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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 58.

Versammlungen.

Die Konferenz der Bauhandwerker

frat am 8. d. M. zu ihrer zweiten Berathung zusammen. Die Leitung der Delegirtenversammlung wurde dem vorigen Bureau übertragen, welches beauftragt worden war, die Beschlüsse der einzelnen Gewerkschaften zu sammeln und der zweiten Konferenz vorzuführen. Material ist an die Kommission nicht eingegangen, und Thieme( Töpfer) berichtete nach den erschienenen Beitungs­berichten. Vertreten waren folgende Baugewerbe durch Delegirte: Maurer 2, 3immerer4, Solzarbeiter 1, Töpfer 2, Maler 3, Studateure 2, Dachdecker 1, Tape zirer 2, Puber 1, Steinmegen 1, Glaser 1, Steinträger bezw. Bau- Arbeiter 3, Marmor­schleifer i, Schlosser 1, Steinbildhauer 1, Ein= feger 1. Der Vorsitzende Thieme( Töpfer) gab bekannt, daß die Bau- Arbeiter keine bindende Stellung eingenommen haben. Die Töpfer, Maurer , Stucateure stehen auf dem Boden der Nesolution. Die Maler beantragen Ab änderungen. Thieme war der Meinung, daß alle Delegirte, die nicht voll auf dem Boden der Resolution stehen, nur eine berathende, nicht aber beschließende Stimme haben follen, doch wäre Jeder berechtigt, Abänderungs- Anträge zu ftellen.

Schönberg( Einfeger) bekundete, daß seine Gewerkschaft die Stellungnahme zur Resolution vertagt habe, daß er aber auf dem Boden derselben stehe und für dieselbe wirken werde. Abänderungs- Anträge waren gestellt von der Gewerkschaft der Maler, und zwar waren dies die umfangreichsten, sowie der Stuckateure.

Schönberg beantragte eine Spezialdiskussion der vor­liegenden Resolution. Die Versammlung beschloß dengemäß. Wernau war gleichfalls der Ansicht, daß diejenigen Ge­werkschaften, die sich zur Resolution ablehnend verhalten haben, tein Stimmrecht über dieselbe haben können.

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1891.

Dienstag, den 10. März 1891.

8. Jahrg.

Ausscheidende Mitglieder werden in öffentlicher Verfamm- thun, was in seinen Kräften steht, um das Gelingen des Aus­standes zu erreichen. Er ist zur Einleitung schiedsrichterlicher lung der Bau- Arbeiter ergänzt." Vergleichsverhandlungen berechtigt und verpflichtet.

Im Passus der Ausschuß ist berechtigt"

werden in Abfas 3 die Worte: und gesetzlicher" gestrichen, Im Uebrigen wurde der Passus V nach dem Wortlaute der Vorlage( Resolution) angenommen.

Diese Beschlüsse werden vom gewählten Ausführungsaus­schusse in geeigneter Art unter die Bauhandwerker Berlins ver­breitet. Derselbe hat dabei die Gewerkschaften und Arbeiter­Baugruppen aufzufordern, sich mit diesen Beschlüssen in öffentlichen Versammlungen einverstanden zu erklären."

Bassus VI wurde unverändert angenommen. Auf Wunsch der Bau- Arbeiter tritt überall das Wort Arbeiter" an die Stelle des Wortes Bauhandwerker ". Die Wahl der Gewerkschaften zum Ausschusse wurde vertagt. Das Bureau bleibt bis dahin in Funktion.

Die Resolution lautet nunmehr nach den Beschlüssen der Konferenz wie folgt:

Die Konferenz der Delegirten der Bau- Arbeiter beschließt: I. In Bezug auf Agitation.

Mit Vereinen irgend welcher Art tritt der Ausschuß in feinerlei Verbindung, weder durch Schristwechsel noch durch Per­sonenverkehr, weder in Berlin , noch nach außerhalb.

Eine öffentliche Versammlung sämmtlicher Buchdruckergehilfen

Da besonders die Bau- Arbeiter in Berlin unter dem Zuzug der Provinz Brandenburg der Brandenburger - Tag- fand aus den weniger organisirten Provinzen leiden, ist es eine un- am Sonntag, den 8. März, im Feen- Palast statt. Die über bedingte Nothwendigkeit, die kleinen Orte vorzugsweise aufzu- 2000 Personen zählende Versammlung war auch von etwa 400 tlären. Es soll deshalb mit allen für Berlin verfügbar zu bis 500 auswärtigen Buchdruckergehilfen besucht. Nachdem durch machenden Mitteln eine Agitation eingeleitet werden, die sich auf den Berliner Vereins- Vorsitzenden Schmitt die Versammlung mit die Orte und Provinzen erstrect, aus welchen besonders der einer furzen Ansprache begrüßt war, wurde das gemeinschaftliche Zuzug nach Berlin kommt. Streits in diesen Orten zur Ver- Mittagsmahl eingenommen, das die Vorträge des Gesangvereins befferung der dortigen Lohnverhältnisse sollen von den Berliner Typographia" und des Gutenberg- Gesangvereins" verschönerten. Kurz nach 1 Uhr wurde die Versammlung eröffnet und zunächst Bau- Arbeitern in erster Linie nach Kräften unterstüßt werden. II. Streifunterstügung. dem Kollegen Döblin das Wort zum ersten Punkt der Tages­Ordnung: Die Ziele des Unterstüßungsvereins ertheilt. Kollege Döblin führte aus:

III. Bestrebungen für Berlin .

Fettfenauer( Töpfer) war entgegengesetter Ansicht. Den Paffus I der Resolution beantragen die Maler zu streichen. Ge ist mit allen Kräften eine Einigung und ein Einver Diefem Antrage schlossen sich die Delegirten Rad wi( Dachständniß unter allen Berliner Bau Arbeitern anzubahnen, damit decker), Fetttenauer( Töpfer), ohlwegler( Maler), biefelben befähigt werden, ihnen allen gemeinsamen Angelegen­Schweiger( Maler), um eine thatsächliche Einigkeit unter den heiten mit dem gehörigen Nachdruck zu vertreten. Berliner Bauhandwerkern zu erzielen, an.

Dagegen sprachen Wernau und Grothmann( Maurer ), Schulz( Stuckateur), Schönberg( Ginfeger), Lehmann ( Bimmever), Freiwald( Tapezirer) und Thieme( Töpfer). Wernau beantragte hierauf nur Streichung der Worte in Paffus I:

Jede Gewerkschaft der Berliner Bauhandwerker hat felbständig zu beschließen, was sie für sich als das Beste findet." Vor der Abstimmung wurde der Abstimmungsmodus dahin geregelt, daß nach Stimmenzahl abgestimmt werden solle. Paffus I: In Bezug auf Organisation" wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Schlosser und Ein­feber enthielten sich der Abstimmung. Die Zimmerer ftimmten getheilt.

Paffus 11: In Bezug auf Agitation" wurde angenommen mit der Abänderung, welche die Maler beantragten, statt weniger kultivirten Provinzen" zu sehen weniger organi firten Provinzen."

Bu Passus: Streitunterstüßung" beantragten die Maler folgenden Zusah: Das Sammeln auf Bisten zwecks Streitunterstützung ist unstatthaft. Jede Gewerkschaft hat das Streitmartensystem einzuführen und sind hieraus die erforder­lichen Unterstützungen zu bewilligen."

Mit Bezug auf die vorstehende Resolution, daß in erster Linie die Ausstände in solchen Orten unterstützt werden, welche Schon seit langer Zeit herrscht in unserem Gewerbe seitens die niedrigsten Arbeitsbedingungen haben, erklären die Berliner Bau- Arbeiter sich mit allen deutschen Arbeitern solidarisch und der Gehilfenschaft das Bestreben vor, Verhältnisse zu schaffen, werden alle Ausstände wie bisher nach Kräften unterstützen, so die der Buchdrucker würdig sind, und bei der Verwirklichung lange und soweit die Nothwendigkeit erwiesen ist und die Mittel dieses Bestrebens haben die Kollegen kein Opfer gescheut und ausreichen. Das Sammeln auf Listen zwecks Streifunterstützung stets unentwegt zur Fahne der Solidarität geschworen. Seit dem ist unstatthaft. Jede Gewerkschaft hat das Streit- Markensystem beinahe 25jährigen Bestehen unserer Organisation haben wir durch einzuführen und sind hieraus die erforderlichen Unterstützungen einmüthiges Zusammengehen schon jetzt wenigstens annähernd be­zu bewilligen. Listen von außerhalb bleiben gleichfalls unberück- friedigende Verhältnisse geschaffen und besonders infolge der Tarifvereinbarung einen immerhin einigermaßen annehmbaren Lohn­fichtigt. fat erzielt. Unser Bund muß aber noch weitergehen und um eine Berkürzung der Arbeitszeit zu erreichen, vor allem danach streben, daß der immer weitere Ausdehnung gewinnenden Lehrlings züchterei ein kräftiger Damm entgegengesetzt werde. Durch diese Lehrlingszüchterei werden Leute geschaffen, die von dem Buch­bruckergewerbe in der Regel nur wenig verstehen und unter deren Eine von dem Lage die ganze Gehilfenschaft zu leiden hat. Unterstügungsverein angestrebte Verkürzung der Arbeitszeit wird aber gleichzeitig eine Verminderung der Arbeitslosigkeit zur Folge haben, die gerade in unserem Gewerbe eine enorme ist. Soweit der Unterstützungsverein eine Kontrolle ausüben konnte, giebt es in Buchdruckgewerbe jährlich 247 249 fonditionslose Tage gleich 35 321 tonditionslofen Wochen gleich 680 permanent tonditions Das muß aufhören, dahin geht das Streben losen Kollegen. unserer Organisation. Damit dieses Streben aber verwirklicht werden kann, muß die Gehilfenschaft vor allen Dingen darauf bedacht sein, die Organisation numerisch und pekuniär zu fräftigen. 5 500 000 m. hat der Verein bereits für Unterstützung aufgebracht, und gegenwärtig zählt der Bestand sämmtlicher Kassen des Vereins 2 000 000 M.( Beifall.)

Als solche gemeinsame Angelegenheiten gelten: a) Regelung des Arbeitsnachweises durch Errichtung einer Arbeitsbörse aus städtischen Mitteln, welche die Arbeiter bewahren foll vor unnügen, zeitraubenden Laufereien und Ausgaben für Anzeige und Kommissionäre. Die Bau Arbeiter fordern hiermit alle Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins auf, sie in diesem Be­streben zu unterstützen.

b) Abschaffung gesundheitsschädlicher Arbeitsarten, des Ge­brauchs von offenem Koatsfeuer in Räumen, in welchen Bau­Arbeiter beschäftigt sind; der Arbeit für die beim inneren Ausbau beschäftigten Handwerker und Arbeiter in Räumen ohne Fenster­verschluß in der talten Jahreszeit; Beschaffung von Baubuden, den Vorschriften der Sittlichkeit und Gesundheit entsprechend; Abtrittsanlagen für die Arbeiter während der Bauzeit und aller solcher Vorrichtungen und Einrichtungen, wodurch Gesundheit und Leben des Arbeiters geschützt wird.

c) Regelung von Lohn und Arbeitszeit auf städtischen Bauten. Einführung des Regiebaues statt des Unternehmerbaues bei allen Arbeiten, die diese Einrichtung irgend zulaffen; Annahme und Auslöhnung der in Tagelohn beschäftigten Bau- Arbeiter bei städtischen und staatlichen Bauten durch die Bauverwaltung selbst, nicht aber durch Zwischenbau- Unternehmer, welche die Arbeiter ausnüßen und einen Theil des Lohnes derselben in ihre Tasche d) Beseitigung der Affordarbeit in jeder Form und in allen Gewerben. e) Gegenseitige Unterffügung der Bau Arbeiter in Kämpfen für Abkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung des Lohnes. Als zu erstrebende Arbeitszeit für alle Bau- Arbeiter wird vorläufig die neunstündige Arbeitszeit festgehalten.

oladom stecken. Lehmann( Bimmerer) beantragte ferner, daß Listen von außerhalb ferner nicht berücksichtigt werden.

Paffus 11 mit beiden Amendements wurde einstimmig an­genommen.

3u Paffus IV: Bestrebungen für Berlin " lagen Abänderungsanträge feitens der Maler und Stucateure vor. Zu Abfaz a beantragten die Stuckateure folgenden Zusatz: Die Bauhandwerker fordern hiermit alle Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins auf, fie in vorgenannten Bestrebungen zu unterstüßen."

Die Lohnforderung und die weitere Berkürzung der Arbeits­zeit wird den einzelnen Gewerkschaften festzustellen überlassen. IV. Ausführung dieses Beschlusses. Zur Ausführung dieses Beschlusses wird ein Ausführungs­Die Maler beantragten( außer Minklei) die Streichung ausschuß, aus fieben Personen bestehend, eingesetzt. Die Mitglieder dieses Ausschusses haben die Vollmacht, in der Worte: Aus städtischen Mitteln"( Arbeitsbörse betreffend), Zusatz: Die den Grenzen des oben gefaßten Beschlusses alles zu thun, was dafür beantragte Hohlwegler( Maler) den Zusatz: Sie sind verantwortlich ben fozialdemokratischen Stadtverordneten sollen in der Stadt- ihnen erforderlich erscheint. verordneten Verfaminlung darauf hinwirken, daß die Arbeitsbörse allgemeinen Bauhandwerker Versammlungen, die sie so oft als Unda möglich und erforderlich, mindestens aber viertelfährlich einmal, aus städtischen Mitteln unterſtügt wird." einzuberufen haben. Zu diesen Versammlungen haben die Angehörigen aller folcher im Baugewerbe thätigen Gewerkschaften Zutritt, die diesen Beschluß in öffentlichen Gewerksversammlungen ohne weiteren Zufa oder Bedingungen angenommen haben. Eine Auflösung des Ausführungsausschusses kann nur durch Beschluß aller Gewerkschaften erfolgen, die ihn eingefeht oder nachträglich anerkannt haben.

Absay a wurde im Wortlaute der Resolution mit dem Zu­saße der Stuckateure unter Ablehnung der Anträge der Maler mit Stimmenmehrheit angenommen. Absatz b gelangte ohne Debatte einstimmig zur An­

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nahme. Abfah e beantragten die Maler zu streichen. Derselbe gelangte bei der Abstimmung zur Annahme. Ebenso Abfaz d.

Zu Absaz e beantragten die Bau- Arbeiter Streichung des Wortes Bauhandwerker " und Ersatz desselben durch

Arbeiter".

Das Mandat des Ausführungsausschusses lautet auf ein Bau- Jahr, wenn es ihm nicht durch eine öffentliche Versammlung aller Bauhandwerker, die den Ausschuß anerkannt haben, ver längert wird.

Ferner wurde beantragt, hinter die Lohnforderung" einzu­schieben ,, und die weitere Verkürzung der Arbeitszeit" wird 2c. Abfaz e wurde mit diesen Abänderungen angenommen. Paffus V beantragten die Maler au streichen bezw. dem felben folgende Fassung zu geben:

" Zur Ausführung dieses Beschlusses hat jede Bauhandwerker Gewertschaft einen Vertrauensmann zu wählen.

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Mit Ablauf des Jahres hat der Ausführungsausschuß eine neue Delegirten- Konferenz einzuberufen, zu welcher jede Gewerk­Diese jeg nerament hat, brei Delegirte entfendet. Diese Delegirten fegen den neuen Ausschuß In der Auswahl zum Ausführungsausschuß zu wählender ein. Die abtretenden Mitglieder find wieder wählbar. Personen tritt teine Beschränkung irgend einer Art ein. Ausscheidende Mitglieder werden in einer öffentlichen Ver­Der Ausschuß ist berechtigt

Das Mandat des Vertrauensmannes ist unbeschränkt. Jeder Vertrauensmann ist in Bezug auf die gefaßten Befammlung der Bau- Arbeiter erfett. schlüsse souverain und hat demgemaß das Recht, die Ver trauensmänner zwecks Besprechung von Fragen, welche sich mit den Beschlüssen deden, jederzeit einzuladen.

Jede Gewerkschaft ist selbständig und unterliegt keinen Be schränkungen, betreffs Agitation, Unterstützungen, Petitionen, Bersammlungen, Demonstrationen und Arbeitseinstellungen. Der Vertrauensmann hat die Pflicht, Versammlungen seines Ge­werbes einzuberufen, um die gefaßten Beschlüsse zur Durchführung zu bringen.

Kombinirte Gewerkschafts- Versammlungen einzelner oder sämmtlicher Bauhandwerker tönnen teine bindenden Beschlüsse faffen. In diesen fombinirten Versammlungen findet nur allge meine Generaldiskussion über gestellte Fragen statt."

Ueber Passus V fand zunächst eine lebhafte General biskussion statt.

Nach Schluß derselben wurde der Antrag der Maler mit 11 gegen 8 Stimmen abgelehnt und trat die Versammlung nunmehr in die Spezialdiskussion des Passus V der Resolution ein( die Zimmerleute stimmten getheilt).

Folgende Abänderungsanträge wurden beschlossen: Absatz 5 statt einen" Delegirten drei".

Absatz 7 wird gestrichen und dafür gesetzt:

Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Verkürzung der Arbeitszeit im Buchdruckgewerbe und die Halle 'schen Beschlüsse führte Kollege Besteck aus:

Nachdem sich in früherer Zeit der Arbeiter allen Maßregeln der Arbeitgeber zur Verlängerung der Arbeitszeit willig gefügt hatte, wenn er nur einer Lohnverminderung dadurch vorbeugen fonnte, und nachdem er dann die Erfahrung gemacht hatte, daß er es trotz der immer länger und länger werdenden Arbeitszeit zu nichts brachte, daß im Gegentheil seine Lage immer trauriger wurde, daß er sogar dem Siechthum verfiel, dämmerte endlich der Gedanke in ihm, daß all' diese Uebelstände wohl darin wurzelten, daß man zu lange arbeite. Aus dieser Erkenntniß ist die For­derung einer verkürzten Arbeitszeit bei bleibendem Lohn entstan­den, und speziell für das Buchdruckgewerbe auf dem Halle'schen Rongreß dahin formulirt worden, daß vom 1. Januar 1892 ab alle Buchdrucker nur noch 9 Stunden täglich zu arbeiten haben. In Leipzig hatten die Kollegen dieses schon im Jahre 1886 bean­tragt, und drei Jahre später sprach sich die Mehrzahl der deutschen Städte dahin aus, daß eine 9 stündige Arbeitszeit eingeführt werden foll. Jetzt fordern wir aber eine für alle Buchdrucker allgemeine Arbeitszeit von 9 Stunden, und in der Hand der Prinzipale liegt es, ob wir unser Ziel auf friedlichem Wege oder durch einen Kampf erreichen sollen. Erreichen werden wir das Ziel ganz gewiß, wenn alle Kollegen einig sind, wenn sie am Tage der Ent fcheidung Mann für Mann zusammenstehen und-kämpfen. Sollten wir also wirklich in den Kampf eintreten müssen, so werden wir ganz gewiß den Sieg nicht nur erringen, sondern auch behaupten. Beifall.)

Bevor man in die Diskussion eintrat, verlas der Vorsitzende zahlreiche Telegramme, welche an den Brandenburger Tag" ge­richtet waren und in trefflichen Worten und Versen der Ver­sammlung ihr Interesse an den Verhandlungen aussprachen. Es waren Telegramme eingelaufen aus Dresden , München , Stutt­ gart , Halle a. S., Krefeld , Mainz , Hamburg , Leipzig , Würzburg , Chemnitz und Augsburg .

In der Diskussion sprach zunächst der Buchdruckereibefizer Herr Näther aus Berlin und legte es den Buchdruckergehilfen eindringlich ans Herz, sie möchten sich ihre Forderung erst reiflich überlegen, ehe sie zur Verwirklichung derselben schritten. Die Kollegen Both- Stettin, Buchholz- Stettin , Reinfeit- Charlottenburge Leimbach- Brandenburg, Albert Schmidt- Landsberg a./W., Müller­Neuruppin, Schröder- Potsdam, Sonnenburg- Friedrichshagen, Sella- Spandau, Labjuhn- Langwiß und Eichler- Leipzig sprachen fämmtlich im Sinne der beiden Referenten und betonten wieder­holt, daß der Brandenburger Tag" nicht etwa auf Anregung der Berliner einberufen sei, sondern daß die Anregung hierzu zuerst in der Provinz selbst gegeben sei, weil sich gerade in der Provinz der Wunsch geltend gemacht habe, die Stellung der Buch­bedruckergehilfen zu den auf der Tagesordnung stehenden Punkten tennen zu lernen. Folgende Resolution gelangte hierauf einstimmig zur An­Die am 8. März 1891 im Feenpalast" tagende Zusammen­kunft der brandenburgischen Buchdrucker beschließt in Anbetracht: 1. der infolge der wirthschaftlichen Verhältnisse immer mehr um sich greifenden Arbeitslosigkeit, deren Druck außerdem durch die ins Maßlose fich steigernde Lehrlingszüchterei für die Ge­hilfenschaft Deutschlands unerträglich geworden ist; in An­betracht

1. öffentliche Versammlungen fämmtlicher Bauhandwerker oder einzelner Gruppen von Bauhandwerkern zu rufen;

2. die Ginberufung von Versammlungen der einzelnen Ge­werkschaften zu veranlassen;

3. Sammlungen von Geldern in geeigneter Form zu veran ftalten;

4. über die so gesammelten Gelber zu verfügen zu den Zwecken, für die er eingesetzt ist. Besonders darf er darüber ver­fügen zu mündlicher und schriftlicher Agitation, zur Ver­sendung von Flugblättern und anderen Druckschrijten, zur Veranstaltung von Petitionen, Versammlungen, Demon­ftrationen und zur Streifunterstügung.

nahme:

2. der durch die fortschreitende Technik im Buchdrucker­Die Rechnungslegung erfolgt vierteljahrlich öffentlich in gewerbe in übergroßem Maße Inanspruchnahme der physischen öffentlichen Bauhandwerker- Berjammlungen, die bann Revisoren Kraft des Einzelnen und des daraus resultivenden hohen Kranken­zur Prüfung der Abrechnung zu ernennen haben,

Standes

Wenn eine Gruppe Bauhandwerker Berlins in einen Aus- mit allen Mitteln für eine Verkürzung der Arbeitszeit auf stand eintreten will, so hat sie diese Absicht dem Ausführungs- 9 Stunden zu wirken und zur Durchführung zu bringen, da die­ausschuß anzuzeigen. Derfelbe hat seinen Rath zu ertheilen, felbe allein nur im Stande ist, die sanitäre und materielle Lage nöthigenfalls eine öffentliche Bersammlung in der Sache zu bei der Gehilfen zu verbessern. Ferner spricht die Versammlung die Erwartung aus, daß rufen und dann, wenn der Ausstand gebilligt wird, Alles 34

Arbeiter Berlins ! Gedenkt der ausgefuereten deutschen Arbeiter!