Produkts. Daran soll sich die Beratung des Bankgefee31 Krankenkaffe die Verwendung von Kaffenmitteln für die Vor- 1 spruch der Eltern( oder Großeltern) nur dann, wenn der Verfowie der Vorlage wegen Sicherung der Bauforderungen nahme solcher Wohnungsenqueten. storbene ihren Unterhalt ganz oder überwiegend bestritten har. und die Erledigung der Vorlage betreffend das Gesez über den Diese gesezwidrige, vom Minister herbeigeführte An- Wenn er also z. B. vier Neuntel getragen hat, sie aber die unlauteren Wettbewerb schließen. Vorher vermutlich am ordnung hat nunmehr der Bezirksausschuß als eine mit dem übrigen fünf Neuntel selbst aufgebracht haben, so haben sie gar Freitag und Sonnabend dieser Woche- kommt die zweite Beratung Gesez unvereinbare, die Interessen der Kasse und ihrer Mit- feinen Anspruch an die Versicherung und auch keinen an den fahrder Novelle zum Strafgesetzbuch und zur Zivilprozeßordnung im glieder schädigende Maßnahme auf die Klage des Kassen - lässigen Unternehmer. Man sieht, die Interessen des Unternehmers, Plenum zur Verhandlung. borstandes außer Kraft gesetzt. wenn er selbst in frivoler Leichtfertigkeit Menschenleben aufs Spiel gesetzt und geopfert hat, sind wohl gewahrt. Die Kosten trägt der. berunglüdte Arbeiter und seine Familie.
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In den Urteilsgründen heißt es:
Die von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachte Interpellation wegen der Arbeiter Pensionstassen Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anwird am 28. April beantwortet werden, und die vorgelegte neue ordnung hängt wesentlich mit der Beantwortung der Frage Aber die Wirkung dieser Bestimmungen geht weiter. Es gibt Berner Uebereinkunft wegen des Urheberrechts zusammen, ob die Aufwendungen aus dem Vermögen der sicher keinen stärkeren Anſporn für den Unternehmer, seine Pflichten soll Anfang Mai im Plenum verhandelt werden. Vor der In- Kasse zu den Zwecken der sogenannten Wohnungsenqueten gegen die Erfordernisse der Betriebssicherheit zu erfüllen, als wenn angriffnahme der Finanzreform im Plenum sollen auch noch eine und ihrer Veröffentlichung nach der Vorschrift des§ 29 des er stets das Bewußtsein hegen muß, trotz der Versicherung, wenn Anzahl Rechnungsfachen sowie die ausstehenden Wahlprüfungsberichte Krankenversicherungsgesetzes bezw. nach dem Kassenstatut zu ihn grobe Fahrlässigkeit trifft, haftbar gemacht zu werden. Nur erledigt werden. lässig erscheinen oder nicht. Der Bezirksausschuß hat, in steht zwar gemäߧ 146 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes der völliger Uebereinstimmung mit dem vorgedachten Bescheide Berufsgenossenschaft ein Ersatzanspruch in Höhe ihrer Aufwendun Die foeben herausgegebene Uebersicht über das Material, das bezw. Erlasse( der ersten Magistratsverfügung und dem gen gegen den Unternehmer zu, wenn er durch strafgerichtliches noch seiner Erledigung durch den Reichstag barrt, umfaßt fünf Ge- Oberpräsidialerlaß) die Ueberzeugung nicht zu gewinnen Urteil überführt ist, den Unfall vorsätzlich oder durch Außerachtfege, die nicht einmal die erste Lesung pajfiert haben, 21 Gesetze, vermocht, daß die hier in Rede stehenden Aufwendungen der lassung der Aufmerksamkeit, zu der er vermöge seines Amtes, Bedie teilweise noch in der Kommission find, teilweise der zweiten Staffe zu einem Zwecke gemacht sind, der über den Rahmen rufes oder Gewerbes besonders verpflichtet ist, herbeigeführt zu Lesung harren. Dazu kommen eine Menge Rechnungen, Berichte der rechtmäßigen Befugnis der Kasse hinausgeht. Vielmehr haben. Aber ebendort ist auch zugleich der Berufsgenossenschaft die und leberſichten. Stommiſſionen haben im ganzen 37 getag. Gerner ist an zuerkennen, daß die Veranstaltung Befugnis erteilt, von der Verfolgung dieses Anspruches abzuschen. harren der Erledigung: eine Interpellation, 13 Resolutionen, 15 Wahlprüfungen, eine Unzahl von Petitionen und an 20 ultra- sowohl wie die Veröffentlichung der so- Es hängt also von ihrem guten Willen ab, ob der Unternehmer selbst montane, 14 tonservative, 28 nationalliberale, 17 freifinnige, genannten Wohnungsenqueten mit den gebei schwerem Verschulden auch nur den Teil des Schadens zu er18 fozialdemokratische, 7 freitonservative, 19 polnische, 19 anti- semäßigen 3weden der Kasse in so engem fehen hat, für den die Berufsgenossenschaft selbst dem Verletzten femitische Initiativanträge. Zusammenhange steht, daß die dadurch er- oder seinen Hinterbliebenen aufzukommen hat. Auch hier bietet wachsenden, im Verhältnis zu den notorisch sehr erheblichen die Vorlage keine Verbesserung des geltenden Rechts. In den Einkünften der Kasse nur geringfügigen Kosten eine un- 88 981 und 985 des Entwurfs finden wir einfach das geltende gesetzmäßige und oder auch nur mißbräuchliche Verwendung Recht" abgedruckt. Vor einigen Jahren wurde der nichtswürdige des Kaffenvermögens nicht darstellen. Dieser Auffassung Ausspruch eines Unternehmers bekannt: Wenn man immer zahlen stehen nach der Ansicht des Bezirksausschusses auch die Aus- müsse, dann schade es auch nichts, wenn einmal ein Unglüd borführungen der in dem Ministerialerlasse vom 26. August fomme. Es sind nicht viele, die so reden, aber nicht wenige, die so Der Empfang der Deputation beim Reichskanzler hat 1908 angezogenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts handeln. Die Gesetzgebung aber trägt solcher Gewissenlosigkeit in allenthalben böses Blut gemacht. In der Mittwochsizung bont 13. April 1905 vor allem deswegen nicht entgegen, weil weitem Maße Rechnung. Und nach der vorgeschlagenen Reform" der Finanzkommission des Reichstages verwahrte man fich es sich in dem dort erörterten Falle nicht um die Frage ge- foll es auch in Zukunft so bleiben. den Witgliedern der Kommission aufgebürdet werden vorstandes gegen das Gesetz oder das Statut verstoßen habe, allenthalben dagegen, daß die Schuld an der Verschleppung handelt hat, ob eine subjektive Maßnahme des Kassensoll, und Südekum meinte, den Kanzler fönne auch der sondern vielmehr darum, ob die Aufnahme einer objektiv un- fann man es bezeichnen, daß fich in to stod um den Posten bes Umstand nicht entschuldigen, daß er von dieser Sache nichts gesetzmäßigen Bestimmung in das Kassenstatut zulässig sei." Staffenboten der Ortskrankenkasse, der vakant geworden war, nicht verstehe. Mit sehr verdächtigem Eifer bestritten UnterWäre die Reichsversicherungsordnung Gesetz, so würde weniger als 265 Mitglieder bewarben. Da auch sämtliche Arbeit ſtaatssekretär v. 2oebell und der schleunigst herbeigeholte der Kaffe versagt gewesen sein, durch Gerichtsurteil feststellen nehmervorstandsmitglieder hieran fich beteiligt hatten, erfolgte unter 60 Bewerbungen Auslosung. Schatzsekretär Sydow, daß an der Kommission Kritif ge- zu laffen, daß nicht sie, sondern die oberste Aufsichtsinstanz übt worden sei. Statt aber Auskunft über die tatsächlichen in Preußen gesetzwidrig gehandelt hatte. Die ReichsversicheVorkommnisse zu geben, empfahl Sydow den Abgeordneten, rungsordnung will den Rechtsweg nehmen und als oberste den offiziellen Wolffschen Bericht zu lesen: ein Anfinnen, das Instanz den Minister, also den Bock zum Gärtner setzen. scharf zurückgewiesen wurde.
Neben diesen Initiativanträgen sind von den Parteien 18 Geſezentwürfe eingebracht worden, die ebenfalls noch nicht in Angriff genommen sind. Der größte Teil dieser Arbeiten bleibt naturgemäß unerledigt; namentlich unter den Initiativanträgen find solche, die schon auf ein recht ehrwürdiges Alter zurückblicken können.
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Zur Reichsfinanzreform.
Der Abgeordnete Müller- Fulda machte die sensationelle Mitteilung, daß Professor von Halle - eigentlich heißt er: Ernst Levy - an einen Abgeordneten herangetreten ist und gebeten hat, ihm einige einflußreiche Männer aus feinem Wahlkreise zu nennen, die geeignet und gewillt wären, eine Bewegung zugunsten der Finanzreform zu entfalten. Allgemeine Verblüffung! Stand damit doch fest, daß die Zustimmungserklärung zur Reichsfinanzreform eine ganz plumpe Regierungsmache gewesen ist. Schatsekretär Sydow bestritt jetzt in höchster Verlegenheit, davon Kenntnis gehabt zu haben; Professor von Halle sei berufen worden, bei der Finanzreform die volkswirtschaftlichen Arbeiten zu leisten: er sei auch der Verfasser der Denkschrift, habe aber keinen Auftrag erhalten, Agitation zu entfalten, und offenbar sei er nur im Uebereifer zu weit gegangen. Nach dieser Episode ging die Kommission zur sachlichen Beratung über:§ 24 des Branntweinsteuergesetzes sah eine Neuregelung des Kontingents alle 10 Jahre vor. Die Kommission beschloß indessen, daß das Kontingent alle fünf Jahre
neu festgesetzt wird.
Die Verhandlungen dürften bis Ende der Woche dauern.
Aus der Budgetkommission des Reichstags. ( 49. Sigung, 21. April.)
Aufrechterhaltung des Ausnahmegesetzes in der Reichss versicherungsordnung.
Die ganze Kümmerlichkeit unserer Sozialgesetzgebung offenbart sich in der Art, wie ängstlich von jeder ernsthaften Verbesserung bestehender Einrichtungen in der Reichsversicherungsordnung Abstand genommen wird. Ja sogar gehässige Ausnahmebestimmungen zuungunsten der angeblich geschützten Arbeiter werden sorgsam aufrechterhalten. So die Vorschrift in dem§ 135 Abs. 1 und 2 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes, die in den§§ 976 und 977 der Vorlage getreulich wiederkehrt.
Als eine Folge der Arbeitslosigkeit
Der Chef als Sittenrichter.
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Der Generalagent Ballin richtet unter Bezugnahme auf den in Nr. 85 unter der Ueberschrift Der Chef als Sittenrichter" enthaltenen Bericht über eine Berhandlung vor dem Kaufmannsgericht an uns eine längere Zuſchrift, der wir entnehmen, daß von dem Beklagten gegen das Kaufmannsgerichtsurteil Berufung eingelegt werden soll.
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Aus der Frauenbewegung.
Gelbe Dienstbotenvereine.
Nachdem die Sozialdemokratie angefangen hatte, die Dienst= boten zu organisieren, erwachte auch im christlichen Herzen unserer Frommen mit einem Male die Liebe" zu den bisher völlig übersehenen und mißachteten Hausstlaben. Von Frauenbereinigungen § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs macht denjenigen, der gegen auf evangelischer wie auf katholischer Seite sind dann auch Be ein den Schuß eines anderen bezwedendes Gesek verstößt, für den ratungen über die Dienstbotenfrage gepflogen und Schritte zur Organisierung der Hausangestellten getan worden. Es haben auch badurch verursachten Schaden haftbar. Der zu ersehende Schaden gemeinsame Konferenzen unter Teilnahme von Vertretern der christumfaßt nach den näheren Vorschriften desselben Titels den dem lichen Gewerkschaften stattgefunden, worin man sich für die Organis anderen durch den Schaden verursachten Aufwand und Verlust, fierung der Dienstboten auf tonfeffioneller Grundlage, also in geferner den entgangenen. d. h. ohne die Schadenszufügung zu er trennten fatholischen und evangelischen Vereinen, aussprach und dabei zielenden Gewinn. Soweit der Geschädigte verpflichtet war, anderen hervorhob, daß die Organisierung der Dienstboten im Anschluß an Personen den Unterhalt zu gewähren, wird der Schuldige, wenn die Frauenorganisationen stattzufinden habe. Wie aus dem soeben erschienenen 50. Jahresbericht des Zentraljener nicht mehr dazu imstande ist, an seiner Statt verpflichtet. ausschusses für Innere million hervorgeht, hat man he ach Dies gilt ebensowohl, wenn die schädigende Handlung eine fahrMission sich von dieser Seite mit der Dienstbotenfrage beschäftigt, und zwar auf läffige als wenn sie eine vorsätzliche ist. Zu den Schutzgesehen ge- der Ausschußkonferenz im November 1908. Dort stellte die Referentin hören auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossen Frl. b. Fabed eine Anzahl Leitfäge auf, worin die Dienstbotenfrage schaften, ebenso die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Körper- nur dann als lösbar erklärt wird, wenn alle, denen neben der Neverlegung, auch fahrlässige. Daher macht sich jeder, der durch sein gelung der wirtschaftlichen Verhältnisse die He bung des Sitt Zunächst erstattete die vor den Osterferien zum Zwede der Verschulden, sei es auch nur fahrlässigerweise, einen anderen in Lich Religiösen im Voltsleben am Herzen liegt, zu ihrer Redaktion des Gefeßentwurfes Oriola( die Beihilfe an feiner Gesundheit oder Grwerbsfähigkeit beeinträchtigt, diesem für Lösung beitragen". Interessant waren die Ausführungen des KorKriegsinvaliden betreffen d) eingesetzte Kommission ihren den vollen daraus entstehenden Schaden, einschließlich des ent- referenten Bastor Burdhardt Berlin , worüber es in dem geBericht. Die endgültige Annahme des Entwurfes wurde noch aus- gangenen Gewinnes, Haftbar. Steht dem Verletzten auf Grund nannten Bericht heißt: Den Bedenken gegen eine Drganisation der Dienstboten, als gesetzt, weil der§ 1 nochmals an die Redaktionskommission zurüd gesetzlicher Vorschrift gegen einen anderen ein Unterhaltungsan ob dadurch die Begehrlich feit vermehrt und der verwiesen wurde. Bemerkenswert waren die Ausführungen des spruch zu, so hat der Schuldige, abgesehen von seiner Ersatzpflicht Selassentampf entzündet werde, glaubt er die Hoffnung Unterstaatssekretärs Twele, der im Namen der Reichsregierung gegenüber dem Unterhaltungspflichtigen, ihm für den Teil des entgegenfeßen zu fönnen, daß gerade die von uns bertretene erklärte, daß die Annahme des Gesezentwurfes durch die Bundes Organisation die bereits begonnene fozialdem o- regierungen bon der Schadens einzustehen, der durch den anderweiten Anspruch nicht Dedungsfrage abhängig fei. Das heißt: fratische Verhegung allein betämpft und eine Newenn die Finanzreform nicht zustande gedeckt ist. Wird z. B. ein Beamter von einem Privaten derart form auf friedlichem Wege bewirkt werden kann. Er habe seine fomme, so werde die Regierung das Gesez unbedingt ablehnen! berlegt, daß er dienstunfähig wird, so hat dieser ihm den Teil seines anfänglichen Bedenken fallen laffen, einmal, weil ein Notstand unDie Kommission ließ infolge dieser Ausführungen des Unterstaats- bisherigen Diensteinkommens, der über die ihm zustehende gesetzIeugbar vorliegt und einer Abhilfe bedarf, und dann, weil auf fetretärs den 8eitpuntt für das Inkrafttreten des Gefeßes noch liche Bension hinausgeht, so lange zu erstatten, als ohne die Verdiesem von den christlichen Getverkschaften vorgeschlagenen Wege offen lehung voraussichtlich seine Dienstfähigkeit gedauert hätte. die Arbeit nicht für einen Stand allein, sondern beiderEs wurden noch die Resolutionen Erzberger und Dröscher Anders bei den versicherten Arbeitern. Bekanntlich entschädigt feitig, von Herrschaften und Dienstboten gleichüber die Aenderung der Tagegelder, Umzugskosten usw. beraten. Die Unfallversicherung im Prinzip höchstens zwei Drittel der durch zeitig in Angriff genommen und der Charakter des Nach der Erzbergerschen Resolution soll die Bauschalterung der Tage den Unfall verursachten Verminderung der Erwerbsfähigkeit. Ein Hauses gewahrt werden soll." gelder allgemein durchgeführt werden. Statt der Fahrkostenbergütung Das sind, wie man sieht, genau dieselben Bestrebungen, mit sollen Freifahrscheine auf den Eisenbahnen gewährt, für Reisen im Drittel fällt dem verletzten Arbeiter selbst zur Last. Wenn irgend Ausland und für Seereisen soll der tatsächlich erwachsene notwendige einer Privatperson ein derartig gefeßlich festgelegter Teilentschädi- denen die gelben Gewerkschaften auftreten. Arbeitnehmerorgani Aufwand entschädigt werden. Die von den Konservativen eingebrachte gungsanspruch zusteht, so steht ihr gegen den Schuldigen ganz fationen unter Dbhut und mit Unterstüßung der Arbeitgeber, in Resolution verlangt allgemein die Neuregelung der Materie in dem gleich, ob Vorfah oder nur Fahrlässigkeit vorliegt der Anspruch diesem Falle der sogenannten Herrschaften und die christlichen GeSinne, daß nur wirklich entstandene Kosten unter Festlegung von auf Ersatz des ausfallenden Drittels zu. Dagegen ist in den werkschaften sind es, die den Herrschaften zuliebe nicht nur den Höchstgrenzen vergütet werden. Man einigte sich schließlich nach angeführten Paragraphen bestimmt, daß dem versicherten Arbeiter programmmäßig von ihnen geforderten Grundsatz der„ Interfonfeffionalität" für die Dienstboten aufgeben, sondern sich auch längerer Debatte im wesentlichen auf den konservativen Vorschlag. biefer Ergänzungsanspruch nur dann zusteht, wenn durch straf herabwürdigen als Förderer der gelben Bestrebungen, die weiter Die Tagegelder, ohne Fahrgeld, wurden mit 35 M. für Minister gerichtliches Urteil festgestellt ist, daß der Unfall von dem Unter- nichts bedeuten als die Auslieferung der Dienstboten an ihre und Staatssekretäre und weiter abgestuft bis zu 4 M. für Unternehmer vorsätzlich herbeigeführt worden ist, nicht aber, wenn Fahr- Arbeitgeber. beamte als ausreichend angesehen. lässigkeit die Ursache getvesen ist. Wenn etwa der Unternehmer ( und dasselbe gilt für die Haftung des Betriebsleiters oder eines Weißenfee. Freitag, den 28. April, im Lokale des Genossen sonstigen Vertreters des Unternehmers) den Arbeiter mit Willen in die Maschine oder vom Dach hinuntergeworfen hat, so haftet er für den Schaden auch über das Maß des von der Berufsgenossen schaft entschädigten Betrages der Verminderung der Erwerbsfähigteit hinaus: also für den Teil des Lohnes, den die Unfallversicherung in den Renten nicht mitbezahlt, wie auch für sonst etwa nachweisbaren Schaden( wenn der Arbeiter z. B. nebenher noch ein selb ständiges Erwerbsgeschäft betrieben hat, das er infolge der Ber Ichung aufgeben mußte). Ein solcher Fall ist natürlich sehr selten; er wird so gut wie niemals vorkommen. Wohl kommt es bor, und zwar häufig, daß der Unternehmer durch Verlegung der Unfall
Soziales.
Niederlage des preußischen Handelsministers im Kampfe gegen die Selbstverwaltung der Krankenkasse. Ein helles Licht auf die in der Reichsversicherungsordnung vorgesehene Abschneidung des Rechtsweges der Kaffen gegen behördliche Uebergriffe wirft die jetzt veröffent lichte Entscheidung des Bezirksausschusses zugunsten der Ortsfrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker.
Leseabende.
Roßkopf, König- Chauffee 38. Versammlungen Veranstaltungen. Rummelsburg. In der Versammlung am Freitag, 23. April, abends 8 Uhr, bei Tempel, spricht Genosse Deße über:„ Die Frau im 19. Jahrhundert. Da noch mehrere wichtige Sachen zu besprechen sind, wird um recht zahlreiches Erscheinen der Genoffinnen gebeten. Der Vorstand. Verband der Friseurgehilfen Deutschlands. Zweigverein Berlin und Bororte. Donnerstag, den 22. april, abends 9 Uhr: Generalversammlung, Rofenthaler Straße 11/12.
Witterungsübersicht vom 21. April 1909, morgens S IIhr.
Stationen
Barometer
ftand mm
Temp. n. T.
5° G.= 4° 9.
Il Stationen
Barometer
stand mm
Bind
richtung
Windstärke
Wetter
Bekanntlich hatte der preußische Landesverband der Haus- und Grundbesitzervereine, dem die von den Kaffen- verhütungsvorschriften den Unfall herbeigeführt hat. In diefem 9 Uhr bei R. Eichhorn, Danziger Straße 98 Bortvag. Gäste willkommen. fontrolleuren und dem Pendanten der vorgenannten Kasse alle aber haftet er dem Arbeiter für den Teil des Schadens, für veranstalteten lehrreichen Wohnungsenqueten unangenehm den die Berufsgenossenschaft nicht auffommt, nicht, mag er selbst waren, im Jahre 1907 sich herausgenommen, den Magistrat aus Gleichgültigkeit oder Sparsamkeit" sich der gröblichsten Ver als Aufsichtsbehörde der Kasse zu ersuchen, der Kasse die nachlässigung schuldig gemacht haben. Veranstaltung solcher Wohnungsenqueten zu untersagen. Weiter: Wenn der durch den Unfall ums Leben Gekommene Der Berliner Magistrat wies dies Anfinnen zurüd. Das Eltern hinterläßt, die er vom Arbeitsverdienst erhalten hat, so steht gleiche tat der Oberpräsident. Aber der Hausbesitzerverein diesen nur ein Anspruch auf ein Fünftel seines Jahresarbeitsverließ nicht locker. Er vertraute genau ebenso wie die Berg- dienstes zu, auch wenn er das Dreifache zu ihrem Unterhalte bei- Swinemde. 766 D Hamburg 764 DGD 2 balb bd. barone auf die antisozialen Anschauungen des preußischen gesteuert hatte. Trotzdem können sie auch gegen den durch Fahr Berlin Handelsministeriums. Dies Vertrauen wurde be- lässigkeit schuldigen Unternehmer keinen Anspruch auf Ergänzung Brantf.a. M. 755 SW lohnt. Der preußische Handelsminister gab dem Magistrat der 20prozentigen Hinterbliebenenrente bis zur Höhe ihrer wirklichen München Wien auf, dem gefeßwidrigen Ansinnen des Hausbesitzervereins zu Einbuße geltend machen. Ja sogar dann, wenn ihnen überhaupt entsprechen. Dem glaubte der Magistrat nachkommen zu kein Reutenanspruch zusteht, gilt diese ausschließende Vorschrift. müssen und untersagte unter dem 26. August 1908 der Nach§§ 10-20 bes Gewerbeunfallversicherungsgesetzes besteht ein Ang wärmer bei mäßigen nordöstlichen Winden.
764 NO
765 D
3beiter
2 Haparanda 766 Still
-bedeckt
8 Petersburg 763 WNS 1 Schnee
coemp. n. 6.
5°.4.
5 Scilly 758 GD 5 wolfig 10 8 Aberdeen 766 Still 9 Paris 764 DSD 2 heiter
-wolkig
3 Regen 3 wolkig 2 halb bd. 763 23 3 bededt Wetterprognose für Donnerstag, den 22. April 1909. Troden und vielfach heiter, nachts sehr fühl, am Tage wieder etwas