In der hiesigen Badeanstalt können die Mitglieder des Wahlvereins gegen Vorzeigung ihres Mitgliedsbuches an den Wochentagen wie Sonntags bis 10 Uhr vormittags zu halben Preisen baden. Spandan.
Zu dem ablehnenden Bescheid des Magistrats, die Vornahme der Gewerbegerichtsbeifizerwahl an einem Sonntag betreffend, wird eine öffentliche Versammlung, die am Mittwoch, den 26. d. M., also Heute bei Gottwald. Schönwalder Str. 80, Stellung nehmen. Das hiesige Gewerkschaftskartell ladet alle Arbeiter sowie Stadtverordnete und Magistratsmitglieder zu dieser Versammlung ein.
Hus der Frauenbewegung.
Franenstimmrecht in England.
Es dürfte wohl allgemein bekannt sein, daß das bisher in England gültige Wahlrecht an den Besitz geknüpft, also tein allgemeines Wahlrecht ist. Das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht erstrebt von den Frauenvereinen, wie an dieser Stelle schon des öfteren ausgeführt, lediglich die Adult Suffrage Society".
Während aber nun die übrigen englischen Frauenrechtlerinnen aus ihrem Herzen gar keine Mördergrube machen, sondern frei mütig erklären, daß sie das allgemeine Wahlrecht, das auch „ Universal- right" genannt wird, gar nicht wünschen, bemühen sich deutsche Frauenrechtlerinnen, besonders in Berliu, es so darzustellen, als ob die englischen Kämpferinnen zuerst nur das Frauenstimmrecht erreichen wollten,( das heißt ein Frauenstimmrecht unter den selben Voraussetzungen wie die englischen Männer es haben) quasi als erste Stufe, als eine Etappe, zum allgemeinen Stimmrecht, was den Engländerinnen vollständig fern liegt.
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Das tam ja auch bei der Berichterstattung über den internationalen Londoner Stimmrechtstongreß hier in Berlin in den Vereinen Frauenwohl" und Frauenstimmrecht" zum Ausdrud, wenigstens versuchte dort Else Lüders es so darzustellen, als ob historisch das Frauenstimmrecht immer das allgemeine Stimm recht nach sich ziehen würde, was gerade in England nicht der Fall sein dürfte, da sich die Besitzenden dort mit Händen und Füßen gegen das allgemeine Wahlrechtsträuben. Wenn das Stimmrecht dort den Frauen zu den gleichen Bedingungen wie den Männern zugestanden werden sollte, so würden die das Wahlrecht erreichenden 11%, Millionen Frauen die Gegnerschaft gegen das allgemeine Stimmrecht noch ganz beträchtlich verstärken, vielleicht ganz illusorisch machen, wogegen gar nicht früh und gar nicht scharf genug Front gemacht werden kann. Das wissen unsere englischen Genossen und Genossinnen auch ganz genau und richten ihre Taktik danach ein.
Um aber die unwahren Darstellungen der deutschen bürgerlichen Frauenrechtlerinnen nach dieser Richtung in das richtige Licht zu setzen, geben wir die Stimmen einiger der bedeutendsten englischen Frauenrechtlerinnen wieder, wie sie sich zu dieser Frage geäußert.
So schreibt Mrs. Millicent Garett Fawcett, die Führerin der Suffragists in den Times" vom 23. November 1907:
In Ihrem Leitartikel zitieren Sie Mr. Lloyd George , als ob er gefagt habe, daß das Frauenstimmrecht als ein Teil des großen Schemas des allgemeinen Stimmrechtes kommen müsse. Diese Anschauung entspricht feineswegs den Ansichten der verschiedenen Frauenstimmrechtsverbände. Manche von uns wünschen das allgemeine Stimmrecht nicht.
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Willen von seinem Vater zum Studium gezwungen worden sei. machte Sann mit der Milch kurzen Prozeß, sie fischte die folert Er habe aus diesem Grunde kurz vor Weihnachten 1908 einen Mäuse heraus und setzte das in dieser Weise" beredelte" Getränk Selbstmordverfuch unternommen und sich eine Revolverkugel in den Dienstboten vor. Als diese sich weigerten, die Milch zu trinken, die Brust geschossen. Um angeblich dem lästigen Studium zu wurde sie von der Angeklagten mit den Worten:" Für die Berentgehen, fuhr der Angeklagte am 3. März dieses Jahres ohne liner ist sie gut genug," wieder in den Topf zurückgegossen.- Diese Wissen seines Vaters von Berlin nach Wien . In Wirklichkeit war Wirtschaft in dem Lokal der Angeklagten, die vor Gericht von dem ihm jedoch in Wien der Boden zu heiß geworden, da er einem Vorsitzenden mit dem treffenden Wort„ Schweinerei" charakteri gewissen Seiler 1300 Kronen und verschiedene Schmucksachen ge- fiert wurde, währte über zwei Jahre. Zu der gestrigen Verhand stohlen hatte und er eine Verhaftung befürchten mußte. In lung waren als Sachverständige Prof. Dr. Juckemack und auf AnBerlin logierte sich der Angeklagte in dem Hotel Oldenburger trag des Rechtsanwalts Dr. Werthauer der Chemiker Dr. Aufrecht Hof" in der Chausseestraße unter dem Namen eines Privatiers geladen, die übereinstimmend bekundeten, daß in der Verwendung Alois von Lichtenfells" ein. Es begann nun ein sehr flottes des ungereinigten Havelwassers nur unter Umständen eine Ver. Leben des 20jährigen jungen Menschen. Die Folge war, daß die wendung eines gesundheitsschädlichen Stoffes zu erbliden sei, auf Kaffe des G. bald erschöpft war. Er fuhr dann nach Dresden , jeden Fall aber der§ 10 des Nahrungsmittelgesetes zutreffe.-- um hier einen Teil der in Wien gestohlenen Schmucksachen zu Der Antrag des Staatsanwalts lautete gegen die Ehefrau auf berießen. Der Erlös war ebenfalls in wenigen Tagen berjubelt. 6 Monate Gefängnis und 500 M. Geldstrafe, gegen den Ehemann Wie Als der Angeklagte noch bare 95 Pfennige in der Tasche hatte, auf 2 Monate Gefängnis und ebenfalls 500 M. Geldstrafe. faßte er den Entschluß, sich durch einen Ladenkassenraub wieder der Vorsißende in seiner Urteilsbegründung ausführte, scheinen in den Besitz von Geldmitteln zu sehen. Als geeignetes Lokal die Angeklagten von der vielfach außerhalb verbreiteten Ansicht hierzu schien ihm die Gastwirtschaft einer Frau Schreiber in der ausgegangen zu sein: Für den Berliner ist alles gut genug." Die Scharnhorststraße 5 zu sein, die er schon mehrere Male vorher Angeklagten hätten, obwohl sie selbst wohlhabende Leute sind ausgesucht hatte. Hierbei hatte er gesehen, daß die Inhaberin und noch reiche Eltern haben, ihren Gästen in des Wortes vollster ihr Geld in einem besonderen Kasten im Schanttisch aufbewahrte. Bedeutung für schweres Geld" Dreck" vorgeseht, wie die BeweisDer Angeklagte faßte nun den Entschluß, das Dienstmädchen aufnahme ergeben habe. Die Triebfeder hierzu sei ein mehr als und dann die Kaffe zu rauben. Am 13. März kaufte er sich in der lungsweise sei viel schlimmer, als die eines gemeinen Betrügers Ursula Sadewater, die des Morgens im Lokal aufräumte, zu töten schmußiger Geiz gewesen, wie festgestellt sei. Eine derartige HandMarkgrafenstraße einen Revolver, mit dem er sich am nächsten oder Hochstaplers. Das Urteil lautete deshalb gegen die Ehefrau Tage kurz nach 7 Uhr morgens in das Schreibersche Lokal begab. auf 3 Monate Gefängnis und 500 M. Geldstrafe, gegen den EheEr bestellte hier ein Glas Bier und unterhielt sich längere Zeit mann auf 1 Monat Gefängnis und die gleiche Geldstrafe. Um dem mit der Sadewater über allerlei gleichgültige Dinge. Als dieje Treiben der Angeklagten außerdem ein für alle Mal ein Ende zu sich über einen Eimer bückte, holte er blitzschnell den Revolver bereiten, erkannte das Gericht ferner auf Publikation des gesamten brückte dann ab. Die S. richtete sich erschreckt auf und rief dem ferner in dem Streisblatt für Niederbarnim und in der„ Tegeler herbor, zielte einige Sekunden nach dem Kopf des Mädchens und Urteils mit den Urteilsgründen in einer großen Berliner Zeitung , Angeklagten zu:„ Was ist Ihnen denn, sind Sie denn närrisch, was Beitung". haben Sie getan?" Gangler legte noch ein zweitesmal an und schoß. Erst als die Ueberfallene laut um Hilfe rief, ergriff der gefährliche Gast die Flucht durch eine Hintertür, die er sich zu diesem Zweck schon vorher unbeobachtet geöffnet hatte. wo sie steden blieb und nach Ansicht der Aerzte gut verheilt ist. Die erste Kugel hatte das Mädchen in das Genic getroffen, Der zweite Schuß traf die S. an der Nasenspize. Nach Verübung der Zat mischte sich der Angeklagte als ob nichts geschehen war unter die Menschenmenge, die sich vor dem Lokal angesammelt hatte und rauchte seelenbergnügt eine Zigarette. An demselben Tage stellte er sich dann freiwillig der Polizei.
Die Beweisaufnahme erbrachte teine besonders bemerkenswerten Momente. Der Gerichtsarzt Dr. Strauch, der auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Walter Jaffé den Angeklagten im Unterfundete, daß dieser ein geistig und körperlich nicht vollwertiger suchungsgefängnis auf den Geisteszustand untersucht hatte, beMensch sei, der den an ihn herantretenden Versuchungen und Verführungen nur geringen Widerstand entgegenzusehen imftande fet. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage im Sinne der Anflage. Das Gericht erkannte auf 3 Jahre Zuchthaus.
Der expreffe Bote.
Polizeiverordnungen über das Aufbemahren geistiger Getränke find ungültig.
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Der Wirt Kloffop betreibt in Buttrop eine Reformwirtschaft. Er Aufbewahren einer Stirschfafteffenz die Regierungs- Polizeiverordnung hat keine Konzession zum Ausschank geistiger Getränke. Er soll durch vom 13. November 1890 übertreten haben, welche u. a. bestimmt: In offenen Läden und Verkaufsstellen, deren Inhaber nicht die Erlaubnis zum Betriebe der Gast- oder unbeschränkten Schankwirtschaft oder zum Seleinhandel mit geistigen Getränken beziehungsweise zum Handel mit feinen Likören in bersiegelten Flaschen haben, dürfen BranntVor Gericht war der Angeklagte im wesentlichen geständig. Er wein, Spiritus sowie andere weingeisthaltige Getränke nicht aufbehauptete, durch eine gewisse Betty Ampft, die er hier kennen bewahrt werden. Dies darf auch nicht geschehen in den mit dem geleznt habe, auf die schiefe Ebene gelangt zu sein. Er habe Berkaufslokal offen oder durch eine Tür unmittelbar in Verbindung die Absicht gehabt, dieses Mädchen wieder auf einen anständigen stehenden Weg zu bringen, da sie ihm sehr gefallen habe. Mit dem Gelde, fonen, Geschäftsräumen. In offenen Läden der Pers welches er zu rauben gedachte, habe er sich solange über Wasser Getränken, die Erlaubnis zum Kleinhandel mit geistigen nicht aber die Erlaubnis halten wollen, bis er eine Stellung gefunden habe. zum Ausschank Branntwein beziehungsweise Likören haben, dürfen Gläser und sonstige für den Genuß auf der Stelle dienende Gefäße nicht auf bewahrt werden."- Es wurde vom Gericht festgestellt, daß jene Kirschsafteffenz, die namentlich von den Polen mit einem Zusatz von rechnen ist. Das Landgericht Essen als Berufungsinstanz Wasser gern getrunken wird, zu den alkoholhaltigen Getränken zu prach den Angeklagten frei, weil die Verordnung ungültig sei.- Die Staatsanwaltschaft legte Sevision ein und machte geltend, die Verordnung sei lediglich zur Steuerung des Alkoholmißbrauchs erlassen, diene somit dem Schutz der Gesundheit und werde durch§ 6 des Polizeiverwaltungsgefeßes in Verbindung mit § 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts gerechtfertigt. Von der Anklage der Uebertretung des Postgefeßes war der Das Kammergericht erklärte dieser Tage jedoch die Buchbindermeister Gustav Börschel bom Schöffengericht frei Bolizeiberordnung für ungültig und darum ungesprochen. Die Berufung des Staatsanwalts wurde vom Land- anwendbar. Es verwies zwar die Sache an das Landgericht zurück, gericht III in Berlin am 5. Februar verworfen. Er bertreibt aber nur, damit dies nachprüfe, ob nicht der angeklagte Reformwirt er die Bereinbarung getroffen, daß diefer als expreffer Bote bie Polizeiverordnung wurde ausgeführt: Bor vielen Jahren habe in Oranienburg den„ Berliner Lokalanzeiger". Mit Gäde hat unbefugt die Schantwirtschaft ausgeübt habe. Bezüglich der befair. Dafür einem onatliche Entschädigung. Er führte die Batete gültig erachtet. Jezt nehme es aber einen anderen Standpunkt ein. Beitungen nach Oranienburg mit der Bahn bringen sollte. Gäde das Kammergericht allerdings eine solche Polizeiverordnung für als Passagiergepäck bei sich. Aber an 28 Sonntagen, als die Bei- enn§ 10, II 17 des Allgemeinen Landrechts die Bolizei berechtige, tungen zu did waren, hat er sie als Patete im Buge mitgehen das Publikum vor drohenden Gefahren zu schüßen, so meine er laffent. Gäde war jedenfalls, so heißt es im Urteil, der Absender unmittelbar bevorstehende Gefahren. Von einer solchen, der Patete und als solcher strafbar. Den Angeklagten Börschel dem Publikum etwa in gesundheitlicher Beziehung unmittelbar bevorging es nichts an, ob Gäde die Pakete bei sich führte oder im stehenden Gefahr könne aber nicht die Rede sein, wenn eine der in Buge mitgehen ließ. Gäde bekam dafür keine besondere Entschädi- der Verordnung bezeichneten Berfonen geistige Getränke, beziehungsgung. Als Gäde mit Frau U., die ihm die Zeitungen auf dem weise Gläser aufbewahre. Der Senat fei nun auf die Motive Bahnhofe in Oranienburg abnahm, diese Art der Beförderung besprach, war Börschel zugegen, aber es ist nicht zu widerlegen, daß andere gesetzliche Stütze vorhanden sei. Das müsse verneint werden. zum Erlaß der Verordnung zurückgegangen, um zu sehen, ob eine er nicht hingehört hat. Daß er gewußt hat, daß Gäde die Bei- Die Verordnung sei auf eine Eingabe einer Kommission des westtungen auf Bahnpatetadresse hat befördern lassen, ist nicht als fälischen Städtetages zur Förderung der Bestrebungen des Deutschen " Biele Leute befinden sich in der Meinung, daß wir das erwiesen angesehen worden. Die Revision der Staatsanwalt Vereins gegen Mißbrauch der geistigen Getränke erlaffen. Und zwar Stimmrecht für alle Frauen fordern, aber das ist nicht der schaft wurde vom Reichsanwalt für begründet erklärt. Der Bote, jei damals verlangt worden, gegenüber dem von vielen Spezereien Fall. Im Gegenteil, unsere bescheidene Forderung geht dahin, so bemerkte er, muß nach früheren Entscheidungen des Reichs- betriebenen unbefugten Ausschant Maßregeln zu schaffen, bie bie daß solchen Frauen, die eine Stellung einnehmen und die gleiche gerichte selbst das Beförderungsmittel sein. Das ist er aber nicht, Kontrolle erleichtern, damit dem unbefugten Schant besser Verantwortung tragen wie die Männer, das Wahlrecht zu den wenn er die Pakete im Gepäckwagen hat. Gäde ist nur das Wert vorgebeugt werden könne, Maßnahmen zur Erleichterung gleichen Bedingungen wie dem männlichen Wähler zu übertragen zeug des Angeklagten gewesen und hat seine Tat nur für Börschel ber polizeilichen Kontrolle fielen aber nicht unter die borgebeugt werden könne, Maßnahmen zur Erleichterung sei. Db verheiratete Frauen das Stimmrecht haben sollen, ist gewollt. Festgestellt ist, daß Börschel möglicherweise gewußt hat, Gegenstände polizeilicher Vorschriften. Die Verordnung sei deshalb Ob eine häufig geäußerte Frage, worauf wir zur Antwort geben, daß daß die Zeitungen im Badwagen befördert wurden; ob als Passawir das Stimmrecht für die verheiratete Frau nicht wünschen, giergut oder als Gepäd ist ganz gleichgültig. Das Reichsgericht ungültig. es wäre denn, daß sie sich im Besiz einer selbständigen hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Lefe und Diskutierklub Baumschulenweg. Heute abend 9 1hr zurük. Gäde war der expreffe Bote Börschels und dieser kann im Lofal von Goergens, Baumschulenstr. 27: Sikung. Gäste, durch MitStellung befände." fahrlässig gehandelt haben, wenn er die gesezwidrige Beförderung glieder eingeführt, haben Zutritt. verschuldete.
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sich also vernehmen:
In The Worlds Work" bom Januar 1907 läßt Lady Frances Balfour, Vertreterin einer anderen Frauenstimmrechtsgruppe, „ Das Frauenstimmrecht würde fast mit Gewißheit als Barriere gegen die extremen Maßnahmen der Ultra- Radikalen, der Adult Suffrage zum Beispiel, dienen. Manche von uns befinden sich im größten Gegensatz zu der Adult Suffrage. Was wir fordern ist, daß die Frauen zu denselben Bedingungen wie die Männer das Stimmrecht erhalten, nach dem sogenannten Landeswahlrecht, twie man fagt. Wenige verheiratete Frauen würden das Stimms recht erhalten, wenn das Gesez fäme, aber es würde 1 500 000 bis 2 000 000 Frauen( Damen!) das Wahlrecht verschaffen." Und Miß Pankhurst , Vertreterin der Suffragettes, äußert sich in einem Artikel des Daily Mail" vom 13. Juni 1908, worin sie die Forderungen der Suffragettes darlegt, wie folgt:
Diesen flaren Aussprüchen gegenüber gehört doch ein gewiffer
Mut dazu, immer und immer wieder in Deutschland die Ansicht verbreiten zu wollen, die englischen Frauenrechtlerinnen erstrebten das Frauenstimmrecht als erste Etappe auf dem Weg zum allgemeinen Stimmrecht. Das ist eben nicht wahr! Sie erstreben ledig lich ein, Damenwahlrecht", wie wir das hier von jeher aus geführt haben, und es ist traurig, daß sich sogar Genoffinnen und Genossen in England finden, die diese Frauenrechtlerinnen, die zu unseren Feindinnen werden müssen, unterstützen. Hoffentlich wird das Vorgehen der jungen Adult Suffrage Society" da bald Wandel schaffen.
Bemerkenswert ist auch noch, daß mit dem Emporkommen der „ Adult Suffrage Society" das Emporkommen der Antifuffrageliga zusammenfällt. Diese betätigt sich scheinbar, als ob fie gegen alle Frauenstimmrechtsverbände fämpfe, in Wirklichkeit aber ist diese Antifrauenbewegung ein Angstprodukt, das aus Furcht vor der Forderung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts der Arbeiterinnen hervorgegangen, und das nur gegen das ,, Universal- right" arbeitet.
bei Erbe.
Leseabende.
Gerichts- Zeitung.
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Tolle Schweinereien
in einem Sommerlokal, welches hauptsächlich von Berliner Aus flüglern start frequentiert wurde, tamen in einer Verhandlung zur Sprache, welche gestern unter Vorsiz des Amtsrichters Körner das Schöffengericht Berlin- Wedding beschäftigte.. Angeklagt wegen Gastwirt Ernst ziekow und dessen Ehefrau Pauline 8. geb. Klein wissentlichen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz war der aus Heiligensee .
Briefkaften der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße Mr. 3, zweiter Sof. dritter Eingang, vier Treppen, Fahrstuhl wochentäglich abends von 7 bis 9% hr statt. Geöffnet 7 1hr Buchstabe und eine Zahl als Wierfzeichen beizufügen. Briefliche Antwort Sonnabende beginnt die Sprechstunde um 6 1hr. Jeder Anfrage ist ein vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Brieffaften können 14 Tage
müßte leider erfekt weiden; freilich nur mit dem wirklichen Wert, der kaum 1 M. übersteigen dürfte. K. G. 22. Slagen Sie zunächst bei dem Ge werbegezicht auf Bahlung für 14 Tage. Erst wenn Sie das Gewerbegericht durch Urteil deshalb abweist, weil Sie landwirtschaftlicher Gärtner seien und deshalb das Amtsgericht zuständig sei, wenden Sie sich an dieses mit derselben Klage.
A. S. 21. 1 Nein. 2. Ihnen steht das Pflichtteil in dem Nachlaß Ihrer Die beiden Angeklagten sind Befiber eines großen Sommer- Mutter zu. Sie würden aljo/ des Nachlasses zu beanspruchen haben. Totals in Heiligensee an der Havel , welches hauptsächlich von Tegel 3. Die Mutter hätte eine standesmäßige Aussteuer zu geben. Der Betrag aus von den Berliner Ausflüglern aufgesucht wird. In der Be- derselben wird vom Gericht von Fall zu Fall festgefeßt. 4. Wenn Ihnen weisaufnahme wurde durch das eidliche Zeugnis mehrerer Beugen vor dem Notar kann solcher Bertrag zwischen Ghemann und Ehefrau gedas Sparkassenbuch geschenkt war, ja. 5. O. 8. 1. Bor Gericht oder flagten nicht bestritten wurde. Die sämtlichen Speisen und Ge- trages bestehenden Gläubiger nicht gültig. folgender Tatbestand festgestellt, der auch zum Teil von den Ange- schlossen werden. Er ist jedoch rücksichtlich der bis zum Abschluß des Ver tränke wurden mit schmutzigem Havelwasser angerichtet, welches ohne nähere Angabe der Abteilung genügt. Sch. 22. 1. Polizeipräsidium mit Eimern direkt aus dem Flusse geschöpft wurde. 2. Ja. Karl S. 24. Größere 1. Der Lohnarrest wäre nicht zulässig. Sollte ein solcher ergehen, so würden Unreinlichkeiten, wie tote Fische, Wasserpflanzen und Froschlaich, Sie gegen ihn Beschwerde zu erheben haben. 2. Das Gericht kann, wurden mit der Hand aus dem Wasser entfernt. Mit Hilfe der braucht aber in dem von Ihnen Geschilderten keine Berzeihung zum Wasserschöpfen benutzten Eimer wurde sonst der Tanzboden erbliden. 3. Auf Antrag wird der Frau ein Anwalt gestellt. 4. Nein. aufgewischt, auch fanden sie bei der Klosettreinigung Verwendung. 2. 100, 1. Ja; von 1200 m. an ist in Berlin Kirchensteuer zu zahlen. O. P. M. Der Mieter ist für die volle Vertragsdauer haftpflichtig. Am Morgen wurden die Nachtgeschirre aus den Schlafzimmern 2. Der Mann würde als Zeuge vernommen werden können; ein Eid der Treptow - Baumschulenweg. Donnerstag, den 27. Mai, 8% Uhr, in die Gimer entleert, mit denen dann bald darauf das Kaffee- Frau würde nicht für zulässig erachtet werden. B. Sch. 21. Der Schaden wasser aus der Havel geholt wurde. In einem in der Küche befindlichen Steffel wurde von der Frau Ziekow des Morgens ihre besonders stark verunreinigte Leibwäsche eingeweicht. In dem felben Refsel wurde dann für die Gäste Kaffee gekocht, ohne daß er borher irgendwie gereinigt oder ausgespült wurde. Vielfach wurde in dem Kessel auch die Suppe zu dem Diner angerichtet, liegt einem Strafprozeß zugrunde, der gestern vor dem Schwur welches dann von den Ausflüglern teuer bezahlt werden mußte. gericht des Landgerichts I begann. Aus der Untersuchungshaft Noch schlimmer wurde in dem Lokal mit der Badware umgegangen. wurde der am 27. März 1889 in Wien geborene frühere Student, Die Brödchen wurden in einem schmierigen Holzfaß untergebracht, zuletzt beschäftigungslose Johann Gangler vorgeführt, der sich in welchem früher eine Kate Mutterfreuden erlebt hatte. Zwischen wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes verant- den Brödchen tummelten sich einträchtig Mäuse mit ihrer Nach worten mußte. Den Vorsik im Gerichtshofe führt Landgerichtsrat tommenschaft, wodurch die Brödchen ekelhaft beschmutzt wurden. von Loefen, die Anklage vertritt Staatsanwalt Weißmann, die Um diesem Uebel" abzuhelfen, famen die Angeflagten auf den Berteidigung führt Rechtsanwalt Dr. Walter Jaffé. Aus der genialen Gedanken, noch den Hund dazuzusetzen, der nun zwischen Verachmung des Angeklagten ging folgendes hervor: Er ist als den Brödchen herumwirtschaftete bis er auch dem legten Mäuslein unehelicher Sohn des früher in Wien , jett in einem kleinen Dert den Garaus gemacht hatte. Der Einfachheit halber wurde dann chen in Ungarn wohnhaften katholischen Geistlichen Titus die ganze Geschichte umgekippt, wobei die Brödchen famt dem Schwaiger und deffen Wirtschafterin geboren. Nach Absolvierung Sunde auf den ebenfalls nicht sauberen Fußboden rollten. Die der Volks- und Bürgerschule in Wien besuchte der Angeklagte die selben Brödchen wurden dann den Gästen vorgefeßt. In m Handelsschule und nahm dann an den Kursen für Staatsrechnungs- 3.schen Lotal wurde ferner auch Milch verkauft, welche die Aus. wissenschaft teil, um sich für eine Stellung im Finanzministerium flügler pro Glas mit 25 Pf. bezahlen mußten. In der deilch vorzubereiten. Der Angeklagte behauptet, daß er gegen seinen schwarmen zu wiederholten Malen Mäuseleichen. Die au 8. Zufuhr mäßig, Geschäft flau, Preise wenig verändert.
Ein Naubmordversuch
Briefkaften der Expedition.
die noch während des ganzen nächsten Monats in der Heilstätte bleiben, Patienten in Beelik, Buch usw. Diejenigen unserer Abonnenten, wollen uns wegen der Ueberweisung von Freieremplaren sofort ihre Adresse einsenden, da bei verspäteter Bestellung die ersten Nummern des neuen Monats von der Post nicht geliefert werden. Alle Adressen müssen jeden Monat neu eingesandt werden.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über den Großhandel in den Bentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: Zufuhr reichlich. Geſchäft rege, Breise unverändert. Bild: Bufuhr genügend, Geschäft genügend, Breise genügend. Fische: Zufuhr reichlich, genügend, Geschäft genügend, Breise genügend. Geflügel: Zufuhr Befchäft lebhaft, Breise wenig verändert. Butter und äse: Geschäft, ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Dbft und Südfrüchtez