Her war es bielen blinden Mädchen, die nicht gerade in Blindeninternaten Unterkommen und Beschäftigung fanden oder in Orten ansässig waren, in denen sie von einem Blindeninstitut Arbeit erhielten, unmöglich, sich von ihrer Hände Arbeit zu ernähren. In den Drten, wo sie Heimatberechtigt find, erhalten sie wohl eine sehr färgliche Unterstügung, fönnen aber häufig für ihr berufliches Können fein Arbeitsfeld finden und find auf Almosen und ein vereinfamtes Leben angewiesen. Es kommt auch vor, daß sie im besten Lebensalter, wo sie gern freudig schafften, in Siechenhäuser untergebracht werden. Durch genossenschaftlichen Zusammenschluß und verständig geleitete Organisation erhoffen diese traurig dahinvegetierenden Geschöpfe Erleichterung ihrer Lage. Bisher waren sie viel zu sehr von der Wohltätigkeit abhängig, was eine ständige Depression in freier Lebensäußerung und Persönlichkeitsentfaltung zur Folge hatte. Blinde Frauen und Mädchen haben sich schon auf den verschiedensten Gebieten leistungsfähig erwiesen, so in Emaille- und Blechfabrifen, in der Bigarren macherei, Konservenfabriken, in der Knopffabrikation usw.
Sache der blinden Mädchen ſelbſt wäre es, nach außen hin zu zeigen, daß auch sie intellektuelle Persönlichkeiten feien und etwas zu leisten vermögen. Den ersten Schritt zur Selbsthilfe haben sie getan, und wollen auch ferner nicht mehr nur Objekt der Fürsorge sein. Eine der vielen auf dem Dredener Kongreß gestellten Gegenwartsforderungen verlangt, daß in Blindeninternaten nur schwach sinnige, förperlich sehr zurückgebliebene oder solche Blinden untergebracht werden, die infolge ihrer sonstigen Gebrechen eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Pflege benötigen, daß hingegen alle förperlich und geistig normalen Blinden in Privatpenfionen gegeben werden sollen. Diese Forderung bedeutet für die Frauen, die in diesen stiftsmäßigen Internaten gegenüber den Männern natürlich als unreife Wesen behandelt werden, einen Schritt weiter zur freien Persönlichkeit. Neben Schul- und Bildungszwang für alle schulpflichtigen und bildungsfähigen Blinden wird als weitere Forderung gefeßlich geregelter Fortbildungsschulunterricht verlangt. Ein Antrag auf gründliche Ausbildung im Haushaltungsunterricht wurde schon auf dem Blindenlehrerkongreß im September 1908 eingebracht, welchen die blinden Mädchen neben Schul- und Berufsausbildung verlangen, um einerseits als Richterwerbende ein nügliches Familienmitglied zu sein, andererseits um fich als eventuelle zufünftige Hausfrau betätigen zu fönnen. Nach Eingehung einer Ehe verliert das blinde Mädchen ihr Anrecht auf Beschäftigung durch die es bisher beschäftigende Anstalt; es scheidet als Erwerbsberechtigte aus. Hat es bisher faft ebenso viel verdient wie ihr Schidfalsgenosse, mit dem sie sich ver. bindet, so sind sie beide nach der Verheiratung zusammen auf den einen meist sehr mäßigen Verdienst angewiesen. Heimarbeit wird von den Anstalten nicht mehr abgegeben. So muß die blinde Frau wie die sehende Proletarierin ihren meist färglichen Hausstand selbst besorgen, was die blinden Frauen häufig sehr gern, aber mit viel mehr Schwierigkeiten erledigen.
Ausrottung des Kellnerinnenwesens. Kellnerinnen und Frauenrechtlerin. Zu dem Bericht über cine in Nürnberg abgehaltene Kellnerinnenversammlung erhalten wir das folgende- höfliche Schreiben:
An die Redaktion des Vorwärts", Berlin .
Unter Berufung auf§ 11 des Preßgefeges ersuche ich Sie, folgende Berichtigung in Ihr Blatt aufzunehmen.
Ihres Blattes steht, ich auf dem letzten Frauentage und in einer G3 ist unwahr, daß, wie in der Nummer vom 13. Juni Broschüre behauptet hätte, die Kellnerinnen seien die Verführer der Studenten und vieler braver Ehemänner, wodurch sie dazu beitrügen, das Familienleben zu zerstören. ahr ist dagegen, daß ich sowohl auf dem erwähnten Frauentag wie in meiner Broschüre ausschließlich von den Gefahren gesprochen habe, denen die Kellnerin selbst
ausgefekt ist.
Es ist unwahr, daß mir entgegengehalten" wurde, daß wenn die Prostitution unter den Kellnerinnen verbreitet sei, daran die Ausbeutung durch die Unternehmer die Schuld trage, daß mir entgegengehalten" wurde, daß die Kellnerinnen vielfach keinen Lohn erhielten, sondern Bruch geld zu zahlen hätten für Geschirr, das andere zerbrochen, daß fie Beitungen, Bahnstocher usw. beschaffen, Schulmädchen auf ihre Soften stellen müssen usw., daß sie von den Stellenbermittlern unerhört ausgebeutet werden, daß Vermittler und Wirte Hand in Hand arbeiten, indem die lekteren die Kellnerinnen nach furzer Zeit wieder entlassen, damit sie den Vermittler aufs neue in Nahrung sehen müssen. ahr ist dagegen, daß sämtliche dieser er wähnten Daten meiner Broschüre entnommen sind. Camilla Jellinek . Die Dame scheint Gedankenleserin zu sein. Aus Berlin berichtigt fic, was in Nürnberg nicht gesagt sein soll. Nebenbei hält sie die Gelegenheit wohl für günstig- ihrem Buch" eine Gratisreklame zu verschaffen. Festgestellt sei, daß sie nicht bestreitet, das gänzliche Verbot des Kellnerinnenberufes zu fordern.
Für den Zuhalt der Inserate sibernimmt die Redaktion dem Bublikum gegenüber teinerlei
Verantwortung.
Theater.
Donnerstag, ben 17. Juni. Anfang 7%, Uhr.
Königliches Opernhaus.
schloffen.
Königl. Schauspielhaus.
fchloffen.
W. Roads Theater. Die oberen Behntausend. Apollo. Hartstein. Er oder Er. Spezialitäten. Wintergarten. Spezialitäten. Carl Haverland. Spezialitäten. Vaiage. Spezialitäten. Walhalla . Spezialitäten. Neichshallen. Stettiner Sänger. Der Kompagnieball.
Urania.
Neues fönigliches Operntheater.
Ein Stan
Gerichts- Zeitung.
Auf der Jagd nach der Mitgift.
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hier strafbate Tat nur als Werkzeuge zu betrachten find) begangenen Verbreitung angesehen worden. Nun kann die Gefeßgebungss maschine nochmals in Bewegung gesetzt werden!
Eine Kindesmißhandlung
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Vor dent
Berlin- Mitte die in den dreißiger Jahren stehende Witwe Ella Aus der Untersuchungshaft wurde gestern dem Schöffengericht Schweiger wegen Betrugs vorgeführt. Die Angeklagte hat eine beschäftigte gestern wieder einmal den Strafrichter. recht bewegte und ereignisreiche Vergangenheit hinter sich. Als Schöffengericht war die Aufwärterin Johanna Benthin wegen lustige Witwe" hatte sie verschiedentlich schon Anschluß als„ Reise- Störperberlegung angeklagt. Es handelte sich um die Leidens begleiterin" gefunden und ist auf diese Weise in alle Welt herum geschichte der kleinen zehnjährigen Klara Sinneburg, die von dem gekommen. Nach Erledigung irgend eines galanten Abenteuers Bater zu der Angeklagten in Pflege gegeben war, als er schwer lernte die fidele Witwe einen Kaufmann und Lederfabrikanten frank im Krankenhause lag und als Witwver keine Gelegenheit hatte, Franz Lewitt aus Bilsen in Böhmen kennen, der in dem weiteren das Kind anderweitig unterzubringen. Die kleine H. mußte tro Verlauf der Affäre eine nicht gerade rühmliche Rolle spielen sollte. ihrer zehn Jahre vom ersten Tage an bei ihrer Pflegemutter die Sie verschwieg ihm, daß sie Witwe sei und gab sich als die Tochter schwersten Hausarbeiten verrichten. Bei dem geringsten Versehen des Geheimen Kommerzienrats Knorr in Hannover aus. Ferner wurde sie, wie es in der Anklage heißt, von der Angeklagten ge erzählte sie, daß sie sich mit ihren Eltern wegen einer Heirat, in schlagen, gestoßen, gebissen, gekniffen und gewürgt. Da das Kind die sie sich nicht fügen wollte, völlig überworfen habe. Sie habe in der Schule etwas schwach war, so mußte es häufig nachbleiben. aber später eine riesige Grbschaft zu erwarten, da ihr Bater mehr- Hierfür wurde das Mädchen von der Angeklagten in der rohesten facher Millionär sei. Augenblicklich stehe sie nun ganz allein und Weise mißhandelt. Es wurde wiederholt mit dem Kopfe auf die einem fofetten Augenaufschlag begleitet war, so fonnte es Lewitt Nase blutete. Fast jeden Tag wurde die Kleine mit der auft ing von allen verlassen in der Welt da. Da diese lettere Angabe von Bettkante und den Fußboden gestoßen, so daß es aus Mund und nicht übers Herz bringen, das„ fiefunglückliche Millionärstöchter. Geficht geschlagen, einmal wurde ihr hierbei die linke Ohrmuschel chen" in jeder Beziehung zu trösten. Er seinerseits verschwieg mit eingeriffen. Bei allen diesen Brutalitäten wurde das Kind unter weiser Vorbedacht, daß daheim in Pilsen seine Gattin mit einer den schlimmsten Drohungen gezwungen, keinen Schmerzenslaut von Anzahl Sprößlinge sehnsüchtig der Heimkehr des liebenden und für sich zu geben. Auch mußte es in der Schule die Lehrerin belügen, sorglichen Gatten und Baters harrte. Lewitt befaßte sich allen als es nach der Ursache der verschiedenen Verlegungen befragt Ernstes mit dem Plan, feine bisherigen Familienbeziehungen zu wurde. Das Kind war so eingeschüchtert, daß es angab, die Ver lösen und sich den" Goldfisch" als spätere Gattin einzufangen. lebungen rührten von einem Fall her, während eine Untersuchung Diese gegenseitige Spiegelfechterei führte die Beiden später in recht durch den Arzt Dr. Rosenfeld ergab, daß dies nach der ganzen einmal bergnügt als Herr und Frau Lewitt" in die Welt hin. lungen verschlimmerten sich immer mehr, daß schließlich die Haus. fatale Situationen. Das Bärchen gondelte vor allen Dingen erst Art der Striemen und Beulen nicht möglich war. Die Mishandein. Da sie keinen Pfennig Geld hatte, so war die Vergnügungs fonnte die Angeklagte einen Teil der Mißhandlungen nicht in Abbewohner der Polizei hiervon Mitteilung machten. Vor Gericht reise für ihn eine recht kostspielige Sache. Schließlich langten beide auch in Berlin an und stiegen hier in dem Hotel Wittels. rebe stellen. Sie entschuldigte sich mit ihrer Nervosität, durch bacher Hof ab. Die erste und die zweite Wochenrechnung wurden welche sie leicht erregt werde und dann nicht wisse, was sie tue. auch von Lewitt bezahlt, dann aber ging ihm das Kleingeld aus. Die als Sachverständigen geladenen Sanitätsräte Dr. Fröhlich Als das Pärchen sechs Wochen die Hotelrechnung schuldig war, be- und Dr. Goldmann bekundeten, daß die Angeklagte infolge einer fchloß 2. sich irgendwie Geld zu beschaffen. Die" Millionärstochter" schweren Operation im höchsten Grade nervös, exaltiert und aufgab ihm den guten Rat, nach Hannover zu fahren und bei ihrem geregt fei, und daß sie eine nach jeder Richtung zur Kinderfonnte aber bort troß aller Bemühungen keinen Geheimen Kom bier Monate Gefängnis. Das Gericht erkannte auf nur sechs Bater vorstellig zu werden. Lewitt fuhr auch nun nach Hannover , erziehung ungeeignete Person wäre. Der Staatsanwalt beantragte merzienrat Snorr ausfindig machen. In tausend Aengsten kam 2. Wochen Gefängnis. nach Berlin zurück, wagte sich aber hier gar nicht mehr in das Hotel, sondern bestellte die Angeflagte nach einem Café. Die Schweißer verstand hier ihn zu beschwichtigen und zu veranlassen nochmals nach Hannover zu fahren. Dort sette L. Himmel und Hölle in Bewegung, um den Kommerzienrat Knorr ausfindig zu machen. Dies hatte jedoch nur den Erfolg, daß er zwar nicht den Stom. merzienrat, sondern einen Arbeiter Knorr , den unehelichen Bater wo ihm die Angeklagte au ſeinem Entfeben auch noch demnächst der Sch., ermittelte. Bewitt fam nun wutentbrannt nach Berlin , Waterfreuden in Aussicht stellte. Der Staatsanwalt beantragte gegen die Sch. 4 Monate Gefängnis, gleichzeitig aber auch die Ber haftung des Lewitt, da dieser ebenfalls des Betruges dringend verdächtig sei. Das Gericht nahm jedoch von einer Verhaftung des L., der sich inzwischen als reuiger Sünder mit seiner Frau wieder ausgeföhnt hat, Abstand. Gegen die Schweizer lautete das Urteil auf 6 Wochen Gefängnis.
Schuh vor Schuhleuten!
Der Schuhmann Ludwig wurde am Dienstag von der Straffammer in Saarbrüden zu 1½ Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er sich an einem Mädchen, das er in Fürsorgeberurteilt, weil er sich an einem Mädchen, das er in Fürsorgeerziehung bringen sollte, im Sinne des§ 174 Abs. 2 des St.-G.-B. schwer vergangen haben sollte.
Vermifchtes.
Busammenstoß zweier Güterzüge.
Wie aus Frankfurt a. M. gemeldet wird, stießen gestern früh gegen 21 Uhr auf dem Bahnhof Steinau bei Schlüchtern der nach Der fliegende Gerichtsstand der Presse und das Neichsgericht. Fulda ausfahrende Güterzug 6743 und der von Fulda kommende Güterzug 6830 zusammen. Beide Züge fuhren einander in Bom Landgericht I in Berlin sind am 20. Januar zwei die Flante. Der Zusammenstoß war so start, daß etwa 12 bis Redakteure, deren Blätter in Braunschweig und Stottbus 15 Wagen entgleisten und demoliert wurden. Auch beide Maschinen erscheinen, wegen Nachdruds zu je 10 M. Geldstrafe und einer an verhalt mag hier unerörtert bleiben, von Wichtigkeit für die All- Beide Hauptgleise der sehr start befahrenen Strede Frankfurt a. M.den Nebenkläger zu zahlenden Buße verurteilt worden. Der Sach- find stark beschädigt und ebenfalls entgleift. Von dem Maschinenund Fahrpersonal wurde nur ein Fahrer leicht verletzt. gemeinheit ist lediglich die Frage, ob das Berliner Gericht für die Glm sind gesperrt und werden voraussichtlich den ganzen Tag über Angeklagten zuständig war. Sie haben ordnungsgemäß vor Ber - gesperrt bleiben, da die Trümmer der teilweise in einander gefahrenen lesung des Eröffnungsbeschlusses die Zuständigkeit des Gerichtes Wagen schwer zu beseitigen sind. Infolge der vollständigen Sperrung bestritten. Der Gerichtshof hat aber dennoch Berlin als Tatort ber Strede müssen sämtliche D- und Eilzüge Frankfurt - Bebraangesehen, weil laut Auskunft der Oberpostdirektion von dem Berlin und umgekehrt über Gießen, Guntershausen , Bebra bezw. Braunschweiger Blatte 10 und von dem Kottbuser 89 Stüd nach Eichenberg geleitet werden, was zu großen Verspätungen Anlaß Berlin fommen. flagten wiederum die Zuständigkeit des Gerichtes. Der Reichs: Berspätung, da er von Bebra fiber Kaffel geleitet werden mußte. In ihrer Revision beftritten die Ange- gibt. D- Bug Nr. 2 Berlin- Bebra- Frankfurt hat eine zweistündige anwalt erklärte die Revision für begründet. Beim Nachbruck Berspätung, da er von Bebra fiber Staffel geleitet werden mußte. handle es sich um Vervielfältigung und Verbreitung. Die erstere haben die Angeklagten an ihren Wohnorten ausgeführt. Hätten fie nichts weiter getan, so wäre Berlin nicht zuständig. Nun sei allerdings festgestellt, daß die Angeklagten ihre Blätter auch gewerbs. mäßig in Berlin verbreitet haben. Es frage sich nur, ob die Verbreitung mit Wissen der Redakteure erfolge. Daß das Gewerbe des Redakteurs dahin gehe, das Blatt und damit den Nachdruck zu verbreiten, sei ausgeschlossen. Dies treffe auf den Verleger, auf Sortimenter, Antiquare, Kolporteure, Warenhäuser zu, aber nicht ohne weiteres auf den Redakteur. Dieser sei im Regelfalle nicht Geschäftsherr, sondern Angestellter des Verlegers und feine Tätigkeit beschränke sich auf die Sichtung des Materials und die Bestimmung dessen, was in die einzelne Nummer aufgenommen werden soll. Das Reichsgericht verwarf jedoch die Revision. mit Recht seien die Angeklagten als Verbreiter des Nachdrucks, d. h. als Mittäter an der von anderen Personen( die für die
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Schiller- Theater.
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Eine Diebeskomödie in 4 Aften von Schwant in 3 Alten von Allegander
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Tricoche und Cacolet.
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Tricoche und Cacolet. Friedrich- Wilhelmstädtisches Schauspielhaus.
Donnerstag, 17. Juni, Anfang 8 Uhr:
Manöverregen.
Freitag: Manöverregen. Sonnabend z. erstenmal: Fidelio. Sonntag nachm. 8 Uhr: Bar und Zimmermann. Abeuds 8 Uhr: Der Freischütz.
Anfang 7 Uhr.
Bei einer Bootsfahrt ertrunken. Nach einer Meldung aus Wiek bei Greifswald ertranken dort bei einer nach Mitternacht unternommenen Bootsfahrt zwei junge Leute.
Breslauer Meldung zufolge hat die Zahl der Typhuserkrankungen fehr schnell zugenommen. Bis gestern waren bereits gegen 200 Grfrankungen gemeldet; in einzelnen Fällen ist der Typhusverdacht jedoch noch nicht bestätigt. Die Drtsbehörden haben sich an das Rote Kreuz um Ueberlassung von Baracken gewandt. Aus Breslau find Krankenschwestern zur Aushilfe nach Atwaffer beordert worden.
Sozialdemokratischer Lese und Diskutierklub Johann Jacoby ". Heute abend 8% Uhr bei Bugge, Kastanien- Allee 95: Situng. Gäste willkommen.
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