sie Verhandlung gegen den Gutsbesitzer Walter Lohrenz aus Grünblum, Kreis Darlehmen, wegen vorsätzlicher Körperverlegung mit Todesfolge statt. Der, der Anklage zugrunde liegende Sachberhalt ist unseren Lesern bekannt. Er ist kurz folgender: Am 3. Juni vorigen Jahres hatte sich der im Dienst des Angeklagten stehende unverheiratete Schweizer August Arbeit nach dem Dorfe Sobehnen zur Landtagswahl begeben. Als er gegen vier Uhr nach mittags nach dem Gut zurückkehrte, bat er sich sein Mittagessen aus. Der Besitzer Lohrenz hatte aber angeordnet, daß er kein Mittag, sondern nur Kaffee und Brot erhalten solle. Hierüber entstand Streit. In dessen Verlauf verlangte der Schweizer seinen rückständigen Lohn und seine Entlassung. Als sich dann der Schweizer in der Nähe seiner gegenüber dem Gutshause gelegenen etwa fiebzehn Schritte von diesem entfernten Wohnstube befand, frachte vom Gutshause her ein Schuß, der den Schweizer auf der Stelle niederstreckte. 27 Schrotförner waren ihm in Kopf, Hals und Brust gedrungen. Ohne die Besinnung wieder zu erlangen, starb er an den Folgen der Schußwunden.
Unter den zwölf Geschworenen befanden sich neun Großgrund- die Preise für Steinkohlen sind weder für den Januar vorigen
bestter. Unsere Bandarbeiter sollten aus dem Ausgange des Prozesses entnehmen, wie dringend notwendig es für sie ist, sich politisch und feit ein Ende zu bereiten. gewerkschaftlich zusammenzuschließen, um ihrer völligen Rechtlofig
Hus Induftrie und Handel.
Kohlenwucher.
Jahres, noch für den Januar diesen Jahres richtig wiedergegeben. Die Steinkohlen kofteten im Kleinverkauf in den Jahren 1908 und 1909 im Höchstfalle ab Lager 1,55 M. und, frei in die Küche gebracht, 1,75 M. pro Zentner. Wie der Fachausschuß für Kohlen und Briketts der Berliner Handelskammer zu anderen Zahlen kommen konnte, ist uns unerfindlich. Wir haben auch schon öfter gegen die Richtigkeit der vom Reichsamt des Innern bekanntgegebenen Zahlen über die Kohlenpreise Stellung genommen, und überreichen Ihnen zum Beweise hierfür die Nummer 24 unserer Verbandszeitung " Der Kohlenhändler". In dieser Nummer haben wir uns scharf dagegen gewehrt, daß die Erhöhung der Verkaufspreise durch amt liche Zahlen einzig und allein dem Kleinhandel zugeschrieben wird.
Wir protestieren auch gegen die Behauptung, die Verkaufspreise im Kohlenhandel seien seit Januar v. J. für Steinkohlen um 14 Pf. pro Zentner und für Braunkohlenbriketts um 30 Pf. pro 100 Stück gestiegen. Auch gegen die Behauptung protestieren wir, die da lautet:" Die Preise im Großhandel sind nämlich auch in Berlin in den meisten Sorten vom Januar 1908 bis 1909 gleichgeblieben, oder etwas gefallen." Einzig für Steinkohlen sind, wie auch bei den amtlichen Zahlen ersichtlich, die Einkaufspreise in diesem Jahre etwas mäßiger als sie im vergangenen Jahre waren. Dagegen sind die Einkaufspreise für Gastots pro Waggon um 65 M. gestiegen; auch für Braunkohlenbriketts sind die Einkaufs. preise für Januar d. J. gegen Januar v. I je nach der Marte um 3-10 M. pro Waggon höher. Ihre Behauptung findet auch in den Nachrichten für Handel und Industrie" keine Stüße. Die Angaben in diesem Blatte zeigen eine Steigerung der Großhandelspreise bei Gastots um 1 M. pro Tonne und bei Briketts um 20 Pf. pro Tonne, bei Steinkohlen Nuß II eine Ermäßigung um 20 Pf. pro Tonne. Hochachtungsvoй Borstand und Delegierte des Verbandes der Vereine selbständiget Stohlenhändler Berlins und Umgegend.( Eingetragener Verein.)" Passage- Kaufhaus. Herr Wolf Wertheim teilt der„ Voss. Ztg." mit, daß er bei der Umwandlung des Passage- Kaufhauses in ein Warenhaus vollständig unbeteiligt sei.
Folgender Zuschrift, die uns mit der Bitte um Veröffentlichung zugegangen ist, geben wir mit dem Bemerken Raum, daß wir auf einige Bemerkungen, die sich gegen den Vorwärts" richten, noch zurückkommen werden. Zunächst wollen wir erst mal abwarten, ob die angegriffenen anderen Korporationen Veranlassung nehmen, sich zu der Angelegenheit zu äußern: " In der 4. Beilage Ihrer Nummer 65 vom 18. März d. J. bringen Sie unter der Ueberschrift:" Die Betoucherung der BerImer Bevölkerung durch die Kohlenverkäufer", einen Artikel, dessen Tendenz sich fast ausschließlich gegen den Kohlenkleinhandel richtet. Sie stüßen sich dabei auf die vom Reichsamt des Innern in den bekannten„ Nachrichten für Handel und Industrie" für den Monat Januar 1908 und 1909 veröffentlichten Zahlen über die angeblichen Kohlenpreise in Berlin . Gestatten Sie uns, Ihnen zu sagen, daß Der Gutsbesitzer behauptete erst, er habe in Notwehr ge- wir die dort angegebenen Bahlen nicht nur nicht als richtig anhandelt, denn er habe nur einen Schredschuß abgegeben. Es wurde erkennen, sondern auch den Beweis dafür antreten können, daß deshalb nur Anklage wegen fahrlässiger Körperverlegung erhoben. fie mit den wirklich gezahlten Preisen absolut nicht im Einklang stehen. Im ersten Termin behauptete dann der Verteidiger, es habe kein Eine Nachfrage im nächsten Kohlenladen Ihrer Nachbarschaft hätte Schreckschuß, sondern Notwehr vorgelegen. Der Angeklagte habe genügt, um festzustellen, daß für Steinkohlen und Briketts im die Grenzen der Verteidigung überschritten, sei aber, weil er dies Januar 1909 die gleichen Preise gefordert worden sind, wie im in Bestürzung, Furcht oder Schrecken getan habe, nach§ 53 des Januar 1908. Der Kotspreis ist allerdings auch im Kleinverkauf Strafgesehbuches straffrei. Das Gericht beschloß, wie wir seinerzeit gestiegen, jedoch durchaus nicht im gleichen Maße, wie die Einberichteten, den Angeklagten sechs Wochen von einem Psychiater faufspreise für den Kleinhändler. Wenn die Nachrichten für ( Nerben- und Jrrenarzt) untersuchen zu lassen. Handel und Industrie" den Preis für 100 Stück Briketts im Januar 1908 mit 1,12 M. und im Januar 1909 mit 1,42 M. angeben, so beruht diese Angabe für das Jahr 1909 lediglich auf einem Drudfehler. Es sollte richtig heißen: 1,12 M. Die Bahlen über die Kohlenpreise werden im Fachausschuß für Kohlen und Briketts der Handelskammer festgestellt und an das Reichsamt des Innern weitergegeben. Eine Nachfrage bei der Berliner Handelsfammer wird Ihnen bestätigen, daß ein Druckfehler vorliegt. Die vom Reichsamt des Innern veröffentlichten Zahlen über| Stalisynditats.
Das Gutachten der medizinischen Sachverständigen wurde in ber Verhandlung vor dem Schwurgericht am 26. und 27. März unter Ausschluß der Deffentlichkeit abgeben! Der Staatsanwalt beantragte die Schuldfrage auf vorfäßliche Körperverlegung zu verneinen, die auf fahrlässige zu bejahen.
Die Geschworenen verneinten nach kaum zehn Minuten Betatung beide Schuldfragen. Das Gericht sprach darauf den Gutsbesitzer frei.
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