werden. Es werden im ganzen 30 Torpedoboore und Torpedoboot- Zerstörer sowie zwei Kreuzer in Brindisi stationiert werden. CUrhci. Die Prügelstrafe. Konstantlnopcl, 7. April. Kammer. Nachdem die Interpellation wegen der Ermordung Hassan Fehmis auf den 17. d. M. festgesetzt war, um der Exekutivgewalt Zeit für die Ergreifung des Mörders zu lassen, setzte das Haus die zweite Lesung deS Land- streicher-GefetzeS fort. Bei der Erörterung der Prügel- st r a f e kam es zu einem Zusammen st oß der Liberalen und Jungtürken . Die Liberalen forderten die Abschaffung der Prügelstrafe, während die Jungtürken , insbesondere die Ulemas , lärmend opponierten. Als die Verwirrung einen hohen Grad erreicht Patte, hob der Präsident die Sitzung auf. Die Ermordung Hassans Fehmi. Konstantin opel, den 3. April. Da anläßlich der morgen statt- findenden Beerdigung des ermordeten Chefredakteurs Hassan fsehmi große Demonstrationen gegen da? juugtürkische Komitee befürchtet werden, hat die Pforte umfaisende militärische Maßnahmen getroffen. Die Gerüchte über eine Abdankung des Kammerpräfideten Ahmed sind unbegründet. Hus der Partei. Der Jahresbericht der sozialdemokratischen Partei Ungarn ?. Während der Ostertage hält auch die ungarische Sozialdemo- kratie ihren Parteitag ab; der Rechenschaftsbericvt des Vorstandes ist soeben erschienen. Die politische Situation ist wenig verändert, noch immer ist für unsere ungarischen Genoffen die Erriugung des allgemeinen gleichen Wahlrechts das wichtigste und zunächst zu er- strebende Ziel. Dieser Kampf um die Rechte des Volkes hat auch im vergangenen Jahre große Opfer gefordert. Die Brutalität und Verfolgungswut der Regierung und der Polizei haben sich noch ge- steigert. Aus der nachstehenden Tabelle der Strafen vom letzten Jahrzehnt ist ersichtlich, daß unsere ungarischen Genossen in keiner Zeit fanatischer verfolgt worden sind, als unter dem Regime des KoalilionSministeriumS: Hierzu ist zu bemerken, baß die Jahre 18V9 Bis 1900 unter dem Bansiy'Regime standen, 1903 bis 1904 sind inbegriffen die infolge EnitesireikS verhängten Strafen und 1904 bis 190S entfallen 23 Jahre auf die Opfer des Elesder Blutbades. Bekannilich wurde vom letzten Parteitag für den Wahlrechts- kämpf den Genossen die Weisung gegeben, daß zu gegebener Zeit der p o l i t i s ch e M a s s e n st r e i k in Anwendung kommen müsse. Es wurde dem Parteivorstand überlassen, den geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen. Er ist durch andere Ereignisse(Konflikt mit Serbien usw.) vertagt worden. Die P a r t e i p r e s s e hat sich trotz der Verfolgungen kräftig entwickelt. Die täglich erscheinende„ N c p S z a V a*, das Zentralorgan der Partei, gewann tausend neue Abonnenten, die ihm die Budapester Genossen zuführten, nachdem Koffuth seinen Verlaus auf den Bahnhöfen verboten hatte. Außer dem Zentralorgan verfügt die Partei noch über neun Wochenblätter, davon zwei m deritscher, zwei in slovakischer und eins in serbischer Sprache; zwei rumänische Blätter erscheinen monatlich je einmal; ferner kommen ein ungarisches und ein deutsches Blatt je zweimal wöchentlich heraus, und schließlich das wissenschaftliche Organ „Sozialismus" monatlich einmal. An Flugblättern wurden 1470 000 oerbreitet. Die Buchhandlung Betreibt mit großem Eifer die heftweise Herausgabe größerer Werke. So wurde Wilhelm Blas:„Die französische Revolution" in einer Auslage von 10000 Exemplaren verbreitet. Das Landeskomitee der deutschsprachigen Genossen gibt einen besonderen Bericht. Sein nächstes Ziel ist die Heransgabe der „Volksstimme" dreimal wöchentlich und schließlich als Tageblatt. Demnächst wird ein eigener Sekretär angestellt werden. Ueber die G e w e r k s ch a f» s b e w e g u n g. die in Ungarn aufs engste mit der Partei verbunden ist, wird ebenfalls ein be- sonderer Bericht gegeben. Sie hat im vergangenen Jahre sowohl unter der schweren KrisiS als auch unter den behördlichen Ver- folgungen gelitten; natürlich erreichen die Verfolger damit nicht ihren Zweck. Ueber die hartnäckigen Kämpfe, welche die Gewerkschaften um ihre Existenz zu. führen hatten, haben wir im einzelnen berichtet. Hier sei nur noch erwähnt, daß die GewcrkschaftSpresse eS auf eine Auflage von insgesamt 122 000 Exeinplaren gebracht hat.— Ueber die A r b e i t e r i rr n e n- Bewegung wird gesagt, daß sie ganz besonders unter der Miß- g"nst der Verhältnisse zu leiden hatte, so daß die Herausgabe der Arbeiterinnenzeitung vorläufig wieder eingestellt werden mußte. Die Gesamteinnahmen deS Parteisekretariats Betrugen rund 91 000 Kronen gegen 79 000 Kronen im Vorjahre. Für Agitation wurden 4ö000 Kronen verausgabt. Die Buchhauvlung verein- nahmte 83 000 Kronen, die Zentralblätter Balancierten mit 302 000 stronen._ Zur Maifeier. ArbeitSruhe am 1. Mai Beschlossen in L ü B e ck die Bau- erbeiter. Tapezierer, Schneider und einzelne Betriebe der M e t a l l b r a n ch e. In Dresden wird die Feier nach dem Uebereinkommen zwischen Partei und Gewerkschaften in der gewohnten Weise statt- finden: Morgens Versammlungen, nachmittags Umzug, abends Kommerse.— Auch der Nürnberger Beschluß auf Ablieferung des Tagesverdienstes soll befolgt werden. Die Genossen von Bremen nahmen eine Resolution an, die zur Propaganda für weitgehendste ArbeitSruhe auf- fordert. Der Tagesverdienst soll abgeliefert werden. AuS den Beträgen soll nach Vereinbarung mit der Kartellkommission der Geiverkschaften ein Separatsonds zur Unterstützung von Mai- ausgesperrten angelegt werden. In Magdeburg soll die Feier, soweit möglich, durch Arbeits« ruhe begangen werden. Morgens soll eine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden. Der Nürnberger ParteitagSbeschluß über die Abführung deS Tagesverdienstes soll zur Durchführung gelangen. NeichStagSkandidatur für Magdeburg . Der Sozialdemokratische Berein für Magdeburg «md Umgegend hielt am Mittwochabend eine außerordent- l i ch e Generalversammlung ab, die sich mit der Auf- stellung eines Reichstagskandidaten beschäftigte. Der einstimmig ge« faßte Beschluß der Parteisiinktionäre, der Generalversammlung vor- zuschlagen, den langjährigen Abgeordneten und Kandidaten Genossen P f a n n k u ch- Berlin wieder aufzustellen, wurde mit 138 gegen 99 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde beschlossen, unter den Parteigenossen am Orte Umschau zu halten nach einem geeigneten Kandidaten. Die Gründe für diesen überraschenden Beschluß sind noch nicht bekannt._ Personalien. Der.Thüringer Volksfreund unser Parteiorgan in Sonneberg , veröffentlicht in seiner Sonntags« nummer unter der Stichmarke„Redaktionelles" fol,..ude Notiz:„Die Genossen v. L o j e w s k i und Barth sind aus der Redaktion des „Thüringer Volkssreund" ausgeschieden. Als verantwortlicher Redakteur zeichnet vorläufig Gen. K n a u e r." polteeUidies,©erlcbtllcbeo ulw. Strafkonto der Arbeiterbewegung. Gegen in der Arbeiter- bewegung tätige Genossen wurden von deutschen Gerichten an Strafen erkannt: Im Dezencber 1908: zwei Monate Gefängnis, 116ö M. Geldstrafe; im Januar 1909: sechs Monate Gefängnis, 4öö2 M. Geldstrafe; im Februar 1909: ein Jahr ein Monat sechs Tage Gefängnis, 4555 M. Geldstrafe; im März 1909: ein Jahr zehn Monate drei Wochen vier Tage Gefängnis, 2810 M. Geld- strafe. Die Presse vor der RcvisionSiustanz. Die Revision des Genossen Redakteur U h l i g von der Zittauer.Volkszeitung" gegen das Urteil des LandgerichiS Bautzen , durch das Uhlig in der Berufungsinstanz mit 10 0 0 Mark Geldstrafe wegen Be- leidigung eines Zittaner ArzteS belegt worden war. wurde vom Oberlandesgericht Dresden verworfen. Das erstinstanzliche Urteil deS Zitlauer Schöffengerichts hatte auf 2 Monate Gefängnis gelautet._ SozuIcq, Göttliche Weltordnuuz. Um sich ein Obdach zu verschaffen, warf in Köln ein Obdach- loser an einem gegenüber dem Polizeipräsidium liegende» Geschäfts- Hause eine wertvolle Fensterscheibe entzwei. Es ist dies schon daS dritte Mal, daß an diesem Geschäftshause Obdachlose zur Er- langung einer Unterkunft Scheiben und Firmenschilder zertrümmern.— Dennoch ist für den Arbeiter gesorgt bis ins hohe Alter 1_ Die Unmöglichkeit der Erfüllung einer BcrtragSbedingung. Der Chef kann zwar pünktliche Jnnehaltung der Tischzeit vom Angestellten verlangen, doch berechtigt ihn nach einer Entscheidung der fünften Kammer deS Berliner KaufmannSgerichts selbst wiederholtes Ueberschreiten der Tischzeit nicht zur sofortigen Eni- lassung, wenn eS dem Handlungsgehilfen unmöglich war, die Tisch - zeit einzuhalten. Der Kläger I. hatte dein beklagten Prinzipal gleich beim Engagement gesagt, daß er im ersten Monat in seiner voni Geschäft etwa eine Stunde Bahnfahrt entfernt liegenden Pension zu Mittag essen müsse. Der Beklagte bewilligte ihm darauf zwei Stunden Tischzeit, entließ ihn aber nach wenigen Tagen, weil er sich trotz wiederholter Verwarnung un, 20 bis 25 Minuten verspätete. I. führte aus, daß er in H u t und Mantel binnen wenigen Minuten sein Essen herunterschluckte, in rasender Eile die Treppe hinunterlief und zur Bahn jagte, um seiner Pflicht zu genügen. Das den Be- klagten zur Restgehaltszahlung v e ru r t e i l e n d e Erkenntnis des Koufinannsgerichts führt au?, daß der Beklagte die Entfernung zwischen Wohnung und Geschäft wissen mußte und sich darüber nicht im Zweifel sein konnte, daß es für den Kläger unauSführ- bar war, angesichts der besonderen Umstände die Tischzeit inne- zuhalten. Die Nichtinnehaltung einer unmöglichen Bedingung kann aber nicht einen EntlassungSgrund abgeben. Vom Anspruch der Kolonncnarbeiter an Atkordüberschüsse«. Um seinen Anteil am Akkordüberschnß klagte vor der 5. Kammer des Gewerbcgerichts der Maschinenbauer I. gegen die Firma Ludwig Löwe u. Co. Der Kläger gehörte einer aus fünf Man» bestehenden Kolonne an. die zwei Akkorde, und zwar jjwei Kegelräderpreßmaschinen für 1170 M. und 20 Vertikalfraisemaschine» für 4000 M. Lohn gleichzeitig in Arbeit nahm. Am 8. September vorigen Jahres trat Kläger aus der Beschäftigung ohne Angabe von Gründen aus. Nach weiteren fünf Monaten hat die Kolonne die beiden Akkorde vollendet. Kläger erfuhr nun, daß die Kolonne einen Akkordüberschuß von über 400 M. erzielt hat und davon auf ihn, entsprechend der Zahl der aufgewandten Arbeitsstunden. 30 M. entfallen. Die Beklagte weigert sich diese Forderung zu erfüllen und beruft sich auf die Arbeitsordnung. Diese spricht im§ 14a davon, daß wenn der Arbeiter den begonnenen Akkord aus einem nicht in seiner Person liegenden Grunde(Material- mangcl, Genügung militärischer Pflichten usf.) nicht fertig stellt, so wird ihm bei Ferttgstellung des Akkords der auf ihn ent- fallende Teil des verbliebenen Lohnes(Akkordüberschuß) ausbezahlt. Für den Fall, daß der Arbeiter den Akkord ohne einen solchen Grund unfertig liegen läßt, enthält die Arbeitsordnmig keine Bestimmungen. Der ß 14 d sagt, daß der Arbeiter in einem solchen Falle den vom Meister abzuschätzende» Lohn erhält, worunter die Firma den nach Schätzung des Meisters als Abschlagszahlung zu zahlenden Stunden- lohn versteht. Der Kläger hat bis zn seinem Austritt dem ihm nach der durch den Meister erfolgten Schätzung seiner Leistungen zustehenden Stundenlohn von 52 Pf. erhalten. Weiter« Ansprüche habe er nicht mehr, die Forderung des Klägers sei um so unberechtigter, als die Kolonne bei Austritt des Klägers bereits mehr Lohn erhalten hatte, als die bis dahin geleistete Arbeit wert war. Die Beklagte beruft sich hierfür auf den AbteilungSmeister als Sachverständigen. Das Gericht vernimmt auch den Meister als solchen, entgegen der Gepflogenheit, Angestellte der Parteien als Sachverständige nicht zu�ulasien. Dieser gibt sein Gutachten dahin ab, die Arbeiter seien be, den Kegelräderpreßmaschinen nicht zurecht gekommen. Die 1170 M., die als Lohn dafür festgesetzt waren, habe für die Abschlagszahlungen nicht gereicht. Die Arbeiter seien auf diese Arbeit nicht eingearbeitet gewesen. Die für die Fertigstellung dieser Maschinen noch erforderlichen Arbeitsstunden sind auf den anderem Akkord, die 20 Fraismafchinen, überschrieben worden. Der Wert der Arbeit an den Fraismaschinen habe demzufolge bei Austritt des Klägers etwa 100 M. weniger betragen, als zu dieser Zeit bereits an Lohn gezahlt war. Wieviel der Kläger rechtmäßig für die Arbeit an den Fraismaschinen erhalten hat, ist heute nicht mehr nachweisbar, da Buchungen nicht vorhanden sind. Daß die Kolonne nach dem 8. September bei de» Fraismaschinen noch einen Neberschuß von 400 M. erzielen konnte, ist dem Umstand zuzuschreiben, daß die Kolonne ausschließlich an den Fraismaschinen arbeitete und für andere Arbeiten auf- gelvendete Arbeitsstunden nicht mehr auf diesen Akkord geschrieben werden konnten. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß doch ein solches Verfahren— der Vertreter der Beklagten bezeichnete eS als Schiebungen— a n Betrug grenze. Richtiger wäre, eS der Betriebsleitung mitzuteilen, wenn die Arbeiter mit dem Akkord nicht zurecht kommen. Wegen der im Gutachten enthaltenen Widersprüche nehmen die Parteien von der Benutzung desselben Abstand. DaS Gericht empfahl der Beklagten , dem Kläger im Vergleichswege 20 M. zu zahlen. Beklagte bot aber nur 18 M. Kläger ging darauf ein. Wie die Verhandlung ergab, behält die Firma die auf die frei« willig vor Beendigung des Akkordes austretenden Arbeiter ent- fallenden Akkord Überschüsse ein, obwohl die Arbeits« ordnung diese als Kontraktbruchsstrafen anscheinend nicht vorsieht. Es wäre zu wünschen, daß das Gewerbegericht bei der nächsten Gelegenheit zunächst einmal prüft, ob die ArbeltSordnnng mit dem K 122 der Gewerbeordnung, wonach die Kündigungsfristen für beide Teile gleich sein müssen, in Einklang zu bringen ist. Zioar ist KündigungSausschluß vorgesehen. Davon kann aber nur die Firma ohne Schädigung Gebrauch machen, während der Arbeiter, wenn er sich nicht schädigen will, nur nach Beendigung des Akkordes das Arbeitsverhältnis lösen kann. Die Uebernaljme des Heilverfahrens durch die BerufSgenossenschaftrn. Auf Veranlassung des ReichSverficherungSamtS ist im ver- klossenen Jahre eine Umfrage bei den Versicherungsträgern ver« anstaltet worden, um die bei der Uebernahme deS Heilverfahrens befolgten Grundsätze näher keimen zu lernen und die bisherigen Er- fahrungen weitergehend nutzbar zu machen. Das umfangreiche Material ist zu einer D e n ks ch r i ft verarbeitet worden. Diese Denkschrift soll auf einer demnächst einzuberufenden Konferenz mit Vertretern von BerufSgenossenschaflen erörtert werden. Ueber bedauerliche Härte» der UnfallversicherungSgcsetzgcbung wird auch in diesem Jahre wieder im Bericht der heffi'chen Geiverbe- lnspektion geklagt. Es heißt da u. a.: Als eine besondere Härte muß es bezeichnet werden, daß Arbeiter, die sich während ihrer gewerblichen Tätigkeit einen Bruchschaden zuziehen, nicht durch Renten entschädigt iverden. In einer Mühle hat sich vor euva zwei Jahren ein Arbeiter, der schon über 20 Jahre dortselbst beschäftigt ist, beim Säckeabtragen einen Leistenbruch zugezogen. Der Ar- beiter, der seit dieser Zeit schwere Arbeiten nicht mehr ver- richten kann, wird in dem Betriebe„auS Barmherzigkeit" weiter beschäftigt. Er suchte bei der Mnllereiberufögenoffenschaft um eine Rente nach, um wenigstens im Alter eine kleine Unrerstützung zu haben, wurde aber abgewiesen. Nach seiner Abweisung durch die Berussgenossenschaft hat der Mann, da er glaubte keinen Rechts- sprnch zu erlangen, die Berufung beim ReichSversicherungSamt unterlassen. Der Arbeiter ist verheiratet und hat Frau, fünf Kinder und eine alte Mutter zu ernähren. Wenn von einem Arbeiter eine Rente beansprucht wird, so enthält er entweder zu wenig oder gar nichts._______ Gewerhrcbaftlicbe� DaS„unauffindbare" Streikkomitee. In Langewiesen i. Th. streiken— wegen Mass» regelung eines Kollegen und Nichtanerkennung der Organi- sation— die Glasschleifer der Firma Schramm u. Schopp. Der Gauleiter deS Glasarbeiterverbandes hat den Streik unter Bedingungen für beendet erklärt, die die Arbeiter nicht annehmen zu können erklärten. In Ilmenau nahmen eine Anzahl von Vertrauens- männern verschiedener Organisationen ebenfalls zu den ge- troffenen Vereinbarungen Stellung und kamen auch zu dem Beschluß, dieselben seien nicht zu akzeptieren. Um dies den Streikenden so mitzuteilen, daß sie es am Morgen beim Appell erfahren konnten, wurde gleich in der Versannnlung eine Post- karte geschrieben und noch abends zur Post gegeben. Auf dieser wurde mitgeteilt, daß die Laugewiesener Kollegen aus- harren sollten und für sie Porläufig 1000 M. bereitgestellt seien. Natürlich sollte der Inhalt dieser Karte die Glasschleifer zur Ausdauer veranlassen, was aber offenbar den in Frage kommenden Diener KraetkeS so aufregte, daß er die Karte nicht an ihre Adresse zu befördern vermochte. Die Adresse der mit Poststempel „Ilmenau 2. 4. 09 11— 12 N." versehenen Karte lautet: An daS Streikkomitee der Glasarbeiter Langenwiefen i. Th. Eilt I z. Z.„Fclsenkeller". Am anderen Tage, am 3. April, erhielt der Schreiber, bei nur mit seinem Familiennamen unterzeichnet hatte, die Karte von der Jlmenauer Postverwaltung wieder zugestellt. Sie trug den Vermerk: .Unbekannt oder NamenSangabe erforderlich! 3./4."(Unleserlicher Name.) DaS ganze Dorf Langewiesen ist in Aufregung wegen des Streiks; Polizei und.Gendarmerie sind bei jedem Zug am Bahnhof, um die sehnlichst erwarteten Streikbrecher in Empfang zu nehmen; aber der Po st ist das Streik- komitee unbekanntl Der„Felsenkeller", in dem die Karte doch wenigstens hätte abgegeben werden sollen, ist das größte Lokal an dem L'/e Tausend Einwohner zählenden Orte; aber der Po st ist das alles unbekanntl Recht charakteristisch ist noch, daß die Jlmenauer Post den Schreiber unter etwa 12 am Orte wohnenden Personen gleichen Namens sofort herausgefunden hatte, während man in Langewiefcn nichts von einein Streikkomitee weiß und auch das größte Restaurations-, Tanz- und Gesellschastslokal am Orte nicht kennt l_ Berlin und Umgegend- Der Barbierfeiertag. Das Barbier, und Friseurgewerbe hat 305 Arbeitstage im Iaht, und— wenn das Jahr ein Schaltjahr ist— 366. Seit 8 Jahren ungefähr ist deshalb eine Bewegung im Gange zur Einführung desGeschäftSschlussesandendreizweitenFeier- tagen, welcher auf Grund einer Zweidrittelmehrheit der Selb - ständigen von dem Regierungspräsidenten angeordnet werden kann. Diese Bewegung hat bisher in über 150 Städten Erfolg gehabt, bleibt jedoch für Verlin auf absehbare Zeit erfolglos, da hier wie in den Vororten das Barbierzüuftlertum«m stärksten und fort» schrittfeindlichsten ist. Die Berliner Vertreter des Barbierinnungö. Bundes überboten sich auf ihrem letzten Bundestage gegenseitig im Scharfmachen gegen die allgemeine Durchführung dieser Reform. Dabei mußte der Bundesvorstand in seinem VerwaltungSbcricht fest- stellen, daß bereits in 119 Innungen die Feiertagsruhe auf gesetzlicher Basis eingeführt sei. Diese Tatsache wird in der Reso- lution gegen die weitere Ausdehnung dieser bescheidenen Reform durch die Behauptung abzuschwächen versucht, diese Innungen seien durch Einmischung fremder Elemente gegen ihren Willen zur Einführung der Feiertagsruhe veranlaßt worden. Diese fremden Elemente, die organisierte Arbeiterschaft. die in verschiedenen Fällen die entsprechende Forderung der organisierten Gehilfen unterstützt hat, dürfen eS sich als Vordienst an- rechnen, dem Barbiergcwerbe wenigstens zu diesem winzigen Fort- schritt verholfen zu haben. Und weil mit den zünftlerischen Ele- inenten im Barbiergewerbe über solche Dinge nicht verhandelt werden kann, muß die organisierte Gehilfenschast sich nach wie vor„an die fremden Elemente" wenden, die bei der Preiserhöhung die Zeche bezahlen und trotz dem JnnungSbund den Gehilfen auch hier zur Freigabe der zweiten Feiertage verholfen haben. Nachdem die Ar- beiterfchaft der organisierten Gehilfcrffchaft die Freigabe der zweiten Feiertage erringen half, muß sie nun lnlligerlveise auch darauf Rücksicht nehmen, und deshalb am Ostermontag die Barbier- und Friseur- geschäfte meiden. Ohne die„fremden Elemente" muß auch der ver- Bohvteste Zünftler am Barbierfeiertag die Arbeit ruhen lassen, selbst wenn er sich drei freier Feiertage im Jahre nicht wert schätzt. Verband der Friseurgehilfen Deutschlands Der Streik der Bananschläge». In der am Mittwochabend abgehaltenen sehr stark besuchten Versammlung der Bauanschläger erstattete Hcmdke den Situationsbericht. Er führte unter anderem auS, der Verlauf der Bewegung zeige, daß die Arbeitnehmer mit der von ihnen beschlossenen Taktik daS richtige getroffen haben. Bei de» Firmen, inclchc den lOprozen- ligen Abzug machen wollten, sei die Arbeit einmütig niedergelegt worden und mache sich die Verlegenheit der betreffenden Arbeit- gcber bereits Bemerkbar. Daß in der Tat nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber dem Beschluß ihrer Kommission, die Lohnkürzung ein-
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