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Nr. 76. 26. Jahrgang.

7. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Btw, 31. Mär 1909.

Aus der Partei.

Bur Maifeier.

In Fürth   wurde der Vorschlag des Gewerkschaftskartells angenommen, überall, wo es nur irgend möglich ist, die Feier durch Arbeitsruhe zu begehen. Die Genossen, die den Tag bezahlt erhalten, find gehalten, den Tagesverdienst an den Maifeierfonds abzuliefern. Vormittags ist eine große Ver­fammlung, nachmittags ein Spaziergang vorgesehen.

In Hof wurde ebenfalls beschlossen, die Feier am 1. Mai felbst abzuhalten. Vormittags ist Versammlung, nachmittags Konzert auf dem Theresienstein, abends die Hauptfeier im Kolosseum  ". Ferner wurde in Aschaffenburg   der Beschuß gefaßt, daß als Tag der Feier nur der 1. Mai selbst in Betracht zu fommen habe. Arbeitsruhe soll, soweit sie durchführbar ist, eingehalten werden.

Unsere Toten.

Jn Gaisberg( Württemberg  ) starb der Genosse Johannes Bipperlen. Er hat schon vor dem Sozialistengefes eifrig für die Partei gewirkt. Als dann unter dem Schandgesez die Ver­folgungen einfeßten und der Sturm manches welfe Blatt abriß, hat Bipperlen treu zur Fahne gehalten. Bei der Gründung des Schwäb. Wochenblattes", dem Vorläufer der Schwäb. Tagwacht".

Mittwoch,

war er dabei. Später übernahm Zipperlen die Filialegpedition der eiblich ab, wobei sie von zwei Gefängnisauffehern unterstüt Tagwacht" in Gaisberg  .

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

wurden. Dennoch glaubte die Straffammer den bestimmten Aus­fagen zweier Zivilzeugen und sprach Genossen A. entgegen dem Willen des Staatsanwalts, der 200 M. Geldstrafe beantragte, frei. Sowas fommt nicht oft vor!

Ein skandalöser Gefangenentransport. Dem Schöffengericht in Mülheim   a. Rhein   wurden vor Die feinfühlige Post. Am 3. August 1908 mußten auf dem einiger Zeit teils als Angeklagte, teils als Zeugen vier Straf­gefangene vorgeführt. Obwohl sich ein berüchtigter schwerer Ver- Bostamt zu Lugau   bei Chemnik fünf Personen, darunter der Ge­brecher unter den vieren befand, beauftragte man mit dem Trans- nosse Kalkbrenner, der gekommen war, um Rente" zu er­port zwei junge Gefängnisbeamte; einer war kaum achtzehn( 1) heben, längere Zeit warten, weil der diensttuende Beamte aus­Jahre alt. Die vier wurden von ihren Transporteur en getreten" war. Den Wartenden schien's an dreiviertel Stunde. zuerst mit Schnaps trattiert, und bei der Rückkehr ins Der Schalterbeamte meinte, es feien höchstens achtzehn Minuten Gefängnis besuchten die sechs noch mehrere Kneipen, gewesen. Die Chemnißer Voltsstimme" brachte zwei Notizen über so daß die ganze Gesellschaft total betrunken war. Schließ- den Vorfall, und prompt erhob die Behörde Beleidigungsklage! lich gingen die vier Gefangenen ihres Weges, nachdem sie in den Letzten Mittwoch fand der Termin statt, der zweimal vertagt war, Straßen einen unbeschreiblichen Spettafel veranstaltet darunter einmal, weil die Angeklagten den Amtsrichter Grüner hatten. Mehrere Stunden nachher fanden einige Polizeibeamte als befangen ablehnten.( Das Landgericht erklärte ihn dann für einen der Ausreißer, und sie schleiften ihn, da er sehr widerspenstig nicht befangen.) Vor den Schranken standen: Genosse Redakteur war, ins Gefängnis. Dort wurde er im Hofe von den Beamten Bartels als Verantwortlicher der Voltsstimme", Genosse mit Schlägen und Säbelhieben schwer mißhandelt. Ueber diesen Kaltbrenner, der den Postassistenten mündlich beleidigt, und Vorgang hatte die Rheinische Zeitung  " einen Bericht ge- Genoffe Strauße aus Lugau  , der die inkrimierten Notizen nach bracht, durch den sich die Polizeibeamten beleidigt fühlen. Infolge- Annahme des Gerichts( 1) an die Volksstimme" gesandt dessen stand Genosse Kemptens   jetzt vor der Kölner   Straf- haben soll. Die Haupt- und Staatsaktion endete damit, daß alle tam mer. Die Schilderung bis zur Flucht der Gefangenen wurde drei zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden: Bartels zu vierzehn als richtig zugegeben.( Die Transporteure find bestraft worden.) Tagen Gefängnis, Krauße und Kalkbrenner zu je sieben Tagen, Die beleidigten" Polizeibeamten stritten die Säbel hiebel letterer außerdem noch zu fünf Tagen Haft!

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