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gegen 194.

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Derlien. Proteft gegen die russische Invasion.

Aus der Partei.

Bei Einkommen von mehr als 6500 m., aber nicht mehr ats 9500 M. wird der im§ 17 vorgeschriebene Steuerfaß ermäßigt um eine Stufe, wenn der Steuerpflichtige 3, zwei Stufen, 4 oder B

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Nach diesen Bestimmungen hat also Ermäßigung au erfolgen: bei Einkommen bis zu 6500 M.: um eine Stufe bei dem Vorhandensein von 2,

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zwei Stufen

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eingebracht, der das Vorgehen der Regierung in der Frage der bosnischen Bauernbefreiung als ein läfftges be­zeichnet und ihr die Mißbilligung ausspricht. Für diesen Antrag, der zuerst erledigt wurde, stimmten 201 Ab- Konftantinopel, 4. Juni. Mitteilungen der hiesigen persischen geordnete, darunter natürlich auch die Sozialdemokraten, da- Botschaft zufolge haben die Vertreter der Mächte in Teheran Kindern oder anderen Familienmitgliedern auf Grund gefeßlicher Wenn auch damit der Antrag gefallen war, da Sattar Khan und den anderen Führern der Revolutionäre Verpflichtung Unterhalt gewährt. Für je zwei weitere solcher Dringlichkeitsanträge geschäftsordnungsmäßig zu ihrer Annahme der Sicherung ihres Lebens versprochen, wenn sie mit dem Familienangehörigen tritt eine Ermäßigung um eine weitere Zweidrittelmehrheit bedürfen, so war doch die moralische Schah in Unterhandlungen eintreten würden. Der größte Stufe ein." Niederlage der Regierung eine vollkommene. Die Teil der Nevolutionäre weigert sich jedoch, sich in Verhandlungen Regierungsparteien, die weniger start vertreten waren, fuchten mum einzulassen, bevor die Russen das Land verlassen haben. wenigstens die Abstimmung über den Antrag Susterschitsch zu ver- Die Revolutionäre haben den Bertretern der Mächte abermals tagen; das Haus beschloß aber Fortführung der Verhandlung und Brotestnoten gegen das Vorgehen Rußlands über­stunt griffen die Regierungsparteien zu gewaltsamer reicht. Die Bevölkerung Teherans flüchtet aus der Stadt. Die Obstruktion. Nach Schluß der Debatte provozierten zunächst englische Flotte hat Bender Buschehr verlassen.- die Deutsch Radikalen eine heftige Konterverse mit den Schriftführern. Da auch die anderen Parteien der Linken, ins­besondere die Christlich Sozialen mit lebhaften ununter­brochenen Schlußrufen eingriffen, entstand ein großer Lärm, velcher etwa zehn Minuten anhielt. Der Präsident Pattai, ein Christlich­Sozialer, welcher wiederholt vergeblich das Glockenzeichen gegeben Die Tagesordnung, die Parteivorstand und Kontrollkommission hatte, sah sich nun genötigt, während der Abstimmung die Sigung für den Leipziger Parteitag borschlagen, bringt außer den üblichen auf zibanzig Minnten zu unterbrechen. Bei seinem Wiedererscheinen geschäftlichen Punkten noch die Beratung des neuen Organi­drei Referate über die Reichs­wurde er von erneuten Schlußrufen namentlich der Christlich - sationsstatuts und Sozialen und der Deutsch- Radikalen empfangen und verkündete eine versicherungsordnung. Diese Vorschläge werden wahr unterhaltsbedürftigen Familienangehörigen. Unterbrechung der Sigung zur Abhaltung einer Dbmännerfonferenz. scheinlich allgemeine Zustimmung in der Partei finden. Da er auch zwanzig Minuten später von ohrenbetäubendem Lärm fehlt unseres Erachtens ein Thema, dessen Ansetzung schon mehrere empfangen wurde, schloß der Präsident die Sigung und erklärte, Barteitage gefordert haben: die Landarbeiterfrage. Für bie nächste im schriftlichen Wege einberufen zu wollen. Der ihre Erörterung wird auf dem Parteitag voraussichtlich genügend Saal leerte sich nur langsam und die Abgeordneten blieben noch Beit vorhanden sein. Daß der Gegenstand sehr wichtig und dring­lange Zeit in erregter Besprechung in den Wandelgängen. lich ist, bedarf keiner näheren Nachweisung. Der Landarbeiter­verband tritt jetzt ins Leben und die Arbeit der Organisatoren fann durch die Erörterung der Sache auf dem Parteitag nur befruchtet Es ist festgestellt worden, daß Sie an mehreren Drten des werden. Allerdings ist eine fruchtbringende Beratung nur zu er- oberschlesischen Industriebezirks jugendlichen Berfonen Musit und warten, wenn rechtzeitig ein oder mehrere fachkumdige Referenten Gesangunterricht erteilt haben, ohne die hierzu erforderliche behörd­bestellt werden. Es dürfte also mit der Ergänzung der Tagesordnung liche Genehmigung zu besitzen. nicht bis zum Parteitag gewartet werden.

frankreich .

Der Streit der Seelente.

Marseille , 5 Juni. Etwa 50 eingeschriebene Seeleute fflegen in der bergangenen Nacht an Bord zweier zur Abfahrt bereiter Dampfer, löschten die Kesselfeuer aus und entfernten die Kohlen. Fünfzehn wurden ver­haftet, vier von ihnen in Haft behalten.

Der Eisenbahnerstreik in Korsika. Korfila, 5. Juni. Der Ausstand der Eisenbahner der forfitanischen Eisenbahn dauert seit dem 1. Mai fort. Der Verkehr auf der Insel ist so gut wie unterbrochen. Seit einigen Wochen verkehrt nur eine sehr geringe Anzahl von Zügen. In vielen Ge­meinden herrscht Mangel an Lebensmitteln. Der Aus stand der Seeleute hat die Lage noch verschlechtert.

Rußland. Lopuchin.

Die Neise des Zaren.

des 20 Paris , 5. Juni. Präsident attteres teilte heute im Ministerrate mit, der Kaiser von Rußland werde den Besuch, ben er ihm im legten Jahre in Reval gemacht habe, erwidern und am 31. Juli in Cherbourg eintreffen, um zwei Tage daselbst zu verteilen. Am 2. August reise der Kaiser nach Cowes, wo er mit dem König von England zusammentreffen werde.

Die Tagesordnung des Parteitages.

Indes

bei Einkommen von mehr als 6500 bis 9500 M.: um eine Stufe bei dem Vorhandensein von 3,

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zwei Stufen

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usw.

Nach dem Turnverbot Verbote gegen Musik und Tanz.

Die gesetzwidrigen Verfügungen, Turnunterricht nicht zu erteilen, haben auch zum Gingriff in den Musik- und Gesangunterricht geführt. haben auch zum Eingriff in den Musik- und Gesangunterricht geführt. Die Negierung in Oppeln , Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, hat folgenden Ukas an den Gesanglehrer Herr Projaci in Kattowiz erlassen:

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Wir untersagen Ihnen die Erteilung von Unterricht an jugend­liche Personen im Alter bis zu 21 Jahren und drohen Ihnen für jeden Fall der Zutviderhandlung eine Geldstrafe von 300 Mart an, an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfall für je 12 Mart ein Tag Haft eintritt."

Die Verfügung ist mit den Gesezen unvereinbar. Demnächst wird ja, da gegen Genossen Weber und Wildung wegen unserer Aufforderung vom 27. März, ähnliche Verfügungen auf dem Gebiete des gewerblichen Turnunterrichts unbeachtet zu lassen, Anklage er­hoben ist, das Rechisungültige und Verfassungswidrige des Kultus­ministers Holle und der ihm folgenden Provinzialschulkollegien und Regierungen vor Gericht erörtert werden.

Entgelt für verbotswidrige Arbeit.

Das Hamburger Gewerbegericht hat fürzlich in einem Er­fenntnis unter Vorsitz des Dr. Hoos anerkannt, daß dem Arbeiter, der entgegen einer Arbeiterschutzvorschrift Arbeit leistet, zwar nicht aus dem Arbeitsvertrag, aber aus den Grundsätzen über ungerecht­fertigte Bereicherung Entgelt zusteht und daß für diesen Anspruch der Woche angeordnet. Ein Barbiergehilfe, der volle 15 Wochen das Gewerbegericht zuständig ist. In Hamburg ist für Barbiergehülfen ein halber freier Tag in der Woche angeordnet. Ein Barbiergehilfe, der volle 15 Wochen Entschädigung für diese 15 freien Tage ein. Diese wurden ihm hindurch ohne Halbfeiertage gearbeitet hatte, klagte u. a. unter folgender Begründung zuerkannt:

Ein Nachspiel zur Maifeierbeitragaffäre in Brandenburg . In Brandenburg haben sich bekanntlich mehrere der in der Parteidruderei angestellten Parteigenossen geweigert, den Tagesverdienst des 1. Mai an die von Partei und Gewerkschaften gemeinsam begründete Kasse zu zahlen. Eine Barteiversammlung, die fich mit diesem Disziplinbruch befaßte, beschloß, daß keiner der Genossen, die dem Parteitagsbeschluß die Anerkennung ver­weigern, hinfort ein Parteiamt bekleiden dürfe. Im Berfolg dieses Beschlusses hat der von der Partei und dem Gewerkschafts­kartell eingesezte Arbeiterbildungsausschuß, dem die Aufsicht über die Arbeiterbibliothek übertragen ist, den Bibliothekar, Genossen Bär, unter Innehaltung der vierteljährlichen Frist gekündigt. Da­gegen erhob der Ortsverein der Buchdrucker beim Gewerkschafts­fartell Einspruch, über den in der letzten Sigung des Kartells verhandelt wurde. Der Vertreter der Buchdrucker, Genosse Schulenburg vertrat die Ansicht, daß die Beschlüsse der Partei Petersburg , 5. Juni. In der heutigen Verhandlung des für die Anstellung des Bibliothekars nicht maßgebend sein könn­Saffationshofes wurde das auf fünf Jahre 3wangs fosten der Bibliothek zahle. Genosse Berner rechtfertigte ben ten, weil die Bartei nur einen kleinen Bruchteil der Unterhaltungs­arbeit lautende Urteil gegen den ehemaligen Direktor des Beschluß des Bildungsausschusses, der völlig im Rahmen seiner Polizeidepartements Lopuchin in Verschidung zur An- Befugnisse gehandelt und lediglich seine Pflicht getan habe. Da siebelung umgeändert. die betreffenden Parteigenossen alle Vermittelungsversuche, die von der örtlichen Parteileitung unternommen wurden, schroff abge­wiesen haben und bei ihrer gegen den Barteitagsbeschluß gerichteten 15 Wochen der ihm nach der Bekanntmachung des Senats vom Unstreitig sei zwischen den Parteien, daß dem Kläger während Erklärung bleiben, aus der eine wenig parteifreundliche Gesinnung 27. März 1895 und dem Erlah der Polizeibehörde vom 1. April spreche, so bleibe nur anzunehmen, daß es auf einen Zwist zwischen 1895 autommende freie halbe Tag nicht gewährt worden sei, un b Bartet und Gewerkschaften abgesehen ist. Gegen jeden derartigen daß der Kläger während dieser Zeit im Gewerbebetrieb des Be­Verfuch nüsse allerdings entschiedener Widerstand geleistet werden. flagten als Gehilfe gearbeitet habe. Der Beklagte habe In der weiteren Diskussion, an der sich noch eine ganze Reihe mütig verurteilt; die von den Buchdruckern selbst noch ange- Tagen geleistete Arbeit habe der Beklagte den Kläger nicht ver­von Rednern beteiligte, wurde das Verhalten der Buchdruder ein- sich damit gegen die§§ 105e und 146a der Gewerbeordnung ver­gangen und strafbar gemacht. Die an den fraglichen halben freien führten Gründe wurden nicht als stichhaltig anerkannt, ihr An­trag wurde mit allen gegen zwei Stimmen abgelehnt und der Bürgerlichen Gesetzbuches teine Anwendung finden, da diese nur gütet. Auf diese Dienstleistungen könne die Fittion des§ 612 des Beschluß des Bildungsausschusses auf Ründigung des Bibliothekars in Betracht tomme, wenn über die Dienstleistung ein Vertrag gebilligt. geschlossen sei. Es würde allerdings durch die Leistung und An­nahme der Dienste an den freien Tagen stillschweigend ein Vertrag zustande kommen können; dieses sei aber nur dann angängig, wenn Bei den Gemeindeausschußwahlen in Dorfe Hammersrechtlich die Möglichkeit bestehe, hierüber einen gültigen bed( Nordhannover) behauptete die Sozialdemokratie ihre Man- Vertrag abzuschließen. Das Gericht habe diese Frage date der 3. Klaffe und eroberte dazu die beiden erledigten Man- berneint. Denn da dem Arbeitgeber auf Grund der oben er­date der 2. Klasse. Dem Gemeindeausschuß gehören jetzt 6 sozial wähnter Bestimmungen bei Strafe verboten sei, an den freien demokratische und 6 bürgerliche Stimmen an, der Vorsteher gibt halben Tagen den Gehilfen zu beschäftigen, sei ein stillschweigender den Ausschlag. oder ausdrücklicher Vertrag gemäß§ 134 des Bürgerlichen Gesetz buches nichtig. Wenn auch die Leistung des Klägers nicht verboten sei, so verstoß doch die Annahme seiner Dienst e gegen§ 105e der Gewerbeordnung. Da die Annahme der Dienste für das Vorhandensein des Bertrages ein notwendiger, unger­Auch die Presse wird von diesem Kriegsguftand empfindlich trennbare Teil desselben sei, so verstoße dieser selbst gegen das Ver­betroffen. Nach den Mezeleien von Adana wurde den Zeitungen Die soeben erschienene Nummer 10 hat folgenden Inhalt: botsgeseh. Nichtigkeit des Vertrages trete in jedem Falle dann ein, berboten, über diese Ereignisse zu schreiben. Bald darauf mußte Das Arbeitsbuch. Gin verfehltes Zwangsmittel gegen minder wenn eine der Willenserklärungen gesetzlich zulässig sei. Wenn der liberale Dsmanli" sein Erscheinen einstellen, weil er es jährige Arbeiter. Reichsfinanzreform. Ein politisches Zwie ein Vertrag über Arbeitsleistungen in der gefeßlich verbotenen gewagt hatte, den Unterstaatssekretär des Innern, Adil Beh, den gespräch zwischen einem Jungen und einem Alten. Schiffs Beit gültig wäre, so müßte man dem Arbeiter auch einen flagbaren bekannten Freund der Armeniermörder, scharf zu fritisieren. Das jungen gesucht! Von August Freudenthal ( Schluß). Anspruch auf Erfüllung, d. h. darauf geben, während dieser Zeit felbe Schicksal traf die Zeitungen" Serphesti"," Jidam"," Misan" Die Berliner Jugend in der Natur( mit Abbildung). Das beschäftigt zu werden. Dann würde aber der Schutz der Arbeiter, und Vollan". Auf solche Art suchen die Jungtürken sich ihrer Werden im Weltall . Von Felig inke( Fortsetzung). Die die die Gewerbeordnung durch die betreffenden Bestimmungen Jugendbildung auf sozialdemokratischen Parteitagen. II. Von schützen wolle, wiederum illusorisch werden. Es sei aber nicht Gegner sowohl von rechts wie von links zu entledigen. Wilhelm Schröder. Eine gewerkschaftliche Lehrlings bentbar, daß dasselbe Gesetz einerseits zivilrechtlich eine vertrag Auch der Handel hat unter diesen außergewöhnlichen Zu organisation. Bon P. Barthel. Bom Kriegsschauplab usw. liche Verpflichtung des Arbeitgebers zulassen und andererseits straf. ständen zu leiden. Ein großer Teil der Kaufleute Konstantinopels organisation. Von B. Barthel. Beilage: Der blinde Baffagier. Von May Eyth( Schluß). rechtlich die Erfüllung dieser Verpflichtung verbieten wolle.( Vergl. unterhält lebhafte Handelsbeziehungen zu den Orten Kleinasiens , Sprachmißverständnisse. Gin Held des Alltags. Von Ernst Reichsgesetz Bd. 51, S. 401, Bd. 66, S. 43 ff, Lotmar, Arbeits­wo vor furzem die Wegeleien stattfanden. Jetzt hat die Kaufmann- Almsloh. Aus dem Nachlaß von Wilhelm Busch . vertrag II S. 377, Berger- Wilhelmi, Kom. zu§ 105e der Gewerbe­schaft einen Ausschuß gebildet, der von der Regierung eine Ent­ordnung.) schädigung für die erlittenen Verluste verlangen soll.

Türkei . Zur Lage.

Man schreibt uns aus Konstantinopel : Der Belagerungs­zustand, der noch immer über Konstantinopel berhängt ist, kann feinen freiheitswidrigen Charakter nicht verbergen, trogdem er zum Schutze der Verfassung verhängt wurde. So verlangt die Militär­gewalt, daß die Zivilbehörden alle die ausweisen, die keine bestimmte Beschäftigung in der Hauptstadt haben. Was tut die Zivilbehörde? Sie weist große Massen Arbeitsloser als Baga bonden aus Konstantinopel aus. So leitet die jung türkische Regierung ihre soziale Gesetzgebung ein!

Die Verhältnisse in Konstantinopel sind überhaupt noch nicht gefestigt. Hinter der Verfassung stehen eben nicht die breiten Bolts­maffen, die sie vor allen Zufälligkeiten schützen würden. Nur die Armee ist der Stützpunkt der jegigen Regierung. Und auch dieser lann wankend werden.

Die Unsicherheit in Armenien .

Gemeindewahlfieg.

Jugendbewegung.

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Arbeiter- Jugend".

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Soziales.

Steuerermäßigung.

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Die Einkommensteuernovelle hat, soweit es sich um die Er­mäßigung wegen Kinderzahl Handelt, rückwirkende Kraft für das Stenerjahr 1909. Nach dem jetzt vom Reichsanzeiger" veröffent lichten Erlaß des preußischen Finanzministers haben auch diejenigen, Konstantinopel , 5. Juni. Die türkischen Blätter veröffentlichen die bereits beranlagt sind( natürlich auch die, deren in Form einer offiziellen Mitteilung ein Telegramm des Wali von Reklamation zurückgewiesen war), das Recht, bis spätestens Adana vom gestrigen Tage, das einen blutigen Vorfall in am 25. Juni bei dem Borjizenden der Einkommen der Ortschaft Dortjol meldet: Ein Sergeant desertierte und gab in steuer Veranlagungskommission Ermäßigung des der Nacht gegen das in der Nähe der Ortschaft befindliche Lager Steuerfages wegen der neuen über die Berücksichtigung der Kinder­Schüsse ab. Die alarmierten Truppen erwiderten das Feuer; einige Bewohner des Ortes, beffen sich eine große Banil bezahl bei der Steuerveranlagung in der Einkommensteuernovelle vom 26. Mai ergangenen Vorschriften zu beantragen. mächtigte, wurden getötet. Durch die Schüsse des Sergeanten wurden ein Soldat getötet und sechs verwundet. Der Sergeant wurde festgenommen und dem Kriegsgericht übergeben.

In Albanien .

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Durch Artikel I des Gesetzes betreffend die Abänderung des Einkommensteuergesetzes und des Ergänzungssteuergesetzes vom 26. Mai 1909 hat nämlich der§ 19 Abs. 1 und 2 des Einkommen­steuergesetzes bie nachstehende Fassung erhalten: Gewährt ein Steuerpflichtiger, deffen Einkommen den Betrag Frankfurt a. M., 5. Juni. Wie der Frankfurter Zeitung " aus von 6500 M. nicht übersteigt, Kindern oder anderen Familien­Belgrad gemeldet wird, erfolgten in Altferbien und Nordalbanien angehörigen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung(§§ 1601 bis 1615 zahlreiche Verhaftungen albanesischer Häuptlinge Bürgerliches Gesetzbuch) Unterhalt, fo werden die im§ 17 vor und Ueberweisung der Verhafteten an das Striegsgericht, weil geschriebenen Steuersäge ermäßigt man Spuren einer weitberzweigten Verschwörung gegen das jungtürkische Regime entbedte. Die Einschüchterung der Albanesen sei aber noch keineswegs gelungen. So habe fich, einer Meldung aus Djakowita zufolge, der starte Stamm der derartigen Familienmitgliedern. Walisoren entschieden geweigert, die Waffen an Dschawid Pafcha Familienangehörigen tritt eine Ermäßigung um eine Stufe ein. auszuliefern.­

um eine Stufe bei dem Vorhandensein von 2,

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Für je zwei weitere folcher

weitere

Troz Nichtigkeit des jedesmal stillschweigend abgeschlof­fenen Vertrages habe das Gericht den Anspruch des Klägers für rechtlich begründet erklärt. Allerdings sei ein Schaden­erjazanspruch, weil der Beklagte ein den Schuß eines anderen bezewekenden Gesezes verletzt habe(§ 823, bs. 2, des Bürgerlichen Gesetzbuchs ), oder weil er auf die Gültigkeit des Vertrages ber­traute(§§ 309, 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) nicht gegeben, da der Kläger durch die Verrichtung der Arbeit keinen Schaden erlitten habe, es sei denn, daß er nachweisen würde, daß er zur selben Zeit andere Arbeit gehabt und diese verfäumt habe. Dagegen sei der Anspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung berechtigt. Da eine Verpflichtung zur Leistung an den freien halben Tagen nicht bestanden habe, so habe der Be­lagt e durch die Arbeitsleistung des Klägers einen Vorteil er­langt, auf den er rechtlich keinen Anspruch gehabt habe. Zweifellos rechtfertige die Leistung von Diensten in Ermangelung eines Rechts­grundes eine Klage auf Herausgabe des Erlangten. Denn es genüge, daß die Bereicherung des Beklagten auf Kosten des Klägers gefchehen sei, ohne daß diesem ein pofitiver Vermögensbestandteil entzogen zu sein brauche. Trotzdem dem noch streitigen Klage­anspruch ein Arbeitsvertrag nicht zugrunde liege, habe das Gericht seine Zuständigkeit bejaht, denn die dem Beklagten als Arbeit­geber obliegende Beistung sei als Leistung aus dem Ar= beitsverhältnis" zu bezeichnen, so daß das Gewerbegericht nad)§ 4 des Gewerbegerichtsgesehes über den Rechtsstreit zu ent­scheiden habe.( Vgl. Stadthagen, Arbeiterrecht S. 39.)

Somit fei der Anspruch des Klägers dem Grunde nach be­rechtigt. Was nun den Umfang desselben betreffe, so sei der Be­tlagte, da die Herausgabe der Leistung des Klägers unmöglich sei, nach§ 818 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, den Wert der Leistung zu ersetzen. Der Beklagte habe für die Leistung des lägers je 1,50 W. für angemessen erklärt. Es sei daher in Höhe von 22,50 M. Zeilurteil zu erlaffen, im übrigen noch über die Höhe der Forderung Beweis zu erheben.