1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 93.
Parlamentsberichte.
79. Sigung vom 20. April 1893. 1 Ubr. Am Tische des Bundesraths; von Hanauer.
Bötticher, Zur ersten Berathung steht der Gefeßentwurf, betreffend den Schutz der Waarenbezeichnungen.
Freitag, den 21. April 1893.
10. Jahrg.
daß der deutsche Import schlechter als der französische und jeder steher Langerhans, daß er nach gründlicher Erörterung zu andere in England behandelt wird. Es erscheint dringend der Ueberzeugung gekommen sei, daß man einstweilen alles beim wünschenswerth, den Entwurf noch in dieser Session zu ver- Alten lassen sollte. Dem entsprechend stelle der Ausschuß anheim, abschieden und die verbündeten Regierungen können daher den diese Angelegenheit für erledigt zu erklären. Reichstag nur um Beschleunigung der Berathung bitten.
Die Versammlung beschließt demgemäß ohne Debatte. Abg. Hulkich( df.) äußert sich gleichfalls überwiegend zus Die Protokolle über die Verhandlungen des Ausschusses zur ftimmend zu der Vorlage; feine Partei stehe derselben freundlich Vorberathung der Vorlage, betreffend die Umgestaltung des gegenüber. So eingehende Ausführungen, wie sie der Abg. Schmidt Schloßplates und eines Theiles der Königs gegeben habe, gehörten ihrer ganzen Natur nach mehr in die straße liegen vor. Der Ausschuß hat drei Sigungen abgehalten. Kommissionsberathungen; wenn er( Redner) also diefem Beispiele Bekanntlich hatte die Magistratsvorlage, ohne sich irgendwie über nicht folge, werde er sich den Dant des Hauses verdienen.( Leb- den Kostenpunkt auszulassen, von der Versammlung die prinzipielle hafte Zustimmung rechts.) Für die Kommission würden auch Zustiminung zur Ausführung des Projekts B verlangt, wonach 14 Mitglieder genügen. die Häuser am Schloßplay 7-16 angefauft und diese Grundstücke
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von
Nach dem Gefeßentwurf tönnen Waarenzeichen in eine Zeichenrolle eingetragen werden, welche beim Patentamt geführt wird. Die Anmeldung ist schriftlich zu bewirken. Die Eintragung des Waarenzeichens gewährt dem Eingetragenen das Recht, Waaren der angemeldeten Art oder deren Verpackung oder Um Abg. Goldschmidt( dfr.): Nachdem man beim Patentgeset freigelegt werden sollen, ferner die Verbreiterung der Könighüllungen mit dem Waarenzeichen zu versehen und die so bezeich- die Streitigkeiten in Patentsachen dem Patentamt zugewiesen ftraße auf der Südseite( das Projekt A sucht die Verbreite. nete Waare in Verkehr zu setzen. Die bisherigen Freizeichen" hat, muß tonfequenter Weise bezüglich der Waarenbezeichnungen| rung auf der Nordseite zu erreichen) und zwar dergestalt durchsollen in Wegfall kommen. Anmeldungen von Waarenzeichen auf ebenso verfahren werden. Streitigkeiten in Patentsachen sind führen will, daß von der Kurfürstenbrücke bis zur Poststraße grund des Markenschuß- Gesetzes von 1874 sollenvom 1. Oftober 1893 doch nicht weniger privatrechtlicher Natur als solche in Waaren- das Parterregeschoß der Alten Post" in einen Arkadengang als ab nicht mehr angenommen werden. bezeichnungs- Angelegenheiten. Die Bekämpfung der concurrence Bürgersteig verwandelt werden soll, während von der Post- bis Abg. Hammacher( natl.): Die Vorlage bebeutet nach der déloyale wird durch das Gesetz wesentlich erleichtert. Nur haben zur Spandauerstraße die Fluchtlinie entsprechend zurückverlegt Meinung der Interessenten einen erheblichen Fortschritt gegen die Weinhändler immer noch Bedenten gegen den§ 15, welcher wird. den derartigen Zustand der Gesetzgebung auf diesem Gebiete. die Anwendung eines Namens zu dem Zweck, über die Be- Im Ausschusse ist zunächst von neuem auf die Vorlegung Ter Wunsch nach Zentralisation des Zeichenwesens wird erfüllt, schaffenheit und Werth der Waaren einen Frrthum zu erzeugen, einer detaillirten Kostenrechnung gedrungen worden. Nach den an Stelle der bloßen Anmeldung tritt eine Art Vorprüfungs- unter Geldstrafe bis zu 5000 Mark und Gefängniß bis zu hierauf den Magistratskommissionen gemachten, auf ver ahren. Auch Wörter ohne Verbindung mit einem figürlichen 6 Monaten stellt. Ihre Bedenken sind auch durch den Nachsatz Schäßung beruhenden Angaben sollte sich das Erforderniß auf Zeichen sollen geschüßt, der Schuh gegen Nachahmung verstärkt nicht gehoben, der dem§ 15 zugefügt ist, wonach die Ver- nur 3112 750 M belaufen, wobei die Kosten für den Terrainwerden. Alle diese Vorschläge werden von der Geschäftswelt wendung von Namen, welche nach Handelsgebrauch zur Be- erwerb auf dem Schloßplatz mit 2 074 000. veranschlagt waren. mit Freuden begrüßt, besonders aber auch der weitere Vorschlag, nennung gewiffer Waaren dienen, ohne deren Herkunft bezeichnen Von allen Seiten ist die Richtigkeit dieser Schäzung bezweifelt daß mit Geldstrafe von 100 bis zu 3000 M. oder mit Gefängniß zu wollen, nicht unter diese Bestimmung fallen soll. Die weitere oorden. Auch wurde beschlossen, daß die Verbreiterung ber bis zu 3 Monaten bestraft wird, wer gewiffe als Kennzeichen der Erörterung dieser Frage wird in der Kommission zu erfolgen Königstraße eine unbedingte Nothwendigkeit sei, und ferner Waaren eines andern allgemein bekannte Zeichen zum Zwecke der haben. wurde darauf hingewiesen, daß aus der Niederlegung der Täuschung im Handelsverkehr verwendet. In einzelnen Punkten Darauf wird die Diskussion geschlossen und die Vorlage Häuser zwischen Breiteftraße und Kurfürstenbrücke eigentlich nur wünscht man freilich noch weiter zu gehen. Für die schwierigen Einzel- einer Rommission von 14 Mitgliedern überwiesen. das Schloß und das Marstallgebäude Vortheil hätten und daß heiten der Vorlage wird Kommissionsberathung nicht zu umgehen sein. Es folgen die Abstimmungen über den§ 302e und den somit das Hausministerium um einen nennenswerthen Beitrag Genauer zu prüfen sind die Fragen der Fahrlässigkeit in bezug Art. 4 der Wuchergefeßnovelle.§ 302 e wird mit beträchtlicher angegangen werden müßte. Wer die Kosten für die Ausführung auf die Vorschriften dieses Gesetzes und die der Austragung Mehrheit angenominen. der Schlüter'schen Façade des Marstallgiebels tragen solle, fei privatrechtlicher Streitigkeiten über Ansprüche aus diesem Gesetz. Artikel 4 wird in namentlicher Abstimmung mit 181 auch dunkel. Das Schloßterraffenprojett scheine ebenfalls noch Für letztere ist nicht das Reichsgericht, sondern das Patentamt gegen 83 Stimmen angenommen. feineswegs endgiltig beseitigt. Unbedingt müsse ferner die die gegebene Behörde. Ich beantrage die Verweisung der Vor- Abg. Rintelen hat folgenden Bufah zu dem Kommissions- Weiterführung der Pferdebahn von der Spandauerstraße bis zu lage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. beschlusse als Artikel 5 vorgeschlagen: Der Landesgefeßgebung den Geleisen auf dem Schloßplaß mit diesem Projekt verflochten Abg. Schmidt- Elberfeld( dfr.): Der Entwurf ist sehr forg- bleibt es überlassen, besondere Bestimmungen zur Verhütung werden, da sonst wahrscheinlich die Gelegenheit hierzu nie fältig ausgearbeitet worden und verdient alles Lob. Nur in und Bestrafung des Wuchers bei dem Handel mit Vieh, bei der wiederkehren würde. Für den Kolonnadenbau auf der fonnte man fich auch einigen Punkten sind Ausstellungen zu machen. Die Handels- Viehpacht und bei dem Handel mit ländlichen Grundstücken zu Alten Post" nicht begeistern, Tammern des bergisch- märkischen Industriebezirkes machen mit treffen. man sah hier den ehemaligen Mühlendamm wieder aufRecht darauf aufmerksam, daß es nothwendig sein wird, Zentral- Geheimrath Dungs vom Reichs- Juftizamt hat gegen diesen leben und sprach offen die Vermuthung aus, daß dieses ftellen für die verschiedenen Industriebezirke einzurichten, welche Antrag juristische und Kompetenz- Bedenken. Es sei bedenklich, Kolonnaden- Projeft ebenso wie die bloße Festsetzung einer Baus neben dem Patentamte ein Urtheil über die Zulässigkeit einer dem Einzelstaate so weitgehende Befugnisse auf diesem Gebiete fluchtlinie für den Theil der Königstraße bis zur Spandauerstraße gewissen Markenbezeichnung abzugeben haben. Die bisherigen einzuräumen. ohne die gleichzeitige Niederreißung der betr. Häuser nur ein Entscheidungen der Untergerichte in Martenangelegenheiten Abg. v. Bar( ofr.) hält den ganzen Antrag für überflüssig, Nothbehelf fei, um die Kostensumme nicht höher veranschlagen zu müssen uns allerdings dahin führen, die Entscheidung dem Patent- während müssen. Endlich wurde auch ein Kostenanschlag für die Vers amt zu übertragen; das Gesez muß dem entsprechend geändert Abg. Graf v. Hoensbroech ( 3.) vom Standpunkt der breiterung auf der Nordseite der Straße verlangt. werden. Unbedingt muß ferner die bisherige Bevorzugung des Praxis und Erfahrung den Antrag empfiehlt. Man dürfe eine Auf alle diese Einwendungen haben die Magistratsvertreter Ausländers vor dem Deutschen aufhören; auch der Ausländer solche Frage nicht schablonifiren. fich dahin geäußert, daß die Verbreiterung auf der Nordseite uß nothwendig nach dem vorgelegten Gesetz beurtheilt werden, Abg. Stadthagen ( Soz): Der Abg. Rintelen schädigt durch mit Rücksicht auf die Gebäude der Reichspost ausgeschlossen sei, und das um so mehr, wenn die Freizeichen nicht mehr ein- feinen Antrag das Wuchergeseh auf das allerempfindlichste. Wenn daß also, wenn man die Brücke um 2 Meter verbreitern wolle, tragungsfähig fein sollen. Bei dem mangelhaften Schuß. den Sie Spezialbestimmungen über den Handel mit Vieh, mit länd- dies stromaufwärts geschehen müsse. Dadurch werde die Berdie Deutschen vor den ausländischen Gerichten fänden, muß lichen Grundstücken u. f. w. treffen, werden viele Richter diesen breiterung der Königüraße auf der Südseite und die Beseitigung gerade bei dieser Gelegenheit eine größere Sicherstellung des Handel durch das vorliegende Gefeß nicht getroffen wissen wollen, der Häufer am Schloßplah bis zur Breiten Straße bedingt. deutschen Gewerbetreibenden vor dem unlauteren Wettbewerb und so würde der Wucher nicht beschränkt, sondern begünstigt. Wenn auch eine Verschönerung des Schlosses als Folge der Ausdes Ausländers angestrebt werden; es muß also bestimmt Das Rechtsbewußtsein des Boltes tommt in einer Klassenführung des Projekts bis zu einem gewissen Maße zuzugestehen werden, daß ausländische Waaren, welche gegen die vertretung auch nicht annähernd so zum Ausdruck wie im fei, so habe doch die Stadt niemals bei Straßenverbreiterungen Vorschriften dieses Gesezes verstoßen, tonfiszirt werden können, Reichstag . Zur wirffamen Verhütung des Wuchers ist die oder Anlage von Plätzen die Adjazenten zu Beiträgen heranSteht die Organisation unserer Zollbehörden der Ausführung Reichsgefeßgebung beffer geeignet als die Landesgefeßgebung. gezogen; dadurch, daß zufällig das Schloß Adjazent sei, dürfe dieses Gedankens entgegen, so muß diese Organisation schleunigit Wenn uns Abg. Rintelen hier solche zweckentsprechenden Bes man sich nicht beirren lassen. Die Terrassenfrage werde geändert werden, denn das deutsche Gewerbe hat ein Recht auf ftimmungen vorlegt, werden wir sie mit Freuden annehmen. nicht wieder auftauchen; jedenfalls stehe fest, daß ohne Genehmigung einen solchen Schuh, während das Gesetz dieses nur dann ge- Abg. Rintelen amendirt seinen Antrag dahin, daß es heißen der städtischen Behörden die Anlage von Terrassen auf dem der Stadt währen will, wenn deutsche Waaren im Auslande der Ver- soll statt besondere Bestimmung zur Verhütung u. f. w.", weiter gehörigen Straßenterrain nicht möglich sei, denn das Schloß sei pflichtung unterliegen, eine Bezeichnung zu tragen, welche ihre gehende Bestimmung" u. f. w. nicht, wie neuerdings behauptet worden, ein selbständiger Gutsdeutsche Herkunft erkennen läßt. Wir können das Gesetz gar Abg. von Marquardsen( ntl.) bittet den Abg. Rintelen mit bezirt, sondern ein gemeindefreies Grundstück. Gegen ein Wiedernicht scharf genug machen, denn weit über den Inhalt dieser Rücksicht auf die erhobenen juristischen Bedenken seinen Antrag aufleben des Mühlendammes in den Kolonnaden der Alten Bestimmung der ausländischen, speziell der englischen Gefeß- zurückzuziehen. Post" werde der Magistrat sicher Vorsorge treffen. Mit den gebung, hinaus wird durch eine geradezu nichtswürdige AusGrundstücksbefizern habe der Magistrat noch nicht verhandelt, legung derselben die deutsche Waare in England benachtheiligt. weil davon ein greifbares Resultat doch nicht zu erwarten sei. Gerade gegen die deutsche Waare verhält man sich in England Auf den Beschlnß des Ausschusses, den Magistrat 1. um am allerfeindlichsten, und da kann uns keine Rücksicht auf Abg. Böckel( Antisemit) tritt für den Antrag ein. Mit genaue Kostenberechnungen zu ersuchen; 2. ihn um Auskunft diplomatische Beziehungen abhalten, so energisch wie irgend ländlichen Grundstücken sollte überhaupt nicht gehandelt werden. darüber zu ersuchen, ob mit dem Hausministerium über einen möglich einem solchen Verfabren gegenüber zu treten. Die Ländliche Grundstücke seien nicht gleichwerthig mit alten Kleidern. Beitrag verhandelt sei oder werden solle, und ob die Gea deutschen Waaren werden wegen anstößiger Zeichen in England In bezug auf den Viehwucher könne er aus seiner hessischen Hei- nehmigung für die Pferdebahn ertheilt werden würde; 3. ihm einfach fonfiszirt und zum Besten der Beamten des Zollhauses math zahlreiche Fälle anführen. Die hessische Regierung habe mitzutheilen, daß eine Feststellung der Forderungen der Grundversteigert, während amerikanische nur zurückgefchickt werden. awar eine Enquete veranstaltet, natürlich habe die befizer durch direkte Verhandlung mit denselben für nothwendig er Gegen die böswillige Auslegung nüßt auch die Berufung auf den selbe ber Sitte der Einstellung von Vieh nichts achtet werde, hat der Magistrat als solcher einzugehen abgelehnt, da Handelsvertrag von 1865 nichts. Eine billige Behandlung bemerkt; man im Elsaß zum Schutz gegen es sich nur um Ausschußanträge handle, die die Zustimmung der unferer Erzeugnisse ist nur dadurch zu erlangen, daß wir den das Einstellvieh ein besonderes Gesetz erlassen habe. Verfammlung noch nicht gefunden hätten. Er theilt lediglich eine Herren mit gleicher Münze heimzahlen. Bei fernerhin mit dem Auch im Viehhandel herrschten arge Mißstände. Es müßte Berechnung der Kosten mit, die bei der Anwendung des EntAuslande abzuschließenden Verträgen über Patent- und Marken- namentlich der Verkauf gegen Währschaft abgeschafft werden. eignungsverfahrens voraussichtlich entstehen werden. Danach be schuß muß die Meistbegünstigung auf alle Fälle verlangt und die In andern Ländern tämen solche Betr gereien mit Vieh nur ver- tragen u. a. die für die Häuser am Schloßplatz zu zahlenden differentielle Behandlung zurückgewiesen werden. Die Begründung einzelt vor. Bei uns sei der Wiehwucher sehr natürlich, denn Summen nur 1621 620 M. Eine Verhandlung mit dem Haus. erfennt ja auch in gewissen Fällen die Nothwendigkeit einer die Viehhändler feien ja Juden. Er werde mit seinen anti- minifterium fei nicht erfolgt noch beabsichtigt. fharfen Retorsionsmaßregel an; sie will aber nicht gelten lassen, femitischen Freunden für den Antrag stimmen. führung der Pferdebahn werde nach der Verbreiterung der daß es sich in England in der That nur um einen Abg. Rintelen bittet für heute seinen Antrag anzunehrnen, Königstraße ein Hinderniß wohl nicht mehr im Wege stehen. chauvinistischen Kampf gegen die deutsche Konkurrenz handelt. man fönne ja zwischen der zweiten und dritten Berathung die Da dem Ausschuß diese Auskunft nicht genügte, beschloß er Hier fann es nur heißen: Auge um Auge, Zabn um Zahn! Das Bedenken beseitigen. am 22. März seine Anfragen an den Magistrat, abgesehen von ist das einzige Mittel, die deutschen Waaren zu schüßen; die der Kostenberechnung, zu wiederholen und die Beschlußfassung über Exporteure in England müssen erft einmal an ihrem eigenen die Vorlage bis nach ertheilter Auskunft auszusehen. In Geldbeutel erfahren, wie die Maßnahmen Englands gegenüber der nächsten Ausschußsizung am 12. April wurde ein Schreiben den deutschen Waaren wirken. des Magistrats vom 24. März verlesen, in welchem es heißt, „ daß er Anstand nehmen müsse, dem in jenen Beschlüssen zum auf Beschlüssen eines Ausschusses der Stadtverordneten- Berjanım lung und nicht auf Beschlüssen dieser Versammlung selbst beruhe, und weil in jenem Ersuchen nicht blos Auskunft über Thats fachen verlangt werde, sondern Beschlüsse des Magistrats nothwendig werden würden."
Abg. von Kardorff hält den Antrag fachlich zwar für berechtigt, bittet aber den Antragsteller aus formellen Gründen, seinen Antrag zurückzuziehen.
von
während
Abg. Stadthagen: Es scheint als ob Herr Böckel mur den von Juden geübten Wucher treffen will; dafür bin ich absolut nicht zu haben( Heiterkeit); ich bin gegen den Wucher in jeder Form, mag er von Antisemiten oder Juden oder Muhamedanern Abg. von Buol( 3) wirft einen Rückblick auf die Entwicke- geübt werden. Die Religion hat mit dem Wucher nichts zu Iung dieser gesetzgeberischen Materie, erkennt gleichfalls in dem thun. Wer ist denn überhaupt für Herrn Böckel ein Jude? Ausdruck gekommenen Ersuchen zu entsprechen, da dasselbe nur vorgelegten Gefeßentwurf einen Fortschritt und spricht sich mit Soll etwa nur der Name maßgebend fein? Also Liebermann dem Vorrebner für Kommissionsberathung aus. Der Haupt- oder Sonnenberg ? Uebrigens haben die Antisemiten bei der forderung des deutschen Kaufmannes und Gewerbetreibenden, daß Kommissionsberathung gefehlt und auch sonst feinen neuen Gedie Freizeichen aus der Zeichenrolle verschwinden, tomme der danken für dasselbe beigebracht. Durch Reden wie die Böckel's Entwurf in dankenswerther Weise entgegen. fördern sie dies Gefeß nicht.
Er
Es wurde aber zugleich in dieser Sigung von inzwischen eingetretenen„ thatsächlichen Momenten" folgendes mitgetheilt: Aus dem Zivilfabinet des Kaisers sei zur Kenntniß des Magistrats gekommen, daß Seine Majestät, nachdem er aus den öffentlichen Blättern Nachricht von den Beschlüssen des Ausschusses erhalten habe, sich ungefähr in dem Sinne geäußert habe, er müsse sich wegen einer Beihilfe in Land oder Geld zur Ver breiterung des Schloßplatges durchaus ablehnend verhalten; die Krone habe davon feinerlei finanziellen Vortheil, es fielen ihr umgekehrt die Kosten der Herstellung der Marstallfaçade zur Last. Wegen der Pferdebahn wolle er den zuständigen Behörden, denen die Sorge für den Verkehr obliege, nicht vorgreifen: was aber seine Person anbetreffe, so würde er der Durchführung der Pferdebahn auf der Südseite des Schloßplates feinerlei Schwierigfeiten entgegensetzen und, wenn sonst keine behördlichen Anstände sich fänden, sie genehmigen."
Direktor im Reichsamt des Innern Nieberding: Wenn es Die Diskussion wird geschlossen. durch die Ausführungen der sämmtlichen Redner leise hindurch- Abg. Böckel will sich vorher zum Worte gemeldet haben, tlingt, daß die Vorlage viel Zeit gebraucht hat, um an den seine Meldung ist auf dem Bureau nicht bemerkt worden. Reichstag zu gelangen, so ist darauf zu erwidern, daß allerdings behält sich vor, auf die Angriffe Stadthagen's bei der dritten gut Ding Weile haben will und daß es einer langen Erfahrung Lesung zu antworten. bedurfte, um die reformbedürftigen Punkte der bisherigen Gefeß- Der Antrag Rintelen wird angenommen, ebenso der Rest gebung genau zu erkennen. Daß die Gerichte nicht fachkundig des Gesetzes. genug sind, für die Entscheidung von Klagen auf grund dieses Schluß 5%, Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr.( Berichte Gefeßes, fann ich nicht zugeben. Diese Klagen beim Patentamt der Geschäftsordnungs- Kommission, Antrag Stadthagen , betreffend zur Entscheidung zu bringen, würde große Schwierigkeiten haben. Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn, Einführung des GeEbenso wenig würde es zweckmäßig sein, dem Patentamt, nach richtsverfassungs- Gesezes für Helgoland .) dem Vorschlag des Abg. Schmidt, gewisse Zentralstellen an die Seite zu sehen, welche für die Beurtheilung von Waarenbezeich nungen zuständig sein sollen; was die bergischen Industriellen verlangen, tönnten alle beliebigen anderen Kategorien von Gewerbetreibenden ebenfalls verlangen und es würde dann die alte, von allen Seiten abgelehnte Dezentralisation wieder vorhanden sein. Was die Frage der Behandlung der deutschen Waare im Aus: Stadtverordneten- Versammlung. lande betrifft, so halten die verbündeten Regierungen die Vor- Deffentliche Sigung vom Donnerstag, 20. April, schriften, die der Entwurf in§ 20 giebt, für vollständig hinNachmittags 5 Uhr. reichend. Der Abg. Schmidt hat allerdings den thatsächlichen Der Stadtv. Herrmann ist gestorben. Die Versammlung Zustand der Behandlung ausländischer Waare in England richtig ehrt sein Andenken durch Erheben von den Sitzen. Der Ausschuß zur Vorberathung einer anderweitigen Orgagefchildert; was er vorgetragen hat, deckt sich mit den Ergebnissen unferer amtlichen Erhebungen. Aber es läßt sich nicht behaupten, Inisation der Kanalisationsdeputation berichtet durch den Vor- diese Mittheilungen seien, an den gefaßten Beschlüssen festhalten
Kommunales.
Der Polizeipräsident hat eine vorläufige Erklärung dahin abgegeben, daß im Falle der Durchführung der Verbreiterung der Königstraße und vorbehaltlich der Vorlegung des Spezialprojettes auch feinerseits gegen den Betrieb einer zweigleisigen Berdebahn durch die Königstraße teine Einwendungen erhoben werden würden.
Die Mehrheit des Ausschusses glaubte, so werthvoll auch