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seine Veranlassung geleistel. Bellaglex Nurde, dem Ankrag deS Klägers entsprechend, verurteilt. 2. Das Dienstmädchen Amanda P. war beim Bäckermeister Wilhelm Leipziger seit dem 1. Mai gegen 20 M. Monatslohn be- schäftigt. Am 21. Mai wurde sie entbunden. Der Beklagte ver- weigerte ihr nun den rückständigen Lohn, weil die Klägerin nach seiner Meinung kontraktbrüchig geworden sei und den Anspruch auf den Lohn verwirkt habe. Das Annungsschiedsgericht belehrte ihn dahin, daß ein Kontraktbruch nicht vorliege, und daß, selbst wenn dies der Fall wäre, gegen verdienten Lohn nicht aufgerechnet werden dürfe. Darauf erkannte der Beklagte den Anspruch an. Kündigungsfrist einer Ockonomieverwalterin, Die Deutsche Bank unterhält in eigener Regie einen Wirt- schaftsbetrieb, um ihren Angestellten in der kurzen Tischzeit die Möglichkeit zu geben, sich zu restaurieren. Am 1. August 1893 trat Fräulein G. als Stühe ihrer Schwester, die die Stellung einer Oekonomieverwalterin bekleidete, in den Betrieb ein. Am 10. Ja- nuar d. IS. erkrankte die Schwester und verstarb am 1. Februar. Ihre Funktionen gingen auf Fräulein G. über. Am 19. Februar wurde ihr zum 15. März gekündigt. Sie forderte gestern vor der sechsten Kammer des Gewcrbegerichts(Vorsitzender Magistratsrat Dr. Gerth) für weitere fünf Monate entsprechend ihrem Gehalt je 75 M. Entschädigung wegen nicht fristgerechter Entlassung. Sie behauptete, d�z eine vierteljährliche Kündigung mit ihr verein- bart worden sei. Vertreter der Beklagten bestreitet, daß eine der- artige Vereinbarung getroffen worden sei. Die Deutsche Bank pflegt mit den Angestellten der Oekonomreabteilung(den Kellnern, Köchinnen und dergl.) Kontrakte nicht abzuschließen. Die Klägerin blieb für ihre Behauptung über die vereinbarte Kündigungsfrist beweispflichtig. Das Gericht verurteilte die Beklagte an die Klägerin noch 75 M. für einen Monat zu zahlen. In der Be- gründung wird ausgeführt: den Verpflichtungen entsprechend, die der Klägerin obgelegen, sei sie zu den mit technisch höheren Dienst- leistungen betrauten Angestellten zu rechnen und hat demzufolge Anspruch auf eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. Auch bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen war der Entschädigungsanspruch der Klägerin berechtigt. Denn die Kün- digung hätte dann spätestens am 17. Februar, nicht aber am 19. erfolgen müssen. Das ist vom Gewerbegericht bedauerlicher Weise übersehen worden._ Königsberger Wertzuwachssteuer. * Die Stadtverordneten in Königsberg   haben am Freitag eine neue Wertzuwachssteuerordnung beschlossen. Sie nahmen gleich- zeitig eine Entschließung an, die gegen die Reichswertzuwachs- steuer scharf Einspruch erhebt und eine gemeinsame Abwehr- Petition im Verein mit dem Magistrat an den Reichstag  , den Bundesrat und das preußische Staatsministerium verlangt. Die elende Lage der Burcauangestellten. wurde, wie uns aus Dresden   geschrieben wird, wieder einmal in einer in Dresden   stattgefundenen Versammlung lebhaft besprochen. Der Bureaubeamte Beenke-Leipzig referierte überunser Kampf ums Recht". Er führte aus, daß die Bureauangestellten schon seit Jahren einen Kampf um ausreichenden Schutz gegen die unge- heure Ausbeutung führen, daß aber Reichsregierung sowohl als auch die Mehrheit des Reichstages den Schrei nach Recht unbe- achtet gelassen haben. Gerade die Lage der Lureauangestellten ist eine tieftraurige. Der größte Hemmschuh an einer Verbesserung der Lage ist die erschreckende Lehrlingszüchtmi. Wenn man be­denke, daß 42 Prozent aller Bureauangestcllten junge Leute im Alter unter 17 Jahren sind, so ist das ein Beweis, in welcher Weise hier die Ausbeutung betrieben wird. Die älteren Ange- stellten haben unter den traurigsten Verhältnissen ihr Leben zu fristen. Neben Hungerlöhnen existiert speziell in Anwaltsbureaus eine überaus lange Arbeitszeit. Man kann die Existenz der Ange- stellten nur ein Vegetieren nennen. Der Redner brachte dann eine Anzahl Fälle miserabelster Entlohnung zur Sprache. So wird bei einem Rechtsanwalt in Leipzig   ein Lljähriger Angestellter mit dem fürstlichen Gehalt von 5,00 M. monatlich bedacht!! Die Entlohnung und Behandlung der Angestellten ist mit der so- genannten StandeSehre der Anwälte unvereinbar. Ein Rechts- anwalt in Leipzig  , ein eifriger Militärvereinlcr, nennt seine An- gestellten z. B. nicht anders als Ochse» Rindvieh usw. Auch die Eonutagsarbeit ist weit verbreitet. Durch den ungenügenden Ar- bciterschutz ist aber der Ausbeutung Tür und Tor geöffnet. Auch in Dresden   sind die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Bureau- angestellten überaus traurig. In einigen AnwaltSbureauS müssen die Angestellten bis abends 9, 10 und 12 Uhr arbeiten ohne einen Pfennig dafür zu erhalten und das alles noch bei Hungerlöhnen. Auch in Dresden   ist die LehrlingSzüchterei in Flor und zwar speziell bei Anwälten. Ein Redner sprach sich für tarifliche Rege- lung der Lohn, und Arbeitsverhältnisse aus. Es wurde schließ- lich eine Resolution angenommen, in der gegen die Rechtlosigkeit und Nichtachtung protestiert wird. Allgemein wurde anerkannt, daß die sozialdemokratischen Abgeordneten im Reichstage die ein- zigen waren, die bisher für die Bureauangestellten einge- treten sind. Die soziale Auslese der Studierenden." Den Berichten über den 9. Freistudententag. der soeben in Weimar   stattgefunden, entnehmen wir als wertvollsten Punkt den Vortrag des bekannten Leipziger Rationalökonome» Professor Eulenburg über:Die soziale Auslese der Studierenden". Daß die Wahl eines akademischen Berufes immer mehr zur bloßen Geldfrage herabsinkt, ergibt sich aus dem neuesten statistischen Material mit vollster Deutlichkeit. Schon die Wirkung der auf den höheren Schulen erfolgenden Prüfungen, die vielleicht eine Elimi« Nation der geistig und physisch unfähigen Elemente bewirken könnten, wird dadurch geschwächt, daß Wohlhabende durch Nachhilfestunden diese Auslese fälschen. Die treibenden Momente, die innerhalb der Studentenschaft die Berufswahl beeinflussen, sind in erster Linie Familientradition und Aussicht auf materiellen Erfolg, in ungeheuer seltenen Fällen das Fachinteresse. Während die Zahl der studie- renden Handwerkersöhne sehr gering und die der studierenden Beamtensöhne im Sinken begriffen ist, steigt das Kontingent der- jenigen, deren Vater dem Handel und der Industrie angehören. Die Mehrzahl der Studenten genießt einen Monatswechsel von 100 bis 150 M., die wohlhabendsten hat man unter den Juristen und den Naturwissenschaftlern zu suchen. Ein großer Teil des Studentenproleiariats ist auf Erwerb durch Nachhilfestunden und journalistische Arbeiten angewiesen und drängt sich infolgedessen in der Großstadt zusammen. Diesen Daseinskampf mit den durch die übliche Preisdrückerei bewirkten Erniedrigungen schilderte der Vortragende aus feinen eigenen Erfahrungen. Die Jnanfpruch« nähme der Honorarstundung und der Stipendien, die in ihrer heutigen Almosenform den Anforderungen unserer Zeit nicht mehr entsprechen, ist in den letzten zehn Jahren stark im Sinken be. griffen, ein weiterer Beweis dafür» daß die Zahl der ärmeren Studenten beständig nachläßt. Da bie Verhältnisse auf den höheren Schulen von der Studentenschaft aus nicht zu beeinflussen sind, so befaßte sich der Redner lediglich mit der Frage, was auf der Universität zur Ab- Hilfe geschehen könnte. Er empfahl vor allem die Errichtung von Arbeitsämtern(eine Einrichtung, die die freien Studentenschaften längst ins Leben gerufen haben). Diese Arbeitsämter hätten einen schonungslosen Kampf gegen die Preisdrückerei zu führen. Ferner solle man gerade ärmeren Studierenden zu einem öfteren Universitätswechsel und billigen Reisen, besonders ins Ausland, ver- helfen. Es fei bedauerlich, daß über die sozialen Verhältnisse der Studierenden bisher nur wenig brauchbares Material vorliege. Deswegen müßten sich die Studenten selber mit der Erkundigung dieser Verhältnisse befassen. Vor allem aber hätten sie nach der Selbstverwaltung der Stipendien zu streben, deren Verteilung durch studentische Vertrauensleute zu erfolgen hätte. Mit Recht bezeichnete Professor Eulenburg die von ihm än- gedeutete Reform nur als eine kleine Superrevision. Die eigent- liche Wurzel des Uebels läge viel zu tief, als daß es durch studentische Bestrebungen aus der Welt geschafft werden könnte. Gerichts-Zeitung. Wie man Hoflieferant oder Kommcrzienrat wird. Auf der Jagd nach dem Hoflieferantentitel hat der Drogen- Händler Holz aus Friedenau   eine recht unangenehme Enttäuschung erlebt. In einer Strafsache gegen den Rentier Georg Weide- mann wegen Betruges mußte H. gestern vor dem Schöffen- gericht Berlin-Schöneberg als Zeuge erscheinen. Holz ist Inhaber eines gutgehenden Drogengefchästs in Friedenau  . Er trachtete sehnlichst danach Hoflieferant zu werden. Sein Wunsch schien seiner Erfüllung entgegenzugehen, als Holz die Be- kanntschaft deS jetzigen Angeklagten Weidcmann machte. Dieser erklärte ihm, daß die Erlangung des Hofliefe- rantentitels beinahe die einfachste Sache der W e l t f e i. Er habe erst kürzlich einem Kaufmann K. in Charlotten- bürg den so bielbegehrten Titel verschafft. Dies entsprach. wie sich später ergab, auch den Tatsachen.   Während dieses Gesprächs teilte H. dem Angeklagten auch unter anderem mit, daß ein sehr reicher Freund in Steglitz   gern den Kommerzienrats- titel erlangen möchte. Der Angeklagte soll sich auch zu der Be- schaffung dieses Titels bereit erklärt haben. Zloischen Holz und Weidemann kam schließlich folgende Vereinbarung zustande. Der Angeklagte verpflichtete sich, dem H. binnen drei Monaten den Hoflieferantentitel zu besorgen und zwar mit Hilfe einer dem Hofe nahestehenden Persönlichkeit, die er in der gestrigen Verhandlung vor Gericht nicht öffentlich nennen. wohl aber dem Gericht schriftlich auf einem Zettel namhaft machen wolle. Die.Sache" solle 2500 M. kosten, von denen 500 M. sogleich bei Einleitung der Verhandlungen als Anzahlung fällig wären. Der Rest von 2000 M. sollte erst nach Ausstellung des Diploms für wohltätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. Holz zahlte auch die 500 M. an. Stach einiger Zeit trat der Angeklagte wieder an ihn heran und teilte ihm mit, daß die Geschichte wider Erwarten doch teurer werden würde. Holz wollte hierauf nicht eingehen und verlangte seine 500 M. zurück. Weidemann verweigerte jedoch die Rückzahlung und verklagte den H. sogar auf Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Die Klage wurde allerdings abgewiesen. Nunmehr erstattete H. Strafanzeige wegen Betruges. Vor Gericht bot der Angeklagte Beweis dafür an, daß er tatsächlich in der Lage sei, den Hof- lieferantentitel zu besorgen und die? auch schon wiederholt getan habe. In dem vorliegenden Falle sei das Geschäft nur dadurch gescheitert, daß H. plötzlich den Vereinbarungen nicht nachgekommen sei. Die 500 M. rechne er für Spesen, Provisionen auf, da er dem H. von Anfang an gesagt habe. daß er selbstverständlich auch etwas dabei verdienen wolle. Das Gericht kam nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu der Ueberzeugung, daß der Angeklagte keinesfalls in betrügerischer Ab- ficht gehandelt habe. Das Urteil lautete deshalb auf kostenlose Freisprechung._ Der betrügerische Gutskäufer. Als einen gewerbsmäßigen Schwindler bezeichnete der Staats« anwalt den Landwirt Otto Stührmann, welcher sich gestern unter der Anklage des Betruges im straffchärfenden Rück- falle vor der 7. Strafkammer des Landgerichts I   verantworten mußte. Der Angeklagte ist schon wiederholt wegen aller möglichen Vergehen und verbrechen vorbestraft. Als eine besondere Spezialität betrieb er folgende Betrügereien. Er kaufte Bauerngüter an, wobei der größte Teil deS Kaufgeldes hypothekarisch eingetragen wurde. Sobald dann die Heuernte herannahte, verkaufte St. den gesamten Ernteertrag nicht nur einmal, sondern zu verschiedenen Malen an Fouragegeschäste. von denen er sich dann größere Vorschüsse geben ließ. Anfangs Oktober b. I. trat Stührmann mit dem Fourage- häildler Meyer in Verbindung, dem er sich als Gutsbesitzer und Landwirt vorstellte. Er verkaufte dem M. die gesamte Heuernte seines angeblich in der Nähe von Oranienburg   liegenden Gutes. Bald darauf erschien er eines Tages bei M. und ersuchte diesen um Gewährung eines VorschuffeS. Hierbei gab er an, daß die Eisenbahnwaggons bereits reisefertig auf dem Bahnhofe ständen. Diese Angaben stellten sich als völlig unwahr heraus. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und sofortige Verhaftung. DaS Gericht erkannte auf 5 Monate Gefängnis.  _ Der Schutzmann in der Kaffeeküchr. Die Mitternacht zog näher schon am 11. April d. I., als in Magdeburg   der Gastwirt Wagner es von außen an die Scheiben seines Restaurants klopfen hörte. Er trat vor die Tür und sah dort den Schutzmann Kleine voll Diensteifer auf» und abpatronillieren. Voll Mitleid lud Herr Wagner den Hüter des Gesetzes zu einem Glase Vier oder ähnlichem guten Naß«in. Der aber wies die menschenfreundliche Einladung ohne Besümen zurück; eine Tasse Kaffee höchstenfalls würde er in der Küche annehmen. Herr Waguer führte seiner Frau in der Küche den Schutzmann zu, empfahl ihr die Bereitung einer guten Tasse Kaffee und ging wieder in das Restaurant zurück. Nach einer Weile aber kehrte er wieder und sah eben noch, wie der Schutzmann etwas in seinen Hosenschlitz steckte. Der Restaurateur stellte sofort seine Frau zur Rede. Die aber beteuerte ihre Unschuld; nur der Schutzmann habe etwas Ungehöriges begangen. Herr Wagner erstattete darauf beim Kommissar Anzeige, vor dem die Frau Wagner ihre Behauptungen ausrecht erhielt, während Schutzmann Kleine be- stritt, etwa« getan zu haben, was er nicht tun durfte. Er habe nur Frau Wagner ihres guten Kaffees wegen gelobt und ihr dabei einige wohlwollende Klapse versetzt. Im übrigen habe er nach seiner Uhr gesehen, weil die.Kontrolle bald kommen mußte. So kam es denn, daß Frau Wagner v o rs B e« r i ch t mußte wegen wissentlich falscher Anschuldi- g un g. In der Verhandlung vor dem M a g d e b u r g e r Schöffen- gericht blieb die Angeklagte bei ihren Angaben und der Schutzmann wiederholte, daß er ohne Sünde sei. Er beschwor das sogar. Der Vertreter der rächenden Staatsgewalt beantragte drei MonateGefängnis gegen die verleumderische Gastlvirts» frau. Die Angeklagte wurde freigesprochen. Das Recht deS Deutschen   auf Naturalisation. Dem Marmorarbeiter Schüßler, einem bayerischen Staats- angehörigen, war seitens des Regierungspräsidenten in Wiesbaden  die von S. beantragte Aufnahmeurkunde für den Erlverb der preußischen Staatszugehörigkeit verweigert worden. Angeblich soll sich S. nickit den nötigen Lebensunterhalt selbst verschaffen können. S. bestritt dies unh klagte beim Oberverwaltungs- gericht. Es wurde festgestellt, daß S. vom Armennmt in Frankfurt   a. M. 1902 durch Krankenhauspflege unterstützt worden ist. Einen Teil der Kosten hat er erstattet. Später, als er wieder erkrankte, bezahlte eine Krankenkasse die Pflegckosten. Das Obcrverwaltungsgericht gab dieser Ta�e der Klage statt. Es verurteilte den Regierungspräsidenten, die Aufnahmeurkunde zu erteilen. Den BundeSangchörigen dürfe nach dem Gesetz vom 1. Juni 1870 die Ausirahmeurkuiide für einen anderen Bundesstaat nur dann verweigert werden, wenn nach- gewiesen sei, daß er sich nicht selbständig ernähren könne. Die zur Erteilung befugte Behörde habe den Nachweis zu liefern. Er sei hier nicht erbracht. Die Urkunde sei deshalb zu erteilen. Ist Nacktheit stets unzüchtig? Vom Landgericht Köln   ist am 29. Januar der Kaufmann Georg Kaufmann wegen Verbreitung unzüchtiger Postkarten zu 50 M. Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte ist alleiniger In- Haber einer Gesellschaft m. b. H. in Berlin   zum Vertriebe von Künstlerpostkarten. Einige der Pariser Salonkartcn, heißt es im Urteile, sind als unzüchtig anzusehen. Sie stellen nackte weibliche Personen dar, die keine künstlerische Idee vorstellen und nicht künstlerisch ausgeführt sind. Auch die Wiedergabe ist minder- wertig. Bei den übrigen Bildern tritt die Nacktheit nicht so in den Vordergrund; der künstlerische Gedanke überwiegt dort. Die Revision des Angeklagte» wurde vom Neichsanwalt für begründet erklärt. Das Urteil sei außerordentlich dürftig. Es scheine fast, als lvenn das Gericht jede Nacktdarstellung für unzüchtig halle  . Nicht festgestellt sei, daß die Bilder das Scham- Und Sittllchkeits- gefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzten. Das Reichsgericht hob am Freitag das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück._ Hus der Frauenbewegung. Die bürgerliche FranenwahlrechtSbewegvng und der Arbeiterinuenschutz in Dänemark  . Der Dänische Frauenbund hielt dieser Tage zu Holstebro   vn Jütland   seinen JahreSkongreß ab, an dem 200 Delegierte teilnahmen. Eine Resolution fand Annahme, in der ausgesprochen wird, daß der Frauenbund keine politische Vereinigung sei, und sein Hauptzweck, siir das politische Frauenwahlrecht zu arbeiten, keine Parteijache. Im übrigen wird den einzelnen Mitgliedern empfohlen, sich der Partei anzuschließen, die ihrer politischen Ueberzeugung entspricht. Beim nächsten Verhandlungsgegenstand zeigte es sich jedoch, daß die Wahlrechtsdamen keineswegs politisch unparteiisch sind, daß sie viel- mehr Unternehmerinteressen vertreten. E in st i m m i g akzeptierten sie eine Resolution, durch die Regierung und Reichstag aufgefordert werden, bei der bevorstehenden Revision des Fabrikgesetzes ein Verbot der Frauennachtarbeit nicht durchzu- führen, da das Verbot einen schädlichen Eingriff in die Erwerbsfreiheit der Frauen bedeuten würde. Die international an- erkannte Tatsache, daß die Nachtarbeit der Frauen von ungeheurer Schädlichkeit für die kommende Generation ist, scheint den dänischen Frauenrechtlerinnen noch ganz unbekannt zu sein. UevrigenS wählte der Kongreß einen Ausschuß, der dafür sorgen soll, daß bei der Revision des Fabrikgesetzes in vollem Maße auf die Kinder und die Frauen Rücksicht genommen werde. Auf keine» Fall soll die Aus- beutungsfreiheit des Unternehmertums gegenüber dem weiblichen Geschlecht eingeschränkt werden. Ferner wurde beschlossen. Regierung und Reichstag aufzufordern, bei einer eventuellen Volksabstimmung über die Landesverteidigungsfrage den Frauen das gleiche Stimm- recht wie den Männern zu geben. Praktische Bedeutung wird dieser Beschluß kaum erlangen, denn die Regierung und die Militärparteien haben tatsächlich nur zu agitatorischen Zwecken mit dem Gedanken einer Volksabstimmung gespielt. Schließlich verlangte der Kongreß noch eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Sittlichkeitsverbrechen. Das gegen diese Verbrechen gerichtete Prügelgesetz deS JustizministerS und Millionen- diebes Alberti ist de» Damen, wie es scheint, noch nicht brutal genug._ Vermischtes. Liebeleien in der Mädchenschule. Mit peinlichen Geschichten Hatte sich die letzte Stadtverordnetenversammlung in Hagen  (Wests.) zu be- schäftigen. ES stand als einziger Gegenstand auf der Tages- ordnung:.Der Artikel der(sozialdemolratischen).Freien Presse* in Elberfeld   über die sittlichen Zustände an der höheren Mädchen- schule in Hagen.  * In Hagen   kursierten schon seit einigen Wochen Gerüchte über sittliche Verfehlungen der Töchter aus den besseren Gesellschaftskreisen, Verfehlungen, bei denen auf der anderen Seite Angehörige des Personals des städtischen Schauspielhauses in Betracht kommen sollten. Zuerst erschien in demAmtlichen Kreisblatt für den Stadt- und Landkreis Hagen  * ein Artikel, in dem den Gerüchten, wie sie in der Bürgerschaft im Umlauf waren, recht deutlich Aus- druck gegeben wurde. Als diesen Gerüchten nicht entgegengetreten wurde, hat sich dann auch unser Bruderorgan der Sache bemächtigt. Oberbürgermeister Cuno trat nun denUebertreibungen* in öffent- licher Sitzung der Stadtverordneten entgegen. Er brachte den Artikel der.Fr. Presse* zur Verlesung und bemerkte laut»Trem.* unter anderem:Es würden in diesem Artikel unter Nennung von Einzelheiten Tatsachen behauptet, die die ganze Bürgerschaft in Aufregung hielten, deren viichtigkeit er aber bestreite, insbesondere, wenn davon die Rede sei, daß zwanzig junge Mädchen aus den Hagener   oberen Gesellschaftskreisen, die teilweise noch auf der Töchterschule seien, von Mitgliedern deS Hagener   Schauspielpersonals sittlich und straffällig mißbraucht worden seien. Richtig sei. daß die.Backfische" in Hagen  , speziell die Töchter besserer Eltern, einzelne Herren vom städtischen Schauspielpersonal angeschwärmt, mit LiebeSbriesen und Blumenbuketts bombardiert, Einlaß in den Proben gesucht und ge- funden, auch mit den Theaterherren in CafüS zusammen verweilt und geflirtet hätten, und daß es dabei selbst zu Kußszenen zwischen den Backfischen und den Schauspielern gekommen sei. Die Sache habe einen solchen Grad erreicht, daß einmal in der höheren Mädchenschule ein Backfisch dem Direktor gegenüber die Absicht geäußert habe, mit einem jungen Schauspieler ein Drama durchzunehmen. Auf die Frage des Direktors, wo das denn geschehen solle, habe das junge Damchen geantivortet:.Natürlich in der Wohnung des Schauspielers*. Darauf habe der Herr Direktor der jungen Dame plausibel gemacht, daß so etwas aus gewissen Gründen nicht angängig sei, und er habe ferner den sämtlichen jungen Mädchen ob der Schwärmerei für die Schauspieler einmal gründlich den Standpunkt klargemacht.... Insofern seien ja," fuhr der Redner fort,unerquickliche Verhältnisse leider festgestellt..... Alle anderen Gerüchte, unter anderen das, daß er. Redner, gegen zloanzig junge Mädchen, unter anderen auch gegen seine eigene Tochter, die auch bei den Schwärmereien be- teiligt sei, Strafanzeige gestellt habe, seien absolut un- wahr. Von sittlichen Verfehlungen der Schauspieler mit den jungen Mädchen sei nichts festgestellt." Schließlich erklärte der Oberbürgermeister Cuno»och:An und für sich sei zu sagen, daß eS derFreien Presse* nicht direkt übelzunehmen sei, wenn sie die ganze Affäre aufgegriffen hätte, nachdem andere Blätter die An- gelegenheit schon vorher aufgerüttelt hätten. Es sei abzuwarten, ob die von der königlichen Staatsanwaltschaft anzustellenden Unter- suchungen weitere Aufklärung schaffen." Man darf auf den weiteren Verlauf der Dinge gespannt sein. evttternngöubeiilcht vom 7. Juni 1999. morgens H Nftr. Citottoncn Li fLl. h 5 s »c Well« t-iR ti% §" 5� MlÖ Stationen a| Well« »K c-* % Swtnemde. Hamburg  Berlin  Franll.aM. München  Wien  759 NW 7609(33 760 WNW 762 NO 760 SW 760 WNW 2 heiter lj heiter L heiter 3 halb bd. 2 bedeckt 1 bedeckt Saparanda eterSburg Scilly Äderdee« Parti 757 NO 753 S 761 ONO 764 NW 762 NNO 4 wölken! I 11 1 Regen! 13 2 wolkig i 12 2 halb bd. 10 Üwolleul 11 ' «Setterprognose für Dienstag, de» 8. Juni 1999. Ziemlich heiter, am Tage etwa« wärmer bei mäßigen nordwejllichcn Winden; lerne oder unerhebliche Niederschläge. Berliner   Wetterbureau.