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Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 59.

Parlamentsberichte.

At ann.

Deutscher   Reichstag  .

Mittwoch, den 11. März 1891.

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8. Jahrg.

Korrespondenzen und Parteinachrichten.

hineingezogen hat. Die Kommission leugne mit Unrecht den amt­lichen Charakter dieser Erlasse; wenn sie sich darauf zurückziehe, daß es nicht Brauch sei, den Vornamen der Namensunterschrift hinzuzufügen, so sei inzwischen durch den Nachtrag der Beweis 85. Sigung vom 10. März. 2 Uhr. erbracht, daß derselbe Herr Landrath   andere amtliche Erlasse Wriezen  , 7. März. Der geistige Kampf der Bourgeoisie Am Tische des Bundesrathes: von Bötticher, Holl- vielfach auch Franz von Ditfurth" unterzeichnet habe. In der scheint auch hier in bekannter Güte seine Blüthen zu treiben. Verhandlung, welche im preußischen Abgeordnetenhause schon im scheint auch hier in bekannter Güte seine Blüthen zu treiben. Auf Grund des Antrags der Geschäftsordnungs- Kommission vorigen Jahre gepflogen wurde, sei von allen Seiten, durch Herr Rittergutsbesitzer Kögel auf Lüdersdorf  , ein noch sehr junger Herr, Neffe des Ober- Hofpredigers Rögel und Stiefsohn des beschließt das Haus zunächst, die nachgesuchte Ermächtigung zur Herrn v. Hammerstein selbst, dann auch durch Herrn Windthorst Predigers Böse zu Lüdersdorf, stellte als Vorsitzender einer Bauern­Strafverfolgung des Abg. Megger Hamburg wegen Beamten  - der amtliche Charakter dieser Erlasse ohne Weiteres beleidigung nicht zu ertheilen, und tritt sodann in die zweite anerkannt worden; dieser Umstand genüge aber, die Wahl sofort versammlung am 5. März im hiesigen Schüßenhause den Antrag, die Versammlung fortab im Schüßenhause nicht mehr abzu­Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung von für ungiltig zu erklären. Die Hineinziehung des Namens des halten, weil der Wirth seine Säle den Sozialdemokraten zu Ver­Bestimmungen des Strafgesetzbuch ein. Kaisers, der die Aufstellung des Herrn von Hammerstein angeb­Die Vorlage bezweckt den verstärkten Schutz der Verkehrs- lich nicht billigte, sei so verwerflich, so gefährlich für die Mon- fummlungen überläßt. Dieser Antrag wurde einstimmig an­genommen und auch sofort zur Ausführung gebracht. Unter einrichtungen, der vom öffentlichen Interesse dringend gefordert archie selbst, daß darüber weitere Worte nicht gemacht zu werden Schimpfen auf die Sozialdemokraten, besonders auf den verfluchten brauchten. Wäre diese Beeinflussung amtlicher Art nicht vor: verließen die Anhänger des Herrn von Kardorff und Genossen Art. I der Vorlage dehnt die Strafbestimmung des§ 276 gekommen, so könne Niemand sagen, wer in die engere Wahl Juden, den Salomon, der die Tagelöhner verrückt machen will, auf Diejenigen aus, welche wiffentlich schon einmal verwendete gekommen wäre; die Wahl sei also von vornherein ungiltig. Post oder Telegraphen- Werthzeichen zur Frantirung benutzen; Abg. Gröber( 3.) erkennt auch seinerseits an, daß diese Er- Einem solchen geistigen Rampf glauben die Arbeiter hier am Art. II beseitigt die bisherigen§§ 317 und 318 des Strafgesetz- lasse amtlicher Natur und die Versuche, dies wegzuleugnen, ver­buchs und schlägt dafür zwei neue Paragraphen vor, wonach mit fehlt find. Aber daß deshalb die Wahl ohne Weiteres ungiltig besten zu begegnen, wenn sie recht oft Versammlungen im Schützen­hause abhalten. Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft fei, tönne nicht zugegeben werden. Es liege eine Verfehlung vor,

wird.

das Lokal.

wird, wer vorfäßlich und rechtswidrig den Betrieb einer welche untersucht werden müsse. Die Wahlbeeinflussung sei doch Elberfeld  , 9. März. Heute Vormittag ist Redakteur Grimpe Telegraphenanlage durch Beschädigung von Theilen oder zu Gunsten eines unterlegenen noch nicht gewählten Kandidaten von der Straflammer des hiesigen Landgerichts wegen öffent Zubehörungen derselben verhindert und gefährdet, und wo- geschehen. Die Kassirung der Wahl aus dem ersten Grunde licher Beschimpfung einer der christlichen Kirchen" zu 1" Monat nach für fahrlässige Verhinderung oder Gefährdung müßte einen eigenthümlichen Eindruck machen. Die Prüfung desselben Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre oder Geld weiterer Nachträge zu den Wahlakten kann die Kommission aller- Gefängniß verurtheilt worden. Strafe bis zu 900 M. angedroht wird. Ein neuer§ 318 a ſtellt dings nicht ablehnen, auf die Giltigkeit der Wahl haben diese auch die Rohrpost- und Fernsprech- Anlagen unter den Schutz gar feinen Einfluß. Wir werden daher geschlossen für die Giltig­dieser Bestimmung.( Referent Horwik.)

Art. 1 wird ohne Debatte unverändert angenommen. Bei Art. 11 bestreitet

Abg. Gröber( 3.) das Bedürfniß einer Abänderung der §§ 317 und 318, soweit dadurch auch die vorfäßliche oder fahr lässige Beschädigung von Telegraphenanlagen unter gefeßliche Strafe gestellt werden soll, auch wenn sie eine Störung des Be­triebes nicht zur Folge gehabt hat. Das mitgetheilte statistische Material, wonach in den Jahren 1888 und 1889 durchschnittlich etwa 400 solcher Beschädigungen stattgefunden haben, tönne zu einer solchen gelegentlichen Flickarbeit an dem Straf- Gesetzbuch nicht genügen; man möge also lieber mit der Ausfüllung dieser Lücke bis zur allgemeinen Revision des Straf- Gesetzbuches warten. Abg. Klemm( df.) befürwortet den Kommissionsantrag auf unveränderte Genehmigung des Artikels 11, die auch mit großer Mehrheit erfolgt.

Nach§ 1 foll unter Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in Deutsch- Ostafrika  , insbesondere zur Bekämpfung des Stlavenhandels eine Schuytruppe verwendet werden, deren oberster Kriegsherr der Kaiser ist. Nach§ 2 soll die Schutztruppe gebildet werden a) aus Offizieren, Ingenieuren des Soldatenstandes, Sa­nitäts- Offizieren, Beamten und Unteroffizieren des Reichsheeres und der Marine, welche auf Grund freiwilliger Meldungen der Schustruppe zeitweise zugetheilt werden, b) aus angeworbenen Farbigen,

feit der Wahl stimmen.

Abg. Dr. Dohrn: Den Antrag auf Ungiltigkeit vermögen wir nach dem Gange der Debatte nicht aufrecht zu erhalten; wir bitten jetzt, die Wahlprüfung der Kommission zurückzugeben, da­mit sie uns auch bezüglich des eventuellen Vorgehens gegen den Landrath v. Ditfurth einen formulirten Antrag bringe.

Abg. Träger( dfr.) spricht sein Befremden darüber aus, daß Herr Gröber nach seinen Deduktionen zu einem so unerwarteten Ergebniß komme, daß die Giltigkeit der Wahl nicht fraglich sei. Herr Gröber müsse doch wissen, daß die 3000 Wähler erklärt haben, durch die amtliche Erklärung des Landraths zu einer anderen Meinung gebracht worden zu sein.

Mannheim  , den 8. März. Das Wahlkomitee Mannheim  beschloß in seiner gestrigen vollbesuchten Versammlung a) in die Wahl selbständig einzutreten und

b) in sämmtlichen Wahlbezirken Mannheims Wahlmänner­Randidaten aufzustellen. Weiter wurde beschlossen, auf Sonntag, den 15. März, Nach­mittags, eine Konferenz zu berufen, wozu die Landorte Vertreter

entsenden.

Hoffentlich wird die Arbeit auch eine ersprießliche sein.

Es gilt, auch die Parteigenossen des flachen Landes zu ani­miren, sich an der Wahl zu betheiligen, nicht etwa, um dieses Wahlsystem, welches ersreaktionär, anzuerkennen, sondern es bald­möglichst durch gemeinsames Vorgehen zu beseitigen.

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Abg. v. Marquardsen( natl.) vertritt die Ansicht, daß die Rheine  , im ersten westfälischen Wahlkreis, den 9. März Wahlprüfungs- Kommission fein Recht und keine Pflicht habe, Nachträge in Betracht zu ziehen, welche nach Abschluß der Ar- Daß man sich auch in unserer schwarzen Gegend vor den sozial­beiten eingehen. Dem Abg. Evers, welcher aus der Stichwahl demokratischen Jdeen fürchtet, mag Nachstehendes beweisen. Am Die Art. Ill, IV( welcher die Verwendung von Nachbildungen hervorgegangen, fönne man doch nicht beimeffen, daß in der 1. März begaben sich die Genossen von Burgsteinfurt   nach Gronau  . von Post und sonstigen Marken der Strafandrohung des tonservativen Partei der Bürgerkrieg ausgebrochen war. Nament- Leider sind auch die Verhältnisse in Gronau   so, daß dort kein § 860 unterſtellt) und der Rest des Gesetzes werden ohne lich aber müsse er die Anschauung zurückweisen, als ob diese Lokal zu haben ist. Infolge dessen begaben sich die Genossen von Debatte nach dem Antrage der Kommission genehmigt. amtliche Beeinflussung ohne Weiteres die Ungiltigkeit der Wahl Burgsteinfurt   und Gronau   außerhalb der Stadt in eine wirth­Es folgt die zweite Berathung des Gesehentwurfs betreffend nach sich ziehen müsse. Die Wahl sei giltig; auch eine noch schaft, welche auf holländischem Gebiete liegt, um ihre Ange­legenheiten zu regeln. Dabei erlaubten sich einige Genossen, einen die kaiserliche Schuhtruppe für Deutsch  - Dstmalige Verweisung an die Kommission würde nichts fruchten. afrita. Abg. Schrader( dfr.): Die letzten Ausführungen des Vorrebners Stock, an dem ein rothes Taschentuch flatterte, im Garten aufzu Diese That erregte in Gronau   einen furchtbaren veranlassen mich zu einem energischen Protest. Herr Marquardsen pflanzen. heißt es geradezu gut, daß der Landrath   im Wahlkampf seine Schrecken, als wäre das Ende der Welt schon nahe. Die Herren amtliche Autorität mißbraucht.( Widerspruch.) Diese Beein- Fabrikanten thaten, wie gewöhnlich, und sehten zwei der Uebelthäter Ob jezt Gronau   wohl gerettet flussung amtlicher Natur ist vorhanden. Ein großer Theil der am Sonnabend aufs Pflaster. Stimmen, welche jetzt auf den Landrath   fielen, wäre sonst Herrn ist? Die nächste Reichstagswahl wird es beweisen. Am Sonntag, v. Hammerstein zugefallen, und dieser hätte in die Stichwahl den 8. März, fand auf Veranlassung der Genossen von eine Zusammenfunft der Parteigenossen kommen können. Die Wahl muß kassirt werden, weil die Wahl Hörstel   daselbst feine freie war; mindestens aber müssen Sie die Wahlprüfung des obigen Wahlkreises bei unerwartet starter Betheiligung behufs Besprechung wegen Gründung eines Wahlvereins statt. an die Kommission zurückverweisen. Von den Genoffen in Hörstel   wurde die Gründung eines zen­tralisirten Wahlvereins für den ganzen Kreis empfohlen. Die Genossen von Burgsteinfurt  , Gronau   und Rheine   waren jedoch anderer Ansicht und riethen dazu, zuerst lieber in einem einzelnen Orte einen Wahlverein zu gründen. Aber auch hiervon wurde schließlich Abstand genommen und beschlossen, die Agitation so wie bisher ohne eine äußere Organisation zu betreiben. Die Verbrei­wurde empfohlen. Auch wurde vorgeschlagen, in Hörstel   einen Vertrauensmann zu wählen und den Vertrauensmännern die weitere Regelung der Agitation zu überlassen.

Unter Ablehnung des Antrags Dohrn wird die Wahl des Abg. Evers für giftig erklärt.

Abg. v. Kendell( Rp.) will auf die allgemeinen poli tischen Verhältnisse der Schutzgebiete in Anknüpfung an die erste Lesung eingehen, beschränkt sich aber infolge Es folgt der Bericht der Wahlprüfungs- Kommission über die einer Erinnerung des Präsidenten auf die Erklärung, Wahl des Abg. Grumbt( 8. Sachsen  ). daß er seinen besonderen Dank der Politik der deutschen   Die Kommission beantragt, die Beschlußfassung über die

einem von

Regierung abstatte, daß sie verstanden habe, den Moment Giltigkeit der Wahl auszusetzen und den Reichskanzler zu er­im Verlaufe der deutsch   englischen Verhandlungen, wo das suchen, über eine Reihe von Protestpunkten Erhebungen zu tung unserer Presse und die Pflege der Gewerkschaftsorganisation Interesse an einen befriedigenden Abschluß derselben auf eng- veranlassen und das Resultat dem Reichstage mitzutheilen. lischer Seite größer war als bei uns, geschickt zum deutschen   Vor- Bu das diesen Beschwerdepunkten gehört theile zu benußen. Kriegerverein an seine Mitglieder erlaffene Birkular, worin Abg. Dr. Bamberger( dfr.): Die Deutschfreifinnigen wer- biefelben zur Theilnahme an der Wahl aufgefordert werden. Eine den in Konsequenz ihrer früheren Stellungnahme auch gegen weitere Beschwerde ist, daß der in Sachsen   bestehende Militär­Die einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes ihr Votum abgeben. verein durch seinen Vorstand zur Verbreitung eines Aufrufs, der Das Gesetz wird darauf im einzelnen ohne weitere Debatte in öffentlichen Lokalen des Wahlkreises ausgelegt war, für die unverändert angenommen. Wahl Grumbt's und gegen die Wahl Ensoldt's aufgetreten sein Es folgen Wahlprüfungen. soll. Endlich sollen auch darüber Erhebungen veranstaltet werden, Bezüglich der Wahl des Abg. Schier in Hanau  - Gelnhausen   ob in einem bestimmten Falle durch Vertheilung von Schnaps beantragt die Wahlprüfungs- Kommission die Beschlußfaffung über Stimmen gekauft worden sind und zwar durch einen königlichen die Giltigkeit auszusehen und über verschiedene Protestbehauptungen Grenzbeamten. Erhebungen anstellen zu lassen. Als Wahlbeeinflussung wurde Königlich sächsischer Bundesbevollmächtigter General- Staats­es von der Kommission auch angesehen, daß der Landrath   den anwalt Held theilt mit, daß in diesem letzteren Falle das Ver­Präsidenten eines Kriegervereins veranlaßt hat, die Wahl von fahren bereits eingeleitet ist. Schier zu empfehlen und Stimmzettel und Wahlaufrufe für ihn vertheilen zu lassen.

antrage bei.

Die Maifeier soll am Sonntag, den 3. Mai, in Burgsteinfurt  gemeinschaftlich für den ganzen Kreis abgehalten werden. Nenndorf. Am Sonnabend war hierselbst eine Versamm lung einberufen, zu welcher A. Siegel das Referat übernommen hatte. Nachdem das Bureau aus den Genossen Hartmann, Fritsche und Märtens zusammengesetzt war, erhielt der Referent das Wort. Allein das Sprichwort Mit des Geschickes Mächten ist ein ewiger Bund zu flechten", verdient hier angewendet zu werden, denn kaum daß derselbe drei Minuten gesprochen hatte, wurde die Versammlung wegen Anwesenheit zweier Frauen auf­gelöst. Verstoß gegen das anhaltische Vereinsgesetz. Das Lokal leerte sich, alles verlief in bester Ordnung, jedoch der Zweck der Bersammlung war vereitelt. Gegen die Auflösung ist Beschwerde eingereicht.

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Abg. Mehnert beantragt, darüber gesondert abstimmen zu laffen, ob bezüglich des von dem Kriegerbunde erlassenen Aufrufs Abg. Baumbach( Altenburg  ) nimmt die Kriegervereine Erhebungen veranstaltet werden sollen. Die Kommission hat sich wie schon wiederholt bei früheren Gelegenheiten, gegen die nur mit 7 gegen 6 Stimmen für diese Erhebungen entschieden, während Beschuldigung unerlaubter, verbotener Agitation in Schutz. fie solche wenige Tage darauf in einem Falle, wo eine ganz andere Seffen Darmstadt  . Der auch bereits in diesem Blatte er Die Kriegervereine bekennen wie bei allen Gelegenheiten, Agitation seitens eines Striegervereins behauptet worden war, mit 8 so auch bei den Wahlen das monarchische Prinzip; sei das gegen 4 Stimmen abgelehnt hat. Der betreffende Aufruf war wähne Verfassungskonflikt, der angeblich durch das ablehnende benn unrecht? Nur den Sozialdemokraten seien die Kriegervereine ganz allgemein gefaßt und es geht daraus feineswegs hervor, Botum der zweiten Kammer in Sachen der Weinsteuer, die einen ein Dorn im Auge. daß unter Summe, die nur durch die Wirthe aufzubringen war, da Private eine Steuer nicht Ohne weitere Debatte tritt das Haus dem Kommiſſions- men den Umftursparteien auch die freiſinnige Partei ge- Ausfall von 300 000 m. jährlich betragen( eine Quer, bie einen ist. Abg. Bebel: Es war allgemein die Ansicht, daß Eysoldt zu zahlen brauchten), hat sich nachträglich als ein Sturm im Die Wahl des Abg. Evers( Bielefeld  - Wiedenbrück) bean- auch unter die Umstürgler gerechnet werden sollte. Es muß end- lafe Wasser dargestellt. Mit 26 gegen 17 Stimmen wurde bie tragt die Kommission für giltig zu erklären; ein Antrag des lich reiner Tisch geschafft werden, ob die in solcher Weise Weinsteuer abgelehnt und von den 5 fehlenden Mitgliedern haben Abg. Dohrn bezweckt die Aussehung der Beschlußfassung und haranguirten Militärvereine zu Wahlbeeinflussungen benutzt werden sich schon 4 gegen und 1 für die Steuer erklärt. Durch dieses Resultat stußig gemacht, haben die Freunde der Regierung fofort Erhebungen darüber, ob die Neue Westfälische Volkszeitung", in dürfen.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) eine Erhöhung der direkten Steuer um 2 Pf. auf die Mark welcher der bekannte Erlaß des einen tonservativen Kandidaten, Damit schließt die Diskussion. Steuertapital beantragt, was bei dem geringen Arbeiter, der Landraths v. Ditfurth, gestanden, einen amtlichen Charakter trage. Abg. Mehnert bemerkt persönlich, daß die Aufrufe nur dar: 80 Pf. pro Biel   bezahlt hat, jest 90 f. ausmachen würde. In diesem Wahltreise hatten sich bekanntlich zwei konservative Kandidaten, Herr v. Hammerstein und der Landrath v. Ditfurth, auf hingewiesen haben, daß reichstreue Wahlkreise durch die Um Man wollte damit das Land beunruhigen unter dem Hinweis, daß man zu Gunsten der Wirthe jezt die Gesammtheit des Referenz Abg. Hermes fonstatirt, daß in der Kommission Schnaps und Bier trinkenden Boltes heranziehen müßte, ein Be gegenüber gestanden; die Zersplitterung der Stimmen führte ſturzpartei erobert worden seien. pahin, daß beide Kandidaten bei der Stichwahl ausfielen, welche festgestellt worden ist, daß in jenen sechs Fällen auch ein Frei- ginnen, welches zum Theil auch schon gelungen. Nun lag aber demnächst zwischen dem Sozialdemokraten Singer und dem Land­gerichtsrath Evers( 3.) stattfand und mit dem Siege des letzteren finniger gewählt worden ist. Bei der Abstimmung über den Antrag Mehnert einigt sich auch noch die Gehaltsausbesserung der Beamten vor. Ein Theil der Kammer wollte nur für die niederen Beamten eine Auf­standpunkt der Kandidaten nothwendig zurücktreten; es wäre also Auszählung stattfinden. Dieselbe ergiebt, da 62 Abgeordneten wollte die Majorität der Kammer, die bei den höheren Beamten Abg. Nickert( dfr.): In Wahlprüfungen muß der Partei- das Bureau nicht darüber, wofür die Mehrheit stimmt, es muß besserung, das wollte aber die Regierung nicht und ebenso nur 141 Abgeordneten stimmen, also uses. Die Gigung daher am besten, wenn wir gar nicht den Namen des zu Prü- anwesend sind, die Beschlußunfähigkeit des penge tits fenden bei der Prüfung erführen, um ganz unparteiisch zu ver- wird deshalb um 5 Uhr abgebrochen. Nächste Sigung Mitt fahren. Der fonfervative Protesterheber Klasing bezeichnet nun din Agitation des Landraths v. Ditfurth, als eine nette woch 2 Uhr( Petitionen).

Die unerhörte

und nimmt dabei auf die beiden Wahlerlasse des Landraths aus­drücklich und mit Recht Bezug; es ist ferner von demselben Protest­erheber der Kommission unter dem 1. Februar 1891 weiteres Material geliefert worden, welches den amtlichen Charakter dieser Erlasse und der Zeitung außer Zweifel ſtellt. Die Kommission hat sich leider auf den formalen Stanbpunft zurückgezogen, dieses

Parlamentarisches.

Die Wahlprüfungs- Kommission erklärte gestern Material nicht mehr zu prüfen, weil es nach Fertigstellung des die Wahl des Abgeordneten v. Helldorff( 7. Marienwerder) mit auß deshalb die Kommission sich nochmals mit der Wahl be- wegen angeblich grober Vergewaltigung einer freisinnigen Wähler­ſchäftigen, namentlichen Landrath   in seinem ersten Erlasse versammlung durch eine konservative Sprengkolonne unter Führung auch den Namen des Raisers in durchaus verwerflicher Weise des Herrn Landrath   zu beantragen.

Die Opposition

griff dies heraus und drohte mit statistischem Nachweis zu dienen, daß die Steuererhöhung dann nicht eintreten müßte, weil die Weinsteuer abgelehnt, sondern weil einem ganzen Heer von Be­amten, das ohnehin schon gut befoldet wäre, Gehaltserhöhung bewilligt worden. Der Grund war einleuchtend und ausschlag­gebend. Durch die schon oben erwähnte systematische Vorarbeit wäre die erste Kammer bereit gewesen, das Votum der zweiten Kammer umzuftoßen und die Möglichkeit eines Konflikts war vorhanden; allein jetzt wurde auf der ganzen Linie zum Rückzug geblasen und der Finanzminister gab in der Sitzung vom 6. d. M. daß man noch 95 000 m. in petto habe, daß die Erträgnisse der Forstwirthschaft 130 000 m. mehr als im Budget angegeben betragen, daß durch die Volkszählung und Steuereinschätzung

Arbeiter Berlins  ! Gedenkt der ausgesperrten deutschen   Arbeiter!