anschlüsse daS liMrtgfte Gebot abgegeben fiafte, unberücksichtigt blieb und für beide Arbeiten dem zweitniedrigsten Gebot des Unter' nehmers Ackermann der Zuschlag erteilt wurde.— Entsprechend dem Antrage unserer Genossen aus Verabreichung einer ein- maligen Unterstützung an die Arbeitslosen sowie von warmem frühstück und Mittagbrot an die schulpflichtigen Kinder der Ar-- beitslosen waren ISO» M. durch die Gemeindevertretung bewilligt worden. Nach dem Bericht des Gemeindevorstehers sind aber 1544 Mark an die Arbeitslosen zur Auszahlung gelangt und für die Speisung der Schulkinder 1734 M. verausgabt worden. Ein kleiner Teil Rechnungen steht noch aus. Im ganzen wurden über 3303 Mark verausgabt, der Rest wurde nachbewilligt. In der letzten Sitzung war beschlossen worden, die Verabfolgung von warmem Mittagbrot am 1. April einzustellen; über die Verabfolgung von warmem Frühstück sollte diese Sitzung erst Beschlust fassen. Eni- gegen diesem Beschlust ist aber aus Veranlassung des Gemeinde- Vorstehers die Verabreichung des Frühstücks mit Beginn der Oster- ferien eingestellt worden. Hiergegen wandte sich entschieden Ge- nosse Hildebrandt sowie Herr D-irektor Lindenberg. Es wurde ein Antrag unserer Genossen angenommen, nach welchem die eingesetzte Kommission erst die Bedürfnisfrage genau untersuchen und der nächsten Gcmeindevertretersitzung Bericht erstatten soll. Die Ent- würfe für den Anbau der 2. Gemeindeschule, welche in der Ver- teilung der Räume noch Aenderungen erfahren haben, wurden endgültig genehmigt; die Kommission kann nunmehr mit der Ver- gebung der Lieferungen und Arbeiten beginnen. Die Anlegung der Gas- und Wasserleitung auf dem Treitelschen Terrain wurde ohne Diskussion genehmigt. An Stelle des bisherigen Waisenrats Ratmede wurde Herr Richter, Arndtstr. 7, gewählt. Bei Beratung über die Desinfektion im Falle des Wohnungswechsels von tjjer- sonen, welche an Lungen- und Kehlkopftuberkulose erkrankt sind, wurde der Anregung unserer Genossen zugestimmt, nach welcher der Gemeindevorsteher der nächsten Sitzung eine Vorlage unter breiten soll, wodurch die durch die Polizei angeordneten Dcsinfek- tionen für Personen, deren Einkommen LAW M. nicht übersteigt, unentgeltlich ausgeführt werden sollen. Der Antrag der Polizeibehörde wurde wegen Unausführbarkeit abgelehnt. Durch den Magistrat der Stadt Berlin wurde die Gemeindebehörde auf- gefordert, sich an der Statistik der Bevölkerungsvorgänge, des Wohnungsmarktes, der Bautätigkeit und sonstiger für die Borort- gemeinden bedeutsamer Verhältnisse zu beteiligen. Die Auf- nähme der Statistik will Berlin in den Vororten, welche bis zu 15 Kilometer vom Berliner Rathause entfernt liegen, vornehmen. An Unkosten werden der Gemeindekasse zirka 50 M. entstehen. Der Beteiligung wurde mit der Bedingung zugestimmt, dast Berlin der Gemeinde 1 Exemplar ihrer Statistik unentgeltlich zur Verfügung stellt, und dast den Gemeindevertretern durch den Gemeindevor- sicher monatlich die an Berlin einzureichenden Angaben zugäng- lich gemacht werden. Bis jetzt fehlte betr. der Bevölkerungszu- und-Abgänge jedes Material. Friedrichsfelde . lieber Blockpolitik und Reichsfinaazen referierte in der letzten Mitgliederversammlung des Wahlvereins Genosse Kahser. Genosse Schwenk gab hierauf den Bericht aus der Kreissitzung. Hierauf be- richtete Schwenk, dast in der Agitation für den Achtuhr-Ladenschlust noch 8 Stimmen an der erforderlichen Zweidrittel-Majorität fehlen, dieselben dürften jedoch noch gewonnen werden. Für die Maifeier er- sucht Redner recht intensiv zu agitieren, da für gute Unterhaltung gesorgt ist. Die Bibliothek hat eine Vermehrung erhalten. Dieselbe befindet sich bei dem Genossen Hutter, Prinzen-Allee 47 I, sie ist geöffnet Wochentags von ö'/a— SVs Uhr abends. Sonntags von 10—12 Uhr vormittags. Der Jugendorganisation und der Freien Turnerschast steht dieselbe mit zur Verfügung. Mit der Aufforderung, recht zahlreich sür die Partei zu agitteren, schloß der Vorfitzende die Versammlung. Tegel . zur Gemeindevertreterwahl i Heute Dienstag von 12 Uhr mittags bis 7 Uhr abends findet im Lokal von Hamusek, Haupt st raste S, die Gemeindevertreterwahl statt. Der Kandidat i st Genosse Rudolf Arendsee. Nochmals ersuchen wir die Wähler, daß sie recht frühzeitig zur Wahl erscheinen. Am Wahltisch muß die von der Behörde zu- gesandte Legitimationskarte vorgezeigt werden. Wer eine solche nicht belomnien hat, hole sich dieselbe im Gemeindebureau Zimmer 24 bis 3 Uhr nachmittag ab. Arbeiter, Parteigenossen! Auf zur Wahl! Potsdam . Eine blamable Niederlage zog sich der als„schlichter Mann aus der Werkstatt" bekannte Reichstagsabgeordnete Pauli in der Stadtverordnetenversammluug zu. Seme Interpellation an den Magistrat, betreffend die Vergebung städtischer Arbeiten an aus- wärtige Unternehmer sollte dazu dienen, neue Erfolge seiner „Mittelstands- und Arbeiterpolitik" zu bringen. ES sind nun aber taisächltch nur 1S06 eine. 1307 drei und 1908 vier städtische Arbeiten von durchschnittlich pro Jahr 50 M. an auSwärttge Unternehmer ver- geben worden. Hauptsächlich aber brachte Herr Pauli seine Jnter- pellation ein wegen der Ausschaltung der Potsdamer Steinsetznieister in den letzten beiden Jahreu. Letztere gehören dem Ringe des ArbeitgeberverbandeS für die Provinz Brandenburg an. Fast alle auswärtigen Firmen waren bedeutend billiger als die hiesigen Steinsetzmeister. Da nun aber feststand, daß die Potsdamer Steinsetzmeister bereits für diejenigen, die den Zuschlag nicht er- hielten, einen gewissen Prozentsatz als Abschlag zur Verteilung festgesetzt hatten, wurde ihnen der Zu- schlag nicht erteilt. Der Stadtverordnete Pauli hatte sich nun Lei der Begründung der Petition jedenfalls i» seinem Gegner geirrt. Er wetterte mit der bekannten„Logik gegen den Magistrat los. Seine Ausführungen gipfelten in dem Schlußsatz:„die Unternehmer werden bei diesem System ihre Arbeiter entlassen müssen, die Arbeiter werden nach außerhalb ziehen und es wird eine Entvölkerung eintreten. Die Armenlasten der Stadt werden sich erhöhen, die städtischen gewerblichen Anlagen aber zurückgehen". Der Stadtbaurat Nigmann führte aus, daß eine Arbeit lediglich deshalb nach dem benachbarten NowaweS gegeben wurde, weil nach Wunsch des Stadtv. Pauli in allererster Linie nur gelernte Meister berücksichtigt werden sollten. Die übrigen waren aber bis zu 100 Proz. teurer. Das Material sei vom Arbeitgeberverband in ihm genehmer Weise zusammen- gestellt, entspreche aber nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Ober- bürgermeister Vosberg betonte unter stürmischer Zustimmung der Veriommlung: Glauben Sie nicht, daß der Stadtv. Pauli erst dazu gehört, dem Magistrat die Binsenweisheit beizubringen, daß die Arbeiten in Potsdam gemacht werden müssen. Wir können aber nicht ein Monopol für die Potsdamer Meister schaffen und uns die hohen Preise diktieren lassen. Herr P. habe sich nicht entblödet zu behaupten, der Oberbürgermeister desavouiere das ganze Steinsetzer- gewerbe durch Ausschaltung von den Potsdamer Jnnungsarbeiten. Wenn sich Herr P. nur ein klein wenig darüber klar ge- worden wäre, wie sehr er die Ehre des ganzen Magistrats und das Ansehen des Handwerkerstandes schädige, so hätte er diese ganz unzulässige Tonart sicher vermieden. Wie Ihnen der Stadt- baurat mitgeteilt habe, ist der Magistrat doch schon weiter gegangen im Entgegenkommen als eigentlich zulässig ist.(Bei den Steinsctz- arbeiten ist nämlich den Potsdamer Meistern vor Erteilung des Zu- schlage« von den Geboten der Auswärtigen Mitteilung gemacht, um so eventl. niedrigere Angebote von den Potsdamern zu erlangen.) Waren nach diesen Ausführungen die„Beweise" deS Interpellanten zusammengebrochen, so suchte' Pauli nun den Beleidigten zu niarkieren. Bei seinem Appell an die Versammlung hatte er aber wenig Glück. Es entstand eine für das sonst so ruhige Potsdamer Stadtparlament ungewohnte stürmische Szene, als Pauli sich gegen die Angriffe seiner Vorredner zur Wehr setzte. � Die etwa dreistündige Debatte endigte mit einer kläglichen Niederlage des Mittel- standsretterS. Gmcbtö- Zeitung, Bier Fälle von Milchpantfchereie» unterlagen am Freitag der Beurteilung des Spandauer Schöffen- gerichts. Angeklagt dieserhalb waren: 1. der Milchhändler Gustav Berger, Breitestraste 30; 2. Frau Ackerbürger Mathilde Marzahn, Falkenhagener Straße 19; 3. die Vorkosthändlerin Frau Marie Liedke, Plantage 17; 4. der Ackerbürger und Stadtverordnete Wilhelm Marzahn und dessen Ehefrau Ida Marzahn, Falken- Hagener Straße 47. In den ersten drei Fällen wurde auf Frei- sprechung erkannt, weil eine Schuld nicht genau nachweisbar sei. Diese Fälle waren auch nicht so erheblich schwer. Im vierten Falle aber, bei dem Ackerbürger und Stadtverordneten Wilhelm Marzahn und dessen Frau, hatte eine am 20. Januar d. I. durch das Nah- rungsmitteluntersuchungSamt vorgenommene Untersuchung er- geben, daß die von diesen Angeklagten entnommene Milch einen Wasserzusatz von 20—25 Proz. hatte. Die Angeklagten wollen natürlich von nichts wissen, sie meinen, es müsse wohl eines von ihren Dienstmädchen das Wasser in die Milch gegossen haben. Der Amtsanwalt beantragte eine Geldstrafe von je 20V M. und Publi- kation des Urteils. Aber die Angeklagten fanden milde Richter; unter den Schöffen befand sich, wie der Schöffenrichter bekanntgab, in der Person des Bauerngutsbesitzers und Gemeindevorstehers Karl Wolter aus Gatow ein Sachverständiger; dieser konnte wohl am besten beurteilen, daß mitunter von den Dienstboten solche Taten verübt werden. Das Gericht nahm deshalb nur Fahrlässigkeit an und erkannte auf je 50 M. Geldstrafe. Von einer Publikation wurde abgesehen. Die Spandauer Lokalzeitungen verschweigen natürlich in dem gebrachten Bericht den Namen des verurteilten Stadtverordneten, der ja ein recht reicher Mann und Besitzer von verschiedenen Grundstücken ist. Freilich, solch hochstehender Herr könnte ja kompromittiert werden und er ist doch ganz unschuldig, die bösen Dienstboten haben es getan, sie haben ja so sehr großes Interesse für ihren Herrn, daß sie ihm sogar die Milch um 20 bis 25 Proz. verlängern. Was scherts, wenn die Konsumenten und vielleicht manch krankes Kind eines Arbeiters statt der nährenden Milch solch verdünntes Zeug erhält. Ein eigentümliches Sittenbild, welches für Psychologen recht bemerkenswerte Momente enthält, entrollte eine Verhandlung, mit der sich gestern unter Borsitz des Landgerichtsrats Hart das Schwurgericht des Landgerichts I zu beschäftigen hatte. Wegen versuchten Mordes war die erst 19jährige Arbeiterin Emma Grieper angeklagt.— Im Jahre 1903, als Ikjähriges Mädchen, lernte die Angeklagte auf einem Tanz- boden den Schraubendreher Anton Lupert kennen. Zwischen beiden entstand ein Liebesverhältnis. Es kam zu einem intimen Verkehr. der nicht ohne Folgen blieb. Kurz vor ihrer Niederkunft erfuhr die Angeklagte erst, daß L. schon verheiratet war. Sie kaufte sich ein größeres Quantum Salpetersäure und suchte ihren Verführer und Geliebten in dessen Wohnung auf. Als dieser öffnete, goß ihm die G. die ätzende Säure ins Gesicht. Lupert erlitt schmerz- hafte Verbrennungen, kam aber noch ohne schwereren Schaden davon. Die Angeklagte wurde seinerzeit wegen dieses Attentates zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. An dem Tage, an welchem sie aus der Strafanstalt entlassen wurde, holte sie Lupert ab. An demselben Abend kam es wiederum zu einem intimen Verkehr, der ebenfalls nicht ohne Folgen blieb. Lupert zog sich auch bald wieder zurück, als er dies bemerkte. Wie die Angeklagte vor Gericht be« bauptetc, habe sie L. trotz ihres Zustandes später wiederholt ge- schlagen und sich geweigert, für das zu erwartende zweite Kind zu sorgen. Als dieses geboren war, suchte die Angeklagte den L. auf und legte ihm das kleine Wesen buchstäblich vor die Füße. Das Kind kam auf Veranlassung des Vaters in das Waisenhaus, wurde aber bald wieder der Mutter übergeben. Die G. bemühte sich nun, von L. wenigstens den Unterhalt für ihr Kind zu erlangen. Da sich L. weigerte, verübte die Angeklagte ein zweites Attentat mit Salpetersäure. Wegen dieser Tat wurde sie wiederum unter An- klage gestellt und zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat ver- urteilt, die aber durch die erlittene Untersuchungshaft als ver» büßt erachtet wurde. Es trat nun der fast unglaubliche Fall ein, daß die beiden Leute sich an demselben Tage wieder aussöhnten und sofort wieder in intime Beziehungen zu einander traten, die nunmehr zum dritten Male— nicht ohne Folgen blieben. Lupert zog sich nach einiger Zeit wieder von der Angeklagten zurück und imipfte mit einem anderen Mädchen Beziehungen an. Die G. wurde, als sie dies erfuhr, von einer matzlosen Eifersucht gepackt. Sie kaufte sich einen Revolver und äußerte zu verschiedenen Leuten, daß sie den L. wie einen Hund niederschießen werde. Von nun an verfolgte sie den Zeugen L. auf Schritt und Tritt. Sie erfuhr, daß L. gewöhnlich in einer Schaniwirtschaft in der Revaler Straße ver- kehrte. Am Abend des 27. Dezember v. I. erschien die Angeklagte hier und versteckte sich in dem Vorgarten, bis Lupert erschien. Als dieser aus dem Lokal heraustrat, gab sie einen Schuß auf ihn ab. der aber nur den Anzug durchlöcherte. Jetzt schoß sie sich selbst eine Kugel in die Brust. Lupert schlug das Mädchen mit eineni Faustschlage zu Boden, nahm ihr die Waffe ab und ging zur Polizei. Die Schwerverletzte wurde dann von Beamten deS 4. Lichtenberger Polizeireviers als Polizeigefangene nach der könig - lichcn Charite geschafft, wo sie nach längerem Krankenlager wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Bald darauf kam es nochmals zu einer neuen Revolverschießerei. Dieses Mal schoß Lupert auf die Angeklagte, als sie plötzlich auf der Straße an ihn herantrat. Das gegen ihn anhängig gemachte Strafverfahren wurde jedoch wieder eingestellt, nachdem er sich 3 Wochen in Untersuchungshaft befunden hatte.— Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage nach versuchtem Totschlag unter Bersagung mildernder Umstände. Das harte Urteil lautete auf 1 Jahr und 3 Monate Zuchthaus unter Anrechnung von einem Monat der erlittenen Untersuchungshaft. Ungültige B-rschrift einer Gebührenordnung. In WilhelmSbruck wurden von den Beteiligten Gebühren er» hoben für Reinigung, Sprengung und Desinfektion der Gemeinde- wege, welche die Geslügeltransporte aus Rußland passieren. Durch jene Maßnahme soll der Einschleppung der Geflügelcholera vor- gebeugt werden. Der Gänsehändler Lewin sollte die Straf- Bestimmung der Gebührenordnung dadurch übertreten haben, daß er, ohne die Gebühr vorher zu zahlen, auf Wegen der Gemeinde babe Gänse treiben lassen. Das Kammergericht als Revisions- instanz sprach dieser Tage den Angeklagten frei: Die Straf- bestimmung der Gebührenordnung sei ungültig. Nach dem Koni- munaladgabengesetz sei zwar in Steuerordnungen, nicht aber in Gebührenordnungen die Androhung krimineller Strafen zulässig. Ein etwas mysteriöses Revolverattentat beschäftigte gestern den Straftichter. Aus der Untersuchungshaft wurde der Mechaniker Adolf OrmuS vorgeführt, um sich wegen Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeuges zu verantworten. — Der Angeklagte ist in Rußland geboren und noch russischer StaatSuntertan. In seiner Heimat hatte er das Gymnasium be- sucht, war aber dann durch die schlechte Vermögenslage seiner Eltern gezwungen, sich selbst sein Brot zu verdienen. Er kam nach Berlin und fand hier bei dem Gietzermeister Sch. Aufnahme. Schon nach einiger Zeit glaubte Sch. bemerken zu müssen, daß Ormus in einem etwas auffälligen Verhältnis zu seiner Ehefrau stand. Irgendwelche Beweise für eine Untreue seiner Frau konnte er jedoch nicht erbringen. Es entwickelte sich jedoch zwischen Sch. und seinen, Mieter ein sehr gespanntes Verhältnis, welches wiederholt zu heftigen Auseinandersetzungen führte. Im Februar kaufte sich Ormus einen Revolver, den er von da ab ständig bei sich trug. Am 21. Februar kam es wieder zu einem Streit, bei welchem O. Plötz- lich zwei Schüsse auf Sch. abgab, die diesen in den Kopf trafen.� Welches Motiv dieser Tat zugrunde lag. konnte bisher nicht out» reichend festgestellt werden, da die hierüber gemachten Angaben weit auseinandergehen.— In der gestrigen Verhandlung, die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, hielt Staatsanwalts- Assessor Dr. Marcfch den Angeklagten des versuchten Mordes für dringend verdächtig und beantragte die Ueberweisung der Sache an das Schwurgericht. Außerdem stellte Medizinalrat Dr. Hoff- mann den Antrag aus§ 81, den Angeklagten vorher noch in einer Irrenanstalt auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Das Gericht schloß sich der Auffassung des Vertreters der Anklage» behörde an und verwies die Sache an das Schwurgericht. „Carmen " vor dem Reichsgericht. In den letzten Tagen lag dem Reichsgericht die Frage vor, ob die deutsche Uebersetzung des Textes der Oper Carmen zurzeit noch schutzberechtigt ist oder ob sie mit dem Ablauf des Jahres 1905— 30 Jahre nach der Veröffentlichung dieser Uebersetzung durch die Hofoper in Wien — nachdruckfrei gedruckt und den Musikauszügen beigefügt werden kann. Hierzu interessieren folgende Details: Die von Georges Bizet komponierte Oper Carmen war zu Anfang des Jahres 1875 in dem Pariser Verlage Choudons pere et fils erschienen, und zwar nach dem gemeinschaftlichen Texte von Henry Meilhac und Loudvic Halevy. Am 22. Okiober 1875 kam„Carmen " in Wien zur deutschen Erstausführung unter Benutzung einer von dem Oester- reicher Julius Hopp auf Anregung des Autors und der k. k. Hof - aper angefertigten deutschen Uebersetzung. Diese Uebersetzung er- schien anonym und wurde von der Hofoper verbreitet. Infolgedessen soll sie nach der jetzigen Klagebehauptung mit dem Jahre 1300 nachdruckfrei geworden sein. Klägerin ist die Firma Umversal-Ebition, Aktiengesellschaft in Wien . Sie behauptet, daß der Hoppsche Text in Oesterreich nicht mehr geschützt sei und deshalb auch nicht mehr in Deutschland . Denn der zirka 5 Wochen vor dem 22. Oktober von der Hofoper vor- genommene Verkauf der Textbücher sei eine Veröffentlichung der Uebersetzung. Ihr Klageantrag ging dahin, festzustellen, daß der Firma G. F. PeterS in Leipzig , der Nachfolgerin des Pariser Ver- lages Choudons pere et fils, nicht mehr oas Recht zustehe, ihr bei gewerbsmäßiger Verbreitung von Musikausgaben das Recht der Vervielfältigung des von Julius Hopp ins Deutsche übersetzten Carmen -Textes zu verbieten. Die beklagte Firma begehrte, daß der Klägerin bei Vermeidung einer Geldstrafe für jeden Zuwider-. Handlungsfall zu verbieten sei, die Musik zur Oper Carmen mit deutschem Text, insbesondere in Form der Partitur und des Klavierauszuges, in Deutschland zu vervielfältigen. Das Landgericht Leipzig als erste Instanz wies die Anträge der Klägerin ab; auf die Widerklage der beklagten Firma Peters erkannte eS nach deren Anträgen dahin, daß der Klägerin bei Ber- meidung einer Geldstrafe von böchstcns 500 M. für jeden Zuwider- Handlungsfall verboten wird, die Musik der Ausgaben der Oper Carmen , insbesondere die Partitur und den KlavierauSzug, mit deutschem Texte in Deutschland zu vervielfältigen oder zu ver- breiten. Diese Entscheidung ist mit dem jetzigen Erkenntnis deS Reichsgerichts trotz vorhergehenden widersprechenden Urteils des Oberlandesgerichts Dresden rechtskräftig geworden. Es wurde das Urteil des Oberlandcsgerichts Dresden auf die von der beklagten Firma Peters beim Reichsgericht eingelegte Revision hin vom 1. Zivilsenat aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen. Der er- kennende Senat begründete hierzu kurz: Vom OberlandeSgericht ist festgestellt worden, daß die Pariser Firma das bestrittene Recht gehabt hat und noch hat. Ferner ist festgestellt, daß die beklagte Firma G. F. Peters in Leipzig in legaler Weise das Verlagsrecht für den französischen Urtext hat. Diese Feststellungen genügen, uin die Entscheidung zu treffen, und zwar im Gegensatz zu der Ent- scheidung des Oberlandesgerichts Dresden . Damit ist festgestellt. daß die beklagte Firma Peters das Verlagsrecht an dem Texte hat und deshalb auch das Verbietungsrecht. Das Werk ist in Wien übersetzt in deutscher Sprache, und ist jetzt festgestellt, daß Hopp die Uebersetzung geliefert hat und daß. lvenn Hopp überhaupt ein Verlagsrecht gehabt hatte, dieses erloschen wäre. Darauf braucht aber nicht eingegangen zu werden, den» das Verbietungsrecht ist in Kraft gewesen und immer in Kraft geblieben. ES kann also die Finna PetrrS verbieten, daß der Carmen-Text irgendwie hu nutzt wird. Eingegangene vruckfckrikten. Vom„Kampf«, der beutsch-österreichlschen sozial» demokratischen Wochenschrist erscheint soeben Heft 8(Mai. best). ES hat solgenden Inhalt: Otto Bauer: Der Weq zur Macht Michael Schacherl : Lehren der Kriegsgefahr. Robert Preußler : Der erste Arbcitersciertag. Jakob Reu mann: Unser erster Mai, Alexander T a u b I e r: Von der Konkordatsschule zur Neuschule. Hugo Schulz : Friedrich Engels über den österreichischen Feldzug im Jahre 1859. Peter Mahlow: Der Einfluß der wirtschastltchen Eniwiikelung auf den Kamps der Klassen w Rußland . Otto Pohl : Der Strell der Beamten. Engelbett Pernerstorser: Eine ungebaltene Rede. — Bllcherschau: Marx-Literawr: Deutsch -österreichische Patteililerawr; Slowenische Partei- literatur; Politik; Steuergesetzgebung.— Llrbeiterbibltothek: Die Gemeinde. Zwischen zwei Städten. Gedicht- von A. Wegner. Z M.— Sehn- sucht. Plaudereien von G. Hermann. SM.— Deutschkloster. Roman von F. Pourrmann. SM.— Das letzte Glück. Bühnenwerk von Klara Viebig. — Der Weg tnS Leben. Roman von S. Ermattnger. S SO M — Lieder und Ballade« von L. L. Schütting. 2 W— Liviana Saltera. Santos. Em chllenischer Roman von Helene v. Mühlau. b M.— Geheimnisbund. Novelle» von H. Müller. 3 M.— Egon Fleische! a. Co. Berlin . Linkstr. 16. a" � AuS dem Tagebuch eines Einsamen. Roman von H. Berger . Geb. 4M.— Gottfried Wunderlich. Roma» von M. Burckhard 395 Seiten.- S. Fischer, Berlin . Bülowstr. 90. � WttterungSsibersicht vom 80.«pr » 1909, morgens 8 Uhr. Ii " B L« 2= 55 Swtnemde. erlin Frantf.a.M. München Wien || it 762®® 761©D 762 SSO 761 D 761 D 763 NW Wetter halb bd. 1 heiter 1 wolkig 1 bedeckt 3 heiter 2 wölken! am ä* til *2. Stationen Haparanda Petersburg Sctllh Aberdeen Patt» SS 757 D 760 SO 750® 75531320 758 SO Setter 4 bedeckt 2 wolkig 3bedeiÜ 1 Regen Iwolkenl ** «l-» »II -3 2 10 6 11 Wetterprognose für Dienstag, den 37. April 1909. Ziemlich warm, zeitweise heiter, aber sehr veränderlich bei lebhastev südwestlichen Winden, etwas Rege» und Gewitterneigung. Berliner Wetterbure«» wafferstandS-Nachrtchten der LiMdeSanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vo« Berliner Witterbureau. Wasserstand M e m e l, Tilsit Pregel, Jnfterburg Weichsel. Thor» Oder, Rattbor , Krassen , Frankfurt Wa r t h e, Schrimm , Landsberg Netze, Dordamm Elbe, Leitmeritz , Dresden , Larby . Magdeburg Wasserstand Saale , Grochlltz Havel , Spandau ») » Rathenow ') Spree , Spremberg ») , Becskow Weser, Münden . Minden Rhein , MaximtlianSan , Kaub Köln Neckar. Heilbronn Main , Weriheim Mosel, Ttter am 25. 4. am 164 116 142 96 156 6 102 438 220 246 79 177 63 seit 24. 4. onj') -13 —7 -1 0 —2 —2 —6 0 —6 —9 —6 —3 -7 + bedeutet Wuchs,— Fall.—*) Unierpegel.
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