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seine? VlatteS, welche diesen an ein Kapitel aus einem Schauer­roman erinnernden Artikel enthält, reichte LebiuS der Staatsanwalt­schaft als Grundlage einer Strafanzeige gegen Cohen ein. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin auch talsächlich ein Verfahren ein und Lebius ist bis in die allerneucsie Zeit imBund" immer wieder auf diese Angelegenheit zurückgekommen. Wer weih wie oft hat er seine Behauptung, der Metallarbeiterverband habe Meuchelmörder gegen die Gelben gedungen, wiederholt. Zwar ist es dem Denunzianten nicht gelungen, den ihm verhahten Genossen Cohen auf die Anklagebank zu bringen. Denn selbst den eifrigsten Ermittelungen der Staatsanwaltschaft gelang eS nicht, meuchel­mörderische Absichten beim Genossen Cohen zu entdecken. Aber soweit erfüllte die Staatsanwaltschaft den Wunsch des LebiuS, das; sie einen anderen Angestellten des MetallarbeiterderbandcS, den Genossen Maus, auf die Anklagebank setzte und ihn beschuldigte, er habe andere Personen an- gestiftet, arbeitswillige Gelbe zu überfallen und zu verprügeln. Die Anklage wurde gestern vor dem Schöffengericht Berlin  - Milte verhandelt. Mit Maus gemeinsam waren die Metallarbeiter Heinz, Lapöhn und Wille angeklagt. Sie waren der Körpervcrletznng, Bedrohung usw. beschuldigt und sollen die Werkzeuge der schwarzen Pläne des Angeklagten Maus gewesen sein. Die eingehende Beweisaufnahme ergab, wie gleich vorweg bemerkt sein mag, auch nicht den geringsten Anhalt für die Behauptungen, welche der Denunziation des Lebius zugrunde liegen. Festgestellt wurde, das; allerdings bei den: Streik in Wittenau   die Arbeitswilligen durch Streikposten beobachtet wurden und das; aus den Reihen der Streikenden manchmal, Aeuszerungcn fielen, die von den Arbeitswilligen als Bedrohungen aufgefaßt wurden. Aber keiner der da- mals Arbeitswilligen, die jetzt als Zeugen vernommen wurden, konnte einen der Angeklagten belasten. Keiner konnte auch nur daS geringste dafür angeben, daß Maus irgendwelche Ausschreitungen gegen Arbeitswillige veranlagt habe. Der Arbeitswillige Alfred Plock war der einzige, der etwa? von einem Ucberfall zu erzählen wußte. Er gab an, er sei einmal beim Verlassen der Fabrik von Hinte  » zu Boden geschlagen worden; doch wußte er bestimmt, daß keiner der Angeklagten an dem Angriff beteiligt war. Der Vater dieses Zeugen, Franz Plock, der ebenfalls als Arbeits- williger in Wittenau   tätig war, trug, wie er angab, ivährend des Streiks stets einen Revolver bei sich und legte ihn auf Streikende an, die er auf sich zukommen sah. Das Verhalten dieses Revolver- Helden mag die Streikenden besonders erbittert haben, woraus sich erklärt, daß die beiden Plock von den Streikenden be° sonders scharf beobachtet und auch gelegentlich mit Schimpsworten bedacht wurden. Von Gewalttätigkeiten der Streikenden konnte dieser Zeuge nichts bekunden, insbesondere wußte auch er nichts zur Belastung der Angeklagten anzuführen.- Ein Zeuge B c i e r S« darf, der ehemals eine führende Rolle bei den Gelben gespielt. sich aber von ihnen getrennt hat. dem Mctallarbeiterverband jedoch nicht angehört, war ebenfalls als Zeuge geladen. Er wußte von den; unter Anklage stehenden Fall gar nichts. Auf Befragen sagte er, er sei in; März 1303, als er aus einer Versammlung der Gelben kam, in der Gleimstraße von einigen Unbekannten angefallen worden, doch bezeichnet er eS als völlig unzutreffend, daß dies auf Veranlaffung des Angeklagten Maus geschehen sein könne. Fünf Zeugen, die zur fraglichen Zeit alle der gelben Organi- sation angehörten und mit Ausnahme von Beiersdorf   Arbeitswillige in Wittenau   waren, konnten also nicht daS mindeste anführen, was geeignet gewesen wäre, auch nur eine schwache Stütze für die An- klage zu bieten. Nur der sechste Zeug«. Werkzeugmacher Ernst Schmidt, war der einzige, der den Angeklagten Maus bc- lastete. Augenscheinlich stützt fich auf diesen Zeugen die ganze An- klage. Dieser Zeuge Schmidt gehörte zur Zeit deS Streiks dem Deutschen   Mctallarbeiterverbande an und fungierte in Wittenau   als Streikleiter. Er hat bei dieser Gelegenheit wie der Angeklagte Mauö sagte 15 M. von ihm(Maus) erhalten, um den Arbeits  - willigen, die der Arbeitsnachweis der Gelben nach Wittenau   sandte, die aber auf Ersuchen der Streikenden nicht anfingen, ihre Auslagen an Fahrgeld zu erstatten. Schmidt habe nicht nur dies Geld, sondern noch 40 M.. die er auf den Namen des Angeklagten Maus von dem Gastwirt des Streiklokals borgte, für sich verwandt. Als dies entdecktwurde und Schmidt fe i n en A uS f ch lu ß aus dem Metallarbeiterverband zu erwarten hatte, kam er dem durch seinen Austritt zuvor. Dann ging er zu den Gelben. A n ch h i e r hat er wie der Zeuge Beiersdorf  sagte sich Unregelmäßigkeiten in Geldangelegen- h e i t e n zuschulden kommen lassen. Schmidt mußte deshalb auch aus der gelben Organisation austreten, weil sonst sein Ausschluß erfolgt wäre. Gegenwärtig gehört er keiner Organisation an. Als Zeuge in dem Verfahren gegen Maus hat dieser Schmidt bei seiner polizeilichen Bernchmung ausgesagt: Mauß habe zu ihm gesagt, die beiden Plock müßten ordentlich verhauen werden. Man müsse dazn Leute aus den Kaschemmen holen, die dafür entschädigt würden. Eines Tages seien zu ihm Schmidt zwei unbekannte Leute gekommen und hätten gesagt, sie seien hergeschickt,«um eine Sache zu machend Er habe angenommen, diese Leute seien von Maus gedungen, um die beiden Plock zu verhauen. Er Schmidt habe den beiden Unbekannten Bier und Zigarren gegeben und ihnen die beiden Plock gezeigt. Maus best reitet ganz entschieden, etwas Der« artiges veranlaßt zu haben. Dagegen gab einer der anderen Angeklagten an. daß Schmidt auch ihn auf- gefordert habe, gegen Bezahlung von Lv Mark die beiden Plock zu verhauen. Doch habe er dies Anerbieten nicht angenommen. Als S ch m i d t bor   Gericht als Zeuge vernommen wurde, machte ihn der Vorsitzende darauf aufmerksam, daß er die Antwort auf Fragen, durch deren Beantwortung er sich selbst einer strafbaren Handlung bezichtigen würde, ablehnen könne. Hiernach ver- »oeigcrteSchmtdtdennauch nach kurzem Besinnen die Antwort auf die Frage, ob er Personen Geld oder sonstige Zuwendungen gemacht oder ver- sprochen habe, damit sie Arbeitswillige, ins- besondere die beiden Plock, überfallen sollten. Im übrigen behauptete der Zeuge, Man? habe gesagt, es käme nicht aus 20 Mark an, wenn man Leute fände, welche die Arbeitswilligen verhauen. Das Gericht hielt den Zeugen Schmidt die einzige Stütze der Anklage der Mittäterschaft verdächtig und beeidete ihn deS- halb nicht, während alle übrigen Zeugen beeidet wurden. Der Amtsanwalt gab unumwunden zu, daß die Zeugen- Vernehmung gar nichts zuungunsten der Angeklagten festgestellt habe. Wenn man von der Aussage des Zeugen Schmidt, die ja, weil un- beeidigt, nicht in Betracht komme, absehe, so bleibe von der Anklage nichts übrig, die Angeklagten müßten deshalb freigesprochen werden. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, schloß sich dem Antrage an und bemerkte: Er verstehe qicht, wie es möglich gewesen sei, daß die Staatsanwaltschaft die Anklage erheben konnte, ohne den Zeugen Schmidt, den einzigen Schuldigen, auf die Anklagebank zu bringen. DaS Gericht erkannte nach sehr kurzer Beratung ans Frei- sprcchung sämtlicher Angeklagten. Wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung sagte, hält das Gericht den Zeugen Schmidt für so befangen, daß auf seine Aussage kein Gelvicht gelegt werden könne. Der Verteidiger habe ganz recht: der Zeuge Schmidt komme als Alleinschuldiger in Frage und hätte als Einziger auf der Anklagebank sitzen müssen. Die bodenlos nichtswürdige Beschuldigung, welche Lebius seit Jahr und Tag gegen die Leitung des MetallacbeitcrverbandeS er- hebt, ist durch dieses Gerichtsverfahren als jeder tatsächlichen Be- gründung entbehrend gekennzeichnet worden. Wenn selbst die Zeugen, welche die Opfer der Mordanschläge deS Metallarbeiter- verdaudeS gewesen sein sollen, nichts, aber auch rein gar nichts an- führen können, was auch nur als ein Schein von Wahrscheinlichkeit für die von LebiuS verbreiteten Unwahrheiten angesehen werden könnte, dann muß mau doch fragen, ob dieser Mann selbst an die Wahrheit seiner Behauptungen glauben konnte, und ob eS n'cht mehr wie leichtfertig ist, wenn er, allein aus der trüben Quelle der Angaben des Zeugen Schmidt schöpfend, einer GewertschaftSleitUng die schwersten Schandtaten nachsagt. Lebius und Schmidt, der sich durch Unregelmäßigkeiten in Geldangelegenheiten überall»in- möglich macht LebiuS und Schmidt gehen als die moralisch schwer Verurteilten aus denr Verleun:- dungsfeldzug gegen den Metallarbeitcrverband hervor. Auch die StaaiSanwaltschaft, die auf Grund einer vagen Denunziation eine völlig haltlose Anklage einleitete, denjenigen aber, der als einzig Schuldiger angesehen werden muß, als Zeugen gegen die schuldlosen Angeklagten ins Feld führt, hat sich in diesem Falle abermals keineswegs als»die objektivste Behörde" betätigt. politiscde Oeberfkbt. Berlin  , den 24. Mai 1909. Jagdstempel und Fahrradsteuer. Die Montagssitzling dcS Abgeordnetenhanses zeigte wiederum die Steuerdrllckcbergerci unserer Konservativen in bengalischer Beleuchtrtng. Die Herren hatten mit Hilfe des Zentrums und der Nationallibcralen in der Koinmission den von der Regierung vorgeschlagenen Stempel auf I a g d- Verpachtungen bedeutend herabgesetzt, dagegen einen in der Regierungsvorlage gar nicht vorgesehenen Stempel auf Fahrräder durchgesetzt. Für jedes Fahrrad soll künftig eine jährliche Stempelsteuer von 50 Pf. gezahlt werden! Besonders der Redner der Sozialdemokratie, Genosse Leinert, geißelte mit schneidender Schärfe diese schreiende unsoziale Art der Gesetzesmacherei. Weil die Herren Agrarier sich ihren Jagdsport nicht allzuviel kosten lassen wollen, soll die Masse wieder einmal bluten! Und auch die zahlreichen Arbeiter, für die das Radfahren kein Sport, kein SonntagSvergnügcn, sondern lediglich ein notwendiges V e r k e h r s m i t t e l ist, um zur Arbeitsstätte zu gelangen, sollen jährlich die 50 Pf. zahlen und bei dem Lösen des Stempels womöglich noch Arbeitszeit versäumen l Und diese Chtkanierrrng der Arbeitermassen soll lediglich deshalb eintreten, damit die Besitzenden etwas weniger LuxuS- steuer in Gestalt des Jagdstcmpels zu zahlen haben I Die Herren L ü d i ck e und K r e t h verteidigten die skandalöse Steuer. Der freikonservativo Herr L ü d i ck e stellte dabei die unglaubliche Behauptung auf, daß der Arbeiter, der sich em Fahrrad leiste, bereits eine ge- wisse Wohlhabenheit verrate I Und Herr K r c t h machte die höhnische Bemerkung, daß das normale Verkehrs- mittel der Arbeiterschaft doch deren Beine seien I Die Fahrradsteuer wurde denn auch schließlich angenommen. Die Mehrheit des Dreiklasscnparlaments hat damit der sozial- demokratischen.Verhetzung" wieder einmal trefflich vor- gearbeitet l_ Mumienhaftes aus dem Herrenhause. Während das DreiklaffenhauS gesetzgeberische Pfusch- und Flick- arbeit trieb, unterhielten sich die geborenen und.berufenen" Gesetz- geber, die erlauchten, edlen und bloß geehrten Herren des Herren- hauseS über den Etat. An putzigen Momenten fehlte eS nicht. Die tropische Sonnenglut hat so belebend auf die Phantasie des Herrn v. Buch gewirlt, daß er das Dreiklassenhans mit dem französischen  Nationalkouvcnt verwechselt und rote Jakobinermützen auf den Köpfen der Kröchergardisten sieht. Der alte Graf Häseler hielt, wie jedes Jahr, auch diesmal seinen unentwegten Monolog über Fort­bildungsschulwesen. Es ist ja nett von dem greisen Herrn, daß er sich so für die Fortbildungsschule interessiert. Es scheint aber, daß der Lehrplan seiner Jdealschule auf daS Motto.Steuerzahlen, Maulhalten und Soldat werden" zugeschnitten sein soll. Die Hochfinanz und die Wertpapierstener. Im Reichsschatzamt tagte am Montag eine Konferenz, zu der die Direktoren einer Anzahl großer Banken eingeladen waren, um ihre Ansicht über die von der Finaiizkominisfion des Reichstages be- schloffene Einführung einer Besteuerung der Wertpapiere zu äußern. Von Vertretern der Hochfinanz waren anwesend d. Mendelssohn, Geheimrat Rießer, Paul Mankiewitz, Ludwig Delbrück  , Direkror Nathan und andere. Außerdem waren auch Vertreter der Groß- industrie hinzugezogen. Von vornherein wurde beschlossen, über den Gang der Verhandlungen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Zu einer weitere» Konferenz waren lediglich Vertreter der Be- Hörden zugezogen; Gegenstand der Verhandlungen durste die Umsatz- und die Wertzuwachssteuer gewesen sein. Die Scherlprcsse behauptet, daß von den Bertreteru der Banken eine Dividenden- steuer vorgeschlagen worden sei. Zum Viermandatsraub schreibt Herr v. Ger   lach in derWelt am Mcmtat�: .Zwei Richtungen haben geschlossen für die Ungültigkeit der vier Berliner   sozialdemokratischen Laudtagsmandate gestimmt, der Konservatismus und der Freisinn: ein würdiges Seitenstück zu der Nicderbarnimer Wahl, wo der konservative Herr v. TreSkotv und der freisinnige Herr Schepp Arm in Arm Wahlrechts- steunde und Wahlrechtsfeinde in die Schranken forderten. Bei einem großen Teil des Zentrums und selbst bei einzelnen Nationalliberalen regten sich Gewissensbedcnken. Bei Äonservativeu und Freisinnigen natürlich nicht. Wenn eS gegen die.Roten" gehtzt da kann»nan ein so zartes Ding, wie eS das Gewissen ist, nicht brauchen. Da braucht man nur eins: eine eiserne Stirn. Aus zwei Gründen sind die Wahlen für ungültig erklärt worden. Doppelt hält besser. Wenn ein Richter keinen durchschlagende»» Grund zur Verurteilung eines Angeklagten hat, so sucht er möglichst viele Gründe zusammen. Qualität Nebensache, Quantität Hauptsache. Er denkt: wer vieles bringt, wird jedem etwas bringen. Macht auf den einen der eine Grund keine» Eindruck, so vielleicht der andere. Zunächst hat man einen formellen Grund: der Magisttat hat für die Wähler, die weniger als 3000 M. versteuern, die Listen von 1903, für die anderen die Listen 1907 weil die für 1903 noch nicht vorhanden waren k--- zugrunde gelegt. Ob da? genügt, um Wahlen für ungültig zu erklären, darüber kann man verschick euer Meinung sein. Jedenfalls haben alle Berliner   Wahlen nach den- selben Listen stattgefunden. Von den 12 nur 4 herausgreifen, gegen die Eingeweihte rechtzeitig Protest erhoben haben, und diese vier kassieren, die anderen acht aber ruhig zu Recht bestehen lassen. daS mag formelles Recht fem. Sicher ist es materielles II n« recht, und wir'en»nuß es wie politische Unmoral. Der»natcrielle Grund zur Ungültigkeitserklärung»st der an- gebliche Terrorismus der Sozialdemokratie. Ihn hat man als bewiesen angenommen ohne Beweiserhebung. Er gilt den Herren deS Dreiklassenparlaments als notorisch. Die Kinder, kein Engel ist so rein, kassieren wegenTerroriSmnS" die Wahlen der Partei, die unter allen am meisten unter dein TerroriSmnS der Dreiklassenwahl leidet I Die öffentliche Abstimmung ist an sich schon der empörendste TerrorismuS. Millionen von Beamten, Arbeitern, Gewerbetreibenden und irgendwie abhängigen Menschen und wer kann sich völlig unabhängig nennen I werden durch die öffentliche Abstimmung in ihrem Gewissen vergewaltigt, und zwar vergewaltigt zugunsten der herrschenden Mächte, der Regienuig und der sozial ausschlaggebenden Parteien und Berufsstände. D i e Geschichte des preußischen Wahlrechts ist eine einzige Chronik der Vergewaltigungen von oben her... Wenn jetzt die Sozialdemokraten versuchen, ihren Wirtschaft- lichen Einfluß bei den preußischen Wahlen hie und da in die Wagschale zu werfen, so kompensieren sie damit nur ei»» Tausend st el dks Unrechts, das ihnen die öffentliche Abstimmung allenthalben zufügt. Sie begehen einen Akt der N o t w e h r. Niemals ist Notwehr an sici, etwas Schönes. Wenn ich jemand töten muß, um mein eigenes Leben zu schützen, so werde ich das immer nur als eine peinlich: Zwangslage enipfinden. Aber die Schuld liegt beim Angreifer. nicht bcün Verteidiger. Die Not gebiert die Notwehr, der TerrorismuS der öffentlichen Wahl die Abwehr von unten her mit ähnlichen Waffen.... Saäie der Berliner   Bevölkerung wird eS sein, den terro- ristischen Akt deS Dreiklassen ha useS wieder gut zu machen. Wem eS fein Gewissen oder seine amtliche Stelllmg verbietet, einen Sozialdcmolraien zu wählen, der möge bei den kommenden Ersatzwahlen zu Hause bleiben. Sonst aber ist CS Pflicht aller anständigen Leute, gegen die Gewalttat der vereinigten Reaktionäre durch die Wiederwahl der vier Sozial« deinokraten zu protestieren... Snnm cniqnc. Preußen ist halbfeudaler Ständestaat und e8 ist deshalb nur in der Ordnung, daß seine Minister in erster Lmie ihr Augenmerk darauf richten, daß die Standesunterschiede respektiert werden auch auf der königlich preußischen Eisenbahn. Die Eisenbahn- Verwaltung hat deshalb folgende weise und fürsorgliche Verfügung erlassen: Bei der Benutzung der Speisewagen sind für die Reisenden. die weite Entfernungen zurückzulegen haben, die bekannten, oft beklagten Schwierigkeiten eingetretei», mSbesondcre die, daß ihnei» der Platz weggenommen wird durch andere, die nur kurze Rcisen ausführen und daher erst in zweiter Linie berücksichtigt werden können. Die Sisenbahnverwaltung sieht sich aus diesen Grüirden gezwungen, in der Benutzung der Speisewagen Beschränkungen eintreten zu lassen, deren Ziveckmäßigkeit jedenfalls überall anerkannt werden wird. Der Speisewagen wird erst 20 Minuten»»ach der Abfahrt von der Abgangstalion geöffnet. Er darf nur von Reisenden benutzt werden. die schon in» Besitz von Platzkarten sino. Inhaber von Monatskarten werden nicht mehr zum Speiselvagen zugclasfen. In D-Züge,», die die 3. Wagenklasse führen, wird der eine Raum des Speisewagens für die Reifenden 1. und 2. Klaffe freigehalten. Die Tischplötze werden zunächst diesen Reisenden angeboten. Nach den Haupt- Mahlzeiten ist der Speisewagen zu räumen, damit er gereinigt und gelüstet werden kann. Während der gemeinsamen Mahlzeiten werden Speisen nach der Karte nicht verabreicht. Die Durch- führung dieser Maßnahmen wird noch vor dem 30. Juni erfolge»;. Der Fall Holzmcier. Die bremische Senatskommisston für daS Unterrichtswesen hat gegen den Lehrer H o l z m e i e r, der schon im Jahre 1907 anläß- lich deS Kampfes der bremischen Lehrer gegen den orthodoxen Schul- inspcktor Köppe aus disziplinarischem Wege zu 300 M. verurteilt worden ist, das förmliche Disziplinarverfahren beantragt. Holz- meier soll sich.schwerer Verletzung seiner Beamtenpsticht" schuldig gemacht haben, weil er sich erkühnte, in einer Versammlung des Lehrervereiiis eine von seinem damals erkrankten Kollegen Sonne  - mann verfaßte Resolution zu begründen, die sich energisch gegen die Mißachtung richtet, die die breiirische Schulbehörde den Beschlüffcn des brcinischen LehrervcreinS in wichtigen Schulfragen entgegen- brachte. In dem Anklageakt wird dem Angeklagten außerdem zur Last gelegt, daß er.als Ordinarius der Klasse IV der Voltsschule in der Vorstadt Walle seit»nehr als Jahresfrist entgegen der Vor- schrift der Schulordnung eS bewußtermaßen unterlasse, die 1. Unter- richtsstunde mit Gesang und Gebet zu beginnen". Erledigtes RcichStagsmandat. Der nationalliberale ReichStagSabgeordnete Schellhorn in Forst fP f a l z) ist am Sonntag einer Lungeiientzündung erlegen. Schell- Horn ist öl Jahre alt geworden. Er vertrat den zweiten pfälzischen ReichsragSwahlkreiS Landau-Neustadt seit 1303. Bei der letzten Wahl erhielt er im ersten Wahlgange 14ö0v gegen 8700 Zentrums« und 6300 sozialdemokratische Stimmen. In der Stich- wähl siegte er mit zirka 17 400 Stimmen gegen das Zentrum, das sich der Stimmabgabe bei der Aussichtslosigkeit der Wahl enthielt. Staatlicher TerrorismuS. Die Lorbeeren, die die Herren v. Rhcinvaben»md Krätke in ihrem Kampfe gegen das BercinignngSrccht der Beamten sich er- worden haben, haben offenbar den Eisenbahnminister v. Breitenbach nicht ruhen lassen. Er hat an die Präsidenten der Eise>»bah:i- direktionen unterm 7. Ma» er. einen Erlaß hinauögegeben, in den» er ausdrücklich betont, daß das Bestreben, Forderungen zur Ver- befferung der wirtschaftlichen Lage der Staatsbeamten durch Bildung von Beamtenvereinigungen durchzusetzen, die politische Macht uuc> dadurch Einfluß aus Regierung und Landtag gewinnen wollen, mit den Pflichten des StoalsamteS unvereinbar ist. Uebcr wichtige Vor- kommniffe»n der Tätigkeit der Bcamtenveremigunge», soll sofort an den Minister berichtet werde». Terrorismus in der schärfsten Form! Nicht bloß, daß den Be- amten daS Recht bestritten wird, durch ihre Vereinig, mg mif eine Vcsserimg ihrer Lage hinzuarbeiten, sollen die Vereine der Beamte»'. auch noch unter eine möglichst scharfe Aussicht gestellt werden, damit dem Minister jede Aeußerung hinterbracht werden kann, die da oher dort gefallen ist._ Börsenliberale Geschäftspraktiken. In der.Welt am Montag' veröffentlicht der Dörsenkritikec dieses Blattes, Bruno Buchwald, eine interessante Mitteilung über die Geschäftspraktiken des.Verl  . Börsen-CourierS' und seines Chef- redakteurs Solomon, die, wenn sie in den schönen ethischen Ruhmes- kränz dieses Blattes auch nur ein ganz bescheidenes»reueö Blümleiu flicht, doch immerhin als Beitrag zur Charakteristik einer gewissen Börsenpresse Beachtung verdient. Buchwald schreibt: