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Kr. 130. 26. Iahrgssg. 1. Mm des Jimirts" fttliitct Poiltüiilotl. Diekstag, 8. luni KOS  . 5. Getleralvttfllmmlllng der Bildhauer. Magdeburg,  ». Juni, (Fünfter Berhandlungstag.) Die Sitzüng beginnt mit der Beratung der sonst noch zvm Statut vorliegenden Anträge. H o f e r(München  ) begründet zunächst einen Antrag, wonach im Statut unterZweck des Vereins" auch gesagt werden sollte: Die Förderung der beruflichen Weiterbildung. D u p o n t vom Zentralvorstand wendet sich gegen den Antrag. Dieser Punkt müsse den einzelnen Verwaltungsstellen überlassen bleiben. Aus der Zentralkasse könne für diesen Zweck kein Geld ausgegeben werden. Der Antrag München   wird daraufhin ab- gelehnt. In den§ 8, der vom Uebertritt aus anderen GeWerl- schaften spricht, wird auf Antrag des Zentralvorstandes eingefügt, datz auch die Dauer der Mitgliedschaft in der Jugendorgani- s a t i o n in der üblichen Weise in Anrechnung kommt. Scharfen Widerspruch rief mit Recht dieser Antrag der Bezirkskommission Dresden   hervor: Wühlbar als Delegierter zur Generalversammlung ist nur derjenige, der zur Zeit der Wahl im Beruf tätig ist." Menzer(Dresden  ) sagte in der Begründung, durch den Antrag sollte die Beeinflussung, die diese Kollegen auf der General- Versammlung ausüben, beseitigt werden. Der Antrag wird gegen eine Stimme abgelehnt. Die Bestimmungen über die Vornahme einer Urabstimmung werden dahin abgeändert, daß, wenn ein Drittel der Mitglieder(bisher ein Drittel der Verwaltungs- stellen) die Urabstimmung beantrage, diese vorgenommen werden muß. Vom Zentralvorstand können in Gemeinschaft mit dem Ausschuß ebenfalls Urabstimmungen angesetzt werden. Besondere Bedeutung hat nachfolgender Antrag Frankfurt   a. M., den V i l I-> m o w- Frankfurt a. M. begründet: Wird von wenigstens einem Drittel der Mitglieder ein Antrag auf Auflösung des Vereins oder Verschmelzung mit einem anderen Verband bei dem Zentralvorstand schriftlich ein- gebracht, so ist dieser verpflichtet, sofort eine Urabstimmung herbeizuführen. Die Auflösung bezw. Verschmelzung kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden be schlössen werden. Ist die Auflösung bezw. Verschmelzung beschlossen worden, so hat der Zentralvorstand gemeinsam mit dem Ausschuß das Vermögen des Vereins den diesbezüglichen Beschlüssen der Ur° abstimmung gemäß zu verwenden. Ihnen steht das Recht zu. wenn nötig, Mitglieder der Verwaltungsstelle an dem Orte, wo der Verein seinen Sitz hat, zu diesen Arbeiten mitheranzuziehen." Nach den bisherigen Bestimmungen des' Statuts kann die Auflösung des Vereins nur auf einer Generalversammlung, die auf einen diesbezüglichen Antrag von einem Viertel der Mitglieder sofort einberufen werden muß, beschlossen werden. In der De- batte wird auf die Bedenklichkeit des Antrages Frankfurt   hinge- wiesen. D u p o n t(Berlin  ) und noch andere Redner treten für den Antrag ein. Wenn zwei. Drittel der Mitglieder sich für eine Verschmelzung aussprechen, so könne man die Kosten für eine be- sondere Generalversammlung sparen. Schließlich wird der Antrag Frankfurt   gegen zwei Stimmen angenommen. Von den sonstigen vorgenommenen Aenderungen des Statuts ist noch hervorzuheben, daß der Vorsitzende des Ausschusses nur auf der Generalversammlung gewählt werden soll. An den ein- zelnen Reglements werden ebenfalls Aenderungen vorge- ncmmen, die aber mehr interner Natur sind. Bei der Beratung der Anträge allgemeiner Natur wird einem Borschlag von Dresden   zugestimmt, dem nächsten Getverkschaftskongreß folgenden Antrag zu unterbreiten: Eine allgemeine Kasse zu gründen, zu der sämtliche Ge� werkschaften nach ihrer Mitgliederzahl regelmäßige Beiträge leisten, zwecks Unterstützung der Ausgesperrten solcher GeWerk- schaften, die durch Aussperrung anderer Berufe in Mitleiden. schaft gezogen werden." Die Befürworter des Antrages betonen, dadurch sollen die einzelnen Gewerkschaften geschützt und ein Uebergang der Berufs- organisationen zu Jndustrieverbänden vorbereitet werden. An- genommen wird ferner ein Antrag München  , der Zentralvorstand möge dahin wirken, daß a» allen Orten, wo Gewerkschaftskartelle bestehen, in diesen unsere Verwaltungsstellen vertreten sind. Zur Ablehnung kommt dieser Antrag, der von sechs Delegierten eingereicht wurde: Die Generalversammlung empfiehlt allen Verwaltungs stellen, bei kommenden Tarifverhandlungen die Freigabe kleines feuilleton. Urber die Bedeutung des WortesSchwester" hat. wie der Globus  " mitteilt, der Professor der vergleichenden Sprachwissen- schaft an der Universität Straßburg, Dr. Ernst Leumann, im jüngsten Heft derZeitschrist für deutsche Wortforschung" eine Annahme auf- gestellt, die wohl die endgültige Antwort auf die Frage nach dem Ursprung dieses wie auch einiger anderer unserer Verwandtschafts- im, ncit geben und daher auch in weiteren Kreisen Interesse ver dienen dürfte. Nach Leumann kann es nämlich nicht zweifelhaft sein, daß der erste BestandteilSve", mit dem dieses Wort in der älteren deutschen Sprache beginnt, nichts anderes als ein den meisten indogermanischen Sprachen erhaltenes, besitzanzeigendes Für- wort ist, alsosein",eigen" bedeutet, während der zweite Bestand teil den Rest eines im Germanischen untergegangenen Wortes mit der BedeutungWeib, Frau" darstellt. Das WortSchwester" be- deutete demnach ursprünglich, nämlich in indogermanischer Vorzeit, dieEigenfrau" oder dasEigenweib", das heißt ein weibliches Familienmitglied, das zwar in einem Familienverband niit dem Haushaltungsvorstande lebte, aber doch nicht unbedingt dessen Be- fehlsgewalt unterworfen war. sondern ihm im Unterschied von Kindern, Gesinde, Gefangenen usf. mit eigenem Recht gegen- überstand. Mit anderen Worten war also das WortSchwester" von Hause aus ein sippenrechtlicher Ausdruck, der die Verhältnis- mäßig freie Stellung der erwachsenen Schwester innerhalb des von ihrem Bruder geführten Haushalts zum Ausdruck brachte; erst später, wenn auch wohl ebenfalls noch in indogermanischer Borzeit, machte diese rechtliche Bedeutung durch naheliegenden Bedeutungs- wandel der heutigen Geltung desselben als reiner Verwandtschafts- bezeichnung Platz. Ob diese Bezeichnung zuerst in solchen Fällen entstand, wo der Mann den Hausstand in seinem eigenen Anwesen be- gründete oder in solchen, wo er von der Sippe seiner Frau aufgenommen wurde, kann natürlich mit Sicherheit nicht gesagt werden; wohl aber darf als sicher angenommen werden, daß das Wort eine Ehrung und Anerkennung der älteren Hausgenossin zum Ausdruck bringen sollte, indem es diese als Weib eigenen Rechtes bezeichnete. Ganz ent- sprechend liegt übrigens der Fall bei dem WorteSchwätz er", das in ganz gleicher Weise von Hause aus denEigen Herrn" bezeichnete, und auch für manche andere Verwandtschafts- bezeichnungen, so insbesondere für die WörterNeffe" undNichte". ist der sippenrechtliche Ursprung als erwiesen zu betrachten. Theater. König!. Schauspielhaus:Die Lieder des Euri- p i d e s". Schauspiel in drei Akten von Wildenbruch. Dieses Schauspiel des Verstorbenen, sein letztes oder vorletztes, bisher allein von der Weimarer   Bühne aufgeführt, glorifiziert in einer für den Dramatiker der großen klirrenden Worte charakteristischen Manier die Gewalt der Dichtung. Der Poet rückt neben und über die Könige des 1. Mai anzustreben, ohne durch Verweigerung dieser Forderung einen� eventuellen Tarifabschluß scheitern zu lassen." Da die Auffassungen über die Auslegung des angenommenen Antrags Frankfurt   a. M. auseinandergehen, wird beschlossen, diesem Antrag, der als Schlußparagraph des Statuts gilt, eine Bestimmung vorauszusetzen, in der gesagt wird, daß die Auflösung des Vereins auch auf einer Generalversammlung mit Zweidrittel- mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen werden kann. Längere Erörterungen zeitigten Anträge, die finanziellen Erwägungen entsprungen sind und wünschen, daß der Zentral- vorstand nur aus drei besoldeten Mitgliedern(bisher vier) be- steht. Der Vorstand und Ausschuß schließen sich diesen Wünschen an; der Vorstand empfiehlt, die Stellung eines zweiten Agitators auszuschreiben. In der Debatte wird vorgeschlagen, die Stelle nicht auszuschreiben, sondern sie durch Wahl auf der General- Versammlung zu besetzen. Die Generalversammlung beschließt, drei besoldete Beamte fest anzustellen und alle vier Beamten zur Wahl zuzulassen. Gewählt werden: Dupont als erster Vor- sitzender und Redakteur, Stahl und Welker(Berlin  ) als weitere besoldete Vorstandsmitglieder. Als Ausschußvorsitzender wird Lüttich  (Leipzig  ) wiedergewählt. Das Statut wird in der geänderten Fassung einstimmig angenommen. Bei der Wahl der Delegierten zum Gewerkschaftskongreß reicht Bethke(Berlin  ) folgenden Antrag ein:Die General Versammlung verpflichtet ihre Delegierten zum nächsten GeWerk- schaftskongretz, für die Arbeitsruhe am 1. Mai einzutreten.' Der Antrag wird mit 12 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Als Delegierte werden Dupont(Berlin  ) und Hetze!(Stuttgart  ) gewählt. Die nächste Generalversammlung findet 1312 in Koburg   statt. Damit sind die Arbeiten der Generalversammlung erledigt. Vorsitzender Dupont schließt sie mit einem kurzen Resümee. 9. GekeralversWmluvg des Deutschen Metullarbeiter- Verbandes. Sonnabend, 5. Juni. Sechster Berhandlungstag. R e i ch e l- Stuttgart referierte über die " Maifeier. Redner empfahl die Annahme folgender Resolution, die der Maifeierkommission überwiesen ward: Nach den Beschlüssen der internationalen Arbeiterkongresse soll die allgemeine Arbcitsruhe am 1. Mai die als die würdigste Form der Maifeier gilt nur dann von den Arbeitern begangen werden, wenn dies ohne Schädigung der Wirt- schaftlichen Interessen der Arbeiterklasse ge- schehen kann. Hierzu erklärt die Generalversammlung, daß das Ziel einer allgemeinen und wirksamen Arbeitsruhe am 1. Mai in der Eisen-, Stahl- und Metallindustrie auf Grund gemachter Erfahrungen ohne schwere wirtschaftliche Kämpfe und dadurch bedingte Schädigung der gewerkschaftlichen Organisation, sowie auch mangels völliger Uebereinstimmung innerhalb der Arbeiter- schaft über die Zweckmäßigkeit der Arbeitsruhe am 1. Mai überhaupt nicht zu erreichen ist. Ferner hat sich ergeben, daß die Arbeitsruhe am 1. Mai als gewerkschaftliches Kampfesmittel zur Erreichung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Befestigung bereits errungener Positionen nicht betrachtet werden kann, indem sie ihrem inneren Wesen nach eine genügende Berücksichtigung taktischer Maßnahmen nicht ermöglicht. Die Generalversammlung kann deshalb nicht in allen Fällen den Mitgliedern des Verbandes die Beteiligung an der Arbeits- ruhe am 1. Mai zur Pflicht machen, überläßt es vielmehr jedem einzelnen Mitglied, sich an ihr unter Beachtung der inter  - nationalen Kongreßbeschlüsse und Uebernahme aller sich aus der Arbeitsruhe am 1. Mai ergebenden Folgen zu beteiligen. Die Resolution des Verbandstages in Leipzig   zur Maifeier erklärt die neunte ordentliche Generalversammlung durch die Annahme dieser Resolution für aufgehoben." Sodann hielt S e v e r i n g- Bielefeld   ein ausführliches, in- struktives Referat über Arbeiterschuh in der Metallindustrie, das im Wortlaut als Broschüre in Massenauflage hergestellt werden soll. Die hochinteressanten Ausführungen gipfelten in nach- stehender Resolution, die einstimmig angenommen wurde: und Helden, von denen es in einer seiner früheren Tragödien so schön, so pathetisch hieß: Ein jeder Schritt ein Denkmal ihrer Taten! Der Erkorene der Musen wird zum Uebermeiischen, der Wunder für sein Volk vollbringt. Gewiß ist Poesie ein unvergleichlich würdigerer Gegenstand des Enthusiasmus als die gepanzerte Faust. Aber das ziellos Verstiegene in her Ausgestaltung raubt der Idee von vornherein die Kraft. Man denkt der wundervollen Schiller- scheu Strophen über die Macht des Gesanges, die in ergreifend überzeugungsvoller Einfachheit die Empfindung wecken, was in Wahrheit das Lied vermag, und fühlt sich bei der Erinnerung durch die überhitzte Rhetorik des Wildenbruchschen zu drei Akten au?- gesponnenen Hymnus um so kälter abgestoßen. Die Kunst, durch temperamentvoll keckes Draufgängertum im Wurs der Handlung Spannung zu erzeugen, wodurch Wildenbruch in früheren Stücken wirkte, versagte hier, wo die Handlung eine Idee zum Ausdruck bringen soll, völlig. Man spürt auf Schritt und Tritt die müh- samen Absichtlichkeiten einer allegorisierenden Konstruktion, die den Mangel folgerechter Bewegung durch opernhafte Hilfseffelte zu der- decken sucht. Die Figuren sind blutlose Schatten, und der Eindruck peinlicher Naturlosigkeit wird durch die geschraubte, in freien Nythmen und Versmaßen antiker Tragödienchöre einherstolzierende Sprache noch erhöht. Die Anregung gab eine alte Fabel: Nach dem Kriege zwischen Athen   und seiner Tochterstadt Syrakus   sollen die gefesselten, zu qualvollem Tod verurteilten Athener   durch Rezitation von Chor- gesängen aus des Euripides   Dramen ihre Feinde gerührt und so Begnadigung gewonnen haben. Der Autor modifiziert dieses Motiv und kombiniert eS mit einer LiebeSgeschichte. Um Athene  , die Schutzgöttin, für den Feldzug gnädig zu stimmen, ist eine der ihrem Dienst geweihten Jungfrauen beauftragt worden, für das Standbild im Tempel ein köstliches Gewand, mit den Zügen des berühmtesten Atheners des Euripides   darin, zu wirken. Jedoch das Mädchen hintergeht die Göttin. Durch den Betrug, daß sie statt des Dichters Antlitz das ihres Geliebten hineinwebt, hofft sie die ganz besondere Gunst der Himmlischen für diesen Jüngling im Kriege zu gewinnen. Daß solcher Frevel umgekehrt Athenes Rachsucht herausfordert, fällt ihr, nach Wildenbruch- scher Psychologie genau so loenig ein wie der Gedanke an den Tod, der ihr nach der Entdeckung bevorsteht, Abschreckendes für sie hat. So sind nun'mal die Heldinnen I Das Volk verlangt das Blut der Uebcltäterin. Die Fürsprache des von der Menge vergötterten Euripides, den Elpinikes strahlende Schönheit beim ersten Blick begeistert, rettet das Mädchen, doch muß sie ihm, im Herzen unverrückbar das Bild des Geliebten tragend, als Sklavin folgen. Der Ruhmverwöhnte, dem alles außer ihrer Liebe ein reizlos schaler Besitz dünkt, verzehrt sich in vergeblichem Werben, bis die Erzählung eines dem allgemeinen Untergang entkommenen Griechen- kriegers, wie des Dichters Lieder den Waffengenossen mitten im Sturme der Gefahr Trost und Stütze waren, den Schmachtenden auf einmal zum Ueberwinder und zum Helden wandelt. Der Poet ge- hört dem Volke 1 Auf schwankem Kahn erreicht«r Syrakus, gerade Die 9. ordentliche Generalversammlung des Metallarbeiter- Verbandes erklärt: Die sich stetig mehrenden Unfälle und Erkrankungen bei den in mehreren Berufsgruppen der Metallindustrie beschäftigten Arbeitern und Arbeiterinnen lassen erkennen, daß die Arbeiter- schutzbestimmungen der Gewerbeordnung nicht ausreichen, um in wirksamer Weise Leben und Gesundheit der Arbeiter zu schützen. Auch die zum Schutze der in besonders gefährlichen Berufen der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter erlassenen Vorschriften und Verordnungen sind nicht geeignet, eine Beseitigung der vielen und schweren Gesundheitsgefahren dieser Bcrufsarten zu er- zielen. Das gilt ganz besonders von der am 18. Dezember 1998 erlassenen Verordnung betreffend den Betrieb der Anlagen der Grotzeisenindustrie. Die in dieser Verordnung enthaltenen Be- stimmungen vermögen weder eine Einschränkung der lieber- arbeit und der Ueberschichten, noch eine für die Gesundheit der Arbeiter erforderliche Regelung der Pausen herbeizuführen. Die den oberen Verwaltungsbehörden zugesprochene Befugnis, von den Vorschriften der Verordnung Ausnahmen zu gestatten, wird nicht nur den reichsrechtlichen Charakter der Verordnung durch- brechen, sondern auch die winzigen Vorteile für die Arbeiter gänzlich wieder beseitigen. Die Generalversammlung protestiert gegen derartige gesetz- liche Maßnahmen, die angeblich zum Schutze der Arbeiter erlassen worden sind, in Wirklichkeit aber auch dem bescheidensten Arbeiterschutz Hohn sprechen und nur geeignet sind, gegen die Interessen der Arbeiter angewandt zu werden. Die Generalversammlung fordert zur Beaufsichtigung und wirksamen Durchführung aller bisher zum Schutze der Arbeiter erlassenen Gesetze und Verordnungen: A) Eine Vermehrung und bessere Vorbereitung der Ge« werbeaufsichtsbeamten und Erweiterung ihrer Befugnisse. B) Heranziehung von Aerzten und Gewerbehygienikern zur Gewerbeaufsicht in möglichst selbständiger Stellung. Q Heranziehung von Arbeitern zur Ueberwachung der Arbeiterschutzbestimmungen und llnfallverhütungsvorschriften. Für die mit besonderen gesundheitlichen Gefahren ver- bundenen Betriebe(Blei- und Zinkhütten, Hochöfen- und Walz- werke, Eisenkonstruktionswerkstätten, Metallschleifereien, Gieße- reien, Emaillier- und Lackierwerke, Feilenhauereien) fordert die Generalversammlung den Erlaß von reichsrechtlichen Vor. schriften: A) lieber die Einrichtung und Beschaffenheit der Arbeits- räume mit der Maßgabe, daß auf jeden beschäftigten Arbeiter ein zur Vermeidung gesundheitlicher Schädigungen ausreichender Luftraum kommen muß und daß Vorrichtungen angebracht werden müssen, um die durch große Staubentwickelung, Aus- strömung von giftigen Gasen und Dünsten verdorbene Luft ab- zusaugen. B) lieber die Dauer der Arbeitszeit, die bestimmen sollen, daß die Arbeits- oder Schichtzeit in kontinuierlichen und Feier- betrieben nicht mehr wie 8 Stunden betragen darf und daß für die Arbeiter in den besonders gefährlichen Berufsarten eine nach dem Grade der Gesundheitsgefahren abgestufte weitere Ver- kürzung der Arbeitszeit zu erfolgen hat. C) Ueber die Beschäftigung von Frauen und jugendlichen Arbeitern mit dem Verbot der Beschäftigung in den besonders gesundheitsgefährlichen Berufsarten. v) Ueber die Einrichtung zur Bereitstellung von Er- frischungsmitteln durch die Betriebsleitungen sowie über die Einrichtung von Wasch- und Baderäumen. Von den Mitgliedern des Verbandes erwartet die General- Versammlung, daß sie in den Betrieben für die strengste Jnne- Haltung und Durchführung der Arbeiterschutzbestimmungen ein- treten und jeden Vorstoß zur Kenntnis der Verbandsstellen bringen werden." Weiter fand folgende Resolution Severing zum Arbcitskammergesctz Annahme: Die 9. ordentliche Generalversammlung des Deutschen Metallarbeiterverbandes erklärt zu dem Entwurf eines Arbeits- kammergesetzes: Der von den Verbündeten Regierungen dem Reichstage vor» gelegte Entwurf eines Arbeitskammergesetzes ist nicht geeignet, der Arbeiterschaft eine gesetzliche Vertretung zur Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen Interessen bei den Verhandlungen mit den Behörden und den Unternehmern zu schaffen. Die beruf- liche Gliederung der Kammern, wie sie der Entwurf wie man dort in rauschenden Bachanalen vor der Gruft, in der die gefangenen Athener   verhungern, da» Siegesfest begeht. Er ergreift die Lyra, und jeder lauscht ehrerbietig des Dichters Worten, die im Namen der großen gemein- samen Mutter Griechenland   Versöhnung, Friede und Freiheit für die Eingekerkerten fordern. Der Poet besiegt die Sieger, die wilden Horden werden plötzlich sanft und zahm. Und sich selbst be- zwingend, krönt er sein Werk, indem er Elpinike dem Geliebten zuführt. Direktion und Regie hatten das möglichste getan, durch stilvoll- schöne Dekorationen und farbige Bewegtheit der Volksszenen dem totgeborenen Werke äußeren Schmuck zu geben. Auch das Spiel oder vielmehr die Deklamation bot bielfach Gutes. So war vor allem Kraus neck in der Hauptrolle ein vortrefflicher Sprecher, würdevoll und bei allem Bombast der Verse doch nirgends in Ge- spreiztheit fallend. äd. Humor und Sattre. Der Besuch in Berlin  . Kein Ort ist unterm Himmelszelt So angenehm wie Bitterfeld. ver Name klingt schon so nett und reizend, Worüber die Ansichten kaum im Streit sind. Rasch machtest du kehrt, o Schwabenheld, Im Angesicht von Bitterfeld  . Die gute Stadt nimmt den Spott nicht wörtlich, Du überfliegst sie doch nächstens nördlich. Da landet der Ballon in Berlin   ohne Beule. Ehrenjungfern ftehn auf der Siegessäule. Der Kirschner begrüßt dich dort unentwegt, Hat eine Ballonmütze angelegt. Die Berliner   entzünden Frcudenböller, Ihre Zungen arbeiten döller wie Propeller. Fürst Bülow   begrüßt dich außerdem, Er liebt(an dir) das starre System. Worauf dich sämtliche einheimische Behörden Mit deinen Gehilfen feiern werden. Sie betreuen des Durstes und Hungers Stillung, Ihr kriegt alle in Verlin eine neue Füllung. Verehrter Graf, kann dich das nicht locken? Mache dich bald zu unL auf die Socken. Noch deine Schlappen sind leuchtende Siege. Sattle das Lustroß l Zeppel, stiege I Gottlieb imTag". Der bedrohte Familiensinn.(Leutnant v. X. zu v. D.): Hoffentlich kratzt mein Oller vor der Erbschaftssteuer ab, daß man sich seiner Trauer ungestört hingeben kann."(SimplicissimuS.")