Tarifangelegenheiten referierte Ritter Frankfurt a. M., der eine Resolution begründet, in der an Stelle der Vergütung in Form des Trinkgeldes hinreichende Barentlohnung verlangt wird. Bis zur Erreichung dieses Zieles sollen durch Abschluß von Tarifverträgen mit den Unternehmern Mindestsäge für die Arbeitsleistung der Hoteldiener festgelegt werden, wobei den örtlichen Verhältnissen Rechnung getragen werden soll.
In der Diskussion werden Anträge begründet, die verlangen, daß die Hauptverwaltung mit den in Betracht kommenden Bereinigungen in Unterhandlung trete zwecks Einführung eines Schließgeldes. Jeder Hotelgast, der nach Hotelschluß Ginlaß begehrt, foll berpflichtet werden, dem Nachtdienst habenden Hoteldiener ein Schließgeld von 25 Pf. zu entrichten.
Genosse Bösch- Berlin wendet sich gegen diese Anträge. Gr erkennt wohl die Berechtigung an, eine besondere Entschädigung fü: die nächtlichen Dienste zu verlangen, aber man müsse die Bezahlung dieser Dienste von den Unternehmern fordern.
Bustände im Gastwirtsgewerbe, die in der Debatte geschildert wurden, beseitigen fönne. Die zu diesem Punkte schließlich angenommene Resolution lautet:
" Der vierte Verbandstag des Verbandes deutscher Hoteldiener erklärt, daß das Trinkgeld als die verwerflichste Ent lohnung unbedingt zu bekämpfen ist. Daher verpflichten sich die organisierten Gastwirtsgehilfen( Hoteldiener) nichts unversucht zu lassen, um an Stelle des Trinkgeldes festen Lohn zu erlangen. Der Verbandstag ist überzeugt, daß von den Unternehmern freiwillig nichts zu erreichen ist, deshalb erblicken die Hoteldiener ( Gastwirtsgehilfen) als einziges Mittel zur Erlangung eines festes Lohnes eine straffe Ginheitsorganisation, an deren Ausbau mitzuarbeiten, sie sich verpflichten. Erst dann, wenn eine straffe Organisation vorhanden, kann an den Abschluß eines festen Tarifs mit Erfolg gedacht werden.
über:
"
Der Verbandstag nahm nun ein Referat von Engel Köln Schutzgesetzgebung im Gastwirtsgewerbe Diesing- Berlin spricht in demselben Sinne und betont entgegen. Der Referent begründet ausführlich folgende Resolution, im besonderen, daß nur eine starke Organisation die erbärmlichen tie einstimmige Annahme fand:
" Der vierte Verbandstag der Hotelbiener spricht seine Ent rüstung darüber aus, daß die Regierung die Petition des Ver bandes deutscher Hoteldiener unbeachtet gelassen, trotzdem sie dem Reichskanzler von einem hohen Reichstag zur Berücksichtigung überwiesen wurde.
Der Verbandstag fordert daher von neuem:
,, daß den berechtigten Forderungen der Hoteldiener den gesamten Gastwirtsangestellten einen gefeßlichen Ruhes tag zu gewähren endlich Rechnung getragen wird." Des weiteren erwartet der Verbandstag, daß auch das Gast wirtsgewerbe der Unfallversicherung unterstellt wird.
Die Mitglieder sind verpflichtet, alle ihnen bekannt werden den Unfälle unverzüglich den Vorständen zu melden.
Des weiteren anerkennen die Delegierten aber ausdrücklich, daß selbst die besten Arbeiterschutzgesetze für die Arbeiter wertlos sind, wenn nicht eine straffe Organisation dahinter steht. Daher verpflichten sich die Delegierten, für den Ausbau der Organis sation Sorge zu tragen."
Die Verhandlungen werden nun auf Freitag vertagt.
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