50 000 m. mehr eingingen, und daß endlich die Zinsgarantie| die Tellersammlungen schlechthin verboten durch die Ortspolizei; Iman handgreiflich werden zu wollen schien, so mußte die Polize der heff. Ludwigsbahn 70 000 m. weniger betragen würde, als in anderen Gegenden durch die höhere Verwaltungsbehörde auf der Bildfläche erscheinen und der widerlichen Szene ein eingestellt wären, so daß trotz des Ausfalls von 300 000 m. noch während in jenen Fällen das Verbot sich auf einzelne Gemeinde- Ende machen. Das Publikum schien freilich nicht sonderlichen 45 000 m. Ueberschuß verbleiben. Außerordentlich interessant oder Polizeibezirke beschränkt, erstreckt es sich in den letzterwähnten Anstoß daran genommen zu haben. Vielleicht gehörte der Auftritt war der Moment, wie unser Finanzminister bestrebt war, den Fällen gewöhnlich auf größere Gebiete, Kreise oder Regierungs - zu den heiteren Darbietungen", welche der dritte Abend in Be Reichskanzler Caprivi zu fopiren und mit dem rothen Lappen bezirke. Für die Umgebung Berlins kommt die Polizeiverordnung rücksichtigung der aus dem Publikum laut gewordenen Wünsche" wintte; er rief nämlich mit Pathos:" Meine Herren! wenn vom 7. Januar d. J. in Betracht, welche wir hier nochmals im bringen sollte." Sie die Weinsteuer abschaffen, dann können wir unseren Wortlaut folgen lassen, da derselbe mehrfach von uns gewünscht Daß der Aufenthalt in den überfüllten, erstickend heißen gedrückten Beamten feine Gehaltserhöhung gewähren und Sie worden ist. 150 th Raume, in dessen größerem Theile absolut nichts zu hören war, treiben die Leute in hellen Haufen in die Arme der Sozial- Die Verordnung Tautet: eine Unterhaltung" gewesen sei, läßt sich nicht behaupten. Viele demokratie. Weil das so kommt, treten auch die Herren Sozial Auf Grund der§§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die feufaten bei ihrem zum Theil vorzeitigen Weggange:„ Einmal demokraten so warm für die Abschaffung der Weinsteuer ein." Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 in Verbindung mit und nicht wieder!" Sie hatten Recht: ein Hochgenuß war's Genosse Jöst erklärte, daß der Minister mit seinen Argumenten§§ 137 und 189 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung nicht. Wenn sich die Veranstalter des Unternehmens einbilden, auf dem Holzwege sei, denn gerade die sozialdemokratischen Ab- vom 30. Juli 1883 wird für den Umfang des Regierungsbezirks daß sie durch solche Mittel die Arbeiter und Arbeiterinnen von geordneten der Kammer hätten sich schon vereinbart, das Dreifache Potsdam unter Zustimmung des Bezirksausschusses folgende den zahlreichen Sonntagsversammlungen mit Vortrag und nachdesjenigen an Gehaltserhöhung für die niederen Beamten zu be- Polizeiverordnung erlassen: folgendem geselligen Beisammensein fernhalten können, und antragen, was die Regierung fordere"; während Genosse Ulrich§ 1. Wer vor dem Beginn einer öffentlichen Versammlung darauf ist es doch augenscheinlich abgesehen dann werden sie ausführte: Wolle man selbst annehmen, es treffe zu, was der oder während derselben oder im Anschluß an diefelbe Geldbei sehr bald eines Besseren belehrt werden.d Minister gesagt, wenn die Weinsteuer abgelehnt würde, tämen träge erhebt, deren Zahlung oder Höhe dem Belieben der Theildie Beamten ins sozialdemokratische Lager, meine Herren! nehmen nehmer überlassen ist( Eintrittsgeld, Tellersammlungen) bedarf Sie die Weinsteuer an und es werden nahezu 8000 Wirthe So- hierzu der vorgängigen Genehmigung der Orts- Polizeibehörde zialdemokraten. Wie Sie es machen, wir werden den Vortheil desjenigen Bezirks, in welchem die betreffende Versammlung abhaben." Die Vorkommnisse der letzten 3 Wochen in der hessischen gehalten wird. Ständekammer haben selbst den Gegnern der Betheiligung an den Landtagswahlen die Augen geöffnet.
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§ 2. Als öffentliche Versammlung im Sinne dieser Verordnung gelten alle Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen.(§§ 1 u. 3 der Berordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauches des Versammlungs- und Vereinigungsrechts vom 11. März 1850 G. G. S. 277.) loo § 3. Die nach§ 1 dieser Verordnung erforderliche schrift: liche Genehmigung ist dem mit der Ueberwachung der Versammlung beauftragten Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen, § 4. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 m., im Nichtbeitreibungsfalle mit entsprechender Haft bestraft. § 5. Die gleiche Strafe trifft den Unternehmer oder Leiter einer Versammlung, welcher solche Zuwiderhandlungen duldet. Potsdam , den 7. Januar 1891. pros debbe Der Regierungspräsident.is 280 Graf Hue de Grais. of tiss
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Von einem Barbierboykott weiß die„ Berl. Bolts- 3tg." zu melden. Doch diesmal zur Beruhigung des ehrfamen deut schen Philisters sei es gleich gesagt geht derfelbe von anderer Seite aus, nämlich von den Säulen der„ Ordnung" selbst, von den Innungsbrüdern, und richtet seine Spize gegen die Arbeiter, also diesmal ist es damit etwas Anderes. Der Verband deutscher Barbierinnungen hat auf seinem legten Kongreß in München auf Anregung der Hamburger Barbierinnung- Hamburg gebührt mithin wieder einmal die Erfindungsmedaille beschlossen, nur solche Gehilfen zu beschäftigen, welche den nichtsozialdemokratischen Fachvereinen angehören.
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Die bezopften Herren übersehen ganz, daß der Boykott ein zweischneidiges Schwert ist, daß sich das Blättchen leicht wenden kann. Soviel wir wissen, sind die meisten Barbiere, wenigstens ein sehr großer Theil derselben, mehr von Arbeitern abhängig, als von ihren Gesinnungsgenossen. Sie mögen sich also auch nicht wundern, wenn seitens der Arbeiter etwas wirksame Gegen maßregeln gegen den Jnnungsübermuth ergriffen würden.
Wegen Veruntreuung der Ersparnisse von Arbeitern ist
Köln , 10. März. Die Volksschul- Lehrer der Stadtgemeinde Köln hatten vor einiger Zeit, unter Hinweis auf die theuren Lebensverhältnisse, an die städtische Verwaltung die Bitte gerichtet, dieselbe wolle die Gehaltsverhältnisse der Lehrer einer entsprechenden Aufbesserung unterziehen. Es wurde in der Eingabe unter anderem nachgewiesen, daß Köln , obwohl der Größe nach die sechste Stadt im Deutschen Reiche, in Bezug auf Besoldung seiner Lehrer aber erst die 30. resp. die 63. Stelle einnähme und unter Städten stehe, die 9000 bis 20 000 Einwohner zählen. Es wurde ferner geltend gemacht, daß die Volksschul- Lehrer mit dem Obernachtwächter im Gehalt auf gleicher Stufe stehen, und daß sie sogar unter dem Aufseher der städtischen Fahr- und Pferde ,, knechte " rangiren, Auch darauf wurde hingewiesen, daß die Stadt die Gehälter ihrer städtischen Beamten bedeutend auf Durch diese Verordnung ist nun der seltsame Zustand ge- gestern der Buchhalter S. verhaftet worden. Derselbe hatte die gebessert; alles aber vergeblich, die Lehrer wurden mit ihrer Gin- schaffen, daß wenn in zwei Lokalen, die vielleicht zehn Spareinlagen der bei seinem Prinzipal beschäftigten Arbeiter in gabe abgewiesen. Dabei kann aber die Stadt durchaus nicht Schritte von einander entfernt, aber diesseits und jenseits Sparbüchern und Raffenbüchern zu buchen; seit länger als Jahresflagen, als fehlten ihr die nöthigen Mittel. Zur Errichtung eines der Berliner Gemeindebezirksgrenze liegen, in dem Ber- frist hat S. eingestandenermaßen unter Fälschung der Bücher die Musikpavillons im" Volksgarten" hatte man eine Summe liner Lokale die Tellersammlung ohne obrigkeitliche Ge- Summe von etwa 3000 Mart vereinnahmter Spargelder unter von 160 000 m. und zum Umbau des Treppenhauses im nehmigung stattfinden kann, während die in dem anderen schlagen und in eigenem Nuzen verwandt. Zu seiner EntschulGürzenich konnte man beinahe 300 000 m. verausgaben. Lotale nicht gestattet ist. Es leuchtet ohne Weiteres ein, daß solche bigung führt der ungetreue Beamte an, daß er aus einer für Reine Stadt des Rheinlandes bezahlt ihre Oberbeamten mit so Zustände unhaltbar werden und daß dieser Bezirksgesetzmacherei einen Freund geleisteten Bürgschaft über seine Verhältnisse hinaus in Anspruch genommen worden sei. lol med g bedeutenden Gehältern als Köln . Keine Stadt des Rheinlandes eine Grenze gezogen werden müßte. Es ist deshalb eine Nachbezahlt ein Ober- Bürgermeister Gehalt von 20 000 m. und richt sehr erfreulich, welche foeben durch die Blätter geht, wonach Bürgermeister- resp. Beigeordneten- Gehälter von 12, 9, 8, 7000 m. das Dortmunder Landgericht eine Polizeiverordnung der ArnsDafür werden aber auch, unter den großen rheinischen Städten, berger Regierung, welche bestimmt, daß in politischen Versammlungen die Lehrer in Köln am schlechtesten bezahlt. Köln marschirt in Gintrittsgelder oder sonstige Geldbeträge ohne Erlaubniß der Bezug auf Besoldung feiner Oberbeamten mit an der Spize der Ortspolizeibehörde nicht erhoben oder eingesammelt werden dürfen, Nowawes- Neuendorf passirt hatte, stürzte der Bedauernswerthe, großen deutschen Städte, es steht vor Leipzig , Frankfurt , Kiel , für nicht zu Recht beſtehend erklärt hat, weil nach Art. 30 der Mannheim 2c.! Das Beste aber ist, daß diese Leute, welche diese Verfassung derartige Vereinsangelegenheiten durch Gesetz geregelt Zustände mit aller Gewalt haben wollen, uns noch zumuthen, werden müßten, nicht aber durch polizeiliche Bestimmungen. thre Geldsäcke gegen Sozialdemokraten zu schützen und mit Eifer Es wird abzuwarten sein, ob die Entscheidung nach Erden Kampf der Schule gegen die verhaßten Gegner mitzumachen schöpfung des Instanzenzuges aufrecht erhalten bleibt; dann dürfte anrathen. Wir werden Euch was blasen; sagt doch das Sprich- es sich empfehlen, auch gegen die für den Regierungsbezirk Potswort: Nur die allergrößten Kälber, wählen ihre Megger selber." dam bestehende Verordnung im Wege der gerichtlichen Anfechtung vorzugehen. Mign sid
Lokales. m
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Beim Fahrkarten- Kupiren während der Fahrt verunglückt ist in der regnerischen Nacht zum Montag ein Schaffner auf der Strecke Berlin - Potsdam . Wenige Augenblicke nachdem der Personenzug, welcher um 11 Uhr Berlin verläßt, Station ein verheiratheter, älterer Mann, vom Trittbrett ab, und zog sich eine Verlegung des Kopfes, sowie eine Schulter- und Armverrentung sehr ernſter Art zu. Es ist fraglich, wieweit seine Dienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann. VI
In einem Anfall von Geistesstörung versuchte vor einigen Tagen ein bei den Garde- Schüßen in Lichterfelde eingezogener Landwehrmann sein Leben gewaltsam zu enden. Der beklagens Wir erhalten folgendes Schreiben: In Nr. 57 Ihres werthe Mann plauderte eben noch mit Kameraden auf der Stube, Blattes bringen Sie aus der Münchener Post" eine treffliche als er, wie eine Lokalforrespondenz meldet, plöglich ein gellendes og Illustration zu der vom Reichstags- Abgeordneten Biehl aufge- Gelächter ausstieß, zum offenstehenden Fenster eilte und sich auf stellten Behauptung, daß in München Kelner und Kellnerinnen das Brett desselben schwingend in den Hof hinabzustürzen ver Als wunder Punkt bei den Ortz- Krankenkassen sind stets Lohn erhielten und zwar im Gegensatz zu Berlin , wo dies suchte. Den hinzueilenden Kameraden gelang es nach langem von uns immer die Zwangsärzte bezeichnet. Dieselben werden nicht der Fall sei. Ich bemerke hierzu, daß es auf mich beinahe Bemühen, den Wahnsinnigen vom Fenster zu entfernen; derfelbe einmal schlecht besoldet und üben infolge dessen ihren Beruf nicht verblüffend gewirkt hat, als ich die betreffende Rede des Herrn wurde nach dem hiesigen Militärlazareth geschafft. Der junge mit der nothwendigen Lust und Liebe aus, sie sind ein andermal Biehl in der Zeitung gelesen. Ich habe 18 Jahre in München Mann, der nach vollendeter Uebung in den Chestand zu freten den Patienten oft nicht sympathisch und das ist gewiß ein großer gelebt und ich füge als Norddeutscher gern hinzu, daß diese Jahre gedachte, scheint am religiösen Wahnsinn zu leiden. Uebelstand. Wie uns ein vorliegendes Schriftstück beweist, ge- zu den angenehmsten meines Lebens gehören und gehören wer- Polizeibericht. Vor dem Hause Friedrichsstr. 131D stürzte rathen aber die Herren Aerzte auch in ein gewisses Abhängig den; ich habe auch während dieser Zeit Herrn Biehl in der Ge- am 9. d. M. Vormittags ein vor einen mit Rijten beladenen teitsverhältniß zu den Verwaltungsbeamten der Orts- Kranken- fellschaft öfter gesehen und, so viel ich mich erinnere, auch in Rollwagen gespanntes Pferd und riß im Fall durch die Leine den faffen; wenigstens versuchen es die verschiedenen Verwalter, die einer Versammlung gehört. Nun war es aber z. B. unter den Stamm- Rollwagen gespanntes Pferd und riß im Fall durch die Leine den Aerzte den Interessen ihrer Stasse nutzbar zu machen und das in gästen des Hofbräuhauses sehr wohl als eine feststehende Thatsache Bruch des Unterschenkels erlitt und nach der Universitäts- Klinik auf dem Wagen sigenden Kutscher herab, so daß dieser einen dem betreffenden Schriftstück in recht deutlicher Weise. Das bekannt, daß die Kellnerinnen im Hofbräuhaus einen Lohn nicht gebracht werden mußte. Jm Thiergarten, in der Nähe des erwähnte uns vorliegende Schriftstück lautet: erhielten, sondern nur die Kost; es war das nicht erst Großen Sterns, wurde Nachmittags eine unbekannte, etwa P. T. jetzt, sondern schon in den Jahren 1878-1885. Das Königliche 70 Jahre alte Frau mit einer schweren Verlegung am Kopfe Ergebenst unterzeichneter Verein veranstaltet zur Be Hofbräu- Amt hat jedoch hiermit gar nichts zu thun, sondern es bewußtlos aufgefunden und nach der Charitee gebracht. Da in schaffung eines Grundstocks" zu seiner Darlehns und ist das lediglich Sache der betreffenden Bächter, die sich gewöhn- ihrer unmittelbaren Nähe ein etwa 8 Kilogr. schwerer eiserner, Unterstügungstaffe am Dienstag, den 10. März 1891, lich, wenn die Pachtzeit herum ist, als" Privatiers" vom Geschäft mit Blut befleckter Rost aufgefunden wurde, ist anzunehmen, daß Abends 8 Uhr, im Wintergarten des Grand Hôtel zurückziehen, um auf ihren Lorbeeren, von der vielen Mühe und die Frau sich mittelst desselben die Verlegung beigebracht hat. Alexanderplatz ( Eingang vom Alexanderplatz , Portal II) einen Blage, die sie während der Bachtzeit hatten, oder vielmehr nicht Vor dem Hause Alexanderstr. 45 wurde Abends ein Arbeiter Musik, Gesang- und Tanzabend. Indem wir um die Ehre von einem Omnibus überfahren und am Kopf und Oberschenkel Ihres Besuches und gefällige Benutzung beigefügter vier Ginlaßso bedeutend verlegt, daß seine Ueberführung nach dem Krankenfarten a 50 Pf. höflichst bitten, nimmt der in unserem Auftrage hause am Friedric shain erforderlich wurde. Abends fand in in einigen Tagen vorkommende Bote geneigten Bescheid eventuell der Alten Jakobsstraße 84 ein kleiner Brand statt. den Geldbetrag in Empfang.
Verein der Verwaltungsbeamten der Orts- Krankenkassen
Es folgen die Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes und diejenigen von sieben Mitgliedern des VergnügungsAusschusses.
hatten, auszuruhen. Es sollte mich sehr wundern, wenn Herr Biehl, der doch München und die dortigen Verhältnisse gewiß fennt, nicht gewußt haben sollte, daß die Kellnerinnen von den Pächtern des Königl. Hof- Bräuhauses einen Lohn nicht er halten; ich glaube auch, daß es heute noch so ist.
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Gerichts- Beitung.
Es ergiebt sich hieraus die weitere Thatsache, daß der schon mehr oder weniger wohlhabende Pächter, der ein sehr einträgliches Geschäft macht und sich nach Ablauf der Pachtzeit, den Stand des Gewerbetreibenden verlassend, in den Stand der Privatiers" begiebt, es dem Publikum überläßt, für den Lohn Man sieht, die Aerzte werden in dem Zirkular zur Abnahme ber Kellnerinnen zu sorgen. Infolge dessen ist es wohl im Hof: In der Anklagefache gegen Reiter und Genoffen der vier Karten geradezu gedrängt und mussen nolens volens bräu- Haus auch Ujus, daß derjenige, der sich sein Bier nicht wegen des vielbesprochenen Schachers mit Hofliefanten- Titeln ist ihr Portemonnaie um zwei Reichsmark erleichten. Schön können selbst an der Schänke holt, sondern von der Kellnerin bedient Termin zur Hauptverhandlung vor der Strafkammer auf den wir folche Prattiken nicht finden. wird, ein Trinkgeld d. h. eine Beisteuer zu ihrem Lohn gezahlt. 18. d. M. angefeßt worden. Die ganze Angelegenheit, welche fo Engen Richter stellt anläßlich eines Sieges der Innungs- Da dies dem Pächter bekannt ist, zahlt er eben keinen Lohn, der viel Staub aufgewirbelt hat, scheint einigermaßen den Verlauf kandidaten bei der Wahl der Arbeitgeber"-Vertreter zum Ge- Arme! des Hornberger Schießens nehmen zu wollen, denn während alle werbeschiedsgericht in Frankfurt a. M. die Niederlage seiner Ich zweifle aber, daß ein Gast, der nicht ein Trinkgeld Welt sich auf einen Sensationsprozeß gefaßt gemacht hat, ist jetzt Gesinnungs - genossen führt er auf eine angeblich schwache Bezahlt, das nächfie Mal von der Kellnerin bedient werden würde. Die Anflage nur wegen eines einzigen Falles des versuchten Betheiligung zurück eigenthümliche Betrachtungen in seinem Blatte truges erhoben worden. Die Anklage richtet sich gegen den Hof= an. Er meint: ss) Eine verdienstvolle Arbeiterin. Unter dieser Ueberschrift lieferanten Eduard Thiele, den Redakteur der Orgel- Zeitung"
traten find."
S02 000 008 nou Dejenis „ Es werden hübsche Schiedsgerichte herauskommen, bringt das Wiener Extrablatt" eine furze Biographie einer Ar- Reiter und einen Kanzleidiener aus dem Hofmarschallamt, wenn die Beisitzer aus dem Kreise der Arbeitgeber Innungs. beiterin, welche 25 Jahre für dieselbe Firma gearbeitet hat, nebst welch letzterer der Anstiftung zu dem versuchten Betruge bes d can brüder, die Arbeitnehmer sammt und sonders Sozialdemo- ihrem Bildniß, und zwar auf der ersten Seite der Zeitung. Viel schuldigt wird.dll) pad 100s leicht führen auch unsere bürgerlichen Blätter noch den Brauch ein, verdienstvolle Arbeiter in dieser Weise zu feiern. Wenn aber Einen dem Angeklagten unerwarteten Ausgang nahm Herr Richter thut gerade so, als ob ein Unterschied zwischen das 25 Jahre lange Verbleiben eines Arbeiters in demselben Eta- eine Verhandlung wegen Unterschlagung, welche den Buchhändler der Ausbeutung und Bedrückung eines Arbeiters durch einen blissement etwas so Seltenes ist, so müßte auch der Arbeitgeber und Annonzen- Agenten Jordan gestern vor das hiesige Schöffen Innungsbruder und durch einen mancheſterlichen Unternehmer vorhanden wäre. Der einzige Unterschied zwischen beiden Kate- gefeiert werden, dem das Schwierige gelang, sich einen Arbeiter gericht führte. Der Angeklagte, welcher schon ein flangvolles Rate- lange gorien ist der, daß die erstere offen ihre reaktionäre Gesinnungo lange zu erhalten. Neben das Bildniß des Arbeiters gehört Strafregister hinter sich hat, wurde beschuldigt, in recht dreifter zur Schau trägt, daß aber die Mannen Eugens ihre innerlich also, damit Gerechtigkeit walte, das des Arbeitgebers. Damit Weise zwei von ihm angestellte Leute um ihre Rautionen gebracht durch und durch nicht minder reaktionäre Gesinnung hinter der würde dem Bestreben, die„ Harmonie" darzuthun, ein neues Mittel zu haben. Bwei stellenloſe Männer, welche sich durch Annonze als Hausdiener ausgeboten hatten, erhielten von dem Angeklagten heuchlerischen Maste einer Schein- Freiſinnigkeit verbergen. Je dienstbar gemacht sein: die Jülustration. die Aufforderung, sich in seinem Geschäftslokal zu melden. Die denfalls würden Richter'sche Arbeitgeber" genau so die Kapitals- Der dritte ,, Volks- Unterhaltungsabend" hatte am Sonn- persönliche Vorstellung führte denn auch zu einem Engagement ber intereffen vertreten, wie die Zünstler, dem Arbeiter tann es voll- tag wieder einmal eine recht wunderliche Sorte„ Bolt" nach dem beiden Bewerber als Hausdiener und Reklame- Austrager, nach ständig gleichgiltig sein, aus welcher von beiden arbeiterfeind Feenpalast gelockt. Die Veranstalter des Unternehmens hatten dem die Grundbedingung die Zahlung einer Raution von lichen Parteien sich die Beisiger rekrutiren. durch die Zeitungen aufgefordert, Billets für Hausdiener, Dienst- 800 bezo. 100 m. erfüllt war. Der Angeflagte heimste das mädchen u. s. w. zu entnehmen. Die Bourgeoisie hatte sich das Geld ein und gab dafür zwei Wechsel hin, von deren Wertha nicht zweimal fagen lassen. Sie hatte Billets in großer Menge losigkeit sich die beiden Kautionssteller sehr bald überzeugen sollten gekauft und selber benutzt. Die Bemittelteren greifen befannt Der Eine von ihnen erhielt zu seinem Staunen eines Tages einen lich auch ganz gerne zu, wenn irgendwo etwas billig zu haben Brief von dem Angeklagten, in welchem ihm wegen angeblicher ist und diesmal bot sich außerdem noch die seltene Gelegen- unbrauchbarkeit seine sofortige Entlassung angekündigt wurde, heit, den vielgerühmten Phonographen für ein Entree von Die Kaution erklärte der Angeklagte aber mit Rücksicht auf den 10 Bf. zu hören. Das Publikum war daher ein durchaus großen Schaden, welcher ihm durch die Lässigkeit des Zeugen zugefügt anständiges". Hausdiener und Dienstmädchen waren nicht zu worden", für verfallen und gab dem Entlassenen anheim, ihn event, finden. Andere Arbeiter und Arbeiterinnen vermochten wir ebenso zu verflagen. Ein gleiches Schicksal hatte auch der zweite Haus wenig zu entdecken. Diener, obwohl auch ihm von einer Pflichtvernachlässigung nichts Es ging auch dementsprechend„ anständig" zu. Eine Dame bekannt war. Beide gingen nun flagend gegen den Angeklagten wurde hinausgewiesen und, da sie nicht sofort ging, nach einem vor, fie erftritten auch obsiegende Erkenntnisse, welche jeboch nicht erregten Wortwechsel recht unsanft die Treppe hinab befördert. viel befagten, da eine Pfändung bei dem Angeklagten fruchtlos Der resolute Rausschmeißer soll ein Ordner gewesen sein, was war. Vor der Straftammer trat der lettere außerordentlich übrigens auch auf Nachfrage an kompetenter Stelle nicht bestimmt siegesficher und als Biedermann auf und behauptete schlankweg, in Abrede gestellt wurde. Die Dame hatte sich glücklicherweise daß er jeden Augenblick in der Lage sei, die Beträge der nicht verletzt und kehrte sofort in den Saal zurück, um Rache zu Rautionen zurückzuzahlen, daß er aber erst die Entscheidung der nehmen. Da sich ein kleiner Menschentnäuel bildete, in welchem Biviltlage in zweiter Instans abwarten wolle. Der Gerichtshof bes
from Unsere kurze Kritik der Arbeitslosen Statistik des Reichsanzeigers" wird von der bürgerlichen Bresse, welche die Statistit abgedruckt hat, ignorirt; nur die Franti. 8tg." brudt unsere Stritit zustimmend ab. Der„ Reichsanzeiger" selbst hat zu einer Erwiderung noch nicht das Wort gefunden.
Ueber das„ neue Nationalgericht", nämlich das Kaninchen, äußert sich in der Brest. 3tg." ein hervorragender Berliner Mit arbeiter. Das Schlußergebnis feines langen Redeſchwalls ist: Alles, was man der Sache gegenüber thun kann, ist, daß man ihre Entwickelung vorurtheilslos, wie ein gebildeter Mensch im neunzehnten Jahrhundert sein soll, abwartet." Der Herr stellt demnach an den„ gebildeten Menschen im neunzehnten Jahrhundert" recht bescheidene Ansprüche.
Das Verbot der Tellersammlungen besteht jetzt in ver schiedenen Gegenden des Geltungsgebiets des preußischen Vereinsgesetzes in sehr verschiedener Form. In einzelnen Gegenden sind
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