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Gerichts- Zeitung.
Der beleidigte Polizeileutnant.
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" Pension Leubus"
mögen fich die Hände reiben: sie haben alles erreicht, was zu er- IDen diesbezüglichen Betveis führte Kläger , indem er dem Gericht| billigte dem Angeklagten Schulz den Schutz des§ 193 zu und reichen nur denkbar war. Gegen die Selbstverwaltung zahlreiche Korrespondenzen, Inserate und dergleichen vorlegte. Nur erkannte, da aus der Form und den Umständen die Absicht einer der Versicherten und gegen das Selbst be stim bei einer Firma, mit der Kläger in Unterhandlungen stand, boten Beleidigung nicht erkennbar war, auf Freisprechung. Hiergegen legte die Amtsanwaltschaft Berufung ein. Die Strafkammer schloß Doch dürfte Kläger auf mungsrecht der deutschen Aerzte wird zum verfich Engagementsaussichten. sich jedoch der Ansicht des Schöffengerichts an und erkannte Wenn er nichtenden Schlage ausgeholt." Der Schlag gegen das diese Stellung nicht reflettieren, wiederum auf Freisprechung. und 81 dem Selbstverwaltungsrecht der Versicherten habe für die Aerzte die nicht die ungewöhnlich hohe ,, indirekte Bedeutung, daß, wird dieser Entwurf Gesez, der Gehalt in feinem Verhältnis stehende KonBetriebskassenverband der Herr im Hause der bentionalstrafe verwirken wollte, denn diese Firma deutschen Krankenversicherung sein wird, und war ein Konkurrenzunternehmen der Beklagten . Da sich die Das Landgericht I hatte am 11. November Sarl Schneidt es gibt sich wohl kein Arzt, er mag politisch stehen auf Beklagte durch den Vertrag verpflichtet hatte, dem Kläger , falls es welcher Seite er will, einer Illusion darüber hin, was das für uns diesem infolge der Konkurrenzflausel nicht gelingen sollte, ander- bon der Zeit am Montag" wegen Beleidigung der an der Provinzialirrenanstalt Leubus tätigen Aerzte zu 6 Wochen Gebedeutet.. weitige Stellung zu erhalten, für die Zeit der Stellungslosigkeit bis fängnis verurteilt. Das Reichsgericht hat nunmehr die gegen das Bor Tische las man's anders. Da war das Selbstverwaltungs- zum Ablauf der Vertragspflicht das Gehalt fortzuzahlen, fordert nun Urteil eingelegte Revision verworfen. recht der Versicherten das einzige Hemmnis für die Knebelungs- der Kläger 600 M. Gehalt für die verstrichenen vier Monate, sich bestrebungen der Aerzte. Schwer liegt den Aerzten das verheißene weitere Ansprüche vorbehaltend. Das Gericht berurteilte Der verkannte Messerstecher. In der Zeit, zu der sich die Bes ,, obligatorische Schiedsgericht" im Magen. Weiter wütet. man selbstverständlich die Beklagte dem Klageantrage ente völkerung Berlins unter dem Druck der Messerattentate befand, fällt gegen den ausdrücklichen Schuß von Streifbrechern und ähnlichen sprechend. ein Vorgang, der gestern die 7. Straffammer des Landgerichts III Bersönlichkeiten durch Ausschaltung der Ehrengerichte für die beschäftigte. Am 18. Februar flingelte es nachmittags an der WohUnterwerfung unter schiedsgerichtliche Entscheidungen". Man hatte nung des Fräulein Schulz. Fräulein Sch., die damals wegen der also von den Aerzten damals die Zusage, daß sie sich prinzipiell fortgesetzten Messerstechereien in Furcht und Angst schwebte, öffnete für Schiedsgerichte aussprachen, daß sie aber sich dem Schiedsnicht, sondern fragte durch die Tür, wer draußen sei. spruche nicht fügen wollen. Deshalb ist der Entwurf eine Aus" Sch Wegen Beleidigung eines Polizeileutnants durch eine Be- Eine männliche Stimme ließ sich darauf vernehmen. nahmegesetzgebung reinster Observanz gegen die Organisation der schwerdeschrift an das Polizeipräsidium in Charlottenburg mußte bin Schulz aus Stendal !" rief der draußen Stehende,„ ich eine Tasse Kaffee haben. Machen Sie auf! deutschen Aerzteschaft". Wäre der Entwurf nur gegen das Selbst- sich gestern der frühere Gastwirt Leopold Schulz vor der Straf - möchte gern Bor mir braucht keiner Bange zu haben. Alle Leute fürchten terwaltungsrecht der Krankenkassen gerichtet und hätte er die fammer des Landgerichts III verantworten. Der Angeklagte Aerzteschaft mit noch mehr Machtmitteln ausgestattet, so wäre war Inhaber eines in Charlottenburg gelegenen Lokals. Während sich vor mir. Wenn Sie nicht aufmachen, dann renne ich Ihnen das sicher alles gut und schön. er lange Jahre hindurch bei der Ausübung seines Gastwirts- Messer in den Leib." Als Frl. Sch. hörte, wie der Fremde auch noch am Es wird die ganze Aerzteschaft zum einmütigsten und ent- gelverbes niemals mit der Polizei in Berührung gekommen war, Schloß herumhantierte, schrie sie laut um Hilfe. Nachbarn eilten schlossensten Widerstande gegen diesen Gefeßentwurf" aufgefordert. wurden ihm hier plöblich von dem zuständigen Polizeirevier alle hinzu und bald erschien auch die Polizei, die den Fremden, einen Bettler, festnahm. Vor Gericht gab der Angeklagte an, er habe Ein außerordentlicher Aerztetag soll einberufen werden. Hin möglichen Schwierigkeiten gemacht. als er sich deshalb an den teine Arbeit gehabt und sei dem Verhungern nahe gewesen. Der Reviervorstand wandte, soll ihm dieser mit einer wegwerfenden fichtlich der„ Taktik" des Widerstandes gegen diesen Entwurf gebe Handbewegung gesagt haben:„ Wenn ich das Wort Gastwirt höre, Staatsanwalt beantragte wegen versuchter Erpressung einen Monat es nur zwei Möglichkeiten. Entweder„ wir erachten in dem Augen- habe ich schon die Nase volt!" Der Angeklagte strengte Gefängnis. Das Gericht erkannte auf vier Wochen Haft, indem blice, wo eine Reichstagskommission das obligatorische Schieds- gegen den Polizeileutnant die Beleidigungsklage an, wurde aber es Betteln unter Drohungen annahm. Außerdem wurde gegen den gerichtsverfahren im Sinne des Regierungsentwurfes annimmt, auf den Weg der Privatllage verwiesen. Als dann später wegen Angeklagten die leberweisung an die Landespolizeibehörde ausden Tatbestand für gegeben, der für uns die Anwendung des der Aufstellung eines Vorgartens allerlei Reibungen entstanden, gesprochen. letten Mittels" rechtfertigt, oder wir begnügen uns gegen- richtete Schulz an das Polizeipräsidium eine Beschwerde, in welcher über dem Gesetzgeber mit Protest- und Einwirkungsversuchen". Es er allerlei Anschuldigungen gegen den Leutnant erhob. Er behauptete unter anderem, der Polizeileutnant habe in einer anderen wird auch in Aussicht gestellt, daß man ja„ den rechtsverbindlichen Sache vor Gericht eine falsche Aussage gemacht, Schiedsspruch seinem beschaulichen Dasein auf dem Papier über- er habe ferner einen Schußmann zur Erstattung einer falschen laffen" könne und nur in„ lebensbedrohenden Notfällen" behandeln Anzeige zu verleiten gesucht. Diese Beschwerde führte werde. Das wäre also das letzte Mittel", zu welchem die Aerzte zur Erhebung einer Anklage wegen Beleidigung gegen Schulz, der schon oft gegriffen haben. Schließlich ruft der Artikelschreiber aus, aber vom Schöffengericht Charlottenburg freigesprochen daß jeder der beiden Wege:„ das Ende der deutschen wurde, da es ihm gelang, den Nachweis zu führen, daß er jene Punkte in der Beschwerdeschrift nicht mit Krankenversicherung bedeutet..."" Hier sieht man Der Zeuge ihre Trümmer rauchen, der Rest ist nicht mehr zu gebrauchen..." bölligem Unrecht borgebracht hatte. Restaurateur Bahn bekundete, daß ihm mitgeteilt, worden sei, der Wenn der Purpur fällt, muß auch der Herzog nach." Bolizeileutnant habe vor Gericht befundet, daß er( Bahn) schon zweimal vorbestraft sei. Er habe sich sofort bei dem Polizeipräsi- m. Empfehl.viel. Aerzte u.Prof. grat. tir benten beschwert, worauf er ein entschuldigendes des Polizeileutnants H. auf ein bedauerliches MißSchreiben erhalten habe, in welchem es hieß, daß die Aussage verständnis" zurückzuführen sei. Gegen den Polizeileutnant war übrigens auf die Anzeige des Angeklagten ein Berfahren wegen Meineids eingeleitet worden, welches jedoch wieder In dem zweiten Falle handelte es sich um eingestellt wurde. die angebliche Verleitung zur Erstattung einer falschen Anzeige. Gin Restaurateur hatte Efeufästen aufgestellt, die von den Polizei. beamten stets als ordnungsgemäß befunden worden waren. Der Polizeileutnant, der, wie behauptet wurde, mit dem be= treffen den Restaurateur in Differenzen ge= raten war, hatte dann einem Schuhmann Anzeige dittiert. Das Schöffengericht erkannte jedoch gegen Das Schöffengericht den Restaurateur auf Freisprechung.
1800 M. Jahresgehalt und 15 000 M. Konventionalstrafe! Am Sonnabend flagte vor der Kammer 8 des Gewerbegerichts der Diplom- Ingenieur Melzer gegen die Westfälisch- Anhaltische Sprengstoff- Aktiengesellschaft. Der Kläger war seit dem 11. Februar vorigen Jahres bei der Beklagten gegen ein Monatsgehalt von 150 M. tätig. Es war seine erste Stellung nach Verlassen der Hochschule. Im schriftlich abgemachten Vertrage hatte sich die Beklagte ausbedungen, daß der Kläger , falls er feine Dienste bei der Beflagten aufgibt, innerhalb der folgenden drei Jahre nicht bei einem Konkurrenzunternehmen eintreten dürfe, andernfalls er eine Konventionalstrafe von 15 000 m. verwirkt habe. Der Kläger gab am 1. Dezember v. J. feine Dienste bei der Beklagten auf. Seine Bemühungen, anderweitige Stellung zu erhalten, waren erfolglos.
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