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Zt. 98. 26. IahrgW. 3. KnlM des.Jütiüiirtü" Knlim WsdlM. Mitttvoch, 28. April l9V9. Slvck GewerMcbaften veriicheruogz- vereine? Im§ 1 des Reichsgesetzes über die privaten Ver sicherungsunternehmungen ist ausdrücklich zum Schutz gegen eine mißbräuchliche Anwendung des Gesetzes auf Gewerk schasten erklärt:Als Vecsicherungsunternehmungen im Sinne dieses Gesetzes sind solche Personenvereinigungen nicht anzu sehen, die ihren Mitgliedern Unterstützung gewähren, ohne ihnen einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen." Trotzdem ist wiederholt von Behörden versucht, GeWerk schasten, wiewohl diese einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf Unterstützungen nicht gewähren, zu Versicherungs Unternehmungen zu stempeln. Erst kürzlich, am 7. März, konnten wir über ein ähnliches Vorgehen des Senftenberger Magistrats berichten. Grundsätzlich ist die Frage, ob solche Gewerkschafts Unterstützungen als Krankheitsunterstützungen zu erachten sind, am 15. März von der Zivilkammer des Landgerichts Berlin II entschieden. Bei der Wichtigkeit dieser Enb scheidung geben wir die jetzt vorliegenden Gründe aus dem schriftlichen Erkenntnis wieder. Der Heizer Wilhelm Woik in Köpenick ist Mitglied des Zentralverbandes der Maschinisten und Heizer und arbeitet bei der Firma Spindler in Spindlers felde. Der Zentralverband gewährt seinen Mitgliedern Krankenunterstützung. Die Spindlcrsche Betriebskranken lasse kürzte Woik das volle statutarische Krankengeld soweit als dasselbe zusammen mit dem aus der Krankenunterstützung des Zentralverbandes bezogenen Krankengeld den vollen Be- trag seines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes überstieg, näm- lich um 15 M. Sie behauptete, die Krankenunterstützung des Zentralverbandes erfolge auf Grund einer Versicherung, und Woik habe einen Rechtsanspruch auf dieselbe. Der Magistrat von Köpenick und auch das Amtsgericht Köpenick bestätigten diesen Irrtum. Das Amtsgericht stützt sich insbesondere auf eine Anmerkung zu ß 9 des Statuts des Zentralverbandes. Dieser§9 lautet: Erkrankten Mitgliedern kann auf ihren Antrag folgende Unterstützung gezahlt werden:(folgt Unterstützung)." Die Anmerkung zu diesem Paragraph lautet:Um dem Verband den Charakter einer Versicherungsgesellschaft zu nehmen, ist es notwendig, die Fassung in vor- stehender Form zu wählen, welche genau nach der von den Aufsichtsbehörden vorgeschriebenen Form erfolgt." Das Amtsgericht führt aus. der Zentralverband der Maschinisten und Heizer sei ein sozialdemokratischer Verein. Er habe, wie sich aus der Anmerkung ergebe, die Fassung der fakultativen Zahlung gewählt, um zu vermeiden, daß er vom Aufsichtsamt für Privatversicherungen kontrolliert wird. In der Tat habe das Mitglied einen Rechtsanspruch aus die Kranken- Unterstützung, und der Verband sei in soweit eine Ver- sicherungsgesellschaft. Gegen dieses Fehlurteil ließ Woik durch Rechtsanwalt Dr. Herzfeld Berufung einlegen. Das Berufungs - gericht fragte unter anderem beim Aufsichtsamt für Privatvcrsicherungen an, ob der Zentralverband als Versicherungsgesellschaft unter seiner Aufsicht stehe. Das Aufsichtsamt verneinte dies, verwies auf seine veröffent- lichten Entscheidungen wegen der Grundsätze zur Entscheidung der Frage und erklärte, daß die Entscheidung des Landgerichts für das Amt maßgebend sein werde. Das Landgericht hob die Vorentscheidung auf und verurteilte die Betriebskrankenkasse zur Zahlung der vorenthaltenen 15 Mark. In den Urteilsgründen heißt es: Für die Entscheidung der Frage,ob den Mitgliedern des Zentralverbandes der Maschinisten und Heizer ein Rechts- anspruch auf Unterstützung zusteht, ist nicht sowohl die Formulierung einzelner Satzungsbestimmungen, als der Gesamt- inhalt der betreffenden Satzungen, und wo dieser zu Zweifeln Raum läßt, der Gesamtcharakter des Unternehmens für die Entscheidung maßgebend. Nach tz 1 der Satzung be- zweckt der Verband, die Lage seiner Mitglieder in materieller sowohl wie in theoretischer und Praktischer Beziehung zu heben und zu verbessern. Die zur Erreichung dieses Zweckes ge- eigneten Mittel sind in§ 2 angegeben. Unter diesen zwölf Mitteln ist im§ 9 angeführt, daß arbeitslosen und erkrankten Mitgliedern unter den dort angegebenen Bedingungen auf ihren Antrag eine Unterstützung gezahlt werden kann. Wie die Satzung mit Deutlichkeit ergibt, ist das Unternehmen des Zentralverbandes nicht etwa auf den Abschluß von Versicherungsgeschäften ge- richtet, die Versicherung ist vielmehr nur nebenbei mit den sonstigen Zwecken des Verbandes verbunden. Wenn nun auch für den Fall der Arbeitslosigkeit oder Erkrankung die zu ge- Ivährende Unterstützung ihrer Höhe nach ziffernmäßig bestimmt ist, auch die Voraussetzungen, unter denen eine Unterstützung zu gewähren ist, statuarisch bis ins einzelne festgesetzt sind. so ist doch andererseits durch die Satzungsbesttinmung. daß die Unterstützung auf Antrag gezahlt werden könne, mit der erforderlichen Deutlichkeit ausgesprochen. daß die Mitglieder ein Recht auf die Unterstützung nicht haben, letztere vielmehr freihiillig sein solle und deren Gewährung oder Nichtgewährung im Einzelfalle von dem Ermessen der Vereinsorgane abhänge. Maßgebend für die Beurteilung der ganzen Rechtslage ist insbesondere auch die eidliche Bekundung des Zeugen Scheffel. Danach hat nur eine Verbandskasse, in der kein besonderer Teil des Vermögens zum Zwecke der Versicherung ausgesondert ist, bestanden. Die An- merkung zu ß 9 der Satzung ist zu dem Zwecke aufgenommen, um den Mitgliedern des Verbandes klar zu machen, daß ihnen ein klagbares Recht auf Unterstützung nicht zustehe. Ursprünglich war es beabsichtigt, die Bestimmung dahin zu treffen, daß ein klagbares Siecht auf Unterstützung nicht ge- währt wird. Diese Fassung wurde aber abgelehnt, da dadurch leicht Mitglieder von ihrem Eintritt in den Verband hätten abgehalten werden können. Die Unterstützung ist zwar im allgemeinen stets gewährt, aber unter anderem auch abgelehnt worden, wenn der die Unterstützung Nachsuchende sich in guten Vcrmögensverhältnissen befand. Gerade letztere Tatsache spricht dafür, daß von einem Rechtsanspruche auf Unterstützung nicht die Rede sein kann. ES ist in der Statutenbestmiiilung auch nicht notwendigerweise eine Umgehung des Gesetzes zu er- blicken, wenngleich sie erwiesenermaßen den Zweck verfolgen mag. die Unterstellung des Unternehmens unter das Aussichts- gefetz zu verhindern.(Vergl. Veröffentlichung des Auffichts- amtes für Privatversicherung, Jahrgang 1903, Seite 166)." Die vorstehend mitgeteilte Entscheidung ist für die Gewerb schasten die Krankenunterstützung zahlen und für ihre Mit' glieder von maßgebender Bedeutung. Nerballdstag der Kürschner . In der vergangenen Woche hielt der im Jahre 1302 gegründete Deutsche Kürschnerverband seinen dritten Verbandstag in Nürn b e r g ab. Der Verband hat in den drei Jahren seit dem letzten Verbandstag um 1300 Mitglieder zugenommen, worunter aller dings 416 übergetretene Mitglieder des ehemaligen Verbandes der Kürschner Berlins inbegriffen sind. Die allgemeine Krise hat im Kürschnerbcrufe sich nicht so bemerkbar gemacht wie in anderen Berufen, was nicht ohne Einwirkung auf das Wachstum des Ver- bandes war. Zu Beginn der Geschäftsperiode betrug die Mit gliederzahl des Verbandes 1823, au« Schlufle des Jahres 1938 waren es 2811 Mitglieder(das erste Quartal 1933 schließt mit 3333 Mitglieder ab) und diese Steigerung trat ein, obwohl auf dem letzten Vcrbandstage vor drei Jahren die Beiträge von 33 auf 53 Pf. erhöht wurden. Die Kasse nverhältnise des Verbände? zeigten für die abgelaufene Geschäftsperiode eine Mehreinnahme von 42 435,49 M. In den letzten drei Jahren beliefen sich die Einnahmen auf 136 236,68 M. und die Ausgaben auf 33 741,13 M. Zurzeit verfügt der Verband über ein Vermögen von 53 646,96 M. Sehr zu leiden hat der Kürschnerberuf unter der Lehrlings- züchterei. Eine im Jahre 1338 aufgenommene Statistik zeigte, daß in 28 Städten bei 765 Gehilfen 418 Lehrlinge beschäftigt wurden. Diese Mißstände sucht ein Antrag Hamburg an den Verbandstag zu beseitigen. Er will, daß Verhandlungen auf der Basis ange- bahnt werden, es solle höchstens ein Lehrling auf drei Gehilfen kommen. Als Grundlage der Verhandlungen soll der neunstündige Arbeitstag gelten. Eine Anzahl Zahlstellen haben in den letzten Jahren eine Ver- kürzung der Arbeitszeit und eine Erhöhung des Lohnes durch- gesetzt. Das Gesanitresultat der Lohnbewegungen in den letzten drei Jahren war in 19 Orten bei 58 Betrieben mit 835 Be- schäftigten und 533 beteiligten Personen: 357 Stunden Arbeits- zeitverkürzung in der Woche für 83 Personen und 1168 M. Lohn- erhöhung wöchentlich für 474 Personen. Tarifverträge wurden fünf abgeschlossen für 232 Personen. Die Verhandlungen fanden im Gewerkschaftshause in Nürn » berg statt. Die Diskussion, welche den ganzen ersten VerhandlungStag an» dauerte, brachte die Freude über den guten Geschäftsbericht zum Ausdruck. Es wurden auch Streitfälle zwischen den einzelnen Filialen mit dem Verbandsvorstand und die Fälle, mit denen sich der VerbandSauSschuß zu beschäftigen hatte, nochmals ausführlich erörtert. Auch der Vormittag des zweiten VerhandlungStageS wurde zum guten Teil noch ausgefüllt durch die Diskussion über den Geschäftsbericht. Von größerer Wichtigkeit war die Frage, ob überkretenden Mitgliedern aus andern Organisationen Beiträge angerechnet werden sollen. An verschiedenen Orten sind GewerkvereinSmit- glieder gewillt, überzutreten, wenn ihnen gleich volle Rechte einge» räumt werden. Der Ertrag der Diskussion war. daß der Ver» bandstag die Abmachungen der Zentralvorstände über den Ueber- tritt der Mitglieder aus einer Gewerkschaft in die andere gut» hieß. Der Verbandstag beschloß weiter, daß auch Mitgliedern von Organisationen, die nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehen, bei ihrem Uebertritt ihre alte Mitglied- schaft angerechnet werden soll. Diese Festsetzung erachtete der Ver» bandStag auch für die Mitglieder ausländischer Bruderorgani» sationen als gültig, falls die Bruderorganisationen dieselben Rechte gewähren sollten. Der dritte Punkt der Tagesordnung brächte«in Referat des Verbandsvorsitzenden Schubert über die Tarifbewegung im Kürschnerberufe. Bei dieser Frage erörterte Schubert auch, ob nicht ein pari» tätischer Arbeitsnachweis mit den Unternehmern eingeführt werden soll. Der Kürschnerverband hat früher schon den Arbeits- Nachweis eingeführt, aber ebenso haben die Unternehmer und sonstige Vereinigungen im Kürschnerberuf ihren eigenen Arbeits» Nachweis, so daß die Berufsangehörigen keinen der ArbeitSnach- weise ausschließlich benützen, sondern auch noch Umfrage nach Arbeit bei den Unternehmern halten. Schubert empfahl deshalb. mit der Unternehmerorganisation in Verbindung zu treten. UM einen gemeinschaftlichen Arbeitsnachweis zu errichten. Die meisten Diskussionsredner waren dafür, daß versucht werden soll, einen paritätischen Arbeitsnachweis mit den Unter» nehmern zu gründen. Zum Ausbau des Unterstübungswesens im Kürschnerverband« erstattete der Verbandskassierer W a g n i tz ein Referat, in dem er anführte, der Hauptvorstand habe sicb eingehend mit dem ganzen Unterstützungswesen beschäftigt. Er ,st zu der Ucberzergung ge- kommen, daß es nicht ratsam ist, das Unterstützungswesen so aus- zubauen, wie es eine ganze Reihe Anträge verlangt. So solle die schon bestehende Kranken- und Sterbeunterstützung nicht weiter erhöht, dafür aber die idealere Versicherung gegen die Arbeitslosig- keit eingeführt werden. Auch solle die Umzugsunterstützung den Mitgliedern zugute kommen. Für die Arbeitslosenunterstützung legte er im Namen des Verbandsvorstandes folgenden Vorschlag vor: eine Unterstützung von 1. Klasse bei 52 Beiträgen 1, M. tägl. 33 Tage lang bis zu 33. M. 2. 134 1,15.. 35.. 43,25, 3., 156 1,33 43 52,. 4.. 238 1,43 45 63,- 5. 263 1,63 50..... 75,-, Für die weiblichen Mitglieder soll der Satz die Hälfte betragen. Als Wartezeit für die Ansaminlung eines Fonds schlägt der Ver- bandsvorstand ein Jahr vor. Ferner ist der Verbandsvorstand der Ansicht, daß eine Karenzzeit von 12 Tagen einzuhalten ist. ehe von den Arbeitslosen Unterstützung bezogen werden kann. Für die Arbeiter der Zurichterbranche sollen die Arbeitslosentage innerhalb von 6 Wochen eine Berechnung erfahren. Die Beiträge würden bei Einführung dieser Unterstützung um 23 Pf. für die männlichen und 13 Pf. für die weiblichen Mitglieder erhöht werden. Die Streikunterstützung ersucht der Vorstand in tex jetzigen Höhe zu lassen. Die Diskussion bei diesem Punkt der Tagesordnung war eine sehr eingehende. Die 37 zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten Anträge und die in der Diskussion zum Ausdruck gekommenen Ansichten wurden einer neungliedrigen Kommission zur Beratung überwiesen, die dem Verbandstag einen bestinunten Antrag unterbreiten soll. Im Prinzip entschied sich der Verbandstag gegen die Ein- führung einer Arbeitslosenunterstützung, aber mit allen gegen vier Stimmen dafür, daß eine Erwerbslosenunterstützung eingeführt wird. Mit einer einstündigen Mittagspause und einer dreiviertel- stündigen Abendpause wurde am dritten Verhandlungstage von 9 Uhr früh bis 2 Uhr nachts getagt.., Da die Kommission zur Ausarbeitung der Vorschläge für die Unterstützungseinrichtungen ihre Arbeiten am vorhergehenden Abend nicht erledigen konnte und noch tagte, wurde der 5. und 6. Punkt der Tagesordnung Die Abschaffung des Akkordsystems und Die Stellung des Verbandes zur Hausindustrie behandelt und zwar gemeinsam. R egge-Berlin hielt die Referate hierzu. Er behandelte be- sonders die Berliner Zustände, wo sich eine Anzahl Arbeiter Arbeit von den Unternehmern zur Anfertigung in der H a u s i n d u st r i e geben lassen. Bei diesen Hausindustriellen sind für die Arbeiter die Arbeitsverhältnisse noch ungünstiger wie in den Werkstätten der Unternehmer. Zwar fühlen die Hausindustriellen, daß ihre Jnter- essen dem Unternehmer gegenüber die gleichen sind wie die der Ar» beiter, trotzdem versuchen die Hausindustriellen eben' doch, sich auf Kosten der von ihnen beschäftigten Arbeiter eine bessere Existenz zu schaffe». In einer vorgelegten Resolution verlangte der Referent Aufklärung unter den Berufsangchörigen über die schädlichen Ein- flüsse der Hausindustrie, damit die Arbeiter mehr abgehalten werden, selbst Hausindustrielle zu werden. Der Referent beantragte auch, daß Hausindustrielle keine Mitglieder des Verbandes sein können. In seinem Referat über die Akkordarbeit schilderte er die Nachteile, welche die Arbeiter, die Vorteile, welche die Unter» nehmer durch die Akkordarbeit haben. Dem Vcrbandstag legte er eine Resolution vor, es möge beschlossen werden, daß bei allen Lohnbewegungen in der Pelz- und Mützenbranche auf Abschaffung der Akkordarbeit zu dringen ist. Die vom Referenten vorgelegten Resolutionen wurden mit den Abänderungen angenommen, daß m ö g l i ch st auf Abschaffung der Akkordarbeit zu dringen ist. Der Antragsteller Regge zog schließ- lich den Passus in seiner Resolution gegen die Hausindustrie, daß Hausindustrielle nicht Mitglieder des Verbandes sein können, zurück, wonach die Resolution dann einstimmig Annahme fand. Zu den bereits behandelten TagesordnungspunktenTarif- Verträge" undArbeitsvermittelung" legte das Bureau nunmehr Resolutionen vor. Die Resolutionen sprechen sich für den Ab- schluß von kurzfristigen Tarifverträgen und für Anbahnung von Verhandlungen mit der Unternehmerorganisation zur Schaffung eines paritätischen Arbeitsnachweises aus. Beide Resolutionen wurden angenommen. In der Nachmittagssitzung erstattete die Kommission für die Unterstützungseinrichtungen ihren Bericht. Sie schlug vor: die Beiträge zu staffeln und vier Klassen einzuführen von 60, 50, 40 und 30 Pf., mit der Matzgabe, daß die niedrigste Klasse nur für die weiblichen Mitglieder sein soll und es im Belieben der männ - lichen Mitglieder liegt, welcher Klasse sie beitreten wollen. Nachdem sich der Verbandstag am Tage vorher für eine Arbeits- losenunterstützung in Kombinierung mit der Krankenunterstützung ausgesprochen, schlug die Kommisston vor: eine Erwerbs- losenunterstützung mit Unterstützungssätzen gemäß den Staffelbeiträgen einzuführen. Die Streikunter st ützung schlug die Kommission ein- mütig vor nach den vier Beitragsklassen auf 2,53 M., 2,15 M.. 1,83 M. und 1,45 M. täglich zu bemessen. Für jedes Kind wird I M. wöchentlich bezahlt.(Bis jetzt wurden 2 M. und 1 M. be­zahlt.) An Gemaßregeltenunterstützung soll je nach den vier Bcitragsklassen täglich 3,53 M., 3 M., 2,53 M. und 2 M. ge» zahlt werden und außerdem für jedes Kind 1 M. wöchentlich. Als Frist zur Jnkrafttretung der höheren Beitragssätze soll der 3. Oktober 1939 und zur Jnkrafttretung der Unterstützungssätze der 5. Oktober 1913 bestimmt werden. Die Umzugsunterstützung soll neu eingeführt werden. Die Unter st ützung Unorganrsierter in Streik- fällen wurde dem Entscheide des Hauptvorstandes nach Begut- achtung der Filialleitung überlassen. Eine Urabstimmung soll über diese Neueinrichtungen ent- scheiden. Bei der Abstimmung wurden die vorgeschlagene Klassifizierung der Beiträge wie alle übrigen Vorschläge der Kommission an- genommen. Es wurde in das Belieben der Mitglieder gestellt, daß solche. die noch nicht bezugsberechtigt oder schon ausgesteuert sind, bei Arbeitslosigkeit Beiträge bezahlen oder beitragsfrcie Marken be- ziehen. Die Anträge auf Verlegung des Verbandssitzes nach Leipzig oder Berlin wurden abgelehnt und bestimmt, daß er in Hamburg verbleiben soll. Als Sitz des Ausschusses wurde Leipzig und Umgebung bestimmt, Beim iBericht vom Gewerkschaftskongreß" wurde ein gestellter Antrag zur Maifeier mitbehandelt, der eine sehr ausgedehnte Diskussion hervorrief. ES wurde folgender Beschluß gefaßt: Der VerbandStag empfiehlt allen Kollegen, wo eS irgend möglich, den 1. Mai durch Arbeitsruhe zu feiern. Ferner empfiehlt der Verbandstag den Bevollmächtigten, eine Statistik der Feiernden aufzunehmen und imKürschner " zu veröffent- lichen. Bei der Stellungnahme zum internationalen Kürschnerkougref! in Brüssel schlug der Verbandsvorsitzende Schubert in einem Referat vor, es solle den immer laut gewordenen Wünschen auf Schaffun'g eines internationalen Streikfonds dahin Rechnung getragen werden, daß jede Landcsorganisation pro Mitglied und Jahr 1 M. zu diesem Fonds abliefert. Er befür- wartete dringend, das von der österreichischen Organisation ge- gründete Verbandsorgan mit demKürschner " zu verschmelzen und diesem Blatte dann eine Beilage in tschechischer und französischer Sprache zu geben. Nach eingehender Diskussion, an der sich auch der Vertreter der österreichischen Organisation beteiligte, wurde es gutgeheißen, diese Anregungen an den Internationalen Kürschner-. kongreß gelangen zu lassen. Zu diesem Kongreß wurden drei Dele- gierte abgeordnet. Als Hauptvorstand wurde Schubert wiedergewählt, der aber erst nach langem Sträuben annahm. Zum Verbands- lassierer wurde Wagnitz-Hamburg bestimmt. egafferstandS-Nachrichteu der LandeZanjlalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner Wettcrbureau. Wasserstand M e m« l. Tilfi« P r e g e I. Jnfterbmg Weichsel, Thorn Oder , Ratibor » Krossen , Franlsurt Warthe, Schrimm , Landsberg Netze, Bordamm Elbe, Leitmeritz , Dresden , Barby . Magdeburg Wasserstand Saal«, Grochlitz Havel , Spandau ') , Rathenow ') Spree , Spremberg ') , Bceskow Leser, Münde» , Minden Rhein , Mnri-ni!ia»Zau , Kaub , Köln Neckar , Heilbronn Main , Wcrtheim Mosel, Trier am 26. 4 am 1S8 123 134 94 153 6 84 438 218 236 74 seit 25. 4. cm1) 6 +7 8 _ 2 3 12 -18 0 2 Ii0 st+ bedeutit Wuchs, s Fall.'J Uolerpegel.