Einzelbild herunterladen
 

Ein Aerzteftreik in Nürnberg .

-

Die Organisation der Aerzte in Nürnberg hat den Vertrag mit sämtlichen Krankenkassen gekündigt und verlangt jett unter Berufung auf die teuren Lebensverhältnisse eine Erhöhung der Honorare um 25 bis 50 Broz. In einer gemeinsamen Sigung der Krankenkassenvorstände wurde einhellig die Ansicht fund­gegeben, daß die Forderungen unter keinen Umständen bewilligt werden können. Sämtliche Kassen erklärten sich solidarisch und wählten cine dreizehngliedrige Kommission, die nach Bedarf ver­größert werden kann und die die Verhandlungen mit dem ärzt­lichen Bezirksverein führen soll. Auffallend ist, daß der Vertrag mit der Gemeinde nicht gekündigt wurde.

Eingegangene Druckfchriften. Von der Neuen Zeit"( Stuttgart , Paul Singer) ift foeben das Es hat folgenden Inhalt: 30. Heft des 27. Jahrgangs erschienen. Die Einschränkung der Seerüstungen. Von G. Ledebour. Bum 1. Mai. Gott , Freiheit und Unsterblichkeit. Von A. Thalheimer. Der Wahlsieg Kleinstaatliche Literarische der italienischen Sozialisten. Von Oda Olberg ( Rom ). Wahlrechtserperimente. Von F. Auguft Baudert( Weimar ). Rundschau: Professor Dr. Sieveling. Die Kernpuukte der Reichsfinanzreform. Bon Louis. Der Bibliothekar. Von N. R. Dr. H. Lindemann und Dr. Zeitschriftenschau. A. Südekum, Kommunales Jahrbuch. Von ew.

als Entlassungsgrund geltend, daß Kläger am Tage vor der Ente| dieser Ueberzeugung durch nichts abbringen, behaupteten es vielmehr dieses Monats ihre Stellung auf, angeblich, weil sie ihrem Bräutigam laffung, einem Sonntage, unterlassen habe, das Pferd, den Stall auch gestern wieder vor Gericht. Auf eine von Frau J. seinerzeit nach dessen Wohnort London folgen wollte. Die Eltern des Mädchens, und die Geschirre zu reinigen und das Pferd elf Stunden lang erstattete Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft eingehende denen sie ihre Verlobung mitgeteilt hatte, erkundigten sich nach dem ohne Futter gelassen hat. Kläger behauptet, gereinigt zu haben, Untersuchungen angestellt, die keinerlei Anhalt für das Vorliegen Bräutigam ihrer Tochter, erhielten jedoch so unbefriedigende Ans­nur habe er das infolge einer Familienfestlichkeit nicht so gründlich eines Verbrechens ergaben. Trotz des abweisenden Bescheides der kunft, daß sie sich, um so mehr, als die M. auf mehrere Briefe nicht getan. Das Gericht konnte dem Gesez entsprechend, selbst wenn Staatsanwaltschaft beruhigten sich die Angeklagten nicht, sie gingen antwortete, an das hiesige Polizeipräsidium wandten. Dent war am die Behauptungen der Beklagten erweislich wahr sind, in dem Ver- vielmehr dazu über, dice Bände voll Eingaben aller Art an die gestrigen Morgen nach Hamburg gefahren und ließ hier das Mädchen haben des Klägers weder eine Mißhandlung des Pferdes noch eine verschiedensten Behörden abzusenden, in welchen allerlei krause auf dem Bahnhof zurück, um Fahrkarten nach England zu besorgen. beharrliche Arbeitsverweigerung erblicken; letztere läge vor, wenn Behauptungen aufgestellt und die verschiedensten Personen des Als er zurückkehrte, wurde er von einem Kriminalbeamten der Ham­Kläger zuvor eine diesbezügliche Verwarnung erhalten hätte. Da Mordes verdächtigt wurden. Alle Belehrungen und Warnungen burger Polizei, die inzwischen das Signalement des Mädchenhändlers dies nicht geschehen, mußte die Beklagte verurteilt werden. halfen nichts, die Eingaben gingen vielmehr flott weiter und da erhalten hatte, verhaftet. in solchen auch der Amtsvorsteher und der Gendarm beschuldigt wurden, die Ermittelungen sehr lar vorgenommen zu haben und Mitwisser, wenn nicht gar Anstifter des Mordes" zu sein, so wurde Anklage gegen Frau Jden und ihre beiden Söhne erhoben. Letztere hatten zu den Eingaben ihrer Mutter den schriftlichen Zu­fab gemacht, daß sie sich den Beschwerden und Eingaben der Mutter ganz anschlössen. In einem früheren Termin hatte die Straf­kammer des Landgerichts III Bedenken, ob die Angeklagte den zurechnungsfähig sei und hielt die Einholung eines sachverständigen Gutachtens für geboten. Im gestrigen Termin begutachtete Medizi­nalrat Dr. Stoermer auf Grund seiner Beobachtungen und des Aftenstudiums, daß bei Frau Jden eine chronische Paranoia festa zustellen sei, die eine besondere Forcierung durch das ihr inne­wohnende Querulieren erhalte. Sie sei von der Wahnidee be­fallen, daß ihr Mann ermordet worden, sie stehe ganz im Banne dieser krankhaften Jdee und letztere sei durch nichts auszurotten. hre Söhne seien durch das fortgesette frankhafte Querulieren der Mutter gewissermaßen psychisch infiziert. Der Staatsanwalt be­antragte auf Grund dieses Gutachtens die Freisprechung der Mutter auf Grund des§ 51 St.-G.-B., dagegen die Verurteilung der beiden Söhne zu je 100 M. Geldstrafe, da diefe unter dem fort­gefeßten Einfluß der Mutter gutgläubig Eingaben unterschrieben hätten, die schwere Beleidigungen der beiden Beamten enthielten. Der Gerichtshof kam mit Recht zur Freisprechung aller 3 Ange­flagten. Die Mutter wurde auf Grund des§ 51 freigesprochen, den beiden Söhnen aber wurde der Schuß des§ 193 zugebilligt, da ihnen nicht nachgewiesen war, daß sie die in den Eingaben an die Behörden geltend gemachten Verdachtsmomente wider besseres Wissen erhoben haben.

und der Tod.

Tuberkulose als Betriebsunfall.

Der Vertrauensarzt des Schiedsgerichts schloß sich dieser Auf­faffung an und wurde die Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Bollrente aus einem Jahresarbeitsverdienst von 1725 W. verurteilt. Die Berufsgenossenschaft legte Rekurs ein. In der Begründung führte sie aus, daß der Verletzte den behaupteten Unfall nur vor getäuscht habe" und die Schlußfolgerungen der Aerzte nur auf Bermutungen aufgebaut seien".

Ist der Turnlehrer haftpflichtig?

-

Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buch­handlungen, Bostanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro Quartal zu beziehen; jedoch kann dieselbe bei der Post nur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft foſtet 25 Pf. Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.

bild eine schön abgetönte Allegorie" Zum ersten Mai", in der die aufgehende Die Mainummer des Wahren Jacob" zeigt als farbiges Titel Maiensonne, von der sich die visionäre Gestalt der Freiheitsgöttin abhebt, alles lichtscheue Gesindel in feine Schlupfwinkel verscheucht. Die farbige Rüdseite" Dem Ziel entgegen" ist dem Verscheiden des Blocks gewidmet. An weiteren Juustrationen nennen wir Agrarische Zechpreller"," Liberales Pech "," Was uns nottut"," Michel und der Flottenautomat"," Träume in der ersten Mainacht"," Michel in agrarischer Behandlung"," Schlie Seiten"," Der Herr Professor"," Klerifaler Stummer", Am Himmelstor", bem tertlichen Teil der Nummer erwähnen wir Hymne" von Baul Bülows Trost an die Liberalen" und" Enteneier im Hühnernest". Aus Enderling, Maifeier" von Alfred Scholt, Bürgerliches Maten­lied"," Die Drafel"," Wedrus"," Frühling", Bölkerfchi djal"," Die Edelsten und Besten"," Der Grunewald " bei Berlin ", Sparmethoden", ferner die Novelle Weltwende" von Paul Enderling und das satirische Feuilleton Ein Biertelstündchen beim serbischen Kronprinzen". Der Preis der 16 Seiten starten Nummer ist 10 Pf.

" In Freien Stunden". Heft 14 und 15 find erschienen und bringen die Fortsehung von Stenilworth" von Scott sowie die Stizze Trinette" von Heijermans. Preis pro Heft 10 Pf. Probenummern frei vom Verlag. Kommunale Pragis. Die Hefte 15 und 16 sind erschienen. Preis

der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift pro Quartal 3 M. Probenummern vom Verlag der Buchhandlung Vorwärts, Berlin SW. 68.

Briefkaften der Redaktion.

Der Mechaniker W. zu Frankfurt a. M. wollte im Jahre 1906 cine etwa 25 Kilogramm schwere Kiste transportieren und zog sich bei dieser Arbeit eine innere Verlegung zu. Beim Aufheben ver­spürte er plöglich einen heftigen Schmerz im Rücken, so daß er die Last sofort abstellen mußte. Die Folgen waren langes Siechtum Die Berufsgenossenschaft weigerte sich aber, die Rente zu zahlen, weil der Verlegte schon vorher lungenleidend gewesen sei. Der Verlegte stützte sich in seiner Berufung auf die Höhe feines Verdienstes, den er bis zum Unfall erzielte und auf ein Gut­achten eines Spezialarztes. Diefer begutachtete, daß die Lenden­wirbelsäule des Mannes sicher bor dent Unfall schon ertranft gewesen sei, indem, wie anzunehmen, im 2. und 3. Lenden wirbel latente fleine tuberkulöse Herde faßen. Infolgedessen er fuhren die erkrankten Wirbel durch den Unfall bermutlich einen Sprung oder kleinen Bruch, der zu einem raschen Der Quartaner Bailliart, der das Realgymnasium in Magde­Aufflammen des tuberkulösen Knochenprozesses Veranlassung gab. burg besuchte, war beim Bockspringen zu Fall gekommen und hatte Es kann daher mit Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß sich den rechten Arm gebrochen. Sein Vater klagte gegen den Kläger trop der fraglichen Wirbelsäulen- Erkrankung noch lange Beit Turnlehrer Fürchtenicht Böning auf Schadenersab. Kläger machte feine Betriebstätigkeit hätte fortfezen können, wenn nicht an dem geltend, daß den Lehrer ein Verschulden treffe. Der Vormann des fraglichen Tage durch die Ueberanstrengung beim Heben eine momentane Berlebten beim Bodspringen, der Schüler Harder, sei in vorschrifts­übermäßige Inanspruchnahme der Lendenwirbelsäule erfolgt wäre. widriger Weise zurücgerannt, anstatt einen größeren Bogen zu Wenn hiernach die Erkrankung der letteren auch nicht allein machen, und habe Bailliart gestreift, als dieser nach dem Kom­auf die fragliche Betriebstätigkeit zurückzuführen ist, so ist mando des Lehrers sich schon in Stüsstellung auf dem Bocke befand diese Betriebsverrichtung doch als eine wesentliche Ursache der jetzigen und die Beine gespreizt hatte. So sei der Unfall herbeigeführt Die juriftische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, zweiter Erkrankung anzusehen und letztere mithin auf einen Betriebsunfall worden. Bei sorgfältigerer Ueberwachung hätte der Lehrer wegen sof dritter Eingang, vier Treppen, Fahrstuhl Geöffnet 7 1hr zurückzuführen." des ordnungswidrigen Zurückgehens des Schülers Harder damit wochentäglich abende von 7 bis 9 Uhr statt. rechnen müssen und das Zeichen zum Springen für B. erst später Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Wertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort geben dürfen. Auch sei der Lehrer haftbar für die Verzögerung wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Briefkasten können 14 Tage des Heilverfahrens, die dadurch entstand, daß er nicht an Ort und vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Stelle für alsbaldige Anlegung eines Notverbandes sorgte, sondern J. Lehmann. 1. Darüber besteht keine gesetzliche Vorschrift. Ein Ab­ht peine in den Knaben in Begleitung ztveier Mitschüler nach Hause schickte. zug wäre unzulässig. 2. Nein. Das Provinzialschulkollegium erhob den Konflikt und ver- 1. Der Mann kann jederzeit die Frau zur Rückkehr auffordern. 2. Der langte die Einstellung des Verfahrens, weil der Turnlehrer sich Mann begeht keinen Hausfriedensbruch, wenn er die Wohnung seiner Frau Während dem Rekursverfahren verstarb der Verletzte und mußte nicht gegen seine Amtspflichten vergangen habe. Das Oberver- betritt. 3. Hochzeitsgeschenke gehören im Zweifel beiden Eheleuten. Unter schlagung oder Diebstahl zwischen Eheleuten ist nicht strafbar. 4. Eine Klage die Witwe die Klage weiterführen. Das Reichsversicherungsamt waltungsgericht erhob Beweis und erklärte am Dienstag den auf Ehescheidung würde wenig Aussicht auf Erfolg haben. Es würde nur wies den Rekurs der Berufsgenossenschaft als unbegründet ab und Konflikt für begründet. Das Verfahren gegen den Lehrer ist also eine Klage auf Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft für gerechtfertigt erklärte: Das Reichsversicherungsamt hat in Uebereinstimmung endgültig einzustellen. Es wurde ausgeführt: Auf Grund der erachtet werden. 5. Nein. Nirdorf 70. Die Landesversicherungsanstalt mit dem Schiedsgericht auf Grund der Gutachten angenommen, daß Zeugenaussagen und der Sachdarstellung des Lehrers nehme der ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Antrag Rabngebisse und ders Gleichviel ist, welche Zahl Marken geflebt find. in der Erkrankung der Lendenwirbelsäule durch den Unfall Senat als feststehend an, daß der Schüler Garder nach dem gleichen zu geben. Fr. K. 1881. Eine solche Bestimmung steht nicht im Bürgerlichen eine solche Verschlimmerung herbeigeführt worden ist, daß Springen und dem Verlassen der Matraße hart links um gemacht der Verstorbene schon hierdurch völlig erwerbsunfähig geworden habe, so daß anzunehmen gewesen sei, er werde in vorgeschriebener Gesetzbuch. Daraus, daß Wochenlohn vereinbart ist, folgt ohne weiteres, ist, während diese Erkrankung ohne den Unfall voraussichtlich Weise im Bogen in seinen Zug zurückkehren. Als der Lehrer dies daß für die Woche zu zahlen ist, also wegen der Feiertage ein Abzug nicht gemacht werden kann. April 100. Der Wirt hat keineswegs ein Recht wieder ausgeheilt wäre. Der Verlegte hatte sich über die Be- beobachtete, hätte er nach Lage der Sache für Pailliard das Zeichen dazu, die Räumung zu verlangen. Sie haben das volle Verfügungsrecht hauptung der Berufsgenossenschaft aufgeregt, geweint, daß man ihm zum Springen geben können. Nachdem er Harder so weggehen bis zum Ablauf des Vertrages, also bis zum 1. Oktober. F. M. N. 6. nicht glauben wolle und gar davon sprach, daß er den Unfall, nur fah, fönne es dem Lehrer nicht mehr angerechnet werden, daß er Darüber bestehen keine Bestimmungen. 297 V. 3. enden Sie sich D. D. 21. Wenden Sie sich an das vorgetäuscht habe" Das hat seinen Tod wohl noch beschleunigt. nun nicht mehr hinblickte. Daß er eine Amtspflicht außer acht an den Abg. Moltenbuhr. Legen Sie den Sachverhalt dar und be­Die Witwe des Verstorbenen glaubte, daß sie auf Grund der Ent- gelassen habe, fönne deshalb nicht angenommen werden. Wenn Bormundschaftsgericht. scheidung ohne weiteres für sich und ihre unmündigen Kinderchen dann Harder wider Erwarten doch zu nahe am Bock vorbeikam antragen Sie mit Rücksicht darauf, daß der Bater sich nie um Kind gefümmert hat und ohne Unterhaltsmittel ist, das auch die Hinterbliebenenrente erhalten würde. Anderer Ansicht war und seine Bluse gerade noch von den Zehen Bailliards gestreift das 2. Ja. die Berufsgenossenschaft, die wiederum die Rente verweigerte, weil werden konnte, wodurch diefer ins Wanken geriet und sein Hinab- Erziehungsrecht ihm zu nehmen und Ihnen zu geben. ja der Tod keine Folge des Unfalls gewesen sei. Das umständliche gleiten vom Bock verursacht wurde, so könne der Lehrer dafür nicht deputation, Boststraße 16( etwa aus der Louis Liebermann- Stiftung). G. 3. Versuchen Sie es mit einem Antrag an die städtische Stiftungs­Klageverfahren mußte von neuem beginnen. Der Zweck war wohl, eine Haftbar gemacht werden. Seine Pflichten habe er nicht verlegt. Verzögerung der Sache herbeizuführen, zumal die Witwe Ausländerin Das gelte auch von seinem Verhalten nach dem Vorfall. Der Be­flagte habe feinen Samariterkursus durchgemacht und sei auch nicht dazu verpflichtet gewesen. Dann könne es ihm aber auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß er es unterlassen habe, selbst P. einen Notverband anzulegen. Nun stche ferner fest, daß der Lehrer bereit war, den Verletzten nach dem Krankenhause zu schicken und machen, ja. wendung. 2. G. 123. Die Stiefmutter hat das Recht zu wählen, ob eventuell eine Droschke holen zu lassen. Der Knabe habe das ab- sie ihr Eingebrachtes an sich nimmt und nur ein Biertel des Nachlasses gelehnt und nach Hause gehen wollen. Es genügte, wenn der erbt oder ob sie ihr Eingebrachtes niit dem andern Vermögen zusammen­Turnlehrer auf den Wunsch P.'s ihn in Begleitung zweier Mit- wirit und die Hälfte erbt. Die Schulden sind von allen Erben zu zahlen. schüler nach Hause gehen ließ. Denn nach dem Gutachten des Die Erbschaft wird nicht von amtswegen geteilt, wenn minderjährige Kinder städtischen Turninspektors und nach den geltenden Vorschriften nicht vorhanden sind. Sie müssen dann selbst die Erbteilung in die Hand hätte er unter den obwaltenden Umständen freie Wahl gehabt, ob nehmen. er P. nach dem Krankenhause oder nach Hause schicken wollte.

und mittellos war.

Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung entschied zugunsten der Witwe und wieder legte die Berufsgenossenschaft Returs ein. Aber auch das Reichsversicherungsamt erklärte sich gegen die Berufs­genossenschaft und verurteilte dieselbe zur Zahlung der Hinter­bliebenenrente. Durch die Eigenart des Betriebsunfalles sei der Verstorbene gehindert gewesen, sich im Freien viel zu bewegen, was ihm mit Rücksicht auf die Luugentuberkulose ärztlicherseits verordnet worden sei. Wegen seines Wirbelbruches sei der Verstorbene meistens an fein Zimmer gebannt gewesen und habe dieses Moment einen un­günstigen und beschleunigenden Einfluß auf den Verlauf der Lungen­tuberkulose ausgeübt, die Widerstandskraft des Drganismus ge­schwächt. Der als Folge der Lungentuberkulose eingetretene Tod stehe deshalb in unmittelbarem Zusammihang mit dem erlittenen Betriebsunfall und sei daher die Berufsgenossenschaft zur Gewährung der Hinterbliebenenrente verpflichtet.

Gerichts- Zeitung.

Unzüchtig?

Ein Arzt in der Sprechstunde.

Wegen tätlicher Beleidigung ist am 15. Januar vom Land­gerichte Münster der Arzt Dr. med. Hugo Hauer zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Eine feit fünf Monaten verheiratete Frau konsultierte ihn wegen eines Unterleibs- und Magenleidens. Er veranlaßte fie, sich völlig auszufleiden, füßte und umarmte sie, fagte, fie möge sich auf das Sofa legen und vollzog mit ihr, als fie es getan hatte, den Beischlaf. Um Hilfe gerufen hat die Frau nicht, sie will in ihrer Bestürzung gar nicht erkannt haben, um mas es sich handelte. Der Angeflagte sagte in seiner Revision, die Frau fönne sich nicht beleidigt fühlen, da sie einverstanden ge­wesen sei. Der Reichsanwalt meinte, es sei erfreulich, daß es noch solche unschuldsvolle Frauen gibt, aber gegen die Feststellungen des Gerichts fei nichts einzuwenden. Das Reichsgericht verwarf

-

-

Vermischtes.

Wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift sind am 24. No­tember v. J. vom Landgerichte I , in Berlin der Redakteur der Welt am Montag", Alfred Scholk, und der Schriftsteller Oswald zu Geldstrafen verurteilt worden. S. hat eine von D. verfaßte am Dienstag die Revision des Angeklagten. Stizze abgedruckt, welche den Titel führt: Als Berta verliebt Ivar" und eine Studie über das Elend der gefallenen Mädchen bilden sollte. Es wird erzählt, daß die Heldin", welche die Un­zucht gewerbsmäßig betreibt, von einer wahren Liebe für einen Mann erfaßt wird und ihrem Gewerbe entsagen will, um ihn zu heiraten. Sie wird aber von ihrer Wirtin" gezivungen, hierauf Auf Zeche Graf Schwerin " brennen, einer Meldung aus Bochum zu verzichten. Das Gericht sagt, die Erzählung entbehre nicht eines gewissen Wertes als soziale Studie, sei aber doch eine ganz zufolge, seit acht Tagen zwei Flößge. Bei den Abdämmungsarbeiten unzüchtige Schrift, weil sie den Betrieb eines Kupplerquartiers in ist am Mittwoch, den 21. April, ein Steiger trog Anwendung des Kleinmalerei wiedergebe und den Zweck habe, mehr eine pikante Rauchhelmes erstickt. Lektüre zu bilden. Die Revision der beiden Angeklagten wurde am Dienstag vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

-

Unnüße Anklage.

Ein Grubenbrand.

Nach Mitteilungen aus der Belegschaft ist der Tod des Steigers darauf zurückzuführen, daß die Rauchapparate, die erst am Dienstag in Gebrauch genommen wurden, nicht in Ordnung waren.

Die Ursache des Brandes soll auf den im Flößturm be­triebenen Raubbau zurückzuführen fein.- Drei Steiger- Reviere mußten stillgelegt werden. Es wird beabsichtigt, den auf der sechsten Sohle gelegenen Herd des Brandes unter Wasser zu setzen.

An einer figen Jdee halten die Witwe Wilhelmine Jben in Berpenschleuse und auch ihre beiden Söhne, der Schiffer Paul und der Handelsmann Otto Jden, fest. Alle drei hatten sich gestern wegen schwerer Beleidigung des Amtsvorstehers Seeger und des Gendarmen Petereit zu verantworten. Im Jahre 1903 hat Frau Ein Mädchenhändler namens Dent ist auf dem Hauptbahnhofe Jden ihren Ehemann durch den Tod verloren. Der Mann hatte in Hamburg bei Eintreffen des Berliner Schnellzuges von der Der einmal eine Kopfverletzung erhalten und eines Tages seiner dortigen Kriminalpolizei verhaftet worden. aus Zürich Familie in einem Zustande der Melancholie offenbart, daß sein stammende Mädchenhändler scheint den Sklavenhandel zwischen Tettes Stündlein geschlagen habe und seine Feinde ihm den Garaus Deutschland und England betrieben zu haben. Er soll bereits zu machen würden. Er habe durch eine dünne Wand, die feine wiederholten Malen junge Berlinerinnen nach London gebracht haben, Wohnung von der des Nebenbewohners trennte, gehört, daß dort die später in zweifelhaften Lokalen der englischen Hauptstadt auf ein Komplott gegen sein Leben geschmiedet worden sei. Der gefunden wurden. Dent, der sich als Kunsttischler ausgibt, hatte vor Mann ist bald darauf verschwunden gewesen, und erst nach etwa einigen Wochen das 19jährige Dienstmädchen Anna Morawa, welches 14 Tagen ist seine Leiche bei der Schleuse im Wasser aufgefunden bei einem Kaufmann im Osten Berlins diente und erst seit einem halben worden. Frau Jden und ihre Söhne sind felfenfest überzeugt, daß Jahre in der Reichshauptstadt weilte, in einem Tanglofale fennen ge­ihr Mann und Vater ermordet worden ist und sie lassen sich von lernt. Er versprach, das Mädchen zu heiraten. Die M. gab deshalb Mitte Verantwortlicher Redakteur: Hans Weber, Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin , Drud u. Verlag: Vorwärts

-

A. K. 34. Da Ihre Frau im Jahre 1908 ausgetreten ist, so hat sie noch für das Jahr 1909 Kirchensteuer zu zahlen. Daß der Chemann für die Kirchensteuer der Frau haftet, steht nicht im Gesetz, wird aber von der E. R. 72. herrschenden Praris als aus dem Gesez folgend angenommen. 1. Reklamieren Sie beide gegen die Veranlagung. Die Reklamation Thres Günther. Die vierjährige Verjährungsfrist täme in An­Manes würde Erfolg haben. 2. Falls Sie fein wechselseitiges Testament

-

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: Zufuhr stark, Geschäft rege, Preise für Schweinefleisch anziehend, für Fresser nachgebend, sonst unverändert. Bild: Zufuhr knapp, Geschäft rege, Breise fest. Geflügel: Zufuhr knapp, Geschäft rege, Preise fest. ische: Zufuhr reichlich, Geschäft schleppend, Breise angemessen. Butter Gemüse, Dbst und Käse: Geschäft ruhig, Preise unverändert. und Südfrüchte: Zufuhr genügend, in Spinat und Salat über Bedarf, Geschäft etivas reger, Preise wenig verändert.

Witterungsübersicht vom 22. April 1909, morgens 8 Uhr.

Stationen

Barometer­

stand mm

richtung Wind

Windstärke

Wetter

2 molten!

3 heiter 3 moltent.

Temp. n. G.

5° C.= 4° R.

4

Stationen

Barometer

fland mm

Wind

richtung

Windstärke

Better

FoLLemp. n..

15° 6.= 4° R.

Haparanda 770 DND 4 bededt-3

6 Petersburg 762 ND

5 Scilly

Swinemde. 767 GD Hamburg 765 DSD Berlin 766 NO Franfi.a.M. 761 ND München 7620

765

3 heiter 4 heiter 2 wolkenl 4

7 Paris

Aten

8 berbeen

2 heiter

749 SSD 6 Regen 10 757 GGD 3 bededt 759 23

3bedeckt 11

Wetterprognofe für Freitag, den 23. April 1909. Ettvas wärmer, zunächst meist heiter und troden bei lebhaften südöstlicher

Winden; später zunehmende Bewölkung. Berliner Betterbureaul

Wasserstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässertunde, mitgeteilt bom Berliner Wetterbureau.

Wasserstand Memel , Tilfit

Bregel, Justerburg Weichsel, Thorn Dder, Ratibor

Krossen Frankfurt

am

feit 21. 4. 20. 4.

Wasserstand

-9 Saale, Grochlik +61 Havel , Spandau )

am feit

21. 4. 20. 4.

cm cm)

Rathenow ) 134 Spree, Spremberg ) 96 Beeskow

Beser, Münden

Minden

cm cm¹) 420

-

182+4

167 294

131+5

0

270+24

268-3

167-3

254

0

49

+5

230

-4

112+6

Landsberg

241

-4,

Rhein , Marimiliansau 446

+-8

115

Raub

229

102

Köin

273

70

Nedar, Heilbronn 109

322

7

Main , Bertheim

186

271

Mosel, Trier

77

Fall.

- 2) Unterpegel.

Warthe , Schrimm Rese, Bordamm Elbe, Leitmeris

Dresden Barby Magdeburg

-

1)+ bedeutet Buchs, Buchdruderei u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW.