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aus den gesetzlichen Bahnen reihen kann, ist die Not, und sie bedarf weitgehender Berücksichtigung." Das Maß von Berücksichtigung aber, dah der Entwurf ihr zuerkennt, ist unseres ErachtenS noch viel zu gering. Es soll immerhin noch mit Geldstrafe bis zu 300 M. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft werden tonnen, wer aus Not geringwertige Gegenstände entwendet oder unterschlägt. Diese Be- schränkung auf geringwertige Gegenstände hat ihre Bedenken. Wer durch die Not, durch Hunger und Kälte zum Diebstahl getrieben tvird, pflegt daS ihm erreichbare fremde Eigentum nicht auf seinen Wert anzusehen. Die Not entschuldigt gleichermaßen den Diebstahl eines hoher Ivertigen wie eines geringwertigen Gegenstandes Ob eine arme Mutter, um ihr Kind vor der Kälte zu schützen, ein geringwertiges oder ei» höherwertiges Kleidungsstück, wie sie eS gerade erlangen kann, nimmt, sollte unmöglich für die Beurteilung des Falles maß- gebend sein. Wenn man hier schon bestraft, sollte man über aeringe und leichte Haft nicht hinausgehen. Grundsätzlich läßt sich sehr wohl die Forderung, daß ein solcher Diebstahl als ein Akt des NotrechtS straffrei bleiben muß.(Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Mindestens müßte der Richter in der Lage sein, unter Würdigung des Zwanges in der Not auf Freisprechung erkennen zu können. Leider ist das nach dem Vorschlage des Entwurfs ausgeschlossen. In der Schluß- nummer des Entwurfs erhält der Tatbestand der Erpressung eine veränderte Fassung, die insbesondere für die Arbeiterkoalition von größter Wichtigkeit ist. Nach dem geltenden Z 253 wird wegen Erpressung bestraft,wer, um sich oder einem Dritten einen rechts- widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, einen anderen durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unter- lassung zwingt". Die Begründung des Entwurfs sagt nun, diese ungemein weite Fassung des Begriffs der Erpressung hat ihm ein so ausgedehntes Anwendungsgebiet gegeben, daß in zahlreichen Fällen Handlungen als Erpressung bestraft werden, bei denen nach der allgemeinen Auffassung ein ehrenrühriges Vergehen nicht vor- liegt. Der Begriff der Erpressung ist von Staatsanwälten und Richtern aus die Androhung von Streiks, Sperren und Boykotts ausgedehnt worden. Zum wirklichen Wesen eines solchen Delikts gehört es aber auch, daß eS auf eine Vermögens- schftdigung gerichtet ist und eine solche zur Folge hat. Ganz u n- h a- t b a r ist der Zustand, daß die Rechtsprechung dazu gelangt ist, als rechtswidrigen Vermögensvorteil jeden Vermögensvorteil anzu- sehen, auf dessen Erlangung ein Rechtsanspruch nicht besteht. Bei solcher AttSlegung muß der Käufer bestraft werden, führt die Be- oründung aus, der mit der Entziehung der Kundschaft droht, falls ihm die angebotene Ware für einen von ihm angemessenen Preis nicht verkauft wirb, der Mieter, der mit Kündigung droht, der Arbeitgeber oder Arbeiter, der durch Drohung mit Entlassung bezw. mit Arbeitseinstellung Zugeständnisse hinsichtlich der Lohn, und Arbeitsbedingungen erreichen will. Die Begründung fügt hinzu, daß namentlich die letztgedachte Folgerung mit der Tendenz des K 162 der Gewerbeordnung im Widerspruch steht und beide Par- -ien schädigt, indem sie sie veranlaßt, Ausgleichsverhandlungen zu vermeiden. Daß der Gesetzgeber eine solche Ausdehnung des Begriffs der Erpressung nicht beabsichtigt hat, steht ganz außer Zweifel. Düe im Entwurf vorgeschlagene Fassung des§ 253 will den Tatbestand der Erpressung dem Tatbestande deS Betruges in jeder Beziehung anpassen, insbesondere soll die Vollendung des Vergehen» erst dann eintreten, wenn das Vermögen eines anderen taisächlich ge schädigt worden ist. Beachtenswert ist die Schlußbe- merkung der Begründung, daß bei dem Zwange zum Abschluß eines gegenseitigen Vertrages für die Frage, ob eine Vermögens- beschädigung vorliegt, der Wert der beiderseitigen L e i st tl n g e n in Betracht zu ziehen sei. Eine durch Drohung mit Arbeitseinstellung erlangte Lohnerhöhung würde also nur dann als Erpressung strafbar sein können, wenn der ans die Drohungen hin vereinbarte Lohn im Mißverhältnis zu dem wahren Werte der Arbeitsleistung steht. ES muß das größte Bedenken erwecken. daß die Entscheidung der Frage nach dem wahren Wert der Arbeits- leistung für die Feststellung des Begriffs Erpressung bestimmend sein soll Welches ist dieser wahre Wert? Worin begreift er fich? Wie läßt er sich feststellen? Wer soll ihn feststellen? Man kann doch nicht eine st reitige nationalökonomische Frage mit einer strafrechtlichen verguicken. Dieser Fehler. der leicht die Handhabe zu schikanöser und ungerechter firaftechtlicher Behandltuig von Arbeitern abgeben kann, darf nicht in das Gesetz hinein.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Wer bürgt dafür, daß einzelne Gerichte nicht jede erhebliche Lohnerhöhung als im Miß- Verhältnis zur Arbeitsleistung stehend ansehen werden. WaS ist für den Arbeiter gewonnen, wenn er durch Drohung mit Arbeitsnieder- legung nur eine unbedeutende Lohnerhöhung durchsetzen darf, aber befürchten muß. bei Erlangung eines im Vergleich zu früher wesent- l i ch h ö h e r e n Lohnes der Bestrafung als Erpresser zu verfallen. zSehr wahrl b. d. Sozialdemokraten.) Unbedingt muß verlangt tvcrden, daß dem Z 253 eine Bestimmung zugefügt Zwird, lvonach eine Handlung aus Z 152 der Gewerbe­ordnung nicht als Erpressung zu erachten ist.(Zu- slimmuilg bei den Sozialdemokraten.) Die Erfahrung lehrt, daß eS notwendig ist, Dinge dieser Art im Gesetz zweifelsohne genau und ohne daß sie Mißverständnissen ausgesetzt sind, festzulegen. Der Er- pressungSparagraph darf nicht eine Waffe gegen die Arbeiter sein. Es darf nicht möglich sein, ehrenhafte Arbeiter, weil fie sich zur Er- reichung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen vereinigen, von Rechts wegen zu Erpessern zu stempeln.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Das ist eine ungeheuerliche Ungerechtigkeit, das ist die denkbar ärgste Vergewaltigung, die Schändung eine? gesetzlich gewährten Rechts. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Schärfsten grundsätzlichen Widerspruch erheben loir gegen die Abänderung der 8Z 186 bis 188, die nach der offiziellen Erklärung eineVerstärkung des Schutzes der Ehre durch eine gewisse Ein- schränkung des Wahrheitsbeweis es und durch Er­höhung der angedrohten Geldstrafen und der Buße" bezweckt. Das ist jedenfalls der Kern der vorgeschlagenen Reform, die für uns durchaus unannehmbar ist.(Sehr richtigl bei den So- gialdemokraten.) Die Begründung des Vorschlages, den Wahrheits- betoeis im Beleidigungsprozeß einzuschränken, enthält nichts Stich- haltiges. Die Begründung meint, daß daS Eindringen in die Ver- Hältnisse des privaten Familienlebens und ihre Erörterung in einer gerichtlichen Verhandlung selbst bei einem für den Beleidigten gün- stigen Ausgange des Prozesses unter Umständen zu einer empfind- lichen Schädigung seines Ansehens und zu einer Gefährdung seines Familienlebens führen. Ich bin gewiß dafür, daß die Privatver- Hältnisse des einzelnen einen möglichst weitgehenden Schutz gegen jede Störung und Schädigung genießen, aber es gibt doch Fälle, wo die Rücksicht auf private Interessen zurücktreten muß vor dem allgemeinen rechtlichen Interesse. Ich will auf den Eulenburgprozeß nicht näher eingehen; aber es ist wohl zu verstehen, daß die öffentliche Meinung der Ueberzeugung ist, daß der Eulenburgprozeß und der Moltke-Hardenprozeß den Anstoß zu diesem Vorschlage gegeben haben. Daß eine Beweisaufnahme nur mit Zustimmung des Beleidigten zulässig sein soll, kann zu geradezu u n g e h e u e r l i ch e n K o n s c q u e n z e n führen.(Lebhafte Zu. ftimmung bei den Sozialdemokraten.) Auf diese Weise kann der ärgste Schuft, der verworfenste Mensch, der keinerlei Schonung ver- dient, vor Gericht als ein unschuldiger, harmloser, guter Mensch sich aufspielen. Allerdings kann mit dem Eingehen auf Verhältnisse des privaten Familienlebens Mißbrauch getrieben werden; er wird auch gelegentlich getrieben. Das zeigen die Skandalpro- z e s s e, die von der Revolverpresse veranlaßt werden. Aber der Schaden, den diese Presse anrichtet, steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den da» öffentliche Recht erleiden würde, wenn der Borschlag der Regierung Gesetz würde. In sehr vielen Fällen kann die Verteidigung in Beleidigungsprozessen nicht erfolgreich oder überhaupt nicht geführt werden ohne Bezugnahme auf die- Verhältnisse des Privat- und Familienlebens des Beleidigten und Klägers« Der vornehme Beruf der anständigen Presse, öffentliche Mißstände aufzudecken, wird durch den Entwurf schiver gefährdet. Das hebt der Professor des Straftechts in Königsberg  , Dr. Eduard Kohlrausch, in einer Kritik des neuen Beleidigungsparagraphen in der Strofgesetznovelle, der die oppositionelle Presse mundtot machen will, nachdrucklich hervor. Der Entwurf gewährt dem Kläger  geradezu eine Prämie für unwürdiges und unsittliches Verhalten. Er läßt den Wahrheitsbeweis nicht zu und macht den Kläger   damit gewissermaßen zum Richter in eigener Sache, der sogar noch eine hohe Buße vom Beklagten verlangen kann. Dieser Vorschlag schafft ein neues Stück Klassenrecht; denn in der Regel handelt es sich in solchen Fällen um Mitglieder der sogenannten besseren und besten Gesellschaft, deren sittliche Fäulnis in den letzten Tagen an das Licht der Oesfentlichkeit ge- langt ist.(Sehr richtigl bei den Sozialdemokraten.) Fürchtet etwa die Regierung, daß cs noch mehr Prozesse in der Art wie die Mottle- und die Eulenburgprozesse geben könnte?(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Sie muß wohl Grund haben zu solcher Befürchtung. Aus ihr mag sich ihr Vorschlag erklären, der nicht eine Verstärkung des Schutzes der Ehre bedeutet, sondern eine Vergewaltigung des Rechtes der Wahr- heit auf ihre freie öffentliche Verkündung.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Meine Freunde halten es für un- möglich, daß sich im Reichstag eine Mehrheit für die Ein- schränkung des Wahrheitsbewei;cs findet. Der Vorschlag muß fallen und wird fallen, hoffentlich schon in der Kommissions- beratung, der wir zustimmen. Wir werden nicht aufhören, für eine gründliche Reform des Strafrechts und der Strafrechtspflege in ihrem vollen Um- fange zu wirken. Für eine Reform, die sich zu vollziehen hat im Geiste der Humanität aus geläutertem sozialen und ethischen Empfinden heraus. Diese gründliche Reform muß ausgehen von der Hebung der wirtschaftlichen Lage des arbeitenden Volkes.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Dieser Hebung widerspricht Ihre Lebensmittelwucherpolitik, ihr widerspricht das System der indirekten Steuern, das jetzt eine weitere Ausgestaltung erfahren soll. Notwendig ist weiter eine Hebung der Volks- b i l d u n g, eine intellektuelle Hebung des ganzen Volkes, aber auch des R i ch t e r st a n d e s, der damit betraut ist, die Gesetze zu handhaben. Bielen   unserer Richter mangelt noch das richtige soziale Empfinden. Auch hier mutz auf eine Besse- rung hingewirkt werden, und ich wünsche, daß die Regierungen das ihrige tun. damit diese Besserung eintritt. Die Klassenjustiz, die ihre Grundlage in der rücksichtslosen Klassenherrschaft hat, muß überwunden werden. Für die Erfüllung dieses Programms werden wir nach wie vor eintreten. Das ist nicht ein sozialdemokratisches Programm, das ist ein Programm. daS alle Menschen haben müssen, die human und gerecht empfinden. Tie bestehenden Zu- stände legen allen das Wort zur ernstesten Beherzigung nahe: Lernt gerecht sein, ihr seid gewarnt."(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Roth(Wirtsch. Vg.): Wir stehen im allgemeinen dem Entwurf sympathisch gegenüber. Den Milderungen werden wir zustimmen. Den Abänderungen der Bestimmungen über die Tier. quälerei stimmen wir zu, wir wünschen nur, daß endlich auch aus- gesprochen werde, daß das sogenannte Schächten der Tiere auch eine Tterquälerci ist. Abg. Werner(Reformpartei): Wir sind stets für eine Ver- schärfung des Belcidigungsparagraphen eingetreten, aber gegen die jetzige Fassung muh man lebhafte Bedenken äußern. Die Grenzen des privaten Lebens müssen genau festgesetzt werden. Am besten wäre eS, die ganze Reform über die Beleidigungsparagraphen zurückzustellen bis zur allgemeinen Refonn des Strafgesetzbuches. Das HauS vertagt sich. Nächste Sitzung: Sonnabend 2 Uhr. (Rechnungssachen. Fortsetzung der heutigen Beratung.) Schluß ö Uhr, parlamentarilckes. Zur GeschSstsordnnng deS Reichstags. Der Seniorenkonvent hat gestern seinen früher ge- faßten Beschluß, wonach in Rücksicht auf die Arbeiten der Finanz- kommisfion am Dienitag und Donnerstag jeder Woche keine Plenar- sitzungen stattfinden sollten, einer Sievision unterzogen. Nach längerer Beratung einigte man sich dahin, daß zunächst der Freitag. Sonnabend und Montag jeder Woche für das Plenum sitzungsfrei bleibt und daß die Kommissionen Freitag und Sonnabend ihre Arbeiten fortsetzen, während der Montag auch für die Kommissionen sitzungssrei bleiben soll. Eine Anregung, da« Plenum bis nach Fertigstellung der Finanzkommissivnsarbelten zu vertagen, ist vor- laufig zurückgestellt worden. A»S der Budgetkommifsion des Reichstag». (51. Sitzung. 23. April.) Der Antrag Erzberger  . die Vertretung des Rechnungshöfe» in der Rechnungskommission betreffend, wird, nachdem statt.Per- treter".Mitglied' und anstatt.staatswirtschaft« lichen".etatsrechtlichen Verwendung' gesetzt worden war, gegen eine Stimme angenommen. Hierauf trat die Kommission in die Beratung der B e» soldun gSvorlage ein. Auf Antrag des Berichterstatter« Dr. D r ö f ch e r wurde beschloffen, zwei Lesungen stattfinden zu lassen und die Beratungen in einem schriftlichen Bericht an den Reichstag niederzulegen. In der Generaldebatte beklagt sich Erzberger   über die von den B e a m t e n in neuerer Zeit betriebene Agitation, wo man so weit gegangen sei, Parlamentarier, die sich gegen einige Beamtenforderungen im Parlament gewendet, mit Durchprügeln gedroht hätte. DaS schlimmste sei dabei, daß ein Beamter de» Reichsschatzamts der Hauptarrangeur dieser Versammlungen sei. Er verlange AuSlunft, weshalb das Reichsschatzamt hier gegen diesen Beamten nicht eingeschrltten sei. Staatssekretär S Y d o w erklärte, daß er der Beamtenagitation völlig fernstehe. Geheimrat Heller, der übrigens kein etatsmäßiaer Beamter sei, habe es übernommen, die Oeffentlichkeit über die Steuerreform aufzuklären, lind das Recht müsse die Regierung für sich in Anspruch nehmen. Verschiedene Abgeordnete sprachen sich gegen den Ton aus. der w den Beamte»Versammlungen geherrscht habe. So erklärt der konservative Abg. Dröscher. daß das Austreten der Beamten in seinen Kreisen helle Entrüstung hervorgerufen und eine Wirkung im entgegengesetzten Sinne als von den Beamten gewünscht werde, erzeugt habe. Genosse Singer hält die Kritik an den Beamtenversammlungen für u n g e r e ch t. Es gewinne den Anschein, al» wolle man den Beamten das Recht, in Versammlungen ihre Beschwerden in der von ihnen beliebten Form vorzutragen, beschränken. In die Spezialberatnng soll in der nächsten am kommenden Dienstag stattfindenden Sitzung eingetreten werden. Die Kontingentierung in der Fiilanzkommiision, Das Branntweinkontingent wird an die einzelnen Brennerei- guter nach Maßgabe der zum Kartoffelbau geeigneten Landflächen verteilt. Bei der Bemessung des Kontingents muß jene Boden- fläche abgezogen werden, me zum Bau von Kartoffeln ungeeignet ist oder die durch die Kultur anderer Produkte besser ausgenutzt werden kann. Nun gibt eS aber Güter, denen Kartoffelboden an- gerechnet ist und die deshalb ein, der Größe dieses Bodens cnt» ftirechendeS Kontingent haben, die aber in Wirklichkeit nur wenig Kartofsein zu. Brennzwecken bauen, vielmehr längst zum lukra- tiven Rübenbau übergegangen sind. Für ihre Brennerei kaufen sie die meisten Kartoffeln und unterscheiden sich sonach kaum noch von den gewerblichen Brennereien. Trotzdem beziehe» sie die Liebesgabe von 20 M. für ihr viel zu hohes Kontingent. Es Sandelt sich dgbei«m eine Anzahl von Gütern,, denen zvD Teil LaS Kontingent von der Koniingentierungskommission fierlbeigerk worden war, und die es dann auf ihre Beschwerde hin vom preußi- schen Landwirtschaftsminister wieder erhalten haben. Diese Aus- lcgung der Kontingcntierungsvorschriften ist nach Ansicht der Mehr- heit der Kommission falsch. Abg. Dr. Südekum beantragte des- halb, die Regierung möge eine Liste jener Brenner vorlegen, die auf diese Weise zu einem Kontingent gekommen sind. Der Antrag wurde von den Konservativen mit dem Argument bekämpft, daß man nicht einen Einblick in private Verhältnisse gestatten könne! Der Antrag wurde schließlich angenommen, sehr zum Aerger der Konservativen, von denen Dr. Dietrich wie besessen hin- und herrannte, um die einzelnen Mitglieder der Blockparteien zu veranlassen, gegen den Antrag zu stimmen. Der Liebe Mühe war umsonst. Und nun beschlossen die Agrarier, sich zu rächen, indem sie in der nächsten Sitzung beantragen werden, daß eine Liste aller Brenner von ganz Deutschland   der Kommission unterbreitet wird. Der Zweck des Antrages ist der, zunächst einmal diesache zu verschleppen und dann das gesamte Bild der Korruption nach Möglichkeit zu verwischen. Bündlrrische Musterarbeit. Nach einer Arbeit von 15 Monaten ist die Viehseuchen- kommisfion des Reichstages am Freitag mit der Fertigstellung des Berichtes beinahe fertig geworden. Mit der Ausarbeitung des Berichtes war, gleich zu Beginn der Sitzungen, der konservative Abgeordnete Siebenbürger   beauftragt worden. Dieser Herr ist königlicher Oekonomierat, Mitglied der Landwirtschaftskammer, Mitglied des Bundes der Landwirte usw. Der von ihm verfaßte Bericht umfaßt eigentlich das runde Hundert der verarbeiteten Anträge insgesamt 60 Seiten. Aber wie eigenartig dieser Bericht abgefaßt ist, daS beweist der Umstand, daß von 5 Mit- gliedern der Kommission insgesamt 0, von den Vertretern des ReichSgesundheitSamts 5, von den Regierungsvertretern 22, zum Teil seitenlange Korrekturen beantragt wurden! Hierdurch wurden von den 60 Berichtssciten 30 vollkommen umgeändert. Aber damit nicht genug? Abg. Scheide mann stellte fest, daß für die Herren, die sich zu Korrekturen veranlaßt sahen, es gewiß nicht angenehm gewesen sei, sich dieser Arbeit unterziehen zu müssen. Immerhin seien sie in einer beneidenswerten Lage ihm gegenüber. Er hätte mit seinen Freunden keine Korrekturen vornehmen können, weil sie für den Herrn Berichterstatter anscheinend über- Haupt nicht in der Kommission anwesend gewesen seien. Abgesehen von einigen mehr oder weniger schiefen Andeutungen, könne man den Eindruck gewinnen, als hätte niemals ein Sozialdemokrat für oder gegen einen Antrag oder Paragraphen gesprochen. Er wolle den Herrn Berichterstatter nicht kränken, sähe sich aber doch genötigt, zu beantragen, ihm seinen Bericht wieder zurückzugeben mit dem Ersuchen, einen neuen Bericht auszuarbeiten, in dem 1. die von verschiedenen Kommissionsmitgliedern sowie Ver- tretern und Kommissaren des Bundesrats und des Reichsgesund- heitsamts schriftlich beantragten Korrekturen»ind Neuformulie- rungen vorzunehmen sind; 2. die Ausführungen aller Kommissionsmitglieder, die sich an den Arbeiten der Kommission rednerisch beteiligt haben, in derselben verständlichen Weise zu skizzieren sind, wie daS in dem vorliegenden Entwurf mit den Ausführungen der den konscr- vativen Parteien angehörigen Mitglieder geschehen ist. Wäre der Bericht nicht noch mangelhafter gewesen, als er nach dem Ausgeführten dem Nichteingeweihten erscheinen muß, dann würde dieser Antrag in der agrarischen Kommission wie eine platzende Bombe gewirkt haben. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, aber doch mit Verständnis gewürdigt. Ministerialdirektor von Jonquieres   gab natürlich verblümt seine Berechtigung zu. Ein Freisinniger und ein Nationalliberaler befürworteten ihn! Man kam unseren Vertretern schließlich entgegen: man ak- zeptierte einen Antrag, demzufolge in einer weiteren Lesung die noch zu gewärtigenden Nachträge geprüft und aufgenommen werden sollen. Ein so einseitiger Tendenzbericht, wie ihn der Abg. Sieben- bürger verfaßt hat, dürfte kaum jemals einer Kommission vor- gelegt worden sein. Vermutlich wird nunmehr daS Viehseuchen- gesetz in etwa zwei oder drei Wochen in zweiter und dlittcr Be- ratung vom Plenum des Reichstages erledigt werden. Vmrnfcbtes. Zusammenstoß zweier Dampfer. Ein Telegramin aus Kristiania meldet: Der Wilson- Dampfer Oxford  " stieß bei der Ausfahrt auS Kristiania bei Droebak mit de», einlaufenden DampferEdith" von Kristiansand   zusammen. Die Edith" sank binnen zwei Minuten. Von der Mannschaft sind der Kapitän und 1b Man» sowie die Frau deS Kapitän» umgekommen. ES wurden gerettet der erste Steuermann und vier Mann der Be- satzung sowie ein Passagier. DieOxford" wurde bei einer Insel in der Nähe von Kristiania auf Grund gesetzt. I« eine Kompagnie gefahren. AuS München   wird gemeldet: Gestern abend 10 Uhr fuhr auf der Jngolstädter Chanffee eine Automobildroschke in eine von einer Nachtübung kommende Kom- pogni« deS JnsantertcletbreginientS hinein, wobei zwei Soldaten schwer verletzt wurden. DaS Automobil setzte die Fahrt mit äußerster Geschwindigkeit fort, wurde ober bei Schleißheim   von der inzwischen verständigten Polizei angehalten. Der Chauffeur gab an, die Soldaten, obwohl diese sangen, weder gesehen noch gehört zu haben. Er sei au» Furcht vor einer Lynchjustiz weitergefahren. Au» de» Trümmern Messinaö. Au» den Trümmern der durch da» Erdbeben zerstörten Stadt Messina   wurden, wie ein« Meldung au» Rom   besagt, bisher 2S(Ivo Leichen geborgen. ES wird an- genommen, daß unter den schwer zugänglichen Schutthaufen noch tS Ovo Tote liegen._ Amtlicher Marktbericht der städtlsihen Markthallen-Direktlon über den Großhandel in den Zcnwal.Marktballen. Marktlage, Fleisch: Zufuhr reichllch, Geschäft lebhaft, Presse unverändert. Wtld: Zusubr scbr knapp, Gelchäst rege, Presse lest. Geslügel: Zufuhr sehr knapp. Geschäft rege. Preis« hoch. Fischt! Zujuhr genügend, Geschalt ettvaz schleppend, Preis« wtnlg v«»dett. vutttr und Käs«! Geschäft ruhig, Preis« unverändert. Gemüs«, Obst und Südsrücht«! Zusuhr genügend, Gelchäst ansang« ruhig, später lebhafter, Preist tvenig verändert. sür Spinat und Salat gedrückt. evasserstandS.Nachrtchte« der LandrSanstalt für Gewässerkunde, mitgelew vom Berliner   Wemrbureau. li+ bedeutet LuchS. Fall. Unterpeget) langsam steigend.