Rechtsmittel.
Gegen die Entscheidungen der Berufsgenossenschaften, der Versicherungsanstalten und des Versicherungsamts findet Berufung an die Spruchkammer des Oberbersicherung 3 amts statt. Das Verfahren vor dem Oberversicherungsamt ähnelt dem jezigen vor den Schiedsgerichten.
Gegen die Entscheidung des Oberbersicherungsamt 3 foll lediglich die Revision stattfinden. Das Rechtsmittel des Neturies, welches gegenwärtig in Sachen der Unfallversicherung besteht, und nach langem Kampf im Jahre 1898 aufrechterhalten blieb, soll beseitigt werden. Hierdurch ist eine ganz erheb liche Verschlechterung der Rechtswege, insbesondere auf dem Gebiete der Unfallversicherung, ge= schaffen. Die Revision ist in folgenden Fällen außerdem noch ausgeschlossen:
Ein Konsumtrust.
Bersammlungen- Veranstaltungen.
Gerichts- Zeitung.
§ 153.
bas im Jahre 1903 mühsam errungene er faltungsstreife die Hälfte au verteuern. Und diese Staste macht Anspruch darauf, 1 tätiger Frauen bekunden eine gewaltige Spammung der Leistungs berfahren wegen verkehrter Anordnungen der Aufsichtsbehörden als die einzig wahren Patrioten zu gelten! fähigkeit, die auf vielen Gebieten, und was Vielseitigkeit überhaupt genommen. An Stelle eines geordneten Verwaltungsstreitberanbelangt, die der Männer sogar übertrifft. fahrens steht ihnen in noch geringeren Maße als vor 1903 nur Deutschlands Außenhandel. Nach einer Zusammenstellung des das Recht der Beschwerde über einen Bureaukraten an einen Kaiserl. Statistischen Amts über die Ein- und Ausfuhr einiger zmeiten zu. Für die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung wichtiger Waren im Monat März d. J. wurden unter anderem ein- Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Montag, den soll das Versicherungsamt, wie es die Motive nennen, einen ge- geführt 7 137 422 Doppelzentner( i. 2. 5 284 789 Doppelzentner) 19. April, wird die Schriftstellerin Klara Viebig aus ihren meinsamen Unterbau" abgeben. Außerdem soll es unentgeltlich Eisenerze, 8 456 156 Doppelzentuer( i.. 9 947 715 Doppelzentner) Werken vorlesen. Gäste find willkommen. über alle Fragen Auskunft erteilen, die mit den Reichsversiche Steinkohlen und 6 999 495 Doppelzentner( i. 2. 8 876 174 Doppelrungsgeseßen in Verbindung stehen. gentner) Braunkohlen. Die Ausfuhr stellte sich für Steinkohlen auf 17 304 700 Doppelzentner( i. V. 17 905 743 Doppelzentner), für Eisenerze auf 2030 347 Doppelzentner( i. V. 2 664 484 Doppelzentner), für Roheisen auf 412 391 Doppelzentner( i. 2. 211 916 Doppelgentner), für Robblöcke auf 328 722 Doppelzentner( i. 2. 384 810 Doppelzentner), für Eisenbahnmaterial auf 410 778 Doppelzentner ( i. V. 359 552 Doppelzentner) und für Träger auf 265 446 DoppelWegen Verrufserklärung und versuchter Nötigung sentner( i. 2. 241 882 Doppelzentner). Demnach ergibt sich eine erhebliche Verminderung der Roheiseneinfuhr, der eine beträchtliche sind, wie unseren Lesern erinnerlich, am 11. November v. J. vom Erhöhung der Roheisenausfuhr gegenüber steht. Steinkohlen- und Landgericht II in Berlin die Maurer Fischer und Seidel Braunkohleneinfuhr sind weiter zurückgegangen. Zugenommen hat berurteilt worden. Ein früheres Urteil, welches gen vier Audie Einfuhr an Eisenerzen und an Chilesalpeter. getlagte auf Freisprechung lautete, war vom Seerchsgericht aufgehoben worden. Die beiden anderen Angeklagten find wiederum freigesprochen worden. Von den Verurteilten hatte nur Fischer Ueber die Bestrebungen, die Werkstonsumanstalten im rheinische vision eingelegt. Der Bauunternehmer Eide beschäftigte nach westfälischen Industriegebiet zusammenzuschließen, berichtet die der Feststellung des landgerichtlichen Urteils 60 Arbeiter, darunter in Sachen der Krantenversicherung: wenn es sich Rhein - Westf. 8tg.". Die Thyssenschen Werke beabsichtigen, die die Angeklagten. Wegen eines Schutzdaches entstand Streit, handelt um 1. Fälle, in denen die Berufung zurückgewiesen ist; Konjumansialten der großgewerblichen Unternehmungen des Ines wurden zirka 15 Arbeiter entlassen. Die anderen 2. die Höhe des Krankengeldes; 3. Unterstübungsfälle, in denen dustriebezirk zum Zwecke gemeinsamen Einkaufs zusammenzuschließen, die Krankheit nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbunden war; um durch Erzielung billigerer Einkaufspreise und günstigerer Liefes betrachteten das als Maßregelung, berlangten die WiederWöchnerinnenals diese nicht Schwangerschaftsunterstützungen; rungsbedingungen der immer bedeutender werdenden Konkurrenz des einstellung der Entlassenen und legten, 5. Sterbegeld; beruflichen Kleinhandels besser begegnen zu können. Aus der erfolgte, die Arbeit nieder. Eicke übertrug mun die Arbeit dem in Sachen der Unfallversicherung, wenn es sich handelt Fassung des Thyssenschen Rundschreibens geht als Grund hervor, Zeugen Forth, der mit einer entsprechenden Anzahl Arbeitswilliger um 1. freie Krankenbehandlung; 2. bei einer Rente, die für daß den Konsumanstalten der industriellen Werke der Absatz durch ans Werk ging. Die Streifenden suchten nun die Arbeitswilligen die Dauer vorübergehender Erwerbsunfähigkeit oder einen leistungsfähige berufliche Warengeschäfte feit längerer Beit erschwert von ihrem Vorhaben in der üblichen Weise abzubringen. Es Rentenanteil, der bei dauernder Erwerbsunfähigkeit auf Beit worden sei. Uns erscheint die Annahme berechtigt, daß die Werks- sammelten sich zuzeiten auf der Straße ganze Menschenmengen an, zu gewähren ist; 3. Sterbegeld; 4. Heilanstaltspflege; 5. An- tonsume sich hauptsächlich durch die Konkurrenz der in den letzten aus denen heraus Nufe aller Art ertönten, die nach§ 158 Gew.-D. gehörigenrente; 6. die neue Feststellung der Ent- Jahren im Industriegebiet mächtig aufblühenden Konsums schädigung, nach Eintritt einer Aenderung genossenschaften bedrängt fühlen. Jedenfalls beweist der Borgang, als strafbar erachtet werden. Das Gericht hat festgestellt, daß ber Berhältnisfe; 7. Sapitalabfindung bei Renten bis daß die Werkskonsume zu teuer arbeiten. Fischer und Seidel fich in der Menge befunden haben. Gegen das 20 Broz.; 8. Kosten des Verfahrens; Urteil machte nun Fischer in seiner Revision geltend, daß feine Beteiligung ant dem Vergehen in feiner Weise nach Ju Unternehmerkreisen wird darüber lamentiert, daß bei dem gewiesen sei. Der Reichsanwalt gab zu, daß die Täterschaft Sinten der Rentabilität die Arbeiter so wenig Einsicht haben, sich Fischers nicht einwandfrei festgestellt sei. Daß Fischer zu den Rufern nicht auch eine Stürzung der Löhne gefallen zu lassen. Die Stentas gehört hatte, sei nicht festgestellt. Worin die Beteiligung Fischers an bilität der Unternehmungen ist aber feineswegs allgemein eine einer Einwirkung auf die Arbeitswilligen bestanden habe, gehe aus schlechtere geworden, das zeigen die nicht nur gleich hohen, sondern dem Urteile nicht hervor. Daß Fischer die Absicht hatte, durch seine zum Teil in den letzten Jahren noch gestiegenen Dividenden vieler Anwesenheit in der Menge deren Tätigkeit zu unterstügen, sei nicht Gesellschaften, so außer den schon früher angeführten unter andern festgestellt. Das Reichsgericht hob das Urteil am Dienstag auf, noch folgende:
4.
und
in Sachen der Invaliden- und interbliebenenbersicherung, wenn es fich handelt 1. um Dauer und Höhe der Rente; 2. Kapitalabfindung, Beitragserstattung, Witwengeld und Waisenaussteuer.
Die Revision fann nur begründet werden:
a) auf Gesetzesverlegungen. Das Gesek ist berlebt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ift;
b) auf einen Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten. Ein solcher liegt namentlich dann vor, wenn Tatfachen festgestellt sind, für die sich in den Akten kein genügender Anhalt findet, oder wenn Tatsachen von Bedeutung bei der Entscheidung unbeachtet geblieben sind, die in den Atten festgestellt waren;
c) auf wesentliche Mängel des Verfahrens. Die Tatsachen, welche die Mängel ergeben, müssen festgestellt werden. Durch diese Kürzung des Rechtsganges für den Versicherten tritt gleichzeitig eine ungeheuere materielle Schädigung des Unfallverletzten selbst an dem heutigen bedauernswerten Stande der Rechtsprechung gemessen ein.
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Eine weitere erhebliche Verschlechterung liegt in dem ferneren Vorschlag des Entwurfs, an Stelle des Reichsversicherungsamtes das Landesversicherungsamt
entscheiben zu lassen, wenn die angefochtene Entscheidung seitens eines Oberversicherungsamts erlassen ist.
Bon einer Einheitlichkeit, Schnelligkeit und vor allem Bertrauenswürdigkeit tann bei dem neu borgeschlagenen Verfahren nicht die Rede sein. Es setzt an Stelle gerechter rascher Entschei dung bureaukratische Willtür und Verschleppungsmöglichkeit." Die
Wiederaufnahme des Verfahrens
ist heute durch kaiserliche Verordnung geregelt. Von sozialdemofratischer Seite ist wiederholt, aber vergeblich, darauf hingewiesen, daß eine Ergänzung nach der Richtung hin dringend erforderlich ist, daß die Wiederaufnahme für den Fall eines Nachweises falscher Aussagen auch dann zulässig sein muß, wenn die Aussagen unbeeidigt geblieben sind. Der Entwurf will die Wiederaufnahme nunmehr auch dann stattfinden lassen, wenn die Unwahrheit einer unbeeidigten Aussage nachgewiesen ist.
Mit diesem Artikel schließen wir die Reihe der Darlegungen über die wesentlichsten Teile des Inhaltes der Reichsversicherungsordnung ab und behalten uns vor, demnächst kritisch auf die uns geheure Verschlechterung, mit der der Entwurf den bestehenden Bustand bedroht, und auf die Dinge einzugehen, die auf dem Ge biete der Versicherungsgesetzgebung bringend reformbedürftig und spruchreif find, aber in der Reichsversicherungsordnung eine Stelle nicht gefunden haben,
Aus Induftrie und Handel.
Getreidepreis und Brotpreis.
Bei ihrer Verteidigung hoher Getreidepreise pflegen unsere Agrarier auch häufig mit dem Argument zu operieren, daß höhere Getreidepreise durchaus nicht in einer entsprechenden Steigerung der Mehl und Brotpreise zum Ausdruck zu kommen brauchten. Wie falsch diese Behauptung ist, geht aus folgender vom Berliner Statistischen Amt veröffentlichen Tabelle hervor. Es tofteten in Berlin
Roggen Roggenmehl Roggenbrot pro pro pro 100 kg M.
100 kg 100 kg
Die Preise des Jahres 1886 gleich 100 gefett, betrug der Preis für Roggen Roggenmehl Roggenbrot
202.
M.
M.
M.
m.
1886 13,06 17,91
20,80
100
100
1888 13,45 18,90
21,22
103
106
100 102
1890 17,00
23,45
27,18
180
131
180
1892 17,60 23,97
29,52
135
184
1894 11,77 15,47
20,43
90
86
142 98
1896 11,88 16,30
20,93
91
91
.101
1898 14,63 20,12
25,15
112
112
121
1900 14,26 19,31
23,96
109
108
115
1902 14,42 19,61
24,21
110
109
116
1004 13,51
17,55
28,50
103
98
113
27,06
123
123
30,82
148
140
180 147
1906 16,06 21,00 1907 19,32 25,85
Dividenden.
0
Frizz Schulz jun. A.-G. Leipzig Borivohler Portland- gementfabrit.- G. Königsberg Verein chemischer Fabriken Mannheim Neues Oberlaufiger Glashüttenwerk. Borzellanfabrik Th. Rosenthal u. Co. Ges. für Brennerei-, Sprit- u. Preßhefefabr. Grün winkel , Karlsruhe A.-G. Gerresheimer Glashüttenwerke Norddeutsche Raffinerie Hamburg. Deutsche Steinzeugwarenfabrik Friedrichsfeld . Porzellanfabrik Tierschenreuth.- G.. Portland - Zementfabrit Heidelberg u. Mannheim Dürener Metallwerte A.-G. Düren Plania A.-G. für Kohlenfabrikation Oberschles. Kotswerte u. chem. Fabrik Berlin . Verein f. chem. Industrie Mainz Langbein u. Pfannhäuser A.-G. Leipzig . Meißener Dfenfabrit Teichert
.
9
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1908 1097 foweit durch dasselbe Fischer verurteilt worden ist, und verties die 23% 28% Sache in diesem Umfange an das Landgericht zurück.
22288
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Der Schuhmann in der Falle.
Eine außerordentlich hohe Strafe zog ein Scherz" nach fich, 15 den sich die Arbeiterin Charlotte Otto aus Charlotten burg mit einem Schuhmann geleistet hatte. Unter der Anklage der Freiheitsberaubung und der Beleidigung mußte fich die D. gestern vor der Straffammer des Landgerichts III verantworten. Die Angeklagte hatte sich zu wiederholten Malen geweigert, einer bezüglich ihres schulpflichtigen Sohnes erlaffenen Anordnung der Schulbehörde Folge zu leisten. Es wurde deshalb eine Ordnungsstrafe über sie berhängt, die sie nicht bezahlte. Die Folge war, daß die im Nichtzahlungsfalle substituierte Haftstrafe in Kraft trat. Da fie trotz wiederholter Aufforderung nicht 11 zum Strafantritt erschien, mußte schließlich Haftbefehl gegen die " Angeklagte erlassen werden. Mit der Vornahme der Verhaftung Die Anwurde das 10. Bolizeirevier in Charlottenburg betraut. getlagte war jedoch jedesmal, wenn ein Beamter in ihrer Wohnung erfchien, wie vom Erdboden verschwunden. Dieses Versteckspici dauerte über eine Woche. Endlich gelang es dem Schuhmann Meeß, Beamte die Wohnung betreten, als die Angeflagte ihrem Sohn zu die Angeklagte am frühen Morgen anzutreffen. Kaum hatte der rief, er folle die Korridortür von außen abschließen. Sie selbst verschwand blisschnell in dem Nebenzimmer und schloß auch diese Tür hinter sich ab, so daß der Schuhmann zwischen wei verschlossenen Türen in der Falle faß. Da die Angeklagte auf gütliches Zureden nicht reagierte, zog der Schußdann das Polizeirevier von dem Geschehenen in Kenntnis ſetzten, mann seine Notpfeife und alarmierte die Hausbewohner, die Es mußte von den Schuhleuten ein Schloffer geholt werden, der die Tür erbrach und den Eingeschlossenen befreite.
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Noch eine Gründung Thyssens . Unter der Firma Wellrohrverband in Essen " haben fich die Firmen Thyssen u. Co., Mülheim ( Ruhr), Blechwalzwerk Schulz Snaubt in Essen, Rheinische Stahlwerkte in Duisburg und Grillo Funke u. Co. in Schalte zu einer gemeinschaftlichen Verkaufsstelle für Reffelmaterial, soweit dieses zum Bau und zur Reparatur bon Wellrohrkesseln Berwendung findet, zusammengeschlossen.
Farbenfabrik vorm. Friedr. Bayer u. Co. Das letzte Geschäftsjahr schloß mit einem Gewinn von 11 327 820., gegen 12%, Millionen Mart im Vorjahre. Die Dividende soll 24 Proz. für alte und 12 Broz. für neue Aktien betragen.
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atveite Tür gewaltsam geöffnet war, gab sich die Angeklagte unter Ein Bauernstreik in Böhmen . Die Rübenbauerorganisation einer Flut von Beschimpfungen gegen die Beamten gefangen. Böhmens hat eine Beschränkung des Anbaues um 40 Broz. be- Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu sieben Wochen schlossen, weil die Buderfabrikanten die Organisation nicht an- Gefängnis. erkennen und die geforderten Preiserhöhungen nicht bewilligen.
Hus der Frauenbewegung.
Ein Aussteuerprozeß.
Ein interessanter Rechtsstreit lag kürzlich dem Reichsgericht zur Entscheidung ob.
Gegen den früheren Brokuristen H. in Berlin hatte der praktische Arzt Dr. K. in Treptow bei Berlin Klage auf 8ahlung einer angemessenen Aussteuer für seine Frau, die älteste Tochter des H., erhoben. Er bezifferte diefe auf 20 000 W. Jufolge dieses Rechtsstreites trat folgende eigentümliche Lebensauffassung zutage. Nach den Behauptungen des Klägers befaß der Be flagte am 10. Juli 1906 ein Vermögen von 500 000 m. Bei feiner Tätigkeit als Prokurist hatte er ein jährliches EinSeine drei Töchter fonimen von ungefähr 7000 m. gehabt. brachte er aber trotzdem bei Verwandten unter, um Ausgaben zu stets, wie auch in übrigen Fällen, in der Küche gegeffen. Dienstersparen. Wenn die Familie zu Hause beisammen war, so wurde boten gab es nie. Gine besondere Bildung als die der gewöhnlichen Schule ließ er den Kindern nicht auteil werden, so daß fich die beiden jüngsten als Dienstmädchen Stellung fuchten, um aus den knappen Verhältnissen zu Hause zu entkommen. Der Beklagte behauptete freilich, daß er kein Vermögen befize, auch jegt feine Tätigkeit mehr ausübe und nur ein Jahreseinkommen vou 2700 bis 8000 2. bersteuert habe.
Höhere und niedere Spannung. Giner von denen, die glauben, in weithin leuchtender Weisheit den Weg zur Lösung der Frauenfrage gefunden zu haben, ist Herr Ernst Hahn, kaiserlicher Bankvorstand a. D. Herr Hahn ereifert sich, den Frauen eine ihnen eigene niedere Spannung in der Leistungsfähigkeit klarzumachen und betitelt demnach seine Schrift: " Der physiologische Weg zur Lösung der Frauenfrage." Auswahl der Berufe und bei dem Anteil der Frauen in den verAus einer Berufsaufstellung sucht er nachzuweisen, daß in der schiedenen Erwerbszweigen die niedere oder höhere Spannung in der Leistungsfähigkeit ausschlaggebend sei. Die äußeren tatsäch lichen Grünbe fchiebt er einfach beiseite und gelangt so zu ganz verkehrten Schlußfolgerungen. Es ist kaum glaublich, was sich Herr Hahn dabei für Späße leiftet! So 3. B. zählt er auch einige höhere Berufe auf, in denne( wegen der niederen Spannung der Frauenleistung!) nur Männer beschäftigt find, als: Richter, Anwälte, Geistliche, hohe Beamte, Dozenten usw." Es scheint Herrn Durch das Landgericht fonnte jedoch ein Vermögen des BeHahn ganz unbekannt zu sein, daß in Deutschland die Frauen jest flagten in Höhe von 75 000 M. festgestellt werden, so daß inzwischen erft anfangen dürfen, in einzelne der aufgezählten Berufe ein eine Verurteilung zur Gewährung einer Aussteuer aubringen. Kürzlich ist z. B. in Hamburg der erste weibliche An- im Betrage von 3000 m. eintrat. Auf die Berufung beider walt beim Jugendgericht zugelassen. Die den Frauen offen stehen Barteien änderte das Kammergericht zu Berlin das landgerichtliche den Stellen sind alle besetzt. Nach der Logik des Herrn Hahn zeugt Urteil dahin ab, daß der Beklagte an den Kläger 9000 M. zu das von einer enormen Spannung bei den Frauen. Glaubt Herr Hahn, an deutscher Rüdständigkeit gemessen, so große Menschheits- als vorhanden angenommen. Gegen das Urteil des Stammergerichts Menschheits- zahlen habe. Es hatte ein Vermögen von mindeſtens 100 000 w. probleme, als das vorliegende, lösen zu können? Wir möchten hatten beide Parteien Revision beim Reichsgericht eingelegt. Diese ihm empfehlen, vorerst auch die Berufsstatistik anderer Länder zu wurde verworfen. studieren, 3. B. Frankreich , England, Schweden und vor allem Amerika . Vielleicht ist es ihm noch ein Buch mit sieben Siegeln, daß in Amerika die Frauen in fast allen Berufen tätig sind, auch als Anwälte, Richter, Geistliche, Dozenten, Beamte in höheren und niederen Stellungen usw. Außer Militär und Marine und als Arbeiter für Telephon- und Telegraphenanlagen steht den Frauen dort jeglicher Beruf zur Ausübung offen.
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Schuh vor Schuhleuten.
Die Straffammer zu Bromberg berurteilte den früheren Polizei fergeanten Vorwerk aus Bromberg zu 50 M. Geldstrafe. Vorwerk hatte im August vorigen Jahres einen Arbeiter gelegentlich einer Revision so verprügelt, daß derselbe 14 Tage frank war. Abonnentenversicherung bei Zeitungen.
Die Parallelität ist auffallend, wenn man die letzteren von uns Berechneten Verhältniszahlen vergleicht. Besonders deutlich ist der Zusammenhang zwischen Getreide- und Mehlpreisen, die einander in jebem leisen Auf und Ab folgen. Der Brotpreis weift einige fleine Aber auch wenn wir mit Herrn Hahn bei Deutschland bleiben, Abweichungen auf, die einmal daher rühren, daß im Brotpreis auch önnen wir ihm genügend Beweismaterial bringen für das immer ein ziemlich großer Prozentteil von den Getreidepreisen natürlich stärkere Gindringen der Frauen in Berufe, die eine höhere Kürzlich hat der Reichstag eine Resolution angenommen, die ein unabhängiger Arbeitslohn enthalten ist; sodann daher, daß die ein Spannung der Leistungsfähigkeit erfordern. So z. B. belehrt ihn Berbot der Versendung von Beitungsvorlagen mit Versicherungen mal von den Bädern erhöhten Brotpreise nicht so schnell wieder die Statistit, daß in der Industrie, einschließlich Bergbau und als Locmittel ausgesprochen wissen will. Daß der von nationalheruntergehen, wenn auch Getreide und Mehlpreise sinken. Das Baugewerbe, im Jahre 1882 1 196 970 weibliche Erwerbstätige ge- liberaler Seite erhobene Einwand, solche Abonnentenversicherungen Schlußergebnis ist jedoch auch in diesem Falle dasselbe: das zählt wurden, 1895 schon 1521 118 und 1907 fogar 2 103 924. Unter fielen unter das Gesetz über private Versicherungsunternehmungen, Jahr 1907 zeigt bei einem gegen 1886 um 48 Bro3. dieser Schar befindet sich eine große Bahl berheirateter Frauen. hinfällig ist, betvies eine am Dienstag vor dem Reichsgericht berDiefen muß entschieden eine höhere Spannung in der Leistungs handelte Straffache. erhöhten Roggenpreis einen um 47 Broz erhöhten fähigkeit zugesprochen werden. Neben einer acht bis zehnstündigen Das Landgericht Reipzig hat am 5. Dktober v. J. den Res angestrengten Arbeitsleistung im Erwerb haben sie die ganze Last dakteur Kurt Armin Träntner von der Anklage des Vergehens Unsere Agrarier haben es also verstanden, dem deutschen Bolle Hauswirtschaftlicher Arbeit und mitunter noch Kinderversorgung gegen das Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen fein wichtigstes Nahrungsmittel im Laufe von 20 Jahren um rund zu tragen. Das sind leine Ausnahmefälle. Tausende erwerbs- freigesprochen. Von Januar 1907 ab erschien der Braktische
Roggenbrotpreis.