iM7. 26.z«w«, g. Keilllge des Jormatls" Kerlilltl AlksdlÄ.Plan von Konftantinopel.I» dem Stadtplan sind die wichtigsten Baulichkeiten der Stadt, die fremden BatschaftSgebäude. der Dildizpalast u a m ein-getragen. In der Aga Sophia, der zur Moschee gewandelten einstmaligen christlichen Sophicnkirche. sollen von nun an die Siöunneiider türkstchen Nationalversammlung stattfinden.„stieckei' mit Äen freien HilkZiiaiien!"Man könnte den Entwurf der neuen ReichsversicherungS-vrdnung auch.Entwurf eines Gesetzes zur Erdrosselung der freienHilfskassen" nennen. Ganz offen sprechen sich auch die Macher inden Motiven aus. daß sich die Hilfskassen überlebt hätten und derenExistenz ohne grosie Bedeutung für die Versicherten sei.„Ersatz-kassen" will man sie künftig heißen; denn sogar das Wort„freie"Hilfskasse hat in Berlin Anstoß erregt. Man spricht auch in derganzen Begründung immer nur von den„freien" Hilfskassen, dieman jetzt auf zweifache Art zu beseitigen sucht. Ausdrücklich wirdbemerkt, daß die organische Reform des gesamten Krankenkassen-Wesens nicht vor den eingeschriebenen Hilfskassen Halt machenkönne. Es komme aber dabei nicht deren innere und äußere Ver-faffung an sich, auch nicht ihre Stellung zur staatlichen Aufsicht inFrage. Dies bleibt dem bereits vorliegenden Entwurf des Gesetzesüber die Hilfskassen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeitnoch vorbehalten. Den durch und durch reaktionären, arbeiter-feindlichen Charakter des noch unerledigten Hilfskassengesetzent-Wurfs haben wir seinerzeit gewürdigt. Durch die Reichsver-sicherungsordnung sind wohl nun auch denen die Augen über diegegen die Hilfskassen verfolgte Absicht geöffnet, die durch allerleisich bisher einlullen ließen.Man will die Hilfskassen doppelt beschneiden. Erstens imAufsichtswege und Aufbürdung von möglichst unerfüllbaren Mehr-lcistungen und dann durch„Annäherung an die gesamte Kranken»Versicherung". Ausgeführt wird, daß die Hilfskassen ja zahlreicheBerührungspunkte mit der reichsgesetzlichen Krankenversicherungbaben und daher auch mit„reformiert" werden müßten. Auch dieZahl der in Hilfskassen versicherten Personen sei nicht belanglos,denn es kämen immer noch 893 OVO Personen, gleich 7,6 Prozentder Versicherten, in Betracht.Man macht auch den schüchternen Versuch, sich gegen denVorwurf zu wehren, daß die Regierung den Hilfskassen„mit sehrgeringem Wohlwollen gegenüber stehe und gern die Gelegenheit er-greife, ihnen die Lebensbedingungen zu verkümmern". Es wirdnur versichert, daß dies„unzutreffend" sei, man ja auch in Berlindie„ersprießliche Tätigkert h�r Vorläufer der reichsgesetzlichenOrganisationen" zu würdigen wisse. Trotz dem vielen Wohlwollendürften aber die Schattenseiten nicht übersehen werden, keine„Be-vorzugung" stattfinden. Dem stets Geprügelten will man auch nochweisniachen. daß aus lauter„Vorzug" verhauten worden sei....Das Privileg der Hilfskassen, welche dem§ 75 des Gesetzesgenügen, richte sich aber gegen die Bctriebskassen. schädige diese.„Der Einwand, den man gegen die Betriebskassen erhebt, daß siesich auf Kosten der Ortskrankenkaffen die günstigsten Risiken aus-suchten, gilt mit weit größerem Rechte gegenüber den freien Hilfs-kassen." Auch das ist nicht wahr und unlogisch. Vergessen darf mandoch nicht, daß die Mitglieder der Hilfskasse freiwillig in diese ein-treten und auch jeder Zeit das Recht haben, ihren Austritt wiederzu erklären oder auf die Befreiung der Zwangskasse gegenüber zuverzichten. Durch die Zwangsversicherung ist aber den Hilfskassenan sich schon der Lebensfaden unterbunden und gar kein großerAndrang„günstiger Risiken" mehr vorhanden. Die Mitglieder dermeisten Hilfsiaffeu werden älter, neuer Zuzug unterbleibt fast unddaher die Risiken immer ungünstiger. Anders ist es bei der Be-triebskrankenkasse. Hier hat es der Unternehmer in der Hand, nurgesunde und kräftige Personen auszuwählen. Da auch junge Ar-beiter mit Vorliebe die Großindustrie aufsuchen, welche ja nur dieBetriebstran tcnkassen besitzt und nach dem neuen Entwurf künftigauch nur besitzen kann, so ist die Auswahl des Unternehmers nocherleichtert. Außerdem muß jeder Neueiutrctende der ärztlichenUntersuchung sich unterwerfen, ob er auch für den„Betrieb taug-lich erscheint". ES ist also unrichtig, daß die Betriebskrankenkassen,Ortskrankenkassen gefährlicher wären, als die Betrieskrankcnkassen,die sich doch erfahrungsgemäß auf Kosten der Ortskrankenkassennur erhalten. Sind die Hilfskassen mal beseitigt, dann könnenüberhaupt kränkliche Personen in den Großbetrieben nicht mehraufgenommen werden, weil sie doch nicht mehr vom Beitritt zurBetriebskrankenkasse sich befreien lassen können. Sie werden alsodann ganz den Ortskrankenkassen, dem„Mädchen für alles",, er-halten bleiben.„Rücksicht will man aber auf die kaufmännischen Hilfs-kassen nehmen, � weil deren Vertreter in der famosen Reichs-konferenz erklärt haben, daß die Angestellten aus dem Kaufmanns-stände am Fortbcstehen der Hilfskassen als Ersatzkassen,„nament-lich wegen ihres häufigen Wohnsitzwechsels und des damit jedesmalverbundenen Kassenwechsels ein dringendes Interesse hätten". Ja,wechseln denn die Arbeiter ihren Wohnsitz nicht noch mehr, als diejungen Kaufleute?Der Entwurf betont ferner, daß die Hilfskassen den Betriebs-vnd Jnnungskassen deshalb nicht gleichgestellt werden könnten,weil sie auf anderer Grundlage aufgebaut seien, nicht„auf demGrundsatze des Zusammenwirkens der Arbeitgeber und Arbeit-nehmer". Das sind doch nur Scheingründe und haben mit derHauptsache gar nichts zu tun, zumal in den Hilfskassen die Ver-sicherten alles, in den Betriebs- und Jnnungskassen dochgar nichts zu sagen haben.Etwas mehr Wert hat der andere Einwand, daß die Hilfs-kassen nur die Mindestleistungen der Krankenversicherung zu er-füllen haben, wie dies in den zu beseitigenden Gemeindekranken-kassen ja bereits vorhanden ist. Das ist aber Sache der Versichertenselbst, die doch freiwillig den Hilfskassen beitreten und nicht aufGrund eines Zwanges durch das Arbeitsverhältnis, wie bei denBetriebskassen usw. Den Hauptschlag sucht man aber gegen dieverhaßten Hilfskassen durch die neue Beitragsform zu führen.Ganz harmlos, ja voller„Wohlwollen" gegen die Ortskranken-kassen, sucht man die Absicht zu begründen. Nichtig wird angeführt,daß es die Versicherten mit sich auszumachen hätten, daß sie indie Hilfskasse die vollen Beiträge, ohne Mithilfe des Unternehmerszu zahlen haben.—„Indessen beruht erfahrungsgemäß die Zu-geHörigkeit zur Hilfskasse durchaus nicht immer auf der freienEntschließung des Versicherten. Nicht selten, in gewissen Bezirkensogar recht häufig, stellen Arbeitgeber, um sich die ihnen bei denHilfskassen gegebene Beitragsfreiheit zunutze zu machen, nur Mit-glieder freier Hilfskassen in Arbeit. Damit wird mittelbar auf dieArbeiter ein starker Druck ausgeübt und der Bcitragsanteil desIlrbeitgebers auf sie übergewälzt." Das stimmt. Aber wie besorgtsür die Arbeiter, denen man doch ständig den„starken Druck"spüren läßt. Machen sich aber nicht auch die Besitzer der Betriebs-kassen dies heute zunutze? Wenn man dem sparsamen Unter-nehmer die Beiträge nicht schenken will, so könnte man doch ein-fach auch bestimmen, daß derselbe entweder die Beitragsanteilean die Hilfskassen zu zahlen habe oder, wenn dies technisch un-möglich erscheint, an die Arbeiter direkt auszahlt, weil diese jadie vollen Mitgliederbeiträge zur Hilfskasse zu zahlen haben. Dochdas will man aber nicht. Die Hilfskasse soll ja nicht finanziellgebessert, sondern doch beseitigt werden. Dies erreicht man mitden ganz einfachen und„harmlosen" Mitteln wie sie der Entwurfvorschreibt.„Deshalb werden die Arbeitgeber ver-pflichtet, auch diejenigen von ihnen beschäftig-ten Arbeiter bei der zuständigen Pflichtkasse an»und abzumelden, welche bei einer Ersatzkasseversichert sind." Dafür hat dann auch der Unternehmer dieBeiträge an die Zwangskasse für diese Mitglieder zu zahlen. Je-doch soll es den Hilfskassenmitgliedcrn freigestellt werden, sich miteinem Antrag an die Zivangskasse zu wenden, daß sie trotz dererfolgten Anmeldung„weder Leistungen an die Pflichtkasse machen.noch Unterstützungen von ihr zu empfangen oder an ihrer Selbst-Verwaltung teilnehmen wollen". Dann brauchen sie keine Beiträgefür die Zwangskasse zu zahlen, sondern der Unternehmer nur dieauf ihm entfallende Hälfte des Beitrages, wenn dies Gesetz werdensollte. Die Folge wird also sein, daß sehr selten diese Anträgebei den Zwangskassen von feiten der Arbeiter eingehen und dieFlucht aus' den Hilfskassen noch größer werden wird, neue Mit-glieder aus Arbeiterkrcisen so leicht nicht mehr eintreten werden.Daß aber der Unternehmer der Zwangskasse den Beitrag zu zahlenhat. ohne daß diese irgendwelche Leistungen zu erfüllen hat, fühltder Entwurf selbst. Es soll dies aber ein Ausgleich sein sür denVerlust durch die Entziehung der Arbeitnehmerbeiträge. Das istnichts logisch, weil ja keine Gegenleistungen den Einnahmen gegen-überstehen. Diese Beitragsleistung soll aber den Versicherten zu-gute kommen, welche„sich der Regel des Gesetzes fügen". Dasheißt mit anderen Worten: Arbeiter, welche den Befreiungsantragkünftig bei der Zwangskasse einreichen, sind die„Unfügsamen".Den zweiten Schlag versetzt man den Hilfskassen noch mit derBestimmung, daß„die Ersatzkassen weiterhin innerhalb desRahmens ihres satzungsmäßigen Mitgliederkreises den Kranken-lassen hinsichtlich der.A u f n a h m e p f l i ch t gleichzustellen.Deshalb darf der Beitritt weder vom Lebensalter oder vom Ge-schlecht, noch von dem Gesundheitszustand ab-h ä n g i g gemacht werden. Die Leistungen müssen den Regel-leistungen der Krankenkassen mindestens gleichkommen."Die Ersatzkassen sollen also auch den Betriebskrankenkassengleichgestellt werden, die aber ungestört jeden kränklichen Arbeiterablehnen können. Natürlich hat man hier die faule Ausrede, daßja nicht die Krankenkasse als solche, sondern der Botriebsunter-nehmer als Arbeitgeber den Kranken abweist, der sich sür denschönen Betrieb nicht„eignet".Können aber die Ersatzkassen all diesen Auflagen nicht nach-koinmen, so mögen sie eben eingehen, wie der Entwurf kalt-blütig bemerkt, weil damit ihre eigene„Schwäche der Leistungs-kählgteit" bewiesen wird—»ihr Eingehen auch weder vom ver-sicherungstechnischen noch vom wirtschaftlichen Standpunkt ags zubeklage.« ist". Ags ist natürlich auch es««Standpunkt",�--"Zuvor wird aber noch eine große Razzia unter den Hilfs»lassen vorgenommen, und nur größere Kassen weiter zugelassen,deren Mitgliederzahl 1006 übersteigt. Die Jnnungszwergkassendürfe» aber weiter ihr Dasein fristen und die Bctriebskassen mit599 Mitgliedern weiter bestehen.Die Absichten der Regierung gegen die Hilfskassen sind klar.Die in dem Zusammenschluß in Hilfskassen betätigte Ausübungdes Vereinsrechts der Arbeiter, ihre Selbstverwaltung ist es, dieder Regierung den Anlaß zu ihrer Vernichtung gibt. Die Hilfs-kassen werden alles aufzubieten haben, nicht unter die Räder zukommen.18. GeneralversWmlung des Verbmides der ZimmertrDeutschlands.Siuttgart. 24. April 1999,Sechster Berhandlungstag.Die weitere Beratung des Statutenentwurfs ergibt die unber-änderte Anliahme desselben. Zum Streikrcglement werden foi-gende Einleitungssätze angenommen:„Jedes Verbandsmitglied übt sein gesetzlich gewährleistetesKoalitionsrecht(Z 152 der Reichsgewerbeordnung) im eigenenNamen, auf eigene Verantwortung und Gefahr aus, nicht imNamen des Zentralverbandes der Zimmerer und verwandterBerufsgenossen Deutschlands, nicht auf dessen Verantwortungund Gefahr. Ebenso sind die Verbandszahlstellen nicht befugt,im Namen des Gesamtverbandes und unter dessen Verant-Wartung Sperren zu verhängen, Streiks zu erklären oder aufandere Weise das Koalitionsrecht anzuwenden. Sie tun diesvielmehr im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung.Der Zentralverband der Zimmerer und verwandter Berufs-genossen Deutschlands unternimmt und führt nicht selbstArbeitskämpfe: er kann seine Mitglieder in solchen unterstützen.Falls diese Unterstützung gewährt wird, hängt sie davon ab,daß von den zu Unterstützenden die Regeln und Vorschriftenbeachtet und innegehalten werden."Die allgemeinen Regeln des Streikreglements werden keinerAenderung unterzogen. Auf Antrag Ecke- Hamburg wird demReglement derArbeitslosenunterstützungein neuer Absatz angefügt, der besagt, daß Mitglieder, die längerals ein Jahr im Auslande waren,'erst wieder nach einjährigerMitgliedschaft und Zahlung von 49 Wochenbeiträgen bezugs-berechtigt sind.Die Anträge auf irgendwelche Aenderung der Karenzzeitwerden nach längerer Diskussion zum Teil abgelehnt, zum Teilzurückgezogen, und bleiben die jetzt geltenden Bestimmungen be-stehen. Die Festlegungen über den Ort der Unterstützungsaus-zahlung werden insofern geändert, als das Wort„jeden Abend"in„wöchentlich" abgeändert wird.Es wird nun zunächst über den Sitz des Verbandes entschiedenund wird Hamburg einstimmig dazu bestimmt. Ebenfalls werdendie Personen, die bisher die Leitung in Händen hatten, wieder-gewählt. Der Sitz des Ausschusses bleibt Berlin und wird K u b e-Berlin wiederum als Vorsitzender gewählt. Als Redakteur wirdBringmann einstimmig gewählt, die Prcßkommission behältihren Sitz in Hamburg. Als Delegierte auf den nächsten Gcwerk-schaftskongrcß werden gewählt Schräder und Bring mann-Hamburg. Kube-Berlin. F e i l en s ch m i d t» Stuttgart.Knüpfer und Witt-Berlin, Jen z e�n-Düsseldorf. Kem-m er- München, R o s e- Leipzig, K r e m s e r° Frankfurt a. M..Neffen. Bremen und P r a m m- Nürnberg.DasNeisrreglementwird abgeändert. Die Reiseunterslützung beträgt nach dieserAenderung im Höchstfalle pro Tag 1.25 Ml Dieselbe wird derartigverrechnet, daß die empfangene Reiseunterstutzung der zu be-ziehenden Arbeitslosenunterstützung gleichkommt.'Das so geänderte Statut gelangt dann einstimmig zur An»nähme und soll am 1. Juli in Kraft treten.Gegen fünf Stimmen angenommen wird folgender Antrag:„Sollte sich bei der Tarifbewegung im Jahre 1919 die Not-wendigteit einer außerordentlichen Generalversammlung not-wendig machen, so sollen, wenn die Zeit nicht reicht um Neu-Wahlen vorzunehmen, die Delegierten der 18. Gencralversamm-lung eingeladen werden."Ten Ort für die Tagung der nächsten Generalversammlungfestzusetzen wird dem Vorstand überlassen. In letzter Stunde wirdnoch angeregt, den Arbeitsnachweisen der Unternehmer mehr Be-achtung zu schenken, da sich dieselben zum Schaden der Arbeiter-schaft entwickeln. Ter Vorstand wird beauftragt, sich mit dieserMaterie eingehend zu beschäftigen und der nächsten Generalver-sammlung Bericht zu erstatten. n.- vMit einem Hoch auf die Bewegung schließt der VorsitzendeSchräder den Verbandstag. Darauf singen, die Delegiertenstehend die Arbeitermarseillaise., �-Vcrmircbtcs.TodeSsturz auS dein Automobil. Ein tragisches Automobilunglückwird aus Breslau gemeldet. Der dritte Sohn Gustav des früherenRcichstagSpräsidenten Graf Ballestrem kam mit Frau BaroninFiirstenberg-Kopanina und deren Kindern mit seinem Automobil vonFriedrichswille, als kurz vor Neu-Repten in voller Fahrt anscheinenddie Steuerung versagte. Der Wagen fuhr auf einen Chaussccbaum.Die Insassen wurden herausgeschleudert. Der Graf ist tot, wäh-rend die Baronin und ihre Kinder unverletzt blieben, ebenso derChauffeur.Da« Erdbeben in Portugal. AuS den Trümmern von Vena-vente sind, wie auS Lissabon gemeldet wird, vorgestern bereits4 0 Leichen geborgen»vorden. In Santarem und Aviz wurdenneue Erderfchüttcrnngen verspürt. Das Parlament hat einen Kreditin der Höhe von 199 ContoS bewilligt. Vermißt werden120 Personen» etwa 109 erlitten Verletzungen. Die Orte Bena-vente und Samara sind zerstört, Salvaterra und San Stefano sehrbeschädigt. Der Ministerrat beschloß, für die Opfer der Erdbeben-katastrophe einen Hilfsdienst ins Leben zu rufen.— In Benaventeund Samara de Eorrcia wurden neue Erdstöße verspürt.Damp ferzus ammcnstoß. Nach einer Meldung aus London ist derenglische Dampfer„Lord Gwalia", mit einer Ladung Kohlen nachSt. Nazaire unterwegs, nachts in der Nähe von Narnioilth miteinem norwegischen Dampfer, mit Erzen an Pord, zusamineiigcstoßcn.Der Dampfer„Lord Gwalia" sanl nach wenigen Minuten, zweiMann der Besatzung ertranken, vier der Geretteten sind verletztworden._Deutscher Arveiter-Abstiiientcn-Bund. Ortsgruppe Berlin.Die Bezirksversammlung sür Rixdors fällt deö Lichtbildcr-VortrageS amMitNvoch wegen aus._,Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen-DIrektion überden Großhandel in den Zenwal-Marklballeii. V.ttarktlage: Fleisch:Ausiibr stark, Geschäst rege, Preise unverändert. Wild: Zufuhr sehr kiiapp,Gcichäst ruhig, Preise unverändert. G c j l ü g e l: Zussibr knapp, Ge»schäst rege, Preise gut. Fische: Zufuhr mäßig, Geschäft ruhig, Preiseteilweise nachgebend. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Preise un-verändert. Gemüse, Obst urfd Südfrüchte: Zufuhr zum Teilmäßig, Geschäft ruhig, Preise wenig verändert.'