seine Veranlassung geleistel. Bellaglex Nurde, dem Ankrag deSKlägers entsprechend, verurteilt.2. Das Dienstmädchen Amanda P. war beim BäckermeisterWilhelm Leipziger seit dem 1. Mai gegen 20 M. Monatslohn be-schäftigt. Am 21. Mai wurde sie entbunden. Der Beklagte ver-weigerte ihr nun den rückständigen Lohn, weil die Klägerin nachseiner Meinung kontraktbrüchig geworden sei und den Anspruchauf den Lohn verwirkt habe. Das Annungsschiedsgericht belehrteihn dahin, daß ein Kontraktbruch nicht vorliege, und daß, selbstwenn dies der Fall wäre, gegen verdienten Lohn nicht aufgerechnetwerden dürfe. Darauf erkannte der Beklagte den Anspruch an.Kündigungsfrist einer Ockonomieverwalterin,Die Deutsche Bank unterhält in eigener Regie einen Wirt-schaftsbetrieb, um ihren Angestellten in der kurzen Tischzeit dieMöglichkeit zu geben, sich zu restaurieren. Am 1. August 1893 tratFräulein G. als Stühe ihrer Schwester, die die Stellung einerOekonomieverwalterin bekleidete, in den Betrieb ein. Am 10. Ja-nuar d. IS. erkrankte die Schwester und verstarb am 1. Februar.Ihre Funktionen gingen auf Fräulein G. über. Am 19. Februarwurde ihr zum 15. März gekündigt. Sie forderte gestern vor dersechsten Kammer des Gewcrbegerichts(Vorsitzender MagistratsratDr. Gerth) für weitere fünf Monate entsprechend ihrem Gehaltje 75 M. Entschädigung wegen nicht fristgerechter Entlassung. Siebehauptete, d�z eine vierteljährliche Kündigung mit ihr verein-bart worden sei. Vertreter der Beklagten bestreitet, daß eine der-artige Vereinbarung getroffen worden sei. Die Deutsche Bankpflegt mit den Angestellten der Oekonomreabteilung(den Kellnern,Köchinnen und dergl.) Kontrakte nicht abzuschließen. Die Klägerinblieb für ihre Behauptung über die vereinbarte Kündigungsfristbeweispflichtig. Das Gericht verurteilte die Beklagte an dieKlägerin noch 75 M. für einen Monat zu zahlen. In der Be-gründung wird ausgeführt: den Verpflichtungen entsprechend, dieder Klägerin obgelegen, sei sie zu den mit technisch höheren Dienst-leistungen betrauten Angestellten zu rechnen und hat demzufolgeAnspruch auf eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.Auch bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen war derEntschädigungsanspruch der Klägerin berechtigt. Denn die Kün-digung hätte dann spätestens am 17. Februar, nicht aber am19. erfolgen müssen. Das ist vom Gewerbegericht bedauerlicherWeise übersehen worden._Königsberger Wertzuwachssteuer.*■ Die Stadtverordneten in Königsberg haben am Freitag eineneue Wertzuwachssteuerordnung beschlossen. Sie nahmen gleich-zeitig eine Entschließung an, die gegen die Reichswertzuwachs-steuer scharf Einspruch erhebt und eine gemeinsame Abwehr-Petition im Verein mit dem Magistrat an den Reichstag, denBundesrat und das preußische Staatsministerium verlangt.Die elende Lage der Burcauangestellten.wurde, wie uns aus Dresden geschrieben wird, wieder einmal ineiner in Dresden stattgefundenen Versammlung lebhaft besprochen.Der Bureaubeamte Beenke-Leipzig referierte über„unser Kampfums Recht". Er führte aus, daß die Bureauangestellten schon seitJahren einen Kampf um ausreichenden Schutz gegen die unge-heure Ausbeutung führen, daß aber Reichsregierung sowohl alsauch die Mehrheit des Reichstages den Schrei nach Recht unbe-achtet gelassen haben. Gerade die Lage der Lureauangestelltenist eine tieftraurige. Der größte Hemmschuh an einer Verbesserungder Lage ist die erschreckende Lehrlingszüchtmi. Wenn man bedenke, daß 42 Prozent aller Bureauangestcllten junge Leute imAlter unter 17 Jahren sind, so ist das ein Beweis, in welcherWeise hier die Ausbeutung betrieben wird. Die älteren Ange-stellten haben unter den traurigsten Verhältnissen ihr Leben zufristen. Neben Hungerlöhnen existiert speziell in Anwaltsbureauseine überaus lange Arbeitszeit. Man kann die Existenz der Ange-stellten nur ein Vegetieren nennen. Der Redner brachte danneine Anzahl Fälle miserabelster Entlohnung zur Sprache. Sowird bei einem Rechtsanwalt in Leipzig ein Lljähriger Angestelltermit dem fürstlichen Gehalt von 5,00 M. monatlich bedacht!! DieEntlohnung und Behandlung der Angestellten ist mit der so-genannten StandeSehre der Anwälte unvereinbar. Ein Rechts-anwalt in Leipzig, ein eifriger Militärvereinlcr, nennt seine An-gestellten z. B. nicht anders als Ochse» Rindvieh usw. Auch dieEonutagsarbeit ist weit verbreitet. Durch den ungenügenden Ar-bciterschutz ist aber der Ausbeutung Tür und Tor geöffnet. Auchin Dresden sind die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Bureau-angestellten überaus traurig. In einigen AnwaltSbureauS müssendie Angestellten bis abends 9, 10 und 12 Uhr arbeiten ohne einenPfennig dafür zu erhalten und das alles noch bei Hungerlöhnen.Auch in Dresden ist die LehrlingSzüchterei in Flor und zwarspeziell bei Anwälten. Ein Redner sprach sich für tarifliche Rege-lung der Lohn, und Arbeitsverhältnisse aus. Es wurde schließ-lich eine Resolution angenommen, in der gegen die Rechtlosigkeitund Nichtachtung protestiert wird. Allgemein wurde anerkannt,daß die sozialdemokratischen Abgeordneten im Reichstage die ein-zigen waren, die bisher für die Bureauangestellten einge-treten sind.„Die soziale Auslese der Studierenden."Den Berichten über den 9. Freistudententag. der soeben inWeimar stattgefunden, entnehmen wir als wertvollsten Punkt denVortrag des bekannten Leipziger Rationalökonome» ProfessorEulenburg über:„Die soziale Auslese der Studierenden".Daß die Wahl eines akademischen Berufes immer mehr zurbloßen Geldfrage herabsinkt, ergibt sich aus dem neuesten statistischenMaterial mit vollster Deutlichkeit. Schon die Wirkung der auf denhöheren Schulen erfolgenden Prüfungen, die vielleicht eine Elimi«Nation der geistig und physisch unfähigen Elemente bewirken könnten,wird dadurch geschwächt, daß Wohlhabende durch Nachhilfestundendiese Auslese fälschen. Die treibenden Momente, die innerhalb derStudentenschaft die Berufswahl beeinflussen, sind in erster LinieFamilientradition und Aussicht auf materiellen Erfolg, in ungeheuerseltenen Fällen das Fachinteresse. Während die Zahl der studie-renden Handwerkersöhne sehr gering und die der studierendenBeamtensöhne im Sinken begriffen ist, steigt das Kontingent der-jenigen, deren Vater dem Handel und der Industrie angehören.Die Mehrzahl der Studenten genießt einen Monatswechsel von100 bis 150 M., die wohlhabendsten hat man unter den Juristenund den Naturwissenschaftlern zu suchen. Ein großer Teil desStudentenproleiariats ist auf Erwerb durch Nachhilfestunden undjournalistische Arbeiten angewiesen und drängt sich infolgedessenin der Großstadt zusammen. Diesen Daseinskampf mit den durchdie übliche Preisdrückerei bewirkten Erniedrigungen schilderte derVortragende aus feinen eigenen Erfahrungen. Die Jnanfpruch«nähme der Honorarstundung und der Stipendien, die in ihrerheutigen Almosenform den Anforderungen unserer Zeit nicht mehrentsprechen, ist in den letzten zehn Jahren stark im Sinken be.griffen, ein weiterer Beweis dafür» daß die Zahl der ärmerenStudenten beständig nachläßt.Da bie Verhältnisse auf den höheren Schulen von derStudentenschaft aus nicht zu beeinflussen sind, so befaßte sich derRedner lediglich mit der Frage, was auf der Universität zur Ab-Hilfe geschehen könnte. Er empfahl vor allem die Errichtung vonArbeitsämtern(eine Einrichtung, die die freien Studentenschaftenlängst ins Leben gerufen haben). Diese Arbeitsämter hätten einenschonungslosen Kampf gegen die Preisdrückerei zu führen. Fernersolle man gerade ärmeren Studierenden zu einem öfterenUniversitätswechsel und billigen Reisen, besonders ins Ausland, ver-helfen. Es fei bedauerlich, daß über die sozialen Verhältnisse derStudierenden bisher nur wenig brauchbares Material vorliege.Deswegen müßten sich die Studenten selber mit der Erkundigungdieser Verhältnisse befassen. Vor allem aber hätten sie nach derSelbstverwaltung der Stipendien zu streben, deren Verteilung durchstudentische Vertrauensleute zu erfolgen hätte.Mit Recht bezeichnete Professor Eulenburg die von ihm än-gedeutete Reform nur als eine kleine Superrevision. Die eigent-liche Wurzel des Uebels läge viel zu tief, als daß es durchstudentische Bestrebungen aus der Welt geschafft werden könnte.Gerichts-Zeitung.Wie man Hoflieferant oder Kommcrzienrat wird.Auf der Jagd nach dem Hoflieferantentitel hat der Drogen-Händler Holz aus Friedenau eine recht unangenehme Enttäuschungerlebt. In einer Strafsache gegen den Rentier Georg Weide-mann wegen Betruges mußte H. gestern vor dem Schöffen-gericht Berlin-Schöneberg als Zeuge erscheinen.Holz ist Inhaber eines gutgehenden Drogengefchästs in Friedenau.Er trachtete sehnlichst danach Hoflieferant zu werden. Sein Wunschschien seiner Erfüllung entgegenzugehen, als Holz die Be-kanntschaft deS jetzigen Angeklagten Weidcmann machte. Diesererklärte ihm, daß die Erlangung des Hofliefe-rantentitels beinahe die einfachste Sache derW e l t f e i. Er habe erst kürzlich einem Kaufmann K. in Charlotten-bürg den so bielbegehrten Titel verschafft. Dies entsprach.wie sich später ergab, auch den Tatsachen.— Während diesesGesprächs teilte H. dem Angeklagten auch unter anderem mit, daßein sehr reicher Freund in Steglitz gern den Kommerzienrats-titel erlangen möchte. Der Angeklagte soll sich auch zu der Be-schaffung dieses Titels bereit erklärt haben. Zloischen Holz undWeidemann kam schließlich folgende Vereinbarung zustande. DerAngeklagte verpflichtete sich, dem H. binnen drei Monatenden Hoflieferantentitel zu besorgen und zwar mit Hilfeeiner dem Hofe nahestehenden Persönlichkeit, die er in dergestrigen Verhandlung vor Gericht nicht öffentlich nennen.wohl aber dem Gericht schriftlich auf einem Zettel namhaft machenwolle. Die.Sache" solle 2500 M. kosten, von denen 500 M.sogleich bei Einleitung der Verhandlungen als Anzahlung fälligwären. Der Rest von 2000 M. sollte erst nach Ausstellung desDiploms für wohltätige oder kirchliche Zwecke verwendetwerden. Holz zahlte auch die 500 M. an. Stach einiger Zeittrat der Angeklagte wieder an ihn heran und teilte ihm mit,daß die Geschichte wider Erwarten doch teurer werden würde. Holzwollte hierauf nicht eingehen und verlangte seine 500 M. zurück.Weidemann verweigerte jedoch die Rückzahlung und verklagte denH. sogar auf Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. DieKlage wurde allerdings abgewiesen. Nunmehr erstattete H.Strafanzeige wegen Betruges.— Vor Gerichtbot der Angeklagte Beweis dafür an, daßer tatsächlich in der Lage sei, den Hof-lieferantentitel zu besorgen und die? auchschon wiederholt getan habe. In dem vorliegendenFalle sei das Geschäft nur dadurch gescheitert, daß H. plötzlich denVereinbarungen nicht nachgekommen sei. Die 500 M. rechne er fürSpesen, Provisionen auf, da er dem H. von Anfang an gesagt habe.daß er selbstverständlich auch etwas dabei verdienen wolle. DasGericht kam nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu derUeberzeugung, daß der Angeklagte keinesfalls in betrügerischer Ab-ficht gehandelt habe. Das Urteil lautete deshalb auf kostenloseFreisprechung._Der betrügerische Gutskäufer.Als einen gewerbsmäßigen Schwindler bezeichnete der Staats«anwalt den Landwirt Otto Stührmann, welcher sichgestern unter der Anklage des Betruges im straffchärfenden Rück-falle vor der 7. Strafkammer des Landgerichts I verantwortenmußte. Der Angeklagte ist schon wiederholt wegen aller möglichenVergehen und verbrechen vorbestraft. Als eine besondere Spezialitätbetrieb er folgende Betrügereien. Er kaufte Bauerngüter an, wobeider größte Teil deS Kaufgeldes hypothekarisch eingetragen wurde.Sobald dann die Heuernte herannahte, verkaufte St. den gesamtenErnteertrag nicht nur einmal, sondern zu verschiedenen Malen anFouragegeschäste. von denen er sich dann größere Vorschüsse gebenließ. Anfangs Oktober b. I. trat Stührmann mit dem Fourage-häildler Meyer in Verbindung, dem er sich als Gutsbesitzer undLandwirt vorstellte. Er verkaufte dem M. die gesamte Heuernteseines angeblich in der Nähe von Oranienburg liegenden Gutes.Bald darauf erschien er eines Tages bei M. und ersuchte diesenum Gewährung eines VorschuffeS. Hierbei gab er an, daß dieEisenbahnwaggons bereits reisefertig auf dem Bahnhofe ständen.Diese Angaben stellten sich als völlig unwahr heraus.— DerStaatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr undsofortige Verhaftung. DaS Gericht erkannte auf 5 MonateGefängnis._Der Schutzmann in der Kaffeeküchr.Die Mitternacht zog näher schon am 11. April d. I., als inMagdeburg der Gastwirt Wagner es von außen an die Scheibenseines Restaurants klopfen hörte. Er trat vor die Tür und sah dortden Schutzmann Kleine voll Diensteifer auf» und abpatronillieren.Voll Mitleid lud Herr Wagner den Hüter des Gesetzeszu einem Glase Vier oder ähnlichem guten Naß«in.Der aber wies die menschenfreundliche Einladung ohneBesümen zurück; eine Tasse Kaffee höchstenfalls würde erin der Küche annehmen. Herr Waguer führte seinerFrau in der Küche den Schutzmann zu, empfahl ihr die Bereitungeiner guten Tasse Kaffee und ging wieder in das Restaurant zurück.Nach einer Weile aber kehrte er wieder und sah eben noch, wie derSchutzmann etwas— in seinen Hosenschlitz steckte. Der Restaurateurstellte sofort seine Frau zur Rede. Die aber beteuerte ihre Unschuld;nur der Schutzmann habe etwas Ungehöriges begangen. Herr Wagnererstattete darauf beim Kommissar Anzeige, vor dem die Frau Wagnerihre Behauptungen ausrecht erhielt, während Schutzmann Kleine be-stritt, etwa« getan zu haben, was er nicht tun durfte. Er habenur Frau Wagner ihres guten Kaffees wegen gelobt und ihr dabeieinige wohlwollende Klapse versetzt. Im übrigen habe er— nachseiner Uhr gesehen, weil die.Kontrolle bald kommenmußte. So kam es denn, daß Frau Wagner v o rs B e«r i ch t mußte wegen wissentlich falscher Anschuldi-g un g. In der Verhandlung vor dem M a g d e b u r g e r Schöffen-gericht blieb die Angeklagte bei ihren Angaben und derSchutzmann wiederholte, daß er ohne Sünde sei. Er beschwordas sogar. Der Vertreter der rächenden Staatsgewalt beantragtedrei MonateGefängnis gegen die verleumderische Gastlvirts»frau. Die Angeklagte wurde freigesprochen.Das Recht deS Deutschen auf Naturalisation.Dem Marmorarbeiter Schüßler, einem bayerischen Staats-angehörigen, war seitens des Regierungspräsidenten in Wiesbadendie von S. beantragte Aufnahmeurkunde für den Erlverb derpreußischen Staatszugehörigkeit verweigert worden. Angeblich sollsich S. nickit den nötigen Lebensunterhalt selbst verschaffenkönnen. S. bestritt dies unh klagte beim Oberverwaltungs-gericht. Es wurde festgestellt, daß S. vom Armennmtin Frankfurt a. M. 1902 durch Krankenhauspflege unterstütztworden ist. Einen Teil der Kosten hat er erstattet. Später,als er wieder erkrankte, bezahlte eine Krankenkasse die Pflegckosten.Das Obcrverwaltungsgericht gab dieser Ta�eder Klage statt. Es verurteilte den Regierungspräsidenten, dieAufnahmeurkunde zu erteilen. Den BundeSangchörigen dürfe nachdem Gesetz vom 1. Juni 1870 die Ausirahmeurkuiide für einenanderen Bundesstaat nur dann verweigert werden, wenn nach-gewiesen sei, daß er sich nicht selbständig ernährenkönne. Die zur Erteilung befugte Behörde habe den Nachweis zuliefern. Er sei hier nicht erbracht. Die Urkunde sei deshalb zuerteilen.Ist Nacktheit stets unzüchtig?Vom Landgericht Köln ist am 29. Januar der Kaufmann GeorgKaufmann wegen Verbreitung unzüchtiger Postkarten zu 50 M.Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte ist alleiniger In-Haber einer Gesellschaft m. b. H. in Berlin zum Vertriebe vonKünstlerpostkarten. Einige der Pariser Salonkartcn, heißt es imUrteile, sind als unzüchtig anzusehen. Sie stellen nackte weiblichePersonen dar, die keine künstlerische Idee vorstellen und nichtkünstlerisch ausgeführt sind. Auch die Wiedergabe ist minder-wertig. Bei den übrigen Bildern tritt die Nacktheit nicht so inden Vordergrund; der künstlerische Gedanke überwiegt dort.— DieRevision des Angeklagte» wurde vom Neichsanwalt für begründeterklärt. Das Urteil sei außerordentlich dürftig. Es scheine fast,als lvenn das Gericht jede Nacktdarstellung für unzüchtig halle.Nicht festgestellt sei, daß die Bilder das Scham- Und Sittllchkeits-gefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzten.— Das Reichsgerichthob am Freitag das Urteil auf und verwies die Sache an dasLandgericht zurück._Hus der Frauenbewegung.Die bürgerliche FranenwahlrechtSbewegvng und derArbeiterinuenschutz in Dänemark.Der Dänische Frauenbund hielt dieser Tage zu Holstebro vnJütland seinen JahreSkongreß ab, an dem 200 Delegierte teilnahmen.Eine Resolution fand Annahme, in der ausgesprochen wird, daß derFrauenbund keine politische Vereinigung sei, und sein Hauptzweck,siir das politische Frauenwahlrecht zu arbeiten, keine Parteijache.Im übrigen wird den einzelnen Mitgliedern empfohlen, sich derPartei anzuschließen, die ihrer politischen Ueberzeugung entspricht.Beim nächsten Verhandlungsgegenstand zeigte es sich jedoch, daß dieWahlrechtsdamen keineswegs politisch unparteiisch sind, daß sie viel-mehr Unternehmerinteressen vertreten. E in st i m m i g akzeptierten sieeine Resolution, durch die Regierung und Reichstag aufgefordertwerden, bei der bevorstehenden Revision des Fabrikgesetzes einVerbot der Frauennachtarbeit nicht durchzu-führen, da das Verbot einen schädlichen Eingriff in dieErwerbsfreiheit der Frauen bedeuten würde. Die international an-erkannte Tatsache, daß die Nachtarbeit der Frauen von ungeheurerSchädlichkeit für die kommende Generation ist, scheint den dänischenFrauenrechtlerinnen noch ganz unbekannt zu sein. UevrigenS wählteder Kongreß einen Ausschuß, der dafür sorgen soll, daß bei derRevision des Fabrikgesetzes in vollem Maße auf die Kinder und dieFrauen Rücksicht genommen werde. Auf keine» Fall soll die Aus-beutungsfreiheit des Unternehmertums gegenüber dem weiblichenGeschlecht eingeschränkt werden. Ferner wurde beschlossen. Regierungund Reichstag aufzufordern, bei einer eventuellen Volksabstimmungüber die Landesverteidigungsfrage den Frauen das gleiche Stimm-recht wie den Männern zu geben. Praktische Bedeutung wird dieserBeschluß kaum erlangen, denn die Regierung und die Militärparteienhaben tatsächlich nur zu agitatorischen Zwecken mit dem Gedankeneiner Volksabstimmung gespielt.Schließlich verlangte der Kongreß noch eine Verschärfung derStrafbestimmungen für Sittlichkeitsverbrechen. Das gegen dieseVerbrechen gerichtete Prügelgesetz deS JustizministerS und Millionen-diebes Alberti ist de» Damen, wie es scheint, noch nicht brutalgenug._Vermischtes.Liebeleien in der Mädchenschule. Mit peinlichen Geschichten Hattesich die letzte Stadtverordnetenversammlung in Hagen(Wests.) zu be-schäftigen. ES stand als einziger Gegenstand auf der Tages-ordnung:.Der Artikel der(sozialdemolratischen).Freien Presse*in Elberfeld über die sittlichen Zustände an der höheren Mädchen-schule in Hagen.* In Hagen kursierten schon seit einigen WochenGerüchte über sittliche Verfehlungen der Töchter aus den besserenGesellschaftskreisen, Verfehlungen, bei denen auf der anderen SeiteAngehörige des Personals des städtischen Schauspielhauses in Betrachtkommen sollten. Zuerst erschien in dem„Amtlichen Kreisblatt fürden Stadt- und Landkreis Hagen* ein Artikel, in dem den Gerüchten,wie sie in der Bürgerschaft im Umlauf waren, recht deutlich Aus-druck gegeben wurde. Als diesen Gerüchten nicht entgegengetretenwurde, hat sich dann auch unser Bruderorgan der Sache bemächtigt.Oberbürgermeister Cuno trat nun den„Uebertreibungen* in öffent-licher Sitzung der Stadtverordneten entgegen. Er brachte den Artikelder.Fr. Presse* zur Verlesung und bemerkte laut»Trem.* unteranderem:„Es würden in diesem Artikel unter Nennung von EinzelheitenTatsachen behauptet, die die ganze Bürgerschaft in Aufregunghielten, deren viichtigkeit er aber bestreite, insbesondere, wenn davondie Rede sei, daß zwanzig junge Mädchen aus den Hagener oberenGesellschaftskreisen, die teilweise noch auf der Töchterschule seien, vonMitgliedern deS Hagener Schauspielpersonals sittlich und straffälligmißbraucht worden seien. Richtig sei. daß die.Backfische" inHagen, speziell die Töchter besserer Eltern, einzelne Herren vomstädtischen Schauspielpersonal angeschwärmt, mit LiebeSbriesen undBlumenbuketts bombardiert, Einlaß in den Proben gesucht und ge-funden, auch mit den Theaterherren in CafüS zusammenverweilt und geflirtet hätten, und daß es dabei selbst zuKußszenen zwischen den Backfischen und den Schauspielern gekommensei. Die Sache habe einen solchen Grad erreicht, daß einmal in derhöheren Mädchenschule ein Backfisch dem Direktor gegenüber dieAbsicht geäußert habe, mit einem jungen Schauspieler einDrama durchzunehmen. Auf die Frage des Direktors, wo das denngeschehen solle, habe das junge Damchen geantivortet:.Natürlich inder Wohnung des Schauspielers*. Darauf habe der Herr Direktorder jungen Dame plausibel gemacht, daß so etwas aus gewissenGründen nicht angängig sei, und er habe ferner den sämtlichenjungen Mädchen ob der Schwärmerei für die Schauspieler einmalgründlich den Standpunkt klargemacht.... Insofern seien ja," fuhrder Redner fort,„unerquickliche Verhältnisse leider festgestellt.....Alle anderen Gerüchte, unter anderen das, daß er. Redner, gegenzloanzig junge Mädchen, unter anderen auch gegen seineeigene Tochter, die auch bei den Schwärmereien be-teiligt sei, Strafanzeige gestellt habe, seien absolut un-wahr. Von sittlichen Verfehlungen der Schauspieler mit denjungen Mädchen sei nichts festgestellt." Schließlich erklärte derOberbürgermeister Cuno»och:„An und für sich sei zu sagen, daßeS der„Freien Presse* nicht direkt übelzunehmen sei, wenn sie dieganze Affäre aufgegriffen hätte, nachdem andere Blätter die An-gelegenheit schon vorher aufgerüttelt hätten. Es sei abzuwarten, obdie von der königlichen Staatsanwaltschaft anzustellenden Unter-suchungen weitere Aufklärung schaffen."Man darf auf den weiteren Verlauf der Dinge gespannt sein.evttternngöubeiilcht vom 7. Juni 1999. morgens H Nftr.CitottoncnLifLl.h5 s»■cWell«t-iRti%§"5�MlÖStationena|Well«»Kc-*%Swtnemde.HamburgBerlinFranll.aM.MünchenWien759 NW7609(33760 WNW762 NO760 SW760 WNW2 heiterlj heiterL heiter3 halb bd.2 bedeckt1 bedecktSaparandaeterSburgScillyÄderdee«Parti757 NO753 S761 ONO764 NW762 NNO4 wölken! I 111 Regen! 132 wolkig i 122 halb bd. 10Üwolleul 11'«Setterprognose für Dienstag, de» 8. Juni 1999.Ziemlich heiter, am Tage etwa« wärmer bei mäßigen nordwejllichcnWinden; lerne oder unerhebliche Niederschläge.Berliner Wetterbureau.