Kopenhagen waren von der Bevölkerung im Wahlrechtsalter nur07 Prozent der Männer und 40 Prozent der Frauenwahlberechtigt! in der Nachbarstadt Frederiksberg 75 Proz. derMänner und 57 Proz. der Frauen; in den eigentlichen Provinzstädten 71 Proz. der Männer und 5g Proz. der Frauen! in denLandgemeinden 79 Proz. der Männer und 70 Proz. der Frauen.Die Landbevöllerung ist günstiger gestelll als die städtische, weilsie im allgemeinen seßhafter ist und darum für sie die Bedingungdes zweijährigen Aufenthalts in der betreffenden Kommune, an diedas Wahlrecht geknüpft ist, weniger verderblich wirkt. Von einemdem der Männer gleichen Wahlrecht für dieFrauen kann trotz der für beide Geschlechtergleichlautenden Bedingungen nicht die Rede sein.Schuld daran ist die Steuerzahlungsklausel, die vielen unver-heirateten und verwitweten Frauen das Wahlrecht vorenthält.Der Bericht des Statistischen Bureaus beweist aber nicht allein,daß eine große Anzahl Frauen um das„allgemeine" Wahlrecht be-trogen wurde, sondern auch, daß man einer großen Anzahlvon Männern das Wahlrecht, das ihnen bisherzustand, genommen hat. Hinsichtlich des Konimunalwahlrechts der Männer ist eine Verbesserung insofern geschaffen worden,indem die Dienstleute— solche Personen, die, ohne einen eigenenHausstand zu besitzen, in privatem Dienstverhältnis stehen— dasWahlrecht erlangten, und eine weitere Verbesserung war es. daß inKopenhagen, wo man bislang nur von 1000 Kronen Einkommen anwählen konnte, alle Steuerzahler im Wahlrechtsalter das Wahlrechterhielten. Trotzdem ist der Prozentsatz der wahlberechtigten Männergesunken, obwohl unter dem alten Wahlrecht aus sozialenUrsachen eine beständige Steigerung der Wohlberecktigienzahl stattfand. So waren z. B. im Jahre 1V00 von der männlichen Bevolkerung über 25 Jahre 71,8 Proz. kommunalwahlberechtigt, imJahre 1906 aber 76.2 Proz.; bei den Wahlen im März 1909jedoch nur noch 7 5,5 Proz. Daß trotz der angezogenenVerbesserungen ein solcher Rückgang eintreten konnte, ist die Folgedavon, daß man statt des einjährigen den zweijährigen Aufenthaltin der Kommune und statt der Steuerveranlagung die Steuerzahlungzur Bedingung des Wahlrechts machte.Unser Bruderorgan„Socialdemokraten" berechnet den infolgeder Wahlrechtsreform eingetretenen Rückgang der Zahl dermännlichen Wahlberechtigten für Kopenhagen auf 220,für Frederiksberg auf 2000, für die Provinzstädte auf 8800 und fürdie Landgemeinden auf 7750. Da außerdem die Proletarierinnenin noch weit stärkerem Maße benachteiligt wurden, so beweisen dieamtlichen Zahlen deutlich genug, daß die Reform weder henMännern noch den Frauen das allgemeine Kommunalwahlrechtgebracht hat.Ueber die Wahlbeteiligung besagt der Bericht, daßim ganzen Lande von den 456 211 wahlberechtigten Männern827 806 ihre Stimme abgaben, also 76'/» Proz.; von den 423 544Frauen 193 421, also fast 50 Proz.— In Kopenhagen beteiligtensich 80,5 Proz. der Männer und 69,4 der Frauen au der Wahl, inFrederikSberg 80,2 und 69,9 Proz., in den Provinzstädten 84,6 und66,7 Proz., und in den Landgenieinden gaben 72,9 der Männer undL3 Proz. der Frauen ihre Strmme ab.In nur 85 von den 1206 Kommunen Dänemarks wurdenFrauen in die Gemeindevertretung gewählt. Ihre Zahl beträgt127, gegenüber 9682 männlichen Gemeiudevertretern. Bon den 127weiblichen Gemeindevertretern find 84 verheiratet, 88 ledig und5 Witwen._Leseabende.Lritz-Luckow. Freitag, den 14. Mai, V-,9 Uhr. bei Weniger, Werder-straße 23: Vortrag des Geuoffen Groger.Gerichts-Zeitung.Ein Lebius-Stiickchen.In seinem gelben Organ„Der Bund" hat LebiuS die AffäreVogel zum Anlaß genommen, die leitenden Personen des Bäcker»Verbandes schmählich zu verdächtigen. Die Affäre Vogel begannvor ei» paar Jahren mit einem Prozeß, den Vogel, der Arbeits-vermittler der Bäckerinnung„Germania", gegen Schneider, denBerliner Vorsitzenden des Bäckerverbandes, veranlaßte. Durch diesenProzeß ist bekanntlich festgestellt worden, daß Vogel als Arbeits-vermittler für Bestechungen durch Arbeitsuchende zugänglich ge-wesen ist. Weil Vogel in demselben Prozeß die Annahme vonBcstechungsgeldern unter seinem Eide bestritten hatte, so ist späterein Verfahren, zunächst wegen fahrlässigen Falscheides, gegen ihneröffnet worden. Die Strafkammer kam jedoch auf Grund derBeweisaufnahme zu dem Erkenntnis, daß Vogel des wissentlichenMeineides verdächtig sei und deshalb vor das Schwurgericht gestelltwerden müsse. Obgleich dasselbe Beweismaterial, welches nachAnsicht der Strafkammer den Verdacht des wissentlichen Meinei des begründete, auch dem Schwurgericht vorgetragen wurde,kamen die Geschworenen doch zu einem Freispruch. Lebius kam inseinem Blatte auf die Schwurgerichtsverhandlung zurück, und, daer nun mal die Aufgabe hat, die Leiter der freien Gewerkschaftenzu beschimpfen und mit Schmutz zu bewerfen, so zog er den„kühnen" Schluß: da die Geschworenen Vogel freigesprochen haben,so müssen sie überzeugt gewesen sein, daß die zwölf Zeugen, welcheVogel belasteten, zwölf Meineide geschworen haben, und dieseZeugen haben sich die Leiter des Bäckerverbandes verschafft, um anihrem Gegner Vogel Rache zu nehmen.— Lebius macht also nichtnur zwölf Zeugen, von denen die meisten in dem früheren Straf-kammerurteil als einwandfrei bezeichnet wurden, den Vorwurf,sie hätten sämtlich Meineide geleistet, sondern er beschuldigt ditzLeiter des Bäckerverbandes auch, diese Zeugen gedungen und zumMeineide verleitet zu haben.Schneider und Hchschold als Leiter der Berliner Mitglied-schaft des Bäckerverbandes sowie einer der Zeugen aus dem Vogel-Prozeß verklagten den Lebius wegen Beleidigung. Am Dienstagsollte die Klage vor dem Schöffengericht Charlottcnburg verhandeltwerden. Hier machte nun Lebius— wie aus den Ausführungenseines Verteidigers hervorgeht i— den Versuch, sich der Verantwor-tung für seine Beschimpfungen dadurch zu entziehen, daß er be-bauptet, Schneider und Hetzschold könnten sich nicht getroffenfühlen, denn— nicht sie, sondern der Verbandsvorsitzende Allmannin Hamburg sei der Leiter des Verbandes.— Zur Entscheidungüber diesen Einwand kam das Gericht noch nicht, denn die Ver-Handlung verfiel der Vertagung. Lebius hatte wohl für den Fall,daß er mit dem Einwand der mangelnden Aktivlegitimation derKläger nicht durchkommt, neben einigen anderen Zeugen denSprechmeister Vogel geladen. Mit Rücksicht hierauf stellte Rechts-anwalt Dr. Hrinemann als Vertreter der Kläger den Antrag, daß,>venn Vogel vernommen würde, er auf der Ladung sämtlicherBelastungszeugen aus dem Prozeß Vogel bestehen müsse.Das Gericht hat über diese Beweisanträge noch nicht Beschlußgefaßt. Sollte es dieselben zulassen, dann haben wir im Rahmeneiner Privatbeleidigungsklage eine nochmalige Aufrollung derAffäre Vogel zu erwarten. Die Kläger können dadurch nur gerecht-fertigt werden. Ob aber Herrn Vogel und manchem anderen dieSuppe schmecken wird, die ihnen ihr Gesinnungsfreund LebiuS ein-gebrockt hat. das ist eine zweifelhafte Frage.Aerztliche Schmiergelder.Ein Nachspiel zu dem Privatklageprozeß des Dr. Moll widerDr. Lewiii(Schöneberg) beschäftigte gestern die 147. Abteilung desAmtsgerichts Berlin-Mitte unter Vorsitz des Amtsrichters Leiden.In dem damaligen Prozeß, über den wir am 21. März berichteten,war auch eine Unterredung mit dem Gcheimrat ProfessorDr. Senator erwähnt. Professor Senator legte darauf sein Amtals Vorfitzender der Medizinischen Gesellschaft nieder, weil er,solange ungünstige Gerüchte gegen ihn verbreitet würden, dies Amtnicht führen wollte, und beantragte gegen sich eine disziplinarischeUntersuchung. Inzwischen hatte die„B. Z. am Mittag" den FallSenator in einer Art besprochen» aus der entnommen werdenkonnte, sie mache Professor Dr. Senator den Vorwurf, er habe Eiltgelt oder Provision für Zuführung von Patienten gegeben. Wegendieses Artikels strengte Geheimrat Senator Beleidigungsklagegegen den verantwortlichen Redakteur der„B. Z. am Mittag",Dr. Auer, an. Ueber diese wurde gestern verhandelt. Dem Klägerstand Rechtsanwalt Dr. Löwcnstein, dem Beklagten RechtsanwaltLeonhard Friedman» zur Seite. Professor Senator legte dar. daßer niemals für Zuführung von Patienten irgendwie Entgelt ge-geben habe, hin und wieder habe er aus Gutmütigkeit Dolmetschernoder Komissionären, die längere Zeit warten mußten, 1 bis 3 M.als eine Art Trinkgeld aus Ersuchen gegeben. In der Beweisauf-nähme wurde von einer Reihe Kommissiouäre die Richtigkeit derDarstellung des Klägers bestätigt und betont, daß niemals derKläger um Zuführung ersucht habe, daß sie dem Kläger nie jemandzugeführt hätten, der zu einer anderen Autorität wollte, und daßniemals die kleinen Trinkgelder irgendwelchen Einfluß auf Zu-führung von Patienten ihrer Ansicht nach haben sollten und gehabthaben. Eine Reihe von Aerzten bekundeten, daß lediglich ein Aktvon Gutmütigkeit auf feiten des Klägers vorliege, keineswegs einAkt geschäftsmäßiger Hingabe von Schmiergeldern oder dergleichen.Nach längeren Verhandlungen kam folgender Vergleich zustande:Der Angeklagte erklärt:„Ich habe mich auf Grund derheutigen Verhandlung davon überzeugt, daß die von dem Privat.klüger nach seiner und der Zeugen Angabe an Dolmetscher oderandere Personen in seltenen Ausnahmefällen gezahlten gering-fügigen Beträge nicht als Provision oder als Entgelt für Zu-fiihrung von Patienten gezahlt worden sind oder auch nur imentferntesten in diesem Sinne aufgefaßt werden können. Soweitin dem zur Privatklage gestellten Artikel ein solcher Vorwurferblickt werden kann, nehme ich ihn zurück und übernehme dieKosten des Verfahrens."Das Versahren wird hierauf eingestellt.„Die fromme Madame mit der Hundepeitsche.Am 4. September 1908 wurde vom Schöffengericht zu Hamburgdie Rentiere Anna Thieß wegen schwerer Mißhand-l u n g i h r e s D i e n st m ä d ch e n s zu einer Gefängnisstrafe vonvier Monaten verurteilt. Schon die Höhe des StrasmoßeSdeutet an, daß es sich nicht um alltägliche Dinge handelt, welche dle„Gnädige", eine reiche kinderlose Witwe im Alter von 54 Jahren,eine äußerst robuste Erscheinung, begangen hat. Gegen dieses Urteilhat die sehr schlagfertige Dame Berufung eingelegt, weil siewenig Neigung empfindet, ihre Beletage mit einer stillen, init eisernenGardinen verzlerten Klause zu vertauschen, Sie ist inzwischen aufihren G e i st e s z u st a n d untersucht worden. Das Gutachten desbeamteten Psychiaters lautet: Die in den Wechseljahren stehendeAngeklagte ist eine nervöse, sehr reizbare Frau, aber die Voraus-setzungen des StrafbefreiungSparagraphen liegen nicht vor.Wie aus der Verhandlung vor der Berufungsinstanzhervorgeht, haben sich in der Wohnung der Angeklagten sehr merk-lvürdige Dinge abgespielt. Ihr aus demselben vorpommerschen Nestestammendes Dienstmädchen bat bei jeder Gelegenheit die kräftigenFäuste der„Madame" verspürt. Ein Schlag mit der mit einemDiamantringe bewaffneten Hand hat die Nase des Mädchensdauernd entstellt; mehrere Narben am Kopferühren von dem dicken Ende einer Hundepeitsche her,mit der Madame unbarmherzig auf die„Landsmännin" einhieb.Eines Tages sagte die Angeklagte zu ihrem Opfer, das gerade nochzehn Pfennige hatte:„So, nun geh' hin und kaufe Dirdafür einen R o h r st o ck". Mit diesem Rohrstock hat siedas Mädchen wiederholt geschlagen, wie sie auch einen Küchen-löffel auf dem Körper de» dienstbaren Geistes zerschlagen hat. Alldie Einzelheiten der Torturen aufzuführen, würde zu weit führen,Aber die Angeklagte hat auch est, gutes Herz; nach getaner„Arbeit"träufelte sie Balsam auf die Wunden der Zerschmidenen, indem siediese zum Bibellesen anhielt. Das S ch ö f f e n g eri ch t be-zeichnete dies nicht mit Unrecht als eine Heuchelei und alSstraferschwerendes Moment.Die Angeklagte sagte vor dem Berufungsgericht au«, daßsie infolge der Wecbseljahre sehr leicht in Erregung gerate und daßes ihr Bestreben gewesen sei. das Mädchen zu einen, ordentlichenMenschen zu erziehen. Die Zeugin schilderte in schlichter Weisedieses„ErziehnngSwerk" und fügte hinzu, daß sie infolge derbarbarischen Behandlung und dcS schlechten Essens totalabgemagert war und völlig widerstandslos gewordensei. Auch seien in der Wohnung der Angeklagten merkwürdigeDinge vorgekommen. Unter Ausschluß der Ocsfentlich-keil wurde die Frage erörtert, ob die Angeklagte sadistisch odersexuell pervers veranlagt sei. Hierfür bieten sich keine Anhalts-punkte. Der Verteidiger meinte, da Mißhandlungen vor-gekommen seien, müsse die Angeklagte zwar bestraft werden, dieSache könne aber mit einer angemesteucn Geldstrafe geahndetwerden. Der Staatsanwalt bemerkte dagegen. daßder Angeklagten ein solches„ErziehungSrccht" nicht zustehe; auch liege Körperverletzung mit eine», gefährlichenWerkzeuge vor. Was solle man dazu sagen, wenn ein Dienstmädchensich für ihren letzten Groschen einen Rohrstock kaufen müsse, um daundanüt geschlagen zu werden. Milderungsgründe lägen nicht vorund eine Strafe von vier Monaten Gefängnis sei durchaus nichtzu hoch.Das Gericht verurteilte die Angeklagte aus§ 223s. nur zueiner Geldstrafe von 300 Marl oder 30 Tagen Gefängnis. MitRücksicht aus die bisherige Unbescholtenhelt und die Affekt-auSbrüche infolge der Wechseljahre seien der Angeklagten milderndeUmstände zugebilligt worden. Die„Gnädige" braucht also leinenvorübergehenden Domizilwechsel vorzunehmen. Schade, daß das zurDemut auf dem Lande erzogene Mädchen sich nicht auf seinMenschenrecht besonnen und der„Gnädigen" die erhaltenen Hiebemit doppelter Münze heimgezahlt hat.Bergehen gegen die Religion.Das Landgericht in Regensburg verurteilt« einen 16 Jahrealten Banernburschen wegen Religionsvcrgehens zu vierzehnTagen Gefängnis. Der Bauernbub hat in seiner Dorfkircheaus Langerweile Nüsse gegessen und einmal die Kirche mit brennenderZigarre betreten._Das Reichsgericht hat, wie uns telegraphisch gemeldet wird,gestern die Revision des Handlungsgehilfen Richard Henkel ver-warfen, der vom Schwurgericht am Landgericht Berlin I am24. März 1909 wegen Ermordung des Juweliers Frankfurter inWien zum Tode verurteilt worden war.Vermischtes.Der Regierungspräsident zu Schleswig und das Recht zu baden.Die Stadt Schöneberg baut eine schöne Heimstätte in Boldixumauf Führ. Unmittelbar am Wasser erhebt sich der große und ge-schmackvolle friesische Ziegelbau, der eine Festung sein soll imKampfe gegen die Tuberkulose. Mehr als hundert Großstadt-linder sollen im Sommer und Winter unentgeltlich dort unter-gebracht werden, um in der reinen, durch die Wirkungen des Golf-stromes gemilderten Nordseclust Erholung zu finden. Schon inlvenigen Wochen wird die Anstalt eröffnet. Aber die Regierung zuSchleswig verbietet es den Kindern, zu baden. Die uralte Frageder Völkerrechte, ob die Nordsee frei, oder ob sie eine mareclausum,„ein verschlossenes Meer" sei, ist mit einem Schlage,wenn auch in eigenartigem Sinne gelöst. Das Meer ist ver-schloffen, so fest verschlossen, daß selbst die kleinen Staatsbürger.die am Strande spielen, nicht mehr die Füße ins Wasser steckendürfen: das Verbot ist nicht etwa aus Gründen der Sitten- oderder Verkehrspolizei ergangen und nicht aus irgendwelchen Gründender Hygiene oder des öffentlichen Wohls, sondern weil der Re-gierungspräsident der Stadt Wyk soeben die„ausschließliche Bade-konzession" für Wyk und für die umliegenden Ortschaften erteilthat. Das Baden soll also zwar nicht grundsätzlich verboten werden;aber wer sich den Forderungen des Bürgermeisters von Wyk nichtbedingungslos unterwirft, hat dennoch zu gewärtigen, daß derGendarm ihn mitsamt seinem Badekarren vom Strande verjagt.Das Erholungsheim steht in der Gemarkung Boldixum, Gc-bühren aber soll es bezahlen an die Stadt Wyk: und dieseGebühren sind nicht etwa als Entgelt für gemeinnützige Bade-einrichtungen zu zahlen, denn die Stadt Schöneberg hat ihreBadeeinrichtungen selbst geschaffen, sondern lediglich, tveil dieStadt Wyk auch für das Geld ihrer Nachbarn einen Verivenduugs-zweck zu wissen glaubt. Und dazu'st das Schöneberger Erholungs«heim gebaut zu einer Zeit, als von dem Bademonopol noch keineRede war. Das Grundstück ist im Sommer 1908 gekauft, imAugust 1908 ist der Antrag auf polizeiliche Genehmigung desBadens gestellt. Das große Haus am Föhrer Südstrande warbereits unter Dach, die Strandhalle, von der aus die Kinder badensollten, loar bereits von den Behörden genehmigt, als plötzlichim Februar des Jahres bekannt wurde, daß die Nordsee durchVerfügung des Regierungspräsidenten zum StaatseigeiUum er-klärt wurde. Aber die Auffassung der königlichen Negierungwiderspricht unserem Staatsrecht. Die Worte aus der„Brautvon Messina":„Auf dem Meere ist keiy Eigentum", gelten hinaufbis zu den Halligen. Am Meeresufer steht jedem Staatsbürgerdas Recht des Gemeingebrauches zu. Zum Gemeingebrauch ge-hört auch das Boden. Das erteilte Bademonopol ist darum rechts-widrig. Nur aus Gründen der Sitten- und Verkehrspolizei kanndas Baden verboten werden. Unzulässig war es daher, ausfinanziellen Rücksichten das Verbot auszusprechen. Das Recht zuatmen und sich zu waschen, bedarf selbst in Preußen keiner Er-laubnis. Sollte aber das preußische Recht eine Möglichkeit geben.daß eine Gemeinde die Nachbargemeinde besteuert und sollte derStaatsbürger gezwungen werden können, für die Benutzung� desMeeres— nicht etwa von Badeeincichtungen— Geld zu bezahlen,so ist es dennoch Pflicht des Staates, seine Konzession derart ein-zuschränken, daß nicht Einrichtungen der öffentlichen Wohltätig-keit der willkürlichen Besteuerung durch einen beliebigen Unter.nehmer ausgeliefert werden. Die Frage, ob es richtig ist, auchAnstalten der sozialen Fürsorge dieser neuesten Steuerart zuunterwerfen, wird der Oberpräsident iin Beschwerdewege zu ent-scheiden haben. Ob aber die Badesteuer überhaupt rechtsgültigist, ist im Verwaltungsstreitverfähren zu klären. Das Ober-Verwaltungsgericht hat— die Verwaltungsbehörden haben dasfreilich inzwischen vergessen— in einem gleichliegenden ebenfallsim Regierungsbezirk Schleswig ausgefochtenen Prozesse die Un-gültigkeit aller Badebeschränkungen längst mit klaren Wortenausgesprochen._Folgenschwerer Gerüstcinsturz.Im Dorfe Weißenboru bei Eisenberg fiel Altenburger Meldungzufolge gestern das Gerüst eines Neubaues in sich zusammen, so daßdie auf ihm beschäftigten Maurer in die Tiefe stürzten. Ein Mannwar sofort tot, ei» anderer wurde lebensgefährlich verletzt, zweiweitere erlitten leichtere Verletzungen. Die Ursache des Einsturzesist noch nicht festgestellt._Ein unfreundlicher Empfang. Nach einer Meldung aus Parisist in Villent vorgestern nachmittag ein Ballon mit zwei deutschenPassagieren, zwei Ingenieuren und einem Offizier gelandet. DerBallon war Sonnabendabend in Köln aufgestiegen. Die Bevölkerungveranstaltete den Luftichiffern eine feindliche Kundgebung. Die Luft-schiffer mußten schließlich, nachdem sie den Zoll für den Ballon be«zahlt hatten unter Bedeckung der Gendarmen den Zug besteigen.Die Gendarmen untersuchten das Gepäck, fanden jedoch nichts Ver«dächtiges vor.Eine Familicntragödie. Aus Bernkastel(Rhcinpr.) wird berichtet:Der im Stadtteil Eues wohnende Winzer und Mehlhändler PeterHerges hat, der„Bernkasteler Zeitung" zufolge, gestern morgen indor sechsten Stunde seine beiden Töchter im Alter von 18 bezw.21 Jahren durch zwei Revolverschüsse getötet. Der Mörder istvöllig apathisch und verweigert jede AuSkunst über das Motivseiner Tat._Verband der Bnrcanangestellten. Oeffcnlliche Versammlung derStenotypistinnen Grotz-BerlinS am Donnerstag, den 13. Mai er., abends8'l, Uhr, im Landsberger Kasino, Land-bergerstr, 39. Gertrud Hannaspricht über:„Rechte und Pflichten der Stenotypistin".Nintlicher Marktbericht der süidtllchcn Marrtballen-DIrckliun überden Großhandel in den Zentral-Marltballen,'Marktlage: Fleisch:Zufuhr reichlich, Geschäft schleppend Preise unverändert. Wild: Zusnhrknapp, Geschäst lebhast, Preise gut. G e s l ü g e l: Zusubr genügend.Geschäst etwas lebhaft, Preise gut. Fische: Zusuhr müßig, Geschäft ziem-lich lebhast, Preise wenig verändert. B u> t e r u nd Käse: Zusuhr inseiner Butter schwächer, Geschäst ruhig, Preise unverändert. Gemüse,Obsi und Sübsrüchte: Zusuhr genügend, Geschäst ruhig, Preisewenig verändert_BSitternngSübersicht vom 11. Mai 1909, morgens 8 Nbr.Swtnemde.Hamburg6 erlinFrankl.a M 764 91Müncheu 176391®Wien! 762 Still762®765 NN®763 NNOWetter3 wolkig3 bedeckt3 wollig1 heiter2 wolkigbedecktt-iN*11itStationen||iC jQS C£ BIISaparanda 762 NeterSburg 761 SOScilla|768SSlberdeen 1766®Parts>766 NNOWetter§1«S)2 wölken!2 bedeckt1 bedeckt1 bedeckt3wolkenl!I I041278Wetterprognose für Mittwoch, den IS. Mai 1999.Ziemlich kühl bei meist schwachen nordwestlichen Winddll und wechselnde'Bewölkung, ohne erhebliche Niederschläge.Berliner Wetterbureau.WasserstandS-Nachrichtender Landesanftalt für Gewässerkunde, milgeleilt vomBerliner Wetlerbureau.Wasserstande m e l. TilsitP r e g e I, JniterdurgWeichsel, ThoruOder, Ratibor» Kroßen, Frankfurt®a r t h e, Schrimm, LandsbergNetze, VordammElbe, Leivneritz, Dresden, Barby, MagdebnrgWasserstandSaale, GrochlltzHavel, Spandau'), Iiathenow')Spree, Svrcmberg'), vceskowWeser, Münden, MindenRhein, Maximiliansau. Kaub, KölnNeckar, HeilbronnMain. WertbeimMosel, Trieram10. 5.ein1109714482128—41384222032206513864seit9. 5.orn')—2+l0—2—6—4— 6— 8—15—3')+ bedeutet Wuchs.— Fall.—') Unterpegel.Nach telegraphischer Meldung war die Ob er bei Ratiborheute srüh aus 287 cm gejallen und fällt weiter.Pa. Schlack« undSalamiwursta Pfd. 1.00 l»"VSWiener Würstchen.. 3 Paar 50 Pf.Fraustädter Würstchen. 6 Paar 50 Pf.Oampfwurst..... a Pfd. 30 Pf.Hermann LelssnerBerlin C.. Klonterstr. 93/95Eckhaus Kaljer-Wilhelm-Straße 11.Haben Sie Stoff?/dt /ertice davon Anzug' od. Paletotnach Mass, schick, daaerh. Zutaten,von 20 Mark an. Moritz Lahand,.Heue Promenaden, ll.( Stritb. Börse),i)Verleih-Insititnt:Friedrich8t.H5/l,a.Ora&g."Tor. Eleg. Frack, Gehrock1.50,£o(el,00. Weste 50Pf.