Ste Bühlischstraße von der Kopernikusstraße bis Holteistraße und durch diese von der Wühlisch- bis zur Weserstraße, welche ihren Ausgangspunkt an der derzeitigen Endstation der Hochbahn Warschauer Brücke hat und durch Gebietsteile von Berlin und Lichten berg geführt wird, die Genehmigung erteilt. Die Bahnstrecke ist spätestens am 1. Juli 1910 in Betrieb zu setzen. Nieder- Schönhausen.
Seitens der Staatsanwaltschaft wird, nach einer Gerichts- Vermischtes.
forrespondenz, lebhaft Klage darüber geführt, daß die Tatsache der Entsendung des Kriminalkommissars Vorberg nach Gastein zur Der Mord am Broden. Ueberwachung des Fürsten Eulenburg durch eine hiesige Zeitung bekanntgemacht, der Fürst dadurch zur Rüdfehr nach Berlin ver- Nach einer Meldung aus Halle a. S. ist dort gestern der anlagt und die ursprüngliche Absicht, seine Gesundung herbei- Tischler Gustav Engelhardt unter dem Verdacht, den Mord auf zuführen, vereitelt worden sei. Es sollen Ermittelungen statt- dem Brocken an dem Direktor Friedrich aus Steglik verübt zu finden, auf wen diese Indiskretion zurückzuführen ist. über weiter nichts anläßlich des Prozesses Eulenburg au flagen haben, in der Herberge verhaftet worden. wäre, stände es mit der preußisch- deutschen Justiz besser. Soll etwa die Zeitung wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverlekung angeklagt werden? Und gar schon vor rechtskräftiger Aburteilung über die Meineidsanklage?
Auf der Polenjagd.
Wenn
Nach einer Meldung aus Paris wurde Freitag abend um 9 Uhr 15 Minuten in Marseille und der Umgebung der Stadt ein heftiges Erdbeben, das 4 Sekunden dauerte, wahr
In der letzten Gemeindevertretersizung wurde zunächst mit geteilt, daß der Armen- Etat für das Jahr 1908 um 1048,40 m. überschritten worden ist. Die Ueberschreitung wurde bewilligt. Ferner wurden für die demnächst stattfindende Richtfeier des neuen Rathauses 200 m. bewilligt. Dem Gemeindevorstand sind eine Neihe Beschwerden zugegangen, daß die Kehrmaschinen beim Neinigen der Straßen viel Staub aufwirbeln. Sollte vorher eine Besprengung stattfinden, so würden die Unkosten pro Jahr 1000 m. mehr be- Den Vogel in der Germanisierungsmanie hat ein Staats- genommen. Die Bewohner, deren sich eine große Aufregung betragen. Ueber diese Angelegenheit soll in der nächsten Sizung Beschluß anwaltsvertreter beim Charlottenburger Amtsgericht abgeschoffen. mächtigte, begaben sich nach den freien Plätzen, viele Uhren blieben gefaßt werden. Der Vertrag mit der Terrain- Aktiengesellschaft Mitglieder des polnischen Wahlvereins in Charlottenburg waren stehen. Ein zweites, weniger heftiges Beben erfolgte um 9 Uhr betreffend die Durchlegung der Platanenstraße wurde genehmigt. Die mit einer der vielen überflüssigen Anklagen beglückt. Sie wurden 46 Minuten. Mehrere Häuser wurden beschädigt. In Avignon , Gemeinde führt die Arbeiten aus, während die Aktiengesellschaft die freigesprochen. Während die Richter im Beratungszimmer ver- Perpignan . Cette, Nizza , Zoulon, Cannes. vierjährige Unterhaltungspflicht übernimmt und das Anlagekapital weilten, unterhielt sich der Verteidiger Stobindi mit feinen montpellier und Béziers wurden um dieselbe Zeit zehn Jahre verzinst. Sobald Parzellen verkauft werden, sind die Klienten in polnischer Sprache. Erregt erhob sich der StaatsAnliegerbeiträge zu zahlen. Zur Durchlegung der Straße 12 vom anwalt, erklärte es für ungehörig, daß ein Verteidiger vor einem gleichfalls Erdstöße wahrgenommen. Meldungen über Verluste Schönholzer Forst nach Pankow wurde die Anlagegenehmigung er deutschen Gerichtshofe polnisch spreche und beantragte dann gegen an Menschenleben sind nicht eingegangen. teilt. Die Gemeinde übernimmt ein Sechstel der Kosten bis zum Stobinci eine Ordnungsstrafe von 50 M. Der Vorsitzende suchte Nach weiteren Meldungen aus Nizza , Cannes , Toulon und Höchstbetrage von 36 000 m., die übrigen Kosten werden von der vergeblich den Staatsanwalt zur Zurücknahme seines Antrages Avignon gerieten die dortigen Einwohner infolge des Erdbebens Gemeinde Pankow und der Firma Borch u. Co. getragen. Die zu bewegen. Der Antrag wurde selbstverständlich vom Gericht mit in heftige Bestürzung, verließen die Häuser und begaben sich auf Brücke bleibt Eigentum der Gemeinden Pankow - Schönhausen . Der der Begründung abgelehnt, daß einem Verteidiger nicht verwehrt die Straßen und die öffentlichen Plätze. Die Möbel in den Vertrag soll nicht mit der Firma Worch u. Co. abgeschlossen werden, werden könne, sich mit seinen Klienten in jeder beliebigen Sprache Häusern wurden von der Stelle gerückt, die in Toulon liegenden sondern mit dem Forstfiskus, damit es der Gemeinde Nieder- Schön- zu unterhalten. Der Rechtsanwalt Stobindi hat sich über das hausen gestattet ist, eine Zufahrtsstraße nach dem neuen Friedhofe Verhalten des Staatsanwalts beschwert. Recht bedauerlich ist, daß Striegsschiffe fingen an zu treiben und zerrten an ihrer Verauszuführen. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für das der Staatsanwalt nicht der Disziplin des Gerichts unterliegt. anterung. Industriegebiet ist in Aussicht genommen. Für die Vorarbeiten Nach der herrschenden Anschauung kann sich der Angeklagte und wurde eine fünfgliedrige Kommission gewählt. Die Richtersche dessen Verteidiger gegen eine wirkliche Ungebühr eines StaatsStraßenlandparzelle an der Kaiser- Wilhelmstraße, die jezt Gemeinde- anwalts nicht durch den Antrag schüßen, diesen in eine Ordnungseigentum ist, wurde als Kinderspielplatz freigegeben. Das Land ist strafe zu nehmen, sondern kann nur beantragen, zu vertagen und umzäunt und Sand angefahren. Gewünscht wurde, daß die Polizei die Staatsanwaltschaft zu ersuchen, zum nächsten Termin einen den Spielplatz beaufsichtigt. Der Bürgermeister konnte sich jedoch Staatsanwalt als Vertreter zu entsenden, der geeignet und willens als Amtsvorsteher nicht dazu entschließen, indem die Entwickelung ist, dem Gesetz entsprechend vorzugehen. des Spielplazes erst abgewartet werden soll. Wenn die Kinder sich austummeln sollen, so wünsche er nicht, daß sie unter Polizeis aufsicht gestellt werden.( Hoffentlich werden nun die anderen Gemeindegrundstücke ebenfalls zu Kinderspielplätzen eingerichtet.) Dem evangelischen Männer- und Jünglingsverein wurde die Benutzung der Turnhalle zu denselben Bedingungen genehmigt, wie sie für die hiefige Deutsche Turnerschaft bestehen. Ob man einem Arbeiter Turnverein die Halle auch so bereitwilligst zur Verfügung stellen würde? In der hierauf stattfindenden nichtöffentlichen Sigung wurde u. a. auch der Punkt verhandelt: Abänderung des Beschlusses betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 400 000 m. Nowawes .
Am heutigen Sonntag macht die freie Jugendorganisation einen Ausflug nach der Römerschanze. Abmarsch 1 Uhr nachmittags vom Restaurant Singer. Wir ersuchen die Parteigenoffen, unter der Arbeiteriugend für zahlreiche Beteiligung zu agitieren.
Der Jugendausschus
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Der Jugendbund des konservativen Neuen Wahlvereins soll eingehen. Er ist ein Produkt der„ Hottentottenwahlzeit" und verdankt feine Gründung dem Vorsitzenden des Neuen Wahlvereins, Major a. D. Freiherr v. Stößel, der inzwischen zum föniglichen Lotterieeinnehmer abanciert ist. Nach Inkrafttreten des neuen Vereinsgesetzes, nach welchem in politischen Vereinen Mitglieder unter 18 Jahren nicht aufgenommen werden dürfen, war die eigentliche Absicht des Vereins lahmgelegt. Man wußte sich zwar zu helfen: man nahm nur Mitglieder über 18 Jahre auf; zu den Vorträgen wurden aber Schüler der höheren Lehranstalten und vor allem diejenigen der städtischen gewerblichen Fortbildungsschule hinzugezogen. Auch das mit konnten aber die jungen Leute für Staifergeburtstagsfeiern, Bismard und Flottenanträge nicht interessiert werden und auch die Gelder wurden knapp. Man wußte aber auch hier Rat zu schaffen. Vor wenigen Tagen Berein zur Förderung ber gründete man nun einen Reibesübung", dem die finanzielle Unterstützung der Regierung und der Stadt zur Seite steht. In diesem Verein soll nun der Jugendbund aufgeben; so ist wenigstens die Möglichkeit geboten, Schüler und junge Leute im Alter von 14 bis 18 Jahren zu nationalen Männern" zu erziehen. Man hofft auf diese Weise sogar schon in diesem Jahre ein großartiges Sedan fest zu feiern. Allerdings haben sich dem Verein nach Bekanntgabe dieses Zweckes nur sehr wenige Mitglieder angeschlossen.
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Gerichts- Zeitung.
Erhöhung der Kaution des Fürsten Eulenburg? In der Meineidsanklagesache gegen den Fürsten Eulenburg trat gestern die aus drei Richtern bestehende Beschlußkammer unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Splettstoeßer und unter Teilnahme der Landgerichtsräte Kämpf und Goldstandt als Beifiber zu einer mehrstündigen Beratung zusammen. Wie wir hören, soll es sich dabei um einen Antrag des Oberstaatsanwalts gehandelt haben, die vom Fürsten Gulenburg gestellte Kaution von 100 000 m. auf 500 000 2. zu erhöhen. Dem Vernehmen nach soll die Beschlußkammer prinzipiell einer Erhöhung der Kaution zu gestimmt haben; über den Grad der Erhöhung war sicheres nicht zu erfahren. Gleichzeitig soll auch das Gericht den Beschluß gefaßt haben, die wissenschaftliche Deputation nun nochmals zu einem schleunigst abzustattenden Gutachten aufzufordern, um zu ermessen, ob es eventuell möglich ist, die Verhandlung gegen den Fürsten in einer in furzer Zeit anzuberaumenden Extra- Schwurgerichtssizung zu Ende zu führen.
Ein gefährlicher Kinderfreund.
Mit einer leider im Verhältnis zur Tat recht geringen Strafe wurde gestern der Buchdruckereibefizer Peiser aus Friedenau wegen eines unfittlichen Attentats gegen ein Kind von der 1. Straffammer des Landgerichts II belegt. Wie wir seinerzeit mitteilten, kam der als besonderer Ordnungsheld in Friedenau angesehene Angeklagte im April dieses Jahres durch die Marstraße in Schöne berg gefahren. Hier trat er an eine Gruppe spielender Kinder heran und fragte, wer sich von den Kindern ein Trinkgeld verdienen wollte. Der Angeklagte gab schließlich der kleinen neunjährigen Nichte des Arbeiters Gerlach, die erst kurz vorher nach Berlin gekommen war, zwanzig Pfennige und verschwand mit ihr in einem Hausflur, wo das Kind angeblich auf sein Rad aufpassen sollte. Das Mädchen folgte auch ahnungslos und wurde hier beinahe das Opfer eines schändlichen Attentats, an dessen Vollendung der Angeklagte glücklicherweise durch das Hinzukommen Die Straffammer erkannte trotz eines Dritten gehindert wurde. der ganz enormen Gemeingefährlichkeit derartiger Kinderfreunde nur auf ein Gefängnisstrafe von 3 Monaten.
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Aussteuerklage vor der Hochzeit.
Eine Meldung aus Marseille besagt: Unter der Bevölkerung herrscht große Aufregung; an mehreren Stellen der Stadt find Lager improvisiert; das Observatorium ist zerstört; in einer Straße wurde das Pflaster aufgeworfen. Im Weichbild von Lambesc stürzten Häuser ein, wobei acht Personen um= gekommen sein sollen. Hilfstruppen sind abgegangen, um die Trümmer aufzuräumen.
Gestrandeter Dampfer.
Der New Yorker Agentur des Norddeutschen Lloyd ist eine Kabelmeldung zugegangen, der zufolge der Cunarddampfer Slavonia" bei der Azoreninsel Flores gestrandet ist. Wie eine weitere Meldung aus New York besagt, sind die hundertzehn Kajütspassagiere und fünfhundert zwischende dspassagiere des bei der Insel Flores gestrandeten Dampfers Slavonia" der Cunardlinie von den Dampfern " Prinzeß Irene" und" Batavia" an Bord genommen worden.
London . Eine Lloydmeldung aus St. Michael( Azoren ) be= stätigt, daß der Cunarddampfer" Slavonia" gestrandet ist und fügt hinzu, der Dampfer würde voraussichtlich vollständig wrack werden.
Heftige Gewitter mit Hagel und Wolfenbrüchen haben, wie eine Meldung aus Bordeaux besagt, in dortiger Gegend große Verheerungen angerichtet, durch welche die Ernte der Umgegend vernichtet und die telephonischen Verbindungen unterbrochen wurden.
Im Unterseeboot ertrunken. Aus Sebastopol wird vom geftrigen Tage gemeldet: In der Nacht um 11 Uhr 30 Minuten Nach§ 1620 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vater verpflichtet, einer Tochter im Falle ihrer Berheiratung zur Einrich- stieß das Unterseeboot" Sambala" bei einem Angriffsmanöver tung des Haushalts eine angemessene Aussteuer zu gewähren, so- gegen ein in den Hafen einlaufendes Geschwader infolge einer unweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne erwarteten Wendung des Panzerschiffes" Nostiglaw" mit diesem Gefährdung seines standesmäßigen Unterhalts dazu imstande ist zusammen und fant sofort. Der Kommandeur des Bootes, und nicht die Tochter ein zur Beschaffung der Aussteuer aus der sich auf Deck befunden hatte, wurde gerettet, alle anderen Inreichendes Vermögen hat. Auf Grund dieser Vorschrift hatten fassen des Unterseebootes, der Chef der Unterseebootsabteilung, zwei verlobte Töchter des Privatmannes W. in Blasewiß Klage Kapitän Bjelitow, zwei Decoffiziere fowie 17 Matrofen ergegen ihren wegen Ghebruchs geschiedenen Vater auf Auszahlung tranten. Die„ Stambala" liegt in einer Tiefe von 28 Faden; bon je 5000 M. erhoben. Die eine Klägerin ist mit einem Archi- Maßnahmen zur Hebung sind bereits getroffen. tetten, die andere mit einem Obermonteur verlobt.
Wafferstands- Nachrichten
der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt bom Berliner Wetterbureau.
Wafferstand
Das Landgericht Dresden hielt eine angemessene Aussteuer in Höhe von je 2500 M. für begründet, das Oberlandesgericht Dres- Allgemeine Krankens und Sterbekaffe der Metallarbeiter. den erhöhte diese auf je 3000 M. Die vom Beklagten gegen das Filiale Berlin 9. Heute vormittag 9%, Uhr bei Kirschkowsky, Beuſſelſtr. 9: oberlandesgerichtliche Urteil eingelegte Revision wurde vom IV. 3i- Bersammlung.. Filiale Wildau . Heute vormittag 10 Uhr im Lokal von vilsenat des Reichsgerichts zurückgewiesen. In seinen Entschei- Schumann, Bildauer Hof, Generalversammlung. Allgemeine Familien- Sterbekaffe. Heute Zahltag und Aufnahme dungsgründen legt der erkennende Senat dar, daß der Aussteueranspruch allerdings erst mit der Verheiratung zur Entstehung ge- Aderstr. 123 im Restaurant von 3-6 Uhr. lange, jedoch kann auch Klage auf fünftige Leistung erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, daß sich der Schuldner der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Im borliegenden Falle habe das Oberlandesgericht in Uebereinstim mung mit dem Landgericht angenommen, daß diese Besorgnis gerechtfertigt sei. Denn der Beklagte habe sich der Unterhaltspflicht seiner aus der geschiedenen Ehe stammenden und ihm entfrembeten Töchter fortgesetzt zu entziehen gesucht. Diese Ausführungen des Vorderrichters seien nicht zu beanstanden. Richtig sei esemel, Tilfit allerdings, daß die Aussteuer in den natürlich beweglichen Sachen und nicht in Geld zu verstehen sei. Allein der im§ 242 B. G.-B. ausgesprochene allgemeine Grundsaß, daß die Leistung so zu bewirken sei, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrsfitte es fordern, gelte auch für die Erfüllung der gefeßlichen Aussteuerpflicht( Juristische Wochenschrift" 1906 S. 458 Nr. 11 und Reichsgerichtsentsch. vom 11. Februar 1909 IV. 271/08). Was die Verlobten der Klägerinnen anlangt, so habe das Berufungsgericht mit Recht berücksichtigt, daß beide junge Techniker seien und als solche eine Fachausbildung genossen hätten, die ihnen das Ginrücken in leitende Stellen oder die selbständige Ausübung eines Gewerbes ermögliche.
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