Kr. 130. 26. Iahrgssg.1. Mm des Jimirts" fttliitct Poiltüiilotl.Diekstag, 8. luni KOS.5. Getleralvttfllmmlllng der Bildhauer.Magdeburg,». Juni,(Fünfter Berhandlungstag.)Die Sitzüng beginnt mit der Beratung der sonst nochzvm Statut vorliegenden Anträge.H o f e r(München) begründet zunächst einen Antrag, wonachim Statut unter„Zweck des Vereins" auch gesagt werden sollte:Die Förderung der beruflichen Weiterbildung.D u p o n t vom Zentralvorstand wendet sich gegen den Antrag.Dieser Punkt müsse den einzelnen Verwaltungsstellen überlassenbleiben. Aus der Zentralkasse könne für diesen Zweck kein Geldausgegeben werden. Der Antrag München wird daraufhin ab-gelehnt. In den§ 8, der vom Uebertritt aus anderen GeWerl-schaften spricht, wird auf Antrag des Zentralvorstandes eingefügt,datz auch die Dauer der Mitgliedschaft in der Jugendorgani-s a t i o n in der üblichen Weise in Anrechnung kommt. ScharfenWiderspruch rief mit Recht dieser Antrag der BezirkskommissionDresden hervor:„Wühlbar als Delegierter zur Generalversammlung ist nurderjenige, der zur Zeit der Wahl im Beruf tätig ist."Menzer(Dresden) sagte in der Begründung, durch denAntrag sollte die Beeinflussung, die diese Kollegen auf der General-Versammlung ausüben, beseitigt werden. Der Antrag wird gegeneine Stimme abgelehnt. Die Bestimmungen über die Vornahmeeiner Urabstimmung werden dahin abgeändert, daß, wennein Drittel der Mitglieder(bisher ein Drittel der Verwaltungs-stellen) die Urabstimmung beantrage, diese vorgenommen werdenmuß. Vom Zentralvorstand können in Gemeinschaft mit demAusschuß ebenfalls Urabstimmungen angesetzt werden. BesondereBedeutung hat nachfolgender Antrag Frankfurt a. M., den V i l I->m o w- Frankfurt a. M. begründet:„Wird von wenigstens einem Drittel der Mitglieder einAntrag auf Auflösung des Vereins oder Verschmelzung miteinem anderen Verband bei dem Zentralvorstand schriftlich ein-gebracht, so ist dieser verpflichtet, sofort eine Urabstimmungherbeizuführen. Die Auflösung bezw. Verschmelzung kann nurmit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden beschlössen werden.Ist die Auflösung bezw. Verschmelzung beschlossen worden,so hat der Zentralvorstand gemeinsam mit dem Ausschuß dasVermögen des Vereins den diesbezüglichen Beschlüssen der Ur°abstimmung gemäß zu verwenden. Ihnen steht das Recht zu.wenn nötig, Mitglieder der Verwaltungsstelle an dem Orte, woder Verein seinen Sitz hat, zu diesen Arbeiten mitheranzuziehen."Nach den bisherigen Bestimmungen des' Statuts kann dieAuflösung des Vereins nur auf einer Generalversammlung, dieauf einen diesbezüglichen Antrag von einem Viertel der Mitgliedersofort einberufen werden muß, beschlossen werden. In der De-batte wird auf die Bedenklichkeit des Antrages Frankfurt hinge-wiesen. D u p o n t(Berlin) und noch andere Redner treten fürden Antrag ein. Wenn zwei. Drittel der Mitglieder sich für eineVerschmelzung aussprechen, so könne man die Kosten für eine be-sondere Generalversammlung sparen. Schließlich wird der AntragFrankfurt gegen zwei Stimmen angenommen.Von den sonstigen vorgenommenen Aenderungen des Statutsist noch hervorzuheben, daß der Vorsitzende des Ausschusses nurauf der Generalversammlung gewählt werden soll. An den ein-zelnen Reglements werden ebenfalls Aenderungen vorge-ncmmen, die aber mehr interner Natur sind.Bei der Beratung der Anträge allgemeiner Naturwird einem Borschlag von Dresden zugestimmt, dem nächstenGetverkschaftskongreß folgenden Antrag zu unterbreiten:„Eine allgemeine Kasse zu gründen, zu der sämtliche Ge�werkschaften nach ihrer Mitgliederzahl regelmäßige Beiträgeleisten, zwecks Unterstützung der Ausgesperrten solcher GeWerk-schaften, die durch Aussperrung anderer Berufe in Mitleiden.schaft gezogen werden."Die Befürworter des Antrages betonen, dadurch sollen dieeinzelnen Gewerkschaften geschützt und ein Uebergang der Berufs-organisationen zu Jndustrieverbänden vorbereitet werden. An-genommen wird ferner ein Antrag München, der Zentralvorstandmöge dahin wirken, daß a» allen Orten, wo Gewerkschaftskartellebestehen, in diesen unsere Verwaltungsstellen vertreten sind. � ZurAblehnung kommt dieser Antrag, der von sechs Delegierteneingereicht wurde:„Die Generalversammlung empfiehlt allen Verwaltungsstellen, bei kommenden Tarifverhandlungen die Freigabekleines feuilleton.Urber die Bedeutung des Wortes„Schwester" hat. wie der„Globus" mitteilt, der Professor der vergleichenden Sprachwissen-schaft an der Universität Straßburg, Dr. Ernst Leumann, im jüngstenHeft der„Zeitschrist für deutsche Wortforschung" eine Annahme auf-gestellt, die wohl die endgültige Antwort auf die Frage nach demUrsprung dieses wie auch einiger anderer unserer Verwandtschafts-im, ncit geben und daher auch in weiteren Kreisen Interesse verdienen dürfte.Nach Leumann kann es nämlich nicht zweifelhaft sein, daß dererste Bestandteil„Sve", mit dem dieses Wort in der älterendeutschen Sprache beginnt, nichts anderes als ein den meistenindogermanischen Sprachen erhaltenes, besitzanzeigendes Für-wort ist, also„sein",„eigen" bedeutet, während der zweite Bestandteil den Rest eines im Germanischen untergegangenen Wortes mitder Bedeutung„Weib, Frau" darstellt. Das Wort„Schwester" be-deutete demnach ursprünglich, nämlich in indogermanischer Vorzeit,die„Eigenfrau" oder das„Eigenweib", das heißt ein weiblichesFamilienmitglied, das zwar in einem Familienverband niit demHaushaltungsvorstande lebte, aber doch nicht unbedingt dessen Be-fehlsgewalt unterworfen war. sondern ihm im Unterschied vonKindern, Gesinde, Gefangenen usf. mit eigenem Recht gegen-überstand. Mit anderen Worten war also das Wort„Schwester"von Hause aus ein sippenrechtlicher Ausdruck, der die Verhältnis-mäßig freie Stellung der erwachsenen Schwester innerhalb des vonihrem Bruder geführten Haushalts zum Ausdruck brachte; erstspäter, wenn auch wohl ebenfalls noch in indogermanischer Borzeit,machte diese rechtliche Bedeutung durch naheliegenden Bedeutungs-wandel der heutigen Geltung desselben als reiner Verwandtschafts-bezeichnung Platz. Ob diese Bezeichnung zuerst in solchen Fällenentstand, wo der Mann den Hausstand in seinem eigenen Anwesen be-gründete oder in solchen, wo er von der Sippe seiner Frau aufgenommenwurde, kann natürlich mit Sicherheit nicht gesagt werden; wohl aber darfals sicher angenommen werden, daß das Wort eine Ehrung undAnerkennung der älteren Hausgenossin zum Ausdruck bringen sollte,indem es diese als Weib eigenen Rechtes bezeichnete. Ganz ent-sprechend liegt übrigens der Fall bei dem Worte„Schwätz er",das in ganz gleicher Weise von Hause aus den„Eigen Herrn"bezeichnete, und auch für manche andere Verwandtschafts-bezeichnungen, so insbesondere für die Wörter„Neffe" und„Nichte".ist der sippenrechtliche Ursprung als erwiesen zu betrachten.Theater.König!. Schauspielhaus:„Die Lieder des Euri-p i d e s". Schauspiel in drei Akten von Wildenbruch.— DiesesSchauspiel des Verstorbenen, sein letztes oder vorletztes, bisher alleinvon der Weimarer Bühne aufgeführt, glorifiziert in einer für denDramatiker der großen klirrenden Worte charakteristischen Manierdie Gewalt der Dichtung. Der Poet rückt neben und über die Königedes 1. Mai anzustreben, ohne durch Verweigerung dieserForderung einen� eventuellen Tarifabschluß scheitern zu lassen."Da die Auffassungen über die Auslegung des angenommenenAntrags Frankfurt a. M. auseinandergehen, wird beschlossen,diesem Antrag, der als Schlußparagraph des Statuts gilt, eineBestimmung vorauszusetzen, in der gesagt wird, daß die Auflösungdes Vereins auch auf einer Generalversammlung mit Zweidrittel-mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen werden kann.Längere Erörterungen zeitigten Anträge, die finanziellenErwägungen entsprungen sind und wünschen, daß der Zentral-vorstand nur aus drei besoldeten Mitgliedern(bisher vier) be-steht. Der Vorstand und Ausschuß schließen sich diesen Wünschenan; der Vorstand empfiehlt, die Stellung eines zweiten Agitatorsauszuschreiben. In der Debatte wird vorgeschlagen, die Stellenicht auszuschreiben, sondern sie durch Wahl auf der General-Versammlung zu besetzen. Die Generalversammlung beschließt,drei besoldete Beamte fest anzustellen und alle vier Beamten zurWahl zuzulassen. Gewählt werden: Dupont als erster Vor-sitzender und Redakteur, Stahl und Welker(Berlin) alsweitere besoldete Vorstandsmitglieder. Als Ausschußvorsitzenderwird Lüttich(Leipzig) wiedergewählt. Das Statut wird in dergeänderten Fassung einstimmig angenommen.Bei der Wahl der Delegierten zum Gewerkschaftskongreßreicht Bethke(Berlin) folgenden Antrag ein:„Die GeneralVersammlung verpflichtet ihre Delegierten zum nächsten GeWerk-schaftskongretz, für die Arbeitsruhe am 1. Mai einzutreten.'Der Antrag wird mit 12 gegen 7 Stimmen abgelehnt. AlsDelegierte werden Dupont(Berlin) und Hetze!(Stuttgart)gewählt.Die nächste Generalversammlung findet 1312 in Koburg statt.Damit sind die Arbeiten der Generalversammlung erledigt.Vorsitzender Dupont schließt sie mit einem kurzen Resümee.9. GekeralversWmluvg des Deutschen Metullarbeiter-Verbandes.Sonnabend, 5. Juni.Sechster Berhandlungstag.R e i ch e l- Stuttgart referierte über die" Maifeier.Redner empfahl die Annahme folgender Resolution, die derMaifeierkommission überwiesen ward:„Nach den Beschlüssen der internationalen Arbeiterkongressesoll die allgemeine Arbcitsruhe am 1. Mai— die als diewürdigste Form der Maifeier gilt— nur dann von den Arbeiternbegangen werden, wenn dies ohne Schädigung der Wirt-schaftlichen Interessen der Arbeiterklasse ge-schehen kann. Hierzu erklärt die Generalversammlung, daß dasZiel einer allgemeinen und wirksamen Arbeitsruhe am 1. Maiin der Eisen-, Stahl- und Metallindustrie auf Grund gemachterErfahrungen ohne schwere wirtschaftliche Kämpfe und dadurchbedingte Schädigung der gewerkschaftlichen Organisation, sowieauch mangels völliger Uebereinstimmung innerhalb der Arbeiter-schaft über die Zweckmäßigkeit der Arbeitsruhe am 1. Maiüberhaupt nicht zu erreichen ist.Ferner hat sich ergeben, daß die Arbeitsruhe am 1. Maials gewerkschaftliches Kampfesmittel zur Erreichung günstigerLohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Befestigung bereitserrungener Positionen nicht betrachtet werden kann, indem sieihrem inneren Wesen nach eine genügende Berücksichtigungtaktischer Maßnahmen nicht ermöglicht.Die Generalversammlung kann deshalb nicht in allen Fällenden Mitgliedern des Verbandes die Beteiligung an der Arbeits-ruhe am 1. Mai zur Pflicht machen, überläßt es vielmehr jedemeinzelnen Mitglied, sich an ihr unter Beachtung der inter-nationalen Kongreßbeschlüsse und Uebernahme aller sich aus derArbeitsruhe am 1. Mai ergebenden Folgen zu beteiligen.Die Resolution des Verbandstages in Leipzig zur Maifeiererklärt die neunte ordentliche Generalversammlung durch dieAnnahme dieser Resolution für aufgehoben."Sodann hielt S e v e r i n g- Bielefeld ein ausführliches, in-struktives Referat überArbeiterschuh in der Metallindustrie,das im Wortlaut als Broschüre in Massenauflage hergestellt werdensoll. Die hochinteressanten Ausführungen gipfelten in nach-stehender Resolution, die einstimmig angenommen wurde:und Helden, von denen es in einer seiner früheren Tragödien soschön, so pathetisch hieß: Ein jeder Schritt ein Denkmal ihrer Taten!Der Erkorene der Musen wird zum Uebermeiischen, der Wunder fürsein Volk vollbringt. Gewiß ist Poesie ein unvergleichlich würdigererGegenstand des Enthusiasmus als die gepanzerte Faust. Aberdas ziellos Verstiegene in her Ausgestaltung raubt der Ideevon vornherein die Kraft. Man denkt der wundervollen Schiller-scheu Strophen über die Macht des Gesanges, die in ergreifendüberzeugungsvoller Einfachheit die Empfindung wecken, was inWahrheit das Lied vermag, und fühlt sich bei der Erinnerung durchdie überhitzte Rhetorik des Wildenbruchschen zu drei Akten au?-gesponnenen Hymnus um so kälter abgestoßen. Die Kunst, durchtemperamentvoll keckes Draufgängertum im Wurs der HandlungSpannung zu erzeugen, wodurch Wildenbruch in früheren Stückenwirkte, versagte hier, wo die Handlung eine Idee zum Ausdruckbringen soll, völlig. Man spürt auf Schritt und Tritt die müh-samen Absichtlichkeiten einer allegorisierenden Konstruktion, die denMangel folgerechter Bewegung durch opernhafte Hilfseffelte zu der-decken sucht. Die Figuren sind blutlose Schatten, und der Eindruckpeinlicher Naturlosigkeit wird durch die geschraubte, in freien Nythmenund Versmaßen antiker Tragödienchöre einherstolzierende Sprache nocherhöht.Die Anregung gab eine alte Fabel: Nach dem Kriege zwischenAthen und seiner Tochterstadt Syrakus sollen die gefesselten, zuqualvollem Tod verurteilten Athener durch Rezitation von Chor-gesängen aus des Euripides Dramen ihre Feinde gerührt und soBegnadigung gewonnen haben. Der Autor modifiziert diesesMotiv und kombiniert eS mit einer LiebeSgeschichte. Um Athene, dieSchutzgöttin, für den Feldzug gnädig zu stimmen, ist eine der ihremDienst geweihten Jungfrauen beauftragt worden, für das Standbildim Tempel ein köstliches Gewand, mit den Zügen des berühmtestenAtheners— des Euripides— darin, zu wirken. Jedoch dasMädchen hintergeht die Göttin. Durch den Betrug, daß sie statt desDichters Antlitz das ihres Geliebten hineinwebt, hofft siedie ganz besondere Gunst der Himmlischen für diesenJüngling im Kriege zu gewinnen. Daß solcher Frevel umgekehrtAthenes Rachsucht herausfordert, fällt ihr, nach Wildenbruch-scher Psychologie genau so loenig ein— wie der Gedankean den Tod, der ihr nach der Entdeckung bevorsteht, Abschreckendesfür sie hat. So sind nun'mal die Heldinnen I— Das Volk verlangtdas Blut der Uebcltäterin. Die Fürsprache des von der Mengevergötterten Euripides, den Elpinikes strahlende Schönheit beimersten Blick begeistert, rettet das Mädchen, doch muß sie ihm, imHerzen unverrückbar das Bild des Geliebten tragend, als Sklavinfolgen. Der Ruhmverwöhnte, dem alles außer ihrer Liebe ein reizlosschaler Besitz dünkt, verzehrt sich in vergeblichem Werben, bis dieErzählung eines dem allgemeinen Untergang entkommenen Griechen-kriegers, wie des Dichters Lieder den Waffengenossen mitten imSturme der Gefahr Trost und Stütze waren, den Schmachtenden aufeinmal zum Ueberwinder und zum Helden wandelt. Der Poet ge-hört dem Volke 1 Auf schwankem Kahn erreicht«r Syrakus, gerade„Die 9. ordentliche Generalversammlung des Metallarbeiter-Verbandes erklärt:Die sich stetig mehrenden Unfälle und Erkrankungen bei denin mehreren Berufsgruppen der Metallindustrie beschäftigtenArbeitern und Arbeiterinnen lassen erkennen, daß die Arbeiter-schutzbestimmungen der Gewerbeordnung nicht ausreichen, um inwirksamer Weise Leben und Gesundheit der Arbeiter zu schützen.Auch die zum Schutze der in besonders gefährlichen Berufender Metallindustrie beschäftigten Arbeiter erlassenen Vorschriftenund Verordnungen sind nicht geeignet, eine Beseitigung der vielenund schweren Gesundheitsgefahren dieser Bcrufsarten zu er-zielen. Das gilt ganz besonders von der am 18. Dezember 1998erlassenen Verordnung betreffend den Betrieb der Anlagen derGrotzeisenindustrie. Die in dieser Verordnung enthaltenen Be-stimmungen vermögen weder eine Einschränkung der lieber-arbeit und der Ueberschichten, noch eine für die Gesundheit derArbeiter erforderliche Regelung der Pausen herbeizuführen. Dieden oberen Verwaltungsbehörden zugesprochene Befugnis, vonden Vorschriften der Verordnung Ausnahmen zu gestatten, wirdnicht nur den reichsrechtlichen Charakter der Verordnung durch-brechen, sondern auch die winzigen Vorteile für die Arbeitergänzlich wieder beseitigen.Die Generalversammlung protestiert gegen derartige gesetz-liche Maßnahmen, die angeblich zum Schutze der Arbeiter erlassenworden sind, in Wirklichkeit aber auch dem bescheidenstenArbeiterschutz Hohn sprechen und nur geeignet sind, gegen dieInteressen der Arbeiter angewandt zu werden.Die Generalversammlung fordert zur Beaufsichtigung undwirksamen Durchführung aller bisher zum Schutze der Arbeitererlassenen Gesetze und Verordnungen:A) Eine Vermehrung und bessere Vorbereitung der Ge«werbeaufsichtsbeamten und Erweiterung ihrer Befugnisse.B) Heranziehung von Aerzten und Gewerbehygienikern zurGewerbeaufsicht in möglichst selbständiger Stellung.Q Heranziehung von Arbeitern zur Ueberwachung derArbeiterschutzbestimmungen und llnfallverhütungsvorschriften.Für die mit besonderen gesundheitlichen Gefahren ver-bundenen Betriebe(Blei- und Zinkhütten, Hochöfen- und Walz-werke, Eisenkonstruktionswerkstätten, Metallschleifereien, Gieße-reien, Emaillier- und Lackierwerke, Feilenhauereien) fordertdie Generalversammlung den Erlaß von reichsrechtlichen Vor.schriften:A) lieber die Einrichtung und Beschaffenheit der Arbeits-räume mit der Maßgabe, daß auf jeden beschäftigten Arbeiterein zur Vermeidung gesundheitlicher Schädigungen ausreichenderLuftraum kommen muß und daß Vorrichtungen angebrachtwerden müssen, um die durch große Staubentwickelung, Aus-strömung von giftigen Gasen und Dünsten verdorbene Luft ab-zusaugen.B) lieber die Dauer der Arbeitszeit, die bestimmen sollen,daß die Arbeits- oder Schichtzeit in kontinuierlichen und Feier-betrieben nicht mehr wie 8 Stunden betragen darf und daß für dieArbeiter in den besonders gefährlichen Berufsarten eine nachdem Grade der Gesundheitsgefahren abgestufte weitere Ver-kürzung der Arbeitszeit zu erfolgen hat.C) Ueber die Beschäftigung von Frauen und jugendlichenArbeitern mit dem Verbot der Beschäftigung in den besondersgesundheitsgefährlichen Berufsarten.v) Ueber die Einrichtung zur Bereitstellung von Er-frischungsmitteln durch die Betriebsleitungen sowie über dieEinrichtung von Wasch- und Baderäumen.Von den Mitgliedern des Verbandes erwartet die General-Versammlung, daß sie in den Betrieben für die strengste Jnne-Haltung und Durchführung der Arbeiterschutzbestimmungen ein-treten und jeden Vorstoß zur Kenntnis der Verbandsstellenbringen werden."Weiter fand folgende Resolution Severing zumArbcitskammergesctzAnnahme:„Die 9. ordentliche Generalversammlung des DeutschenMetallarbeiterverbandes erklärt zu dem Entwurf eines Arbeits-kammergesetzes:Der von den Verbündeten Regierungen dem Reichstage vor»gelegte Entwurf eines Arbeitskammergesetzes ist nicht geeignet,der Arbeiterschaft eine gesetzliche Vertretung zur Wahrnehmungihrer wirtschaftlichen Interessen bei den Verhandlungen mit denBehörden und den Unternehmern zu schaffen. Die beruf-liche Gliederung der Kammern, wie sie der Entwurfwie man dort in rauschenden Bachanalen vor der Gruft,in der die gefangenen Athener verhungern, da» Siegesfestbegeht. Er ergreift die Lyra, und jeder lauscht ehrerbietigdes Dichters Worten, die im Namen der großen gemein-samen Mutter Griechenland Versöhnung, Friede und Freiheitfür die Eingekerkerten fordern. Der Poet besiegt die Sieger, diewilden Horden werden plötzlich sanft und zahm. Und sich selbst be-zwingend, krönt er sein Werk, indem er Elpinike dem Geliebtenzuführt.Direktion und Regie hatten das möglichste getan, durch stilvoll-schöne Dekorationen und farbige Bewegtheit der Volksszenen demtotgeborenen Werke äußeren Schmuck zu geben. Auch das Spieloder vielmehr die Deklamation bot bielfach Gutes. So war vorallem Kraus neck in der Hauptrolle ein vortrefflicher Sprecher,würdevoll und bei allem Bombast der Verse doch nirgends in Ge-spreiztheit fallend. äd.Humor und Sattre.Der Besuch in Berlin.Kein Ort ist unterm HimmelszeltSo angenehm wie Bitterfeld.ver Name klingt schon so nett und reizend,Worüber die Ansichten kaum im Streit sind.Rasch machtest du kehrt, o Schwabenheld,Im Angesicht von Bitterfeld.Die gute Stadt nimmt den Spott nicht wörtlich,Du überfliegst sie doch nächstens nördlich.Da landet der Ballon in Berlin ohne Beule.Ehrenjungfern ftehn auf der Siegessäule.Der Kirschner begrüßt dich dort unentwegt,Hat eine Ballonmütze angelegt.Die Berliner entzünden Frcudenböller,Ihre Zungen arbeiten döller wie Propeller.Fürst Bülow begrüßt dich außerdem,Er liebt(an dir) das starre System.Worauf dich sämtliche einheimische BehördenMit deinen Gehilfen feiern werden.Sie betreuen des Durstes und Hungers Stillung,Ihr kriegt alle in Verlin eine neue Füllung.Verehrter Graf, kann dich das nicht locken?Mache dich bald zu unL auf die Socken.Noch deine Schlappen sind leuchtende Siege.Sattle das Lustroß l Zeppel, stiege IGottlieb im„Tag".Der bedrohte Familiensinn.(Leutnant v. X. zu v. D.):Hoffentlich kratzt mein Oller vor der Erbschaftssteuer ab, daß mansich seiner Trauer ungestört hingeben kann."(„SimplicissimuS.")