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Kopenhagen   waren von der Bevölkerung im Wahlrechtsalter nur 07 Prozent der Männer und 40 Prozent der Frauen wahlberechtigt! in der Nachbarstadt Frederiksberg 75 Proz. der Männer und 57 Proz. der Frauen; in den eigentlichen Provinz städten 71 Proz. der Männer und 5g Proz. der Frauen! in den Landgemeinden 79 Proz. der Männer und 70 Proz. der Frauen. Die Landbevöllerung ist günstiger gestelll als die städtische, weil sie im allgemeinen seßhafter ist und darum für sie die Bedingung des zweijährigen Aufenthalts in der betreffenden Kommune, an die das Wahlrecht geknüpft ist, weniger verderblich wirkt. Von einem dem der Männer gleichen Wahlrecht für die Frauen kann trotz der für beide Geschlechter gleichlautenden Bedingungen nicht die Rede sein. Schuld daran ist die Steuerzahlungsklausel, die vielen unver- heirateten und verwitweten Frauen das Wahlrecht vorenthält. Der Bericht des Statistischen Bureaus beweist aber nicht allein, daß eine große Anzahl Frauen um dasallgemeine" Wahlrecht be- trogen wurde, sondern auch, daß man einer großen Anzahl von Männern das Wahlrecht, das ihnen bisher zustand, genommen hat. Hinsichtlich des Konimunalwahl rechts der Männer ist eine Verbesserung insofern geschaffen worden, indem die Dienstleute   solche Personen, die, ohne einen eigenen Hausstand zu besitzen, in privatem Dienstverhältnis stehen das Wahlrecht erlangten, und eine weitere Verbesserung war es. daß in Kopenhagen  , wo man bislang nur von 1000 Kronen Einkommen an wählen konnte, alle Steuerzahler im Wahlrechtsalter das Wahlrecht erhielten. Trotzdem ist der Prozentsatz der wahlberechtigten Männer gesunken, obwohl unter dem alten Wahlrecht aus sozialen Ursachen eine beständige Steigerung der Wohlberecktigienzahl statt fand. So waren z. B. im Jahre 1V00 von der männlichen Be volkerung über 25 Jahre 71,8 Proz. kommunalwahlberechtigt, im Jahre 1906 aber 76.2 Proz.; bei den Wahlen im März 1909 jedoch nur noch 7 5,5 Proz. Daß trotz der angezogenen Verbesserungen ein solcher Rückgang eintreten konnte, ist die Folge davon, daß man statt des einjährigen den zweijährigen Aufenthalt in der Kommune und statt der Steuerveranlagung die Steuerzahlung zur Bedingung des Wahlrechts machte. Unser BruderorganSocialdemokraten" berechnet den infolge der Wahlrechtsreform eingetretenen Rückgang der Zahl der männlichen Wahlberechtigten für Kopenhagen   auf 220, für Frederiksberg auf 2000, für die Provinzstädte auf 8800 und für die Landgemeinden auf 7750. Da außerdem die Proletarierinnen in noch weit stärkerem Maße benachteiligt wurden, so beweisen die amtlichen Zahlen deutlich genug, daß die Reform weder hen Männern noch den Frauen das allgemeine Kommunalwahlrecht gebracht hat. Ueber die Wahlbeteiligung besagt der Bericht, daß im ganzen Lande von den 456 211 wahlberechtigten Männern 827 806 ihre Stimme abgaben, also 76'/» Proz.; von den 423 544 Frauen 193 421, also fast 50 Proz. In Kopenhagen   beteiligten sich 80,5 Proz. der Männer und 69,4 der Frauen au der Wahl, in FrederikSberg 80,2 und 69,9 Proz., in den Provinzstädten 84,6 und 66,7 Proz., und in den Landgenieinden gaben 72,9 der Männer und L3 Proz. der Frauen ihre Strmme ab. In nur 85 von den 1206 Kommunen Dänemarks   wurden Frauen in die Gemeindevertretung gewählt. Ihre Zahl beträgt 127, gegenüber 9682 männlichen Gemeiudevertretern. Bon den 127 weiblichen Gemeindevertretern find 84 verheiratet, 88 ledig und 5 Witwen._ Leseabende. Lritz-Luckow. Freitag, den 14. Mai, V-,9 Uhr. bei Weniger, Werder- straße 23: Vortrag des Geuoffen Groger. Gerichts-Zeitung. Ein Lebius-Stiickchen. In seinem gelben OrganDer Bund  " hat LebiuS die Affäre Vogel zum Anlaß genommen, die leitenden Personen des Bäcker» Verbandes schmählich zu verdächtigen. Die Affäre Vogel begann vor ei» paar Jahren mit einem Prozeß, den Vogel, der Arbeits- vermittler der BäckerinnungGermania  ", gegen Schneider, den Berliner   Vorsitzenden des Bäckerverbandes, veranlaßte. Durch diesen Prozeß ist bekanntlich festgestellt worden, daß Vogel als Arbeits- vermittler für Bestechungen durch Arbeitsuchende zugänglich ge- wesen ist. Weil Vogel in demselben Prozeß die Annahme von Bcstechungsgeldern unter seinem Eide bestritten hatte, so ist später ein Verfahren, zunächst wegen fahrlässigen Falscheides, gegen ihn eröffnet worden. Die Strafkammer kam jedoch auf Grund der Beweisaufnahme zu dem Erkenntnis, daß Vogel des wissentlichen Meineides verdächtig sei und deshalb vor das Schwurgericht gestellt werden müsse. Obgleich dasselbe Beweismaterial, welches nach Ansicht der Strafkammer den Verdacht des wissentlichen Mein ei des begründete, auch dem Schwurgericht vorgetragen wurde, kamen die Geschworenen doch zu einem Freispruch. Lebius kam in seinem Blatte auf die Schwurgerichtsverhandlung zurück, und, da er nun mal die Aufgabe hat, die Leiter der freien Gewerkschaften zu beschimpfen und mit Schmutz zu bewerfen, so zog er den kühnen" Schluß: da die Geschworenen Vogel freigesprochen haben, so müssen sie überzeugt gewesen sein, daß die zwölf Zeugen, welche Vogel belasteten, zwölf Meineide geschworen haben, und diese Zeugen haben sich die Leiter des Bäckerverbandes verschafft, um an ihrem Gegner Vogel Rache zu nehmen. Lebius macht also nicht nur zwölf Zeugen, von denen die meisten in dem früheren Straf- kammerurteil als einwandfrei bezeichnet wurden, den Vorwurf, sie hätten sämtlich Meineide geleistet, sondern er beschuldigt ditz Leiter des Bäckerverbandes auch, diese Zeugen gedungen und zum Meineide verleitet zu haben. Schneider und Hchschold als Leiter der Berliner   Mitglied- schaft des Bäckerverbandes sowie einer der Zeugen aus dem Vogel- Prozeß verklagten den Lebius wegen Beleidigung. Am Dienstag sollte die Klage vor dem Schöffengericht Charlottcnburg verhandelt werden. Hier machte nun Lebius wie aus den Ausführungen seines Verteidigers hervorgeht i den Versuch, sich der Verantwor- tung für seine Beschimpfungen dadurch zu entziehen, daß er be- bauptet, Schneider und Hetzschold könnten sich nicht getroffen fühlen, denn nicht sie, sondern der Verbandsvorsitzende Allmann in Hamburg   sei der Leiter des Verbandes. Zur Entscheidung über diesen Einwand kam das Gericht noch nicht, denn die Ver- Handlung verfiel der Vertagung. Lebius hatte wohl für den Fall, daß er mit dem Einwand der mangelnden Aktivlegitimation der Kläger   nicht durchkommt, neben einigen anderen Zeugen den Sprechmeister Vogel geladen. Mit Rücksicht hierauf stellte Rechts- anwalt Dr. Hrinemann als Vertreter der Kläger   den Antrag, daß, >venn Vogel vernommen würde, er auf der Ladung sämtlicher Belastungszeugen aus dem Prozeß Vogel bestehen müsse. Das Gericht hat über diese Beweisanträge noch nicht Beschluß gefaßt. Sollte es dieselben zulassen, dann haben wir im Rahmen einer Privatbeleidigungsklage eine nochmalige Aufrollung der Affäre Vogel zu erwarten. Die Kläger können dadurch nur gerecht- fertigt werden. Ob aber Herrn Vogel und manchem anderen die Suppe schmecken wird, die ihnen ihr Gesinnungsfreund LebiuS ein- gebrockt hat. das ist eine zweifelhafte Frage. Aerztliche Schmiergelder. Ein Nachspiel zu dem Privatklageprozeß des Dr. Moll wider Dr. Lewiii(Schöneberg  ) beschäftigte gestern die 147. Abteilung des Amtsgerichts Berlin-Mitte   unter Vorsitz des Amtsrichters Leiden. In dem damaligen Prozeß, über den wir am 21. März berichteten, war auch eine Unterredung mit dem Gcheimrat Professor Dr. Senator erwähnt. Professor Senator legte darauf sein Amt als Vorfitzender der Medizinischen Gesellschaft nieder, weil er, solange ungünstige Gerüchte gegen ihn verbreitet würden, dies Amt nicht führen wollte, und beantragte gegen sich eine disziplinarische Untersuchung. Inzwischen hatte dieB. Z. am Mittag" den Fall Senator in einer Art besprochen» aus der entnommen werden konnte, sie mache Professor Dr. Senator den Vorwurf, er habe Eilt gelt oder Provision für Zuführung von Patienten gegeben. Wegen dieses Artikels strengte Geheimrat Senator Beleidigungsklage gegen den verantwortlichen Redakteur derB. Z. am Mittag", Dr. Auer, an. Ueber diese wurde gestern verhandelt. Dem Kläger  stand Rechtsanwalt Dr. Löwcnstein, dem Beklagten   Rechtsanwalt Leonhard Friedman» zur Seite. Professor Senator legte dar. daß er niemals für Zuführung von Patienten irgendwie Entgelt ge- geben habe, hin und wieder habe er aus Gutmütigkeit Dolmetschern oder Komissionären, die längere Zeit warten mußten, 1 bis 3 M. als eine Art Trinkgeld aus Ersuchen gegeben. In der Beweisauf- nähme wurde von einer Reihe Kommissiouäre die Richtigkeit der Darstellung des Klägers bestätigt und betont, daß niemals der Kläger um Zuführung ersucht habe, daß sie dem Kläger nie jemand zugeführt hätten, der zu einer anderen Autorität wollte, und daß niemals die kleinen Trinkgelder irgendwelchen Einfluß auf Zu- führung von Patienten ihrer Ansicht nach haben sollten und gehabt haben. Eine Reihe von Aerzten bekundeten, daß lediglich ein Akt von Gutmütigkeit auf feiten des Klägers vorliege, keineswegs ein Akt geschäftsmäßiger Hingabe von Schmiergeldern oder dergleichen. Nach längeren Verhandlungen kam folgender Vergleich zustande: Der Angeklagte erklärt:Ich habe mich auf Grund der heutigen Verhandlung davon überzeugt, daß die von dem Privat. klüger nach seiner und der Zeugen Angabe an Dolmetscher oder andere Personen in seltenen Ausnahmefällen gezahlten gering- fügigen Beträge nicht als Provision oder als Entgelt für Zu- fiihrung von Patienten gezahlt worden sind oder auch nur im entferntesten in diesem Sinne aufgefaßt werden können. Soweit in dem zur Privatklage gestellten Artikel ein solcher Vorwurf erblickt werden kann, nehme ich ihn zurück und übernehme die Kosten des Verfahrens." Das Versahren wird hierauf eingestellt. Die fromme Madame mit der Hundepeitsche. Am 4. September 1908 wurde vom Schöffengericht zu Hamburg  die Rentiere Anna Thieß wegen schwerer Mißhand- l u n g i h r e s D i e n st m ä d ch e n s zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Schon die Höhe des StrasmoßeS deutet an, daß es sich nicht um alltägliche Dinge handelt, welche dle Gnädige", eine reiche kinderlose Witwe im Alter von 54 Jahren, eine äußerst robuste Erscheinung, begangen hat. Gegen dieses Urteil hat die sehr schlagfertige Dame Berufung eingelegt, weil sie wenig Neigung empfindet, ihre Beletage mit einer stillen, init eisernen Gardinen verzlerten Klause zu vertauschen, Sie ist inzwischen auf ihren G e i st e s z u st a n d untersucht worden. Das Gutachten des beamteten Psychiaters lautet: Die in den Wechseljahren stehende Angeklagte ist eine nervöse, sehr reizbare Frau, aber die Voraus- setzungen des StrafbefreiungSparagraphen liegen nicht vor. Wie aus der Verhandlung vor der Berufungsinstanz hervorgeht, haben sich in der Wohnung der Angeklagten sehr merk- lvürdige Dinge abgespielt. Ihr aus demselben vorpommerschen Neste stammendes Dienstmädchen bat bei jeder Gelegenheit die kräftigen Fäuste derMadame" verspürt. Ein Schlag mit der mit einem Diamantringe bewaffneten Hand hat die Nase des Mädchens dauernd entstellt; mehrere Narben am Kopfe rühren von dem dicken Ende einer Hundepeitsche her, mit der Madame unbarmherzig auf dieLandsmännin" einhieb. Eines Tages sagte die Angeklagte zu ihrem Opfer, das gerade noch zehn Pfennige hatte:So, nun geh' hin und kaufe Dir dafür einen R o h r st o ck". Mit diesem Rohrstock hat sie das Mädchen wiederholt geschlagen, wie sie auch einen Küchen- löffel auf dem Körper de» dienstbaren Geistes zerschlagen hat. All die Einzelheiten der Torturen aufzuführen, würde zu weit führen, Aber die Angeklagte hat auch est, gutes Herz; nach getanerArbeit" träufelte sie Balsam auf die Wunden der Zerschmidenen, indem sie diese zum Bibellesen anhielt. Das S ch ö f f e n g eri ch t be- zeichnete dies nicht mit Unrecht als eine Heuchelei und alS straferschwerendes Moment. Die Angeklagte sagte vor dem Berufungsgericht au«, daß sie infolge der Wecbseljahre sehr leicht in Erregung gerate und daß es ihr Bestreben gewesen sei. das Mädchen zu einen, ordentlichen Menschen zu erziehen. Die Zeugin schilderte in schlichter Weise diesesErziehnngSwerk" und fügte hinzu, daß sie infolge der barbarischen Behandlung und dcS schlechten Essens total abgemagert war und völlig widerstandslos geworden sei. Auch seien in der Wohnung der Angeklagten merkwürdige Dinge vorgekommen. Unter Ausschluß der Ocsfentlich- keil wurde die Frage erörtert, ob die Angeklagte sadistisch oder sexuell pervers veranlagt sei. Hierfür bieten sich keine Anhalts- punkte. Der Verteidiger meinte, da Mißhandlungen vor- gekommen seien, müsse die Angeklagte zwar bestraft werden, die Sache könne aber mit einer angemesteucn Geldstrafe geahndet werden. Der Staatsanwalt bemerkte dagegen. daß der Angeklagten ein solchesErziehungSrccht" nicht zu stehe; auch liege Körperverletzung mit eine», gefährlichen Werkzeuge vor. Was solle man dazu sagen, wenn ein Dienstmädchen sich für ihren letzten Groschen einen Rohrstock kaufen müsse, um daun danüt geschlagen zu werden. Milderungsgründe lägen nicht vor und eine Strafe von vier Monaten Gefängnis sei durchaus nicht zu hoch. Das Gericht verurteilte die Angeklagte aus§ 223s. nur zu einer Geldstrafe von 300 Marl   oder 30 Tagen Gefängnis. Mit Rücksicht aus die bisherige Unbescholtenhelt und die Affekt- auSbrüche infolge der Wechseljahre seien der Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt worden. DieGnädige" braucht also leinen vorübergehenden Domizilwechsel vorzunehmen. Schade, daß das zur Demut auf dem Lande erzogene Mädchen sich nicht auf sein Menschenrecht besonnen und derGnädigen" die erhaltenen Hiebe mit doppelter Münze heimgezahlt hat. Bergehen gegen die Religion. Das Landgericht in Regensburg   verurteilt« einen 16 Jahre alten Banernburschen wegen Religionsvcrgehens zu vierzehn Tagen Gefängnis. Der Bauernbub hat in seiner Dorfkirche aus Langerweile Nüsse gegessen und einmal die Kirche mit brennender Zigarre betreten._ Das Reichsgericht hat, wie uns telegraphisch gemeldet wird, gestern die Revision des Handlungsgehilfen Richard Henkel ver- warfen, der vom Schwurgericht am Landgericht Berlin I am 24. März 1909 wegen Ermordung des Juweliers Frankfurter in Wien   zum Tode verurteilt worden war. Vermischtes. Der Regierungspräsident zu Schleswig   und das Recht zu baden. Die Stadt Schöneberg   baut eine schöne Heimstätte in Boldixum auf Führ. Unmittelbar am Wasser erhebt sich der große und ge- schmackvolle friesische Ziegelbau, der eine Festung sein soll im Kampfe gegen die Tuberkulose. Mehr als hundert Großstadt- linder sollen im Sommer und Winter unentgeltlich dort unter- gebracht werden, um in der reinen, durch die Wirkungen des Golf- stromes gemilderten Nordseclust Erholung zu finden. Schon in lvenigen Wochen wird die Anstalt eröffnet. Aber die Regierung zu Schleswig   verbietet es den Kindern, zu baden. Die uralte Frage der Völkerrechte, ob die Nordsee   frei, oder ob sie eine mare clausum,ein verschlossenes Meer" sei, ist mit einem Schlage, wenn auch in eigenartigem Sinne gelöst. Das Meer ist ver- schloffen, so fest verschlossen, daß selbst die kleinen Staatsbürger. die am Strande spielen, nicht mehr die Füße ins Wasser stecken dürfen: das Verbot ist nicht etwa aus Gründen der Sitten- oder der Verkehrspolizei ergangen und nicht aus irgendwelchen Gründen der Hygiene oder des öffentlichen Wohls, sondern weil der Re- gierungspräsident der Stadt Wyk   soeben dieausschließliche Bade- konzession" für Wyk   und für die umliegenden Ortschaften erteilt hat. Das Baden soll also zwar nicht grundsätzlich verboten werden; aber wer sich den Forderungen des Bürgermeisters von Wyk   nicht bedingungslos unterwirft, hat dennoch zu gewärtigen, daß der Gendarm ihn mitsamt seinem Badekarren vom Strande verjagt. Das Erholungsheim steht in der Gemarkung Boldixum, Gc- bühren aber soll es bezahlen an die Stadt Wyk  : und diese Gebühren sind nicht etwa als Entgelt für gemeinnützige Bade- einrichtungen zu zahlen, denn die Stadt Schöneberg   hat ihre Badeeinrichtungen selbst geschaffen, sondern lediglich, tveil die Stadt Wyk   auch für das Geld ihrer Nachbarn einen Verivenduugs- zweck zu wissen glaubt. Und dazu'st das Schöneberger Erholungs« heim gebaut zu einer Zeit, als von dem Bademonopol noch keine Rede war. Das Grundstück ist im Sommer 1908 gekauft, im August 1908 ist der Antrag auf polizeiliche Genehmigung des Badens gestellt. Das große Haus am Föhrer Südstrande war bereits unter Dach, die Strandhalle, von der aus die Kinder baden sollten, loar bereits von den Behörden genehmigt, als plötzlich im Februar des Jahres bekannt wurde, daß die Nordsee   durch Verfügung des Regierungspräsidenten zum StaatseigeiUum er- klärt wurde. Aber die Auffassung der königlichen Negierung widerspricht unserem Staatsrecht. Die Worte aus derBraut von Messina":Auf dem Meere ist keiy Eigentum", gelten hinauf bis zu den Halligen. Am Meeresufer steht jedem Staatsbürger das Recht des Gemeingebrauches zu. Zum Gemeingebrauch ge- hört auch das Boden. Das erteilte Bademonopol ist darum rechts- widrig. Nur aus Gründen der Sitten- und Verkehrspolizei kann das Baden verboten werden. Unzulässig war es daher, aus finanziellen Rücksichten das Verbot auszusprechen. Das Recht zu atmen und sich zu waschen, bedarf selbst in Preußen keiner Er- laubnis. Sollte aber das preußische Recht eine Möglichkeit geben. daß eine Gemeinde die Nachbargemeinde besteuert und sollte der Staatsbürger gezwungen werden können, für die Benutzung� des Meeres nicht etwa von Badeeincichtungen Geld zu bezahlen, so ist es dennoch Pflicht des Staates, seine Konzession derart ein- zuschränken, daß nicht Einrichtungen der öffentlichen Wohltätig- keit der willkürlichen Besteuerung durch einen beliebigen Unter. nehmer ausgeliefert werden. Die Frage, ob es richtig ist, auch Anstalten der sozialen Fürsorge dieser neuesten Steuerart zu unterwerfen, wird der Oberpräsident iin Beschwerdewege zu ent- scheiden haben. Ob aber die Badesteuer überhaupt rechtsgültig ist, ist im Verwaltungsstreitverfähren zu klären. Das Ober- Verwaltungsgericht hat die Verwaltungsbehörden haben das freilich inzwischen vergessen in einem gleichliegenden ebenfalls im Regierungsbezirk Schleswig   ausgefochtenen Prozesse die Un- gültigkeit aller Badebeschränkungen längst mit klaren Worten ausgesprochen._ Folgenschwerer Gerüstcinsturz. Im Dorfe Weißenboru bei Eisenberg fiel Altenburger Meldung zufolge gestern das Gerüst eines Neubaues in sich zusammen, so daß die auf ihm beschäftigten Maurer in die Tiefe stürzten. Ein Mann war sofort tot, ei» anderer wurde lebensgefährlich verletzt, zwei weitere erlitten leichtere Verletzungen. Die Ursache des Einsturzes ist noch nicht festgestellt._ Ein unfreundlicher Empfang. Nach einer Meldung aus Paris  ist in Villent vorgestern nachmittag ein Ballon mit zwei deutschen  Passagieren, zwei Ingenieuren und einem Offizier gelandet. Der Ballon war Sonnabendabend in Köln   aufgestiegen. Die Bevölkerung veranstaltete den Luftichiffern eine feindliche Kundgebung. Die Luft- schiffer mußten schließlich, nachdem sie den Zoll für den Ballon be« zahlt hatten unter Bedeckung der Gendarmen den Zug besteigen. Die Gendarmen untersuchten das Gepäck, fanden jedoch nichts Ver« dächtiges vor. Eine Familicntragödie. Aus Bernkastel  (Rhcinpr.) wird berichtet: Der im Stadtteil Eues wohnende Winzer und Mehlhändler Peter Herges hat, derBernkasteler Zeitung" zufolge, gestern morgen in dor sechsten Stunde seine beiden Töchter im Alter von 18 bezw. 21 Jahren durch zwei Revolverschüsse getötet. Der Mörder ist völlig apathisch und verweigert jede AuSkunst über das Motiv seiner Tat._ Verband der Bnrcanangestellten. Oeffcnlliche Versammlung der Stenotypistinnen Grotz-BerlinS am Donnerstag, den 13. Mai er., abends 8'l, Uhr, im Landsberger   Kasino, Land-bergerstr, 39. Gertrud Hanna  spricht über:Rechte und Pflichten der Stenotypistin". Nintlicher Marktbericht der süidtllchcn Marrtballen-DIrckliun über den Großhandel in den Zentral-Marltballen,'Marktlage: Fleisch: Zufuhr reichlich, Geschäft schleppend Preise unverändert. Wild  : Zusnhr knapp, Geschäst lebhast, Preise gut. G e s l ü g e l: Zusubr genügend. Geschäst etwas lebhaft, Preise gut. Fische: Zusuhr müßig, Geschäft ziem- lich lebhast, Preise wenig verändert. B u> t e r u nd Käse: Zusuhr in seiner Butter schwächer, Geschäst ruhig, Preise unverändert. Gemüse, Obsi und Sübsrüchte: Zusuhr genügend, Geschäst ruhig, Preise wenig verändert_ BSitternngSübersicht vom 11. Mai 1909, morgens 8 Nbr. Swtnemde. Hamburg  6 erlin Frankl.a M 764 91 Müncheu 176391® Wien  ! 762 Still 762® 765 NN® 763 NNO Wetter 3 wolkig 3 bedeckt 3 wollig 1 heiter 2 wolkig bedeckt t-iN *11 it Stationen ||i C jQ S C £ B II Saparanda 762 N eterSburg 761 SO Scilla  |768S Slberdeen 1766® Parts>766 NNO Wetter §1 «S) 2 wölken! 2 bedeckt 1 bedeckt 1 bedeckt 3wolkenl! I I 0 4 12 7 8 Wetterprognose für Mittwoch, den IS. Mai 1999. Ziemlich kühl bei meist schwachen nordwestlichen Winddll und wechselnde' Bewölkung, ohne erhebliche Niederschläge. Berliner   Wetterbureau. WasserstandS  -Nachrichten der Landesanftalt für Gewässerkunde, milgeleilt vom Berliner   Wetlerbureau. Wasserstand e m e l. Tilsit P r e g e I, Jniterdurg Weichsel, Thoru Oder, Ratibor  » Kroßen , Frankfurt  ®a r t h e, Schrimm  , Landsberg  Netze, Vordamm Elbe, Leivneritz , Dresden  , Barby  , Magdebnrg Wasserstand Saale, Grochlltz Havel  , Spandau  ') , Iiathenow') Spree  , Svrcmberg') , vceskow Weser  , Münden  , Minden  Rhein  , Maximiliansau . Kaub  , Köln Neckar, Heilbronn  Main  . Wertbeim Mosel  , Trier  am 10. 5. ein 110 97 144 82 128 41 38 422 203 220 65 138 64 seit 9. 5. orn') 2 +l 0 2 6 4 6 8 15 3 ')+ bedeutet Wuchs. Fall.') Unterpegel. Nach telegraphischer Meldung war die Ob er bei Ratibor  heute srüh aus 287 cm gejallen und fällt weiter. Pa. Schlack« und Salamiwurst a Pfd. 1.00 l»"VS Wiener Würstchen.. 3 Paar 50 Pf. Fraustädter Würstchen. 6 Paar 50 Pf. Oampfwurst..... a Pfd. 30 Pf. Hermann Lelssner Berlin C.. Klonterstr. 93/95 Eckhaus Kaljer-Wilhelm-Straße 11. Haben Sie Stoff? /dt /ertice davon Anzug' od. Paletot nach Mass, schick, daaerh. Zutaten, von 20 Mark an. Moritz Lahand, .Heue Promenaden, ll.( Stritb. Börse), i) Verleih-Insititnt: Friedrich8t.H5/l,a.Ora&g. "Tor. Eleg. Frack, Gehrock 1.50,£o(el,00. Weste 50Pf.