1. Beilage zum
Nr. 88.
Parlamentsberichte.
75. Sigung vom 14. April 1893. 1 Uhr. Am Bundesrathstische: v. Bötticher, v. Malhahn, Hanauer. Die Tribünen sind überfüllt.
Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Sonnabend, den 15. April 1893.
lehnen. Die Hineinziehung des Arbeitsvertrages zeige, wie dehnbar diese ganze neue Gesetzgebung sei. Auch die Kommission babe in erster Lesung den§ 302a mit Stimmengleichheit abgelehnt.
Auffassung stehen. Abg. v. Bar( fr.) bleibt gleichfalls bei seiner prinzipiellen Abg. Stadthagen betont nochmals, daß die Handhabung Entgegen der allgemein gehegten Erwartung, daß der Abg. des Retentionsrechtes namentlich in Berlin gerade wucherisch ist Ahlwardt vor der Tagesordnung das Wort erhalten werde, tritt und von der Wuchergeseh- Novelle getroffen werden müsse. Dem der Reichstag nach den geschäftlichen Wittheilungen des Präsi- armen Manne werden hier auf grund einer falschen Praxis die denten in die zweite Berathung der Wuchergeseh- No- legten Befizstücke genommen; hier liege eine Nothlage vor und Delle ein. Die bezügliche Erklärung des Präsidenten wird vom troßdem werde bis zum Aeußersten der Buchstabe des Gesetzes Hause mit großer Heiterfeit, in die der Präsident selbst ein zur Geltung gebracht. Das sei ein schreiender Mißstand, dem fin mt, angenommen. Die Bewegung und Unruhe in dem ver- gerade durch die ausdrückliche Subfumtion unter das Wucherhältnißmäßig start besetzten Saale dauert auch während des gesez abgeholfen werden müsse. Der Arbeitsvertrag geAnfangs der Verhandlungen über die Wuchergesetz- Novelle fort. höre wegen seines wucherischen Effektes in§ 302a, nicht in Nach Artikel I der Novelle sollen die§§ 302a und 302d§ 302e, der nur von gewerbs und gewohnheitsmäßiger Aus abgeändert, ein§ 302e neu eingeschaltet und zum§ 367 eine beutung der Nothlage, des Leichtsinnes oder der Unerfahrenheit Nummer 16 hinzugefügt werden. durch andere zweiseitige Rechtsgeschäfte spricht. Der Antrag wolle aber auch schon den Arbeitgeber treffen, der den Arbeiter einmal durch den Arbeitsvertrag bewuchert.
§ 302a, der in feiner neuen Fassung von der X. Kommission unverändert angenommen ist, lautet:
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Wer inter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Uneifahrenheit eines anderen mit bezug auf ein Darlehn oder auf die Stundung einer Geldjorderung oder auf ein anderes zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches denselben wirthschaftlichen Zwecken dienen soll, sich oder einem Tritten Vermögensvortheile versprechen odergewähren läßt, welche den üblichen Binsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögensvortheile in auf fälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen, wird wegen Buchers mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."
Nachdem noch die Abgg. v. Buol( 3.) und Krause ge: sprochen, wird in der Abstimmung§ 302 a nach Ablehnung des Antrages Stadthagen mit großer Mehrheit in der Fassung der Borlage angenommen.
betriebene Wucher mit Gefängniß nicht unter 3 Monaten und Nach§ 302d wird der gewerbs- oder gewohnheitsmäßig zugleich mit Geldstrafe von 150 bis 15 000 m. bestraft.
Der neu hinzugefügte, von der Kommission angenommene § 302e belegt mit derfelben Strafe denjenigen, welcher mit bezug auf ein Rechtsgeschäft andrer als der im§ 302 a bezeichneten Art gewerbs: oder gewohnheitsmäßig unter Ausbeutung der Abg. von Bar( dfr.): Die Abänderung des Wortlautes Mothlage, des Leichtsinns oder der unerfahrenheit eines andern dieses Paragraphen gegen das bestehende Gesetz beschränkt sich sich oder einem dritten Vermögensvortheile versprechen oder gedarauf, daß es jegt heißen foll: Wit bezug auf ein Darlehn währen läßt, welche den Werth der Leistung dergestalt überoder auf die Stundung u. s. w., fatt:" Für ein Tarlehn oder schreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögens: im Falle der Stundung." Der Unterschied ist ein ganz geringer, vortheile in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen. und es ist höchst bedenklich der Konsequenzen wegen, sofort eine Abg. v. Bar wendet sich gegen diese neue Bestimmung, feststehende Gesetzgebung aus solcher Veranlassung zu ändern. welche den gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Sachwucher treffen Ebenso ist ein solcher Schritt bedenklich für die Rechtsprechung. soll. Gine solche Ausdehnung des Wucherbegriffs auf alle beWir bitten die Aenderung abzulehnen. laftenden Verträge sei sehr bedenklich. Abgesehen davon, daß Abg. Frohme( Soz.): Der§ 302 a wie er von der Kom- der Richter geradezu zur Wilfür bei seiner Entscheidung greifen mission angenommen worden ist, scheint mir nicht zu genügen, müsse, sei von dieser gefeßgeberischen Vorschrift eine bedeutende da einige Formen des Wuchers durch denselben nicht getroffen Schädigung des reellen Geschäftsverkehrs und ein unglaub werden können. So werden in den öffentlichen Leihämtern viel- liches Anwachsen des Denunziantenthums zu befürchten. fach ganz enorme Zinsen in Höhe tis zu 24 pCt. erhoben und Unter dem Schutze einer solchen Vorschrift könne jedermann, dem meist werden diese Zimen genommen von armen unbemittelten ein abgeschlossenes Geschäft leid geworden sei oder der nicht beLeuten. Das sind Zustände, die wohl der Erwägung werth sind. zahlen wolle, seinen Kontrahenten wegen Wuchers vor den Ferner beuten auch gewisse Agenten die Personen, die von ihnen Staatsanwalt und die Gerichte schleppen. Der Begriff der in gewiffer Beziehung abhängig find, in ganz unerhörter Weise Gewohnheits- und Gewerbsmäßigkeit stehe in der gerichtlichen aus. Sie lassen sich nicht nur sehr hohe Kosten für die Ver- Praxis feineswegs fest. mittelung bezahlen, sondern suchen die Personen, so lange sie von ihnen abhängig sind, beständig tributpflichtig zu erhalten. Das führt zu unerhörten Ausbeutungen, und derartige Geschäftspraftifen müßten auf grund des Gesetzes gefaßt werden können. Ebenso schlimm steht es um die Miether, die in Preußen troh der entgegenstehenden Bestimmung der Zivil- Prozeß- Ordnung vor dem Retentionsrecht des Hauswirthes nicht des Hemdes auf dem Leibe sicher find. Gerade in diesem Falle handelt es sich ganz unzweifelhaft um die wucherische Ausbeutung einer Nothlage. Staatssekretär Hanauer bittet um die unveränderte Annahme des§ 302 a. Die Pfandleih- Anstalten unternänden ohnehin den Bestimmungen des Quchergejeges und brauchten nicht ausdrücklich aufgeführt zu werden.
10. Jahrg.
Präsident von Levehow: Herr Abg. Ahlwardt, jetzt sind Sie nicht mehr bei einer Bemerkung zur Geschäftsordnung.
Abg. Ahlwardt : Dann will ich nur bemerken, daß ich die Aften auf den Tisch des Hauses niederlegen wollte, daß mir aber das Wort nicht zu etwas anderem gestattet werden sollte als nur zu der Erklärung: Ich lege die Akten auf den Tisch des Hauses nieder. Diese einfache Erklärung abzugeben, mußte ich ver weigern.
( Abg. Rickert: Jawohl!) Präsident v. Levehow: Ich erachte die Sache für erledigt. Buchergejeß; Gesez, betreffend den Verrath mililtärischer Ges Schluß 42 Uhr. Nächste Sigung Montag 1 Uhr. heimnisse.)
Parteinachrichten.
Maifeier. In Bremerhaven wird das Fest am Abend hördliche Genehmigung noch aussteht. Festlokal ist das Kolosseum. des 1. Mai abgehalten, auch der projektirte Festzug, dessen bes
des 1. Mai einen Umzug durch die Stadt nach dem Schießhaus, Die Erfurter Parteigenossen planen für den Nachmittag eintreten zu lassen. abhängigen Genossen wird empfohlen, am 1. Mai Arbeitsruhe wo Konzert und Ball abgehalten wird. Den wirthschaftlich un
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Zur Beachtung! Um über die Zahl der Theil. nehmer an der Maifeier möglichst bald einigers maßen zutreffend berichten zu können, ersucht hiermit die Redaktion des Vorwärts" die Leiter der offiziellen sozial demokratischen Maifestlichkeiten aller Orte, noch bis zum Abend des 1. Mai hierher mittels Telegramms oder Postkarte furz und bündig Nachricht über den Verlauf der Feier zu geben. Die Adresse der Zuschriften soll lauten: Redaktion des " Borwärts", Berlin SW., Beuthstr. 2." Gs genügt, wenn die Mittheilungen die Bezeichnung, Maifeier", die Angabe des Ortes( bei kleineren noch der nächstgelegenen größeren Stadt) und ungefähr die Zahl der Theilnehmer an der Versammlung, dem Kommers oder der sonstigen am 1. Mai abgehaltenen Festlichkeit in recht deutlicher Schrift enthalten. Das gleiche Ersuchen wird hinsichtlich der Festlichkeiten gestellt, die am 30. April oder 7. Mai als Vor- oder Nachfeier abgehalten werden.
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und die Parteigen offen in Desterreich- Ungarn Die im Auslande weilenden Parteigenossen bitten wir ebenfalls, uns über den Verlauf der Maifeier und wenn möglich über die Zahl der Theilnehmer womöglich noch am Tage der Feier mittels Postkarte oder Telegramm turz Nachricht zukommen zu lassen unter der Adresse: Redaktion des Abg. v. Buol empfiehlt in längerer Ausführung die An Vorwärts", Berlin S. W., Beuthstr. 2." Die deutsche Kapitalistens nahme dieser nothwendigen Erweiterungen der Strafgesetzgebung presse hat zum Beweise ihrer Behauptung, daß die Maifeier nicht gegen den Wucher. Der Vorwurf, daß in der Bestimmung über die Sympathie der Arbeiter habe, bisher stets mit besonderer den Sachwucher zu sehr generalifirt sei, fönne als Tadel nicht Vorliebe ungünstige Berichte über die Festlichkeiten im Auslande aufgefaßt werden. Auch sei es nicht richtig, daß der Entwurf gebracht. Es ist daher von Nuzen, wenn wir durch zuverlässige einen abnormen Eingriff in das Zivilrecht enthält, indem er Originalberichte sofort ihrem schwindelhaften Treiben entgegen fämmtliche wucherische Rechtsgeschäfte für ungiltig erklärt und treten fönnen. Vornehmlich erwünscht sind solche Berichte aus dadurch eine in ihren Folgen unabsehbare ganz allgemeine den Hauptstädten und den hervorragendsten Inrestitutio in integrum zulasse. Die Befürchtung, daß auf grund du strie 3entren aller Länder, wo die Maifeier abdes Wuchergesetzes jemand zu Unrecht hart bestraft werden föune, gehalten wird. sei nicht begründet. Dem wirthschaftlich Schwachen und Unociterzeitungen bitten wir um freundliche Weiterverbreitung dieses Die im Auslande erscheinenden deutschen Arerfahrenen müsse strafrechtlicher Schuß gewährt werden. Ersuchens,
zweifelt Abg. Vollrath die Beschlußfähigkeit des Hauses. Damit schließt die Diskussion. Vor der Abstimmung be
hegt, wird der Namensaufruf vorgenommen. Derselbe ergiebt die Da das Bureau ebenfalls Zweifel an die Beschlußfähigkeit Anwesenheit von nur 101 Mitgliedern. G3 müssen also die Verhandlungen abgebrochen werden.
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Der Kommers, den die Chemnizer Parteigenossen dem Reichstags- Abgeordneten Max Schippel am Dienstag vers anstalteten, ist, wie der Chemnitzer Beobachter" mittheilt, so gesperrt werden mußte und ganze Schaaren auf der Straße start besucht gewesen, daß der Saal des Festlokale polizeilich abstanden, die im Saale feinen Play mehr hatten finden können. Die fächsische Justiz wird bieraus ersehen, daß die lange Gefängnißstraße, die sie wegen einer im übrigen Deutschland nirgend verfolgten Kritik der sozialreformatorischen" Gesetzgebung über
Abg. Stadthagen ( Sog.): Der§ 302a würde Anstalten, die freie Geschäftsthätigkeit aufs schwerste beeinträchtigen müffe. Abg. Krause( dfr.) legt im einzelnen dar, daß der§ 302eNuterm ,, nenen Kurs". Ueber das Thema: Wie man welche sich unter staatlicher oder kommunaler Leitung befinden, Ganz besonders bedenklich sei die von den übermäßigen Ver uns bontottirt!" wird der Magdeburger Volksstimme" aus erlauben zu thun, was private nicht dürfen. Wenn staatliche mögensvortheilen gegebene Definition für die Urtheilsvernichtung albe geschrieben: Der hiesige Bürgermeister, Herr Pfandleihen hohe Prozente von denen nehmen, die sich in der durch den Richter. schlimmsten Noth an sie wenden, so ist das auch eine Ausbeutung Mittelstädt, will die Kalber Sozialdemokratie um jeden der Nothlage, auf welche das Gesetz zutrifft, ebenso wenn ein quenzen hin, welche eine solche Ausdehnung des Wucherbegriffs unterzeichnen, ihre Lokale zu Versammlungen des Konsumvereins Abg. v. Bar weist nochmals auf die gefährlichen Konse. Preis todt machen. So mußten sämmtliche Wirthe ein Schriftstück Hauswirth von seinem Retentionsrecht Gebrauch macht und den für alle Geschäftsthätigkeit haben müffe. Leuten das Unentbehrlic, ste wegnimmt. Wir haben in dieser nicht mehr herzugeben, weil 90 pCt. der Mitglieder dieses VerHinsicht in der Kommission einen Antrag gestellt. Staatssekretär Hanauer: Das Vorhandensein des Sach- eins der sozialdemokratischen Partei angehören. Dem Vorstande Man wuchers neben dem Kreditwucher wird von feiner Seite geleugnet. des Konsumvereins fagte es der gestrenge Herr kurz und bündig, erwiderte uns aber, daß man Damit in die Rechte Die Etrafbarkeit des Sachwuchers soll nach der Vorlage, der die er werde die Sozialdemokratie mit allen Mitteln bekämpfen. der Einzelstaaten eingreijen würde. Wir wurden von Kommission schließlich beigetreten ist, erst eintreten im Falle Ganz wie unter dem Regiment der Bismarck und Buttfamer. dem Regierungsvertreter damit vertröstet, daß in Preußen, gewerbe- und gewohnheitsmäßigen Betriebes. Diese Rautel sollte Der Kampf der herrschenden Klassen gegen den Emanzipations100 die Bestimmungen über das Retentionsrecht sonders hart sind, sehr bald eine gefeßliche Aenderung eintreten auch d nen genügen, welche wie die Reoner der freisinnigen orang der Arbeiter zeitigt dieselben Blüthen heute wie damals. Partei eine Erschütterung des ganzen Geschäftsverkehrs von dieser werde. Wir wollen verhindern, daß unter der Begünstigung Neuerung besorgen. preußischer Geseze Wucher getrieben werden fann. Nach der von deu preußischen Gerichten und auch vom Reichsgericht befolgten Praxis tann der Wirth alles nehmen, was der einzelne befißt, und der Miether ist sogar strafbar, wenn er etwas mitnimmt. Wenn man die Bestimmungen des preußischen Gesetzes ganz wört lich nimmt, müßte der Miether nacht hinausgehen, ohne ein Hemd auf dem Leibe zu haben. Lurch das neue Wuchergesetz sollen nur einzelne Fälle getroffen werden, wenn ein etwas leichtsinniger Sonnenberg: Der Abg. Ahlwardt hat vor den Ferien in Schippel verhing, die" Anhänglichkeit seiner Wähler an ihn nicht Zur Geschäftsführung bemerkt Abg. Liebermann von Wohlhabender bewuchert wird. Die Auffassung des§ 302a, daß die Ausbeutung der Nothlage eines andern durch Eingehen eines Aussicht gestellt, das von ihm bezeichnete Material unvermindert, sondern naturgemäß nur noch gesteigert hat. Rechtsgeschäfts, welches denselben wirth chaftlichen Zwecken dient, mittelbar nach den Ferien vorzulegen. E3 herrschte wie ein Darlehn, unter Wucher zu vernehen sei, trifft auch auf wohl fein Zweifel darüber, daß man ihm kein Hinderden Arbeitsvertrag zu. Wenn bei der chronischen Nothlage, in niß in den Weg legen würde, das zu thun. Nun Die Wurzener Stadtverordneten strichen weiter die Bu der sich die Arbeiter befinden, der Arbeitgeber die Arbeitskraft soll der Abg. Ahlwardt heute den Versuch gemacht haben, das folonie Schneckengrün, ferner der Verein für„ Vollsbildung" und schüsse, welche die vom sächsischen Staat unterhaltene Arbeiterso außerordentlich gering bezahlt, daß nach allgemeiner An- Material auf den Tisch des Hauses niederzulegen, aber in der der Berliner Zentralverein für das„ Wohl der arbeitenden Klassen" Arbeitgeber erzielten Mehrwerth und dem Lohn des Arbeiters Im Interesse der Klarstellung der Sache und um den Zweifel besteht, so ist das Wucher in der allerschlimmsten Weise. nicht aufkommen zu lassen, als ob man dem Abg. Ahlwardt das Der§ 802a gestattet meiner Auffassung nach, den Unternehmer Recht zu seiner Bertheidigung schmälern oder ihm die Pflicht, wegen Wuchers zu belangen. Wenn man den Viehwucher, den seine Behauptungen zu beweisen, erlassen wolle, möchte ich den Lohnwucher, den Grund- und Bodenwucher, den Wohnungs- Präsidenten bitten, dem Abg. Ahlwardt öffentlich den Weg zur Erwucher mit in das Gefeß einbezogen hat, so ist es nicht richtig, bebung seines Beweises anzugeven. alle Rechtsgebiete auszuschließen, wo jemand sich dauernd in Präsident v. Levetow: Ich habe gar keine Veranlassung, einer Mothlage befindet. Da die Begriffe Nothlage, Ausbeutung, hier öffentlich den Abgeordneten solche Wege anzugeben( Sehr Leichtsinn, Unerfahrenheit, alles flüssige, nicht juristische Begrifje richtig!), bin aber gern bereit dem Abg. Liebermann v. Sonnenfind, so ist es auch nicht richtig, durch Juristen hierüber ab- berg mitzutheilen, wie der Vorgang gewesen ist. Dem Abg. urtheilen zu lassen. Was Wucher ist, weiß man im Volte sehr hlwardt fiellte ich gestern auf sein Verlangen das Wort vor licht wurde: wohl. Ich behalte mir vor, einen Antrag einzubringen, welcher dem Eintritt in die heutige Tagesordnung in Aussicht, um ihm die Einsehung von Wolfsrichtern verlangt zur Entscheidung dar. Die verlangte Gelegenheit zu geben, gewiffe Akten auf den Tischnahme des Vorsteheramtes im Stadtverordneten - Kollegium an über, ob Wucher vorliegt oder nicht. Ist es feine Ausbeutung des Hauses niederzulegen und diefes Niederlegen formell zu be hat das hiesige Tageblatt" geflisfentlich in seinen Spalten die der Nothlage, wenn man die politischen Rechte der Arbeiter gründen. Heute erklärte mir der Abg. Ahlwardt , daß er die Behauptung aufgestellt und dadurch in gleichgesinnten auszu beschränten versucht, wenn in ben Bergwerken Aften nicht auf den Tisch des Hauses niederlegen wolle( Hört! wärtigen Blättern diese Behauptung verbreitet, es sei jetzt eine genullt wird? Ich habe die begründetste Befürchtung, bört!), daß er vielmehr einen formellen Antrag an den Reichstag fozialistische Mehrheit im Stadtverordneten - Kollegiumn vertreten; daß derartige fraffe Wuchereien durch das Gefeß nicht getroffen einbringen wolle auf Einſegung einer besonderen Kommission diefe sozialistische Mehrheit habe das und das fertig gebracht". werden würden, wenn man nicht Boltsrichter einsetzt. Wenn zur Untersuchung gewisser von ihm angeführter Be Diese Artikel werden auch noch, wie es scheint, mit Vorbedacht wir trotzdem jür den§ 302a stimmen werden, so thun wir es hauptungen, und daß er dieser Kommission die Aften in andere Blätter lancirt, wie aus dem Leipz. Tagebl." vom nur in dem Gedanken, daß es in unserem Sinne zu inter - übergeben würde. Hierzu konnte ich geschäftsordnungs 12. b. M. bestimmt hervorgeht. Der Zweck eines solchen Ge mäßig ihm das Wort vor der Tagesordnung nicht er bahrens ist leicht zu erkennen. Man beabsichtigt die sämmtlichen, theilen. Ich habe ihm das mitgetheilt und ihn auf den geschäfts- aus dem Bürgervereins- Vorschlage hervorgegangenen Stadtver ordnungsmäßigen Weg verwiesen. ordneten, welche die jetzige Majorität in einzelnen Beschlüssen
oretiren ist. Staatssekretär Hanauer: Der Arbeitsvertrag fällt nicht unter§ 362a, sondern tönnte höchstens unter§ 302e fallen, der jedes andere Rechtsgeschäft unter den in§ 302a aufgeführten Gefichtspunften unter das Wuchergefeß stellt. Beim§ 802a baben wir aber damit nichts zu thun.
Nugen dieser Vereine sammt der Kolonie Schneckengrün ist ein höchst problematischer, deshalb war es für so gewissenhafte Stadtverordnete wie die Wurzener selbstverständlich, daß sie die Steuergroschen der Gemeindemitglieder zu nützlicheren Zwecken aufsparten. Der Magistrat will sich mit den Abstrichen natürlich nicht zuwerden, so wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als fich rieden geben, da aber die Stadtverordneten schwerlich mehr geben gleichfalls darein zu schicken, daß nur für erweislich nüßliche Bwvecke städtische Gelder bewilligt werden. Von Interesse ist noch folgende Erklärung, die in der Wurzener Zeitung" veröffent
„ Ein Wort zur Aufklärung! Vom ersten Tage der Ueber
Abg. Ahlwardt ( zur Geschäftsordnung): Ich glaube, daß gebildet haben, zu diskreditiren, geschäftlich und gesellschaftlich zwischen dem Präsidenten und mir ein Mißverständniß obwaltet. zu schädigen und zu denunziren, und unter dieser sogenannten Ich habe mich bereit erklärt, die Akten auf den Tisch des Hauses Majorität durch ein Schwenken des rothen Lappens eine Uns Abg. Dr. Nintelen( 3.) schließt sich dieser Auffassung an. niederzulegen und habe nur gebeten, vorher materielle Aus- einigkeit selbst hervorzurufen. Daß dieses letztere nicht eintreten Abg. Stadthagen beantragt, in den Wortlaut des§ 302a führungen machen zu können, damit die Atten hier im Hause wird, darauf kann sich das hinter den Worten dienen soll" einzuschalten: oder in bezug auch verstanden werden.( Lachen links.) Ich bin hier öffentlich heute sicher verlassen; Wurzener Tageblatt" schon wie weit es auf einen Arbeitsvertrag". den Zweck init im Hause angegriffen worden von dem Staatssekretär von den anderen Absichten erreichen wird, bleibt abzuwarten. MalyahnWenn das Wurzener Tageblatt" von einer sozialistischen Mehre
Abg. Krause( dfr.) bittet den§ 302a als überflüffig abzu: