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Eine Hausfuchung fand in den Räumen des Thüringer jebenso groß bei der Hebung des Inlandmarktes wie bei der Fördes p In einer Versammlung der Brauereiarbeiter vom 4. November Boltsfreund" zu Sonneberg statt. Gehaussucht wurde rung der Ausfuhr, die deutsche Arbeiterklasse würde durch ihre ge- 1908, in welcher über die bisherige Erfolglosigkeit der Bewegung auf Antrag des Ersten Staatsanwalts am Landgericht II in steigerte Lebenshaltung die Bemühungen der Industriellen ebenso und die von den Brauereien für die Ablehnung der Forderungen Berlin nach dem in der Druckerei des Thüringer Volksfreund" rentabel gestalten, wie dies heute durch die Pflege erotischer Märkte vorgebrachten Gründe, nämlich die schwebende Brausteuerfrage, gedruckten Heft 11 eines Liederbuches. In vier namentlich ange- der Fall ist. Aber freilich den Kapitalisten stehen die Wilden berichtet wurde, wurde eine Resolution angenommen, in welcher es führten Liedern sollen Gotteslästerungen enthalten sein. näher als die proletarischen Volksgenossen, denen man durch eine in dem in Frage kommenden Teile heißt: Gefunden wurde nichts. ehrliche Sozialpolitik erst eine gesteigerte Lebenshaltung ermöglichen Wenn die Arbeiter trotzdem das kaum erträgliche müßte. Opfer bringen, die Frage der Lohnnegulierung zurüdzustellen, bis eine Entscheidung der Braufteuervor Tage gefallen ist, so verlangen sie aber von den Brauereien in aller Bestimmtheit, daß alle anderen Punkte der Forderung, be sonders bezüglich der Arbeitszeit, der Sonntagsruhe und des Arbeitsnachweises baldigst ihre Erledigung finden. Die Versammelten erivarten in den angezogenen Punkten umsomehr Entgegenkommen, da diese ohne erhebliche finanzielle Belastung durchgeführt werden können..."
Der auständige Reichsverband.
Konkurrenz gegen den Norddeutschen Lloyd . Wie gemeldet wird, hat ein Konsortium chinesischer und siamesischer Kaufleute sechs angeblich moderne norwegische Dampfer geschartert, um dem Nord deutschen Lloyd auf der Linie Hangkong- Wangtot, die bisher von ihm allein in regelmäßiger Fahrt betrieben wurde, Konkurrenz zu machen.
In einer Berufungsverhandlung über die Klage der Straßburger Ortsgruppe des Reichsverbandes gegen den Genossen Schneider von der Freien Presse" zu Straßburg , in der die Kläger sich vergeblich um Erhöhung der 30 Mart Geld strafe des Schöffengerichtsurteils bemühten, stellte der eine der Kläger , der Militärbauinspektor Stegmüller folgende Behauptung auf: Es sei ihm von der Hauptstelle seines Verbandes in Berlin mitgeteilt worden, daß sich eine ganze Anzahl Sozialdemokraten in Vertrauensstellungen angeboten hätten, dem Reichsverband gegen Bezahlung Internes aus sozialdemokratischen Sizungen, Material über die Sozialdemokratie usw. zu liefern. Diese Angebote werden aber niemals einer Ant- rant, Friedrichstr. 50/51, hielten am Montag eine von ungefähr wort gewürdigt.
Das glaube, wer will. Solches Verfahren widerspräche allen Gepflogenheiten des edlen Reichsverbandes!
Die Presse vor der Revisionsinstanz. Das Reichsgericht berwarf die Revision des Genossen Wolff von der Boltswacht" zu Breslau gegen ein Urteil des Landgerichts Bres I au, das ihn mit einer Geldstrafe von 200 M. wegen Beleidigung eines Feldwebels belegte.
Jugendbewegung.
Bom Kampfplatz.
Die Herrenschneider der Firma H. Hoffmann, Sofliefe 250 Personen besuchte Betriebsversammlung ab. Kunze erstattete Bericht über die Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband wegen zahlreicher gegen die Firma Hoffmann vorliegender Beschwerden. Aus der Verteidigung des Vertreters der Firma gehe eine merfwürdige Geringschäzung der Kundschaft hervor. So sei bei einem Marinerock für einen Kapitän der Betrag von 8,50 M. zu wenig gezahlt worden. Die Firma habe hier erklärt, berechtigt zu sein, derartige Arbeiten nach dem wesentlich niedrigeren Livreetarif herstellen zu lassen, mußte sich aber vom Vorstand der Arbeitgeber bedeuten lassen, daß zwischen einem Diener und einem Kapitän ein Unterschied bestehe und demnach auch nicht der Lohn für Dienerkleidungsstüde gezahlt werden dürfe. Bei einem Ratsherrnrock mit reicher Goldstickerei waren dem Ar beiter 3,75 M. zu wenig bezahlt. In diesen beiden und einigen anderen Fällen wurde die Firma zur Nachzahlung der Beträge verpflichtet.
Diese Nesolution wurde dem Verband der vereinigten Brauc reien von Mainz und Umg." zugesandt und wie folgt beantwortet: Verband der vereinigten Brauereien von Mainz und Umg. Mainz , den 19. November 1908. Berehrl. Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter 3. H. Herrn M. Gerner, Mainz . Auf Ihr geehrtes Schreiben vom 6. d. M. teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß unser Verband nach einstimmiger Ueberzeugung von jeder Aenderung des bestehenden Tarifs bertrages zurzeit absehen muß, da auch die von Ihnen zuleht gestellten Forderungen: Reduzierung der Arbeitszeit und Bezahlung der Sonntagsarbeit eine recht erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die zu übernehmen unsere Brauereien zur zeit nicht in der Lage sind.
Hochachtungsvoll
Verband der vereinigten Brauereien von Mainz und Umg. Dr. Schurgens, Syndikus. Daß die Regelung der geforderten Punkte eine erhebliche finan zielle Belastung darstellen, ist nicht einmal wahr, aber hier kommt es darauf an, daß die Brauereien es überhaupt einstimmig avlehnten, in Verhandlungen über diese Forderungen einzutreten, wodurch der jetzige Kampf heraufbeschworen wurde.
Einen sehr unglücklichen Feldzug unternahm die Polizei von Barop ( Kreis Dortmund ) gegen die moderne JugendEine besondere Spezialität besicht im Hause Hoffmann darin, bewegung. In dem Orte Eichlingshofen fand vor einiger Zeit eine daß man willkürlich bezahlte Sachen als„ KnabenVersammlung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen statt, um sachen" bezeichnet, denn die unterliegen nach Hoffmannsches einen Jugendberein ins Leben zu rufen. Das Referat hielt der Theorie freier Vereinbarung", d. h. wer die Sachen zu dem anErdarbeiterstreik in Augsburg . Seit mehr als 14 Tagen bes Genosse Nettebohm, Redakteur der Dortmunder " Arbeiter gebotenen Breise nicht annimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn steht nun der Streik bei den Tiefbauunternehmern J. Hosp, zeitung". Die Polizei von Barop hatte einen Beamten zur Ueber- im Augenblick" keine andere Arbeit da ist. Auch dieser Praxis Louis Bernheimer, Franz Halm und 2. Wörnhör. wachung geschickt, weil sie die Versammlung als eine politische stimmten die Arbeitgeber nicht zu. Allein wegen der Tarifverstöße 76 Arbeiter traten in den Kampf, an dem jezt noch 25 beteiligt betrachtete. Dann nahm sie den Leiter der Versammlung der Firma Hoffmann waren zwei Sigungen von je vier Stunden sind. Die anderen sind teils abgereift, teils anderwärts in Arbeit gleich zweimal in Strafe, einmal, weil er die politische erforderlich. Hinsichtlich dieser Beschwerden waren in erster Linie getreten. Arbeitswillige haben sich nur 6 gefunden, welche sonst Bersammlung nicht angemeldet, zweitens, weil er noch keine acht Feststellungen aus den Geschäftsbüchern der Firma erforderlich. das ganze Jahr selten arbeiten. Das angerufene Einigungsamt zehn Jahre alt sei und demnach an einer politischen Versammlung Redner erklärte zum Schluß, er hoffe, daß die Firma sich nun- unter dem Vorsiz des Herrn Rechtsrat Forster hat nun mit 4 gegen teilgenommen habe. Gegen die Strafverfügungen wurde natürlich mehr bessere, anderenfalls müsse man die bereits durch eine Re- 3 Stimmen folgenden Schiedsspruch gefällt: gerichtliche Entscheidung beantragt. In der Verhand- fclution angedrohten Maßnahmen ergreifen. lung sollte der Bericht des Ueberwachenden als Beweismittel dienen.
Es zeigte sich, daß der Beamte nicht fähig gewesen war, auch nur einen einzigen Gedanken der Nettes bohmschen Rede richtig wiederzugeben. Er hatte gar nichts von den Ausführungen begriffen und sein Bericht war tompletter Unsinn. Auf Befragen erklärte der Mann treuherzig, daß er nicht mehr im stande sei, auch nur ein einziges Wort des Referats wiederzugeben. Nach der Bernehmung Nettebohms als Beuge empfand der Amtsanwalt die Unsinnigkeit des Berichts des Polizeibeamten.
Die Urteilsverkündigung wurde in einem besonderen Termin borgenommen. Der Angeklagte wurde freigesprochen und die Kosten der Staatstaffe auferlegt. Das Gericht glaubte den Aus: führungen des Zeugen Nettebohm. So hat die Baroper Polizei mit ihrer Aktion gegen die Jugendbewegung feine Lorbeeren ge
erntet.
Aus Induftrie und Handel.
Preissteigerung im April.
Nach den Zusammenstellungen der Statistischen Korrespondenz ergeben sich nach dem Durchschnitt der an 50 Marktorten gezahlten Breise folgende Veränderungen:
Safer.
Großhandel
1000 Stilo
März
April
M.
M.
Weizen
225
235
BO
Roggen
170
174
O
Futtergerste
154
158
176
183
Erbsen
284
288
Linsen
332
336
Eßkartoffeln
67
0
•
Heu
64
67
•
Speisebohnen.
36
37
Linsen
46
47
.
Eßbutter
255
256
Kleinhandel
•
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Nur für Eier ist, wie gewöhnlich nach Ostern, ein Abschlag eingetreten.
Bodenspekulation.
Trotz der gewerblichen Depression haben die GrundstücksSpekulanten im vergangenen Jahre ganz gute Geschäfte gemacht. Bei 64 Bau- und Terraingesellschaften mit einem Aktienkapital von zusammen 101,48 Millionen Mart belief sich die Dividendensumme im Jahre 1908 auf 4,66 Millionen Mark gegen 4,57 Millionen im Jahre 1907. Jm Durchschnitt ergibt sich eine Dividende von 4,59 Proz. gegen 4,51 Proz. im Jahre 1907. Rechnen wir noch die Berlinische Bodengesellschaft mit 1 Million Mark Attientapital hinzu, die 1908 100 Proz. als Dividende ausschüttete, während sie für 1907 eine Dividende von 35 Proz. verteilt hatte, so erhalten wir eine Durchschnittsdividende von 5,52. Proz. gegen 4,80 Proz. im Jahre zubor. Der Reingewinn stellt sich bei den berücksichtigten Gesellschaften auf 10,41 min. M. Abzüglich des Verlustes von 3,19 Mill. ergibt sich ein Gewinnüberschuß von 7,22 min. m. Im Jahre 1907 betrug der Reingewinn 7,04 Millionen Mart . An der Steigerung der Dividende partizipierten sowohl die Bau- als die Terraingesellschaften. Bei den legteren war aber die Zunahme erheblich größer. Es verteilten 35 Baugesellschaften 1908
Eine neue schwarze Liste" der Portiers hat der Bund der Berliner Grundbesitzervereine soeben fertiggestellt; sie enthält die Namen und Adressen im Sinne der Herren Hausagrarier nicht empfehlenswerter" Hausverwalter, Portiers, Hausreiniger usw. In manchen Häusern wechseln angeblich jetzt die Portiers allmonatlich. Bei der herrschenden großen Arbeitslosigkeit kein gutes Beichen für das Verhältnis zwischen Portier und Hausbefizer. Die Hausbesizer wollen nun durch die schwarze Liste" offenbar nach Art der Bergwerksbesitzer den Portiers und Hausreinigern den Wechsel verleiden.
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Deutfches Reich.
Der Maurerstreik in Lemgo - Lippe ist am 15. Mai durch Verhandlung mit dem Lippischen Arbeitgeberverband und der Gauleitung der Maurerorganisation und die sich hier anschließende Mitgliederversammlung beendet. Vom 17. Mai tritt an Stelle der bisher üblichen 10½stündigen die 10ftündige Arbeitszeit. Mit gleichem Datum erhöht sich der Stundenlohn von 40 Pf. auf 43 und vom 1. Oktober auf 44 Pf. Die auch im übrigen noch festgelegten Arbeitsbedingungen haben Gültigkeit bis 31. März 1910. ( Mustertarif.)
Die Lohndifferenzen der Malergehilfen in Norderney sind durch Verhandlungen beigelegt. Der im Malergewerbe bestehende Normal tarif wurde von beiden Organisationen anerkannt, wodurch eine Verkürzung der Arbeitszeit von 10% auf 10 Stunden und eine Lohnerhöhung von 51 auf 54 Bf. Stundenlohn erzielt wurde. Damit ist nun auch die in Lübeck angekündigte Aussperrung der Maler aufgehoben.
Der Vergleich in der Solinger Streitsache zwischen dem Vorstand des Deutschen Metallarbeiterverbandes und dem Organ der Solinger Stahlwarenarbeiter hat insofern noch eine besondere Bedeutung, als er das Präludium zu einer bisher vergeblich angestrebten völligen Einigung zwischen beiden Organisationen werden kann. Da der Vergleich uns für unsere Sonntagsnummer noch nicht in vollem Umfang vorlag, geben wir ihn nachstehend noch einmal wörtlich wieder:
B
Die Parteien vergleichen sich dahin:
1. Beide Teile geben die Möglichkeit zu, daß bei der durch die gewerkschaftlichen Kämpfe in Solingen im Jahre 1905 her borgerufenen allgemeinen Erregung gegenseitig Mißverständnisse unter den Prozeßparteien obgewaltet haben.
2. Der Angeklagte hält seine Behauptung, daß Sendler in der Bewegung des Messerschleifer- Vereins gegen die Firma Gottlieb Hammesfahr im Jahre 1905 inforrett gehandelt habe, aufrecht. Die Privatkläger insbesondere Spiegel erklären, daß, wenn fie die einschlägigen Verhältnisse damals gekannt hätten, dieses Verhalten Sendlers von ihnen nicht gebilligt worden wäre.
3. Der Angeklagte hält unter diesen Umständen seine Beschuldigung gegen den Hauptborstand des Deutschen Metallarbeiterverbandes und den Privatkläger Scherm nicht mehr aufrecht.
4. Die Kläger erklären, daß sie ihre noch schwebenden Klagen gegen diejenigen Zeitungen zurücknehmen werden, die sich darauf beschränkt haben, die inkriminierten Artikel ganz oder teilweise lediglich referierend nachzudrucken oder inhaltlich wiederzugeben, ohne durch Zusäße irgendwelcher Art fich den Inhalt zu eigen zu machen. Sofern die dort Angeklagten auf Teilung der Gerichts fosten und Uebernahme ihrer eigenen außergerichtlichen Koften eingehen und sich der Erklärung der Angeklagten zu 2 und 3 anschließen.
5. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens werden geteilt, die außergerichtlichen gegeneinander aufgerechnet.
2,35 Millionen Mark Dividende gegen 2,25 Millionen im Jahre 1907, Der von der Mainzer Brauereivereinigung provozierte Kampf 6,5 Broz. gegen 6,2 Proz. Bei 30 Terraingesellschaften mit einem mit der Arbeiterschaft, der sich bis jekt gegen die Brauerei attienkapital von zusammen 66,87 Millionen Mart belief sich die Gr. Gerau und Mainzer Aktienbrauerei richtet, Dividende auf 3,31 Millionen= 5 Broz., gegen 2,67 Minionen den Herren nun äußerst unangenehm geworden. Der Direktor der = 4 Broz. im Jahre 1907. Hauptsächlich sind es Berliner Gefell Mainzer Aftienbrauerei glaubte fest, seine Arbeiter hätten nicht den Mut zu streifen. Nun er sich geirrt und der Kampf eine schaften, die die Steigerung der Dividende veranlaßt haben. Wendung genommen hat, die den Herren nicht behagt, suchen sie nach einem Schuldigen. Und das sollen ja selbstverständlich wieder die Arbeiter sein. Um dieses zu beweisen, müssen die Herren
Exportvereinigung.
„ Der abgeschlossene Tarifvertrag vom 18. 7. 08 in Augs burg für das Baugewerbe hat nicht nur Gültigkeit für das Hochbaugewerbe, sondern auch für den Tiefbau. Die Sperren seien deshalb vertragswidrig."
Eine Versammlung der Erdarbeiter hat darauf einstimmig beschlossen:
1. Die Sperren werden aufgehoben. 2. Der Schiedsspruch wird nicht anerkannt. 3. Das Einigungsamt wird nochmals an gerufen um erneute Unterhandlungen."
Zuzug ist also von Augsburg noch fernzuhalten.
Die Aussperrung der Münchener Fliesenleger endete nach neunwöchentlicher Dauer mit einem Sieg der Organisationen. Vor dem Einigungsamte wurde unter dem Vorsitz des Gerichtsrats Dr. Prenner ein Vertrag abgeschlossen, der dreijährige Gültig feit hat; vereinbart wurde 8% stündige Arbeitszeit, ein Stundens lohn von 84 Pf.; an den Vorabenden vor hohen Feiertagen ist um 4 Uhr Arbeitsschluß ohne Lohnabzug. Im Jahre 1911 wird der Stundenlohn auf 87 Pf. erhöht. Die Stundenlöhne der Fliesens leger- Hilfsarbeiter erhöhen sich sofort um 3 Bf., ab 1. April 1911 beträgt er 50 Pf. Ein schöner Erfolg, den die beteiligten Arbeiter nur ihrer zähen Ausdauer zu verdanken haben.
Ausland.
Der Einfritt der Syndikalisten in den italienischen Gewerkschaftsbund.
Die italienischen Anarcho- Sozialisten, die sich Syndikalisten nennen, haben in Bologna ihren diesjährigen Kongreß abgehalten. Das wichtigste Ereignis der Tagung ist unzweifelhaft der Beschluß, daß die syndikalistischen Organisationen in den Gewerkschaftsbund ( Confederazione generale del Lavoro) eintreten sollen. Dieser Beschluß bedeutet einmal das Einverständnis der Syndikalisten durch eigene Kraft nichts erreichen zu können, und zum andern eine mindestens numerisch sehr ins Gewicht fallende Stärkung der Arbeitskonföderation, des Gewerkschaftsbundes. Zu hoffen ist, daß der Beschluß von Bologna eine Etappe auf dem Wege zur Vereinheitlichung der gesamten italienischen Arbeiterbewegung ist.
Hier ist freilich gleich ein gewiffer Steptigismus geboten, der darum nicht in Pessimismus umzuschlagen braucht. Der flare und unzweideutige Antrag der Maria Rygier , wonach die syndikalistischen Organisationen sich vorbehaltlos dem Ge wertschaftsbunde anschließen sollten, wurde abgelehnt und statt dessen ein Antrag Fabbri( Rom ) angenommen, welcher lautet: " Der Kongreß erklärt, daß die( syndikalistischen) Organis sationen beim Eintritt in die Confederazione generale del Lavoro die Tattit der direkten Aktion beibehalten, daß sie die abfolute Unvereinbarkeit der Klassenorganisatio mit der Eine mischung dieser Organisation in die Wahlkämpfe( inkl. Kom munalwahlen usw.) betonen, desgleichen die Notwendigkeit für die Gewerkschaftsorganisationen, gegenüber allen politischen Parteien oder Gruppen die stritteste Neutralität zu be wahren und keiner dieser Parteien und Gruppen irgend eine Einmischung in die innere Gewerkschaftsangelegenheiten zu gestatten."
Der reformistische Mailänder" Tempo" übt eine scharfe Kritik an diesem Beschluß, den er als zweideutig" bezeichnet. Nach der Kritik des" Tempo", die auch von nichtreformistischen Barteigenossen unterschrieben werden kann, läßt sich der Beschluß von Bologna doppelt auslegen, innerhalb der Arbeitsföderation anarchistelnde Politik zu treiben; man fann ihn aber auch als das Bekenntnis zu einem engherzigen, fleinlichen, geradezu zünftlerischen Nichts als Gemerschaftertum auslegen. Der
Wortlaut gibt der zweiten Auslegung recht und ironisch meint der " Tempo": Die bürgerlichen Professoren der Nationalökonomie, die nicht müde werden, den" unpolitischen" Tradesunionismus( wie sie ihn sich vorstellen) zu preifen, werden dem Beschluß von Bologna die wärmsten Lobsprüche zollen. Ein Komitee soll die Vorbereitungen zum Eintritt in die Ar. beitskonföderation treffen und ein Statut für die syndikalistischen Organisationen ausarbeiten, das natürlich feine Widersprüche gegen die Statuten der Arbeitskonföderation enthalten soll.
Unter dem Namen„ Deutsche Transportvereinigung zur Förde natürlich das Publikum über die wahre Sachlage hinweg Letzte Nachrichten und Depeschen.
Pulverexplosionen.
sung deutscher Exportintereffen und zum Schuße der Mitglieder täuschen. Worauf es hier besonders ankommt, ist, daß bei Auslandsprogeffen" wurde in Berlin ein Verein gegründet, dessen die Brauereiarbeiter, wie im Vorwärts", Nr. 107, be Mitglieder hauptsächlich den technischen Industrien angehören richtet wurde, nach Ablehnung ihrer Tarifforderungen im vorigen Bozen , 17. Mai. ( W. T. B.) Auf dem Schießstand in Gries ( Maschinenbau , Baumaterialien, Spezialitäten, wie Automaten, Phono- Jahre diese Forderungen insoweit ermäßigten, als sie die graphen, ferner Bureau- Utensilien usw.). Auch mehrere Exporteure Bohnforderungen zurüdstellten und über die übrigen hat sich eine Bulveregplosion ereignet, wobei zwei Personen getötet find der Vereinigung beigetreten. Zunächst soll der südamerikanische Forderungen um Unterhandlung ersuchten. Das soll nach der Be- und eine Person verletzt wurden. Markt, und zwar speziell Argentinien , Brasilien , Chile , Uruguay und hauptung des Verbandes der vereinigten Brauereien von Mainz Taebris , 17. Mai. ( W. T. B.) Heute mittag explodierte in Paraguay bearbeitet werden. So notwendig diese Gründung vom und Umgegend" in einem Zur Aufklärung" betitelten Inserat in Interessenstandpunkte der betreffenden Branchen auch sein mag, so der Mainzer Tagespresse nicht wahr sein. Daß aber der Verbildet sie doch einen Beweis für die Einseitigkeit, die die Unter- band der Brauereien es wissen muß, daß dieses doch der Fall nehmer bei der Hebung des Abfazes anwenden. Wäre der Eifer ist, zeigen die vorliegenden Schriftstüde. Berantw. Rebatt.: Carl Wermuth, Berlin - Rigdorf. Inserate verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl
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dem Hause Sattar Khans aus bisher nicht aufgeklärter Ursache eine
größere Menge Bulver, wodurch vier Personen getötet und ficben
verlegt wurden.