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des§103a ist aber so allgemein, daß die Steuer feit darüber Abg. Nehbel( 1.): Ich beanfrage, hinter den ersten Absah hinausgeht. Es fallen auch Kopf, Mund-, Zahnwässer und noch zu sehen, daß die Bundesregierungen Ausnahmen gestatten vieles andere darunter. Das sind Gegenstände, die der Hygiene können. dienen, die für die Zahnpflege, die Hautpflege, die Kinderpflege Abg. Singer( Soz.) Nach Schluß der Debatte ist dies un­unentbehrlich sind. Getroffen werden Gegenstände, die in 150 000 zulässig. bis 160 000 Geschäften verkauft werden, an deren Herstellung Vizepräsident Kaempf: Ich werde das Haus entscheiden lassen. 40 000 bis 50 000 Betriebe beteiligt sind. Auch 12 000 Haufierer etwa( Stürmischer Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) würden dieser Steuer unterliegen. Die Durchführung der Kon- Abg. Baffermann( natl.): Nicht das Haus, sondern die Ge­trolle würde daher die größten Schwierigkeiten bieten. Man hat schäftsordnung muß entscheiden. Herr Nehbel mag seinen Antrag an die Banderole gedacht. Aber soviel Banderolen gibt es ja gar zur dritten Lesung einbringen. nicht.( Große Heiterkeit links.) Es müßten Banderolen für die Abg. Nehbel( k.): Ich ziehe meinen Antrag gegenwärtig als Kleinste Blechbüchse bis herauf zur größten Porzellanbüchse an unzulässig zurück.( Heiterkeit.) allen Orten des Reiches vorrätig sein. Weiter fallen auch die Bei der Kleinsten Barbiere und Friseure, deren Hauptgeschäft aus solchen Gegenständen besteht, die sie sich selber herstellen, unter diese Steuer. Das ist ein schweres wirtschaftliches Bedenken, das der Steuer entgegensteht. Sie läßt sich gar nicht so durchführen, daß alle Gegenstände bis zum Wert von 25 Pf. darunter gefaßt werden. Der Antrag Mielczynski will ja auch diese kleinsten Gegenstände freilassen bis zu dem Werte von 50 Pf. Dann aber bringt die Steuer nur noch ein bis zwei Millionen, und die Kontrolle würde mehr fosten!( Sehr richtig! links.) Bedenken Sie ferner, daß jeder Barbier seinen Kunden erzählen wird, was das für eine, Gesetzgebung ist! Die Steuer bringt also gar nichts, ist aber eine richtige Verärgerungssteuer.( Sehr richtig! links.)

Abg. Dietrich( f.): Der Staatssekretär hat noch niemals bei Ausführungen im Hause so viel Zustimmung erfahren.( Große Heiterfeit.) Die Gründe, die er uns angeführt hat, veranlassen sowohl meine politischen Freunde, als die Reichspartei und die Wirtschaftliche Vereinigung, in deren Namen ich ebenfalls spreche, gegen diese Steuer zu stimmen.( Andauernde große Seiterfeit links.)

Abg. Erzberger( 3): Die Erklärungen des Staatssekretärs haben großen Beifall im Hause gefunden. Aber auch in der Kom­mission war das der Fall. Und da führte er aus, daß er mit dem Grundegedanken des Antrages einverstanden sei.( Hört! hört! im Zentrum.) Er führt gegen die Steuer ihre Undurch­führbarkeit, die Belästigung des Publikums und das geringe finanzielle Ergebnis an. Ich schließe mich seinen Gründen nicht in allen Zeilen an; ein großer Teil meiner politischen Freunde hält den Grundegedanken dieser Steuer für voll ständig gesund und gerecht! Es ist keine Steuer auf die hygienische Reinlichkeit und wie die wunderschönen Phrasen sonst lauten. ( Große Unruhe und Burufe links.) Meine Freunde haben aber den festen Willen, die Reichsfinanzreform zustande zu bringen, und deshalb werden wir im gegenwärtigen Moment auf die weitere Beratung dieser Steuer keinen Wert legen.( Lachen links.)

Reichsschatzsekretär Sydow: Als in der Kommission der Antrag auf diese Steuer ganz überraschend kam, war der Sinn meiner Ausführungen, daß sie mir als eine& urus steuer nicht un­sympathisch wäre. Ich gestehe offen, daß meine Kenntnisse in dieser Branche nicht sehr groß waren.( Heiterkeit und Sehr richtig! links.) Ich habe mich mit den Beteiligten in Verbindung gesetzt, und was ich gesagt habe, ist das Ergebnis reiflicher Prüfung.

Bassermann( natl.): Nachdem der Staatssetrefär in jo er freulich energischer Weise den Standpunkt der Regierung dargelegt hat und die Väter dieser außerordentlich mittelstandsfeindlichen Steuer ihr Kind verleugnen, ziehe ich meinen Antrag auf namentliche Abstimmung zurüd.

Abg. Träger( frf. Bp.) spricht unter fortgefekten Schlußrufen der Rechten gegen die Parfümerieſteuer. Seine Ausführungen bleiben auf der Tribüne unverständlich. Abg. Singer( Soz.):

Ich habe den Eindruck gewonnen, daß nicht die Mehrheit von der Regierung überzeugt worden ist, sondern daß vielmehr der Herr Staatssekretär eingesehen hat, daß der Steuerblock nicht geneigt ist, die Parfümeriesteuer anzunehmen und daß mur eine Höflichkeit der Majorität tar, der Regierung die Gelegenheit zu geben, sich gegen diese Steuer auszusprechen. Diese scharfe, energische Abwehr ist offenbar bestellte Arbeit

gewesen.( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Ich schließe das daraus, weil nicht einzusehen ist, warum der Herr Staats­fekretär nicht bereits in der Kommission imstande ge­wesen sein soll, seine Gründe vorzubringen. Uebrigens hätte er sich auch bei Herrn v. Rheinbaben oder dem Fürsten Bülow über die Wirkung der Parfümeriesteuer leicht Auskunft holen tönnen. ( Seiterfeit.) Wir stehen hier vor dem Schauspiel, daß die Ein­wendungen, die von einem Teile des schwarz- blauen Blocks gemacht worden sind, die Herren von der Majorität veranlaßt haben, auf diese Steuer zu verzichten, in der Befürchtung, daß sonst die ganze Sache aus dem Leim geht.

Es ist doch eine etwas starke Zumutung, wenn der Staatssekretär von uns verlangt, daß wir irgendeiner Erklärung dieser Regierung noch Glauben schenken sollen.

( Lebhafte Zustimmung links.) Nachdem der Reichsfangler und der Schaßfefretär troß ihrer feierlichen Erklärungen, daß ohne Erb­schaftssteuer eine Finanzreform nicht möglich sei, dann doch den

Kotau vor dem schwarz- blauen Steuerbloc gemacht haben, hat die Regierung kein Recht mehr zu verlangen, daß ihre Erklärungen von uns noch ernst genommen werden.( Er­neute lebhafte Zustimmung links.)

Sozialdemokraten.)

Nachdem feststeht, daß die Majorität auf die Parfümeriefteuer verzichtet, haben auch wir keinen Grund mehr, auf namentliche Abstimmung bei diesem Paragraphen zu bestehen.( Bravo ! bei den Regierungsrat Frei betont, daß die Steuer in der Kommission überraschend gekommen sei und daß inzwischen die Interessenten aus der Parfümeriebranche sowie Sachverständige nach allen Rich tungen gehört seien. § 103 wird angenommen, 101 ans

§ 103 a( Parfümsteuer) wird abgelehnt, dafür stimmt niemand!

( Seiterkeit.) Abg. Dr. Weber( natl.) wendet sich gegen den§ 104a, nach welchem Trinkbranntwein mindestens 30 Broz. Alkohol enthalten muß. Abg. Dr. Wiemer( frf. Bp.)) bekämpft die Bestimmung des § 104, daß als Kornbranntwein nur solcher verstanden werden darf, der aus Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer oder Gerste her­gestellt ist. Das gehört nicht in ein Steuergeset, sondern in ein Gesetz über den unlauteren Wettbewerb.

Abg. Dr. Südekum( Soz.):

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Abstimmung über den§ 104a

wird der erste Absatz( Prozentbestimmung) abgelehnt; da für erhebt sich niemand!( Rufe bei den Sozialdemokraten.) Abg. Singer( Soz.) zieht nunmehr den Antrag auf nament­liche Abstimmung über§ 104a zurück.

Der Rest des Paragraphen sowie die nächsten werden an­genommen. Bei Abschnitt VII beantragen die Abgeordneten Albrecht und Genossen( Soz.) die Einfügung eines neuen Abschnittes zur

Unterstühung arbeitslos werdender Arbeiter.

Abg. Dr. Südekum( Soz.):

Der Antrag schließt sich in Sinn und Wortlaut dem Antrag Giesberts an, der gestern beim Tabaksteuergesetz mit übergroßer Mehrheit angenommen ist. Es ist wohl angemessen, auch hier den arbeitslos werdenden Arbeitern dieselbe Wohltat angedeihen zu lassen wie den Tabatarbeitern.( Bustimmung bei den Sozialdemo­traten.)

Abg. Sped( 3.): Die Verhältnisse der Arbeiterschaft in der Tabatindustrie sind ganz erzeptionell. Deshalb haben wir gestern dem Antrag auf Unterstützung der arbeitslos werdenden Tabak­arbeiter zugestimmt, können es heute aber nicht tun.( Zustimmung In namentlicher Abstimmung wird der Antrag

im Zentrum.)

mit 192 gegen 139 Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen abgelehnt.

T

Hierauf bertagt sich das Haus auf Montag, 1 Uhr. ( Schantgefäßgesek, Gesetz über das Erbrecht des Staates, Wein­Steuergesez, Elektrizitäts- und Gassteuergesetz, Anzeigensteuergesetz, Reichsstempelgeses, Fortsetzung der zweiten Beratung des Finanz­gefeßes.) Schluß 8 Uhr.

Soziales.

Hygienische Mißstände in der Grafschaft Glaş . 08 Man schreibt uns:

auch noch billige Arbeitskräfte sichert. Wie mancher Landarbeiter ist schon um seinen sauer verdienten Lohn gekommen dadurch, daß der agrarische Arbeitgeber aus irgendeinem Grunde kurz vor dem Schluß des Vertragsjahres den Arbeiter entließ und den zurück­behaltenen Lohn nicht auszahlte, weil der Arbeiter nicht die Be­dingung" erfüllte, bis zum Schlusse des Vertragsjahres auszu haiten.

Das

So ähnlich sollte es auch dem Knechte Palm Bernick in Dahlen­ warsleben ( Regierungsbezirk Magdeburg ) ergehen, der seit 28 Jahren auf dem Gute von A. Wiersdorf u. Co. in Dahlenwars­ leben in Diensten stand. Bernick hatte am 3. November mit seinem Kollegen Bergmann , dem Sohne des Hofmeisters des Gutes, einen Streit. Als sich der Hofmeister da hineinmischte, machte Bernick ihm gegenüber die Bemerkung, das ginge ihn gar nichts an. gab dem Gutsbesizer Wiersdorf Veranlassung, Bernid zu entlassen. Er sei seinem Hofmeister, der in seinem Namen handle, dumm­gekommen; sofort solle er machen, daß er aus dem Stall komme, sonst lasse er ihn mit der Polizei herausbringen. Bernick ging, ihm wurde aber die Auszahlung des alljährlich üblichen Nachschusses des einbehaltenen Lohnes in Höhe von 90 Mark verweigert, weil das Vertragsjahr erst zu Neujahr zu Ende ging. Die Gutsbesizer­firma erklärte, der von Bernick als Nachschuß bezeichnete Betrag bilde nicht einen Teil des Lohnes, sondern sei eine freiwillige Gratifikation", auf welche den Knechten ein Rechtsanspruch nicht zustehe. Die Knechte hätten auch immer über den Empfang von Gratifikationen quittiert. Keinesfalls habe ein Knecht auf die Gratifikation Anspruch, wenn er sich zur Zeit der Auszahlung derselben nicht mehr in Stellung befinde.

Bernick strengte daraufhin Klage gegen Wiersdorf u. Co. an, die vor dem Amtsgericht Magdeburg- Neustadt verhandelt wurde. Er begründete seinen Anspruch u. a. damit, daß, wenn die Arbeiter in der Ernte Ueberstunden leisten müßten und diese bezahlt ver­langten, der Hofmeister gesagt habe, dafür gebe es ja Nachschußz. Daß er( Bernic) zur Zeit der Auszahlung des Nachschusses nicht mehr im Dienste gewesen sei, sei nicht seine Schuld, denn er sei ohne gefeßlichen Grund fündigungslos entlassen worden.

Das Gericht erkannte den Anspruch des Klägers als gerecht­fertigt an. Die Entlassung sei zu Unrecht erfolgt. In den Urteils­gründen heißt es u. a.:

.. Für die

Was die rechtliche Qualifikation dieser Leistung( der sog. Gratifikation) anlangt, so ist anzunehmen, daß ein so erheblicher Betrag von 90 M. den Knechten nicht als ein freiwilliges Geschenk gewährt wird, sondern als ein Teil ihres verdienten Lohnes, auf den sie einen wohlbegründeten Anspruch haben flägerische Auffassung spricht ferner auch der Umstand, daß die Beklagte fich über Zahlung der Gratifitation quittieren läßt, während es sonst nicht üblich ist, sich über Geschenke Quittungen ausstellen zu lassen.

Wiersdorf u. Co. legten gegen das Urteil Berufung ein, zogen fie aber dann wieder zurück. Das Urteil wurde rechtskräftig, und Bernick erhielt seine wohlverdienten 90 M. ausbezahlt.

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Die Typhusepidemie in Altwasser in Schlesien und ihre Man kann an diesen Fall nur die wiederholte Mahnung Ursachen lenken die Aufmerksamkeit auf einen weiteren Ort knüpfen, daß die Landarbeiter nur kurzfristige Verträge abschließen Schlesiens, in dem die Wasserversorgung nachgerade zum öffent- und vor allen Dingen feinen Kontrakt unterzeichnen, in dem der " Nachschuß" der am besten ganz aus der Welt geschafft wird­lichen Standal geworden ist. Bekanntlich wird die Entstehung als Gratifikation, Geschenk oder dergleichen bezeichnet wird. Denn und weite Berbreitung der Seuche in Altwasser der Beschaffenheit die Agrarier werden versuchen, den Kontrakten eine solche Fassung des Trinkwassers zugeschrieben. Dieses wird einem alten Gruben-| zu geben, daß auch die Gerichte den Nachschuß als eine freiwillige schacht entnommen, dessen Kohle vollständig abgebaut ist. Durch Leistung anerkennen müffen. die jahrzehntelange Tätigkeit der Bergleute in diesem Schachte Im Verlauf des oben geschilderten Prozesses wurde übrigens auch sammelten sich die Erkremente und sonstigen Ueberreste, als alte ein trefflicher Beweis dafür erbracht, daß die Anmaßung der schweißdurchtränkte Stiefel, Fuklappen, in den verlassenen Strecken Agrarier teine Grenzen kennt. Der Knecht Bernick hat einen an; außerdem weist jede Grube unzählige Ratten und Mäuse auf. Bruder, der von Beruf Maurer ist, und gelegentlich für den Maurerverband und die sozialdemokratische Partei in Dahlen­Alles das ging, nachdem der Schacht zugemauert und als Waffer- warsleben agitierte. Die Firma Wiersdorf u. Co. untersagte des­bassin dienen mußte, der Verwesung entgegen. Das dort ge- wegen dem Knecht jeden Verkehr mit seinem Bruder. Als der wonnene Wasser wurde der Leitung zugeführt, nachdem es filtriert sinecht dieses Verbot nicht respektierte, erhielt er feine Kündigung, worden war. Daß solches Wasser eine Gefahr für die Gesundheit die allerdings später zurückgenommen wurde! Natürlich sind es ist, bedarf keines Nachweises. Nun liegen aber die Wasserverhält- aber nur die Sozialdemokraten, die alle Familienbande zerstören niffe in dem anderen Orte, von dem oben die Nede ist, noch weit wollen! schlimmer; dort wird das Wasser unfiltriert in den Gebrauch ge­nommen. Es handelt sich um das reichlich 1000 Seelen zählende

Dorf Schlaneh bei Bad Cudowa in der Grafschaft Glas. Die Bewohner find in der Hauptsache Arbeiter, die teils in einer nahen großen Weberei, teils in den angrenzenden Industrieorten Böhmens ihr färgliches Brot verdienen. Im Dorfe entlang fließt der Schnellebach, dessen Wasser schon immer zu Trint- und Gebrauchs­sweden geschöpft wurde. Das mag vom hygienischen Gesichts­punkte aus gewiß nicht unbedenklich sein. Tatsächlich wurde der Gebrauch des Wassers vor Jahren auf ärztliche Anordnung ver­boten. Indes, da anderes Wasser mangels ausreichender Brunnen nicht vorhanden war, mußte eben wieder zu dem verbotenen Zu­flucht genommen werden. Wir wollen hier einschalten, daß sich die Anlage von Brunnen als awedlos erweist, da das Grundwasser sauer und daher ungenießbar ist. Da baute Cudowa im Frühjahr 1907 eine Kanalisation, welche die Fäkalien und Abwässer der Haushaltungen und des Bades fortführen sollte. Während der Saison ist das Bad von 3000 bis 4000 Kurgästen besucht und es kann sich daher jeder leicht ausdenken, daß die Menge der Fäkalien eine ziemlich große ist. Diese werden aber nicht etwa außerhalb des Bereiches menschlicher Wohnstätten geleitet, sondern mitten zwischen die Ortschaften Sadisch und Schlaney. Hier ist zwischen dem Schnellebach und einem Mühlgraben eine primitive Klär­anlage hergestellt, welche die Abwässer reinigen soll. Das geschieht in durchaus unzureichendem Maße. Wo der Mühlgraben in den Bach mündet, fließt auch das Wasser" der Kläranlage hinein. Das Wasser ist ganz gelblich und fettig, dabei entströmt ihm be­fonders an heißen Tagen ein penetranter Gestank. Und dieses so verunreinigte Wasser des Schnellebaches müssen die unterhalb wohnenden Schlaneher zum Trinken, Kochen sowie allen Zwecken des Haushalts verwenden. Wir haben uns selbst überzeugt davon, welche Rückstände das Wasser in den Kochgeräten absetzt, sie sind mit den Fingern abzustreichen. Als ein Wunder darf es betrachtet werden, daß nicht schon eine Typhusepidemie aus­gebrochen ist. Kinder, die in dem Wasser herumbadeten, bekamen einen Hautausschlag mit Schorfbildung und mußten längere Zeit ärztlich behandelt werden. Alle Eingaben an die verschiedensten Behörden, vom Landrat bis zum Minister des Innern, find bisher ergebnislos geblieben. Der Zustand bleibt der alte, bis vielleicht eines Tages eine Seuche die Bewohner auf das Krantenbett wirft und der Tod reiche Ernte halten wird. Wir rühmen uns unserer Fortschritte auf dem Gebiete der Gesundheitspflege und hier werden die allereinfachsten Maßnahmen völlig außer acht gelassen. Daß das geschehen kann im Zeitalter der Koch, Pettentofer u. a. ist wahrlich schlimm genvg.

Agrarische Lohnprellerei.

Bom guten Ton in der Gasglühlichtgesellschaft. Der Packer D. flagte gestern vor der 8. Kammer des Gewerbe­gerichts gegen die Berliner Gasglühlichtgesellschaft auf Zahlung von 54 M. Entschädigung. Er hat aufgehört, weil er vom Direktor Salomon Ochse"," Esel" und" Schafstopf" tituliert wurde. Die Beweisaufnahme bestätigte die Klägerischen Behauptungen. Darauf erkannte die Beklagte die Forderung an.

riften. T

Eingegangene Druckfchriften.

Zeitschrift für Politit. Heft 3. Herausgegeben von Dr. N. Schmidt und Dr. A. Grabowsky. Jährl. 4 Hefte 16 M. C. Heymann, Berlin W. 8. Dualismus oder Monismus? Eine Untersuchung über die Doppelte Wahrheit". Von Dr. L. Stein. Reichl u. Co., Berlin W. 9. 2 Mart,

Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße 3, zweiter Sof, dritter Eingang, vier Treppen, ahrstuhl wochentäglich abends von 7% bis Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Beantwortung im Briefkasten können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.

Merkzeichen beizufügen.

Briefliche Antwort wird nicht erteilt.

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Bis zur

W. P. 11. 1. Die Kündigung ist gültig. Verlangen Sie vom Birt, das anzuerkennen und verklagen Sie ihn eventuell. 2. Wenden Sie sich an die hiesige Bolldirektion um Auskunft. G. Kolumbus 38. Sie können Ihren Zived durch ein Testament erreichen, müssen aber Ihrer Frau den Pflicht teil lassen. Adloff 172. 1. Nein: Sie sind aus der Kirche ausgeschieden. 2. Ja. 3. Das ist leider nicht möglich; 4. Die Berficherungsanstalt it sur Uebernahme des Heilverfahrens berechtigt, Regel machen die Versicherungsanstalten die Aufnahme von der Zahl der Ewald. Der Vormund Marten nicht abhängig.- F. G. 100. Leider ja. soll in Ihrem Falle gegen den Vater und( auf Grund der Verpflichtung) gegen dessen Vater Alimente einklagen und ferner eine Entschädigung wegen der Gewaltanwendung verlangen. Wegen dieser kann er auch Strafantrag stellen. A. 2. 80. 1. und 2. Nein. Nur wenn Ihr Mann als Erbe i m Testament eingesetzt wird erbt er und falls auch Sie als eventueller M. S. 17. Sie sind zur Zahlung Erbe eingesetzt werden, auch Sie.- nicht verpflichtet. Auch eine Klage gegen Ihre Frau würde abgewiesen werden, weil sie minderjährig ist. Sie sollte den Vorfall zum Anlaß nehmen, unsere so oft ausgesprochene Warnung zu befolgen: nichts unterschreiben, was nicht vorher genau durchgesehen ist. J. W. 93. Nur wenn ein schriftlicher Lehrvertrag vorliegt, würde mit Sicherheit ein Erfolg zu erwarten sein. Das Kaufmannsgericht befindet sich Zimmerſtr. 90/91. Die Witwe und, falls eine solche nicht vorhanden ist, die hinterlassenen che lichen Kinder unter 15 Jahren haben einen Erstattungsanspruch auf die Hälfte der Klebemarken, wenn für den Vater mindestens 200 Marken ge­23. 23. 900. Niemals. lebt waren und er eine Rente nicht hatte. . 2. 62. 1. Nein. 2. Gegen einen etwaigen Pfändungsbeschluß ist Beschwerde zulässig. E. 3. 9. Verlangen Sie Zahlung von der Drts

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MR. K. 300.

frankentasse in ulei und verweisen Sie auch die Gemeinde an diese.

Daß der Schnaps einen Mindestgehalt an Alkohol enthalten muß, ist gewiß für die Spiritusproduzenten von Wert, denn der Konsum wird dadurch gesteigert. Aber das ist noch nicht genug. G. M. 21. 1. Der Vergleich, den Sie mit dem Wirt geschlossen haben, Vielleicht schreiben Sie noch einen Paragraphen in das Gesetz, wo­ist gültig. 2. Die Versicherungsanstalt würde dann die Aufnahme voraus durch bestimmt wird, wieviel Stubitzentimeter Alkohol jeder fichtlich ablehnen. 3. Ein t e cht auf Aufnahme in die Heilanstalt hat der Deutsche täglich in jedem Lebensalter zu sich nehmen muß. Versicherte nicht. Die Versicherungsanstalt fann Aufnahme gewähren. In der Landwirtschaft spielen bekanntlich langfristige Arbeits- D. M., Nogatstraße. Vor dem Eintritt in diese Stasse haben mir ( Heiterkeit und Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Erst dann Die Agrarier wiederholt gewarnt. A. S. T. Der Stempel für Kauf- und Tausch­ist erfüllt, was Sie erstreben. Es ist geradezu eine Ungeheuer- berträge noch eine außerordentlich große Rolle. lichkeit, in diesem Gesetze vorzuschreiben, wieviel Alkohol der zum engagieren die Landarbeiter am liebsten auf Jahreskontrakte, um verträge beträgt 1 Proz. Trotz der unterlassenen Stempelung ist der Ber M. S. 1878. Eine Klage gegen die Schule oder dem Konsum bestimmte Branntwein enthalten muß. Ich behalte mir sich die Arbeitskraft der Leute auf möglichst lange Zeit zu sichern. trag gültig. Ersuchen Sie den vor, für die dritte Lesung einen Antrag vorzubereiten: in dieses Dadurch wird die ohnehin schon große Unfreiheit der Landarbeiter Lehrer hätte leider keine Aussicht auf Erfolg. M. 12. Ja. Gesetz eine Bestimmung aufzunehmen, durch welche die Bevölte- nur noch mehr gefördert. Aber unsere Agrarier begnügen sich Magistrat unter Schilderung des Falles um Übernahme der Koften. 5. G. 32. Ist nichts vereinbart, so ist bei erwerbsweise ge­rung über die Schädigung des Alkoholgenuffes, speziell des damit noch nicht. Es ist fast überall gang und gäbe, daß den Land- Nach dem Gefeß sind Sie zu deren Tragung verpflichtet. Schnapsgenuffes, aufgeklärt wird.( Sehr gut! links.) arbeitern der Rohn nie voll ausgezahlt wird. Um die Landarbeiter mieteten Schlafstellen, Chainbre garnies usw. bis am 15. zum Ersten umgefehrt bis am 1. zum 15.) zu fündigen. Abg. Nehbel( f.) beantragt, statt 30 roz. 25 roz. zu fo willenlos und gefügig wie nur möglich zu machen, wird ein( nicht 2. Behule. 1. Die Angelegenheit ist uns nicht bekannt, möglich ist sie. setzen. beträchtlicher Zeil des Lohnes zurückbehalten mit dem Bemerken, 2. Wenn im Stassenstatut eine dreltägige Starengzeit vorgesehen ist( nach Damit schließt die Diskussion. Die Abstimmung über§ 104a daß er am Schlusse des Vertragsjahres ausbezahlt werde, wenn dem Gesetz ist das möglich), so ist die Stasse im Recht. 3. 60. Sit in foll eine namentliche sein. Vizepräsident Kaempf ist über die der Arbeiter sich gut führe und bis dahin auf seiner Arbeitsstätte Fragestellung zweifelhaft. ausharre. Die Agrarier behaupten, sie behielten den Lohn nur Abg. Dr. Südekum( Coz.): Es handelt sich darum, die ein, um Kontraktbrüchen vorzubeugen. In Wirklichkeit ist aber Brozentmänner festzustellen.( Sehr gut! links.)] der Grund der, daß ihnen dies Verfahren nicht nur willige, sondern

dem Bertrag nichts vereinbart, so ist die Kündigungsfrist so, daß bis am dritten Tage des Quartals zum Duartalsschluß gefündigt werden kann. Die Berliner Berträge enthalten fast durchweg abweichende Vorschriften. Diese sind, weil beide Barteien ihnen zugestimmt haben, ungültig.­